Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für April, 2010

Der Staat muß gemäß Grundgesetz auf die Lehrinhalte Einfluß nehmen

Ich verweise auf meinen Eintrag Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor und auf einen weiteren Austausch im Thread Einzug der Kritik der RT in die Universitäten im MAHAG-Forum:

  

28.04.10 – Zitat von Gerhard Kemme

Die einzelne Universität ist eingebettet in einen gesetzlichen Rahmen von Vorschriften, d.h. solche stattlichen Einrichtungen sind nicht aus Jux und Dollerei vom Landesparlament ins Leben gerufen worden, sondern haben bestimmte Aufgaben zu erfüllen und bekommen dafür dann auch die entsprechenden Gelder aus dem Steueraufkommen der Länder. Wenn an einer solchen mit hohem Aufwand bezahlten staatlichen Einrichtung Fehlerhaftes gelehrt wird, dann existieren vielfältige staatliche Einflussmöglichkeiten.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

So ist es und genau das sollte auch das Thema hier sein: Wir sind nicht hier, um eine detaillierte juristische Studie über die gesetzlichen Bestimmungen aller Bundesländer zu erstellen, das würde den Rahmen einer Forumsdiskussion sprengen, sondern es geht um im Grundgesetz verankerte juristische Prinzipien bei der Wissensvermittlung in öffentlichen Einrichtungen, und es geht um die konkrete Umsetzung dieser Prinzipien durch alle Bundesländer. 

Dass es zwangsläufig vielfältige staatliche Einflussmöglichkeiten auf die Lehrinhalte gibt, auch wenn man sie von außen nicht unbedingt kennt oder erkennen kann, ergibt sich allein aus der Tatsache, dass darüber gesetzliche Bestimmungen existieren: Der Gesetzgeber dürfte nämlich dem Staat keine Pflichte vorschreiben, wenn für den Staat konkret keine Möglichkeiten existieren würden, diese Pflichte zu erfüllen. Dies ist übrigens ein allgemeines, grundlegendes Prinzip der Gesetzgebung und es wird wohl jedermann einleuchten: Jeder muß konkret in der Lage sein, die Gesetze zu respektieren bzw. dürfen keine Gesetze existieren, wenn es in der Praxis keine Möglichkeit gibt, sie zu respektieren. Solche Gesetze wären dann ungültig. Man sollte sich also auf gar keinen Fall vorstellen, dass der Gesetzgeber dem Staat per Grundgesetz Einflussnahme auf die Lehrinhalte vorschreibt (z.B. Gebot der Nicht-Identifikation, Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege), ohne ihm auch die internen Möglichkeiten zu gewähren, diese vorgeschriebene Einflussnahme zu verwirklichen. Im Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 wird auch dem Staat freie Hand zur Einflussnahme auf die Lehrinhalte im Sinne des Grundgesetzes gewährt, zum Beispiel hier: 

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern

Der Staat hat also die Vorschriften des Grundgesetzes zu ermöglichen und umzusetzen

Fazit: Wenn es ein Gesetz gibt, müssen zwangsläufig auch Möglichkeiten vorhanden sein bzw. geschaffen werden, dieses Gesetz zu respektieren. – Vielleicht auch im Privatbereich ein bisschen in Anlehnung an die Redewendung: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

 

29.04.10 – Zitat von Mirko:

Die Hochschulgesetze legen fest, inwieweit sich der Staat einmischen kann, das Grundgesetz sagt ebenfalls: der Staat darf sich nicht einmischen. Das bedeutet eben, kein Minister kann von oben verordnen, was gelehrt wird und was nicht.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das siehst Du falsch, denn genau das schreibt das Grundgesetz vor: Der Staat muß sich im Gegenteil in der Gestaltung der Lehrhinhalte der öffentlichen Einrichtungen soviel einmischen, so viel eingreifen und soviel lenken, dass bei dem Wissenstransfer an die nächste Generation das vorgeschriebene Gebot der Nicht-Identifikation mit einer Theorie, sowie das vorgeschriebene Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftplege, sprich auch die Vermittlung der Kritik einer Theorie, respektiert werden. Ob Mirko es will oder nicht.

Und dass solche Bestimmungen des Gesetzgebers sinnvoll und vernünftig sind leuchtet auch ein: Nur so kann man nämlich verhindern, dass in der Wissenschaft (sowohl Lehre als auch Forschung) sich Dogmen und Ideologien einnisten. Du hast offensichtlich nicht so ganz tiefgehend über den Sinn der Bestimmungen des Grundgesetzes nachgedacht. Es ist schon sehr sinnvoll und sehr vernünftig, die Kritik einer Theorie immer zusammen mit der Theorie zu lehren. Diese Bestimmungen haben schon ihre Richtigkeit, die Gesetzgeber sind keine Amateure, sondern auch Wissenschaftler, die ihre Grundsätze und Prinzipien aus verschiedenen Wissenschaften herausarbeiten, sowohl Rechts-wissenschaft, als auch Soziologie, Politologie, Psychologie, Geschichte und Erfahrung.

 

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Siehe auch:

Verantwortung für die universitäre Ausbildung übernehmen!
Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung



Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Ich habe heute folgende E-Mail an Dr. Markus Pössel vom Max Planck Institut für Gravitationsphysik/Albert Einstein Institut geschickt:

 

von Jocelyne Lopez
an Dr. Markus Pössel
mpoessel@aei.mpg.de
Datum: 28.04.10
Betr.: Bitte um Klärung – Spezielle Relativitätstheorie

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

ich beziehe mich auf die Auskunft von Prof. Dr. Jürgen Richter im Mai 2007 im Auftrag der Bundesministerin für Bildung und Forschung, dass die Beurteilung von Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung den Fachleuten und entsprechenden wissen-schaftlichen Institutionen obliegt, insbesondere im Falle der Relativitätstheorie dem Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik / Albert-Einstein-Institut in Potsdam, siehe hier.

