Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Februar, 2013

Unsere Antwort an das Umweltministerium NRW wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Im Zusammenhang mit unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 6.10.2012 hat sich die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eingeschaltet, siehe unseren Austausch vom 10.01.13 / 16.01.13 :Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum.  Das Ministerium hat mit Schreiben vom 19.02.2013 ausführlich auf unseren Vorwurf Stellung genommen, siehe:
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Nachstehend unsere Antwort vom 26. Februar 2013 auf diesem Schreiben des Umweltministeriums NRW:

 

Tierschutz: Primatenversuche in Bochum an der Ruhruniversität
Ihr Schreiben vom 19.02.2013 – AZ: VI-5-4203
26. Februar 2013

Sehr geehrter Herr Professor Jaeger,
sehr geehrter Herr Knitsch,

wir danken für Ihr o.g. ausführliches Schreiben vom 19.02.2013 als Antwort auf unser Schreiben vom 16.01.2013, in dem wir den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz der von Ihrer Behörde LANUV NRW langjährig genehmigten Affenversuche in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum erhoben haben.

Wir nehmen zu verschiedenen Punkten aus Ihrem Schreiben wie folgt Stellung:

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

Andererseits haben Sie in den verschiedenen Antwortschreiben in der Summe eine Vielzahl von behördlichen Informationen bekommen, die zumindest den Großteil der gestellten Fragen hinreichend beantwortet haben dürfte. Insbesondere das an Frau Lopez gerichtete Schreiben des LANUV vom 11.01.2013 beschreibt in großer Ausführlichkeit nachvollziehbar die medizinisch begründete Notwendigkeit der in Frage stehenden Primatenversuche.
Zitatende

Es trifft nicht zu, dass das LANUV NRW „in großer Ausführlichkeit nachvollziehbar die medizinisch begründete Notwendigkeit der in Frage stehenden Primatenversuche“ in seinen verschiedenen Antwortschreiben beschrieben hat:
 

  1. In seinem Schreiben vom  27.07.12 antwortet das LANUV NRW unmissverständlich auf unsere Frage hin, dass diese Versuche nicht in der medizinischen Forschung, sondern in der Grundlagenforschung angesiedelt sind.
    .
  2. In seinem Schreiben vom 04.09.12 beschreibt das LANUV NRW den in Rede stehende Forschungszweck wie folgt, Zitat: „Das Versuchsvorhaben widmete sich dem Zweck zur Erforschung der neuronalen Grundlagen sensorisch gesteuerter Orientierungsleistungen von Säugern, d.h. u.a. der Hand-Augen-Koordination.“ Zitatende
    .
  3. In seinem Schreiben vom 11.01.2013 führt das LANUV NRW ganz allgemein gehaltene Aussagen über die Wichtigkeit der wissenschaftlichen Forschung für die Heilung von menschlichen Erkrankungen wie z.B. Parkinson, Alzheimer oder Multiple Sklerose an, jedoch ist kein Zusammenhang zwischen diesen Ausführungen und  den seit 1987 an der Ruhr-Universität Bochum durchgeführten Primatenversuchen zu erkennen.
    .
  4. Darüber hinaus wurde unsere grundlegende Frage nicht beantwortet, welche konkrete und brauchbare neue Erkenntnisse zur Heilung der angeführten menschlichen Krankheiten bei der Primatenforschung an der RUB erzielt wurden, und zwar weder vom LANUV NRW (solche Informationen würden ihm nicht vorliegen), noch vom Tierschutzbeauftragten, an den diese wichtige Frage weitergeleitet wurde.
    .
  5. Das LANUV NRW hat uns lediglich 4 Verlinkungen auf Forschungsergebnisse in der Hirnforschung an der RUB angegeben, darunter zum Beispiel solche Forschungsergebnisse aus dem Jahre 2007 (d.h. nach 20 Jahren Primatenversuche):

http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00378.htm
Das Hirn des Torwarts beim Elfmeter  – Spickzettel half Jens Lehmann tatsächlich wie man seine Reaktion verbessern kann     

Blitzschnell hechtete Jens Lehmann, Torwart der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2006, genau in die richtige Ecke und hielt zwei von vier Elfmeterschüssen der Argentinier auf sein Tor – Argentinien war besiegt, Lehmann ein Star. 

