Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für März, 2015

Bürgeranfrage an die PTB: Wer ist zuständig für die Interpretation des CERN-OPERA-Neutrinoexperiments?

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meine Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.02.2015 an die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), indem ich um die Beantwortung von vier Fragen über die Synchronisations-methode der Uhren beim OPERA-CERN-Neutrinoexperiment gebeten habe, sowie über Informationen zur Auswertung der Meßdaten und zur Interpretation des Experiments: Bürgeranfrage vom 23.02.15 an die PTB über das OPERA-Experiment

Am 18.03.15 hat die PTB meine Bürgeranfrage mit der Begründung abgelehnt, dass sie über die gewünschten Informationen nicht verfügt, obwohl sie mich und qualifizierte Wissenschaftler seit dem 31.05.2012 darüber belehrt, siehe OPERA-CERN-Neutrinoexperiment: Die Bundesbehörde PTB weiß nicht wovon sie redet, aber sie redet davon.

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Neue Entwicklung:

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Ich habe daher heute eine erneute Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz an die PTB gerichtet, um zu versuchen zu erfahren, wer überhaupt zuständig für die Interpretation des Experiments ist und somit meine vier Fragen verbindlich beantworten kann:

31.03.2015 – Bürgeranfrage an die PTB nach Informationsfreiheitsgesetz über das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment.

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Vielleicht gelingt es mir diesmal in Erfahrung zu bringen, wer kompetent über die Ergebnisse des Experiments und über seine Interpretation sprechen kann, die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich werde darüber berichten.

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011
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Mahnwache wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE vor dem Justizministerium in Düsseldorf – 27.03.2015

Im November 2014, als auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor Covance eingestellt hat und wir zu zweit beim Landtag NRW eine Petition eingereicht haben, haben wir uns schon überlegt, Gisela und ich, wir sollten irgendwann eine Mahnwache vor dem Justizministerium in Düsseldorf halten und waren ziemlich niedergeschlagen: Kaum jemand hat unsere Aktion gekannt, wir würden wohl nur zu zweit vor dem Ministerium stehen…

Und dann kam die Wende, kam für uns wie aus dem Nichts aus Facebook ein unglaublicher Glückstreffer, ein Mensch, der entscheidend unsere Aktion in Fahrt gebracht hat, dann kam unsere Sandra!

Wir haben ihr zu verdanken, dass wir nicht zu zweit vor dem Justizministerium standen, sondern dass abwechselnd 80-100 Menschen diese Aktion unterstützt haben, wir haben ihr zu verdanken, dass mehrere Tausende von Facebook-Teilnehmern unsere Aktion kennengelernt haben, wir haben ihr zu verdanken, dass Zehntausende von Bürgern durch Change.org Petitionen und durch andere Kanälen davon erfahren haben und sie unterstützen, zum Beispiel durch die MUT-Partei.

Dass Sandra den Scharfsinn, den Durchblick, den Sinn für das Wesentliche und die Aufnahmefähigkeit hatte, um die Tragweite dieses neuen Weges im Kampf gegen Tierversuche sofort zu verstehen, zu verinnerlichen und mitzutragen, ist mir sehr schnell aufgefallen, so daß ich ihr angeboten habe, nachträglich eine Vollmacht als Petentin für die Landtagspetition zu erteilen.

Ich ahnte jedoch zu dieser Zeit noch nicht im Entferntesten, was für eine unglaubliche Energie, Leistungskraft, Schlagfertigkeit und Ausstrahlung in dieser zierlichen Person stecken. Jetzt weiß ich das, aber es ist mir ein Rätsel: Wie schafft sie mit Lächeln und guter Laune das zu leisten, wie völlig unkompliziert, was sie jeden Tag in familiären, beruflichen, tierschützerischen, politischen, gesellschaftlichen, freundschaftlichen Kreisen leistet? Ist mir ein Rätsel, aber ich nehme es mit Bewunderung und Dankbarkeit einfach so wie es ist, und ich sage es auch hier:

Sandra, Du bist der Hammer! Und Du bist so ein feinfühliger, liebenswürdiger Mensch, dass man Dich nur lieb haben kann!

Danke, Sandra, merci, merci beaucoup!

Sandra Lück, Mahnwache vor dem Justizministerium in Düsseldorf, 27.03.2015

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Es geht weiter! Wir werden nie aufgeben – nie, never, jamais!!!

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Nachtrag:

Einleitung von gerichtlichen Schritten durch unseren Rechtsanwalt David Sanker im Juni 2015:  .

Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE

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sowie Einreichung von 3 zusätzlichen  Klagen gegen die Behörde LANUV NRW  wegen unzureichenden Auskünften nach  Informationsfreiheitsgesetz über die Tierversuche im Affenlabor COVANCE und an den Universitäten Essen, Bielefeld, Bochum und Dortmund. Die Gerichtstermine sind noch nicht festgesetzt worden.
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CERN-OPERA-Neutrinoexperiment: Die Bundesbehörde PTB weiß nicht wovon sie redet, aber sie redet davon.

