Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Beschwerde wegen Einstellung meiner Anzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer

Ich verweise auf meine Anzeige gegen Christian Wulff wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer vom 25.06.12 und gebe nachstehend den Bescheid vom 15.08.12 der Staatsanwaltschaft Berlin über die Einstellung meiner Anzeige, sowie meine diesbezügliche Beschwerde vom 30.08.12 wieder:

 

15.08.12 – Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin auf meine Anzeige v. 25.06.12 gegen den ehem. Bundespräsidenten Christian Wulff

AZ 222 Js 1787/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Das auf Ihr Schreiben vom 25. Juni 2012 gegen den Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich ohne in Ermittlungen eingetreten zu sein gemäß § 170 Abs. 2 des Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, da Ihrer Anzeige keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen sind.

Gemäß §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft berechtigt und verpflichtet, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Gleichzeitig wird durch die genannten Vorschriften jedoch auch die strafverfahrensrechtliche Befugnis zum Einschreiten begrenzt, da die Strafverfolgungsbehörden erst dann aufklärend und strafverfolgend tätig werden dürfen, wenn hierfür derartige konkrete tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen dagegen noch keinen Anfangsverdacht.

Der behauptete Verstoß gegen das Ordensgesetz wäre im Übrigen ohnehin nicht strafbewehrt.

Für eine Vorteilsgewährung i.S.d. § 333 Strafgesetzbuch ergeben sich aus Ihrem Vorbringen keinerlei konkrete Anhalte.

Wie von Ihnen selbst im Rahmen der Anzeigeerstattung eingeräumt worden ist, beruht Ihr Verdacht auf bloßen Vermutungen.

Da es unzulässig ist, Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass diese die tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen würden, war das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Hochachtungsvoll
Weiding
Staatsanwalt

 

 

30.08.12 – Widerspruch und Beschwerde gegen die Einstellung meiner Anzeige vom 15.08.12 durch die Staatsanwaltschaft Berlin

Staatsanwaltschaft Berlin – An den Oberstaatsanwalt

Ihr Schreiben v. 15. August 2012 – AZ 222 Js 1787/12
Meine Anzeige vom 25. Juni  2012 gegen das Bundespräsidialamt Berlin
w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer
(Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie teilen mir mit Ihrem o.g. Schreiben vom 15. August 2012 mit, dass Sie meine Anzeigen gegen das Bundespräsidialamt Berlin (noch einmal anbei als Anlage 1) ohne Ermittlungen eingestellt haben, da in meiner Anzeige keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen seien.

Wie es im § 12 StGB festgesetzt wird, obliegt mir bei einem Verdacht auf strafrechtliche Vorgänge nicht zu beurteilen, ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, sondern es obliegt nach Ihrem eigenen Bescheid der Staatsanwaltschaft, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehend, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Wie es aus den Ihnen vorliegenden Antworten vom 22.05.12, vom 07.06.12 und vom 20.06.12 des Bundespräsidialamts hervorgeht, bestehen für die Öffentlichkeit  zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, den Verdacht auf eine ungerechtfertigte Ehrung von Prof. Dr. Wolf Singer mit dem Bundesverdienstkreuz zu haben. Diese Einwände und Bedenken habe ich dem Bundespräsidialamt mit meinen Schreiben vom 10.04.12 (anbei als Anlage 2), vom 11.05.2012 (anbei als Anlage 3), vom 24.05.12 (anbei als Anlage 4) und vom 10.06.12 (anbei als Anlage 5) ausführlich dargelegt, die ich hier wie folgt zusammenfasse:

 

1)         Die eigenen, wissenschaftlichen Thesen von Prof. Wolf Singer, die er aus seinen Tierversuchen abgeleitet haben will, sind in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten wissenschaftlich stark umstritten. Sie sind darüber hinaus rein philosophischer und weltanschaulicher Natur und stellen weder Erkenntnisfortschritte noch Erfolgen für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen oder Tieren dar.
.

2)        Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Primatenversuche von Prof. Wolf Singer. Die Genehmigung für ähnliche Primatenversuche wurde schon  in Bremen, München und Berlin von den Behörden und von der Gerichtsbarkeit verweigert, sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus ethischen Beweggründen. Unterstützt von der Mehrheit der Bremer Bevölkerung hat z.B. der Bremer Senat einstimmig den Rückzug aus den Primatenversuchen für das Land Bremen beschlossen.
.

3)        Eine Bürgeranfrage an das Regierungspräsidium Darmstadt (die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Prof. Wolf Singer) über die genauen Prüfkriterien und Begründungen der erteilten Genehmigungen ist unbeantwortet geblieben. Es wurde am 05.04.12 und am 11.04.12 aus diesem Grund zwei Fachaufsichtsbeschwerden vor dem Landesparlament Hessen eingereicht (die Termine der Sitzungen für die Behandlung dieser  Fachaufsichtsbeschwerden sind noch nicht bekannt).
.

4)        Die schockierenden Forschungsmethoden von Prof. Wolf Singer stoßen seit mehr als 30 Jahren auf Entsetzen, psychische Belastung, Verzweiflung und Proteste in  breiten Schichten der Bevölkerung und verursachen seit Jahrzehnten sowohl soziale Unzufriedenheit als auch erhebliche individuelle und gesellschaftliche Kollateralschäden.

