Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Januar, 2016

Es ist Krieg seit 3 Jahren zwischen der Behörde LANUV NRW und den Bürgern!

Die nächste Klage (Nummer 8 seit 2012) wurde vor ein paar Tagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen den Tierversuchen im Land NRW eingereicht: Frau Sandra Lück gegen das Land NRW in Vertretung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) wegen Verstößen gegen das Informationsfreiheitsgesetz im Zusammenhang mit der massiven Genehmigung von Tierversuchen durch diese Behörde.

Ich darf übrigens hier die Behörde LANUV NRW herzlich grüßen, die offensichtlich seit 3 Jahren meinen Blog beobachtet und mitliest, als ob sie nichts Anderes zu tun hätte…

Es ist nämlich nachgewiesen, dass die Behörde LANUV NRW seit 3 Jahren strafrechtlich relevante Aussagen in meinem Blog gesucht – und natürlich keine gefunden hat – wie zum Beispiel Beleidigungen gegen namentlich genannte Privatpersonen. Trotzdem hat sie diesen Weg versucht, um mich auszuschalten: LANUV hat zum Beispiel  vor einem Verwaltungsgericht anläßlich unseren Klagen nach IFG meinen Blog angeführt und mich der Beleidigung und Drohung beschuldigt, weil sie zwei e-Mails von einem Dritten mit Beleidigungen und Drohungen gegen eine namentlich genannte Mitarbeiterin der Behörde erhalten hat. LANUV ist damit vor Gericht natürlich auf die Nase gefallen: Das Gericht hat schlicht und einfach diese Vorwürfe ignoriert, kein Mensch hat ja die Verantwortung für die Handlungen von Dritten zu tragen.

Auch hat eine Mitarbeiterin von LANUV mich über Rechtsanwalt privat eine strafbewerte Unterlassungserklärung mit Drohung einer Privatklage und einer Schmerzensgeldforderung von 5000 Euro schicken lassen, und zwar wegen Veröffentlichung in meinem Blog von Originalschriftstücken der verschiedenen betroffenen Behörden, was ihrer Meinung nach einzig auf meine Absicht zurückzuführen sei, eine öffentliche Stigmatisierung und Anprangerung ihrer Person zu bewirken und was die 2 E-Mails eines  Dritten aus dem Internet mit Beleidigungen und Drohungen verursacht haben sollte. Die strafbewerte Unterlassungserklärung habe ich alleine ohne Rechtsanwalt abgewehrt, und es hat zum Glück geklappt: Ich habe keine Antwort vom Rechtsanwalt bekommen und es kam nicht zu einer Klage. Ich war aber ein paar Wochen deswegen sehr unter Streß und habe mich kaum getraut, meinen Briefkasten aufzumachen aus Angst, ein Schreiben vom Gericht darin zu finden. Ich habe mich bei meinem Ansprechpartner im Umweltministerium (Aufsichtsbehörde von LANUV) über diese private Aktion einer Mitarbeiterin von LANUV beschwert und ihn gefragt, was das soll und ob noch eine Klage kommen wird. Er sagte, nein, es wird zu keiner Klage kommen, so etwas geht nicht, ich solle das bitte vergessen, so etwas geht nicht… Die Geschichte zeigt aber, dass man hochvorsichtig sein muss: Es ist Krieg seit 3 Jahren zwischen der Behörde LANUV NRW und den Bürgern.

Die Geschichte zeigt auch, dass engagierte Bürger und Aktivisten auf jeden Fall sehr sorgfältig darauf achten sollen, nie Beleidigungen gegenüber privaten Personen auszusprechen, das kann rechtliche Folgen haben!