Unser nationales Metrologie-Institut, die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) weiß nicht wovon sie über die Staatstheorie „Relativitätstheorie“ redet, aber sie redet davon

oder

wie die Wissenschaftler, die Forscher, die Studenten, die Lehrbeauftragte, die Öffentlichkeit, die Medien und die Steuerzahler von der staatlich geförderten Lobby der theoretischen Physik an der Nase herumgeführt werden…

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Weiterlesen…

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011
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Herr MdL Martin-Sebastian Abel, begründen Sie bitte genau, was ich für „ein wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag MdL Martin-Sebastian Abel, ist auch Ihr Parteikollege, der grüne Umweltminister Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch? über skandalöse Entgleisungen von Herrn Abel in seiner Facebook-Seite am 15.03.15, u.a. auch mir gegenüber, sowie über seine Aussage schon am 08.01.15, dass ich ein „wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite.

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Herr Abel hat sich auf der Facebook-Plattform der Presseagentur Rock the Nature, die diese Vorfälle aufgegriffen hat, am 24.03.2015 zur Wehr gesetzt. Ich habe auch am 25.03.2015 auf der Facebook-Plattform von Rock the Nature Stellung zu seinem Beitrag genommen, sowie ihn heute erneut mit folgendem Beitrag angesprochen:

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Offensichtlich ist der MdL Abel nicht gerade bestrebt, sich für seine perfide Unterstellung der Rechtslastigkeit mir gegenüber zu entschuldigen, wie er es für einen anderen Teilnehmer seines Threads vom 15.03.2015 getan hat, sowie auch für seine Arschlöcher-Aussage, die er im Zusammenhang mit meinem Namen gebracht hat.

Offensichtlich ist auch der MdL Abel nicht gerade bestrebt, genau zu begründen, wie er zu seiner Aussage vom 08.01.15 kommt, dass ich anläßlich von zwei Petitionen nach § 17 GG beim Landtag NRW „ein wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite.

Vielleicht sollte ich ihm dabei auf die Sprünge helfen.