 

Die Ordenskanzlei ist mit keinem Wort auf diese gravierenden Einwände eingegangen, die angeführt wurden und gegen eine Verleihung des Ordens an Prof. Singer sprechen, und hat schließlich widersprüchlicher Weise mitgeteilt, dass der Bundespräsident  im Rahmen der Stiftungserlasse die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf” getätigt hat, womit die Einleitung eines möglichen Aberkennungsverfahrens willkürlich ausgeschlossen wurde.

Der Ausschluß von weiteren Rechtsschritten zur Klärung der Rechtsunsicherheit in diesem politisch-gesellschaftlichen öffentlichen Anliegen kann auf keinen Fall  angenommen werden. Ich bitte Sie daher um die Einleitung von Ermittlungen bzw.  um Mitteilung der weiteren möglichen rechtlichen Vorgehensweise zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in dieser Angelegenheit.

Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

 

————————————————————————————————–

Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

.



Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

von Dr. med. vet. Corina Gericke

Hauptsächlich sind es Rhesus- und Javaneraffen, die in der Hirnforschung leiden und sterben müssen. Überall in der Welt werden dabei die mehr oder weniger gleichen Versuche durchgeführt. In unserer Datenbank (www.datenbank-tierversuche.de) sind derartige Experimente an Affen in Bochum, Bremen, Göttingen, Magdeburg, Marburg, München und Tübingen dokumentiert. Die Versuche sind nicht nur äußerst grausam, sondern auch sinnlos, denn zu groß sind die Unterschiede zwischen Affen- und Menschenhirn. Üblicherweise werden die Tiere zunächst »trainiert«, stundenlang in einem Affenstuhl fixiert zu sitzen. Damit die Affen machen, was die Forscher von ihnen verlangen, bekommen sie für richtig erledigte Aufgaben ein paar Tropfen Saft. Außerhalb der Versuche erhalten sie nichts zu trinken, so dass den intelligenten Tieren gar nichts anderes übrig bleibt, als zu kooperieren, um ihren Durst zu stillen.

Dann wird den Tieren ein Loch in den Schädel gebohrt. Darüber wird eine Kammer montiert, durch die später Elektroden direkt in das Gehirn eingeführt werden können. Ein Metallbolzen wird auf den Schädelknochen geschraubt. Der Kopf eines Affen wird mit Hilfe des Bolzens unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Die Tiere müssen auf einen Bildschirm schauen und dabei Aufgaben erledigen, z.B. einen Punkt auf dem Monitor verfolgen oder bei bestimmten Bildern einen Hebel betätigen.

Allein schon die Torturen des »Trainings« dauern Jahre. Sind die Tiere einmal konditioniert, werden sie jahrelang für verschiedene Versuchsreihen verwendet. Der permanente Durst, die bohrenden Kopfschmerzen durch die implantierten Geräte auf dem Schädel, das Anschrauben des Kopfes – das Leid, das diesen Tieren angetan wird, ist unermesslich. Wären es Menschen, würde man es Folter nennen. 
[…]
Hier weiterlesen…

 

 

——————————————————

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Tierversuche in Brennpunkt: Magdeburg

Infoblatt der Vereinigung Ärtze gegen Tierversuche e.V. über die grausamen Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg:

Tierversuche im Brennpunkt: Magdeburg

Dieses Bild eines Affen in der Hirnforschung stammt aus den 70er Jahren. Seither hat sich in Magdeburg nichts geändert. Affen werden immer noch auf die gleiche Weise gefoltert. In Magdeburg werden Hirnexperimente auch mit Katzen, Gerbils und Ratten gemacht.“

„Drei Javaneraffen wird eine helmartige Vor-richtung aus drei Bögen auf dem Kopf implantiert und mit sechs durch Haut und Muskel gedrillten Stahlschrauben am Schädelknochen fixiert. Außerdem wird auf dem Schädel ein Metall-zylinder über einem 2 cm großen Bohrloch angebracht, durch den Elektroden in das Hirnge-webe eingeführt werden. Für die eigentlichen Experimente wird der Kopf der Tiere mit Hilfe des Halteapparates unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Über einen Lautsprecher werden Tonfolgen abgespielt. Gleichzeitig werden mit den Elektroden die Nervenaktivitäten im Hirn der Affen gemessen. Die Tiere werden durch Flüssigkeitsentzug zur Kooperation gezwungen. Wenn sie tun, was von ihnen verlangt wird, erhalten sie ein paar Tropfen Saft. Wenn sie etwas falsch machen, sowie außerhalb der Experimente, gibt es nichts zu Trinken. Manche Affen in Magdeburg müssen diese Torturen mehr als zehn Jahre lang ertragen.“ Das ganze Infoblatt lesen…

  

 

——————————————————

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Stoppt Tierversuche an der Ruhr-Uni Bochum

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
 

Stoppt Tierversuche an der Ruhr-Uni Bochum

An der Ruhr-Uni Bochum (RUB) werden Affen in der besonders umstrittenen Hirnforschung gequält. Die Tiere müssen in einem Primatenstuhl sitzend Aufgaben am Bildschirm ausführen. Ihr Kopf ist dabei unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Als »Trainingsmethode« wird Durst eingesetzt, d.h., die Tiere bekommen außerhalb der Versuche nichts zu trinken. Für gute Kooperation erhalten die durstigen Tiere ein paar Tropfen Saft oder Wasser. Viele Affen müssen diese Torturen jahrelang erdulden. Gleichartige Tierexperimente wurden bereits in München, Berlin und Bremen von den zuständigen Behörden aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens abgelehnt. In Bremen tobt seither ein Rechtsstreit.