Erfreulicherweise haben Sie im Rahmen meiner Anfrage an das Albert-Einstein-Institut über die relativistische Längenkontraktion am 17.08.08 eine äußerst wichtige Klärung herbeigeführt, und zwar dass die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie nicht real im Sinne von materiell ist. Ihre eindeutige Aussage bedeutet eine wichtige Klärung über diese seit Jahrzehnten in den Fachkreisen offene bzw. strittige Frage, die offensichtlich auch im öffentlichen Bildungssystem völlig falsch den Schülern und Studenten übermittelt wird: Die falsche Vorstellung, dass die relativistischen Effekte real seien, ist in der breiten Öffentlichkeit überwältigend in der Mehrheit und sollte folglich angemessen korrigiert und kommuniziert werden, siehe hier

Ich erlaube mir daher in Rahmen derselben Anfrage mich wieder zu melden, so wie Sie es mir in Ihrer E-Mail vom 30.11.08 angeboten haben (siehe hier: „Wenn Sie doch einmal an einer systematischen und tiefergehenden Diskussion der Laengenkontraktion interessiert sind, koennen Sie sich ja noch einmal melden“), sowie Sie erneut als zuständigen Experten der SRT um eine andere wichtige Klärung zu bitten.  

Ich erinnere ganz kurz, dass mein Gedankenexperiment wie folgt beschrieben wurde:

Eine per Postulat als konstant zu allen Beobachtern angenommene Wasserwelle bewegt sich mit c=70 km/h geradlinig, gleichförmig und frontal in Richtung von 4 Beobachtern, die wiederum mit verschiedenen Eigengeschwindigkeiten geradlinig, gleichförmig und frontal sich relativ zur Welle am Strand bewegen und zum gleichen Zeitpunkt 0 starten. Die Analogie mit einem zu allen Beobachtern konstant postulierten Lichtstrahl wie in der SRT hatten Sie seinerzeit prinzipiell akzeptiert. Wir haben also eine Konstellation von Relativbewegungen zwischen jeweils 2 Objekten, wo keins der beiden Objekte relativ zum Anderen ruht, sondern wo beide Objekte sich jeweils mit Eigengeschwindigkeiten relativ zueinander  bewegen: Die Welle bewegt sich eigenständig zu den Beobachtern, wobei die Beobachter wiederum sich auch eigenständig zur Welle bewegen. Sie schreiben darüber in Ihrer E-Mail vom 21.07.08:  

„Die “gestrichenen Werte” x2?, x3?, x4? und x5? beziehen sich auf die Bezugssysteme der Beobachter A, B, C und D. Jeder dieser Beobachter sitzt im Nullpunkt seines eigenen, relativ zum Strand bewegten, Koordinatensystems.“

Über die mathematische und physikalische Bedeutung dieses „Nullpunktes“ grübele ich schon lange und es wird auch gegenwärtig in einem kritischen Forum (das MAHAG-Forum) darüber gestritten, wobei anscheinend keine Annährung zwischen den fachlich qualifizierten Teilnehmern zu erwarten ist. Es entstehen z.B. dabei negative Zeiten, die sich physikalisch und logisch nicht begründen lassen (Uhren würden bei der Messung rückwärts laufen…). In einem anderen Forum teilte mir ein anscheinend fachlich qualifizierter Befürworter der Relativitätstheorie auch eine äußerst seltsame „Lösung“ mit, um die Relativgeschwindigkeit zwischen zwei jeweils mit Eigengeschwindigkeiten zueinander bewegten Objekten zu berechnen: Man setzt dabei künstlich den Beobachter als  ruhend, obwohl er in der Realität eine Eigengeschwindigkeit vorweist, also man definiert kurzerhand und willkürlich v=0, siehe hier

„Die Lösung besteht ganz einfach darin, dass dasjenige Bezugsobjekt, auf welches Du die Geschwindigkeiten der anderen beziehst, eben automatisch die Geschwindigkeit Null erhält. Oder, falls Dir das besser gefällt, der Beobachter, der die Messungen vornimmt, wird sich selbst immer die Geschwindigkeit 0 zumessen. Das kannst du einfach ausprobieren, indem Du die Laserpistole auf Dich selbst richtest. ; -) „

So kann man natürlich immer eine konstante Geschwindigkeit von c zu allen bewegten Beobachtern mathematisch herbeizaubern, wenn man die Eigengeschwindigkeit des Beobachters rein mathematisch verschwinden lässt und v=0 einsetzt! Das Postulat der Konstanz von c zu allen Beobachtern (einfache Formulierung der relativistischen Geschwindigkeitsaddition: c +/- v = c) ist nämlich nur dann gültig, wenn v=0. Ich halte aber dieses Procedere nicht nur für eine Farce, sondern für einen gravierenden Missbrauch der Physik und der Mathematik.  

Wie stehen Sie zu der mathematischen „Lösung“ dieses Befürworters der Relativitäts-theorie und wie ist Ihre eigene Aussage zu interpretieren: „Jeder dieser Beobachter sitzt im Nullpunkt seines eigenen, relativ zum Strand bewegten, Koordinatensystems“. Soll man auch darunter verstehen, dass ein Beobachter immer zu sich selbst ruht, auch wenn er sich bewegt, und dass man ihm immer die Geschwindigkeit 0 (Strecke 0, Zeit 0) zuordnen muss? 