Herr Abel,

  1. Stellt die belegte Tatsache, dass an der Universität Bochum von der Behörde LANUV NRW die Untersuchung der „Hand-Augen-Koordination von Makaken“ über 22 Jahre ununterbrochen genehmigt wurde, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  2. Stellt die belegte Tatsache, dass die Behörde LANUV NRW als angestrebter Forschungszweck dieser Versuche die Therapie von Alzheimer, Parkinson, Epilepsie und Multiple Sklerose angegeben hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  3. Stellt die belegte Tatsache, dass dieses Forschungsvorhaben mit Makaken schon seit mindestens 30 Jahren mit der gleichen Forschungsmethode und mit dem gleichen Forschungszweck der Therapie von Alzheimer, Epilepise, Parkinson und Multiple Sklerose an mehreren anderen Forschungsstandorten in Deutschland durchgeführt wurden und werden, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  4. Stellt die belegte Tatsache, dass die Behörde als einzig brauchbares Ergebnis dieser 22 jährigen Versuche an der Uni Bochum angegeben hat, dass die Frage geklärt werden konnte, wie ein Spickzettel dem Torwart der Fußball-nationalmannschaft Jens Lehmann angeblich geholfen hat, bei der Fußball-WM 2006 gegen Argentinien zwei Elfmeter zu halten, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  5. Stellt die belegte Tatsache, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) dieses 22 jährige Forschungsvorhaben an der Uni Bochum komplett mit Steuermitteln als von „herausragender Bedeutung“ gefördert hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  6. Stellt die belegte Tatsache, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Wissenschaftlichkeit dieser schwachsinnigen Forschungsergebnisse an der Uni Bochum retrospektiv nicht bewertet hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  7. Stellt die belegte Tatsache, dass auch von keinem der Forschungsstandorte in Deutschland, die Affenversuche in der Hirnforschung zum angestrebten Zweck der Therapie von Alzheimer, Epilepsie, Parkinson und Multiple Sklerose seit mehr als 30 Jahren ein brauchbares Forschungsergebnis geliefert wurde, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  8. Stellt die belegte Tatsache, dass kein einziger, persönlich angesprochener der 237 Volksvertreter im NRW-Landtag der Aufforderung von mehr als 37.000 Bürgern nachgekommen ist, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu stellen, um die Summe der Steuermittel zu ermitteln, die für dieses Forschungsvorhaben an der Uni Bochum verwendet wurden (geschätzt auf 2 Millionen Euro), die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  9. Stellt die belegte Tatsache, dass der MdL Martin-Sebastian Abel bei Facebook mitgeteilt hat, dass das NRW-Parlament diese Auskunft den Bürgern nicht erteilen kann, weil das Parlament selbst kein Überblick über die Verwendung und Verteilung der Steuermittel im Land NRW hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  10. Stellt die belegte Tatsache, dass der Petitionsausschuss des Landtags NRW zwei Petitionen nach Art. 17 GG von 2013 und 2014, jeweils über die Affenversuche an der Universität Bochum und über die Tierhaltung im Affenlabor Covance, skandalös behandelt hat, und dass keiner der persönlich angesprochen 237 Volksvertreter Stellung zu der entsprechenden Beschwerde von schon mehr als 12.000 Bürgern genommen hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  11. Stellt die belegte Tatsache, dass der Petitionsausschuss damit seine Befugnisse überschritten und die verfassungsmäßig angeordnete Gewaltenteilung missbraucht hat, indem er selbst unbefugt entschieden hat, dass die Vorwürfe der Bürger der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in diesen zwei Fällen nicht stichhaltig seien und die Einstellung der Strafanzeigen als rechtens erklärt hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  12. Stellt die belegte Tatsache, dass die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE seit 17 Jahren dem Strafbestand der Tierquälerei entspricht, da den Tieren durch eine nicht artgerechte Haltung Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt werden, die für den Zweck der Versuchsvorhaben nicht unerlässlich sind, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  13. Stellt die belegte Tatsache, dass kein der 237 persönlich angesprochenen Abgeordneten des NRW-Parlaments zugeben wollte (bis auf den Vorsitzenden der GRÜNE-Fraktion Rainer Priggen und den PIRAT-MdL Olaf Wegner), dass die barbarische Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE nicht artgerecht ist, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  14. Stellt die belegte Tatsache, dass mindestens 4 PIRATEN-Abgeordneten (Michele Marsching, Hanns-Jörg Rohwedder, Dr. Joachim Paul und Dietmar Schulz) unter Verdacht stehen, im Fall des Affenlabors COVANCE die Interessen der Pharmalobby zu schützen, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  15. Stellt die belegte Tatsache, dass der NRW-Petitionsausschuss eine entsprechende Beschwerde über diese 4 PIRATEN-Abgeordneten ignoriert hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  16. Stellt die belegte Tatsache, dass der CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Sternberg, ohne sich mit dem Sachverhalt der Petition über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE sachlich beschäftigt zu haben, seine volle Unterstützung für das Abschmettern der Petition durch den Petitionsausschuss und seinen Widerstand gegen „die Lobby von selbsternannten Tierschützern“ bekräftigt hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  17. Stellt die belegte Tatsache, dass Tierversuche als Forschungsmethode seit 150 Jahren nie validiert wurden und dadurch de facto gesetzlich nicht erlaubt sind, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  18. Stellt die belegte Tatsache, dass schon lange bestehende, geeignete, moderne tierversuchsfreie Forschungsmethoden nicht als den angedachten und angestrebten Ersatz von Tierversuchen dienen dürfen, nur weil sie nicht validiert werden, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  19. Stellt die belegte Tatsache, dass Tierversuche in der Grundlageforschung unbrauchbar für die Humanmedizin sind und dass bis zu 98% der neuen Medikamente, die an Tiere getestet wurden, durch die klinische Erprobung an Menschen durchfallen, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  20. Stellt die belegte Tatsache, dass der ehemalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer in den Medien mitgeteilt hat, dass seit mehr als 30 Jahren sinnvolle Veränderungen im Gesundheitssystem wegen dem Widerstand der Pharmalobby nicht möglich sind, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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  21. Stellt die belegte Tatsache, dass der grüne Umweltminister Johannes Remmel ein absolutes Verbot der Versuche mit Menschenaffen anstrebt und beantragt hat, und mich dabei für mein Engagement zum Schutz der Rechte der Versuchsaffen wiederholt gelobbt und gewürdigt hat, sich mit diesem Einsatz identifiziert und sich dafür bedankt hat, die Verbreitung vom wirren, durchgeknallten Zeug von mir dar?
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Über Ihre Stellungnahme zu jeder dieser 21 Fragen würde ich mich freuen, Herr MdL Abel, als Verwirklichung der Diskussionskultur und der Bürgernähe, die sie ja anstreben. Ich danke im Voraus.

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Ich bin gespannt, ob Herr Abel auf meine Fragen Stellung nehmen wird.

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NB: Nachstehend Undercover-Bilder aus dem Affenlabor COVANCE in Münster (SOKO Tierschutz), die 2004 nach langwierigen Gerichtsverfahren   vom Oberlandesgericht Hamm zur Veröffentlichung erlaubt wurden, und die allen Landtagsabgeordneten im Parlament NRW im Rahmen einer Landtagspetition 2014 einzeln und persönlich vorgelegt wurden, verbunden mit der Frage, ob diese Bilder die vom Tierschutzgesetz verbindlich vorgegebene artgerechte Haltung von Primaten entsprechen. Keiner der 237 vermeintlichen „Volksvertreter“ im Landtag NRW hat dazu Stellung genommen, geschweige denn in  irgendeiner Weise tätig geworden ist, um die offensichtliche Gesetzwidrigkeit dieser Tierhaltung ahnden zu lassen.

Der MdL Martin-Sebastian Abel und tierpolitischer Sprecher der Partei DIE GRÜNEN sagte lediglich dazu im Abgeordnetenwatch, die Tiere tun ihm zwar sehr leid, aber er kann selbst weder beurteilen, ob diese Bilder authentisch sind (!!!!!), noch ob diese Haltung artgerecht sei (!!!!!). Wenn die Genehmigungsbehörde LANUV NRW diese Tierhaltung genehmigt hat, geht er  blind davon aus, dass sie artgerecht sei. Soviel zur fachlichen, wissenschaftlichen und politischen Kompetenz des tierpolitischen Sprechers der Partei DIE GRÜNEN…

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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MdL Martin-Sebastian Abel: Ist auch Ihr Parteikollege, der grüne Umweltminister Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch?