In Bochum sollten die Primatenexperimente wegen der Pensionierung des Experimentators Klaus-Peter Hoffmann 2009 auslaufen. Nun sollen sie doch bis mindestens 2011 fortgeführt werden. In der Bochumer Hirnforschung müssen auch Katzen, Frettchen und Tauben leiden.

Die Experimente sind nicht nur aus ethischen Gründen abzulehnen, sondern auch, weil sie medizinisch keinerlei Nutzen haben. Es handelt sich um reine zweckfreie Grundlagenforschung. […]

… hier weiterlesen

 

Hintergrundinfos

10 Tierversuche der Ruhr-Uni Bochum >>

Hirnforschung an Affen – grausam und sinnlos >>

Infoblatt »Tierversuche im Brennpunkt – Teil 10: Bochum« als PDF herunterladen oder Druckversion bestellen.

Videofilm »Affenversuche abschaffen – Die Zeit zu handeln ist jetzt« >>

Aktiv werden

Unterschriftenliste des AStAs als PDF >>

Pressemitteilungen

30.08.2011 Kein Ende der Affenversuche in Bochum – Ärzteverein sieht Verstoß gegen Tierschutzgesetz >>

11.06.2010: Ausstellung über Tierversuche an der Uni Bochum >>

02.02.2010: Ärztevereinigung kritisiert Affenversuche in Bochum: »Unsägliche Tortur bei einer medizinischen Relevanz von Null« >>

 

 

————————————————————————————

Siehe auch in diesem Blog der komplette Stand der Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde, den wir fortlaufen aktualisieren werden:
Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

 

 

——————————————————

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Primatenversuche in Tübingen: Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12

Seit Jahren werden Primaten in der Universität Tübingen gequält, siehe zum Beispiel ausführliche Informationskampagnen und Protestaktionen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Stoppt Affenqual in Tübingen

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit dieser langjährigen Tierversuche in Frage. Am 18.08.2012 haben wir eine Fachaufsichts-beschwerde vor dem Landesparlament Baden-Württemberg wegen mangelhafter Beantwortung unserer Anfrage über die Primatenversuche in Tübingen durch die genehmigende Behörde eingereicht:

Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 – Primatenversuche in Tübingen

 

————-
Siehe aktueller Stand der Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde, den wir fortlaufend aktualisieren: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

 

——————————————————

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Tierversuche müssen abgeschafft werden

Eine Buchempfehlung:

tierversuche_bernhard_rambeck1

Tierversuche müssen abgeschafft werden
Bernhard Rambeck, Andrea Clages,
Edmund Haferbeck


Verlag: Echo-Verlag; Neuaufl. (1997)
ISBN-10: 3926914300
ISBN-13: 978-3926914309

Klappentext:

Ein engagiertes und überzeugendes Plädoyer für die Abschaffung der Tierversuche. Durch das erzwungene „Opfer“ von Legionen von Tieren werden die Risiken in unserer Umwelt nicht verringert. Die Aufnahme, auf der Basis unendlichen Tierelends neue gesundheitliche Heilmittel finden zu wollen, ist wissenschaftlich verfehlt und erinnert an den archaischen Glauben, wir könnten und durch Tieropfer retten.

Kompetent und verständlich behandelt das Buch alle Fragen und Aspekte zum Thema Tierversuch: Versuche in der Industrie und beim Militär, die „Notwendigkeit“ von Tierversuchen, die Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen vom Tier auf den Menschen, Tierschutzgesetz, Ethik, der Weg zur Abschaffung der Tierversuche.Seit seinem ersten Erscheinen 1985 wurde das engagierte Buch bereits 30.000 mal verkauft und mehrfach aktualisiert. Für die vorliegende Neuauflage wurde der Text vollständig überarbeitet und das Cover neu gestaltet.

Die AutorInnen: Die AutorInnen sind seit vielen Jahren auch publizistisch für den Tierschutz aktiv. Edmund Haferbeck ist promovierter Agrarwissenschaftler und durch viele Veröffentlichungen zum Thema Tierrechte bekannt. Andrea Clages widmet sich seit ihrem Philosophie-Studium vor allem den ethischen Fragen. Bernhard Rambeck promovierte in Chemie und befaßt sich seit Jahren kritisch mit dem tierexperimentellen Forschungssystem.

—————————————————

Siehe auch vom Autor Bernhard Rambeck in diesem Blog:

Wie abgebrüht Tierexperimentatoren sind
Tierversuche sind überflüssig!
Medizinischer Fortschritt ist wichtig. Tierversuche sind der falsche Weg!
Dr. Bernhard Rambeck: Bleiben Sie bei der Wahrheit…



Primatenversuche in Bochum: Austausch vom 08./10.08.2012 mit der genehmigenden Behörde

Ich verweise auf unsere Anfrage vom 15.05.12 an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Primatenversuche in der Universität Bochum sowie auf den E-Mail-Austausch vom 27.07./03.08.12 mit der genehmigenden Behörde und gebe nachstehend den Austausch vom 08./10.08.2012 wieder:

 

08.08.2012 – Antwort vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen


Betreff: Tierschutz – Tierversuche an Primaten an der RUB
Ihre E-Mail vom 03.08.2012; Az.: ohne Az.: 8.84-02.01.05.2012.03

Sehr geehrte Frau Urban,

leider ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie die von Ihnen gestellten Fragen als nicht ausreichend beantwortet ansehen und sich dadurch in Ihren Rechten als Bürgerin verletzt sehen. Selbstverständlich steht es Ihnen völlig frei, anderer Meinung zu sein, jedoch kann dies keinen Einfluss auf die rechtliche Würdigung der angefragten Vorgänge haben. Des Weiteren berufen Sie sich auf § 258 StGB. Diese Vorschrift regelt die Strafvereitelung, wobei Straftaten dieser Art grundsätzlich von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt werden würden.

