Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Mai, 2020

Pressemitteilung der Partei „Widerstand2020“: Teilweises Verbot des Versammlungsrechts kann Widerstandsrecht auslösen

Pressemitteilung der Partei „Widerstand2020“, 28.05.2020:

Teilweises Verbot des Versammlungsrechts kann Widerstandsrecht auslösen

Leipzig (rl) – Der Leipziger Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Mitbegründer der Partei Widerstand2020, fordert die deutschen Verwaltungs-und Verfassungsgerichte auf, Jahrzehnte alte Grundlagen des effektiven Rechtsschutzes und die besondere Bedeutung des Versammlungsrechts in der Corona-Krise wiederherzustellen. Sollten weiterhin Demonstrationen pauschal in den Teilnehmerzahlen begrenzt sein, könnte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Widerstandsrecht greifen.

Der Rechtsanwalt unterstützt die Initiative „Kündigt Ramstein  Airbase“ in Berlin und die Initiative „Querdenken 711“ in Stuttgart. Beide Initiativen möchten in Rahmen von Großdemonstrationen auf ihre Anliegen aufmerksam machen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die erheblichen Beschränkungen der Grundrechte im Rahmen der Corona-Verordnungen der Bundesländer gelegt. Sowohl in Berlin, als auch in Stuttgart sind die Teilnehmerzahlen für Demonstrationen erheblich eingeschränkt.
[…]
Aus Sicht des Leipziger Rechtsanwalts verstoßen die Verordnungsgeber, Versammlungsbehörden und die Gerichte mit dieser Argumentation gegen das grundgesetzlich geschützte Gebot des „effektiven Rechtsschutzes“. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat „der Bürger einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle“. In jedem Fall seien die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen und die Tatsachen zureichend aufzuklären. In diesem Zusammenhang kritisiert Ludwig, dass die Gerichte die Bewertung des Robert-Koch-Instituts gerade nicht kontrollieren würden. Das Robert-Koch-Institut halte sich nicht an seine eigenen Parameter zur Risikobewertung und verbreite weiterhin die Ansicht, dass trotz erheblich gesunkener und weiterhin sinkender Fallzahlen, einer geringen Belastung der medizinischen Kapazitäten und weitgehend milder Krankheitsverläufe, eine hohe Gefahr für die Allgemeinbevölkerung bestehe. […]

Die ganze Pressemitteilung lesen …

 

 

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Bild: Querdenken 711 Stuttgart – Demo 09.05.2020 für die Grundrechte

 

 



Online-Petition – Coronakrise: Ja zu Untersuchungsausschuss oder Enquete-Kommission und Bürgerbeteiligung

Eine sehr wichtige Online-Petition bitte unterstützen:

 

Coronakrise: Ja zu Untersuchungsausschuss oder Enquete-Kommission und Bürgerbeteiligung

Zur Verarbeitung der Coronakrise brauchen wir einen Untersuchungs-ausschuss oder Enquete-Kommission im Bundestag und Bürgerbeteiligung!

War der Shutdown ein Fehler?

Der Shutdown und Aussetzung unserer Grundrechte im März 2020 waren ein Schock. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen sind verheerend, unzählige Existenzen sind zerstört, wir haben Millionen Arbeitslose und Kurzarbeiter, über Nacht stehen wir vor der größten Wirtschaftskrise seit 1929.

Inzwischen zeigt es sich,

  • dass es wohl gravierende Fehlleistungen im Krisenmanagement der Behörden gab,
  • dass unsere Bundesregierung vermutlich über das Ziel hinausgeschossen und unverhältnismäßig gehandelt hat,
  • dass sich die Coronakrise vielleicht sogar als Fehlalarm erweist.

Das ist das Ergebnis eines 83 seitigen Papiers eines Oberregierungsrates des Bundesinnenministerium, der für „medizinische Versorgung“ zuständig ist und sich dabei von zehn Professoren beraten lies: https://kurzelinks.de/p098

Die Politik befasst sich damit nicht, wir erleben zunehmend Bunkermentalität. Unsere Wirtschaft ist so massiv geschädigt, dass sich unsere Regierung kaum noch erlauben kann, zuzugeben, Fehler gemacht zu haben. Gleichzeitig ist auch die Stimmung in der Bevölkerung sehr polarisiert, was eine offene und sachliche Diskussion erschwert.