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag

Der grüne NRW-Abgeordneter Martin-Sebastian Abel betreibt Desinformation über Tierversuche

wo ersichtlich ist, dass Martin-Sebastian Abel bedauer-licherweise nie einen Blick im geltenden Tierschutzgesetz reingeworfen hat und in den Medien als reine Desinformation kolportiert, dass Tierversuche nicht verboten werden können. Doch, Herr Abel, doch doch, Tierversuche können nach Tierschutzgesetz verboten werden, informieren Sie sich näher über die geltende Gesetzgebung und Sie werden feststellen, dass ausgerechnet die Tierversuche in Ihrem Land NRW nicht die gesetzlichen, verbindlichen Vorgaben erfüllen, um genehmigt zu werden, ergo, dass sie verboten werden müssen! Doch, doch, Herr Abel, erkundigen Sie sich näher über die geltende Gesetzgebung, die seit 2002 Verfassungsrang erhalten hat, das könnte Ihnen als Volksvertreter und Kontrollinstanz der Exekutive nicht schaden.

Über folgende Tatsachen ist der MdL Martin-Sebastian Abel offensichtlich und bedauerlicherweise auch nicht informiert, da hat er wohl auch einen erheblichen Nachholbedarf:

Nach neuesten Umfragen  sind 80% der Bürger Deutschlands und Europas gegen Tierversuche.

Der grüne MdL Martin-Sebastian Abel sagt aber am 15.03.15 in seiner Facebook-Seite über Tierversuchsgegner aus, dass sie „querulatorische Arschlöcher“ sind.  Hoppla! Fühlt sich der arme MdL Martin-Sebastian Abel in Deutschland und Europa von Millionen von Arschlöchern umgeben? Trauriges Schicksal… Das muss für den Martin-Sebastian Abel schrecklich sein, sich von Millionen von Arschlöchern umgeben zu fühlen, schrecklich, Herr Abel, wir haben Mitgefühl für Sie, einfach nur schrecklich.

Was jedoch der MdL Martin-Sebastian Abel offensichtlich auch nicht weiß, ist, dass sein Land Nordrhein-Westfalen ein absolutes  Verbot der Versuche an Menschenaffen anstrebt und beantragt hat, wie es aus einer Mitteilung an Bürger vom 21.03.13  aus  dem  Ministerium  des grünen Umweltministers Johannes Remmel hervorgeht. Offensichtlich weiß auch Herr Abel nicht, dass der grüne Umweltminister Johannes Remmel wiederholt den unermüdlichen Einsatz von Bürgern zum Schutz der Versuchsaffen im Land Nordrhein-Westfalen gelobbt und gewürdigt hat, sowie sich mit diesem Engagement identifiziert und sich dafür bedankt hat, wie zum Beispiel hier oder hier.

Jetzt meine Frage an den MdL Martin-Sebastian Abel:

Herr Abel, ist auch Ihr Partei-Kollege, der NRW-Umweltminister  Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch?

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Nachtrag:

Herr MdL Martin-Sebastian Abel, begründen Sie bitte genau, was ich für eine „wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite

 

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Affenlabor COVANCE in Münster: Riskiert der MdL Thomas Sternberg bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe?

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Ich verweise auf meine Blog-Einträge

MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg

Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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wo ersichtlich wurde, dass der MdL Thomas Sternberg, obwohl er seit 17 Jahren als Bürger der Stadt Münster und Landesabgeordneter des Wahlkreises Münster II, jedoch spätestens seit dem 18.11.2014 anläßlich einer Petition nach § 17 GG  an den Landtag NRW Kenntnis von der barbarischen Haltung der Tiere im berüchtigten Affenlabor COVANCE hat, das Abschmettern einer Strafanzeige von Bürgern wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE „voll unterstützt„.

Dies stellt aus meiner Sicht einen juristischen Fall dar, der im Interesse der Allgemeinheit einer professionellen Klärung bedarf.

Der Strafbestand der Tierquälerei wird nämlich im Tierschutzgesetz festgehalten:

Tierschutzgesetz § 17 

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

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Es ist für jedermann ersichtlich, und es sollte eigentlich es auch für den Theologen und Berater der Kommission „Wissenschaft“ der Deutschen Bischofskonferenz Thomas Sternberg sein, dass die barbarische Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE nicht artgerecht ist und zwangsläufig diesen hochentwickelten Tieren länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt, die in keiner Weise unerlässlich für den Zweck der Forschungsvorhaben sind.

Der § 258 StGB „Strafvereitelung“ verpflichtet wiederum jedermann, der Kenntnis von Strafbeständen nimmt, sie bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, sonst macht er sich selbst strafbar und riskiert bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe:

§ 258 StGB Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
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Da davon auszugehen ist, dass der MdL Thomas Sternberg mit den Inhabern des US-Konzern COVANCE nicht verwandt ist (die offensichtliche seelische Verwandtschaft gilt wohl rechtlich nicht) wäre hier professionell die Frage zu klären, ob der MdL Thomas Sternberg sich der Straftat „Strafvereitelung“ schuldig macht.