Zudem möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass die in Ihrem Betreff genannten Anfragen und Erinnerungen nachweislich niemals beim LANUV NRW eingegangen sind, so dass sich Hinweise diesbezüglich erübrigen. Bezüglich des Datums der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung ist nicht ersichtlich, um welche Versuche es sich genau handeln soll. Ich bitte dieses zu präzisieren. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die von Ihnen angesprochenen Bestätigungen jeweils vom Antragstellter nachgewiesen werden.

Die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Auskünfte erfordert unsererseits wiederum einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, der insoweit auch gebührenpflichtig wäre.

Ich bitte Sie daher mir konkret die Fragen zu benennen, die Sie von meiner Behörde beantwortet haben möchten. Der Gebührenrahmen des IFG NRW sieht für die Beantwortung einer umfassenden Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand einen Gebührenrahmen von 10 bis 500 Euro vor. In Ihrem Fall ist wegen der voraussichtlich umfassenden Recherche eine Gebühr im oberen Rahmen festzusetzen, ohne der Sache im Detail vorzgreifen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gregor Kampmann
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

 

 

10.08.2012 – An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen

Betreff: Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen in Bochum (Ruhr-Universität)
Meine Anfrage vom 15.05.12
Meine 1. Erinnerung vom 06.06.12
Meine 2. Erinnerung vom 03.07.12
Ihre Antwort vom 27.07.12 (Sachbearbeitung: Dr. Marita Langewische)
Mein Widerspruch und Beschwerde vom 03.08.12
Ihre Antwort vom 08.08.12 (Sachbearbeitung: Gregor Kampmann)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihre Antwort vom 08.08.12 in der o.g. Angelegenheit. Jedoch ist der von Ihnen angegebene Anlaß Ihrer Rückfrage nicht nachvollziehbar: „Bezüglich des Datums der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung ist nicht ersichtlich, um welche Versuche es sich genau handeln soll. Ich bitte dieses zu präzisieren.“

Wie es aus meiner ursprünglichen Anfrage eindeutig hervorging, geht es mir darum, Transparenz über die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Tierversuche an Affen der Universität Bochum herbeizuführen, die Ihre zuständige und verantwortliche Behörde genehmigt, da ich einen Verdacht auf nicht Konformität der Genehmigungen mit der Gesetzgebung habe (Grundgesetz Art. 20 Abs. III und § 1 TierSchG).

Durch Ihre Antwort vom 27.07.12 wurde in keiner Weise meinen Informationsbedarf in diesem eindeutig dargelegten Sinne befriedigt, nicht einmal über die Frage, seit wann Ihre zuständige und verantwortliche Behörde Tierversuche der Universität Bochum genehmigt, konnten Sie Auskunft erteilen – was nicht nur äußerst unglaubwürdig, sondern sogar fahrlässig wirkt. Man darf als Bürger davon ausgehen, dass alle Angaben über die Tierversuche, die in der Universität Bochum durchgeführt und von Ihrer Behörde genehmigt werden, auch Ihrer Behörde vorliegen. Dass Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde darüber keine Angaben vorlägen, würde entweder auf illegale Tierversuche in der Universität Bochum oder auf Ihr gesetzwidriges Widerstreben schließen lassen, die Öffentlichkeit über diese Versuche zu informieren.

Mein Eindruck, dass Ihre zuständige und verantwortliche Behörde sich gegen mein erklärtes Anliegen im öffentlichen Interesse wehrt, wird dadurch verstärkt, dass Sie mich jetzt erneut um die Präzisierung bitten, „um welche Versuche es sich genau handeln“, obwohl diese Präzisierung schon in meinem Widerspruch und Beschwerde vom 03.08.12 enthalten ist: Es handelt sich um die Versuche an Affen, die in der Universität Bochum durchgeführt und von Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde genehmigt werden.

Um welche Versuche es sich dabei „genau handelt“ kann ich folglich nicht angeben, sondern es obliegt Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde diese Informationen zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen anfragenden Bürgern zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund wiederhole ich meine Präzisierung aus meiner o.g. Beschwerde vom 03.08.12:

Auflistung der Versuche, die aktuell von Ihrer Behörde genehmigt sind (bzw. wofür ein Genehmigungsantrag aktuell vorliegt), mit folgenden Angaben:

1) Datum der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung

2) Anzahl und Art der eingesetzten Tiere

3) Beschreibung des Versuchs

4) Forschungszweck und angestrebtes Nutzen

5) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungsstellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

6) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen keine tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zur Verfügung stehen (Zentralstelle ZEBET)

und bitte um eine Antwort bis zum 03.09.2012.