Beleidigende Äußerungen gegen namentlich genannte Politiker sind dagegen weitgehend rechtlich unbedenklich: Die Gerichte stufen sie als Recht der Bürger auf Kritik, auch durch eine sehr scharf ausgetragene Kritik, auch mit Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte – sie müssen es sich von den Bürgern gefallen lassen. Die Großzügigkeit der Gerichte bei beleidigenden Äußerungen von Bürgern gegen legitimiert gewählte Politiker erklärt zum Beispiel die Tatsache, dass es nie zu Klagen von Politikern wegen Beleidigungen und Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte durch Bürger kommt, obwohl nach Gesetz jegliche Beleidigung gegen eine Privatperson eine Straftat ist, die sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich Konsequenzen haben kann. Jeden Tag werden nämlich in der Öffentlichkeit extrem beleidigende Äußerungen oder Darstellungen über die Privatperson von Politikern getätigt, und es kommt nie zu Zivilklagen. Wie gesagt stufen die Gerichte diese Straftaten als Recht der Bürger ein, die gewählten Politiker zu kritisieren – man denke zum Beispiel nur an die Karikaturen und an die Kabarettszene, das ist sehr oft verschärft, das gilt jedoch als Recht zur freien Meinungsäußerung der Bürger und als Pressefreiheit.

Extrem selten ist allerdings andersrum, dass Politiker beleidigende Äußerungen gegen die Privatperson von Bürgern tätigen und ihre Persönlichkeitsrechte damit strafrechtlich und zivilrechtlich verletzen.

So einen extrem seltenen Fall der Beleidigung seitens eines Politikers gegen die Privatperson eines Bürgers haben wir jedoch in NRW im Zusammenhang mit den Tierversuchen der Behörde LANUV NRW erlebt: Ich hatte in meinem Blog das Verhalten des MdL Martin-Sebastian Abel (DIE GRÜNEN) sachlich kritisiert und ihm vorgeworfen, dass er blind ohne eingehende Prüfung die Politik der Behörde LANUV NRW der massiven Genehmigung von Tierversuchen schützt und rechtfertigt, was ein Verrat der erklärten Position seiner Partei zu Tierversuchen darstellt.

Der MdL Martin-Sebastian Abel ist wegen meinen sachlichen Vorwürfen völlig ausgeflippt und hat zeitgleich bei Facebook scharfe Beleidigungen gegen meine Person gepostet: Ich sei „wirr und durchgeknallt“, siehe hier. Solche Äußerungen hätten ihn vor Gericht in Schwierigkeiten gebracht, falls ich wegen Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte geklagt hätte.

Ich kenne keinen anderen Fall, wo ein gewählter Politiker Beleidigungen gegen die Privatperson eines Bürgers in der Öffentlichkeit ausspricht. Martin-Sebastian Abel hat zwar sehr schnell seinen Facebook-Eintrag gelöscht, jedoch zeigt dieser Vorfall: Es ist Krieg seit 3 Jahren zwischen der Behörde LANUV NRW und den Bürgern, sowie zwischen den Politikern und den Bürgern wegen LANUV NRW – das komplette Parlament in Nordrhein-Westphalen, über alle Parteien hinweg, schützt nämlich diese Behörde.
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Die Tierrechtler Reiner Bent, Sandra Lück und Jocelyne Lopez
haben wiederholt die Behörde LANUV NRW wegen Verweigerung von Auskünften über Tierversuche nach Informationsfreiheitsgesetz, sowie Erhebung von abenteuerlichen Gebühren verklagt,
vertreten durch den Rechtsanwalt David Sanker aus Köln

Jocelyne Lopez, Reiner Bent, Sandra Lück
Fackelmahnwache gegen Tierversuche in Düsseldorf, 12.12.2015

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Dr. Wolfgang Engelhardt: Aufdeckung eines weiteren Plagiats von Albert Einstein

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Albert Einstein war ein sehr tüchtiger Plagiator, was zwar die Kenner der Wissenschaftsgeschichte schon lange wissen, was jedoch von den eifrigen Wächtern des Einstein-Kults am Max Planck Institut für Wissenschaftsgeschichte in Berlin der breiten Öffen-tlichkeit sorgfältig vorenthalten wird – Lobbyismus verpflichtet, das kennen wir leider zu Genüge von der Max Planck Gesellschaft…

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Der Physiker und ehemalige Mitarbeiter am Max Planck Institut für Plasmaphysik in Garching, Dr. Wolfgang Engelhardt, bemüht sich zurzeit eine wissenschaftliche Debatte mit etablierten Experten der Relativitätstheorie zu initiieren, und zwar über die Berechnung durch Einstein der Periheldrehung des Merkur, die als Bestätigung seiner Allgemeinen Relativitätstheorie gilt, die jedoch schon 17 Jahre zuvor ohne jegliche relativistischen Effekte vom Physiker Paul Gerber richtig berechnet wurde. Nanu?