Ich würde mich auf eine Antwort freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

Kopie:

Prof. Dr. Jürgen Richter, BMBF – Juergen.Richter@bmbf.bund.de
Dr. Annette Schavan, BMBF – annette.schavan@bmbf.bund.de



Leserbrief von Norbert Derksen: Eiserne Kanzlerin

Nachstehend ein Leserbrief vom 19.04.10 von Dipl.-Ing. Norbert Derksen an SÜDKURIER:
 „Eiserne Kanzlerin„, SUEDKURIER Nr. 82 – LR vom 10. April 2010, Seiten 2 und 3

Unkritisch und ohne Sachkenntnis übernimmt Hans-Peter Schütz in seinem Portrait der „eisernen Kanzlerin“ deren vollmundige Selbsteinstufung als „kopfgesteuert“. Und einer ihrer „couragierten Hofschranzen“, die nicht einmal den Mumm haben, ihren Namen zu nennen, behauptet sogar: „Sie kann denken“. Zu ihrer Entlastung müssen wir aber hoffen, daß sie gerade das nicht kann. Denn könnte sie es, hätte sie als Physikerin bemerkt, daß die Lorentz-Transformation im allgemeinen Falle nichtkollinearer Geschwindigkeiten hinsichtlich des Realteils eines Weltpunktes überhaupt nicht transitiv ist, was ihrer Daseinsberechtigung jede Grundlage entzieht, und daß die Relativitätstheorie das ist, was der Nobelpreisträger Frederick Soddy bereits am 30. Juni 1954 in Lindau einen „pretentious humbug“, also einen anmaßenden Schwindel nannte. So etwas kann doch unmöglich übersehen werden, wenn Schütz mit seiner Behauptung recht hat: „Sie denkt die Dinge von allen denkbaren Ende her.“ Täte sie es nämlich tatsächlich, griffe seine andere Einschätzung: „Ausgeprägt konfliktbereit war Merkel ohnehin noch nie.“ Und das bedeutete im Klartext, daß Merkel aus Feigheit und Opportunismus schwiege, was wiederum nicht zu einer „eisernen Kanzlerin“ paßte. Auf keinen Fall gehen bei ihr, wie laut Friedemann Diederichs Barack Obama meint, „Weisheit und Aufrichtigkeit“ zusammen. Da ist es noch am verzeihlichsten, wenn es ihr an ersterer mangelt. Wenn dann allerdings eine derartige „Koryphäe“ von Bildung faselt, weiß sie natürlich nicht, wovon sie spricht. Jedenfalls ist der erste Teil ihrer Aussage, die sie am 17. Januar 2010 in der PHOENIX-Reihe „Zeitzeugen“ gegenüber der WDR-Intendantin Monika Piel auf deren Frage, ob sie die Relativitätstheorie verstehe, machte: „Ich hab‘ sie mal ganz gut verstanden. Wenn ich sie Ihnen jetzt erklären müßte, hätte ich Mühe“ die Unwahrheit, da man diese Theorie gar nicht verstehen, sondern nur durchschauen kann. Hoffen wir also in ihrem eigenen Interesse, daß mangelnde Intelligenz die Ursache dieser Falschaussage war. Denn sonst stünde die Kanzlerin als Lügnerin da, was freilich bei Politikern auch wieder nicht so ungewöhnlich ist. Das Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und der WDR-Intendantin Monika Piel, die schon mal einiges verwechselt, ist hier nachzuhören.

(Norbert Derksen)



Der intensive Umgang mit Mathematik macht dumm

Ich verweise auf Austausche zwischen dem Relativisten contravariant und dem Kritiker Highway über die physikalische Bedeutung eines „Zeitnullpunkts“ in den relativistischen Berechnungen und Transformationen im Thread „Rechenfehler v. Albert in ZEbK???“ im MAHAG-Forum, ab Seite 14 und gebe meine Anmerkungen darüber wieder:

 

21.04.10 – Zitat von Highway:

Du hast durch Beharrlichkeit gewonnen – ich gebe freiwillig auf.  ; -)

Ja, du hast vollkommen Recht, ein Punkt sollte zu sich selbst invariant sein (aber es geht nicht nur um einen Punkt – zum Donnerwetter ) – wenigstens das sollte als Wahrheit übrig bleiben. Mit zwei Punkten haben wir ja offenbar schon alle unsere Schwierigkeiten.

 

22.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ein Punkt sollte nicht nur zu sich selbst invariant sein, er sollte auch in der Speziellen Relativitätstheorie zu sich selbst ruhen… :- )

Ich vermute, dass dieser hier besprochene ominöse „Nullpunkt“ ein mathematischer Hokuspokus der Speziellen Relativitätstheorie ist, um die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit auch gegenüber bewegten Beobachtern mathematisch fiktiv zu bewirken, also ein Taschenspielertrick ist. Ich wurde nämlich schon mal mit der absurden Argumentierung konfrontiert, dass ein zum Lichtstrahl bewegter Beobachter im Wirklichkeit immer ruht, er ruht ja doch… zu sich selbst! Auch auf dieses Argument musste man schon kommen, da gehört immerhin Kreativität dazu… Ein Relativist klärte mich darüber in einem Forum im allen Ernst auf, sogar mit experimentellem Beweis – siehe mein Blog-Eintrag Eine Farce: Ein Beobachter „ruht“ immer, auch wenn er sich bewegt:  