Es ist in diesem Zusammenhang abzuwarten, ob der MdL Thomas Sternberg der Aufforderung von Bürgern nachkommt, selbst Strafanzeige wegen länger anhaltender und sich wiederholender Tierquälerei im Affenlabor COVANCE zu erstatten. Bis jetzt hat er zu dieser Aufforderung keine Stellung genommen. Wir werden darüber zeitnah berichten.

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Bitte unterstützen Sie in diesem Gesamtkontext die Change.org Petition, die in kurzer Zeit von mehr als 11.000 Bürgern unterzeichnet wurde:

AFFENLABOR #COVANCE – Wir fordern die Auflösung und Neubesetzung des Petitionsausschusses nach skandalösem Beschluss!!

ZUR PETITION…

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Siehe auch:

Affenlabor COVANCE in Münster: Riskiert der MdL Thomas Sternberg bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe?

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Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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Ich verweise auf meine Blog-Einträge

MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

und

Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg

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wo es ersichtlich wurde, dass der MdL Thomas Sternberg, obwohl er spätestens seit dem 18.11.2014 durch eine Petition nach § 17 GG im Landtag NRW Kenntnis von Tierquälereien seit 17 Jahren im Affenlabor COVANCE in Münster genommen hat, seiner gesetzlichen Verpflichtung nach Tierschutzgesetz § 1 nicht nachkommt, die gequälten Tiere zu schützen und Strafanzeige zu erstatten:

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Tierschutzgesetz – Erster Abschnitt – Grundsatz – § 1
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Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
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Jeder Bürger und Wähler darf voraussetzen, dass der MdL Thomas Sternberg als legitimierter Volksvertreter auch Kenntnis von der Gesetzgebung unseres Landes hat, u.a. auch vom Tierschutzgesetz, das 2002 als Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben wurde. Offensichtlich ist es jedoch leider nicht der Fall des MdL Thomas Sternberg, ich darf ihn dementsprechend nachträglich darüber informieren [Hervorhebungen im Text durch J. Lopez]:
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TIERSCHUTZGESETZ
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Tierhaltung § 2:   Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
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  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
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  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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Tierversuche § 7 :   Die Vorschriften dieses Abschnitts dienen dem Schutz von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden. Dazu sind:

§ 7 (1) c) die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchs-einwirkungen zu leiden, auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

§ 7 (2) die Tiere, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, so zu halten, zu züchten und zu pflegen, dass sie nur in dem Umfang belastet werden, der für die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken unerlässlich ist.
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§ 7a (2) 4
. : Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.

§ 7a (2) 5. : Versuche an Tieren, deren artspezifische Fähigkeit, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, stärker entwickelt ist, dürfen nur durchgeführt werden, soweit Tiere, deren derartige Fähigkeit weniger stark entwickelt ist, für den verfolgten Zweck nicht ausreichen..
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Tierversuche § 8 (1) : Die Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist zu erteilen, wenn […]

1. (a) wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass die Voraussetzungen des § 7a Absatz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 vorliegen,

2. der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter die erforderliche fachliche Eignung insbesondere hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche haben und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben,

3. die erforderlichen Räumlichkeiten, Anlagen und anderen sachlichen Mittel den Anforderungen entsprechen, die in einer auf Grund des § 9 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung festgelegt sind.

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Von dem MdL Thomas Sternberg dürfen sowohl der Gesetzgeber als auch alle Bürger und Wähler erwarten und verlangen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und bei Kenntnisnahme von massiven und langjährigen Tierquälereien und Verstößen gegen das geltende Tierschutzgesetz Strafanzeige erstattet.

Man darf nämlich voraussetzen, dass der MdL Thomas Sternberg seit 17 Jahren Kenntnis von den Tierquälereien im Affenlabor COVANCE hat:.

1. Als Bürger der Stadt Münster und Abgeordneter des Wahlkreises Münster II hat er die Möglichkeit und die Verpflichtung gehabt, sich selbst über die Bedingungen der Tierversuche im auf der internationalen Ebene  berüchtigten Affenlabor COVANCE zu überzeugen: Die Firma COVANCE bietet ja freundlicherweise jedermann eine Besichtigung der Anlage an.
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2. Spätestens 2003 anläßlich von Undercover-Recherchen in diesem Labor mit schockierendem Bild- und Filmmaterial und von langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, sowie anläßlich einer Strafanzeige des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. wegen massiven Tierquälereien, wäre der MdL Thomas Sternberg verpflichtet gewesen, selbst tätig zu werden und hätte Anlaß gehabt, die Vertrauenswürdigkeit des Tierhalters und der genehmigenden Behörde hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche in Frage zu stellen.
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3. Spätestens am 18.11.2014 anläßlich der Petition nach § 17 GG an den Landtag NRW hat der MdL Thomas Sternberg durch Bildmaterial von der barbarischen Tierhaltung in diesem Labor nachweislich Kenntnis genommen:

