Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für September, 2016

Und noch eine Klage gegen die Schandbehörde LANUV NRW!

Seit über einem Jahr stauen sich unsere Klagen nach Informationsfreiheitsgesetz gegen die Landesbehörde LANUV NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf an: Diese Behörde verweigert uns als kleines Team von ehrenamtlich tätigen Tierschutzaktivisten maßgebliche Informationen über die von ihr genehmigten Tierversuche und stellt uns dagegen überhöhte Gebühren in Rechnung.

Wir haben zum Beispiel bis jetzt  mit zahlreichen Anfragen nach Informationsfreiheits-gesetz vergeblich versucht, eine statistische Transparenz über die Genehmigungs-praxis dieser Behörde für die Millionen von Tierversuchen, die sie Jahr für Jahr genehmigt. Die Behörde verweigert uns außerdem mit fadenscheinigen Ausreden  Einsicht in die Genehmigungsakten, ganz offensichtlich um  ihre Verfehlungen zu vertuschen, zum Beispiel bei den Tierversuchen an den Universitäten Essen, Dortmund, Bielefeld, Wuppertal und Düsseldorf. Unser Rechtsanwalt David Sanker führte in einer seiner Klageschriften an das Gericht an, dass diese Behörde ein groteskes Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern veranstaltet.

Vor ein paar Tagen ist eine neue Klage gegen die Behörde LANUV NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingegangen, diesmal wegen den Affenversuchen in der Hirnforschung an der Universität Bochum.

Dieser Fall ist ganz besonders bezeichnend  für die fachliche und juristische Inkompetenz dieser Behörde, für ihre extreme Bürgerfeindlichkeit und für eine tiefgründige Missachtung des Tierschutzgesetzes.

Wir haben nämlich schon 2012 und jetzt wieder 2016 Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz über diese Affenversuche in der Hirnforschung an der Uni Bochum gestellt und können u.a. folgende gravierende Verfehlungen der Behörde im Hinblick auf das Tierschutzgesetz feststellen:

  • 2012 wusste die Behörde nicht, seit wann diese Versuche genehmigt wurden und wusste dementsprechend auch nicht, wie viele Tiere für dieses Forschungsvorhaben verwendet wurden. Das hätte sie wissen müssen. Erst die Aufsichtsbehörde von LANUV, das Umweltministerium NRW, hat uns als  Antwort auf eine Fachaufsichtsbeschwerde mitgeteilt, dass diese Versuche über 22 Jahre zwischen 1990 und 2012 (wo sie abrupt Mitte in unserer Auseinandersetzung mit der Behörde endgültig eingestellt wurden) ununterbrochen durchgeführt worden sind.  Wir schätzen auf 50 die Gesamtzahl der Affen, die an der Uni Bochum  für diese Forschung „verbraucht“ wurden. Alle Tiere wurden getötet, bei der endgültigen Einstellung der Versuche im August 2012 gab es kein einziges überlebendes Tier. .
  • 2012 gab die Behörde auf unsere Frage nach dem angestrebten Nutzen für die Humanmedizin (verbindliche Vorgabe nach Tierschutzgesetz und nach Forschungsantrag) an, dass diese „Untersuchung der Hand-Augen Koordination von Makaken“ Therapieansätze für die menschlichen Erkrankungen „Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose und Schlaganfälle“ anstrebte.  2016 antworte dagegen die Behörde fälschlicherweise auf die gleiche Frage, dass das Tierschutzgesetz die Angabe eines „angestrebten Nutzens“ nicht verlangen würde! Entweder  hat die Behörde schwere Gedächtnislücken oder hat sie das Tierschutzgesetz nie gelesen, oder auch hat sie nie Forschungsanträge geprüft. Alles mag auch gleichzeitig zutreffen.
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  • Diese 22-jährige Forschung war völlig erfolglos im Hinblick auf die angestrebten Ziele zu Therapieansätzen von menschlichen neurologischen Erkrankungen. Dagegen hat uns die Behörde schon 2012 auf unsere Frage nach den Forschungsergebnissen dieser Versuche auf eine einzige Publikation der Uni Bochum hingewiesen, und zwar auf eine Schrott-Studie zur Klärung der Frage … wie der Torwart der Fußballnationalmanschaft Jens Lehmann  zwei Elfmeter bei der Fußball-WM 2006 gegen Argentinien halten konnte!
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Dieser Forschungsmüll ist nicht nur das erschreckende Zeugnis eines völligen moralischen Zerfalls der Uni Bochum und der Behörde LANUV NRW, sondern stellt neben dem Verbrechen an die 50 gequälten und massakrierten Tiere  einen gravierenden Missbrauch des Tierschutzgesetzes dar: Dieser angestrebte Nutzen war hochgradig gesetzwidrig und die Versuche sind dadurch illegal gewesen. Darüber hinaus stellen sie einen Steuerbetrug in Millionenhöhe dar: Die Steuerzahler finanzieren Forschung an Tiere offiziell für Therapieansätze von schweren menschlichen Erkrankungen und nicht dafür, um sich von Pseudowissenschaftlern und Versagern der Uni Bochum erzählen zu lassen, wie Jens Lehmann seine Elfmeter hält.

