Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für März, 2016

Wirtschaftslobbyismus verhindert in Deutschland die Umsetzung von Gesetzen und pervertiert die Wissenschaft!

Nachstehend zwei neue Initiativen gegenüber der EU-Kommission zur juristischen Abwehr gegen Wirtschaftslobbyismus in der Wissenschaft: ..

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Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Deutschland erlaubt, was EU verbietet – Beschwerde wegen lascher Gesetze bei Tierversuchen

Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, weil Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU zu Tierversuchen zu lasch umgesetzt hat und stattdessen die Interessen der Nutznießer von Tierversuchen schützt. Der Verein wirft der Bundesregierung Klientelpolitik vor und appelliert an die EU, Deutschland zu ermahnen, die Tierversuchsrichtlinie korrekt in deutsches Recht zu überführen.

In seiner Beschwerde an die Europäische Kommission führt die Ärztevereinigung an, dass Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie missachtet. So will die EU eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste, ab der ein Tierversuch nicht mehr durchgeführt werden darf, in Deutschland dagegen ist jeder noch so leidvolle Versuch erlaubt. Zudem haben die Behörden nicht wie von der EU gefordert die Möglichkeit, jeden Tierversuchsantrag auf Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit zu prüfen, sondern müssen ihn durchwinken, wenn alle Angaben im Formular ausgefüllt sind. „Es darf angesichts der klaren Beweislage, dass Deutschland gegen EU-Recht verstößt nicht hingenommen werden, dass auf Kosten des Tierschutzes wirtschaftliche Interessen der Tierversuchslobby Vorfahrt haben“, so der Ärzteverein. […] Weiterlesen…

Weitere Information:

Deutschland vereitelt Ziele der EU-Tierversuchsrichtlinie:
Juristisches Gutachten attestiert Verstöße im Tierversuchsrecht

Beschwerde der Ärzte gegen Tierversuche an die EU-Kommission

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Partei Mensch Umwelt Tierschutz:

Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz reicht eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein und bringt die Wettbewerbsverzerrung hinsichtlich der Validierung tierversuchsfreier Verfahren im Gegensatz zu nicht validierten Tierversuchen zur Anzeige:

Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden: Beschwerde an die EU-Kommission

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  Siehe auch:

Rechtsanwalt David Sanker: Verfassungsbeschwerde wegen Anspruch der Gesellschaft auf Justizgewährung 

Rechtsanwalt David Sanker, Köln


Damals war Spanien Syrien – Kriegsflüchtlinge Willkommen!

Ich verdanke mein Leben einer Mutter, die mit ihren drei Kindern vor Krieg und Faschismus geflohen ist und Asyl fand:
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Erzählungen mit Jocelyne Lopez – Mein Vater.

Bild © Jocelyne Lopez – Privat
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Erzählungen mit Jocelyne Lopez: Meine Oma

Bild © 2003 – Norbert Fenske – Photografically

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Ich habe Anlaß zu Zuversicht. Menschen sich fähig sich grausam zu bekriegen, aber sie sind auch fähig in Frieden und Freundschaft zu leben, sogar ehemalige Erzfeinde, das zeigt uns die Geschichte, ich bin zuversichtlich, die Liebe gewinnt immer.
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Kriegsflüchtlinge Willkommen!

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Das Albert Einstein Institut verkauft der Öffentlichkeit absurde Meßergebnisse bei dem LIGO-Experiment!

In regelmäßigen Abständen lässt die mächtige Lobby der theoretischen Physik von den etablierten Medien eine neue „Sensation“ der Bestätigung der Relativitätstheorie hochjubeln, wie wieder einmal vor kurzem mit der angeblichen Messung von Gravitationswellen (LIGO-Experiment) nach den Vorhersagen der Marketing-Kultfigur Albert Einstein. Die Jahr für Jahr seit Jahrzehnten vom Staat vergebenen Subventionen aus der Steuerkasse in Millionen- und Milliardenhöhe an die Lobby der “Einstein-Forschung” müssen ja auch regelmäßig gerechtfertigt werden und man muss sich immer wieder neue Subventionen sichern, ist ja verständlich…

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In der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ werden kritische Stellungnahmen von Wissenschaftlern über diese erneute, vermeintliche „Sensation“ gesammelt.