Was die eventuelle erneute Gebührenerhebung in dieser Angelegenheit anbelangt, möchte ich diesen Vorgang separat klären und regeln, da ich schon Widerspruch gegen Ihren Gebührenbescheid für Ihre erste Antwort vom 27.07.12 erhoben habe (Sachbearbeitung: Dr. Marita Langewische – Aktenzeichen 8.84-02.01.05.2012.03): Gemäß der Verwaltungsgebühren-satzung der Stadt Recklinghausen vom 07.11.2000 (Amtsblatt Nr. 35 vom 04.12.2000) „§ 4 – Sachliche Gebührenfreiheit – Absatz 2“ werden Gebühren für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden, nicht erhoben. Da eine Niederschlagung durch das Widerspruchsverfahren gemäß Ihrer Auskunft nicht mehr rechtskräftig sei, werde ich innerhalb der angegebenen Frist von einem Monat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klagen.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM

 

————————————————————————————
Siehe in diesem Blog der komplette Stand der Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde, den wir fortlaufen aktualisieren werden:
Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden



US-Gesundheitsbehörde fördert tierversuchfreie Testmodelle mit 70 Millionen Dollar

Informationen aus der Internet-Präsenz von Ärzte gegen Tierversuche e.V.: 

 

3. August 2012 – US-Gesundheitsbehörde fördert tierversuchfreie
Testmodelle mit 70 Millionen Dollar

Ärzteverein begrüßt moderne ForschungDer bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich erfreut, dass die Nationalen Gesundheitsinstitute in den USA (NIH) für umgerechnet rund 60 Millionen Euro (70 Millionen Dollar) die Entwicklung von Modellen menschlicher Organe auf Biochips fördern. Damit lassen sich genaue Untersuchungen zur Schädlichkeit von Arzneimitteln anstellen. Die deutsche Politik hingegen sei gegenüber einer solch anwendungsorientierten Forschung wenig aufgeschlossen und halte trotz der mangelnden Aussagekraft weiter am Tierversuch fest. 

Die NIH gewähren in einem auf fünf Jahre ausgelegten Förderprogramm 17 amerikanischen Forschergruppen Mittel für die Entwicklung verschiedener dreidimensionaler Biochips, mit denen sich mittels lebenden Gewebes die Funktion und Struktur menschlicher Organe wie Herz, Niere oder Lunge lebensecht nachbilden lassen. An diesen Modellen lassen sich dann schnell, zuverlässig und kostengünstig potentielle Arzneiwirkstoffe oder schädliche Auswirkungen für den Menschen erkennen.

»Mit auf menschlichen Zellen basierenden Modellen wie Biochips ist es nahe liegend, genaue Ergebnisse zu erhalten. Mit Tests am Tier wird dagegen von vornherein der falsche Organismus erforscht. Tier und Mensch unterscheiden sich grundlegend in Körperfunktion und Stoffwechsel«, kommentiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.

An der Harvard Universität wurde bereits das menschliche Darmsystem auf einem Chip simuliert. Dieses Modell ermöglicht unter anderem die Untersuchung von Darmerkrankungen wie Morbus Crohn. Insgesamt sollen zehn Organe auf einem Chip entwickelt werden, die so miteinander kombiniert werden können, dass der komplette menschliche Organismus nachvollzogen werden kann.

An der Vanderbilt Universität wird an einem Hirnmodell gearbeitet, das der Frage nachgeht, wie das menschliche Gehirn Wirkstoffe aufnimmt und verarbeitet. Mit Hilfe von auf einem Biochip angesiedelten Zellen fettleibiger Patienten wird die Rolle und Funktion des Gehirns beim Schlaganfall untersucht.

Bereits 2008 hatten die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA und die NIH angekündigt, Chemikalien und andere Stoffe in Zukunft mit automatisierten Zellsystemen und Computermodellen testen zu wollen. Grund sei die schlechte Übertragbarkeit der Ergebnisse, die hohen Kosten und die lange Dauer von Tiertests.

»Es ist fantastisch zu sehen, dass Behörden anderer Länder das Potential der tierversuchsfreien Forschung erkannt haben und intensiv nutzen. Ebenso bedrückend ist es, dass Deutschland noch immer weitgehend an antiquierten und qualvollen Tierversuchen festhält«, so Bitz abschließend.

Weiterführende Links hier nachlesen…

 

——————————————————
Siehe auch in diesem Blog: Medizinischer Fortschritt ist wichtig. Tierversuche sind der falsche Weg!

 

——————————————————————

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Schweiz: Hirnversuche an Affen endgültig verboten

Informationen aus der Internet-Präsenz der Organisation „Ärzte gegen Tierversuche“:

 

14. Oktober 2009 – Schweiz: Hirnversuche an Affen endgültig verboten

Das Schweizer Bundesgericht hat jetzt entschieden, dass zwei umstrittene Tierversuche mit Affen endgültig verboten bleiben. Die Genehmigung der Hirnexperimente, bei denen Makakenaffen durch Wasserentzug zur Kooperation gezwungen werden, wurden aus ethischen Gründen und mangels praktischen Nutzens abgelehnt. Die Beschwerde der beiden Forscher gegen die Entscheidung wurde jetzt höchstinstanzlich zurückgewiesen. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche spricht von einer »wegweisenden Entscheidung« und sieht darin ein Signal, auch in Deutschland endlich derartige Forschung zu verbieten.

