Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für August, 2013

Petition wegen CERN-Experiment: Die Bundestagabgeordnete der Opposition sind gefragt

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

Petition beim Bundestag wegen CERN-Experiment: Ansprache an die Bundesabgeordnete Katja Kipping

 

Ich habe im Abgeordneten-Watch des Bundestages 4 Bundestagabgeordnete der Opposition (bzw. einen Kandidierenden) gefragt, ob sie sich für eine Veröffentlichung der Petition wegen dem CERN-Experiment einsetzen können:

http://www.abgeordnetenwatch.de/sahra_w … ml#q396553

http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_ … ml#q397507

http://www.abgeordnetenwatch.de/andre_m … ml#q397508

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_fran … ml#q397510

 

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– Antwort vom 30.08.13 des Bundestagswahlkandidaten André Martens (Piratenpartei) auf meine Frage im Bundesabgeordneten-Watch wegen Nicht-Veröffentlichung unserer Petition wegen CERN-Experiment:
http://www.abgeordnetenwatch.de/andre_martens-1031-73552–f397508.html#q397508

 

– Artikel über die fragwürdige Praxis des Petitionsausschußes des Bundestags, um nicht genehme Petitionen von einer Veröffentlichung auszuschließen (offensichtich zum Beispiel in den Fällen, wo das Verhalten des Staats selbst auf Rechtsmäßigkeit hinterfragt wird):

n-tv – 28.08.13 – Spähskandal: Piraten fordern Klage gegen Großbritannien – Petitionsausschuss unterdrückt Debatte

n-tv – 04.09.13 – „Der Ausschuss macht sich lächerlich“ – Keine Mitbestimmung möglich
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Petition beim Bundestag wegen CERN-Experiment: Ansprache an die Bundesabgeordnete Katja Kipping

Ich habe heute folgende E-Mail an die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping in ihrem Kontaktformular beim Bundestag eingegeben:

Kontaktformular von Katja Kipping beim Bundestag

Betr. Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wegen CERN-Experiment
Datum: 29.08.2013

Sehr geehrte Frau Bundestagabgeordnete Katja Kipping,

gemäß Ihrer nachstehenden E-Mail vom 26. Juli 2006 haben Sie versichert, dass Sie zwar die Freiheit der Wissenschaft befürworten, jedoch keine Stellungnahme über die Ihnen zu dieser Zeit vorgetragenen Verstöße gegen den Art. 5 § 3 Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“ in der Theoretischen Physik im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem abzugeben vermochten (Projekt G.O. Mueller über die Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie). 

Vielleicht haben Sie Einblick in einem aktuellen Fall von Verstößen gegen geltende Gesetze durch Behörden in der theoretischen Physik (Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Dr. Philipp Rösler) bei dem milliardenschweren CERN-Neutrinoexperiment (vollständig mit Steuergeldern finanziert), den wir in einer Petition beim Bundestag vorgetragen haben und unter Petitions-ID 44983 erfasst wurde, siehe: 

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

Obwohl diese Petition eindeutig die Kriterien des öffentlichen Interesses erfüllt, wurde eine Veröffentlichung vom Petitionsausschuß abgewiesen, was aus meiner Sicht eine Zensur und eine Unterdrückung der öffentlichen Debatte darstellt:

CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

Ich würde mich freuen, wenn Sie bzw. Ihre Fraktion diese Petition unterstützen würden.

Ich danke im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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—–Original Message—–

Date: Wed, 26 Jul 2006  16:48:37 +0200
Subject: AW: Internet
From: „Katja Kipping, MdB“ 
To: jocelyne.lopez@t-online.de [mailto:jocelyne.lopez@t-online.de]

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre  Nachricht ist bei uns eingegangen. Leider habe ich nun wenig Einblick in das  von Ihnen angesprochene physiakalische Themengebiet sowie die

Hintergründe  der Eskalation – obgleich die ich Freiheit der Wissenschaft befürworte-, so  dass Sie sicher verstehen, dass ich dazu keine Stellungnahme abgeben  möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kipping, MdB 

 



CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

von Jocelyne Lopez

Ich beziehe mich auf die Einreichung einer Petition am 11.08.13 beim Deutschen Bundestag wegen dem CERN-Neutrinoexperiment: CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013.