Wir benötigen die Offenheit auch unbequeme Fragen zu stellen. Die Coronakrise muss in Gesellschaft und Politik verarbeitet werden.

[…] Weiterlesen…

 

ZUR PETITION…



Klage vom Jura-Professor David Jungbluht und Demos gegen die Maskenpflicht als Verstoß gegen das Grundgesetz

Ich verweise auf eine noch laufende Diskussion bei SciLogs/Spektrum der Wissenschaft  über die Maskenpflicht (zum heutigen Tag  103 Kommentare) COVID-19: Deutschland trägt Maske – aber wie(so)?  und mache insbesondere auf meine folgenden Kommentare in  dieser Diskussion aufmerksam:

 

Jocelyne Lopez –  15.05.2020, 08:21 Uhr

Die kürzlich eingereichte Klage eines Universität-Professors thematisiert alle Aspekte, die wir in diesem Blog bereits behandelt haben (keine evidenzbasierte medizinische Notwendigkeit, gesundheitliche Gefährdung der Träger, mehrfache Verstöße gegen das Grundgesetz), siehe:

Wir klagen an!

In einer Klage gegen die Maskenpflicht stellt der Jura-Professor David Jungbluth klar, dass die Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine „veritable Unverschämtheit“ ist.

 Ist die allgemeine Maskenpflicht rechtens? Nein, denn sie verstößt in vielfacher Weise gegen das Grundgesetz und setzt unveräußerliche Grundrechte außer Kraft. In einer am Mittwoch eingereichten rund 50-seitigen Klage zerlegt Jura-Professor David Jungbluth jene Passagen der Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die Maskenpflicht regeln. In der Klage wird deutlich: In dem Bundesland sind mit Stand 9. Mai 2020 gerade einmal 0,028 Prozent der Bürger angeblich mit Covid-19 infiziert. Rubikon veröffentlicht die nachahmenswerte Klage im Volltext.

Dem Antragsgegner sei an dieser Stelle empfohlen, dass bei einer möglichen zukünftigen vergleichbaren Situation auch bei höheren Zahlenwerten maximal das Tragen von Masken als Empfehlung auszusprechen und sich nicht noch einmal für eine gegen das Grundgesetz verstoßende, unlogische, gesundheitsgefährdende und daher schlicht rechtlich und menschlich nicht zu akzeptierende allgemeine Maskenpflicht zu entscheiden. Bürger, auch wenn dies der Beklagte offensichtlich anders sieht, sind durchaus in der Lage, bei einer gesundheitsgefährdenden Situation eigenverantwortlich jene Hygienemaßnahmen, die Sinn ergeben, einzuhalten.“  […]    Die Verantwortlichen haben eine Rechtsverordnung erlassen, die einen schweren, multiplen Eingriff in die Grundrechte darstellt — ohne auch nur ansatzweise eine belastbare Datenbasis zur Verfügung zu stellen, die diesen begründen könnte.

 

Jocelyne Lopez15.05.2020, 13:50 Uhr

Absolut sehenswertes Video von einem Psychiater über das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit Corona aktuell: Warum Schutzmasken die psychische Gesundheit gefährden (Raphael Bonelli)

 

Jocelyne Lopez – 16.05.2020, 08:59 Uhr

[…] Weitere Ausführungen von Prof. David Jungbluht über die Verstöße gegen das Grundgesetz in einem Interview bei Telepolis:

David Jungbluth: Diese Grundrechteeingriffe sind inzwischen ja dankenswerterweise schon vielfach kritisiert worden. Wenn ich mal hier den ersten Abschnitt des Grundgesetzes “Grundrechte”, also die Art. 1 bis 19 durchgehe, ist schon bemerkenswert, wie viele von diesen auf einmal, oftmals erheblich, betroffen sind. Man kann hier ganz einfach chronologisch vorgehen:

– Art. 2 Abs. 1 GG – Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
– Art. 2 Abs. 2 S. 1 Var. 1 – Recht auf Leben (soweit durch die getroffenen Maßnahmen lebensbedrohliche Zustände anderer Art, also nicht durch das Virus, eintreten sollten),
– Art. 2 Abs. 2 S. 1 Var. 2 – Recht auf körperliche Unversehrtheit,
– Art. 3 Abs.1 GG – allgemeiner Gleichheitssatz (beispielsweise durch die unterschiedliche Behandlung von Berufsgruppen im Hinblick auf die Schließung von Läden),
– Art. 4 Abs. 1 und 2 – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit,
– Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG – Recht der freien Meinungsäußerung,
– Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 2 GG – Informationsfreiheit,
– Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 – Pressefreiheit,
– Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 – Rundfunkfreiheit,
– Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 – Filmfreiheit
und gegen das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG wird nach meiner Einschätzung zudem, zumindest mittelbar, durch die bereits benannte Sperrung von You-Tube- Kanälen verstoßen.

Ich könnte jetzt hier beliebig fortsetzen, erspare uns das aber. Ohne es jetzt genau geprüft zu haben, schätze ich, dass circa 95 bis 98 Prozent der im Grundrechtskatalog enthaltenen Grundrechte durch die Maßnahmen, teilweise fast bis in den Kernbereich, eingeschränkt sind.

Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs.1 GG habe ich bei dieser Aufzählung übrigens zunächst bewusst außen vorgelassen. Es ist aber auch hier die Frage zu stellen, ob diese nicht beispielsweise tangiert ist, wenn die Menschen unter Androhung von Bußgeldern, wenn nicht gar Strafen, dazu angehalten werden, zu Hause mehr oder weniger hoffnungslos beziehungsweise ohne jegliche klare Perspektive vor sich hin zu vegetieren.

Ganz zu schweigen von den Menschen, die ohne Beisein ihrer Angehörigen zu sterben haben, oder die in Alten- oder Pflegeheimen oder auch in Krankenhäusern keinen Besuch mehr bekommen dürfen. Das ist meines Erachtens menschenunwürdig im Wortsinne! Und das zudem auf Grundlage einer nicht in hinreichender Weise belastbaren medizinischen Evidenz der Gefährlichkeit des Virus. Die Menschenwürde ist aber bekanntlich unantastbar (Art. 1 Abs. 1 GG), das heißt: ein Eingriff in diese ist nie gerechtfertigt!

 

Jocelyne Lopez20.05.2020, 13:29 Uhr

Siehe folgenden Artikel und weiterführende Links:

Gesichtsmasken bergen schwerwiegende Risiken für Gesunde: Kopfschmerzen und Sauerstoffmangel

Durch das Tragen einer Maske können die ausgeatmeten Viren nicht entweichen und konzentrieren sich in den Nasenwegen, dringen in die Riechnerven ein und wandern ins Gehirn.

Forscher fanden heraus, dass etwa ein Drittel der Arbeitnehmer bei der Benutzung der Maske Kopfschmerzen entwickelte, die meisten hatten bereits vorher Kopfschmerzen, die durch das Tragen der Maske verschlimmert wurden, und 60 % benötigten Schmerzmittel zur Linderung. Was die Ursache der Kopfschmerzen betrifft, so könnten zwar Bänder und Druck durch die Maske ursächlich sein, aber der Großteil der Beweise deutet auf eine Hypoxie und/oder Hyperkapnie als Ursache hin. Das heißt, eine Verminderung der Sauerstoffversorgung des Blutes (Hypoxie) oder eine Erhöhung des C02-Gehalts im Blut (Hyperkapnie).

Es ist bekannt, dass die Standardmaske (N 95) bei stundenlangem Tragen die Sauerstoffversorgung des Blutes um bis zu 20 % verringern kann, was zu einem Bewusstseinsverlust führen kann, wie dies bei dem unglücklichen Kerl der Fall war, der mit einer N95-Maske allein in seinem Auto herumfuhr, ohnmächtig wurde und einen Unfall mit Verletzungen erlitt.

