Ich hielt persönlich seit Anfang an die Forderung der großartigen Bürgerinitiative Stop Vivisection an die EU-Kommission, die Tierversuche zu verbieten, für ein hoffnungsloses Unterfangen, was sich leider bewahrheitet hat:
Pressemitteilung der Organisation Ärzte gegen Tierversuche vom 05.06.2015:
EU-Kommission will Tierversuche nicht verbieten
Trotz 1,1 Millionen Unterschriften der Bürgerinitiative Stop Vivisection
Die EU-Bürgerinitiative Stop Vivisection hatte innerhalb eines Jahres 1,17 Millionen Unterschriften gesammelt, mit dem Ziel, die aktuelle Tierversuchsrichtlinie zu erneuern und Tierversuche zu verbieten. Die EU-Kommission lehnte dieses Ersuchen nun ab. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich enttäuscht.
Die EU-Kommission sei überzeugt, dass alle Tierversuche in Europa beendet werden sollen, heißt es in ihrer Pressmitteilung, allerdings noch nicht jetzt. Als Reaktion auf die Bürgerinitiative will die EU-Kommission „eine Reihe von Maßnahmen einleiten, um die Aufnahme und Anwendung alternativer Methoden zu beschleunigen“, heißt es in der Meldung weiter.
Für die Ärzte gegen Tierversuche sind das Lippenbekenntnisse. „Die derzeitige EU-Tierversuchsrichtlinie verwaltet Tierversuche, ist aber weit davon entfernt, sie zu verhindern“, erläutert Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende der Ärztevereinigung. „Es bestand die Hoffnung, dass die Richtlinie aufgrund der Bürgerinitiative wenigstens etwas im Sinne der Tiere nachgebessert wird“, so die Tierärztin weiter. Die Ärzte gegen Tierversuche werden die Kommission beim Wort nehmen und auf die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen drängen. […]
Hier macht eine Aussage aus der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 03.06.2015 deutlich, dass eine direkte Forderung an die EU-Kommission sich als einen falschen Weg bzw. einen falschen Krafteinsatz erweist: Ehe man von der EU-Kommission ein Verbot der Tierversuche fordert, sollte man punktuell darauf drängen, dass die schon bestehenden Gesetze umgesetzt werden!!
„In der heute verabschiedeten Mitteilung bekräftigt die Kommission nochmals, dass sie ebenso wie die Bürgerinitiative der Überzeugung ist, dass Tierversuche eingestellt werden sollten. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass genau dies letztendlich das Ziel der EU-Vorschrift über den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere ist (Richtlinie 2010/63/EU), für deren Außerkraftsetzung sich die Initiative einsetzt. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich gerade diese Richtlinie dazu eignet, die Ziele der Initiative zu verwirklichen, weshalb sie nicht vorschlagen wird, sie außer Kraft zu setzen. Die Richtlinie ist notwendig, um ein hohes Schutzniveau für Tiere zu gewährleisten. Die Kommission wird die Richtlinie überprüfen, sobald sie lange genug in Kraft war, um ihre Wirksamkeit bewerten zu können.“
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Würde jedoch die Richtlinie 2010/63/EU von den Forschungs- und Auftragslaboren umgesetzt, würden z.B. erst einmal alle derzeitigen Primatenversuche in Deutschland zu verbieten sein, weil sie in allen Standorten gegen diese Richtlinie verstoßen, sowohl was die Haltung der Tiere anbelangt, als auch die nachgewiesene Erfolglosigkeit der Versuche für die Humanmedizin seit mehreren Jahrzehnten, als auch das Vorhandensein von tierversuchsfreien Forschungsmethoden, die schon im Einsatz in mehreren Forschungs-einrichtungen sind!!!
Deshalb ist die Einleitung von rechtlichen Schritten in Deutschland gegen die Forschungs- und Auftragslabore zur Umsetzung des geltenden deutschen Tierschutzgesetzes und des EU-Rechts ein erfolgsversprechender Weg zum Verbot der derzeitigen Primatenversuche, wie zum Beispiel:
Strafanzeige gegen das Max Planck Institut in Tübingen durch Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper
Klageerzwingungsverfahren wegen Affenversuchen im Affenlabor COVANCE durch Rechtsanwalt David Sanker
Wir müssen in Deutschland die Gerichte in Anspruch nehmen und vor Gericht dafür kämpfen, dass das geltende Recht umgesetzt wird!
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