Gemäß der Richtlinie über öffentliche Petitionen, die in der Webseite des Bundestages veröffentlicht ist, sollte die Prüfung des Petitionsausschusses, ob die Petition im Internet-Portal des Bundestages veröffentlicht werden kann ca. 3 Wochen dauern.

Ich habe am 28.08.2013 einen Postbrief des Petitions-ausschusses des Bundestages erhalten, datiert vom 19.08.2013, wonach unsere Bitte zur Veröffentlichung nicht entsprochen werden könne:

Zitat:

[…] „Um Petitionen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages sachgerecht präsentiert zu können, muss angesichts der Vielzahl der Eingaben zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. Diese erfolgt insbesondere danach, inwieweit eine Bitte oder Beschwerde ein Anliegen von allgemeinen Interesse zum Gegenstand hat und ob sich Anliegen und Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen. Zudem soll sich in der Auswahl der veröffentlichen Eingaben eine Vielfalt von Themen und unterschiedlichen Sichtweise möglichst vieler Petenten widerspiegelt.

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erwägungen konnte Ihrer Bitte, Ihre Eingabe auf der Internetseite des Petitionsausschußes zu veröffentlichen, leider nicht entsprochen werden.“ […]

Zitatende

Siehe kompletten Brief:

Seite 1
Seite 2
Seite 3
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Diese Argumente sind aus meiner Sicht ziemlich befremdlich:
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  1. Wieso sieht von vorneherein der Petitionsausschuss bei diesem Anliegen keine Möglichkeit, eine „sachliche Diskussion“ zu führen? Wie will er es im Voraus wissen? Wie will er es für die unzähligen anderen Petitionen und Beschwerden, die am laufenden Band veröffentlicht werden, dagegen im voraus wissen? Ich nehme stark an, dass die Diskussionen im Internetportal des Bundestages streng moderiert werden: Hat der Petitionsausschuss denn keine Möglichkeit, bei einer öffentlichen Diskussion Sachlichkeit der Teilnehmer durchzusetzen? Komisch.
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    .
  2. Wie will der Petitionsausschuss im Voraus wissen, wie viele Bürger die Petition unterstützen würden, wenn sie nicht einmal veröffentlicht wird? Komisch.
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  3. Ist ein Vorwurf des Verstoßes gegen geltende Gesetze durch Behörden (zum Beispiel Informationsfreiheitsgesetzes) kein öffentliches Anliegen? Wozu wurde dann das Berliner Informationsfreiheitgesetz erlassen, die der Allgemeinheit ermöglichen soll, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handels zu ermöglichen?

§ 1 – Zweck des Gesetzes : „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“

Oder geht es der Allgemeinheit nicht an, ob der Staat die geltenden Gesetze respektiert oder nicht? Komisch.
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4. Ist die Verwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe kein Anliegen der Allgemeinheit? Ab wie viele Milliarde Steuergelder dürfen sich die Bürger erkundigen, ob sie sachgemäß und kompetent verwendet wurden? Komisch.

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Aber nun, lassen wir uns überraschen, wie die Prüfung des Petitionsausschusses ausfällt.

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Relativitätstheorie: Ein gigantisches Datenmanipulationssystem

Wenn man die angeblichen „triumphalen“ und „hochpräzisen“ experimentellen Bestätigungen der Relativitätstheorie seit 100 Jahren genau unter die Lupe nimmt, stellt man fest, dass sie alle hauptsächlich auf einem Missbrauch der Mathematik beruhen und ein gigantisches Datenmanipulationssystem darstellen.