Wir bemühen uns darum seit 4 Jahren, dass sich die Schandbehörde LANUV NRW für dieses Verbrechen an wehrlose Tiere und für diese illegalen Versuche  vor Gericht verantwortet.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Bürgeranfrage an die PTB über das OPERA CERN NEUTRINO-Experiment zur experimentellen Prüfung der Speziellen Relativitätstheorie

Das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment hatte 2011 die Spezielle Relativitätstheorie in den Medien sensationell widerlegt, jedoch wenig später wegen einem angeblich lockeren Stecker (!) in den Medien sensationell bestätigt… Ach ja. Seitdem fragt sich die Fachgemeinde, ob nicht vielleicht eher im Kopf der Physiklobbyisten etwas locker ist…  Ich möchte es gerne genauer wissen und habe am 08.09.2016 einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz an die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) gestellt, die im Rahmen dieses milliardenschweren Experiments (Steuergeld…) beauftragt wurde, die Uhren zu synchronisieren..Es besteht nämlich in der Wissenschafts-gemeinde und in der Öffentlichkeit eine Unsicherheit darüber, welche Methode zur Synchronisation der Uhren die PTB angewandt hat.

Am 23.09.2016 hat die PTB meine Anfrage innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 1 Monat ordnungsgemäß beantwortet.

Da jedoch die Antwort leider mangelhaft war, habe ich am 24.09.2016 eine Rückfrage an die PTB gerichtet.

Ich habe eine Zusammenstellung der bisherigen Korrespondenz ins Internet gestellt:

Bürgeranfrage über das OPERA-CERN NEUTRINO-Experiment
zur experimentellen Prüfung der Speziellen Relativitätstheorie

08.09.2016 – Anfrage von Jocelyne Lopez an die PTB (Dokument Nr. 1)

23.09.2016 – Antwort der PTB an Jocelyne Lopez (Dokument Nr. 2)

24.09.2016 – Rückfrage von Jocelyne Lopez an die PTB (Dokument Nr. 3)

09.10.2016 – Erinnerung von Jocelyne Lopez an die PTB (Dokument Nr. 4)

19.10.2016 – Antwort der PTB an Jocelyne Lopez (Dokument Nr. 5)

 

Ich werde über die weitere Entwicklung dieser Anfrage hier zeitnah berichten.

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PETITION: Prof. Wolf Singer, beantworten Sie 20 Fragen zum wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung

Wir haben vor über einem Jahr eine Change-org-Petition  zur Klärung des wissenschaftlichen Werts der Affenhirnforschung gestartet und insgesamt 16 fachliche Fragen an 7 wissenschaftlich qualifizierte Befürworter dieser Forschung gestellt: An Prof. Hans-Peter Thier, Prof. Stefan Treue, Prof. Almut Schüz, Prof. Bernd Engler, Prof. Peter Strohschneider, Prof. Martin Stratmann und Prof. Andreas Kreiter. Bis jetzt hat kein einziger der angesprochenen Wissenschaftler mit einem einzigen Wort eine einzige Frage beantwortet.

Wir haben gestern einen weiteren Empfänger zu unserer Petition hinzugefügt: Prof. Wolf Singer, führender und erfolgloser Affenhirnforscher am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt seit 40 Jahren, radikaler Tierversuchsideologe und außerordentlich empathieloser Mensch, extrem einflußreich und in den Medien omnipräsent. Wir haben Prof. Wolf Singer gebeten, die seit 1 Jahr unbeantworteten 16 Fragen über seine Forschung zu beantworten und haben noch 4 zusätzliche Fragen angehängt:

Prof. Wolf Singer, beantworten Sie 20 Fragen
zum wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung

 

ZUR PETITION…

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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PETITION: Oberbürgermeister Boris Palmer macht sich strafbar, wenn er die Affenversuche am MPI Tübingen nicht stoppt!