Welche Rolle hat dabei der Spickzettel gespielt, auf den Lehmann zwischen den Torschüssen immer mal wieder blickte? Hat es geholfen, zu lesen, dass Cruz häufig nach rechts schießt und Ayala nach links unten? Diese Frage versuchen Neurobiologen der Ruhr-Universität um Prof. Dr. Klaus-Peter Hoffmann zu beantworten. Sie untersuchen den Zusammenhang zwischen Vorhersagbarkeit und der Reaktionszeit bestimmter Bewegungen steuernder Nervenzellen im Gehirn. […] 

Ich zitiere in diesem Zusammenhang § 7 (3) TierSchG:

Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

Es ist sehr daran zu zweifeln, dass der Gesetzgeber bzw. die Gerichtsbarkeit die Verbesserung der Reaktionen des Torwarts der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2006 als ein „wesentliches Bedürfnis von Mensch oder Tier einschließlich Lösung wissenschaftlicher Problem von hervorragender Bedeutung“ ansehen.

 

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

„Zum Teil haben Sie sogar Antworten enthalten, die über die gesetzlichen Verpflichtungen des IFG NRW hinaus gingen. So hätte das LANUV z.B. Fragen nach behördlichen Einschätzungen bestimmter Sachverhalte (wie etwa die letzten beiden Fragen Ihrer ersten Anfrage vom 15.05.2012) überhaupt nicht beantworten müssen, da das IFG NRW nur einen Auskunftsanspruch hinsichtlich vorhandener Tatsachen einräumt, nicht jedoch in Bezug auf Bewertungen.“
Zitatende 

Die Bewertung der genehmigenden Behörde LANUV NWR über die Entscheidung der genehmigenden Behörde in Bremen, die gleichen langjährigen Makakenversuche an der Universität Bremen zu untersagen, geht aus unserer Sicht keinesfalls  über die gesetzlichen Verpflichtungen von Behörden im Rahmen von genehmigungspflichtigen Tierversuchen hinaus. Ich zitiere hier § 7 (1) TierSchG:

Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkennt-nisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist logischerweise für alle Akteure in der Fachwelt gemeinsam, und es obliegt dementsprechend  gleichermaßen allen Behörden der Bundesrepublik Deutschland diesen gemeinsamen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Erteilung der Genehmigung gemäß TierSchG zugrunde zu legen und zu bewerten. 

Die fragwürdige und befremdliche Aussage des LANUV NRW in seinem Schreiben vom 27.07.12, Zitat: „Die Weigerung der zuständigen Behörden in Bremen, die Versuchsgenehmigung zu verlängern, war ausschließlich politisch motiviert.“ lässt aus unserer Sicht eine äußerst bedenkliche Grundeinstellung des LANUV NRW durchblicken: Diese fachlich und gesetzlich begründete behördliche Entscheidung in Bremen als „ausschließlich politisch motiviert“ abzutun, stellt unserer Meinung nach eine ungeheuerliche Missachtung und Herabwürdigung des Grundgedankens des Tierschutzes dar, sowie der Einfügung 2002 des Art. 20 a im Grundgesetz und der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel mit Verfassungsrang, als Ergebnis des Strebens der Legislative als Volksvertretung aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland zu schützen.

Genauso bedenklich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zugrundelegung des jeweiligen Stands der Wissenschaft bei den Genehmigungen des LANUV NRW, ist seine Einschätzung über eine der führenden Tierschutzorganisationen in Deutschland, die Vereinigung „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“, die seit mehr als 30 Jahren wissenschaftliche Studien, Analysen und Datenbanken über Tierversuche von hoher internationaler wissenschaftlicher Qualität und zeitnaher Aktualität zugänglich macht. Das LANUV NRW stuft dieses sorgfältig dokumentierte wissenschaftliche Material als „Ansichten“ ohne wissenschaftlichen Wert in seinem Schreiben vom 27.07.12 ein, Zitat: “Die Ansichten des Vereins ,,Ärzte gegen Tierversuche e.V.” über die Primatenversuche in Bochum besitzen in erster Linie nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen“. Hier wird deutlich, welchen Stellenwert die genehmigende Behörde den Tierschutzorganisationen zubilligt. Das ist aus unserer Sicht nicht nur eine fachliche Fehleinschätzung, sondern auch eine Missachtung und Herabsetzung des Tierschutzgedankens aus der Verfassung und aus der Bevölkerung.  