Angefangen hat es schon 1919 mit dem Betrug um die Auswertung der Messungen der Sonnenfinsternis durch Sir Arthur Stanley Eddington, siehe zum Beispiel:

Manipulation der Ergebnisse der Sonnenfinsternis von 1919

Die von Albert Einstein behauptete Lichtablenkung durch Gravitationskräfte soll durch die Beobachtungen der Sonnenfinsternis 1919 bestätigt worden sein

Obwohl das Royal Greenwich Observatory das von Arthur Stanley Eddington während der Sonnenfinsternis am 29. Mai 1919 zusammengebastelte Forschungsergebnis 1979 eindeutig widerrufen hat, verschweigen die im Amt sitzenden Relativisten diesen Widerruf und decken damit seit 34 Jahren einen wissenschaftlichen Betrug, siehe zum Beispiel:

Das Max-Planck-Institut ist 1919 stecken geblieben

 

Es geht weiter mit dem berühmten Experiment Hafele-Keating 1972, das die „Zeitdilatation“ der Relativitätstheorie betätigt haben soll, jedoch lediglich auf einer eklatanten Datenmanipulation beruht: Die Experimentatoren haben (sogar nach eigenen Angaben gleich nach der Veröffentlichung der Meßergebnisse) während des Experiments die Uhren manuell nachjustiert, um die Meßergebnisse der Relativitätstheorie anzupassen. Obwohl dieser unzulässige und für die Gültigkeit des Experiments vernichtende Eingriff seit mehr als 40 Jahren bekannt ist, verschweigen die im Amt sitzenden Relativisten diesen Betrug.

Vor kurzem hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka auch verweigert, diese Manipulationsvorwürfe amtlich prüfen zu lassen. Erst nach Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 scheint plötzlich das Bundesbildungsministerium gewillt, diese Vorwürfe prüfen zu lassen, es wäre auch Zeit, siehe:

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?

 

Es geht weiter mit anderen vermeintlichen experimentellen Bestätigungen der Relativitätstheorie, wie es zum Beispiel vermehrt im Internet zurzeit untersucht wird. Siehe zum Beispiel im MAHAG-Forum einen Beitrag von Harald Maurer über die Untersuchung des milliardenschweren Experiments Gravity Probe B:

20.08.2013 – Zitat Harald Maurer:

Gravity Probe B ist von Anfang an gescheitert. Die übermittelten Daten entsprachen überhaupt nicht den Erwartungen. Das hätte natürlich auch bedeuten können, dass die Gyroskope bislang unbekannte Gravitationseffekte aufgedeckt hatten. Das lag aber nicht in der Absicht der Erfinder. Es musste also ein Fehler her, und man ging einfach davon aus, dass sich auf den Gyroskopkugeln unerwartete elektrische Felder gebildet hatten. Bill Bencze, der als Elektroingenieur bei Gravity Probe B mitgearbeitet hatte, sagte dazu:

„Nach dem Start ins All fanden wir eine kleine elektrische Ladung auf dem Gyroskop. Andere Ladungen im Gerät üben darum kleine Kräfte auf das Gyroskop aus, und das hat unsere Pläne durchkreuzt. Dadurch scheitert nicht das ganze Projekt, aber es macht die Datenauswertung schwieriger, denn wir müssen den Störeffekt erst verstehen und berechnen können.“

Wie groß der „Störeffekt“ war, kann man aus einem Artikel hier entnehmen, indem es heißt:

“The first analysis of this data revealed unexpected anomalies. The gyroscopes had behaved badly – wandering around and pointing in strange orientations. Irregular patches on the surfaces of the spheres were to blame. Everitt knew about these patches and expected interactions with the housing that would create small forces, or torques. But unanticipated patches on the housing itself amplified these electrostatic interactions. ‘The torques were 100 times larger than we were expecting,’ says Everitt. ‘It was a horrible shock.“

Der „Störeffekt“ war also 100 Mal stärker als der erwartete Effekt! […]

 

Überhaupt entstehen grundsätzlich alle experimentellen „Bestätigungen“ der Relativitätstheorie durch Missbrauch der Mathematik: Die Meßergebnisse, die sich alle im Meßfehlerbereich befinden, werden  solange „mathematisch gefiltert“, bis man die gewünschte Bestätigung der Relativitätstheorie erhält, wie zum Beispiel  der Teilnehmer Ernst im MAHAG-Forum es auch darlegt:

27.08.2013 – Zitat Ernst:

Alles Wunschergebnisse, die auf Daten beruhen, welche im Fehlerrauschen untergehen. 

