Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Juni, 2013

Die Relativitätstheorie: Eine ziemlich gute Hose

Aus der Webseite von András Bálint:

Presseseminar 02 – Erstveröffentlichung: 25. Juni 2013, Wien

Stoppt das Universum, weil dessen Bewegung stört die Max-Planck-Institute in den „wissenschaftlichen“ Arbeiten!

1. Teil Themen: Wenn Einsteins Allgemeine Relativitätstheorie unveränderlich bestätigt ist, dann gibt es keine gültige Quantentheorie(!); deswegen muss man Einstein den Nobel Preis aberkennen. Univ.-Doz. Dr. Daniel Grumiller bestätigt Bálints „EIN“- Raumdimensionstheorie. Ist es eine „ziemlich gut“- e Hose oder nicht? (Wenn dich jemand angelogen hat, kannst du ihm /ihr je glauben?) Mit mehreren hundert Jahren Verspätung, nach Newton, haben die Max-Planck-Institute den absoluten (Welt)Raum erfunden.

Mein, am 21. 02. 2013 herausgegebenes „Presseseminar 01“ hatte so einen riesigen Erfolg, dass sogar die Relativisten nicht zurück bleiben wollten und meinem Beispiel folgten indem sie Einstein auch widerlegen wollten. Freilich waren sie ein bisschen raffiniert und haben deswegen ein in 7000 Lichtjahren Entfernung befindliches Ereignis, einen Pulsar mit ± 0mm 20 km Durchmesser untersucht. (PSR J0348 + 0432 Pulsar)

Ich bedanke mich bei den KollegInnen der Max-Planck-Institute für die Herausgabe dieses Experimentes. Damit haben sie meine Widerlegungsarbeit der Einsteinschen Blindwerkerei viel leichter und sicherer gemacht. Ich freue mich auf deren geschätzte weitere Zusammenarbeit.

>>“Wir dachten, dass dieses System extrem genug sein könnte, um einen Zusammenbruch der allgemeinen Relativitätstheorie zu zeigen“, sagte Paulo Freire vom Max-Planck-Institut für Radioastronomie in Bonn. <<

Wie wir lesen können, wollten sie es, wollten sie die These Einsteins wirklich, aber wirklich widerlegen! Ehrenwort! Wir sollten ihnen halt glauben und zwar wortwörtlich! Natürlich geht der Artikel weiter und im folgenden Satzteil wird raffiniert etwas Anderes ausgesprochen.

>>“Stattdessen haben sich Einsteins Vorhersagen ziemlich gut behauptet.“<<
Zitat: Stern und Die Welt, 2013-04-26

Liebe Damen und Herren, das sind keine journalistischen „Tricksi-Tracksi“, das sind Zitate von Paolo Freie vom Max-Planck-Institut für Radioastronomie in Bonn. Wir sollten ihnen halt glauben, aber auch jetzt wortwörtlich, in erster Linie, was dieses „ziemlich gut“ bedeutet.

Die Max-Planck-Institute schwimmen im heroischen Siegesrausch und bemerken nicht, dass sie noch tiefer im „Einsteinschen Morast“ versinken. Ich empfehle die folgenden Wörter auf Google einzugeben: Relativitätstheorie Max-Planck-Institut

Freilich taucht das „ziemlich gut“ nur in einigen Artikeln, aus den mehr als 20 Siegeshymnen, auf. Die übrigen JournalistInnen (PhysikerInnen, ect.) vergessen einfach die Essenz der Sache, nämlich dieses kleine “Schönheitsfehlerchen“ zu veröffentlichen. Ob dieses „ziemlich gut“ (übrigens, eine literarische Definition) in einem anderen Gebiet, also in „richtigen“ wissenschaftlichen Fachbereichen wohl auf der Auswertungsskala steht? Das probiere ich besonders für die SteuerzahlerInnen, anhand aus der Natur gewonnenen Beispielen zu zeigen.

Der Regenwurm ist eine „ziemlich gut“- e Schlange, die Fledermaus ist ein „ziemlich gut“- er Vogel, ich habe eine „ziemlich gut“- e Hose.

Unsere „Nachforschungen“ in der Pußta haben ergeben, dass man diese „Hose“ in etwa 7000 Lichtjahren Entfernung sogar als Bikini wahrnehmen könnte.

Liebe SteuerzahlerInnen wissen Sie eigentlich wie weit dieser Pulsar entfernt ist?

Weiterlesen…

 

 

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Siehe auch vom Autor: Das Max-Planck-Institut ist 1919 stecken geblieben

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CERN-Neutrinoexperiment: Sie spucken in die Hände, die sie füttern

Ich verweise auf meinen Blog Eintrag Die Gesellschaft sollte alle staatlich bezahlten Befürworter der Relativitätstheorie sofort nach Hause schicken und gebe einen weiteren Austausch aus der Diskussion im MAHAG-Forum Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment wieder:

 

 

26.06.2013 – Zitat von Realitätsphysik:

[…] Ich wollte nur nochmal deutlich darauf hinweisen, dass die RT-Kritik- egal wie sachlich sie vorgetragen wird – immer auch eine menschliche Seite hat.
[…]

 

27.06.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ja, alles was wir tun und lassen hat eine menschliche Seite, eben die Hauptseite.