Zitat von Dingle:

Die Lösung besteht ganz einfach darin, dass dasjenige Bezugsobjekt, auf welches Du die Geschwindigkeiten der anderen beziehst, eben automatisch die Geschwindigkeit Null erhält. Oder, falls Dir das besser gefällt, der Beobachter, der die Messungen vornimmt, wird sich selbst immer die Geschwindigkeit 0 zumessen. Das kannst du einfach ausprobieren, indem Du die Laserpistole auf Dich selbst richtest. ; -)

Somit gibt es in der SRT simsalabim keine bewegten Beobachter, ein parkendes Auto hat z.B. dieselbe Geschwindigkeit zum Lichtstrahl wie alle fahrende Autos, es gibt ja nur Beobachter mit Eigengeschwindigkeit 0 zum Lichtstrahl – wie Einstein allerdings es zum Gegenstand seiner Speziellen Relativitätstheorie gemacht hat, er postuliert nämlich die Konstanz von c nur gegenüber ruhenden Beobachtern, nicht gegenüber bewegten Beobachtern:

Zitat Albert Einstein:

Jeder Lichtstrahl bewegt sich im “ruhenden” Koordinatensystem mit der bestimmten Geschwindigkeit V

Von bewegten Beobachtern ist ja nicht die Rede, also verwandeln die Relativisten mathematisch fiktiv jeden bewegten Beobachter in einen ruhenden Beobachter, und fertig! Die Theorie wird dann universell und stimmt immer.

Markus Pössel spricht auch nebulös von dem „ Nullpunkt“ eines Beobachters, wobei offensichtlich sowohl Strecke als Zeit mit „Nullpunkt“ gemeint sind, also auch Geschwindigkeit Null:

Zitat Markus Pössel:

zu 3): Die “gestrichenen Werte” x2?, x3?, x4? und x5? beziehen sich auf die Bezugssysteme der Beobachter A, B, C und D. Jeder dieser Beobachter sitzt im Nullpunkt seines eigenen, relativ zum Strand bewegten, Koordinatensystems.

Finde ich ganz toll,  dass ich stets im Nullpunkt meines eigenen, bewegten Koordi-natensystems sitze….

Vor lauten mathematischen Nullnummern könnte man hier eine Warnung aussprechen: Vorsicht, der intensive Umgang mit der Mathematik macht offensichtlich dumm, das haben kluge Menschen schon herausgefunden:

Mathematik ist die perfekte Methode, sich selbst an der Nase herum zu führen“. (Albert Einstein)

Mathematikunterricht ist der systematische Missbrauch einer eigens dazu erfundenen Formelsprache.“ (Prof. Roman Sexl)

Transformationen als Gaukler – Der Zirkus der Mathematik hält einige Taschenspielertricks bereit, die sich nicht leicht durchschauen lassen und oft für bare Physik genommen werden. Theimer (1977) zitiert Melchior Palágyi: „Mathematik schützt vor Torheit nicht“. Und was dabei herauskommt, ist Mathematismus, zur Formel erstarrte Pseudo-Physik.“
(Georg Galeckzi und Peter Marquardt)

 

(Jocelyne Lopez)



Internet-Mobbing: EselWatch über Dr. Ing. Klaus Ramstöck alias Thomas Xavier bzw. Thomas X.

Eine Information der Webseite GWUP.WATCH:

 

Internet-Mobbing: EselWatch über Dr. Ing. Klaus Ramstöck alias Thomas Xavier bzw. Thomas X.

Samstag, 17. April 2010 

Internet-Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung und die Verletzung von Urheber- sowie Persönlichkeitsrechten unter der Domain Esowatch.com sind weiterhin das Leitthema dieses Blogs. Die im letzten Blogbeitrag vorgestellten Indizien, die auf Dr. Ing. Klaus Ramstöck als Master-Administrator der EsoWatch-Wiki hindeuten, haben sich weiter verdichtet. Nach Promed.Watch dokumentiert nun auch EselWatch.com in einem separaten Wiki-Artikel, welche Verbindungen es zwischen dem IT-Freelancer aus Wörrstadt und den EsoWatch-Benutzern Thomas X. sowie Thomas Xavier gibt. 

Dr. Ing. Klaus Ramstöck



Dipl.-Ing. Norbert Derksen: Belohnung von 10.000 €

Ich verweise auf meinen Eintrag Norbert Derksen: Belohnung von 10000 Euro für den Nachweis der Transitivität der Lorentz-Transformation und gebe einen weiteren Leserbrief von Dipl.-Ing. Norbert Derksen vom 08.04.10 wieder: 

 

Zum Arktikel „So sieht der Urknall aus„, SÜDKURIER Nr. 75 / G
vom 31. März 2010, Seite 11

Sehr geehrter Herr Dr. Nisius, 

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Die Lorentz-Transformation ist allein deshalb schon falsch, weil sie im allgemeinen Fall nichtkollinearer Geschwindigkeiten überhaupt nicht transitiv ist, wie ich schon zig mal rechnerisch überprüft habe, was sicherlich auch Ihnen nicht schwerfallen wird. Wenn man also beispielsweise ein Ereignis bzw. einen Weltpunkt vom Inertialsysten S in ein solches namens S‘ transformiert, anschließend von S‘ nach S“, so bekommt man etwas anderes heraus, als wenn man direkt von S nach S“ transformiert. Damit ist diese Formel unabdingbar falsifiziert. Bereits Max von Laue hat erkannt, daß die Transitivität eine „conditio sine qua non“ ist. Irrtümlich hielt er sie wohl für gegeben, weil er offensichtlich nur parallele Geschwindigkeiten dabei in Betracht gezogen hat. Ich zahle demjenigen eine Belohnung von 10000 €, der mir diese notwendige, wenn auch keineswegs hinreichende Transitivität nachweist. Alles weitere sind Folgefehler, die vorläufig nicht betrachtet zu werden brauchen.