Bei Anwendungen, wo tatsächlich merkliche Effekte auftreten sollten, schweigt sich sie Relativistik merklich aus. 

Raumsonden Voyager 1 und zwei. Die Sonden sind seit 1977 unterwegs und besitzen u.a. hochstabile Oszillatoren. Auf ihrem Weg durch weite Leere und Annäherungen u.a.an Jupiter und Saturn wurden damit Dopplereffekte gemessen. Von Gravitationseffekten nicht die Spur.

 

Auch die neuen Messungen von Pulsaren beruhen auf einer entsprechenden, plumpen mathematischen Manipulation der Meßergebnisse, die die Relativitätstheorie mit atemberaubender hoher Präzision „ziemlich gut“ bestätigen wollen, siehe:

Die Relativitätstheorie: Eine ziemlich gute Hose.

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Nicht zuletzt ist die Interpretation der Meßergebnisse des milliardenschweren CERN-Neutrinoexperiments durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zu erwähnen, die der Meinung ist, dass die GPS-Technologie tagtäglich die Relativitätstheorie bestätigt, eine Behauptung, die von Experten dieser Technologie seit Jahrzehnten in der Fachwelt stark umstritten ist. Eine nähere Klärung dieser Behauptung hat die PTB und ihre Aufsichtsbehörde, das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft, bis jetzt geweigert. Mal sehen, ob die Einreichung einer Petition am 11.08.2013 beim deutschen Bundestag bewirken wird, dass diese Frage amtlich geklärt wird, nachdem der Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Philipp Rösler sich in seinem Amt dazu nicht in der Lage sah:

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

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Ärzteverein überreicht über 20.000 Unterschriften gegen Tierversuche in Sachsen-Anhalt

Aktuelle Informationen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Ärzteverein überreicht über 20.000 Unterschriften gegen Tierversuche

Mit der Forderung der Abschaffung der grausamen Tierversuche am Magdeburger Leibniz-Institut überreichte der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche mit Unterstützung von Undine Kurth MdB heute dem Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Hermann Onko Aeikens, 20.690 Unterschriften von Bürgern, die eine ethische Forschung ohne Tierleid wollen.

Undine Kurth MdB, tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte: „Tierversuche an Affen sind ethisch nicht vertretbar und unnötig. Das Staatsziel Tierschutz verpflichtet uns, unseren Mitlebewesen unnötige Schmerzen, Leiden und Schäden zu ersparen. Eine Mehrheit in der Bevölkerung will, dass eine derartige grausame Behandlung von Affen endlich beendet wird, das unterstreicht auch noch einmal die heutige Unterschriftenübergabe.“ […]

Weiterlesen…

 

Weitere Information:
Grausame Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg >>>> 

Infoblatt »Tierversuche im Brennpunkt: Magdeburg« (PDF) >>>>

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf die Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag, siehe: Petition beim Bundestag wegen Datenmanipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating.

Hat die bloße Einreichung der Petition beim Bundestag am 19.08.2013 das Bundesministerium für Bildung und Forschung doch bewegt, sich seit dem 15.04.2013 um diese Angelegenheit zu kümmern? Ich weiß es nicht, auf jeden Fall habe ich heute noch folgende E-Mail vom Bundesministerium unter Bezug auf meine letzte Erinnerung  erhalten, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating 

 

21.08.13 – 17:13 Uhr

Betr.: AW: Erinnerung – Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich habe Ihre mail nicht vergessen, bitte Sie aber – nicht zuletzt wegen der Urlaubszeit und der Notwendigkeit, in der Sache weitere KollegInnen einzubinden – um noch etwas Geduld.

Sie erhalten sobald als möglich eine Antwort auf Ihr Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Dieter
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Dr. rer. nat. Ralph J. Dieter
711 – Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

 



Petition beim Bundestag wegen Datenmanipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating, siehe Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

Da ich eine unsachgemäße Antwort vom Ministerium erhalten habe und meine diesbezügliche Beschwerde ignoriert wurde, habe ich am 19.08.2013 eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über das elektronische Petitionsverfahren eingereicht: Petition zur Veröffentlichung einreichen.