[…] Weiterlesen

Sowie Verlinkung auf eine Studie mit Nachweis von 13 wissenschaftlichen Arbeiten: Dr. Russell Blaylock: Face Masks Pose Serious Risks to the Healthy

Dadurch werden Verstöße gegen das Grundgesetz belegt, die zum Beispiel vom Jura-Professor David Jungbluth in seiner Klage gegen die Maskenpflicht angeprangert werden, siehe weiter oben:

– Art. 2 Abs. 2 S. 1 Var. 1 – Recht auf Leben (soweit durch die getroffenen Maßnahmen lebensbedrohliche Zustände anderer Art, also nicht durch das Virus, eintreten sollten),

– Art. 2 Abs. 2 S. 1 Var. 2 – Recht auf körperliche Unversehrtheit

 

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Bild: Querdenken 711 Stuttgart – Demo 09.05.2020 für die Grundrechte

 

Petition an den deutschend Bundestag (52.424 Unterschriften)

Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland

ZUR PETITION….

 



Lesenswerte Medien nach dem Corona-Putsch und unter dem Corona-Regime

Nachstehend einige nach dem Corona-Putsch und unter dem Corona-Regime für mich zurzeit lesenswerte Medien (die Leitmedien sind unzumutbar):

Fakten zu Covid-19

Multipolar

Dr. Bodo Schiffmann – BitChute Kanal

Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.

Corona Transition

Dr. med. Wolfgang Wodarg

Rubikon

Die Achse des Guten

reitschuster.de

Peds Ansichten

Tichys Einblick

Samuel Eckert – Youtube-Kanal

Zeitpunkt

Nachdenkseiten 

KenFM

Nicht ohne uns!

QUERDENKEN 711 – Wir für das Grundgesetz – Youtube-Kanal

Querdenken 711 Stuttgart  

Ärzte für Aufklärung

In Frankreich: Covidinfos.net

 



Aufruf von Kinderärzten: Keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln und keine Kontaktsperren für Kinder!

Kinderärzte gegen falsche Coronamassnahmen

Auszüge:

[…] Welche Auswirkungen auf Verhalten und psychische Gesundheit erleben wir?

Neue Angst- und Zwangsstörungen bei Kindern und Eltern nehmen teilweise groteske Formen an. Unmäßige und mit Angst vermittelte Hygienemaßnahmen führen gehäuft zu entsprechenden psychischen Belastungen. Auch Abstandsregeln führen am falschen Ort und zur falschen Zeit zu zwischenmenschlichen Verhaltensstörungen. Ohne Frage und ohne Zögern muss z. B. ein Kind, das gestürzt ist oder sich anderweitig verletzt hat, getröstet, ggf. auf den Arm genommen und berührt werden! Die Trennung von geliebten Menschen hält niemanden gesund; sie fördert Depressionen und nimmt insbesondere den Jüngsten und Ältesten ein starkes Lebensmotiv! Keinen Abschied von einem sterbenden geliebten Menschen nehmen zu dürfen bedeutet eine tiefe seelische Verletzung, die oft durch nichts wirklich zu heilen ist.

Die schlimmsten Verletzungen an Leib und Seele von Kindern nehmen zu!

Für viele Kinder vor allem sozial schwacher Familien fallen sichere Bezugspunkte in ihrem Leben wie Lehrer, Sozialarbeiter, Therapeuten und nicht zuletzt ihre Freunde weg. Ohne die übliche Begleitung durch Ärzt*Innen und Erzieher*Innen bleiben mehr Misshandlungen von Kindern unentdeckt. Zudem fehlt eine Zuflucht für die Kinder ebenso, wie eine Entlastung insbesondere für berufstätige und/oder alleinerziehende Eltern. Eine Zunahme von Gewalt, Missbrauch und Überforderungen im häuslichen Umfeld darf nicht für einen fragwürdigen Schutz anderer Altersgruppen in Kauf genommen werden!

Jeder weitere Tag, an dem die Kinder diesem Ausnahmezustand ausgesetzt sind, gefährdet ihre Gesundheit, schwächt ihr Immunsystem und belastet unsere Zukunft.

Was daher unmittelbar zum Schutz von Kindheit und Jugend zu tun ist:

– Zeitnahe epidemiologisch begleitete Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten.*

– Um Angstentstehung und Verunsicherung bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, müssen bei der Vermittlung und Durchführung von Präventions-maßnahmen psychoimmunologische und entwicklungspsychologische Faktoren berücksichtigt werden. Jedes Kind braucht eine altersentsprechende Ansprache. (Eine gesunde Psyche stärkt das Immunsystem!)

– Altersentsprechende Lernstrategien unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen von undifferenziertem und zu frühem Gebrauch digitaler Medien.