Zwar schweigt wie erwartet Prof. Jürgen Renn, Direktor vom Max Planck Institut für Wissenschaftsgeschichte über diesen seltsamen und sorgfältig verborgenen „Zufall“, jedoch bemüht sich Dr. Engelhardt weiter, eine öffentliche wissenschaftliche Debatte zu initiieren, siehe:
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26.01.2016 – Brief von Dr. Wolfgang Engelhardt an Herrn Johann Grolle
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mit Anhang:
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1915 – Einstein: Erklärung der Periheldrehung des Merkur aus der Allgemeinen Relativitätstheorie
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NB: Interessierte Leser haben die Möglichkeit, sich an diese Debatte zu beteiligen, die in der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie veröffentlicht und zur Diskussion gestellt wurde, und wo die Kommentarfunktion aktiviert ist: Wolfgang Engelhardt: Befragung von Experten zur Gerber-Einstein-Formel

 



Tierversuche der Behörde LANUV NRW: Und noch eine Klage, und noch eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz!

Nicht nur, dass die Behörde LANUV NRW die meisten Tierversuche in Deutschland genehmigt, sie tut es sogar mit sehr großer Eifrigkeit und genehmigt immer mehr Tierversuche,  entgegen der seit Jahrzehnten erklärten Zielsetzung aller öffentlichen Entscheidungsträger und entgegen der gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, die Zahl der Tierversuche drastisch  zu reduzieren und sie durch moderne, tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu ersetzen.

Anläßlich einer Mahnwache gegen Tierversuche in Düsseldorf am 12.12.2015, hat die Tierrechtlerin Sandra Lück das skandalöse Verhalten der Behörde LANUV NRW dargelegt: Rede von Sandra Lück zu LANUV NRW.

Auch der TV-Sender WDR hat über die Mahnwache gegen Tierversuche in Düsseldorf am 12.12.15 berichtet, begleitet durch eine frühere Mitteilung über Tierversuche der NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze: WDR Aktuelle Stunde – Mahnwache gegen Tierversuche 12.12.2015. Die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze verkündet unverfroren, dass in den letzten 10 Jahren die Anzahl von Tierversuchen in NRW massiv angestiegen sei, dass sie den Anstieg stoppen und langfristig dazu kommen wolle, möglichst keine Tiere mehr in Tierversuchen einzusetzen (WDR hat allerdings inzwischen diesen Bericht aus dem Netz genommen, aus welchen Gründen auch immer). [*]

Es ist allerdings extrem schwierig für die Bürger und Steuerzahler – die sowohl die Tierversuche als auch die Behörden finanzieren – von der ausgesprochen bürgerfeindlichen Behörde LANUV NRW Auskünfte über die Tierversuche zu bekommen, die sie massiv genehmigt: Entweder verweigert die Behörde die Auskünfte nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) und/oder berechnet für die erteilten Auskünfte abenteuerliche Gebühren als Abschreckung der ehrenamtlich und im öffentlichen Interesse anfragenden Bürger.  Vor ein paar Tagen haben wir die 7. Klage seit 2013  gegen die Behörde LANUV NRW wegen Verstößen gegen das Informationsfreiheitgesetz eingereicht – für die letzten 5 Klagen warten wir noch auf Gerichtstermine.

Wir lassen uns jedoch von der Strategie der  gewollten Intransparenz über Tierversuche und der finanziellen Abschreckung der Behörde LANUV NRW  nicht kleinkriegen:  Ich habe heute folgende neue Anfrage nach IFG an die Behörde gerichtet:

Von Jocelyne Lopez
An Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betr.: Auskunft nach IFG NRW
Datum: 19.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz und bitte um Mitteilung folgender Informationen:

LANUV NRW stehen zur Bearbeitung der Anträge auf genehmigungspflichtige Tierversuche zurzeit laut öffentlicher Auskunft 6 Kommissionen zur Verfügung, die in monatlichen Sitzungen jeweils bis zu 12 Anträge behandeln.