Die Aufnahme der Petition wurde bestätigt und unter Petitions-ID 45157 erfasst. Nachstehend Text der Petition:

 

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…

daß begründete Vorwürfe der Datenmanipulation beim physikalischen Experiment Hafele/Keating amtlich geprüft werden, nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka sich im Rahmen einer Bürgeranfrage geweigert hat, eine Prüfung zu veranlassen. Dieses Experiment wird bundesweit offiziell anerkannt und gelehrt. Sollte sich erweisen, dass eine Datenmanipulation vorliegt, gäbe es gesetzlichen Handlungsbedarf in Lehre und Forschung.

 

Begründung

Ich habe am 15.04.2013 die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka im Rahmen einer Bürgeranfrage in Kenntnis gesetzt, dass seit mehreren Jahrzehnten im Internet auf der internationalen Ebene nachhaltige Vorwurfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment von Hafele und Keating mit Atomuhrentransport aus dem Jahre 1972 erhoben werden: Die Uhren sollen während des Experiments von den Experimentatoren manuell nachjustiert worden sein, um die Meßergebnisse der Relativitätstheorie anzupassen. Diese Theorie wurde durch dieses Experiment offiziell als experimentell bestätigt erklärt und wird auch als solche im öffentlichen Bildungssystem gelehrt und von öffentlichen Forschungseinrichtungen anerkannt. Ich habe um die Veranlassung einer amtlichen Prüfung dieser ausführlich begründeten Vorwürfe gebeten.

Der komplette E-Mail-Austausch mit dem Bundesministerium ist im Internet veröffentlicht, unter:

Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

Wie aus dieser Korrespondenz hervorgeht, hat sich Bundesministerin Johanna Wanka aus meiner Sicht unsachgemäß und fahrlässig verhalten: Erst nach einer Erinnerung erhielt ich eine mit 06.06.13 datierte, äußerst befremdliche Antwort vom Bundesministerium, in der mit keinem Wort auf meine Bitte nach Veranlassung einer amtlichen Prüfung der Manipulationsvorwürfe eingegangen wurde. Stattdessen wurde mein Anliegen eklatant sinnentstellt und als eine Bitte um „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“ umgewandelt, die ich auf „den üblichen Wegen der Wissenschaft (Forscher und wissenschaftliche Institutionen, Zeitschriften und Tagungen)“ zur Diskussion stellen möge, begleitet mit dem abschließenden Wunsch, „weiterhin viel Freude und Erfolg bei [meiner] wissenschaftlichen Betätigung“ zu haben.

Meine Beschwerde vom 13.06.2013 über diese unsachgemäße Antwort, sowie meine Erinnerung vom 16.07.2013 wurden ignoriert.

Vor diesem Hintergrund entsteht unwillkürlich der Eindruck, dass das Bundesministerium nicht gewillt ist, eine Prüfung der Datenmanipulationsvorwürfe zu veranlassen und somit leichtfertig etwaige wissenschaftliche Fälschungen institutionalisiert.

Es ist aus meiner Sicht hoch bedenklich, dass das zuständige und verantwortliche Amt die notwendigen Maßnahmen zur Prüfung dieses Verdachts nicht ergreift und somit fahrlässig in Kauf nimmt, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Der Antwort des Bundestages sehe ich dringlich entgegen.

Jocelyne Lopez

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Tierrechtsstand in Bochum: Tierfreunde ohne Grenzen e.V. gegen REACH-Tierversuche

Eine Aktion der Initiatorinnen der aktuell laufenden Petition gegen REACH-Tierversuche:

Tierrechtsstand in Bochum –  Spezielles Thema: Tierversuche

Fuer uns ist es auch ein Endspurt unserer Unterschriftensammlung gegen die Europaeische Chemikalienverordnung REACH. Denn am 16. Oktober werden wir unsere Petion persoenlich in Bruessel uebergeben.

Unterstuetzer bei der Arbeit und  der Aufklaerung auf der Strasse zu finden, ist genauso zeitaufwendig wie notwendig.