(Norbert Derksen)



Die Verantwortung des Herrn Dr. Peter Genath

Ich verweise auf die Anfrage von Ekkehard Friebe 2008 an die Deutsche Physikalische Gesellschaft mit der Bitte, das weltweit seit Jahrzehnten stark umstrittene und unter Verdacht der Datenmanipulation stehende Experiment Hafele/Keating aus dem Jahre 1972 prüfen zu lassen, das angeblich die Relativitätstheorie eindeutig bestätigt haben sollte. Der Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Gerd Litfin, schmetterte diese Anfrage nieder und ließ ohne erkennbare Prüfung durch einen wohl imaginären „Fachverband“ seinen persönlichen Referenten, Dr. Peter Genath, die paar üblichen propagandistischen Floskel antworten, wonach alles mit diesem Experiment und überhaupt mit der Relativitätstheorie in aller besten Ordnung sei:  

Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Friebe,

anbei schicken wir Ihnen hiermit (mit Verzögerung bedingt durch Sitzungs- und Urlaubszeiten) die Antwort des zuständigen Fachverbandes.  

Dieser kommt zu folgendem Resultat: Die Ergebnisse von Hafele/Keating befinden sich erstens – innerhalb der Fehlergrenzen der damaligen Uhren – in Übereinstimmung mit den Vorhersagen aus Spezieller und Allgemeiner Relativitätstheorie. Zweitens wurden sie immer wieder mit wachsender Genauigkeit bestätigt.

Es gibt nicht den leisesten Zweifel, dass die Ergebnisse der Speziellen und Allgemeinen Relativitätstheorie falsch sein könnten. Zusammenfassend stellt der Fachverband damit fest: Die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie ist in tausenden von Hochpräzisions-Experimenten immer besser bestätigt worden. Viele Technologien des täglichen Lebens funktionieren nur, weil die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie richtig berücksichtigt wurde. Es kann keinen Zweifel an der Gültigkeit dieser Theorien im Rahmen der heutigen Messgenauigkeit geben.

Dr. Peter Genath
Persönlicher Referent des Präsidenten
DPG-Geschäftsstelle

 

Herr Dr. Peter Genath ärgerte sich noch dazu nachträglich, dass diese Glanzleistung bei der Prüfung von offenen wissenschaftlichen Fragen und von begründeten Vorwürfen der Datenmanipulation bei einer wichtigen Theorie im Internet öffentlich gemacht worden sind, er hätte sich wohl viel mehr Diskretion über diese bedenklichen Umstände gewünscht: 

[…] Hinsichtlich Ihrer Rückfrage zu unserer Antwort vom 6.8.2008 möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass der Mitteilung in unserer Email zu dem Experiment von Hafele/Keating nichts hinzuzufügen ist. Gleichzeitig möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie darüber hinaus selbstverständlich als DPG-Mitglied bei den verschiedenen DPG-Tagungen und im Rahmen der vielfältigen DPG-Fachverbände, DPG-Arbeitsgruppen u. a. die Möglichkeit haben, sich mit der wissenschaftlichen Community zu diesem und anderen Thema auszutauschen und sich einzubringen. 

Die folgende Bemerkung mag auf sie eventuell ein wenig konservativ wirken: Wir halten es für einen schlechten Stil, unsere schriftliche Korrespondenz oder Teile daraus ohne Absprache und Authorisierung unsererseits in Internetforen bzw. Bloggs zu setzen. Wir möchten diesbezüglich eindeutig klarstellen, dass wir ein solches Verhalten nicht schätzen. Der wissenschaftliche Austausch mit der Wissenschaft und Öffentlichkeit erfolgt über referierte Fachzeitschriften, die DPG-Frühjahrstagungen, andere wissenschaftliche Konferenzen, Pressemitteilungen, Studien und Stellungnahmen der DPG.

Dr. Peter Genath

 

So so, der gute Dr. Peter Genath hält für „einen schlechten Stil“, wenn die Öffentlichkeit von möglichen Datenmanipulationen bei einem wichtigen Experiment informiert wird. Im Dunkeln ist wohl gut munkeln. Der gute Dr. Peter Genath und die ehrwürdige Deutsche Physikalische Gesellschaft „schätzen nicht“, dass eine Korrespondenz und Informationen, die eindeutig im Interesse der Wissenschaft und der Allgemeinheit sind, im Internet gestellt werden. Vielleicht sollte er sich jedoch mit seinem Kollegen Prof. Dr. Jürgen Richter vom Bundesministerium für Bildung und Forschung dabei abstimmen, der ja im Auftrag der Bundesministerin Dr. Annette Schavan ausgerechnet das Internet und die privaten Initiativen als einzige Möglichkeiten der Verbreitung von Informationen den Kritikern der Relativitätstheorie großzügig zugeteilt hat, siehe hier.  