Wenn zum Beispiel ein staatlich bezahlter Befürworter der Speziellen Relativitätstheorie wie der Präsident der PTB auf eine Bürgeranfrage aus der Bevölkerung antwortet, dass die Bevölkerung die Spezielle Relativitätstheorie (sprich hier das CERN-Neutrinoexperiment), die eigentlich nicht zu verstehen ist, nur dann verstehen kann, wenn sie über einen „mathematischen Formalismus“ verfügt, dann hat er als Staatsdiener und als Dienstleister der Allgemeinheit versagt und er sollte sofort nach Hause gehen, sofort.

Wenn die Aufsichtsinstanz der PTB, der Bundesminister für Technologie und Wirtschaft, antwortet, dass die PTB der Bevölkerung ausreichende Informationen für das Verstehen des Experiments mitgeteilt hat, dann hat er als Staatsdiener und Dienstleister der Allgemeinheit versagt und er sollte sofort nach Hause gehen, sofort.

Die gesamte Bevölkerung war nämlich bei dieser Bürgeranfrage repräsentativ vertreten: Ein Doktor in Physik (Dr. Wolfgang Engelhardt), ein Diplom-Ingenieur (Ekkehard Friebe), ein staatlich geprüfter Lehrer (OStR Peter Rösch), ein Laie (ich).

Die gesamte Bevölkerung hat Milliarde an Steuergeld hingeblättert, um das Experiment zu verstehen. Die staatlich bezahlten Befürworter der Speziellen Relativitätstheorie schicken die gesamte Bevölkerung nach Hause mit der Aussage, dass sie das Experiment nicht verstehen kann. Sie spucken in die Hände, die sie füttern. Sie sollen sofort ihren Hut nehmen und nach Hause gehen, sofort. Meine Meinung.

 

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

CERN-Experiment: Beschwerde über Bundesminister Philipp Rösler beim Deutschen Bundestag

Complaint to the German Parliament about Dr. Philipp Rösler, Federal Minister of Technology and Economics Affairs (CERN Experiment)

Relativitätstheorie: Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten?

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Ministerpräsident Winfried Kretschmann kennt die Verfassung Deutschlands nicht

G.O. Mueller ist ein Whistleblower

 

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Die Gesellschaft sollte alle staatlich bezahlten Befürworter der Relativitätstheorie sofort nach Hause schicken

Ich gebe nachstehend einen Austausch im MAHAG-Forum über den Sinn der Wissenschaft in der Diskussion Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment wieder:

 

26.06.2013 – Zitat von Realitätsphysik:

[…] Ob Objektivität und Systematisierbarkeit einander erfordern? Vielleicht sind diese Kriterien auch Aspekte der Kommunizierbarkeit: Forschung ist m.E. nur dann gesellschaftlich sinnvoll, wenn der Rest der Gesellschaft etwas damit anfangen kann. Das heißt: z.B. ein Gerät damit bauen kann oder neue Lebensgewohnheiten erschließen kann.

Ich denke, dass sowas nicht unbedingt systematisierbar oder gar in Einzelteile zerlegbar sein muss. Die Mehrheit der neuen Geräte beinhaltet auch keine neuen Einzelheiten, sondern v.a. neue Zusammenhänge (z.B. IPhone o.ä.). „Verstehen“ ist dabei gerade keine Voraussetzung für die wirtschaftliche Verwendbarkeit.

[…]

 

26.06.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Deine Überlegungen über den Sinngehalt der Forschung betreffen meiner Meinung nach nur die angewandte Physik bzw. das Ingenieurwesen: Das „Nicht verstehen“ ist in der Tat für den Rest der Gesellschaft nicht störend und nicht von Nachteil: Wenn ich telefoniere, stört es mich nicht, wenn ich nicht verstehe, wie Telefone funktionieren: Ich verlasse mich darauf, dass es Profis gibt, die in unserer Gesellschaft gelernt haben, sie zu bauen damit sie funktionieren. Wenn ich mein Auto fahre, stört es mich nicht, wenn ich nicht verstehe, wie ein Motor funktioniert. Ich verlasse mich darauf, dass es Profis gibt, die in unserer Gesellschaft gelernt haben, ihn zu bauen damit er funktioniert, und ihn zu reparieren, wenn er nicht mehr funktioniert. Die Demut bzw. den Realitätsbezug zu haben, dass in einer Gesellschaft kein Mensch als Profi alles lernen kann, was wir an professionelle Bedürfnisse für technische Anwendungen tagtäglich haben, muss schon jeder bringen.