 

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

„Wenn Sie aus meiner Aussage, dass seit mindestens 20 Jahren an der Ruhruniversität Bochum Versuche mit Affen durchgeführt werden, offenbar den Schluss ziehen, hierbei handele es sich mehr oder weniger um ein- und dieselbe Versuchsreihe, also um Doppel- und Wiederholungsversuche und somit tierschutzwidrige Praktiken, so ist auch diese Folgerung ohne jede Grundlage. Wenn Ihre Vermutung zuträfe, wären die entsprechenden Versuchsreihen in der Tat wegen Verstoßes gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes nicht genehmigt worden.“

Ihre Aussage, dass es sich mehr oder weniger um ein- und dieselbe Versuchsreihe handelt, wurde uns von dem Tierschutzbeauftragten in seinem Schreiben vom 15.01.13 bestätigt, Zitat: „Vier der im Vorhaben verwendeten Versuchstiere hatten bereits an einem früheren Versuchsvorhaben teilgenommen, in dem mit vergleichbaren Methoden gearbeitet wurde“. […] „Die Arbeitsgruppe hat in Bochum seit 1987 erfolgreich neurobiologische Grundlagenforschung betrieben und dabei auch Experimente mit Makaken durchgeführt.“

Darüber hinaus sollte der genehmigenden Behörde bekannt gewesen sein, im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 7 (1) TierSchG den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vor Erteilung der Genehmigungen zu prüfen, dass die gleichen Versuche mit vergleichbaren Methoden mit Primaten in der Hirnforschung auch seit Jahrzehnten an anderen Forschungsstandorten durchgeführt wurden oder werden, wie zum Beispiel schon oben erwähnt an der Universität Bremen, aber auch in Frankfurt, Tübingen, München, Berlin oder Magdeburg. Ich zitiere auch in diesem Zusammenhang TierSchG § 8 (3) b:

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;“.

  

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 4:

„Zudem entscheidet nicht nur das LANUV allein als Genehmigungsbehörde über die Zulässigkeit der Versuchsvorhaben, sondern es findet auch eine maßgebliche Einbindung der nach § 15 Absatz 1 TierSchG eingerichteten Tierschutzkommission in das Verfahren statt. Wenn von diesem Gremium – unter maßgeblicher Beteiligung (1/3 der Mitglieder) anerkannter Kapazitäten aus dem Bereich der Tierschutzorganisationen – Versuchsanträge positiv beschieden werden, so ist davon auszugehen, dass dies aus Sicht des Tierschutzes seine Richtigkeit hat.“

Die Einbindung der Tierschutzkommission in das Verfahren kann nicht maßgeblich sein, schon aufgrund der Parität zwischen Mitgliedern aus Tierschutzorganisationen und Mitgliedern aus dem Forschungsbereich (1/3 bzw. 2/3). Möglicherweise war sogar auch der Tierschutzbeauftragte der RUB Mitglied bei den jeweiligen Tierschutzkommissionen, wobei er jedoch gemäß Informationen aus dem Internet selbst Tierversuche an der RUB durchführt. Es ist auch zu vermerken, dass das LANUV NRW unsere wichtige Frage nicht beantwortet  hat, ob und welche Einwände über die beantragten Versuche bei der Einbindung der Tierschutzkommissionen geäußert wurden, obwohl diese Information den personengezogenen Datenschutz nicht berührt. 

Unabhängig davon obliegt es einzig der genehmigenden Behörde nach wissenschaftlicher und ethischer Abwägung die Entscheidung zur Genehmigung der Forschungsanträge zu erteilen, wobei sie als zuständige und verantwortliche Behörde an Recht und Gesetz gebunden ist und gegenüber der Bevölkerung die Verantwortung trägt.

 

In diesem Gesamtkontext bestehen aus unserer Sicht erhebliche Verstöße und Versäumnisse der genehmigenden Behörde LANUV NRW im Rahmen des TierSchG bei der Genehmigung der Primatenversuchen an der RUB, sowohl für die Versuche selbst, als auch für die Genehmigung der Tötung der Versuchstiere,  wir verweisen hier auf unsere Strafanzeige vom 18.02.2013: Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum.  