Der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, bekräftigt seit Jahren in den Medien, er habe sich persönlich über die Sinnhaftigkeit und die ethische Vertretbarkeit der umstrittenen Affenversuche in der Hirnforschung am MPI Tübingen überzeugt. Er setzt sich daher bedingungslos aus seiner persönliche Überzeugung heraus  für die Durchführung und die Fortführung der Versuche.

 

Am 18.09.2016 haben wir im Rahmen einer Change-org-Petition Boris Palmer angesprochen und über folgende Umstände informiert:

 

  • Seit über 1 Jahr wurden über diese Petition 16 fachliche Fragen zum wissenschaftlichen Wert dieser Forschung an qualifizierte Verantwortliche und Befürworter dieser Versuche von Bürgern gestellt: An Prof. Hans-Peter Thier, Prof. Stefan Treue, Prof. Almut Schüz, Prof. Peter Strohschneider, Prof. Bernd Engler und Prof. Martin Stratmann, sowie auch an MdL Rita Haller-Haid. Seit über 1 Jahr warten mittlerweile fast 22.000 Bürger und Unterstützer der Petition vergeblich auf eine Antwort: Keiner der angesprochene Verantwortliche hat eine einzige Frage über den wissenschaftlichen Wert dieser Forschung bis jetzt beantwortet!
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  • Seit über 2 Jahren wurden aufgrund von Undercover-Videoaufnahmen, die bestialische Zustände am MPI Tübingen aufgedeckt haben, zahlreiche Strafanzeigen von Bürgern wegen Tierquälerei und anderen gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Grundgesetz erstattet. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Ermittlungen eingeleitet und mindestens bei drei Tieren schon den Strafbestand der Tierquälerei festgestellt. Darüber hinaus hat die Max Planck Gesellschaft selbst öffentlich zugegeben, dass die Betreuung und die Haltung der Tiere nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in diesem Labor nicht gewährleistet werden können. Auch hat die Max Planck Gesellschaft selbst zugegeben, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die Nicht-Freiwilligkeit der Tiere vorliegen.

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Ich erinnere hier an den § 258a Strafgesetzbuch „Strafvereitelung im Amt“, der besagt, dass ein Amtsträger, der Kenntnis von Straftaten erhält und nicht handelt, um sie ahnden zu lassen, sich selbst strafbar macht, mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren:
§ 258a StGB.

Ich erinnere hier auch an den Art. 20 Grundgesetz, der den Zusammenspiel der drei Mächte Legislative, Exekutive und Judikative in einem Rechtsstaat regelt: Art. 20 GG. Die Legislative hat das Sagen über die Exekutive (die Behörden) und ist dazu befugt, sie zu Maßnahmen zur Einhaltung oder Wiedererstellung der Gesetzeskonformität zu zwingen.

Wir haben daher in dieser Petition am 18. 09.2016 den Oberbürgermeister Boris Palmer als demokratisch gewählten Vertreter der Einwohner Tübingen aufgefordert, unverzüglich die folgenden 2 Maßnahmen zu ergreifen:
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  1. Er soll dafür sorgen, dass die Vorwürfe des wissenschaftlichen Betrugs ausgeräumt werden, indem er persönlich von den wissenschaftlichen Verantwortlichen verlangt, die 16 Fragen der Bürger über den wissenschaftlichen Wert dieser Experimente zu beantworten.

 

  1. Er soll persönlich dafür sorgen, dass die Genehmigungsbehörde „Regierungspräsidium Tübingen“ die Genehmigung für die Durchführung der Versuche und der Tötung widerruft, bis die Rechtlage über die Vorwürfe der Verstöße gegen Gesetze nicht gerichtlich geklärt ist. Die Legislative muss die Exekutive (das Regierungspräsidium Tübingen) zwingen, die stark umstrittenen Versuche und die Tötung der Tiere zu stoppen, solange die Judikative nicht das letzte Wort gesprochen hat. So hat der Zusammenspiel der drei Mächte in einem Rechtsstaat zu funktionieren.
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Ich bin persönlich der Meinung: Wenn er das nicht tut, nimmt er bewußt und vorsätzlich in Kauf, dass die wissenschaftliche Gemeinde und die Öffentlichkeit irregeführt und betrogen werden. Er nimmt in Kauf, dass das Tierschutzgesetz, das Tierversuche nur bei einem wissenschaftlich fundierten und nachgewiesenen Nutzen für die Humanmedizin erlaubt, missbraucht wird. Er nimmt in Kauf, dass das Grundgesetz und die Rechte der Tiere und der Bürger umgangen werden. Er nimmt Straftaten in Kauf, er vereitelt Straftaten in seinem Amt, er macht sich persönlich damit strafbar.