Dagegen ist in der theoretischen Forschung ausgerechnet „das Verstehen“ die einzige Berechtigung und der einzige Nutzen der Forschung für den Rest der Gesellschaft. Das Verstehen, wie die Natur funktioniert, was wir sind, woher alles kommt, wohin wir gehen, das „Wie?“ und auch das „Warum?„, was „die Welt zusammen hält„, sind wohl angeborene Bedürfnisse unserer Spezies, die parallel zu ihrem Bedürfnis nach technischen Anwendungen existieren, und zwar nachweislich seitdem es Menschen gibt, und zwar auch tagtäglich in irgendeiner Erscheinungsform. Wenn also Profis der theoretischen Forschung dem Rest der Gesellschaft „Aufklärungen“ servieren, die sie nicht verstehen kann, und wo sogar ausdrücklich verkündet wird, dass man sie nicht verstehen kann, dann können die Profis ruhig nach Hause gehen, wir brauchen sie nicht, jeder kommt allein besser zu recht.

Vor diesem Hintergrund müsste eine Gesellschaft die etablierten, staatlich bezahlten theoretischen Physiker, die solche theoretischen Ergüsse produzieren, alle sofort nach Hause schicken, alle, und zwar sofort. Es müsste kein einziger Cent mehr an Steuergelder für ihre Produktion von „Aufklärungen“ verschwendet werden, kein einziger Cent mehr. Stattdessen haben sie das Monopol der Ausbildung des Nachwuchs und der Aufklärung der Öffentlichkeit und werden mit Milliarden Steuergeldern für ihre „Forschung“ zugeschüttet. Ein Trauerspiel, eine Blamage für die Wissenschaft und ein gesellschaftlicher Betrug.

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Relativitätstheorie: Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

Ich verweise auf die Diskussion über das Verhalten von Behörden hinsichtlich der Beachtung von geltenden Gesetzen, die ich im MAHAG-Forum im Fallbeispiel meiner Bürgeranfrage an Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation bei dem wichtigen Experiment Hafele & Keating zur Bestätigung der Relativitätstheorie initiiert habe: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment.

Nachstehend gebe ich einen weiteren Beitrag von mir in diesem Forum wieder:

 

23.06.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[…] Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).

Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.

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Als weitere Untersuchung der Umsetzungspraxis der Gesetze in Deutschland, kann man auch mit einem weiteren Beispiel feststellen, wie staatliche Dienstleister und Staatsdiener die Rechtsgrundlagen umsetzen:
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1. Ich habe am 20.02.2012 an die zu dieser Zeit amtierende Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan eine Bürgeranfrage gerichtet, mit der Bitte um Nennung der zuständigen und verantwortlichen Behörde, die den Umstand auf Rechtsmäßigkeit prüfen könnte, dass im vom Staat im öffentlichen Bildungssystem bundesweit zugelassenen Lehrmaterial (hier Lexikonverlag Brockhaus), die Behauptung vertreten und verbreitet wird, dass die Kritik der Relativitätstheorie antisemitisch und rassistisch motiviert sei und dass die Kritik dieser Theorie lediglich von „unseriösen“ Wissenschaftlern ausgeübt wird , siehe: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden.

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2. Die Bundesministerin Annette Schavan antwortet korrekt nach knapp 3 Wochen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 1 Monat, sowie auch korrekt mit der Nennung der zuständigen und verantwortlichen Behörden mit genauen Kontaktangaben, siehe: Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Anfrage wegen Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem.
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3. Die von der Bundesministerin genannte zuständige und verantwortliche Behörde KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) antwortet nicht auf meine Bürgeranfrage vom 07.03.2012 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat. Das ist erst einmal kein gutes Zeichen…
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4. Ich gebe nicht auf und schreibe eine 1. Erinnerung. Das KMK antwortet auch nicht innerhalb einer neuen Fristsetzung von 1 Monat auf meine 1. Erinnerung. Das ist ein noch schlechteres Zeichen…
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5. Ich gebe nicht auf und schreibe eine 2. Erinnerung mit erneuter Frist von einem Monat.
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6. Das KMK antwortet auch nicht auf diese 2. Erinnerung.
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7. Ich gebe nicht auf und beschwere mich bei der Bundesministerin Schavan, dass die von ihr genannte zuständige und verantwortliche Behörde KMK auf meine Bürgeranfrage nicht antwortet.
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8. Die Bundesministerin Schavan teilt mir nach 4 Tagen quasi postwendend mit, dass sie meine Bürgeranfrage an die zuständige und verantwortliche Behörde KMK selbst weitergeleitet hat, und dass ich von dort eine Antwort bekommen werde.
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9. Das KMK antwortet in der Tat nach 6 Tagen auf meine ihm von der Bundesministerin Schavan weitergeleitete Bürgeranfrage.
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10. Die Behörde KMK bestreite aber in ihrer Antwort, dass sie dafür zuständig und verantwortlich sei, und schickt mich in die Wüste.
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11. Als Rechtshinweis teilt mir die Behörde KMK mit, dass die Zuständigkeit bei den einzelnen Bildungsministerien der Länder liegt, aber warnt mich schon dabei, dass diese Zuständigkeit nicht verbindlich ist und dass die Bildungsministerien der Länder berechtigt seien, mich auch mit meinem Anliegen in die Wüste zu schicken, Zitat: „Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen“.

