Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Oktober, 2016

Die Behörde PTB tut sich sehr schwer zu sagen, wie sie die Uhren beim OPERA-CERN-Neutrino-Experiment synchronisiert hat…

Das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment hatte 2011 die Spezielle Relativitätstheorie in den Medien sensationell widerlegt, jedoch wenig später wegen einem angeblich lockeren Stecker (!) in den Medien sensationell bestätigt… Ach ja. Seitdem fragt sich die Fachgemeinde, ob nicht vielleicht eher im Kopf der Physiklobbyisten etwas locker ist… Ich möchte es gerne genauer wissen und habe am 08.09.2016 einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz an die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) gestellt, die im Rahmen dieses milliardenschweren Experiments (unser Steuergeld…) beauftragt wurde, die Uhren zu synchronisieren..Es besteht nämlich in der Wissenschaftsgemeinde und in der Öffentlichkeit eine Unsicherheit darüber, welche Methode zur Synchronisation der Uhren die PTB angewandt hat.

Am 23.09.2016 hat die PTB meine Anfrage innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 1 Monat ordnungsgemäß beantwortet. Da jedoch die Antwort leider mangelhaft war, habe ich am 24.09.2016 eine Rückfrage an die PTB gerichtet.

Ich habe eine Zusammenstellung der bisherigen Korrespondenz ins Internet gestellt:

Bürgeranfrage über das OPERA-CERN NEUTRINO-Experiment
zur experimentellen Prüfung der Speziellen Relativitätstheorie

08.09.2016 – Anfrage von Jocelyne Lopez an die PTB (Dokument Nr. 1)

23.09.2016 – Antwort der PTB  (Dokument Nr. 2)

24.09.2016 – Rückfrage von Jocelyne Lopez an die PTB (Dokument Nr. 3)

09.10.2016 – Erinnerung von Jocelyne Lopez an die PTB (Dokument Nr. 4)

Neue Entwicklungen:

19.10.2016 – Antwort der PTB an Jocelyne Lopez (Dokument Nr. 5)

22.10.2016 – Rückfrage von Jocelyne Lopez an die PTB (Dokument Nr. 6)

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Wie es aus diesem Austausch zu erkennen ist, tut sich die Bundesbehörde PTB extrem schwer den Bürgern und Steuerzahlern eindeutig mitzuteilen, ob sie die Uhren nach dem Postulat Einsteins aus der Speziellen Relativitätstheorie einer  konstanten Lichtgeschwindigkeit c synchronisiert hat, oder aber nach den international anerkannten  experimentellen Ergebnissen von Georges Sagnac einer variablen Lichtgeschwindigkeit c +/- v.

Die eindeutige Beantwortung dieser Frage ist nämlich von  maßgeblicher Bedeutung im Hinblick auf die richtige Interpretation des Experiments: Wurden nämlich die Uhren nach den Erkenntnissen von  Georges  Sagnac einer  variablen  Lichtgeschwindigkeit c +/- v synchronisiert, ist damit die Spezielle Relativitätstheorie Einsteins mitnichten bestätigt, wie zuletzt angekündigt, sondern ganz im Gegenteil widerlegt! Die ersten beiden Messungen des  OPERA-CERN-Neutrino-Experiments, die  eine Widerlegung der Speziellen Relativitätstheorie Einsteins nachgewiesen haben, waren also doch korrekt: Die groteske Geschichte mit dem „lockeren Stecker„, der angeblich die ersten beiden Messungen verfälscht haben soll,  ist als  lächerlicher Fake zur Irreführung und Manipulation der Ergebnisse anzusehen.

Vor diesem Hintergrund ist  das Katz und Maus Spiel mit der PTB bei der Beantwortung dieser maßgeblichen Frage zwar irgendwie lustig, aber ist es noch Wissenschaft? Ist es noch wissenschaftliche Redlichkeit? Ist es noch Verantwortung gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinde, gegenüber den Forschungs- und Bildungseinrichtungen, gegenüber der Öffentlichkeit? Ich werde die Frage an die PTB solange stellen bis ich eine eindeutige Antwort bekomme und über die  weiteren Entwicklungen dieser Anfrage hier zeitnah berichten.

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NB: Ich habe im Rahmen einer Change-org-Petition auch die Frage nach dem Wert der Lichtgeschwindigkeit, der bei der Synchronisation der Uhren zugrunde gelegt wurde, an den Direktor des Albert Einstein Instituts Prof. Karsten Danzmann gestellt, der die Auffassung dezidiert vertritt, das  OPERA-CERN-Neutrinoexperiment habe die Spezielle Relativitätstheorie bestätigt. Prof. Karsten Danzmann schweigt, natürlich.

PETITION: Prof. Karsten Danzmann, beantworten Sie bitte  zwei Fragen über das OPERA-CERN-Neutrino-Experiment

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Klage nach Informationsfreiheitsgesetz gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Affenversuchen am MPI!

Nicht nur die Affenhirnforscher in Deutschland verweigern der Öffentlichkeit Transparenz über ihre seit Jahrzehnten mit Millionen von Steuergeldern finanzierte und erfolglose Forschung, wie es  aus unserer Change-org-Petition über den wissenschaftlichen Wert der  Affenhirnforschung hervorgeht, sondern zum Beispiel auch die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen weigert sich seit 2012 jegliche Auskünfte über die Affenversuche am Max Planck Institut Tübingen den anfragenden Bürgern zu erteilen.

Wir haben jetzt unseren Rechtsanwalt David Sanker beauftragt, eine Klage nach Informationsfreiheitsgesetz gegen diese Behörde einzureichen, siehe:

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Klage nach Informationsfreiheitsgesetz gegen die Genehmigungsbehörde der Affenversuche in Tübingen!
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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