– Vermeidung unnötiger Hygienestrategien und differenzierte Anpassung an die Altersgruppen:
o Händehygiene: Seife und Einmalhandtücher statt Desinfektionsmittel für alle gesunden Kinder und Jugendlichen.
o Keine Oberflächendesinfektion in Schulen und zuhause: „Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl.“
(Quelle: RKI, siehe Link unten)
o Effektiver Mundnasenschutz nur für Lehrpersonal und Erzieher*Innen mit erhöhtem Risiko, nicht für gesunde Kinder- und Jugendliche. (Lüften statt Luft nehmen!)
o Keine Abstandsregeln für Kinder!

– Zwischenmenschliche Nähe angemessen ermöglichen und auch den Kontakt zu Großeltern nicht weiter vermeiden.

– Kinder psychoimmunologisch und salutogenetisch stärken!!!

 

 

Solche Aufrufe von Kinderärzten gibt es hoch wahrscheinlich in allen Ländern, die Lockdown verordnet haben, so auch  in Frankreich, siehe zum Beispiel hier (Übersetzung mit Deep):

Dr. Nicole Delépine prangert eine „schändliche Propaganda“ und eine Gefangenschaft an, die „zu vielen Tragödien und Todesfällen geführt hat“…

In einem ausführlichen Artikel über die Auswirkungen der Epidemie und der Gefangenschaft zeigt sich Dr. Nicole Delépine beunruhigt über die schädlichen Folgen der „polizeilichen Gefangenschaft“, unter denen die Bevölkerung leidet, sowohl unter dem Gesichtspunkt der physischen als auch der psychischen Gesundheit, und prangert „schändliche Propaganda“ sowie „den Verlust jeglichen gesunden Menschenverstandes und die Abschaffung des hippokratischen Eides“ an. » […]
Originalartikel lesen:
COVID-19 et confinement aveugle: Combien de morts évitables?

sowie

Youtube-Video: Interview von Dr. Nicole Delépine bei Sud Radio



Maskenpflicht: Ich bestehe auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit, die mir vom Grundgesetz garantiert wird

Ich verweise auf meinen heutigen Kommentar in der Diskussion bei SciLogs zum Blog-Artikel über die Maskenpflicht der Bloggerin Karin Schumacher COVID-19: Deutschland trägt Maske – aber wie(so)?  und bestehe auf die mir vom Grundgesetz garantierten Rechte gemäß Artikel   2.2 (körperliche Unversehrtheit) und Artikel 2.1. (freie Entfaltung der Persönlichkeit): 

 

Kommentar von Jocelyne Lopez – 02.02.2020 – 10:10 Uhr:

Zitat R.S.:
Grundsätzlich ist die Pflicht eine Maske zur Gesunderhaltung zu tragen eine Verantwortung des Individuums als solches. Weder die Macht der Politik noch die Macht der Rechtssprechung dürfte das Grundgesetz in seine Einzelteile zerlegen.

 

Genau, und ich kann meine gesetzlich zugesprochene Verantwortung für mich selbst und für andere nicht frei ausüben, da ich gezwungen bin eine Maske zu tragen, obwohl ich weiß, dass sie sowohl meine Gesundheit als auch die Gesundheit meiner Mitmenschen belastet: Wie oben dargelegt wurde, ist das Tragen einer zwangsläufig verseuchten Maske in nicht sterilen Alltagsumgebungen kontraproduktiv, denn jeder wird dabei gezwungen durch einen Viren-Brutkasten bzw. Keimenschleuder einzuatmen und auszuatmen.

Außerdem wird die normale und optimale Sauerstoffzufuhr beim Atmen durch die Maske verhindert, was eine zusätzliche Belastung der Gesundheit darstellt, wie es im Artikel dargelegt wurde:

Zitat Karin Schumacher:
Bedenken und respektieren wir dabei aber auch, dass das Tragen einer Maske nicht für jeden unbedenklich ist. Vor allem Menschen mit chronischen Lungen-erkrankungen mit eingeschränkter Lungenfunktion wie beispielsweise bei einer chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) oder auch Herzvorerkrankungen könnten unter der Maske zu viel Kohlendioxid (CO2) ansammeln (Hyperkapnie). Denn wird CO2 aufgrund des erhöhten Luftwiderstandes in der Maske nicht richtig abgeatmet, kann es sich im Blut anreichern und den pH-Wert des Blutes senken. Die Folge ist eine sogenannte respiratorische Azidose und damit ein (noch stärkerer) Sauerstoffmangel.