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Es kann in einem Rechtsstaat die Konstellation nicht existieren, auch in einer föderalen Staatsordnung, dass ein öffentliches Anliegen bzw. ein staatliches Handel ohne staatliche Zuständigkeit und Verantwortung steht, sonst wäre es nicht ein Rechtsstaat.

 

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext in meinem Blog:

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten?

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Ministerpräsident Winfried Kretschmann kennt die Verfassung Deutschlands nicht

G.O. Mueller ist ein Whistleblower

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Tierrechtsseminare vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh

Der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh ist seit 1975 in Sachen Tierrechte aktiv.
Aus dieser Zeit ist 1984 der Arbeitskreis gebildet worden.

Seit 1986 bietet der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh Seminare bundesweit zum Thema Tierrechte im Bereich Haustiere, Nutztiere und Versuchstiere an. Dieses Engagement wurde 2005 mit dem Tierschutzpreis der Hans-Rönn-Stiftung ausgezeichnet.

Dieses im deutschsprachigem Raum einmalig existierende  Angebot an Tierrechts-wissen des öffentlichem Rechts, im Zusammenhang mit dem Tierschutz wird in absehbarer Zeit nicht mehr angeboten werden können.

Aus persönlichen Gründen werden sich die Mitglieder des Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh aus dem Seminarangebot zurückziehen. Sollten Interessierte, wie zum Beispiel: Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Vertreter der Behörden wie Kreis-, oder Gemeindeverwaltungen und natürlich Tierschützer und Tierrechtsinteressierte, das letzte Angebot nutzen wollen, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Es muss ein Seminarraum, Übernachtungsmöglichkeiten für anreisende Teilnehmer und die Versorgung mit vegetarischen Speisen bestehen.

Seminardauer von Freitag 17,oo-21,oo Uhr und Samstag von 09,oo-21,oo Uhr, sowie Sonntag von 09,oo- ca 13,oo Uhr. Dieser Zeitrahmen wird auf jedem Fall benötigt um die Grundlagen des Tierrechtssystems aus dem Öffentlichen Recht zu erfassen.
Wenn mindestens 10 Teilnehmer bereit sind sich am Termin und  Ort zusammen zu finden, und sich zu organisieren, besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh über Telefon oder E-Mail.
gerhard.oesterreich@gtelnet.net
Tel.05241/48429
Genaue Angaben finden Sie auf der Homepage: Tierrechtsseminare

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Ich habe 2012 persönlich am ersten Tierrechtsseminar für Tierversuchsgegner des Arbeitskreises Tierschutz Gütersloh teilgenommen. Im nachhinein betrachte ich das geballte Fachwissen, das wir hier erworben haben, als die beste und wirksamste Investition, die ich in fast 10 Jahren gesellschaftliches Engagement gegen Tierversuche getätigt habe. Nicht nur die rechtliche Vorgehensweise zum Einklagen der Rechte der Versuchstiere bei den genehmigenden Behörden wurde uns beigebracht, sondern auch den richtigen und sicheren Umgang mit den Behörden, sowie auch das sichere Erkennen von etwaigen Fehlleistungen von Behörden bei der Umsetzung der gelten-den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und anderen Gesetzen, einschließlich Grundgesetz.

Jeder Bürger, der sich wirksam für den Schutz der Rechte der Tiere einsetzen möchte, verfügt als Souverän im öffentlichen Recht über leider weitgehend unbekannte bzw. ungeahnte Möglichkeiten, das Tierschutzgesetz gegenüber den staatlichen Organen umsetzen zu lassen. Es lohnt sich unbedingt, diese Möglichkeiten kennen zu lernen! Mit dem erworbene Wissen und der Begleitung unseres Ausbilders haben wir zum Beispiel durch Druck auf die genehmigende Behörde LANUV NRW erreicht, dass die Primatenversuche an der Ruhruniversität Bochum nach 25 Jahren endgültig eingestellt wurden. Ich kann nur wärmsten empfehlen, an einem Tierrechtsseminar des Arbeitskreises Tierschutz Gütersloh teilzunehmen, bevor dieses einmalige Angebot leider nicht mehr zur Verfügung steht.

NB: Tierrechtsseminare können auf Anfrage individuell überall in Deutschland organisiert werden (Haustiere, Nutztiere, Versuchstiere, Wildtiere), sobald mindestens 10 Personen für eine Teilnahme gewonnen werden können.