Bei der Thematik der Tötung der Versuchstieren erlauben wir uns, auf Ihren Vorschlag in Ihrem Brief vom 10.01.13 zurückzukommen, dass wir uns in dieser Angelegenheit mit ggf. noch klärungsbedürftigen Fragen direkt an Sie wenden, so dass Sie  dann die weitere Beantwortung koordinieren können. Wir haben nämlich noch folgende klärungsbedürftige Fragen: 

In seinem Brief vom  15.01.2013 teilte uns der Tierschutzbeauftragte der RUB mit, dass die 6 getöteten Tiere „aus der institutseigenen Zucht“ stammten. Unsere Fragen:

  1. Was ist mit den Eltern-Zuchttieren nach endgültiger Einstellung der Versuche per 31.08.2012 einzeln passiert?
    .
  2. Falls die Eltern-Zuchttiere noch leben, wo sind sie aktuell untergebracht? Befinden sie sich noch in den Räumen des Instituts?

Wir bitten Sie, für uns die Antworte vom LANUV NRW bzw. vom Tierschutzbeauftragter der RUB zu vermitteln, sowie, falls die Eltern-Zuchttiere noch leben und sich noch in den Gebäuden des Instituts befinden, sich dafür einzusetzen, dass sie umgehend in eine Auffangstation für ehemaligen Versuchstiere gesetzeskonform und artgerecht untergebracht werden. 

Wir danken im Voraus und verbleiben
mit ehrenamtlichen Grüßen 

Gisela Urban und Jocelyne Lopez



Nein zu Air France! Non à Air France !

Informationen aus der Webseite „Ärtze gegen Tierversuche e.V.“:

 
Nein zu Air France

Bericht von der Protestaktion der AG Saarland am Flughafen Frankfurt gegen Affentransporte durch Air France

Aufbau der Standausrüstung am 23. Februar 2013 war morgens ab 7.10 Uhr, es herrschte bereits reges Treiben an den Ticketschaltern der Fluggesellschaften, ebenso in den Ankunft- und Abflug-Areas.

Ziel der Aktion waren die Ticketschalter von Air France und China Eastern. Den Hauptinfostand haben wir bei Air France aufgebaut, da hier mehr Flüge abgewickelt wurden und damit mehr Fluggäste präsent sind als bei China Eastern.

Gegen 11 Uhr waren auch die fünf Ticketschalter von China Eastern besetzt, und es hatte sich eine lange Warteschlange von ca. 150 Fluggästen gebildet, die den einzigen Flug dieser Linie am Sonntag gebucht hatten. […]

Weiterlesen…

 

 

 

Siehe auch:

Erfolg! United Airlines und Air Canada fliegen keine Affen mehr in den Tod

Online-Petition der ECEAE >>>>>

Musterbrief an die Air France Direktion für Deutschland >>>>>

 

 

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Ich boykottiere Air France.

Arrêtez le transport de singes ! Non à Air France !

 



Information an den Abgeordneten Ralf Witzel über die Erstattung einer Strafanzeige gegen das LANUV NRW

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag vom 02.02.2013 über die Initiative des Landtagsabgeordneten Ralf Witzel, eine Anfrage über die Gebührenpraktiken des LANUV NRW im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes vor dem Landesparlament Nordrhein-Westfalen einzureichen.

Vor diesem Hintergrund haben wir am 03.02.2013 den Abgeordneten Ralf Witzel über unsere eigenen Erfahrungen mit dem LANUV NRW informiert, im Zusammenhang mit abschreckenden Gebührenerhebungen im Rahmen unserer Bemühungen, die notwendige Transparenz in den Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum im öffentlichen Interesse herbeizuführen, siehe: Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW.

 

Darüber hinaus haben wir am 23.02.2013 per E-Mail den Abgeordneten Ralf Witzel ebenfalls darüber informiert, dass wir eine zweite Strafanzeige gegen das LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Tötung von Versuchstieren an der Ruhruniversität Bochum erstattet haben:

An Ralf Witzel
Betr.: Ihre Anfrage vom 17.01.13 – Unsere Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Tötung von Versuchstieren
Datum: 23.02.2013

Sehr geehrter Herr Abgeordnete Ralf Witzel,

vor dem Hintergrund Ihrer lobenswerten Bemühungen, die Informationspolitik des LANUV NWR im Interesse der Bürger dieses Landes zu durchleuchten, erlaube ich mir, Sie zu Ihrer Information auf unsere neue Strafanzeige vom 18.02.2013 an die Staatsanwaltschaft Bochum aufmerksam zu machen, siehe meinen heutigen Blog-Eintrag:

Neue Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum 

Auch in dieser Angelegenheit zeigt sich aus unserer Sicht ein schwerwiegendes Fehlverhalten der Behörde, und zwar nicht nur bei der Informationspolitik, sondern auch bei der Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, das seit 2002 Verfassungsrelevanz besitzt.