Nach IFG NRW bitte ich somit um folgende Auskünfte:

1)   Wie viele Anträge auf genehmigungspflichtige Tierversuche sind im zweiten  Halbjahr 2015  bis zum 31.12.2015 bei LANUV NRW eingegangen?

2)   Wie viele dieser Anträge wurden

   a)   durch die Ethikkommission behandelt?

   b)   durch LANUV NRW genehmigt?

   c)   durch LANUV NRW abgelehnt?

3)   Wie viele Anträge auf Revisionen  wurden  im  zweiten Halbjahr 2015 bis zum 31.12.2015  behandelt?

4)   Wie viele dieser Revisionen wurden

   a)   durch LANUV NRW genehmigt?

   b)   durch LANUV NRW abgelehnt?

5) Wie viele Genehmigungsfiktionen hat LANUV NRW aufgrund von Fristabläufen bei der Bearbeitung der Anträge im zweiten Halbjahr 2015 bis zum 31.12.2015  bei genehmigungspflichtigen Tierversuchen zu verzeichnen?

6)   Wie viele Anträge wurden aufgrund von Antragsfehlern im zweiten  Halbjahr 2015 bis zum 31.12.2015 nicht behandelt.

7)   Wie viele der durch LANUV NRW im zweiten Halbjahr 2015 bis zum 31.12.2015 gesamt genehmigten Anträge wurden von der Ethikkommission als beratende Instanz

   a)    positiv beschieden?

   b)     negativ beschieden?
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Ich berufe mich auf ein starkes öffentliches Interesse angesichts der aktuell in den Medien laufenden Debatte um Tierversuche im Land NRW und bitte dementsprechend um Gebührenbefreiung oder die Berechnung des Mindestsatzes.

Ich danke im Voraus für Ihre Auskunftserteilung innerhalb der Frist eines Monats und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
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Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

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[*] Nachtrag: Die im NRW-Abgeordnetenwatch angesprochene Wissenschafts-ministerin Svenja Schulze hat übrigens am 18.12.2015 ausgesagt, dass sie Missstände um die Genehmigung von Tierversuchen durch die Behörde LANUV NRW prüfen will, siehe: Die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze will die Missstände um die Genehmigung der Affenversuche an der Uni Bochum prüfen. Wir dürfen gespannt sein.

 

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Die Tierrechtler Reiner Bent, Sandra Lück und Jocelyne Lopez
haben wiederholt die Behörde LANUV NRW wegen Verweigerung von Auskünften über Tierversuche nach Informationsfreiheitsgesetz, sowie Erhebung von abenteuerlichen Gebühren verklagt,
vertreten durch den Rechtsanwalt David Sanker aus Köln

Jocelyne Lopez, Reiner Bent, Sandra Lück
Fackelmahnwache gegen Tierversuche in Düsseldorf, 12.12.2015

 



Bundesverdienstkreuz an Wolf Singer: Zensiert sich der Landtag Hessen etwa selbst?

Die Affenhirnforscher gaukeln in allen etablierten Medien der Öffentlichkeit vor, dass ihre barbarischen Tierversuche unerlässlich für den Fortschritt der Humanmedizin zu Therapieansätzen der menschlichen Erkrankungen Alzheimer, Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose oder Schizophrenie seien.

Dies erweist sich als eine dreiste Manipulation der öffentlichen Meinung und als reinsten Lobbyismus angesichts der Tatsache, dass es schon lange in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde nachgewiesen wurde, dass die Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar sind, was wiederum die Tatsache erklärt, dass nach 40 Jahren Doppel- und Wiederholungsversuchen an Tieren in 8 Forschungsstandorten der Hirnforschung keine einzige brauchbare neue Erkenntnis für die Humanmedizin erzielt werden konnte. Darüber hinaus existieren auch als Alternative moderne, erfolgsversprechende und tierversuchsfreie Forschungsmethoden, die schon im Einsatz sind.