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 In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Bildungsskandal Relativitätstheorie: Ministerpräsident Winfried Kretschmann kennt die Verfassung Deutschlands nicht

Ich verweise auf die Bürgeranfrage vom 16. April 2013 von Reinhard Rohmer an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann über die Lehre der Relativitätstheorie an der Universität Stuttgart, die wir im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ veröffentlicht haben:

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann

 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am 03.05.2013 geantwortet: 

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Antwort von Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann

 

Ich verweise hier auf meinen Kommentar vom 21.06.2013 auf diese Antwort im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:

 

21.06.2013 – Zitat Jocelyne Lopez

Reinhard Rohmer hat zu Recht den Ministerpräsidenten Kretschmann auf eine wichtige Bestimmung des Gesetzgebers im Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz („Wissenschaftsfreiheit“) hingewiesen, die vom Minister in seiner Antwort übergangen wurde:

Zitat Reinhard Rohmer – Seite 2 :

“Sie schreiben:

Wissenschaft, Forschung und Lehre sind nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes frei und entziehen sich daher staatlicher Einflussnahme. […]

Der Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet aber:

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“.” [Hervorhebung durch Reinhard Rohmer]

Die Vorstellung vom Ministerpräsidenten Kretschmann, dass gemäß Art. 5 Abs. 3 GG Wissenschaft, Forschung und Lehre sich staatlicher Einflussnahme entziehen würden, ist aus meiner Sicht hochbedenklich seitens eines Staatsdieners und Dienstleisters für die Interesse der Allgemeinheit. Der Gesetzgeber hat nämlich ganz im Gegenteil im Art. 5 Abs. 3 GG („Wissenschaftsfreiheit“) eine wesentliche Einflußnahme des Staats auf Wissenschaft, Forschung und Lehre angeordnet.

Ich verweise hier auf den Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“, der über 145 Seiten verbindliche Erläuterungen allein über diesen Absatz ausführt, die Verpflichtungen für den Staat anordnen, wie zum Beispiel folgende Bestimmungen, die man alle auf die gegenwärtige Lehre der theoretischen Physik an der Universität Stuttgart beziehen kann und daher eine Missachtung der Verfassung unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Ministerpräsidenten Kretschmann bedeuten:

Zitate aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“:

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)

Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers (S.40) [Hervorhebung in der Quelle]

Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit. (S. 41)

Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen. (S. 42)

Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. (S. 126) [Hervorhebung in der Quelle].

Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben. (S. 127) [Hervorhebungen in der Quelle].

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext in meinem Blog:

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten?

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Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten? über das Verhalten von Behörden hinsichtlich der Beachtung von geltenden Gesetzen, das ich im Fallbeispiel meiner Bürgeranfrage an Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation bei einem wichtigen Experiment in der Physik im MAHAG-Forum zur Diskussion gestellt habe.

In diesem Zusammenhag gebe ich nachstehend einen weiteren Beitrag vom mir im MAHAG-Forum wieder:

 

21.06.2013 – Zitat Jocelyne Lopez:

Als weitere Untersuchung der Umsetzungspraxis der Gesetze durch den Staat in Deutschland, kann man auch an 4 weitere Beispiele vergleichen, wie staatliche Dienstleister und Staatsdiener die Rechtsgrundlagen umsetzen:

Beispiele mit einer Fachaufsichtsbeschwerde (abgeleitet vom Petitionsrecht GG): Das ist die Einreichung einer Beschwerde an die hierarchisch nächsthöhere Instanz einer Behörde, also an ihre Aufsichtsbehörde, mit Einschaltung der zuständigen Legislative als Kontrollinstanz der Exekutive (der Behörden):

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1) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Umweltministerium Nordrhein-Westfalen (Johannes Remmel, Bündnis 90/Die Grüne) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch die genehmigende Behörde LANUV NRW für die Primatenversuche an der Uni Bochum:

Das Umweltministerium NRW

– teilt uns die Ergebnisse seiner Prüfung der Fachaufsichtsbeschwerde in einem
7-seitigen Brief mit, von einem Mitarbeiter im Auftrag unterschrieben, der seinen Namen und seine Kontaktdaten angibt: Zweite Antwort des Umweltministeriums NRW auf unseren Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW

– lädt uns zu einer Gesprächsrunde im Ministerium ein: Primatenversuche in Bochum: Gespräch beim Umweltministerium NRW am 14.03.2013

– verspricht uns eine Verbesserung der Kontrolle der gesetzlichen Auflagen zur Genehmigung dieser Versuche,

– setzt sich für einen Gesetzentwurf ein, der die Kontrolle der Auflagen zur Genehmigung dieser Versuche verschärfen soll,

– erklärt sich öffentlich für ein absolutes Verbot der Versuche an Primaten: Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an

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2) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Umweltministerium Baden-Württemberg (Alexander Bonde, Bündnis 90/Die Grüne) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die gleichen Primatenversuche an der Uni Tübingen und wegen unzureichender Auskunsterteilung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden

– Das Umweltministerium Baden-Württemberg teilt uns als wesentliches Ergebnis seiner Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde in einem ausführlichen Brief mit (korrekt im Auftrag von einem Mitarbeiter des Ministeriums unterschrieben), dass das Land Baden-Württemberg dem Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland nicht unterliegt und schickt uns in die Wüste.