Ich mache auf meinen heutigen Kommentar Nr. 46 in der Diskussion, die sich über diesen Artikel entwickelt hat,  aufmerksam:

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20.03.216 – Zitat Jocelyne Lopez:

Als Physik-Laie ist für mich die offizielle Interpretation dieses Experiments mit dem grundsätzlichen, vernichtenden Einwand aus der kritischen Fachwelt behaftet – der übrigens alle offiziellen experimentellen „Bestätigungen“ der Relativitätstheorie auch behaftet – dass diese Interpretation aus meßtechnischen Gründen nicht zulässig ist: Die Meßergebnisse sind nicht aussagekräftig und nicht dazu geeignet, die Relativitätstheorie zu bestätigen, sondern sogar ganz im Gegenteil, die Relativitätstheorie zu widerlegen (meistens zugunsten einer Äthertheorie).

Die systematische Fehldeutung der Physiklobby über die Aussagekraft von Meßergebnissen ist zum Beispiel ersichtlich bei den „experimentellen Bestätigungen“ der Relativitätstheorie, die in dieser Webseite näher untersucht wurden: Weder die Meßergebnisse der Sonnenfinsternis 1919, noch des Hafele-Keating-Experiments 1972 sind dazu in der Lage, sowie auch nicht eine moderne „Bestätigung“ wie das CERN-Neutrino-Experiment 2011, wo sogar die deutsche Behörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), die die Uhren synchronisiert hat, offiziell davon ausgeht, dass die Messung c +/- v von Georges Sagnac zugrunde gelegt wurde, so daß diese Messung mitnichten die Relativitätstheorie bestätigt, sondern im Gegenteil widerlegt!

Man kann bei den offiziellen Interpretationen von Meßergebnissen von einer systematischen Masche und einer gezielten Irreführung sprechen, die besonders pervers sind, weil die Physiklobby einzig die experimentelle Prüfung der Theorie anerkennt und beansprucht, um ihre Richtigkeit zu beweisen – was Albert Einstein selbst allerdings ursprünglich zugrunde gelegt hat: Einzig die experimentelle Prüfung kann seine Hypothese bestätigen oder widerlegen, sie ist einzig maßgebend und entscheidend.

Es gibt neuerdings sogar Stimmen aus den etablierten Medien, die die meßtechnische Aussagekraft der LIGO-Messungen stark bezweifeln, wie es dem Artikel des Physikers und Redaktionsleiters Christian Speicher „Der Sirenengesang der Gravitationswellen“ im der Neue Züricher Zeitung vom 17.2.16 zu entnehmen ist, wo er zum Beispiel die Messstrecke von 4 km auf die Entfernung zum Mond hochskaliert:

Zitat Christian Speicher:

 “Selbst der riesige Abstand zwischen Erde und Mond würde sich also um weniger als den Durchmesser eines Wasserstoffatoms verändern.”

Auch ein Laie kann einsehen, dass dergleichen nicht messbar ist, aber das Albert Einstein Institut, das die Detektoren entwickelt und getestet hat, behauptet es ginge…

Die Bürger und Steuerzahler können und dürfen nicht hinnehmen, dass öffentliche Mittel in Millionenhöhe dazu verwendet werden, solche absurden Behauptungen der Öffentlichkeit zu verkaufen!


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Bild © Jocelyne Lopez 2012


Der Mitarbeiter der Max-Planck-Gesellschaft Alexander Khalaidowski wünscht sich den Tod des Kritikers der Relativitätstheorie Stephen Crothers!

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Als einziges „wissenschaftliches“ Gegenargument zu  ausführlich begründeten  kritischen Einwänden zur Relativitätstheorie, wünscht sich der Mitarbeiter des Max Planck Instituts  für Gravitationsphysik in Hannover Alexander Khalaidowski den Tod des australischen Physikers und  Mathematikers Stephen Crothers!..
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Bild Stephen Crothers, © https://www.thunderbolts.info

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Der Präsident der Max Planck Gesellschaft reagiert nicht auf eine offi-zielle Beschwerde des Opfers dieses unerträglichen und beschämenden Angriffes:

Beschwerde von Stephen J. Crothers an den Präsidenten der Max Planck Gesellschaft Prof. Dr. Peter Gruss wegen ungeheuerlichen Pöbeleien durch den Mitarbeiter Alexander Khalaidowski

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Sie stellen es sich so vor, dass ich mit stiller Befriedigung auf ein Lebenswerk zurückschaue. Aber es ist ganz anders von der Nähe gesehen. Da ist kein einziger Begriff, von dem ich überzeugt wäre, dass er standhalten wird, und ich fühle mich unsicher, ob ich überhaupt auf dem rechten Wege bin.“
Albert Einstein