Wir danken für jegliche Unterstützung unseres Anliegens.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

Mitzeichner:

Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.W.

 

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Siehe in diesem Blog den kompletten, aktuellen Stand der Auseinandersetzungen mit Behörden im Zusammenhang mit den Primatenversuchen an der RUB:

Beschwerde über LANUV NRW beim Landesparlament wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (Primatenversuche an der Uni Bochum)

Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe



Zweite Antwort des Umweltministeriums NRW auf unseren Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Im Zusammenhang mit unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 6.10.2012 hat sich die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eingeschaltet, siehe unseren Austausch vom 10.01.13 / 16.01.13 :Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum.

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 19.02.2013 ausführlich auf unseren Vorwurf Stellung genommen:

 

Tierschutz: Primatenversuche in Bochum an der Ruhruniversität
Ihre Schreiben vom 16.01.2013 und vom 23.01.2013
Aktenzeichen VI-5-4203

Sehr geehrte Frau Urban,
sehr geehrte Frau Lopez,

nachdem Sie, Frau Urban, mir „zwecks Koordinierung“ mit E-Mail vom 23.01.2013 das an den Tierschutzbeauftragten der Ruhruniversität Bochum gerichtete Schreiben von Frau Lopez vom 16.01.2013 an mich weitergeleitet und somit Ihre beiden Anfragen-Vorgänge quasi zusammengeführt haben, möchte ich mir erlauben, Ihnen nun abschließend gemeinsam zu antworten. Dies erscheint mir auch vor dem Hintergrund vertretbar und sachgerecht, dass ich anhand des Inhalts Ihrer Schreiben davon ausgehe, dass Ihnen beiden der jeweilige Schriftverkehr der anderen Antragsstellerin in vollem Umfang bekannt ist. Insoweit handelt es sich bei dieser Angelegenheit um ein – durchaus nachvollziehbares und grundsätzlich lobenswertes – gemeinsames Anliegen Ihrerseits.

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Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Wir geben nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit: 

 

18.02.2013 – Neue Anzeige an die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum

Betr.:  Aktenzeichen 41 UJS 61/12
Ermittlungsverfahren gegen das LANUV NRW
wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz
Meine Strafanzeige vom 05.11.2012
Ihr Bescheid vom  27.11.2011
Hier: Neue Anhaltspunkte zu meiner Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie teilten mir in Ihrem o.g. Bescheid vom 27.11.12 mit, dass Sie meine Strafanzeige wegen Tötung von 6 Makaken im Rahmen eines Tierversuchs-vorhabens an der Ruhr-Universität Bochum eingestellt haben, da Sie auf Nachfrage von der genehmigenden Behörde LANUV NRW die Information erhalten haben, dass die Tötung der Tiere von vornherein Gegenstand der genehmigten Anträge war, wobei die genehmigende Behörde: Zitat: “sich davon überzeugt hatte, dass – der anerkannten Zwecken der Grundlagenforschung dienende Versuch – anatomische und physiologische Untersuchungen an den Gehirnen der Versuchstiere erforderlich machte, so dass deren Tötung unumgänglich war“.

Ich kann diese Aussage der genehmigenden Behörde nicht hinnehmen. Ich zitiere hier den § 7 (3) TierSchG:

„Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

Die Tötung eines Tiers ist ein erheblicher Schaden und darf dementsprechend gemäß TierSchG nur dann genehmigt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse der Tötung (hier die anatomischen und physiologischen Untersuchungen an den Gehirnen) vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier von hervorragender Bedeutung sein werden. 

Der Nachweis und die Begründung der vermuteten bzw. tatsächlich festgestellten hervorragenden Bedeutung der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der Gehirne der 6 getöteten Makaken, die eine Tötung nach dem Gesetz unerlässlich hätte machen können, fehlt völlig und wurde sogar in diesem Fall ausdrücklich verweigert:

 

  1. Obwohl solche Versuche nach Angabe des Tierschutzbeauftragten seit 25 Jahren (1997) an der Ruhr-Universität mit Makaken durchgeführt wurden, wurde auf die Anfrage einer Mitzeichnende (siehe Anlage 1 : Anfrage vom 15.12.2012) von der Behörde keine Angabe darüber getroffen, ob die anatomischen und physiologischen Untersuchungen an den Gehirnen der getöteten Tiere seit 25 Jahren – oder auch bei den zuletzt getöteten 6 Makaken – Ergebnisse von herausragender Bedeutung für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier gebracht haben und zu erwarten waren  (siehe Anlage 2: Antwort des LANUV NRW vom 11.01.2013).