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3) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Regierungspräsidium Darmstadt (Johannes Baron, FDP) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die gleichen Primatenversuche am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

– Wir haben nie eine Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde erhalten.

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4) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft (Philipp Rösler, FDP) wegen unzureichenden Auskünften im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes durch die Behörde PTB bei dem CERN-Neutrino-Experiment: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

– Als Mitteilung der Prüfungsergebnisse unserer Fachaufsichtsbeschwerde durch das Ministerium erhalten wir eine 5 zeilige E-Mail, ohne Unterzeichner von der Poststelle des Ministeriums anonym abgeschickt.

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Siehe auch in diesem Zusammenhang:

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

G.O. Mueller ist ein Whistleblower

 



Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten?

Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka, um sie davon in Kenntnis zu setzen, dass anhaltende Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment Hafele und Keating aus dem Jahre 1972 zur Bestätigung der Relativitätstheorie aus dem Internet zu entnehmen sind, mit der Bitte, diese Vorwürfe prüfen zu lassen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating.

Diesen Sachverhalt habe ich auch im MAHAG-Forum zur Diskussion gestellt und gebe nachstehend Auszüge aus einem Austausch mit einem Teilnehmer wieder, der sich darüber ärgert, dass ich diese Bitte um Prüfung an das Ministerium für Bildung und Forschung gerichtet habe:

 

16.06.13 – Zitat von contravariant:

Ähm… das BMBF hat weder mit den Lehrplänen an den Schulen noch mit den Curricula an den Universitäten das geringste zu tun. Wie gesagt, in Deutschland ist Bildung Aufgabe der Länder.

Du hast doch eben grade selbser festgestellt, dass sich Hafele und Keating außerhalb der deutschen Jurisdiktion befinden. Inwiefern kann sich das BMBF dann der Strafvereitelung schuldig machen? Sieht mal wieder stark nach Lust an Krawall aus.

[…]

Lehrt das BMBF nun, oder verfolgt es Straftaten?

 

19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Wenn Du kein intuitives Rechtsgefühl hast, was ganz offensichtlich ist, kauf Dir ein Lehrbuch über die Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat, und büffele. Viel Spaß!

Wenn Du die Grundlagen drauf hast, kauf Dir ein Lehrbuch über das öffentliche Recht in Deutschland, und büffele. Auch viel Spaß!

Wenn Du dann 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert hast, dann solltest Du es drauf haben und dann könnte ich möglicherweise Dich um Rat bitten, wie man in Deutschland im Fall Hafele/Keating vorgehen muss, um das Recht sprechen zu lassen – ich habe es nämlich nötig. Bis dahin verzichte ich auf Deine Rechtshinweise und Deine Ratschläge – die habe ich nämlich nicht nötig…

 

19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Eine der Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat basiert auf einem intuitiven Rechtsgefühl, das bei jedem Bürger dieses Staates vorausgesetzt wird. Ein Dieb oder ein Betrüger darf zum Beispiel vor Gericht nicht sagen: „Ich bin ein einfacher Mann, ich habe nicht Jura studiert, ich wußte nicht, dass Stehlen oder Betrügen gesetzlich verboten sind “. In Frankreich gilt zum Beispiel hier der Spruch „Nul n’est censé ignorer la loi“, wobei als Pendant in Deutschland gilt: „Das Gesetz wird als bekannt angenommen“ oder auch „Rechtsunkenntnis entschuldigt nicht“.

Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).

Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.

Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.

Jetzt eine einfache Rechtsgrundlage drauf?

 

19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Man kann die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen im Fallbeispiel meiner Anfrage an die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Fall Hafele/Keating untersuchen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating:

1) Als einfache Bürgerin empfinde ich intuitiv als Unrecht, dass in Deutschland bundesweit im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem die Ergebnisse eines Experiments gelehrt und verwendet werden, die auf einem Betrug beruhen könnten.

2) Ich wende mich an die für mein Dafürhalten bundesweit für die Belange der Bildung und Forschung zuständige und verantwortliche Behörde, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, mit der Bitte, dieses Anliegen zu prüfen bzw. mir die zuständige und verantwortliche Dienststelle für die Prüfung dieses Anliegens zu nennen.

3) Das Bundesministerium antwortet erst einmal nicht in der angemessenen Frist von 1 Monat für die Beantwortung einer Bürgeranfrage (bzw. für die Mitteilung eines Zwischenbescheides), wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und wie es auch meistens problemlos geschieht. Das ist schon mal aus meiner Sicht kein gutes Zeichen… Ich denke mir: Sie riechen den Braten, haben keine Lust zu antworten und rechnen damit, dass ich mich nicht mehr melde und sich die Anfrage damit von allein erledigt.

