Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Juni, 2018

Der Blogger Joachim Schulz zensiert die Kommunikation über die Relativitätstheorie bei SciLogs / Spektrum der Wissenschaft

Ich mache auf eine neue Blog-Diskussion bei der Diskussionsplattform SciLogs/Spektrum der Wissenschaft  des Bloggers Joachim Schulz aufmerksam: Mechanische Systeme und Koordinatensysteme.

Vorweg gemerkt: Joachim Schulz hat systematisch alle kritische Diskutanten aus seinem Blog bei SciLogs gesperrt, wie zum Beispiel Dr. Wolfgang Engelhardt (Physiker) oder den  Teilnehmer Cryptic (Physiker und Mathematiker), nur aus dem Grund, dass er überhaupt keine fachlichen Argumenten gegen die Relativitätstheorie duldet. Ich habe mich in dieser Blog-Diskussion jedoch immerhin zwei Tage lang „halten“ können und mich mit einem Diskutanten ausgetauscht, bis ich selbst auch grundlos gelöscht und gesperrt wurde. Joachim Schulz selbst beteiligt sich fachlich nicht zu diesen Austauschen, seine Einwürfe in der Diskussion bestehen ausschließlich aus ad hominem  Herabsetzungen und Beleidigungen, sachliche Gegenargumente kann er nicht vorbringen… Ein Armutszeugnis. Es ist ersichtlich, dass Joachim Schulz die Austauschen mit kritischen Diskutanten zensieren und ad hominem Polemik einsetzen muss, weil die kritischen Diskutanten die Fehler der Relativitätstheorie und ihre Ungültigkeit herausstellen. Das kann Joachim Schulz nicht ertragen und nicht dulden.

Ich gebe zum Beispiel nachstehend meine letzten Austausche mit dem Teilnehmer Rudi Knoth wieder, vor der Löschung und der Sperrung:

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Zitat Jocelyne Lopez – 28.06.2018 – 18:12 Uhr:

[…] Bei der Geschwindigkeitsaddition Einsteins addiert sich nicht die Geschwindigkeit v eines Beobachters zu der Geschwindigkeit v eines anderen Beobachters, jeder Beobachter erhält automatisch wahlweise und abwechselnd bei der Addition Einsteins die Geschwindigkeit v=0.
Es gilt c + v = c.

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Zitat Rudi Knoth 28.06.2018 – 20:03 Uhr

Das ist Unsinn. Es stimmt, daß es keine einfache Addition wie bei Galilei gibt. Wenn beide Geschwindigkeiten klein sind, ist der Unterschied zu Galilei gering. Im Fall, daß eine der Geschwindigkeiten c ist, kommt als Ergebnis c raus egal wie groß die andere Geschwindigkeit ist.Dies liegt an der Relativität der Gleichzeitigkeit.

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Zitat Jocelyne Lopez – 28.06.2018 – 22:11 Uhr

Dies liegt nicht an der Relativität der Gleichzeitigkeit, dies liegt daran, dass Einstein eben postuliert hat (2. Postulat), dass alle Beobachter die gleiche Geschwindigkeit c messen, egal ob sie relativ zum Lichtstrahl ruhen oder ob sie sich relativ zum Lichtstrahl bewegen, egal was für eine Geschwindigkeit v sie haben, auch eine geringe, das spielt gar keine Rolle: Die beliebigen eigenen Geschwindigkeiten aller Beobachter im Universum addieren sich nicht zur Geschwindigkeit des Lichtes, nie, kein Jota, sie werden alle auf 0 gesetzt. Die hochtrabende Geschwindigkeitsaddition Einsteins enthält zwar ausdrücklich den Term c + v, jedoch ist v dabei immer als v = 0 vorausgesetzt, keine andere Größe! Die Geschwindigkeitsaddition Einsteins ist und bleibt eine Addition mit 0. Da ist Raum weder für kleine v noch für große v. Null ist Null in der Mathematik, und keine andere Zahl, genauso wie 1 ist 1 und keine andere Zahl, genauso wie 2 ist 2 und keine andere Zahl, genauso wie 299.792.458 ist 299.792.458 und keine andere Zahl.

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Zitat Jocelyne Lopez – 28.06.2018 – 07:47 Uhr:

[…] Die Geschwindigkeitsaddition Einsteins lautet: c + v = c. Das bedeutet, dass Einstein die Geschwindigkeiten aller Beobachter auf Null stellt: Es gilt immer nur v = 0.

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Zitat Rudi Knoth – 28.06.2018 – 10:07 Uhr:

Nein das stimmt nicht. Sie vermischen hier Galilei und Lorentz/Einstein

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Antwort Jocelyne Lopez – 29. Juni 2018 @ 07:45 (diese Antwort von mir an den Teilnehmer Rudi Knoth wurde gleich von Joachim Schulz kommentarlos gelöscht)

Nein, ich vermische gar nichts, Einstein hat hier etliches vermischt…

Einstein hat zwei Grundfehler gemacht, und zwar gleich bei der Aufstellung seiner 2 Postulate:

1. Postulat:

Einstein hat das Relativitätsprinzip Galileis bei seinem 1. Postulat übernommen, jedoch hat er es dabei falsch ausgelegt. Galilei hat ausgesagt, dass es bei zwei relativ zueinander bewegten Objekten es rein kinematisch (also kräftefrei) völlig egal ist, ob man zur Berechnung der Relativgeschwindigkeit zwischen den beiden wahlweise bzw. abwechselnd ein der Objekte als bewegt und das andere als ruhend annimmt. Dieses Prinzip ist zweifelsfrei gültig in der klassischen Physik und nicht in Frage zu stellen.