 

Auch bei gesunden Menschen kann CO2 aufgrund des erhöhten Luftwiderstandes in der Maske nicht richtig abgeatmet werden, was auch bei gesunden Menschen eine vermeidbare Beeinträchtigung der Gesundheit ist.

Diese politisch verordneten Beeinträchtigungen der Gesundheit verstößen gegen das Grundgesetz:

GG Art. 2 (2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Außerdem verstößt die Maskenpflicht ebenfalls gegen die mir vom Grundgesetz  garantierte freie Entfaltung meiner Persönlichkeit:

GG Art. 2 (1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 

Meine Persönlichkeit sträubt sich nämlich heftig gegen dieses Symbol der Angst, der Selbststigmatisierung und der Stigmatisierung meiner Mitmenschen. Ich habe keine Angst davor, dass ich seit meiner Geburt Luft einatme und ausatme, ich habe keine Angst davor, dass die Menschen um mich herum seit meiner Geburt Luft einatmen und ausatmen, ich habe keine Angst vor dieser Schein-Seuche, ich habe auch nie eine Maske getragen bei allen den saisonalen Erkältungs- und Grippewellen, die ich in meinem Leben erlebt habe, und es gab jeden Winter welche. Ich fühle mich lächerlich bzw. völlig bescheuert und gedemütigt mit einer Maske rumlaufen zu müssen. Ich bestehe auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit, die mir von Grundgesetz garantiert wird.

PS: Etwas ganz Persönliches: Meine Persönlichkeit wurde wohl auch durch ein markantes Erlebnis in meiner Kindheit mitgeprägt, wo meine Rechte auch durch die sich glaubende allmächtige Obrigkeit missachtet wurden, siehe: Erzählungen vom Leben – Disziplin. Ich bestehe auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit. 😉

 



Senkrecht-Start der neuen politischen Partei WIDERSTAND2020

Ich habe erst heute von der Gründung und dem atemberaubenden Aufstieg einer neuen politischen Partei in Deutschland erfahren und verlinke hier einen sehr informativen Artikel:

 

Widerstand2020: Demnächst im Bundestag?

In atemberaubender Geschwindigkeit entsteht derzeit in Deutschland eine neue politische Kraft. Ausgangspunkt der Bewegung ist die Corona-Krise. Doch den Initiatoren geht es um viel mehr…

Bildet sich da soeben aus einer basisdemokratischen Graswurzel-Bewegung eine ernst zu nehmende Oppositionspartei? Die von den Initiatoren um den Sinsheimer Facharzt Dr. Bodo Schiffmann anlässlich der Corona-Krise erst vor wenigen Wochen ins Leben gerufene Partei „Widerstand2020“ liegt gemessen an der Zahl ihrer Mitglieder bereits auf Augenhöhe mit etablierten Bundestagsparteien wie Grüne, Linke oder FDP. In einem aktuellen Videobeitrag ruft Dr. Schiffmann Mandatsträger aller Parteien jetzt dazu auf, sich der neuen politischen Kraft anzuschließen. Das Ziel: Die neue Bewegung möchte noch vor der Bundestagswahl 2021 im Parlament vertreten sein…

Von „Null auf 70.000“ so in etwa lässt sich der kometenhafte Aufstieg der neuen politischen Kraft auf den Punkt bringen. Denn mit fast 70.000 Mitstreitern (Stand 1. Mai 2020, 16:14 Uhr) liegt die Partei „Widerstand 2020“ gemessen an der Zahl ihrer Mitglieder binnen weniger Wochen bereits auf Augenhöhe mit etablierten politischen Kräften. Die folgende Grafik zeigt das: […] Weiterlesen…

 

Siehe auch ein Video-Interview des Parteigründers Dr. Bodo Schiffmann

KenFM  – Im Gespräch: Dr. Bodo Schiffmann (Widerstand2020)

 

sowie die Webseite der neuen Partei:
Widerstand2020