Das bisherige Verhalten von Boris Palmer ist nicht harmlos: Nicht harmlos für die Gesellschaft, nicht harmlos für die Politik und nicht harmlos für die Justiz. Er soll jetzt seiner Verantwortung unverzüglich nachkommen und die verlangten Maßnahmen ergreifen:

 

Herr Oberbürgermeister Boris Palmer, ergreifen Sie zwei Maßnahmen wegen Affenversuchen am MPI !

ZUR PETITION…
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Survival Rock: Benefizkonzert für den Tierschutz am 18.09.16 in Bochum

Eine kreative und liebenswürdige Initiative des Vereins Human Animal Rights e.V., u.a. zur Finanzierung seiner Klageverfahren gegen Tierversuche. Auch lieben Dank an die Musiker!!

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Wer rockt für die Tiere am 18.09.2016 mit?
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KARTEN AN DER ABENDKASSE ERHÄLTLICH!

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PETITION: Prof. Karsten Danzmann, beantworten Sie bitte 2 Fragen über das OPERA CERN-Neutrinoexperiment!

2011 hat ein milliardenschweres physikalisches Experiment (unser Steuergeld…), das OPERA CERN-Neutrino-experiment,  die Spezielle Relativitätstheorie bei zwei hintereinander durchgeführten Messungen sensationell widerlegt, jedoch wenig später bei einer Dritten Messung wegen einem lockeren Stecker sensationell … bestätigt! Na ja. Seitdem fragt man sich in der Fachwelt, ob nicht vielleicht eher im Kopf der Pseudowissenschaftler der mächtigen Physik-Lobby etwas locker ist… 😉

Man muss sich nämlich so etwas vorstellen: In einer milliardenschweren Meßanlage, die zur Weltspitze der physikalischen Grundlagenforschung zählt, gibt es einen kleinen Stecker, der allein entscheidend dafür ist, dass die Messung richtig oder falsch ist. Und die hochqualifizierten Spitzenforscher der weltweiten Forschungselite von CERN wußten nichts von diesem kleinen Stecker, rein gar nichts, und sie suchten, und sie suchten, und sie suchten nach den ersten sensationellen Meßergebnissen total verzweifelt, wie kann es bloß angehen, dass die Meßergebnisse die Spezielle Relativitätstheorie widerlegen anstatt sie zu bestätigen, wie es sich gehört. So ein Mist aber auch, oder?

Nach langer, verzweifelter Suche in die kleinsten Ecken und Winkel der milliardenschweren CERN-Hightech-Meßanlage entdeckten endlich die Spitzenforscher der weltweiten Forschungselite die unauffällige, aber maßgebende Existenz dieses kleinen Steckers und stellten mit Entsetzen fest, dass er locker war. O mein Gott! Die Spitzenforscher der weltweiten Forschungselite steckten sofort den Stecker wieder fest und Schwupps, die Relativitätstheorie war bei der nächsten Messung sensationell bestätigt, wie es sich gehört.  Na bitte, meine Damen und Herren.

Man muss sich auch so etwas vorstellen: Es gab einen kleinen, lockeren Stecker, der in einer milliardenschweren Hightech-Meßanlage allein über unsere Erkenntnis des Universums entscheidet, der auch noch dazu so pfiffig war sich den Spaß zu machen – natürlich um die Spitzenforscher der weltweiten Forschungselite zu ärgern – das Licht genau um den Wert langsamer laufen zu lassen, der zur Widerlegung der Speziellen Relativitätstheorie nötig war. Nun gut, Stecker sind auch Menschen, denke ich mir so als Physiklaie, warum sollte nicht darunter ein paar pfiffige Exemplare geben,  oder?

Es gab allerdings auch eine Reihe von Elitenwissenschaftlern, die noch zu der Zeit, wo das Experiment zweifelsfrei in allen Medien die Spezielle Relativitätstheorie widerlegt hatte, gar keinen Zweifel daran hatten, dass die Relativitätstheorie im Gegenteil bestätigt wurde, wie es zum Beispiel diesem Artikel vom 26.09.2011 im Tagesspiegel zu entnehmen ist: Neutrino-Experiment – So schnell lässt sich Einstein nicht widerlegen.