Wir haben in einer laufenden Change.org Petition, die bis jetzt von mehr als 16.000 Bürgern und Steuerzahlern unterschrieben wurde, insgesamt 12 Affenhirnforscher bzw. Entscheidungsträger gebeten, 16 Fragen zur angeblichen Unerlässlichkeit dieser Forschung für die Humanmedizin zu beantworten, siehe: PETITION: Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut Tübingen. Sie schweigen alle. Keiner hat nur den Schatten von Wissenschaftlichkeit, Aufrichtigkeit und Mut, sich einer wissenschaftlichen Debatte zu stellen und seine Behauptungen zu begründen.

Ich halte den berüchtigten Tierexperimentator und umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer für eine Schlüsselfigur bei der Durchsetzung dieses extrem wirksamen Lobbyismus-Systems, aufgrund seines sehr einflussreichen Wirkens im internen Wissenschaftsbetrieb, sowie in Wirtschaft, Politik, Medien und Gesellschaft.

Die Perversität dieses Lobbyismus-Systems wird besonders ersichtlich, wenn man bedenkt, dass Wolf Singer, der unter dringendem Verdacht steht seit mehr als 30 Jahren Verstöße gegen geltende Gesetze und Subventionsbetrug in Millionenhöhe mit seiner zielentfremdeten, erfolglosen und barbarischen Forschung begangen zu haben, auch noch dafür 2011 über sehr undurchsichtige Kanälen mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde!

Die Perversität und der Zynismus dieses Lobbyismus-Systems steigern sich auch in der Begründung dieser Verleihung, die vom hessischen Staatsminister Michael Boddenberg gemäß einer Pressemitteilung vom 12.08.2011 im Portal des hessischen Landtag bekannt gegeben wurde: Wolf Singer wurde mit dem Bundesverdienstkreuz aufgrund seines „überragenden Engagements“ für den Tierschutz geehrt! Wie bitte? Für den Tierschutz??!!!
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Wir haben 2012 den Staatsminister Michael Boddenberg gefragt, woraus genau das überragende Engagement von Wolf Singer für den Tierschutz besteht. Er weiß es nicht und will es auch nicht wissen: Der Bundespräsident Christian Wulff habe ja diese Entscheidung getroffen, wir sollen ihn doch mal selbst fragen.

Wir haben dann die Ordenskanzlei in Berlin gefragt, woraus genau das überragende Engagement von Wolf Singer für den Tierschutz besteht. Sie weiß es nicht und will es auch nicht wissen bzw. nicht sagen: Diese Ehrung war ein „Gunsterweis“ des Bundespräsidenten Christian Wulff, „der keiner Begründung bedarf„. Schon klar, die Bürger sind wohl viel zu neugierig… Unsere Strafanzeige gegen Christian Wulff wurde mit der Begründung eingestellt, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen. Wir haben dann den Nachfolger von Christian Wulff gefragt, den amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck, woraus genau das überragende Engagement von Wolf Singer für den Tierschutz besteht. Er weiß es nicht bzw. will es nicht wissen, man solle sich nicht ärgern, das wird alles seine Richtigkeit haben… Aber selbstverständlich, ist schon klar.

Unsere Bemühungen aus dem Jahre 2012 zur Herbeiführung der Transparenz über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer habe ich in meinem Blog komplett festgehalten, siehe hier.

Es ist natürlich nichts dabei rausgekommen, ist schon klar. Als einzige Maßnahme hat jedoch der Landtag Hessen die Pressemitteilung vom 12.08.2011 in seinem Portal offensichtlich einfach gelöscht, der Originallink führt nämlich jetzt zu einer Fehlermeldung. Verwischt der hessische Landtag die Spuren und zensiert sich etwa selbst? Das wird immer schöner mit der Demokratie und den Bürgerrechten im Land Hessen…

Ich möchte es genauer wissen und habe heute folgende E-Mail an die Pressestelle des hessischen Landtags geschickt:

Von Jocelyne Lopez
An presse@stk.hessen.de
Betr.: Pressemitteilung vom 12.08.2011
Datum: 17.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.08.2011 erschien im Portal des Landtags Hessen eine Pressemitteilung über die Aushändigung des Bundesverdienstkreuzes an Prof. Wolf Singer durch den Staatsminister Michael Boddenberg.