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4. Es ist für jedermann ersichtlich, dass diese Tierhaltung gegen die o.g. Bestimmungen des Tierschutzgesetzes massiv verstößt und diesen hochempfindlichen Tieren zwangsläufig erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zufügt, die in keiner Weise unerlässlich für den Zweck der Versuche sind!! Tierschutzgesetz § 1: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Was für einen „vernünftigen Grund“ liegt denn vor, Tiere durch eine barbarische Haltung Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen?! Eine Haltung von Primaten, die ihren Bewegungs- und Verhaltensbedürfnissen als hochentwickelte Sozialtiere Rechnung trägt, ist nur in genügend geräumigen Gehegen und in genügend großen, gemischten Gruppen zur Entwicklung einer Gruppendynamik gewährleistet. Dies kann nicht nur von fachkundigen Sachverständigern jederzeit begutachtet werden, sondern gehört auch zur Allgemeinbildung und zum Menschlichkeitsgefühl von Millionen und Milliarden von Menschen..

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Dementsprechend fordern wir den MdL Thomas Sternberg auf,  sowohl aufgrund seiner Verpflichtung als einfacher Bürger nach § 258 StGB „Strafvereitelung“, als auch aufgrund seiner Treue zur Verfassung gemäß Art. 20 GG, der ihn als legitimierter Volksvertreter an Recht und Gesetz bindet, unverzüglich Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE in Münster zu erstatten, sowie eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stopp der Versuche bis zum gerichtlichen Urteil zu veranlassen, zum Schutz der ca. 2000 Tiere, die gegenwärtig in diesem Labor gehalten werden.

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NB: Ich habe heute den Link zu diesem Blog-Eintrag dem MdL Thomas Sternberg geschickt und ihn um eine eindeutige Stellungnahme zu unserer Forderung gebeten. Ich werde über seine Antwort berichten.

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Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag

MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

wo ich den MdL Thomas Sternberg um seine Analysen der Wissenschaftlichkeit von zwei Forschungsvorhaben mit Affenversuchen in NRW gebeten habe, sowie auch um seine Stellungnahme über die in der Presse veröffentliche Studie der beiden Universitätsprofessoren  Roland Reuß und Volker Rieble über Missstände bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

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Wie es aus der gleichtägigen E-Mail-Antwort von Herrn Sternberg auf meine Bitte zu entnehmen ist, hat er offensichtlich nicht vor, mir die gewünschten Analysen zukommen zu lassen und bestätigt lediglich – wiederum mit äußerster Knappheit – dass er Kenntnis von meinem Blog-Eintrag genommen  hat:

E-Mail-Antwort vom 17.03.2015 vom MdL Thomas Sternberg
auf die E-Mail der Petentin Jocelyne Lopez vom 17.03.2015

Sehr geehrte Frau Lopez,
wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass ich Kenntnis genommen habe.
Viele Grüße,  Thomas Sternberg

 

Dementsprechend habe ich zusammen mit der Petentin Sandra Lück heute folgende E-Mail an die Deutsche Bischofskonferenz verschickt:

von Jocelyne Lopez und Sandra Lück
– an Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen  Bischofskonferenz
– an die Mitglieder der Kommission für Wissenschaft und Kultur
Betr.: Aussagen des MdL Thomas Sternberg, Berater der Kommission VIII (Wissenschaft)
Datum: 18.03.2015

Sehr geehrter Herr Kardinal Reinhard Marx,
sehr geehrte Herren Mitglieder der Kommission für Wissenschaft und Kultur,

im Rahmen zwei Petitionen nach § 17 GG an den Landtag Nordrhein-Westfalen, die von Zehntausenden von Bürgern unterstützt werden, hat der Berater der Kommission VIII, Herr Thomas Sternberg, Aussagen getätigt, die wohl das ethische Empfinden der überwiegenden Mehrheit der Menschen tiefgründig verprellen. Wir verweisen hierzu als Petentinnen auf eine Berichtserstattung im Internet:

https://www.jocelyne-lopez.de/blog/2015/03/mdl-thomas-sternberg-ueber-den-graeuel-der-affenversuche-in-nrw-die-buerger-sind-selbsternannte-tierschuetzer/

Es stellt sich hier aus unserer Sicht die Frage, ob die ethischen Grundeinstellungen von Herrn Sternberg mit den ethischen Einstellungen der Deutschen Bischofskonferenz zu vereinbaren sind.

Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob die wissenschaftliche Bildung von Herrn Sternberg geeignet ist, um eine Beratungsfunktion bei der Deutschen Bischofskonferenz auszuüben. Herr Sternberg verweigert auch den Bürgern seine fachkundige Bewertung der Wissenschaftlichkeit von hochfragwürdigen Forschungsvorhaben, sowie auch von in der Presse offenbarten Missständen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Wir würden uns um eine Untersuchung und eine Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz über diese Vorfälle, die Millionen von Menschen in Deutschland berühren, freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez und Sandra Lück

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Wir werden über die Antwort der Deutschen Bischofskonferenz berichten.
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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Siehe auch:
Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

Zehntausende von Bürgern haben seit 2013 mit zwei Petitionen nach Art. 17 GG den Landtag NRW über gravierende Missstände bei der Erteilung der Genehmigung von Versuchen an Primate über 22 Jahre an der Universität Bochum und über 17 Jahre im Affenlabor Covance in Münster informiert und um Abhilfe gebeten.