4) Ich gebe aber nicht auf und sende eine Erinnerung mit einer erneuten Frist von einem Monat.

5) Das Ministerium antwortet nach der Erinnerung nach 3 Wochen.

6) Die Antwort des Ministeriums ist vom Umgangston freundlich und zeugt von Bürgernähe, wie es normalerweise auch zu erwarten ist. Sie ist auch vom Formalismus her korrekt: Sie wird von einem Mitarbeiter des Ministeriums im Auftrag abgegeben, der seinen Namen und seine Kontaktdaten angibt.

7) Die Antwort des Ministeriums über den präzis und unmissverständlich dargestellten Sachverhalt ist jedoch ein verschärftes Kunststück der Nicht-Kommunikation, wenn man sie so beschreiben darf: Meine Bitte um Prüfung eines begründeten Vorwurfs auf Betrug bei einem bestimmten Experiment wird munter umgewandelt in eine Bitte um Nennung von Gesprächspartnern für eine „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“:

Zitat Ministerium:

Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus kann sich das Ministerium oder eine andere Behörde nicht an der inhaltlichen Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle beteiligen. Dies ist Aufgabe der Forscher und der wissenschaftlichen Institutionen

Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Ausführungen auf den üblichen Wegen der Wissenschaft zur Diskussion zu stellen und Sie etwa an geeignete Zeitschriften zur Veröffentlichung zu schicken oder auf Tagungen vorzustellen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg bei Ihrer wissenschaftlichen Betätigung.

Ähh?? Ich denke mir weiterhin: Sie riechen den Braten, sie stellen sich dumm, haben keine Lust den Fall prüfen zu lassen und rechnen damit, dass ich mich nicht mehr melde und damit die Anfrage sich von allein erledigt.

8 ) Ich gebe aber nicht auf und schreibe eine Beschwerde wegen unsachgemäßer Beantwortung meiner Anfrage, mit Antwortfrist bis zum 15. Juli 2013: Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating

 

Bei diesem Stand der Angelegenheit sind wir zurzeit. Fortsetzung folgt.

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Siehe auch in diesem Zusammenhang: G.O. Mueller ist ein Whistleblower

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CERN-Neutrino-Experiment: Unsachgemäße Antwort vom Bundesminister Philipp Rösler

Ich verweise weiter auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche in diesem Blog: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.

Da die  PTB sich geweigert hat,  entscheidende Fragen zur widerspruchsfreien Interpre-tation der Messergebnisse durch die Öffentlichkeit zu beantworten, habe ich am 03.05.2013 eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde der PTB gerichtet
(Philipp Rösler, Bundesminister für  Wirtschaft und Technologie, Berlin). Erst nach einer Erinnerung am 06.06.2013 erhielt ich am nächsten Tag eine Antwort vom Ministerium. Ich informiere  nachstehend über  die weitere Entwicklung:

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07.06.2013 – E-Mail-Antwort des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie auf meine Fachaufsichtsbeschwerde

Ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Mai 2013.
Wir haben den Sachverhalt geprüft und konnten kein pflichtwidriges Verhalten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt feststellen.
Die PTB hat Ihnen die Informationen zur Verfügung gestellt, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer Teilaufgabe beim OPERA-Experiment stehen.

Mit freundlichen  Grüßen

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
mailto:kontakt@bmwi.bund.de

 

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17.06.2013 – Beschwerde an Bundesminister Philipp Rösler wegen unsachgemäßer Beantwortung meiner Fachaufsichtsbeschwerde

An Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin
(Kontaktformular: https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html )

Cc:
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de

Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de

Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de

Betr.: Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013
wegen unzureichenden  Informationen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse
des CERN-Neutrino-Experiments
E-Mail-Antwort vom 07.06.2013 des Ministeriums aus der Stelle
kontakt@bmwi.bund.de (ohne Aktenzeichen und ohne Unterzeichner)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrter Herr Bundesminister Philipp Rösler,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde wegen unsachgemäßer Behandlung meiner Fachaufsichts-beschwerde vom 03.05.2013 in obiger Angelegenheit.

Diese aus drei Zeilen bestehende Antwort – ohne Aktenzeichen und ohne Unterzeichner von der Kontaktstelle des Ministeriums abgeschickt – kann auf gar keinen Fall als angemessene Prüfung eines ausführlich dargelegten und begründeten Sachverhaltes hingenommen werden, zumal die Angelegenheit ein extrem kostspieliges Experiments betrifft, das von den Steuerzahlern dieses Landes finanziert wurde (CERN-Neutrinoexperiment).

Das einzeilige Ergebnis der Prüfung der Fachaufsichtsbeschwerde durch Ihr Amt

Zitat:

Die PTB hat Ihnen die Informationen zur Verfügung gestellt, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer Teilaufgabe beim OPERA-Experiment stehen.“

Zitatende

ist unzutreffend und dokumentiert aus meiner Sicht, dass sich Ihr Amt fahrlässig mit diesem Sachverhalt in der Sache beschäftigt hat.