Leider führt der damalige Original-Link zu dieser Pressemitteilung jetzt zu einer Fehlermeldung:

https://verwaltung.hessen.de/irj/hessen_Internet?rid=HStK_15/hessen_Internet/nav/dea/dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65,f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%252526_ic_uCon_zentral=f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481%252526overview=true.htm&uid=dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Sollte ihr Browser die automatische Weiterleitung nicht unterstützen so klicken sie bitte hier: Zur Startseite

Ihr hessen.de-Team

Fehler Code: eide404
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Ich bitte Sie, mir den jetzt gültigen Link zu dieser Pressemitteilung anzugeben bzw. mir den Originaltext dieser Pressemitteilung zur Verfügung zu stellen.

Ich danke im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

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Ich werde über die weitere Entwicklung berichten.



Fragen an MdL Helen Heberer in Baden-Württemberg: Rechtfertigt Fußball die Opferung von Tieren im Tierversuch?

Wie es aus einer umfangreichen Change.org-Petition über den angeblichen Wert der Affenhirnforschung hervorgeht, die inzwischen von mehr als 16.000 Bürgern unterschrieben wurde, wurden im Land Nordrhein-Westfalen anläßlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 Genehmigungen für Affenversuche durch die Behörde LANUV NRW an Hirnforscher der Universität Bochum erteilt, um die unsinnige und pseudowissenschaftliche Frage zu klären, wie der Torwart der Fußballnational-mannschaft Jens Lehmann zwei Elfmeter gegen Argentinien halten konnte (!!!) Unfassbar.

Nach mehreren Ansprachen hat sich schließlich die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze am 18.12.2015 bereit erklärt, diese ethische, rechtliche und wissenschaftliche Ungeheuerlichkeit prüfen zu lassen, siehe hier.

Es gab jedoch offensichtlich andere barbarische Tieropfer für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006, und zwar in Baden-Württemberg, durch den Affenhirnforscher Prof. Hans-Peter Thier am Hertie Institut für klinische Hirnforschung in Tübingen, der auch mit staatlichen Subventionen in Millionenhöhe unter dem Deckmantel der Erforschung von menschlichen Erkrankungen zu Therapieansätzen für den gesetzwidrigen und ethisch unvertretbaren Forschungszweck der Verbesserung der kognitiven Leistungen von Fußballern Affen gefoltert und geopfert hat. Der Lobbyismus-Sumpf der Tierversuche erfolgreich mit dem Korruptionssumpf der Fußball-WM 2006 in Aktion. Bravo, die Wissenschaft.

Auch hier besteht ein dringender Bedarf auf eine eingehende Prüfung dieser Ungeheuerlichkeiten im Interesse der Allgemeinheit durch einen unabhängigen Untersuchungsausschuß. Der in der Petition diesbezüglich angesprochene grüne Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, schweigt darüber sorgfältig –  natürlich, was soll man sonst von ihm erwarten ? – sowie übrigens auch der im Abgeordnetenwatch am 22.12.2015 angesprochene SPD-Landtagsabgeordneter Claus Schmiedel, siehe hier.

Wir lassen uns jedoch nicht durch das übliche Schweigen abwimmeln und fragen die politisch Verantwortliche weiter: Ich habe heute im Abgeordnetenwatch Baden-Württemberg ebenfalls der SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses „Wissenschaft und Forschung“ im Landtag die gleichen Fragen gestellt – mal sehen, ob sie sich rührt:

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15.01.16 – Abgeordnetenwatch Baden-Württemberg

Fragen von Jocelyne Lopez an MdL Helen Heberer (SPD)
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NB: Interessierte Leser können sich unter der Befragung im Abgeordnetenwatch eintragen, um bei einer Antwort von Helen Heberer per E-Mail benachrichtigt zu werden. Dies ist vor allem wünschenswert, um eine Antwort anzuregen: je mehr Interessierte die Befragung verfolgen, desto größer ist die Chance, dass man eine Antwort bekommt, hier der Link zur Befragung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!