Alle 237 Abgeordneten des Landtages NRW wurden auch am 16.03.2015 per Email über eine Change.org Petition aufmerksam gemacht, die sie über den skandalösen Beschluß des Petitionsausschusses informiert, der diese beiden Petitionen unsachgemäß zusammengelegt und grobfahrlässig behandelt hat:

AFFENLABOR #COVANCE – Wir fordern die Auflösung und Neubesetzung des Petitionsausschusses nach skandalösem Beschluss!!

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Der MdL Thomas Sternberg (Wahlkreis Münster II), der sich ganz offensichtlich mit dem Sachverhalt der beiden Petitionen seit 2013 nie persönlich auseinandergesetzt und trotz persönlichen Anfragen nie Stellung zu den Vorwürfen der Bürger genommen hat, reagierte jedoch wundersamerweise diesmal augenblicklich aus seinem I-Phone auf  die Beschwerde der Bürger über die Behandlung ihrer Petitionen durch den Petitions-ausschuss: .

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E-Mail-Antwort vom 16.03.15
des CDU-Abgeordneten Thomas Sternberg
auf die E-Mail der Petentin Sandra Lück:

Sehr geehrte Frau Lück,

die Vorsitzende des Petitionsausschusses hat meine volle Unterstützung.

Ich verwahre mich gegen den aggressiven Lobbyismus selbsternannter „Tierschützer“.

Mit vielen Grüßen
Thomas Sternberg MdL 

Diese emotionale und unsachliche Antwort des CDU-Abgeordneten Thomas Sternberg ist hoch bedenklich und lässt sowohl in seinen moralischen Einstellungen, als auch in seinem Verständnis eines Mandats als Volksvertreter tief blicken. Und dieser Blick ist erschreckend. Dies erfordert  eine eindeutige Stellungnahme von ihm:

Was sind „selbsternannte Tierschützer“ Herr Sternberg?
Müssen Tierschützer ernannt werden?
Und von wem müssen Ihrer Meinung nach Tierschützer ernannt werden, Herr Sternberg?

Als Theologe und Berater in der Kommission VIII (Wissenschaft) der deutschen Bischofskonferenz haben Sie bestimmt auch eine Meinung zum Thema Ethik, Herr Sternberg, oder doch nicht?

Ich informiere Sie vorsichtshalber über dieses wichtige Thema:
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  • Tierschützer müssen von  niemandem ernannt werden, sondern sie sind Tierschützer aus ihrer Menschlichkeit heraus, falls dieses Wort Ihnen zufälliger-weise ein Begriff sein sollte, Herr Theologe Sternberg.
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  • Tierschützer werden nicht ernannt, sondern werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Tiere zu schützen, Sie auch, Herr Sternberg, falls das Wort Gesetz Ihnen zufälligerweise auch ein Begriff sein sollte.  Vielleicht werfen Sie ausnahmsweise einen Blick im Tierschutzgesetz, das seit 2002 als Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben wurde, das könnte Ihnen nicht schaden, Herr Volksvertreter Sternberg:

Tierschutzgesetz – Erster Abschnitt – Grundsatz – § 1
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Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
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Tierschützer müssen also nicht ernannt werden, Herr Sternberg, dafür  haben sie sehr wohl das Recht, von den Forschern und den genehmigenden Behörden zu verlangen, dass sie die Wissenschaft nicht für unsinnige und irrsinnige Experimente mit Tieren missbrauchen, falls das Wort Wissenschaft Ihnen zufälligerweise auch ein Begriff sein sollte, Herr Berater Sternberg der Kommission VIII (Wissenschaft) der deutschen Bischofskonferenz.

Ich erwarte zum Beispiel eine sachliche Stellungnahme von Ihnen, Herr Sternberg, zu den Ihnen im Rahmen dieser Petitionen dargelegten wissenschaftlichen Missständen  über:

Die Wiederholung seit 30 Jahren des Libet-Experiments mit Affen zur Bestätigung der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und der Nicht-Existenz Gottes,

Das Folter  und Töten von Tieren zur Bestätigung, dass ein Spickzettel dem Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann angeblich geholfen hat, zwei Elfmeter bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zu halten.

Bitte lassen Sie mir Ihre Analyse der Wissenschaftlichkeit dieser Forschungsvorhaben mit Tieren zukommen, Herr Wissenschaftler Sternberg.  Vielen Dank im Voraus, ich würde nämlich gerne Ihre wissenschaftliche Analyse dieser zwei Forschungsvorhaben an die  deutsche Bischofskonferenz als fachkundige Beratung weiterleiten.