Prof. Karsten Danzmann vom Albert Einstein Institut war sich zum Beispiel „ziemlich sicher“, dass das Experiment die Spezielle Relativitätstheorie nicht widerlegt hatte, das hielt er für „äußerst unwahrscheinlich“, er hielt für wahrscheinlicher, „dass der Papst Bundeskanzler wird“.

Ich bin dagegen ziemlich sicher, dass das Experiment die Spezielle Relativitätstheorie widerlegt hat, wie es als Sensation in allen Medien angekündigt wurde. Ich halte nämlich für äußerst unwahrscheinlich, dass sie mit diesem Experiment bestätigt werden kann, eher halte ich für wahrscheinlicher, sage ich mal so, dass Angela Merkel Päpstin wird. Und das übertrifft ja die Wahrscheinlichkeitsprognose von Prof. Karsten Danzmann, oder? Na bitte.

Das passt aber ganz gut, dass Prof. Karsten Danzmann sich auch mit dem OPERA-CERN-Neutrinoexperiment persönlich auseinandergesetzt hat, vielleicht mag er ja im Rahmen einer Petition die zwei Fragen beantworten, die ich an die PTB gestellt habe:
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Prof. Karsten Danzmann, beantworten Sie bitte 2 Fragen über das OPERA CERN-Neutrinoexperiment!
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 ZUR PETITION…

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Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz an die PTB über das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment

Das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment hatte 2011 die Spezielle Relativitätstheorie in den Medien sensationell widerlegt, jedoch wenig später wegen einem lockeren Stecker (!) in den Medien sensationell bestätigt… Ich möchte es gerne genauer wissen und habe heute folgenden Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz an die Bundes-behörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) gestellt:

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From: Jocelyne Lopez
Sent: Thursday, September 08, 2016 10:42 AM
To: Manfred Gahrens, PTB – Referat Z.13 manfred.gahrens [ad] ptb.de
Subject: Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz über das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment

 

Sehr geehrter Herr Gahrens,

als physikalisch interessierte Bürgerin habe ich 2011 mit großer Aufmerksamkeit die Berichtserstattungen in den Massenmedien sowie in populärwissenschaftlichen Publikationen über das OPERA CERN-Neutrino Experiment verfolgt, das die Spezielle Relativitätstheorie Einsteins experimentell auf den Prüfstand stellen sollte, wie es zum Beispiel diesem Wikipedia-Artikel zu entnehmen ist.

Die ersten Messergebnisse dieses Experiments wurden allerdings als überraschend bzw. als Sensation in den Medien dargestellt, da sie die Grundannahme der Speziellen Relativitätstheorie widerlegten und somit die Perspektive einer neuen Physik eröffneten, wie zum Beispiel die Anmerkung eines Experten der Relativitätstheorie aus der Max Planck Gesellschaft, Dr. Markus Pössel, es in einem wissenschaftlichen Blog-Artikel dokumentiert:

Überlichtschnelle Neutrinos? – 23. 09.2011 –   Von Markus Pössel

Neue Physik wäre jedenfalls die spannendste Entwicklung; eine Erweiterung dessen, was wir wissen, oder ein ganz neuer Blickwinkel, der zeigt, warum die jetzigen Teilchentheorien (samt ihrer Grundlage, der Speziellen Relativitätstheorie) von vielen hochgenauen Experimenten so gut bestätigt werden, während hochenergetische Neutrinos etwas ganz anderes machen. Meine Daumen sind gedrückt, aber ich bin ziemlich pessimistisch. Schaun mer mal, wie es weitergeht.“

Diese Überraschung bzw. diese Enttäuschung über die experimentelle Widerlegung der Grundannahme der Speziellen Relativitätstheorie – die Lichtgeschwindigkeit sei mit c absolut konstant, unabhängig von den beliebigen Geschwindigkeiten v von beliebigen Beobachtern – waren jedoch wiederum kaum nachvollziehbar, da bereits 1913 von dem Experimentalphysiker Georges Sagnac das Postulat Einsteins 1905 der absoluten Konstanz der Lichtgeschwindigkeit experimentell eindeutig widerlegt wurde: Die Lichtgeschwindigkeit ist nicht mit c zu allen Beobachtern absolut konstant, sondern es gilt experimentell nachgewiesen die variable Lichtgeschwindigkeit c +/- v. Dieses experimentelle Ergebnis von Georges Sagnac wurde durch Michelson und Gale in einem Großversuch 1925 bestätigt, und ist international anerkannt (genannt „Sagnac-Effekt“). Es wird seitdem in der Empirie stets erfolgreich angewandt, zum Beispiel beim Laserkreisel als Navigationshilfe und in der GPS-Technologie.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Fragen zu beantworten, da die PTB beim OPERA-CERN-Neutrinoexperiment beauftragt wurde, die Uhren zu synchronisieren:
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1)   Welcher Wert der Lichtgeschwindigkeit wurde zur Synchronisation der Uhren von der PTB zugrunde gelegt:

a) der seit 1983 per internationaler Konvention festgesetzte invariable Wert der Lichtgeschwindigkeit c = 299.792.458 m/s ?

oder

b) ein auf der Grundlage der international anerkannten experimentellen Erkenntnisse von Georges Sagnac berechneter Wert der Lichtgeschwindigkeit c +/- v ?

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2)  Da beide verschiedenen o.g. Werte logischerweise für die Synchronisation der Uhren von der PTB nicht zugrunde gelegt werden konnten, ergibt sich meine zweite Frage:

Welches Kalibrations-Paper der PTB weist den Wert der Lichtgeschwindigkeit nach, der für die Synchronisation der Uhren zugrunde gelegt wurde?

Das veröffentliche Kalibrationspaper (T. Feldmann, „Relative calibration of the GPS time link between CERN and LNGS, Report Calibration CERN-LNGS 2011„, OPERA public note 134 (2011)) referiert nämlich nicht den Namen Georges Sagnac, jedoch darf jeder Bürger und Steuerzahler von der höchsten Fachbehörde der Metrologie berechtigt erwarten, dass eine solche grundlegende Information über ein wichtiges und extrem teures Experiment in der Akte vorliegt.

 

Ich bitte Sie, meine Fragen innerhalb der 1 monatigen Frist im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu beantworten und danke dafür im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



PETITION: Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt, widerrufen Sie die Genehmigung der Affenversuche am MPI Tübingen!

Wir haben heute einen zusätzlichen Empfänger zu unserer Change-Org-Petition gegen die Affenversuche am Max-Planck-Institut Tübingen hinzugefügt, den Präsidenten der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen, Dr. Jörg Schmidt.

Wir fordern vom ihm unverzüglich einzuschreiten und die Genehmigung zur Durchführung der Versuche und zur Tötung der Tiere beim vorgesehenen Abschluß der Versuche sofort zurückzuziehen, solange die laufenden staatsanwaltlichen Verfahren zur Klärung der Rechtslage nicht abgeschlossen sind.

Bitte unterstützen Sie unsere Petition:  die Bürger und Steuerzahler dürfen nicht hinnehmen, dass Forderungen nach dringenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesetzkonformität durch Schweigen und Untätigkeit quittiert werden!
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Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt, widerrufen Sie die Genehmigung der Affenversuche am MPI!.

 ZUR PETITION…

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Affenversuche am MPI: Strafanzeigen und Klageverfahren gegen die Genehmigungsbehörde „Regierungspräsidium Tübingen“!

Die Aufdeckung von bestialischen Tierquälereien im Affenlabor der Max Planck Gesellschaft in Tübingen (Affenhirnforschung des Prof. Nikos Logothetis am MPI) durch Undercover-Recherche der Tierschutzorganisationen SOKO/BUAV wurde von den Medien aufgegriffen und hat eine Welle des Entsetzens und der Empörung in einem Millionenpublikum ausgelöst.

Auch wurden Rechtsinstrumenten gegen dieses Gräuel und diese eklatanten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eingesetzt.

In der heutigen Aktualisierung unserer Change-Org-Petition informieren wir über die Strafanzeigen und Klageverfahren, die eingeleitet wurden, und stellen die neue Initiative von Tübingen Tierschutzaktivisten „Rettet die Versuchsaffen“ zur Rettung der letzten 30 Tiere vor, die erstmalig am 24.08.2016 lautstark vor der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen“ protestiert haben: .

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Strafanzeigen gegen den Affenlabor MPI und die Genehmigungsbehörde „Regierungspräsidium Tübingen“

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ZUR PETITION….

 

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Hinweis für die Presse:

Interessierte Journalisten können für ihre Berichtserstattungen weitere Informationen über die laufenden Klageverfahren beim Kölner Rechtsanwalt David Sanker erhalten.

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