Verfassungsbeschwerde über die von der Behörde LANUV NRW genehmigte Tierhaltung im Affenlabor COVANCE

Zur Erinnerung, zur Mitteilung unserer Erfahrung und zur Wegweisung wiederhole ich nachstehend unsere Informationen vom 30.06.2015 über die juristische Systematik, die wir im Kampf gegen Tierversuche ansetzen und zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster im Juni 2015 geführt hat:

Seit mehr als 10 Jahren, seitdem 2004 die Undercover-Recherchen vom ZDF-Journalisten Friedrich Mülln durch TV-Sendungen ein Millionenpublikum in Deutschland und in der Schweiz unter Schock versetzt haben, konnte nichts helfen, um diese Barbarei ein Ende zu setzen: Weder die Welle der Empörung, der Trauer und des Entsetzens in der Öffentlichkeit, noch unzähligen Protestaktionen und Demos konnten irgendeine kleine Änderung bewirken, nichts, absolut nichts!

Tausende und aber Tausende von wehrlosen Tieren wurden unverändert Jahr für Jahr, Monat für Monat, Tag für Tag, Stunde für Stunde weiterhin sinnlos gequält und getötet, mit dem Segen der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW und ihrer Aufsichtsbehörde, dem Umweltministerium NRW, sowie der Politiker aller Fraktionen im Landtag NRW – vorneweg die hochgradig verräterische Partei DIE GRÜNEN (die die Behörde LANUV NRW führt), sowie die sich als Handlanger der Tierversuchslobby selbst entlarvte Fraktion DIE PIRATEN. Das ganze NRW-Parlament hat sich über alle Fraktionen hinweg als völlig unfähig erwiesen, seine verfassungsmäßig angeordnete Kontrollfunktion der Exekutive  auszuüben, trotz gezielter und jeweils persönlicher Ansprache an jeden der 237 Landtags-abgeordneten des NRW-Parlaments!  Der Petitionausschuß des Landtags hat sogar abgelehnt, eine nach § 17 GG eingereichte Petition zur Prüfung der Einhaltung der bestehenden Gesetze im Affenlabor COVANCE zu bearbeiten! Unfaßbar.

Die politische Schiene hat sich in der Praxis als völlig aussichtslos erwiesen, um die Grundrechte der Tiere und der Bürger in einem Rechtsstaat zu schützen und zu garantieren. Die demokratische Gesellschaftsordnung funktioniert in der Praxis über die Politiker überhaupt nicht, wir haben es vergeblich versucht: Das NRW-Parlament hat sich als ein erbärmliches Schattenkabinett von Lobbyisten und Zombies gezeigt, man kann es getrost komplett vergessen, es hat auf der ganzen Linie erschreckend versagt, wir brauchen solche verantwortungslose, verräterische und beschämende „Volksvertreter“ nicht.

Irgendetwas Neues musste unternommen werden!

Eine einmalige Vorgehensweise haben wir dann geplant und Schritt für Schritt beharrlich über Monate hinweg eingeleitet: Wir lassen die völlig inkompetenten, verantwortungslosen bzw. lobbyfreundlichen Politiker aller Fraktionen zur Seite liegen, die unfähig und unwillig sind, ihre Pflicht als legitimierte Kontrollinstanz der Behörden nachzukommen, und wenden uns an die Verfassungsrichter, die die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Grundrechte der Tiere und der Bürger feststellen, sowie die Bestimmungen des bestehenden Tierschutzgesetzes umsetzen lassen sollen. Dies konkretisiert den verfassungsmäßig verankerten Justiz-gewährungsanspruch der Bürger.

Um den Weg zum Bundesverfassungsgericht frei zu machen, mussten wir jedoch nachweisen, dass wir alle möglichen Rechtsmittel zur Wiederherstellung der Rechtskonformität vorher ausgeschöpft haben – sonst ist eine Verfassungs-beschwerde nicht zulässig.