Bitte lassen Sie mir auch Ihre Analyse der Studie der beiden Wissenschaftler Roland Reuß und Volker Rieble zukommen, die 2011 in der FAZ veröffentlicht und Ihnen vorgelegt wurde. Diese Studie offenbart nämlich  ein Lobbyismus-System von gigantischem Ausmaß in der wissenschaftlichen Forschung. Vielen Dank im Voraus, ich würde nämlich auch gerne Ihre Analyse dieser Studie den beiden Autoren zur Gegendarstellung weiterleiten:

Kritik an der DFG
Die freie Wissenschaft ist bedroht
Fördert die mächtige Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Ideenklau und die Selbstbedienung?
Transparenz ist für sie ein Fremdwort.
Dieses Monopol ist bedenklich.

18.10.2011, von Roland Reuß und Volker Rieble

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NB: Ich habe den Link zu diesem Blog-Eintrag per E-Mail an MdL Thomas Sternberg zur Stellungnahme geschickt. Ich werde über seine Antwort berichten.

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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NACHTRAG:

Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg
 
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Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist komplett korrupt!

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft:
Hauptsitz des Wissenschaftslobbyismus?
Fallbeispiel der Primatenversuche an der Universität Bochum

der eine Studie der zwei Universitätsprofessoren Roland Reuß und Volker Rieble vorstellt, die 2011 in der FAZ veröffentlicht wurde. Daraus geht hervor, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Jahr für Jahr die Milliarden von Steuermitteln für die wissenschaftliche Forschung nach zweifelhaften Methoden und unkontrollierbaren Kriterien verteilt, so daß eine Reform dieses Systems im Interesse der wissenschaftlichen Forschung und der Allgemeinheit dringend geboten ist. Die Studie offenbart ein Lobbyismus-System von gigantischem Ausmaß auf Kosten der Steuerzahler.

Die von den beiden Autoren Roland Reuß und Volker Rieble untersuchten und dargelegten Missstände bestätigen sich bei Forschungsvorhaben im Bereich der Humanmedizin, wie folgendes Fallbeispiel es ersichtlich macht:

Die Behörde LANUV NRW hat über 22 Jahre die Genehmigung von barbarischen Affenversuchen an der Universität Bochum zur „Untersuchung der Augen-Hand-Koordination“ von Makaken mit dem angestrebten Nutzen der Erforschung und Therapie von schweren Krankheiten wie Alzheimer, Epilepsie, Parkinson und Multiple Sklerose gerechtfertigt. Als einziger brauchbarer Nutzen dieser Experimente hat jedoch die genehmigende Behörde LANUV NRW auf unsägliche Forschungsergebnisse der Universität Bochum hingewiesen: Durch die Messung der Übertragungsgeschwindigkeit von visuellen Eindrücken im Gehirn von Affen konnte nachträglich die Frage geklärt werden, wie ein Spickzettel dem Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann geholfen haben sollte, zwei Tore bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zu halten!!!!

Es ist seit zwei Jahren für die Bürger absolut nicht möglich in Erfahrung zu bringen, wie viel Steuermittel die DFG für die Finanzierung der Hirnforschung mit Affen an der Universität Bochum locker gemacht hat (2 Millionen?), weder vom zuständigen Umweltminister Johannes Remmel (DIE GRÜNEN), noch vom Tierschutzbeauftragter der GRÜNEN-Fraktion im NRW-Landtag, Martin-Sebastian Abel, noch von mehreren angesprochenen Landtagsabgeordneten verschiedenen Fraktionen, noch von der Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD).

Jedem Abgeordneten in einem Landtag steht es zu, mit einer Kleinen Anfrage Auskunft von der Landesregierung über einen eingegrenzten Sachverhalt zu verlangen. Alle 237 Abgeordneten des Landtags NRW wurden Anfang Februar 2015 von Bürgern per E-Mail persönlich darum gebeten, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu stellen, um die Summe der Steuermittel zu ermitteln, die für diese  skandalöse Forschung über 22 Jahre an der Uni Bochum verschwendet wurden.

Kein einziger Volksvertreter im Landtag NRW, kein einziger, ist der Bitte der Bürger nachgekommen und hat die gewünschte Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, kein einziger!

Dies lässt aus meiner Sicht nur eine Schlußfolgerung zu: Der komplette Landtag NRW ist korrupt und unterschützt den Lobbyismus in der Wissenschaft auf Kosten der Steuerzahler. Was für einen anderen Grund könnte es sonst geben?

Schon nahezu 36.000 Bürger haben eine Change.org-Petition unterzeichnet, um von allen einzelnen 237 Landtagsabgeordneten des NRW-Parlaments zu fordern, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu stellen, um die Summe der Steuermittel in Erfahrung zu bringen, die für diese skandalöse Forschung an der Universität Bochum verwendet wurden.

Kleine Anfrage im Landtag:
Wie viel Steuergeld wurde für die Pseudowissenschaft der Hirnforschung mit Affen an der Universität Bochum über 22 Jahre verschwendet?

 

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen zur Transparenz, Demokratie und Umsetzung der Rechte der Tiere  und der Bürger im Land Nordrhein-Westfalen und unterzeichnen Sie die Petition!
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ZUR PETITION…

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Siehe auch:

Steht doch der Landtag NRW komplett unter dem Einfluß von Lobbyismus? Fall der Hirnforschung mit Affen an der Uni Bochum.

Hirnforschung: Das Libet-Experiment wird seit 30 Jahren mit Affen wiederholt

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

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