Der Vorteil auf der Strasse ist das persoenliche Gespraech. Man erreicht Menschen, die bisher nichts mit Tierschutz zu tun hatten, von Tierrechten ganz zu schweigen. Und tatsaechlich gibt es auch viele Menschen, die eben nicht im Internet unterwegs sind. Mit unseren Unterschriften-Listen haben wir dank vieler Helfer bereits ueber 2500 Unterschriften gesammelt, bevor wir unsere Petition auch online gestellt haben. Viele Leute haben uns gedankt, dass wir diese Aufklaerung betreiben. 

Weiterlesen…

 

 

 

Zur Online-Petition – noch bis zum 14.10.2013… 

REACH stoppen! Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik.

Bitte, bitte mitmachen!



CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

Ich verweise auf die Antwort des Deutschen Bundestages vom 08.08.2013 auf unsere Beschwerde über Bundesminister Philipp Rösler wegen CERN-Neutrinoexperiment: CERN-Neutrinoexperiment: Antwort des Deutschen Bundestages auf unsere Beschwerde über Bundesminister Philipp Rösler.

Gemäß den in dieser Antwort enthaltenen Anweisungen, habe ich am 11.08.2013 diese Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über das elektronische Petitionsverfahren eingereicht: Petition zur Veröffentlichung einreichen.

Die Aufnahme der Petition wurde bestätigt und unter Petitions-ID 44983 erfasst. Nachstehend den Text der Petition:

 

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…

… dass die am 17.06.13 in einer Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Dr. Philipp Rösler vier gestellten fachlichen Fragen zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation der endgültigen Messergebnisse des CERN-Neutrinoexperiments amtlich noch beantwortet werden, da seine untergeordnete Behörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) diese Fragen nicht zu beantworten vermochte.

 

Begründung

Nach der Verweigerung der PTB berechtigte Fragen über das CERN-Neutrino-experiment zu beantworten, habe ich zusammen mit 3 fachlich qualifizierten Bürgern eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Bundeswirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde der PTB gerichtet, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltens und Beantwortung von 4 offenen fachlichen Fragen im Rahmen des Informations-freiheitsgesetzes. 

Der komplette E-Mail-Austausch mit den zuständigen Behörden ist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: 

Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Wie aus diesem Austausch zu entnehmen ist, hat sich Bundesminister Rösler unsachgemäß und fahrlässig verhalten: Erst nach einer Erinnerung erhielt ich als Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde eine 5-zeilige E-Mail, anonym von der Poststelle des Ministeriums abgeschickt, in der auf unsere Einwände in keinem Punkt eingegangen wurde und die nicht die Spur einer seriösen Prüfung erkennen ließ.  Nach einer erneuten Beschwerde erhielt ich einen 5-zeiligen Brief vom Ministerium, in dem mit 5 Worten die Prüfungsergebnisse des  Sachverhalts wiedermal unsachgemäß mitgeteilt wurden, und zwar ohne jegliche Begründung, dass “kein pflichtwidriges Verhalten der PTB” festzustellen sei.

Darüber hinaus enthielt dieser Brief die unzumutbare Aussage, dass das Bundesministerium “zur Klärung [unserer] fachlichen Fragen nichts beitragen” könne. Ich erinnere daran, dass für das milliardenschwere CERN-Neutrino-experiment, das gänzlich mit Steuergeldern  finanziert wurde, das Bundes-ministerium (über seine Behörde PTB) beauftragt wurde, die Uhren zu synchronisieren. Nachdem die Steuerzahler erst einmal 2011 schlucken mussten, dass die veröffentlichen Ergebnisse der ersten Messungen  wegen einem angeblich “losen Stecker” als ungültig anzusehen seien, teilt jetzt das Bundesministerium den Steuerzahlern mit, dass es nicht in der Lage sei, zur Klärung von fachlichen Fragen beizutragen. Soll das ein Witz sein? Und sollen die Steuerzahler den Witz lustig finden?

Vor diesem Hintergrund besteht hier aus meiner Sicht der dringende Verdacht, dass das Bundesministerium Manipulationen der Meßergebnisse zur umstrittenen Interpretation des Experiments stützt.