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung erklärt sich in einem Artikel „Toleranz“ vom 24.03.10 wie die Deutsche Physikalische Gesellschaft seine Aufgabe im Dienste der Wissenschaft und der Öffentlichkeit versteht, was allerdings sehr gut zu den oben dargestellten Umständen und Missständen passt: Die Kritik der Relativitätstheorie sieht die DPG wohl als  „Amüsement“ und sie bietet auch dafür Alibi-Veranstaltungen an: 

[…] „Hierzulande wäre es wohl kaum vorstellbar, dass die großen Fachgesellschaften der „Kalten Fusion“ einen ähnlichen prominenten Auftritt ermöglichten, hält man sich doch eher an die strengen Kriterien des etablierten Wissenschaftsbetriebes. Einschließlich des Peer-Reviews, das als unerbittliches Knock-out-Kriterium gilt, über das Ufo-Forscher, Zweifler an der Relativitätstheorie und Kritiker am vom Menschen verursachten Treibhauseffekt […] lange Klagelieder singen können. Doch während Mediziner und die Gemeinde der Klimaforscher nicht „etablierte“ Forscher oft noch immer wie Störenfriede behandeln, bietet zumindest die Deutsche Physikalische Gesellschaft auf ihren Jahrestagungen Grüblern, Bastlern und unbelehrbaren Querköpfen regelmäßig Gelegenheit ihre Ideen zu präsentieren – vorausgesetzt, sie sind Mitglied. Die Vorträge sind für das Publikum zwar eher ein Amüsement als eine Erhellung. Aber man kann ja nie wissen, ob nicht doch plötzlich ein bislang verkanntes Genie vor einem steht“. – mli – FAZ – 24.03.10 

 

Anstatt Zweifler und Kritiker der Relativitätstheorie bei begründeten Vorwürfen der wissenschaftlichen Unredlichkeit mit Floskeln abzuservieren und sich über bedenkliche Mißachtungen des Standards guter wissenschaftlicher Praxis Diskretion zu wünschen, könnte der gute Dr. Peter Genath sich ruhig für seine Verantwortung im Dienste der Wissenschaft und der Allgemeinheit einbringen.   

(Jocelyne Lopez)

 

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Siehe auch:

Die Verantwortung des Herrn Prof. Dr. Jürgen Richter

Was sagen die Jura-Experten zur rechtlichen Untersuchung von „Lug und Trug in den Wissenschaften“?

G.O. Mueller: Nachweis 5 – Die Verweigerung des Zugangs der Kritiker zu den Experimentdaten



Aktuelle Links über Esowatch aus der Webseite Promed.Watch

Einige aktuelle Links aus der Webseite Promed.Watch und GWUP.Watch:

Urheberrechtsverletzungen: Esowatch und Fotoklau im großen Maßstab (Doku Nr. 7)

Spielverderber: Stimmprobe von unserem bewährten Thomas Xavier 

Schmähkritik: Esowatch über MdB Birgitt Bender (Doku Nr. 8 ) 

Dr. Ing. Klaus Ramstöck alias Thomas Xavier bzw. Thomas X. (Doku Nr. 9)

Cyber-Kriminalität: Dr. Klaus Ramstöck, Esowatch und die Suche nach Thomas X. bzw. Thomas Xavier



Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung

Ich verweise auf die Diskussion Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit im MAHAG-Forum, sowie auf meinen vorherigen Eintrag Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor und gebe einige Austausche wieder:

 

10.04.10 – Zitat von contravariant:

Naja sie behaupten doch die ganz Zeit, dass „der Staat“ die „Kritik“ an der Relativitätstheorie unterdrückt. Der „Staat“ besteht in diesem Land aus der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Wir haben also grade festgestellt, dass die Legislative und auch zu einem gewissen Grad die Exekutive nicht verhindert, dass die „Kritik“ gelehrt wird. Gibt es denn Gerichtsurteile, die die Lehre der „Kritik“ an der Relativitätstheorie untersagen. Oder hat es Fälle gegeben, in denen die „Kritiker“ von Polizeihundertschaften aus den Hörsälen geholt worden sind?

 

10.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich habe nirgendwo und nirgendwann behauptet, dass die Legislative oder die Exekutive per Gesetz oder per Polizeigewalt eine Kritik der Speziellen Relativitätstheorie verhindern würde… Wo hast Du es wieder her?

Ich habe dagegen seit fast 5 Jahren in allen möglichen Variationen gesagt und auch mit Nachweisen dokumentiert, dass das öffentliche Bildungssystem (also manchmal im Kontext auch abgekürzt als „Staat“, wie im Text des Bonner Kommentars zum Grundgesetz) eine Kritik der Relativitätstheorie unterdrückt, verleugnet und komplett ausblendet. Das ist eine Tatsache, die zum Beispiel durch diese paar direkten und indirekten Nachweise dokumentiert ist Der Staat handelt verfassungswidrig.

Auch hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan durch ihren Mitarbeiter Prof. Dr. Jürgen Richter 2006 zwar bestätigt, dass sie von einer umfangreichen fachlichen Kritik an der SRT über 100 Jahre Kenntnis genommen hat, jedoch ist sie wohl der Meinung, dass diese Kritik durch das Internet und durch private Mittel und private Initiativen genügend verbreitet wurde, siehe hier:

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe
G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich
.
(Prof. Dr. Jürgen Richter / Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung scheint hier glauben zu wollen, dass Internet, private Initiativen und private Mittel von Bürgern ausreichen und geeignet sind, um sie von den Pflichten zu befreien, die ihr durch das Grundgesetz vorgeschrieben werden:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit:
Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.