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Wie dieselbe nun auch fallen möge: ob sich das Prinzip der Relativität bewährt oder ob es aufgegeben werden muß, ob wir wirklich an der Schwelle einer ganz neuen Naturanschauung stehen, oder ob auch dieser Vorstoß nicht aus dem Dunkel herauszuführen vermag,
– Klarheit muß unter allen Umständen geschaffen werden, dafür ist kein Preis zu hoch.  Denn auch eine Enttäuschung, wenn sie nur gründlich und endgültig ist, bedeutet einen Schritt vorwärts, und die mit der Resignation verbundenen Opfer würden reichlich aufgewogen werden durch den Gewinn an Schätzen neuer Erkenntnis
.“
Max Planck



Stephen J. Crothers: Kritische Analyse der angeglichen Messung von Gravitationswellen beim LIGO-Experiment

In regelmäßigen Abständen lässt die mächtige Lobby der theoretischen Physik von den etablierten Medien eine neue „Sensation“ der Bestätigung der Relativitätstheorie hochjubeln, wie wieder einmal vor kurzem mit der angeblichen Messung von Gravitationswellen (LIGO-Experiment) nach den Vorhersagen der Marketing-Kultfigur Albert Einstein. Die Jahr für Jahr seit Jahrzehnten vom Staat vergebenen Subventionen aus der Steuerkasse in Millionen- und Milliardenhöhe an die Lobby der “Einstein-Forschung” müssen ja auch regelmäßig gerechtfertigt werden und man muss sich immer wieder neue Subventionen sichern, ist ja verständlich…

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In der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ werden kritische Stellungnahmen von Wissenschaftlern über diese erneute, vermeintliche „Sensation“ gesammelt, darunter eine kritische Analyse des australischen Physikers und Mathe-matikers Stephen J. Crothers:
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03/2016 – The following paper has been accepted for publication in the next issue of the Hadronic Journal:

Crothers, S.J., A CRITICAL ANALYSIS OF LIGO’S RECENT DETECTION OF GRAVITATIONAL WAVES CAUSED BY MERGING BLACK HOLES
http://viXra.org/abs/1603.0127

It is proven in this paper that the LIGO report has no theoretical basis whatsoever. LIGO did not detect black holes or Einstein gravitational waves.

 

Siehe auch in diesem Zusammenhang von Stephen Crothers:
Crothers, S.J., On Corda’s ‚Clarification‘ of Schwarzschild’s Solution
http://vixra.org/abs/1602.0221


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Bild © Jocelyne Lopez 2012


Verfassungsbeschwerde gegen die Behörde LANUV NRW: Die Gesellschaft hat gemäß Grundgesetz Anspruch auf Justizgewährung!

Ich verweise auf meine Blog-Einträge Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE und Rechtsanwalt David Sanker – Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE. 

Unser Rechtsanwalt David Sanker stellt unsere Verfassungsbeschwerde  in der Webseite seiner Kanzlei wie folgt vor:

Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruches i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

 

 „Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungs-anspruches i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

Für die Tierschutzpartei (MUT) habe ich bereits letztes Jahr eine Verfassungsbeschwerde eingereicht u.a. wegen Verletzung von Art. 19 (4) GG.“ […]

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Ich erkläre mit meinen eigenen Worten und meinem eigenen Rechtsverständnis einen juristischen Hauptstreitpunkt bei dieser Verfassungsbeschwerde:
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  • Gemäß Art. 19 (4) Grundgesetz hat jeder in einer Gesellschaft einen Anspruch darauf, dass eine Straftat von der Justiz geahndet wird, Recht und Gesetze sind für alle verbindlich, das ist der eigentliche Sinn der Gesetzgebung  und das leuchtet auch jedem ein: Wir sind nicht im Wilden Westen, Verstöße gegen Gesetze dürfen grundsätzlich nicht ungeahndet bleiben, das ist der hier genannte und in der Verfassung verankerte „Justizgewährungsanspruch“ einer Gesellschaft.
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  • Tierquälerei ist eine Straftat, und zwar gemäß Tierschutzgesetz, gemäß StGB (Strafgesetzbuch) und StPO (Strafprozessordnung)
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  • Die Staatsanwaltschaft hat jedoch unsere Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Genehmigung der offensichtlichen tierquälerischen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE eingestellt, mit der Begründung, dass eine Behörde für Verstöße gegen Gesetze grundsätzlich nicht belangt werden könne – Zitat RA David Sanker: „Die  Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung damit, dass es bereits von Rechtswegen ausgeschlossen sei, dass verwaltungsrechtswidriges Verhalten eine Strafverfolgung für den Amtsträger nach sich ziehen könnte.“
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Diese abenteuerliche Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft ist gravierend falsch !!! Auch Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden und können für ein gesetzwidriges Verhalten strafrechtlich verfolgt werden, denn niemand steht über dem Gesetz, auch der Staat nicht, das steht sowohl in der Verfassung als auch im Strafgesetzbuch!