    .
  2. Die genehmigende Behörde LANUV NRW sagte zwar gegenüber der Staats-anwaltschaft Bochum aus, dass die Tötung von vornherein in den Forschungsanträgen von ihr genehmigt wurde und dass „sie sich davon überzeugt hatte, dass – der anerkannten Zwecken der Grundlagenforschung dienende Versuch – anatomische und physiologische Untersuchungen an den Gehirnen der Versuchstiere erforderlich machte, so dass deren Tötung unumgänglich war“, jedoch konnte sich die Behörde davon nicht überzeugen, aus dem guten Grunde, weil ihr nach eigener Angabe Informationen über die Ergebnisse der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der getöteten Tiere nicht vorliegen (siehe o.g. Anlage 2) und wohl auch für vorhergegangenen Versuche seit 25 Jahren nie vorgelegen haben. 
    .
    .
  3. Der Bitte um anonymisierte Kopien der Autopsie-Berichte der 6 getöteten Tiere – die zur fachlichen Begutachtung der Bedeutung und Aussagekraft der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der Gehirne der getöteten Tieren durch fachlich kompetente Dritten dienen könnten – wurde  von der Behörde nicht entsprochen: Die Autopsie-Berichte liegen ihr nicht vor und sie konnte dementsprechend keine Informationen darüber erteilen – sie verweist dafür auch auf den Tierschutzbeauftragten der RUB (siehe o.g. Anlage 2).

    .
  4. Der Tierschutzbeauftragte, an den diese Bitte weitergeleitet wurde, verweigert ohne nachvollziehbare Begründung die Aushändigung der Kopien der Autopsie-Berichte der 6 getöteten Makaken, siehe:
    Anlage 3: Antwort des Tierschutzbeauftragten vom 15.01.12
    Anlage 4: Rückfrage einer Mitzeichnende vom 16.01.2013  
    Anlage 5: Antwort vom 08.02.13 des Tierschutzbeauftragten. 
    .                          

  5. Genauso fehlt der genehmigenden Behörde jegliche Information über etwaige im Rahmen dieser Versuche neugewonnenen Erkenntnisse seit 25 Jahren an der RUB, die der Heilung von menschlichen Krankheiten dienlich sein könnten und die im Schreiben der Behörde vom 11.01.13 ausgeführt wurden (siehe o.g. Anlage 2), z.B. Parkinsonsche Krankheit, Alzheimersche Krankheit oder Multiple Sklerose. Das LANUV sagt aus, dass solche Informationen ihm nicht vorliegen und verweist auch für die Beantwortung dieser Frage auf den Tierschutzbeauftragten der RUB, der wiederum eine entsprechende Beantwortung definitiv verweigert (siehe o.g. Anlage 5 : Zweite Antwort des Tierschutzbeauftragten vom 08.02.2013). 

 

In diesem Gesamtkontext kann man berechtigt davon ausgehen, dass das LANUV –  entgegen seiner Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft und entgegen seiner gesetzlichen Aufgabe als genehmigende Behörde – sich weder vor noch nach den Versuchen überzeugt hat, dass die Versuche und die Tötung der Tiere unerlässlich im Sinne des Tierschutzgesetzes § 7 waren, d.h. für Forschungszwecke und Forschungsergebnisse, die  wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung bringen werden.

Diese Fehlhaltung der genehmigenden Behörde könnte möglicherweise aus meiner Sicht ein in der Fachwelt bekanntes Fehlverhalten bei der Einreichung der Forschungsanträge begünstigen.  Ich zitiere hier zum Beispiel Aussagen von einem führenden Hirnforscher, der auch langjährig die gleichen Versuche in der Grundlagenforschung in Frankfurt durchführt:

Zitat Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max-Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt in der Zeitschrift „Gegenworte“ Nr. 4, 1999:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zu-nehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln
.„

Zitatende

Zusammenfassend ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen § 7 (3) TierSchG festzustellen und eine Fehlleistung der genehmigenden Behörde bei ihrer Aufsichts- und Prüfungsplicht im Rahmen § 8 TierSchG, die eine Wiederaufnahme der  Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rechtfertigen sollten:

Gemäß den von dem LANUV NRW  zur Verfügung gestellten Informationen, ist es nicht ersichtlich, dass es im Sinne des TierSchG unerlässlich war, die 6 Makaken nach endgültiger Einstellung der Versuche zu töten, die nach den Versuchen lebensfähig waren, keine unbehebbaren körperlichen Schäden oder erhebliche Verletzungen hatten und somit die Chance gehabt hätten, ohne länger anhaltende Schmerzen und Leiden weiterzuleben. Es existieren Auffangstationen für Primaten, die ich nachweisen könnte, wo ehemalige Versuchsaffen artgerecht und gesetzeskonform untergebracht werden, wobei auch aus dem § 9 Abs. 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz keine Begründung für das Töten dieser Versuchstiere sich ergab:

„Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerläßlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.“

Darüber hinaus ist die Unerlässlichkeit im Sinne des TierSchG der genehmigten Versuche selbst (d.h. vor der Tötung der Tiere), auch in Frage zu stellen: Zu Ihrer Information füge ich meinen Brief vom 16.01.13 an das Umweltministerium NRW als Aufsichtsbehörde der LANUV NRW bei (siehe Anlage 6), wo ich den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz der von dem LANUV NRW genehmigten Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhr-Universität Bochum erhebe.

Ich bitte um Wiederaufnahme der Ermittlungen und beantrage Rechtsschutz beim Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen e.V



Gut Aiderbichl: Ehemalige Labor-Schimpansen erleben Schnee

Veröffentlicht am 01.02.2013 bei YouTube vom Gut Aiderbichl, Affenrefugium für ehemalige Versuchsaffen:

  

Gut Aiderbichl: Unsere Schimpansen erleben Schnee

Das erste Mal in ihrem Leben, machen unsere Ex-Labor-Schimpansen eine aufregende Erfahrung. In ihren Außengehegen ist Schnee gefallen. Für kurze Zeit öffnen wir die Schuber. Und was sie erleben, sollte jeder unbedingt sehen.

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

 



Grüne Hochschulgruppe Bochum: Tierversuche an der RUB stoppen!

Ein Artikel vom 09.01.2013 aus der Webseite Grüne Hochschulgruppe Bochum:
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Alternativen zu Tierversuchen fördern und ausbauen

Tierversuche an der RUB stoppen!

Rund 16.000 Tiere sterben jährlich an der Ruhr-Uni zu Forschungszecken. Tausende Ratten, Frösche und Mäuse, die in der Lehre „verbraucht“ werden, sind hier noch nicht mitgerechnet. Doch die grausame Realität hinter der Betonfassade ist nicht unüberwindbar! Wir bleiben dran!

Die Zeichen der Zeit stehen auf der Seite der Gegner*innen von Tierversuchen. Einzelne Versuchsreihen wurden bereits abgeschafft (z.B. die brutalen Affenversuche), in anderen Bereiche konnte der „Tierverbrauch“ durch moderne Alternativen immerhin reduziert werden.

Weiterlesen…

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Amerikanische Experten stellen Tierversuche in Frage

Eine aktuelle Information vom 13.02.2013 aus der Webseite der Vereinigung Ärtze gegen Tierversuche e.V.:

 

Riesige Unterschiede zwischen Mensch und Maus
Amerikanische Experten stellen Tierversuche in Frage
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Mäuse und Menschen reagieren auf Entzündungsprozesse und andere Verletzungen völlig unterschiedlich. Die medizinische Forschung solle daher ihren Schwerpunkt mehr auf die komplexen menschlichen Krankheiten legen, anstatt sich auf Tierversuche zu verlassen, ist das Fazit eines gerade erschienenen Fachartikels amerikanischer Wissenschaftler. 

Seit Jahrzehnten werden so genannte „Mausmodelle“ in der biomedizinischen Forschung und Medikamentenentwicklung verwendet. Doch bei klinischen Studien, d.h, wenn die Wirkstoffkandidaten am Menschen getestet werden, erweisen sie sich fast immer als Fehlschlag. So haben 150 Substanzen, die sich im Tierversuch bei der Behandlung von schweren Entzündungen als wirksam erwiesen haben, allesamt beim Menschen versagt. Amerikanische Wissenschaftler untersuchten nun die Gründe für die schlechte Übertragungsquote.