Ich sehe aber nicht, wie der Staat durch die Vorstellung der Kritik der Relativitätstheorie durch Bürger im Internet die Bestimmungen des Grundgesetzes respektiert, ermöglicht und fördert…

 

10.04.10 – Zitat von contravariant:

Du bringst hier zwei Ebenen durcheinander das Schulsystem und die unversitäre Forschung. Die Wissenschaftsfreiheit bezieht sich nur auf die Wissenschaft und damit nicht auf das Schulsystem. Und du hast mehrfach behauptet, dass die Wissenschaftsfreiheit der „Kritiker“ eingeschrängt worden wäre, ohne auch nur einen konkreten Fall nennen zu können. Und jetzt diesen albernen Publicitykram und eine Nichtnennung in einer Enzyklopädie (seit wann ist der Brockhaus staatlich?!) als „Verfassungsbruch“ anzuführen, naja…

 

10.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich bringe gar nichts durcheinander, sondern richte mich die ganze Zeit nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das im Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit eindeutige Bestimmungen für den Staat vorschreibt und auch den Begriff „Wissenschaft“ für diese festgesetzten Bestimmungen definiert:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz:
„Wissenschaft” ist “Oberbegriff für Forschung und Lehre” (S. 39; Hervorhebung in der Quelle). ”

Also alle universitären Einrichtungen (ob Lehre oder Forschung) und alle durch den Staat finanzierten und geförderten Einrichtungen sind betroffen und verpflichtet. Auch alle Mitarbeiter des Staates als Staatsdiener und alle Universitätsangehörigen in ihrer Funktion als mittelbare staatliche Funktionsträger sind damit jeweils persönlich verpflichtet:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz:

Der “beamtete Wissenschaftler an der Hochschule” genießt die “Wissenschaftsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht” nicht um ihrer selbst willen, “nicht privatnützig“, sondern im Rahmen eines “amtlichen Auftrags” (S.21)

Für die “freie wissenschaftliche Entfaltung” … “reicht es nicht aus, in Art. 5 Abs. 3 GG nur den Schutz der individuellen Freiheit des beamteten Wissenschaftlers zu erblicken” (S. 21)

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (S.40; Hervorhebung in der Quelle).

Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung, sorry.

Und der Lexikonverlag Brockhaus ist zwar nicht staatlich, aber der Staat hat nun mal dafür zu sorgen und zu ermöglichen, dass die Schulbücher, die gängig im Schulsystem als Basis und Begleitung des öffentlichen Unterrichtes verwendet werden die Gebote der Nicht-Identifikation und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege respektieren. Der Staat geht dieser Verpflichtung nicht nach. Du bist ja auch nicht in der Lage ein einziges Schulbuch aus dem öffentlichen Bildungssystem, das die fachliche Kritik der Relativitätstheorie behandelt und im Unterricht vermittelt. Der Staat hat ja eine Aufsichts- und Lenkungspflicht über die Lehrinhalte, um die Bestimmungen des Grundgesetzes zu respektieren, logisch, das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung. Der Staat missachtete diese Aufsichts- und Lenkungspflicht und handelt verfassungswidrig.

 

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Siehe auch:
Verantwortung für die universitäre Ausbildung übernehmen!
Karl Popper: Die kritische Einstellung ist das Wesentliche in der Wissenschaft
Die Verantwortung des Herrn Prof. Dr. Jürgen Richter
Karl Popper: Wir Intellektuellen haben schauerliche Dinge gemacht, wir sind eine große Gefahr.



Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor

Ich verweise auf die Diskussion Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit im MAHAG-Forum und gebe einige Austausche wieder:

 

08.04.10 – Zitat von contravariant:

Ich fordere die Einführung der Lehre der Kritik der Relativitätstheorie in allen Universitäten, wo diese Theorie gelehrt wird.“ (Jocelyne Lopez)

Ich weiss ja nicht wie das in Frankreich gehandhabt wird, aber in Deutschland ist die Wissenschaftsfreiheit ein Verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht. Die Wissenschaftsfreiheit umfasst sowohl Lehr- als auch Forschungsfreiheit. Das bedeutet in der Praxis, dass sich der Staat in den Prozess der Wissenschaft nicht einmischt. Sprich die Professoren können sehr frei entscheiden, was sie forschen und lehren möchten. […]

 

09.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

In Frankreich wird es wohl wie in Deutschland und in allen Rechtstaaten sein: Die Verfassung schreibt dem Staat eindeutige Vorschriften für die Vermittlung der wissenschaftlichen Erkenntnissen an die nächste Generation im Interesse der Allgemeinheit vor. Das Grundgesetz steht über den Staat und über alle seiner Mitarbeiter genauso wie über alle anderen Bürger des Landes. Staat und Beamte sind in keiner Weise davon befreit, die Bestimmungen des Grundgesetztes zu achten und umzusetzen! Der Bonner Kommentar zum Grundgesetz setzt eindeutige Vorschriften darüber, wie der Staat den Wissenstransfer im Interesse der Allgemeinheit zu organisieren und zu handhaben hat, siehe z.B. hier.

Weder das Gebot der Nicht-Identifikation noch das Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege wird vom Staat im öffentlichen Bildungssystem im Fachbereich Theoretische Physik respektiert. Der Staat handelt hier verfassungswidrig. Er hat das zu korrigieren und durch geeignete personelle, finanzielle und organisatorische Mittel die Vermittlung der kritischen Gegenpositionen an die Studenten zu ermöglichen, die seit 100 Jahren weltweit von qualifizierten Wissenschaftlern gebracht wurden. Die Dokumentation von G.O. Mueller mit zurzeit ca. 4000 kritischen Arbeiten von ca. 1300 Autoren und mit einem Fehlerkatalog von ca. 130 Fehlern bietet für Lehrbeauftragte eine umfangreiche Unterrichtsbasis und geeignete Arbeitsunterlagen.