Damit wird auch vom Bundesminister Rösler versiegelt,  dass der im Rahmen des IFG legitimierte Informationsanspruch der Allgemeinheit weder angemessen noch kompetent befriedigt werden soll, so dass eine widerspruchsfreie Interpretation der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler und interessierte Bürger aus der Allgemeinheit nach wie vor nicht möglich ist.

Dieses Verhalten ist inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden: Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat.

 

 



Unsere aktuellen Petitionen wegen Verstößen gegen Gesetze durch Behörden

Ich verweise auf einen Beitrag vom mir im MAHAG-Forum über die Einreichung von zwei öffentlichen Petitionen bei Parlamenten wegen Verstößen gegen Gesetze durch Behörden (LANUV NRW und Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft). 

Dass der Staat über seine Behörden sehr oft geltende Gesetze missachtet, ist bekannt und sollte eigentlich für jeden klar sein – die von der Presse bekanntgegebenen Skandale sind dabei nur die Spitze des Eisberges… :- (

Viel weniger bekannt sind dagegen die gesetzlichen Bestimmungen, die der Gesetzgeber eingeordnet hat, um jedem einzelnen Bürger die Möglichkeit zu geben, seinen in der Verfassung verankerten Anspruch auf eine Kontrolle des staatlichen Handels umzusetzen.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Einschaltung der Legislative als Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive, zum Beispiel durch Einreichung einer Petition beim zuständigen Parlament (Bundesparlament oder Landesparlament),  je nachdem, ob die betroffene Behörde eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde ist.

Es wird wohl fälschlicherweise und verbreitet geglaubt, dass die Aufnahme und die Behandlung einer eingereichten Petition bei einem Parlament die Unterstützung von mehreren Tausenden Unterzeichnern bedarf. Das ist eine falsche Vorstellung: Ein einziger Bürger hat Anspruch auf die parlamentarische Prüfung seiner eingereichten Petition.

Siehe zum Beispiel die Erläuterungen zum Petitionsverfahren in der Webseite des Bundestages: Die öffentliche Petition

Die öffentliche Petition

Die öffentliche Petition ist eine elektronisch eingereichte Petition, die auf Verlangen des Petenten auf dem Internetportal des Petitionsausschusses veröffentlicht werden kann. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung haben alle registrierten Nutzer des Portals für vier Wochen die Möglichkeit, die Petition elektronisch mitzuzeichen oder mit anderen Worten: das Anliegen zu unterstützen. Der Petent muss also nicht erst mühsam auf Unterschriftensuche gehen, wie dies vorher bei der klassischen Sammelpetition der Fall war. Innerhalb der besagten Frist können die registrierten Nutzer des Petitionsportals in eigenen Foren auch Diskussionsbeiträge erstellen und ihre Meinung zu den jeweiligen Themen darstellen – um so die politische Meinungsbildung aktiv mitzugestalten.

Wenn der Petent für sein Anliegen innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützer gewinnen kann, erreicht die Petition das so genannte Quorum. Der Petent hat dann die Chance, sein Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren.

Doch völlig unabhängig von der Anzahl an Unterstützern wird JEDE Petition parlamentarisch geprüft.

Natürlich gibt es einige Hürden, bevor aus einer elektronisch eingereichten Petition eine öffentliche, bzw. veröffentlichte Petition wird: So muss das Anliegen von allgemeinem Interesse sein, die Petition darf sich also weder im Ganzen noch in Teilen auf Personen beziehen. Zudem muss der Bundestag zuständig sein, es darf sich somit nicht um eine Bitte handeln, deren Erfüllung im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Die weiteren Anforderungen für eine Veröffentlichung im Internet können Sie der Richtlinie öffentliche Petitionen entnehmen.

 

Aktuelle Beispiele der Einreichung einer Petition im öffentlichen Interesse durch einen einzigen Bürger:

Beschwerde über eine Bundesbehörde (Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Philipp Rösler)

Beschwerde über eine Landesbehörde (LANUV NRW)

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