Im November 2006 hat die Tierversuchskommission des Kantons Zürich zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuchsvorhaben an der Universität und an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich angefochten. Die Kommission argumentierte, dass die Belastungen für die Tiere unverhältnismäßig hoch seien, und dass vor allem die Würde der Tiere verletzt werde. 

Diese Auffassung wurde im Juni 2008 durch das Verwaltungsgericht bestätigt. In seiner Urteilsbegründung vertrat das Gericht die Ansicht, dass Primatenversuche nur dann erlaubt werden können, wenn sie von Anfang an einen erkennbaren Nutzen aufweisen. Die Forscher legten gegen diesen Entscheid Beschwerde ein und verloren nun erneut und endgültig.

»Diese wegweisende Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts hat Grundsatzcharakter«, freut sich Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche. »Konsequenterweise müssten aufgrund des Urteils sämtliche Primatenversuche in der Grundlagenforschung verboten werden, da diese fern jeglichen erkennbaren Nutzens sind.«

In Deutschland wird Hirnforschung an Affen, bei denen die Tiere durch Wasserentzug zur Kooperation gezwungen werden, noch in Magdeburg, Tübingen, Göttingen und Marburg durchgeführt.* In Berlin, München und Bremen wurden derartige Experimente bereits von den zuständigen Behörden verboten. Während sich in Berlin und München die Forscher der Entscheidung fügten, ist in Bremen ein erbitterter Rechtsstreit ausgebrochen. Experimentator Andreas Kreiter will bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, um seine Hirnforschung fortführen zu können. Dabei werden Makakenaffen in sogenannten Primatenstühlen fixiert. Der Kopf wird stundenlang an einem zuvor auf dem Kopf implantierten Metallbolzen unbeweglich angeschraubt. Die Tiere müssen Hebel drücken oder auf einen Bildschirm starren, während durch ein Loch im Schädel Elektroden in ihr Gehirn eingeführt werden. Für gute Kooperation bekommen die Affen über einen Schlauch im Mund etwas Saft, ansonsten müssen sie dursten.

»Auch außerhalb der Experimente erhalten die Tiere nichts zu trinken und sind dadurch so durstig, dass sie für einen Tropfen Saft alles tun, was man von ihnen verlangt«, erklärt Tierärztin Gericke. »Viele Affen müssen diese Qualen jeden Tag oft jahrelang erdulden.«

Der Ärzteverband startete im Januar 2009 eine Kampagne gegen derartige Affenversuche in Tübingen und erhofft sich durch das Urteil des höchsten Gerichts in der Schweiz ein Signal für die deutschen Genehmigungsbehörden und Gerichte. »Unsere nächsten Verwandten dürfen nicht länger in derart grausamen und nutzlosen Tierversuchen missbraucht werden«, fordert Gericke.

* Quelle: www.datenbank-tierversuche.de

Weiterlesen…



Primatenversuche in Bochum: Austausch vom 27.07./03.08.12 mit der genehmigenden Behörde

Ich verweise auf unsere Anfrage vom 15.05.12 an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Primatenversuche in der Universität Bochum und gebe nachstehend den E-Mail-Austausch vom 27.07./03.08.12 wieder:

 

27.07.12 – Von Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen – Tierschutzbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum

Betr.: Tierschutz
Durchführung von Primatenversuche in Bochum an der der Ruhr-Universität
Ihre E –Mail vom 03. Jul i 2012
Datum: 27.07.12

Sehr geehrte Frau Urban, 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03. Juli 2012.
Sie ersuchen darin, Auskunft über die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum zu erhalten.
Nachfolgend beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen.

1. Aus welchem „vernünftigen Grund“ nach Tierschutzgesetz 1 erteilt Ihre Behörde die Genehmigung für die Primatenversuche in Bochum?

Tierversuche, die einem der in § 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) genannten Zweck dienen und den Bestimmungen der §§ 8-9a entsprechend durchgeführt werden, erfüllen den „vernünftigen Grund“ im Sinne des § 1 TierSchG.


2. Für welche Forschungszwecke werden Primatenversuche in Bochum durchgeführt:

a) In der Grundlagenforschung
b) In der medizinischen Forschung
c) In der pharmazeutischen Forschung
d) In der Toxikologie

 

3. Seit wann werden Primatenversuche in Bochum durchgeführt?

Hierüber liegen meiner Behörde keine Angaben vor. lm Übrigen verweise ich auf die Tatsache, dass es nach dem IFG NRW keine behördliche Pflicht begründet,  Informationen für Antragsteller zu beschaffen, die der Behörde zum Zeitpunkt  der Antragstellung noch nicht vorlagen. 

  

4. Zu welchen Erfolgen im Dienste der Allgemeinheit haben nach Kenntnis lhrer Behörde die in Bochum durchgeführten Versuche bei den jeweiligen Forschungszwecken bis jetzt geführt?

Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten in Bochum wurden in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht und werden der Öffentlichkeit über die Pressestelle der RUB zugänglich gemacht. 

 

5. Kann Ihre Behörde den Nachweis herbeiführend, dass sie sich vor der Erteilung der Genehmigungen darüber informiert hat

i. ob solche oder ähnliche Versuche schon an anderen Forschungsorten in der Bundesrepublik durchgeführt wurden oder durchgeführt werden?
ii.  ob solche oder ähnliche Versuche Erfolgen im Dienste der Allgemeinheit in anderen Forschungsorten geführt haben?
iii. Welche Informationsquellen bzw. Datenbanken über etwaige ähnliche Versuche für ähnliche Forschungszwecke an anderen Forschungsorten werden von Ihrer Behörde verwendet?