Wäre es nämlich so, dass Behörden für Verstöße gegen Gesetze nicht belangt werden können, würde unsere demokratische Gesellschaftsordnung grundsätzlich und restlos aufgehoben, wir würden in einem totalitären Staat leben, wo der Staat tun und lassen darf, was er will, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten!! Das wäre ungeheuerlich.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Rechtsanwalt David Sanker: Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE

Ich habe schon die Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei bei der von der Behörde LANUV NRW genehmigten Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster, die wir im Juni 2015 als ein Team von Tierschützern eingereicht haben,  in meinem Blog vorgestellt: Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor Covance

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Unser Rechtsanwalt David Sanker aus Köln hat jetzt auch diese Verfassungs-beschwerde in der Webseite seiner Kanzlei vorgestellt – interessierte Medien können sich direkt an ihn für weitere Informationen über dieses laufende Verfahren wenden:

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Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruches
i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

  .Rechtsanwalt David Sanker, Köln

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Deutschland quält Tiere gegen EU-Willen!

Ein umfangreicher juristischer und wissenschaftlicher Vorstoß der Vereine Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Mißbrauch der Tiere e.V. und TASSO e.V.  gegen die Tierversuche der Schweregrad  „schwer“, die Deutschland trotz Verbot der EU-Kommission zugunsten der Tierversuchslobby durchführen lässt:
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Deutschland quält Tiere gegen EU-Willen:

Wie die bundesweiten Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO aktuell aufgedeckt haben, werden in Deutschland Tierversuche durchgeführt, die die EU den Mitgliedstaaten eigentlich verboten hat. Ratten und Mäuse müssen bis zur Erschöpfung schwimmen oder werden bis zur Hilflosigkeit mit Elektroschocks traktiert – unter dem Deckmantel der Depressionsforschung. Aus Sicht der Vereine ein Skandal und krasser Widerspruch zum Tierschutzrecht. […] Weiterlesen…

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Schwimmen bis zur Verzweiflung – Schluß mit Depressionsforschung an Tieren!

Hier haben wir einige Bespiele von Versuchen des Schweregrads „schwer“ aufgeführt, die in jüngster Zeit in Deutschland durchgeführt worden sind. Die Angaben beruhen auf in Fachzeitschriften veröffentlichten Artikel. […] Weiterlesen…

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Juristische Argumente:

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Belastung, gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett: […] Weiterlesen…

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Wissenschaftliche Argumente:

Tierversuche mit Schweregrad „schwer“ sind nicht nur extrem grausam, sondern sie sind – wie alle Tierversuche – auch wissenschaftlich fragwürdig. Tiere müssen als „Modelle“ für menschliche Krankheiten herhalten. Doch diese Nachahmung gelingt allenfalls punktuell bei einigen Symptomen; die Komplexität menschlicher Krankheiten können keinesfalls im „Tiermodell“ auch nur ansatzweise simuliert werden. Entsprechend sind die Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar. Im Folgenden beleuchtet Pathologin Dr. med. Stefanie Gräwert beispielhaft zwei „Tiermodelle“ aus wissenschaftlicher Sicht. […] Weiterlesen…


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VERBOT UMSETZEN! JETZT! 

Wir wollen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot der Schweregrad „schwer“ Tierversuche umsetzt und diese Versuche gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.

 

Dieses Projekt wird durch eine Online-Petition begleitet –
Bitte um Unterstützung, vielen Dank!
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ZUR PETITION…



Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden: Beschwerde an die EU-Kommission

Wegen Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden reicht die Partei Mensch Umwelt Tierschutz bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerde ein.

Zeitgleich startet die Tierschutzpartei eine Petition, die den Nachdruck der Beschwerde und den Bürgerwillen verdeutlichen soll!

Bitte unterstützen Sie diese Petition! Vielen Dank!
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ZUR PETITION…

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