Einstein hat es so ausgelegt, dass bei zwei zueinander bewegten Objekten ein der Objekte zwangläufig ruht während das andere sich bewegt. Er hat nicht die unzähligen Fälle dabei berücksichtigt, wo beide mit jeweils eigener Geschwindigkeit v sich zueinander bewegen! Er hat automatisch die Geschwindigkeit v=0 bei einem der Objekte zugeordnet und dabei seine Geschwindigkeit „geschluckt“. Deshalb ist die Geschwindigkeitsaddition Einsteins fälschlicherweise eine Geschwindigkeitsaddition mit 0, die nichts mehr mit der Geschwindigkeitsaddition Galileis zu tun hat und sogar in unzähligen Fällen natürlich im gravierenden Widerspruch dazu steht.
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2. Postulat:

Einstein hat die Hypothese von Lorentz/Poincaré falsch ausgelegt, wonach die Lichtgeschwindigkeit relativ zum ÄTHER konstant sei. Er hat kurzerhand diese postulierte Konstanz der Lichtgeschwindigkeit relativ zum ÄTHER in eine postulierte Konstanz der Lichtgeschwindigkeit relativ zum BEOBACHTER verwandelt! Etwas ganz Anderes!

Lorentz gehört übrigens deswegen zu den vehementesten Kritikern Einsteins, denn Einstein hat seine Hypothese verunstaltet und seine Formel missbraucht, in dem er die postulierte Konstanz der Lichtgeschwindigkeit nicht in Bezug auf dem Äther aufgestellt hat, sondern in Bezug auf dem Beobachter.

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NB: Interessierte Leser können gerne Stellung zu dieser Diskussion nehmen: Im gleichen Artikel in unserer Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ ist die kommentarfunktion aktiviert, siehe hier.

 

 



Monatliche Protestaktion gegen die Affenversuche in Tübingen am 22.06.2018

Die Einstellung der barbarischen Versuche an Affen am MPI Tübingen nach Undercover-Recherchen in diesem Labor, hat nach mehr als 2 Jahren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einem Strafbefehl gegen den Affenhirnforscher Nikos Logothetis vom Amtsgericht Tübingen geführt.

Die Tübinger Initiative Rettet die Versuchsaffen hat sich zum Ziel gesetzt, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass in drei anderen Instituten in Tübingen weiterhin Affen sinnlos gequält werden – in genau den gleichen grausamen Versuchen wie ehemals am MPI.

Genauso wie ehemals am MPI verweigern die Labore und die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen, die eng Hand in Hand gegen die Öffentlichkeit zusammenarbeiten, jegliche Informationen über diese Versuche, da sie „brisant“ seien und  die Forschungsfreiheit der Experimentatoren zu schützen sei… Brisant ist vor allem, dass diese Versuche völlig nutzlos für den Fortschritt der Humanmedizin sind, da es seit Jahrzehnten weltweit durch unzählige wissenschaftliche Studien nachgewiesen wurde, dass die Ergebnisse von Tierversuchen nicht auf Menschen übertragbar sind. Brisant ist vor allem, dass keine brauchbaren Ergebnisse von wissenschaftlichen Forschungsmethoden zu erwarten sind, die auf Folter beruhen: Folter ist keine Wissenschaft! Dies erklärt auch, warum in Tübingen sowie in keinem einzigen  anderen Standort der Affenhirnforschung seit 40 Jahren mit diesen Experimenten eine einzige brauchbare neue Erkenntnis zu Therapieansätzen von menschlichen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Schizophrenie erzielt wurde, wie die Labore standardmäßig und heuchlerisch ihre Forschungsziele und den angestrebenen Nutzen angeben.

Die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen, die nach Tierschutzgesetz für den Schutz der Versuchstiere zuständig und verantwortlich ist, versteht ihre Aufgabe als Schutz der … Tierexperimentatoren! Bürgeranfragen nach Informationsfreiheitsgesetz werden von der Genehmigungsbehörde abgeschmettert, dafür mit empfindlichen Gebühren als Abschreckung der Bürger begleitet. Eine Klage von Tierschützern nach Informationsfreiheitsgesetz liegt aktuell dem Verwaltungsgericht Sigmaringen vor, siehe in einer Petition, die bis jetzt von mehr als 34.000 Unterstützern unterschrieben wurde – bitte weiter unterstützen! Zu bedenken ist dabei, dass 80% der Bürger Deutschlands und Europas gegen Tierversuche sind.

Nachstehend Bilderimpressionen und ein Youtube-Video aus der monatlichen Protestaktion der Initiative Rettet die Versuchsaffen am Freitag, den 22. Juni 2018 in Tübingen:

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.In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

Wir werden für die Tiere kämpfen, mit allen uns zur Verfügung stehenden legalen Mitteln, wir werden nie aufgeben, nie, never, jamais,

bis alle Käfige leer sind!
 until all cages are empty!
 jusqu’à ce que toutes les cages soient vides !