Der Antragsteller hat mit dem Antrag zur Genehmigung des Versuchsvorhabens substantiiert nachzuweisen, dass das Vorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist. Der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse  ist zugrunde zu legen.

Genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben unterliegend dem Votum der sogenannten Ethikkommissionen gemäß § 15 TierSchG. Diese Kommissionen beraten über alle Vorhaben; die Kommissionen setzen sich dabei aus Wissenschaftlern und Vertretern von Tierschutzorganisationen zusammen.

Die Voten dienen der Genehmigungsbehörde zur Entscheidung über das Vorhaben.
Der Nachweis und die Recherche über ggf. äquivalente Tierversuchsvorhaben erfolgt über einschlägige Literaturdatenprogramme.

 

7. Wie beurteilt Ihre Behörde die Information, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen in Berlin, München und Bremen jeweils zuständigen Behörden die Genehmigungen für Primatenversuchen nicht mehr erteilt haben?

Die Weigerung der zuständigen Behörden in Bremen, die Versuchsgenehmigung zu verlängern, war ausschließlich politisch motiviert. Der Antragsteller klagte vor dem Verwaltungsgericht Bremen auf die erneute Genehmigung zur Durchführung von Nicht-Humanen Primaten. Daraufhin wurde vor dem Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 28.05.2010 (Az.5 K 1274109) der Klage zur weiteren Genehmigung der in Rede stehenden Tierversuche stattgegeben.

Das Gericht macht in seiner Entscheidung zunächst ganz allgemein deutlich, dass bei einem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen diese auch erteilt werden müsse. Ein Ermessen der zuständigen Behörde bestehen nicht, da andernfalls die Forschungsfreiheit als grundgesetzlich verankertes Recht, zur behördlichen Disposition gestellt würde. 

Das VG machte weiterhin deutlich, dass der Rückgriff auf einen vermeintlichen gesellschaftlichen Wertewandel bei einer streng rechtlich vorzunehmenden Prüfung sachwidrig sei. Es sei vielmehr die Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Verwaltung,  einen möglicherweise verstellbaren Wertewandel aufzugreifen und gegebenenfalls durch Änderungen des Gesetzes Rechnung zu tragen. Auch betont das Gericht, dass nach dem Tierschutzgesetz der abstrakte Nutzen der Grundlagenforschung gleichberechtigt neben dem konkreten Nutzen der angewandten Forschung stehe.

 

8. Wie beurteilt Ihre Behörde die Studien und Berichte aus der Fachwelt über die Sinnlosigkeit und die Grausamkeit der Primatenversuche? 

„Wären die Primatenversuche grausam oder sinnlos, würden sie nach dem Tierschutzgesetz auch nicht genehmigungsfähig sein. Die Behauptung, die an der RUB durchgeführten Versuche seien grausam und sinnlos unterstellt der am Genehmigungsverfahren beteiligten Personen, dem Tierschutzbeauftragten der RUB, den Mitgliedern der Ethikkommission nach S 15 TierSchG und meiner Behörde, ihre gesetzlichen Pflichten nicht gewissenhaft zu erledigen. Dies ist natürlich nicht der Fall. Die Ansichten des Vereins ,,Ärzte gegen Tierversuche .V.“ über die Primatenversuche in Bochum besitzen in erster Linie nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen. Die Ergebnisse von Experimenten in der Grundlagenforschung lassen sich naturgemäß meist nicht direkt auf praktische Anwendungen übertragen. Dieses Ziel kann die Grundlagenforschung von ihrem Wesen her auch nicht erfüllen, weil sie zunächst den Anknüpfungspunkt für innovative Entwicklungen in der Medizin schafft. Erst auf dieser Basis kann überhaupt eine verantwortbare und zielgerichtete Anwendungsforschung erfolgen. In der Regel können weder die durchführenden Wissenschaftler selbst noch externe Gutachter vorhersagen, wann und wie Experimantalergebnisse für die Allgemeinheit zu konkretem Nutzen führen wird.

Des Weiteren verweise ich in diesem Ausführungen zur Frage 7.

Mit freundliche Grüßen
Im Auftrag
(Dr. Langewische)

 

  

03.08.12 – An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen 

Betreff: Tierschutz
Durchführung von Primatenversuchen in Bochum (Ruhr-Universität)
Meine Anfrage vom 15.05.12
Meine 1. Erinnerung vom 06.06.12
Meine 2. Erinnerung vom 03.07.12
Ihre Antwort vom 27.07.12 (Sachbearbeitung: Dr. Marita Langewische)
Hier: Widerspruch und Beschwerde


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke für Ihre Antwort vom 27.07.12 in der o.g. Angelegenheit. Leider kann ich Ihre Antwort nicht hinnehmen und erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde: keine der von mir gestellten Fragen wurde im Hinblick auf mein erklärtes Anliegen,  Transparenz über die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Durchführung von  Tierversuchen in der Universität Bochum herbeizuführen, ausreichend beantwortet bzw. es wurde auf meine Fragen ausweichend eingegangen.

Zu 1.