 

09.04.10 – Zitat von contravariant:

Weder das Gebot der Nicht-Identifikation noch das Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege wird vom Staat im öffentlichen Bildungssystem im Fachbereich Theoretische Physik respektiert.“ (Jocelyne Lopez)

Doch wird es. Es gibt weder auf Bundes- noch auf Landesebene ein Gesetz, eine Verordnung oder ein sonstige Entscheidung der Legislative oder der Exekutive, die festlegt, was an physikalischen Fakultäten gelehrt oder geforscht werden muss und was nicht. Das ist neutral.

 

09.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez

Neutral??! Neutral ist gar nichts gegenüber dem Grundgesetz… Das ist die höchste Gesetzgebung überhaupt, auf Bundes- wie auf Landesebene. 

Und noch einmal der Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 Wissenschafts-freiheit: „der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern”. Gebot der Nicht-Identifikation und Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege.

Wie der Staat sich zu dieser Vermittlung organisieren soll, dazu sagt das Grundgesetz natürlich nichts, der Staat muß aber diese Bestimmung respektieren und dafür sorgen, dass sie  umgesetzt wird. Er hat das zu ermöglichen. Es ist ja auch kein Problem eine Planstelle mit einem Lehrbeauftragter zu besetzen, der sich dafür bereit erklärt, die Lehre der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie den Studenten zu übermitteln. Wenn der Staat so eine Planstelle ausschreibt, da werden sich eine Menge von Kandidaten bewerben, kein Problem. Man kann auch Gastbeiträge für Seminare organisieren, es gibt genug fachlich qualifizierte Kritiker, die die Gegenpositionen zur SRT den Studenten beibringen können. Also der Staat hat nicht nur die Plicht das Grundgesetz zu respektieren, er hat auch die personellen, finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten, es zu tun.

 

09.04.10 – Zitat von contravariant:

Es ist ja auch kein Problem eine Planstelle mit einem Lehrbeauftragter zu besetzen, der sich dafür bereit erklärt, die Lehre der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie den Studenten zu übermitteln.“ (Jocelyne Lopez)

Dann ist der Staat aber nicht mehr neutral, sondern greift explizit in den Prozess der Wissenschaft ein. Er stellt dann nämlich eine bestimmte Ansicht heraus.

 

10.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez

Aber nein, die Situation ist ganz genau andersrum!

Zurzeit – und seit Jahrzehnten – greift der Staat in den Prozess der Wissenschaft ein, indem er sich mit einer Theorie identifiziert und sie als einzig gültig lehren lässt, unter Ausschluß jeglicher, auch seit Jahrzehnten vorhandener Kritik. Die vorhandene Kritik einer Theorie gehört aber unzertrennlich zu der Theorie, das ist der normale, sinnvolle und anerkannte Prozess im Wissenschaftsbetrieb. Die Kritik einer Theorie völlig auszuschalten und die Theorie völlig kritiklos den Studenten zu vermitteln ist ein Eingriff des Staates in den Prozess der Wissenschaft, wobei sich der Staat verfassungswidrig das Recht und die Kompetenz selbst zuspricht zu entscheiden, was seiner Meinung nach richtig oder falsch sein sollte…

Ich zitiere hier eine weitere Bestimmung aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5. § 3 Wissenschaftsfreiheit, die diesen Eingriff des Staates in den Prozess der Wissenschaft und seine Identifikation mit einer Theorie verbietet: „Der Wissenschafts-begriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip)“. (Seite 41) [Hervorhebung durch mich]

 

09.04.10 – Zitat von contravariant:

Ich wiederhole das nocheinmal gerne extra für sie, nirgendwo steht geschrieben, dass es an einer Universität einen Professor für dieses oder jenes geben muss. Die Universitäten haben ein bestimmtes Budget und es ist die Universität, bzw. unversitäre Gremien, die entscheidet, wieviele Professuren mit diesem Geld eingerichtet werden und mit wem diese Stellen besetzt werden, weder die Landesregierung noch die Parlamente haben dort Einfluss.

 

10.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich wiederhole es noch einmal gerne extra für Dich: Es steht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dass der Staat in Forschung und Lehre eine meinungsneutrale Wissenschaftspflege zu betreiben hat und dass die Freiheit der Wissenschaft und die Pflichte des Staates sich nicht auf die Freiheit von irgendeinem verbeamteten Universitätspräsidenten (als Staatsdiener mit Amtseid auf der Verfassung) reduzieren lässt. Der Staat muss also gemäß Grundgesetz dafür sorgen, dass die vorhandene Kritik einer Theorie in den Universitäten an die nächste Generation mitgelehrt wird und dafür die personellen, finanziellen und organisatorischen Mittel bereitstellen. Der Staat muss also Planstellen und sonstige Lehraufträge zur Vermittlung der Kritik an die Studenten ermöglichen und bereitstellen. Er hat hier Aufsichts- und Lenkungspflicht, um das Grundgesetz zu respektieren.

 

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Siehe auch:
Verantwortung für die universitäre Ausbildung übernehmen!
Karl Popper: Die kritische Einstellung ist das Wesentliche in der Wissenschaft
Die Verantwortung des Herrn Prof. Dr. Jürgen Richter



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