Die Teilaufgabe der PTB beim OPERA-Experiment war die Synchronisation der Uhren, womit auch  4 grundsätzliche Fragen in diesem Zusammenhang noch offen stehen, die von der PTB nicht (oder nicht verbindlich) beantwortet wurden, und zwar zusammengefasst aus der Ihrem Amt vorliegenden kompletten Korrespondenz mit der PTB:

1)  Wurde der Sagnac-Effekt  bei der Synchronisation der Uhren berücksichtigt?

2)  Trifft es zu, dass die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit bei der Interpretation der Messergebnisse des OPERA-Experiments als irrelevant angesehen werden können, wie es allgemein der Fall bei der GPS-Anwendung ist?

3)  Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Messdaten beim OPERA-Experiment mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wurde, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?

4)   Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transformation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation ( t´ = gamma ( t – x v / c^2 ) ) verwendet hat?

Die verbindliche Beantwortung dieser 4 noch offenen Fragen im Rahmen der Teilaufgabe der PTB bei der Synchronisation der Uhren beim OPERA-Experiment ist absolut unerlässlich,  um eine Auswertung der Daten und eine Interpretation der Messergebnissen durch qualifizierte Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Es besteht ein legitimierter Anspruch der Öffentlichkeit auf Beachtung des Informationsfreiheitsgesetztes und des  Art. 20 Abs. 3 GG durch Ihr Amt, der aus meiner Sicht hier missachtet wurde. Ich setze die zuständige Legislative als Kontrollinstanz Ihres Amts durch Kopie unserer Korrespondenz an die  5 politischen Fraktionen im Bundestag  damit in Kenntnis.

Für eine Antwort bzw. einen Zwischenbescheid bis zum 17. Juli 2013 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:

Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W.

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Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Im Rahmen unserer Bemühungen seit April 2012, die notwendige Transparenz im öffentlichen Interesse bei diesen langjährigen und umstrittenen Tierversuchen herbeizuführen, wurden wir mit erheblichen Gebührenerhebungen der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert, wogegen wir auch insgesamt 4 Klagen bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht haben, siehe:

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Spendenaufruf wegen abschreckenden Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW

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Durch einen Artikel im Journalisten-Blog Ruhrbarone vom 01.10.2012 Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung,  ist uns bekannt geworden, dass eine Klage gegen LANUV NRW in einem ähnlich gelagerten Fall auch eingereicht wurde, was Anlaß zu einer Anfrage des Landesabgeordneten Ralf Witzel vor dem Landesparlament NVW gegeben hat, siehe:

Informationsfreiheitgesetz: Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel

Wir haben den Abgeordneten Ralf Witzel am 03.02.13 davon  in Kenntnis gesetzt, daß wir auch mit dieser Problematik beim LANUV NRW konfrontiert wurden, siehe: Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW.

Ralf Witzel macht uns auf die Antwort auf seine Anfrage im Portal des Landesparlament NRW aufmerksam:

Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 570 vom 15. Oktober 2012
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Drucksache 16/1151
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1465.pdf

Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass es statistisch keine Transparenz über die Gebühren-Praxis des LANUV NRW existiert, jedoch dass der Einzelfall, der vom Journalisten-Blog Ruhrbarone veröffentlicht wurde, inzwischen außergerichtlich geregelt wurde: LANUV NRW hat zurück gerudelt und eine Gebühr von 1.000 Euro auf 10 Euro zurückgesetzt:

Zitat aus Drucksache 16/1151:

In dem angeführten Einzelfall hatte das LANUV mit Bescheid vom 21. August 2012 einem Antragsteller eine Gebühr von 1.000 Euro für jeweils eine von zwei Anfragen in Rechnung gestellt. Die Höhe der festgesetzten Gebühren errechnete sich aus dem für die Bearbeitung der Anfrage entstandenen tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. 

Das MKULNV hat nach nochmaliger Prüfung unter besonderer Würdigung des Einzelfalles – es handelte sich um eine Anfrage der Presse ohne erwerbswirtschaftlichen Hintergrund – das Landesamt gebeten, den o.g. Gebührenbescheid abzuändern. Mit Änderungsbescheid vom 10. Oktober 2012 ist das Landesamt dieser Bitte nachgekommen und hat die Gebühren neu auf den unteren Rand des Gebührenspektrums (jeweils 10 Euro) festgesetzt. Zudem hat das Landesamt gegenüber dem zuständigen Verwaltungsgericht in dem über die Gebühr anhängigen Rechtsstreit eine Erledigungserklärung abgegeben.  

Na bitte, es geht doch…

Dagegen liegen unsere 4 Klagen wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum immer noch beim Verwaltungsgericht: Alle Urteile stehen noch aus.

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Siehe auch die neuesten Entwicklungen:

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

sowie

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

 



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