In einer im Fachjournal Proceedings of the National Academy of Sciences erschienenen Studie verglichen die 39 Autoren von 20 US-amerikanischen und kanadischen Forschungsinstituten Genveränderungen von Mäusen und Menschen bei verschiedenen Verletzungen. Bei 167 Patienten mit einem stumpfen Trauma, 244 Patienten mit Verbrennungen von über 25% sowie acht Freiwilligen, die sich eine geringe Dosis Bakteriengift injizieren ließen, wurden Blutproben – bei den Verbrennungsopfern bis zu einem Jahr lang – analysiert. Die Genveränderungen der Blutzellen wurden mit denen von 35 gesunden Personen verglichen. Obwohl die Patienten eine große Bandbreite bezüglich Alter, Geschlecht, Schweregrad der Verletzung und Behandlung aufwiesen, stimmten die Genaktivitäten weitgehend überein.

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Zweite Antwort des Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum wegen Primatenversuchen

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Die genehmigende Behörde LANUV NRW hat einige Fragen aus unserer letzten Anfrage vom 15.12.2013 an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum zu Beantwortung weitergeleitet. Wegen der nicht ausreichenden Antwort vom 15.01.2013 des Tierschutzbeauftragten, haben wir am 16.01.13 eine Rückfrage eingereicht, siehe den entsprechenden Austausch: Anfrage an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum wegen Primatenversuchen.

Auf unsere Rückfrage hat der Tierschutzbeauftragte am 08.02.2013 wie folgt geantwortet:

Ihre Anfrage vom 16.01.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

in meinem Schreiben vom 15.01.2013 hatte ich einzelne Fragen zu einem an der Ruhr-Universität Bochum durchgeführten Tierversuchsvorhaben an Primaten beantwortet, die Sie ursprünglich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gerichtet hatten. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgte auf eine entsprechende Bitte des LANUV, dem zu diesen Fragen keine Informationen vorlagen, und der ich als zuständiger Tierschutzbeauftragter gerne nachgekommen bin.

Ihrer Anfrage vom 16.01.2013, die mich via E-Mail erreichte, zufolge, waren Ihnen meine Auskünfte nicht ausreichend. Das bedauere ich sehr. Andererseits gibt es für mich oder die Ruhr-Universität Bochum keine Verpflichtung, Ihnen weitergehende Auskünfte zu erteilen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu universitären Forschungsarbeiten anderer Wissenschaftler oder personenbezogene Daten von Mitarbeitern der Ruhr-Universität.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf § 2 Abs. 3 IFG NRW und betone, dass alle Informationen, die Sie bisher von mir erhalten haben, freiwillig erteilt wurden. Im Übrigen verweise ich erneut auf die wissenschaftlichen Publikationen, die Ergebnisse der an der RUB durchgeführten, öffentlich geförderten Forschungsarbeiten an Primaten darstellen: 

http://homepage.ruhr-uni-bochum.de/klaus-peter.hoffmann/sites/publikationen.htm

http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS/?module=gepris&task=showSearchSimple

Hochachtungsvoll,

PD Dr. Matthias Schmidt
Tierschutzbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum

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Tierversuche: Auf Menschen kaum übertragbar – Wert von Mausversuchen begrenzt

Ich mache auf folgenden Artikel vom 12. Februar 2013 von n-tv aufmerksam:

 

Auf Menschen kaum übertragbar – Wert von Mausversuchen begrenzt

Als „starken Tobak“ bezeichnet ein Leipziger Wissenschaftler das Ergebnis einer aufwendigen US-Studie: Demnach können die Ergebnisse von mit Mäusen vorgenommen Versuchen oft nicht auf Menschen übertragen werden. Das bringt die Wissenschaft in die Bredouille – beruht ein Großteil der Grundlagenforschung doch auf Mausversuchen.“ […]
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Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu: Seit mehr als 30 Jahren stellt zum Beispiel die deutsche Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. unzählige Fachstudien aus der ganzen Welt vor, die die Unübertragbarkeit der Tierversuche auf Menschen dokumentieren, wie zum Beispiel zuletzt: Tierversuche können Reaktionen des Menschen nicht vorhersagen.

Auch vor mehreren Jahrzehnten hat zum Beispiel eine Kapazität in diesem Bereich es in einer Fachzeitschrift unmissverständlich ausgesagt:

Zitat Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978 : 

“Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.”

  

Tierversuche gehören abgeschafft! Auch dies Jahr wird es bei dem internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche in Berlin gefordert:

Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche – 20.-27. April 2013

 

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym
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