Das haben wir auch konsequent getan und konnten die Linie halten:
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  1. Wir haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW wegen Tierquälerei (Verstößen gegen TierSchG §§ 1, 2, 7, 8 und 11) bei der Genehmigung der Versuche im Affenlabor COVANCE erstattet.
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  2. Da die Staatsanwaltschaft unsere Strafanzeige willkürlich eingestellt hat, mit der unhaltbaren Begründung, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge, haben wir ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm über einen sehr kompetenten und engagierten Rechtsanwalt eingeleitet (RA David Sanker aus Köln). Dies sollte bewirken, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft zwingt, Ermittlungen einzuleiten und bei Bestätigung des Verdachts auf Tierquälerei die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, sprich die Behörde vor Gericht zu stellen.
  3. Das Oberlandesgericht Hamm hat jedoch den formalen Standpunkt angeführt, dass mangels an Verletzteneigenschaft nach § 172 StPO der Antrag zum Klageerzwingungsverfahren unzulässig sei.

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Die „Verletzteneigenschaft“ bedeutet, dass ein Kläger durch eine Straftat persönlich verletzt  sein muss, was im Falle von Tierquälereien den Bürgern nicht anerkannt wird. Nicht einmal der Besitzer eines Tiers hat einen Anspruch darauf, Tierquälerei strafrechtlich verfolgen zu lassen! Da unser Rechtsanwalt in der Antragsschrift auf das Verfassungsgericht verwiesen hat, welche Ausnahmen im Grundgesetz und welche Präzedenzfälle zur Überwindung der Verletzteneigenschaft vorliegen, ist es nur folgerichtig, dass wir das Verfassungsgericht jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde bemühen. Das Oberlandesgericht Hamm hat uns hier de facto den Weg zum Verfassungsgericht frei gemacht und überlassen.

Wir könnten also jetzt auf der Ebene der Verfassung etwas Grundsätzliches erreichen, sowohl zur Durchsetzung der Rechte der Tiere, als auch der Rechte der Bürger in einem Rechtsstaat: Jeder einzelne Bürger hätte bei gravierenden strafrechtlichen Handlungen einer Behörde einen Anspruch darauf, über die Strafverfolgung und die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaften sie vor Gericht zu stellen. Dies ist von grundsätzlicher Bedeutung und würde die juristische Landschaft im Bereich des Tierschutzes maßgeblich verändern! Dies konkretisiert auch den verfassungsmäßig verankerten Justizgewährungsanspruch der Bürger.

Die Finanzierung der Rechtsanwaltskosten für diese äußerst wichtige Verfassungs-beschwerde wurde durch die MUT-Partei und durch private Beteiligungen von Sandra Lück und Jocelyne Lopez ermöglicht und gesichert.
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Wir kämpfen für die grausam gequälten, wehrlosen Tiere
im Affenlabor COVANCE!

Wir kämpfen für die Umsetzung der Rechte der Tiere und der Bürger!

Wir kämpfen für den Rechtsstaat!
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Aufdeckung eines weiteren Plagiats von Albert Einstein: Die Gerber-Formel

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Albert Einstein war ein sehr tüchtiger Plagiator, was zwar die Kenner der Wissenschaftsgeschichte schon lange wissen, was jedoch von den eifrigen Wächtern des Einstein-Kults  am Max Planck Institut für Wissen-schaftsgeschichte in Berlin  der  breiten Öffentlich-keit sorgfältig vorenthalten wird –  Lobbyismus verpflichtet, das kennen wir leider zu Genüge von der Max Planck Gesellschaft…

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Der Physiker und ehemalige Mitarbeiter am Max Planck Institut für Plasmaphysik in Garching, Dr. Wolfgang Engelhardt, bemüht sich zurzeit eine wissenschaftliche Debatte mit etablierten Experten der Relativitätstheorie zu initiieren, und zwar über die Berechnung durch Einstein der Periheldrehung des Merkur, die als Bestätigung seiner Allgemeinen Relativitätstheorie gilt, die jedoch schon 17 Jahre zuvor ohne jegliche relativistischen Effekte vom Physiker Paul Gerber richtig berechnet wurde.  Nanu?

Zwar schweigt wie erwartet Prof. Jürgen Renn, Direktor vom Max Planck Institut für Wissenschaftsgeschichte über diesen seltsamen und verborgenen „Zufall“, jedoch ist es Dr. Engelhardt erfreulicherweise gelungen, einen Austausch mit zwei anderen Experten einzuleiten, siehe Artikel und Kommentare im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:

Wolfgang Engelhardt: Befragung von Experten zur Gerber-Einstein Formel


Wir dürfen gespannt sein…