Die bloße Beteuerung, dass die von Ihrer Behörde genehmigten Tierversuche die  Aufforderungen des §1 TierSchG erfüllen, erlaubt einem Bürger nicht, diese Aussage zu beurteilen und ein etwaiger Verdacht auf das Nicht-Vorhandensein des vom Gesetz geforderten „vernünftigen Grundes“ auszuräumen.

 Zu 3.

Dass Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde keine Angaben darüber vorliegen, seit wann Primatenversuche im Bochum genehmigt und durchgeführt werden, ist unglaubwürdig.

 Zu 4.

Sie verweisen allgemein und ohne weitere Angaben auf „veröffentliche wissenschaftliche Publikationen“ der Pressestelle der Universität Bochum zum Nachweis der Erfolge im Dienste der Allgemeinheit, die bis jetzt durch die von Ihrer Behörde genehmigten Tierversuche geführt haben.

Auch diese Antwort wirkt befremdlich: nicht die Pressestelle der Universität Bochum ist die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Versuche und für die Beurteilung der Erfolgsergebnisse, sondern es obliegt Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde, die Ergebnisse der durchgeführten Versuche zu prüfen und zu bewerten, allein um Ihrer Verantwortung nachgehen zu können, bei anhaltender Erfolglosigkeit die Fortführung dieser Versuche bzw. die Genehmigung ähnlichen Versuchen im Sinne des Gesetzes  zu unterbinden.  


Zu 5.

Dass der Antragsteller mit dem Antrag zur Genehmigung des Versuchsvorhabens das konkret angestrebte Nutzen substantiiert darzulegen hat, war mir schon bekannt. Es obliegt jedoch nicht den Forschern, sondern der genehmigenden Behörde zu prüfen und nachzuweisen, dass das Versuchsvorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist. Ihre Ausführungen zu 5 beantworten in keiner Weise konkret, wie Ihre Behörde diese Prüfung vornimmt und welche Informationsquellen verwendet werden, um zum Beispiel die Durchführung von ähnlichen Versuchen an mehreren Forschungsstellen oder die Wiederholung von erfolglosen Versuchen  zu unterbinden, sowie den Einsatz von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zu fördern.

 
Zu 7.  

Die Auffassung Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde, dass die Weigerung der zuständigen Behörde in Bremen, die Versuchsgenehmigungen zu verlängern „ausschließlich politisch motiviert war“ ist wiederum äußert befremdlich und aus meiner Sicht mehr als bedenklich.

Die Einfügung 2002 des Art. 20 a im Grundgesetz und die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel mit Verfassungsrang sind das Ergebnis des Strebens der Legislative als Volksvertretung aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland zu schützen. Sowohl die einstimmige Entscheidung des Bremer Senats aus diesen Versuchen im Land Bremen auszusteigen, als auch die Entscheidung der Judikative, solche Versuche zu untersagen oder die Genehmigungen auslaufen zu lassen, sind Umsetzungen der neuen Verfassungsbestimmungen. Sie als „ausschließlich politisch motiviert“ abzutun ist aus meiner Sicht eine sehr bedenkliche Auffassung Ihrer Behörde. Auch in München und Berlin haben die Behörden ohne Einschaltung der Legislative oder der Judikative die neuen Bestimmungen im Sinne der Verfassung umgesetzt, indem sie solche Versuche untersagten.
 

Zu 8.

Auch Ihre Unterstellung wirkt äußerst befremdlich, dass „die Ansichten des Vereins ,,Arzte gegen Tierversuche e .V.“ über die Primatenversuche in Bochum nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen“ besitzen würden: diese Organisation äußert nicht „Ansichten“, sondern liefert seit mehr als 30 Jahren sorgfältig dokumentierte wissenschaftliche Informationen, Analysen und Studien aus der Fachwelt auf der internationalen Ebene, die nicht zuletzt dazu beigetragen haben, dass die Legislative als Volksvertretung 2002 das Einfügen des Art. 20a im Grundgesetz und die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung als Staatsziel sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus ethischen Beweggründen vorgenommen hat.

 

Zusammenfassend empfinde ich Ihre Antwort auf meine Anfrage über diese wichtigen wissenschaftlichen  und gesellschaftlichen  Vorgänge als unzureichend, ausweichend und mangelhaft begründet und fühle mich in meinen Rechten als Bürgerin verletzt.

Weiterhin besteht  für mich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 2o a und  gegen § 1  TierSchG bei den von Ihrer Behörde genehmigten Tierversuchen. Ich berufe mich auf § 258 StGB und bitte Sie, mir folgende Informationen zukommen zu lassen:

Auflistung der Versuche, die aktuell von Ihrer Behörde genehmigt sind (bzw. wofür  ein Genehmigungsantrag aktuell vorliegt), mit folgenden Angaben:

1)      Datum der Erteilung und des Auslaufens  der Genehmigung

2)     Anzahl und Art der eingesetzten Tiere

3)     Beschreibung des Versuchs

4)     Forschungszweck und angestrebtes Nutzen

5)     Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungsstellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

6)     Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen keine tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zur Verfügung stehen (Zentralstelle ZEBET)

 

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort bis zum 27.08.2012 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen  e.V.

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM.INT

 

————————————————————————————
Siehe in diesem Blog der komplette Stand der Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde, den wir fortlaufen aktualisieren werden:
Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

 



« Vorherige SeiteNächste Seite »