Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Informationen aus der Webseite von Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Affenqual in Bremen
16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht fällt durch tierschutzfeindliche Urteile und Aussagen auf. Zuständig ist der vorsitzende Richter Dieter Kley, der unter anderem das Staatsziel Tierschutz als „kleines Steinchen“ bezeichnet. 16 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, darunter die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche, sowie mehr als 25.000 Einzelpersonen fordern das Präsidium des Gerichts auf, die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht einem unvoreingenommenen Richter anzuvertrauen.

Im Jahr 2006 sorgte Richter Kley zum ersten Mal für Aufsehen, als er im sogenannten „Schächt-Prozess“ unter anderem das in Artikel 20a Grundgesetz festgeschriebene Staatsziel Tierschutz als „kleines Steinchen“ bezeichnete und darüber hinaus die tierschutzfreundlichen Stellungnahmen zweier Bundestagsabgeordneter, die an der Formulierung des „Schächt-Paragraphen“ beteiligt waren, mit den Worten „Was die sagen, interessiert uns nicht“ vom Tisch wischte. Es wurde ein Befangenheitsantrag gestellt, über den nie entschieden wurde, weil Richter Kley die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht zeitweise entzogen wurde.

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Die Petition der Albert Schweizer Stiftung zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley wurde schon von 25.826 Personen unterschrieben.

Bitte auch unterschreiben und weiter verbreiten…

 

ZUR PETITION…

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Woran soll man denn sonst testen? Moderne Forschungsmethoden ohne Tierversuche

Eine sehr informative, kostenlose Broschüre vom Verein Ärtze gegen Tierversuche e.V.:

 

Woran soll man denn sonst testen?


 

Moderne Forschungsmethoden ohne Tierversuche

Dr. med. vet. Corina Gericke und Dipl.-Biol. Silke Bitz gehen der Frage nach, warum wir keine Tierversuche brauchen, geben einen Überblick über Forschungsmöglichkeiten ohne Tiere und beschäftigen sich mit den Problemen, die bei der Einführung dieser wissenschaftlichen Methoden zu bewältigen sind.

Vierfarbige Broschüre, 28 Seiten.

Broschüre zum kostenlosen Download:   PDF öffnen 

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Risiko Tierversuch – Gefälschte Studien in der Biomedizin gaukeln Nutzen vor

Informationen aus der Webseite von Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Risiko Tierversuch
Gefälschte Studien in der Biomedizin gaukeln Nutzen vor

Die meisten Substanzen, die in Tests an Mäusen wirken, helfen Menschen nicht. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie. Bei der Begutachtung einer Versuchsreihe an Mäusen zur Testung eines Medikamentes zur Behandlung von Schlaganfall offenbarte sich zudem, dass wichtige Ergebnisse unter den Tisch fallen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche sieht darin erneut die Notwendigkeit bestätigt, im Sinne von Mensch und Tier auf schnellstem Wege das System Tierversuch abzuschaffen.

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Weitere Information:
Originalpublikation (englisch) als pdf: Science 342, 922-925, 22. November 2013 (PDF) >>>>
Wissenschaftliche Studien >>>>

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54.697 Unterschriften gegen neues Tierversuchslabor in Berlin

Informationen von Ärzte gegen Tierversuche e.V. und Tierversuchsgegnern Berlin und Brandenburg:

 

54.697 Unterschriften gegen neues Tierversuchslabor in Berlin

Heute Nachmittag hat der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche gemeinsam mit den Tierversuchsgegnern Berlin und Brandenburg vor dem Roten Rathaus der Berliner Politik 54.697 Unterschriften gegen einen Laborneubau am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) überreicht. Die Vereine fordern ein Ende der grausamen und wissenschaftlich unsinnigen Tierversuche zugunsten einer ethischen und modernen Forschung. Unterstützt wurden sie von Claudia Hämmerling, grünes Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. […]

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Weitere Information:
Pressemitteilung vom 19. März 2014 >>>>>

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Online-Petition von PETA: Stop Animal Testing

Eine aktuelle OnlinePetition von PETA:
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Stop Animal Testing


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 Helfen Sie bitte in 60 Sekunden mit, Tierversuche zu stoppen!

Zur Petition…

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Erfolg! China Southern Airlines stellt den Transport von Versuchsaffen ein!

Informationen aus den Webseiten Gateway to hell und The Bunny Alliance:

 

Great news. The Bunny Alliance and PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) just received official word that China Southern Airlines, the last commercial airline willing to transport primates out of China for vivisection laboratories, has conceded to the demands of activists and stopped shipping primates!

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Der Druck auf die letzte europäische Fluggesellschaft, AIR FRANCE-KLM, die noch Versuchstiere transportiert, wird weiter mit unzähligen internationalen Aktionen ausgeübt:

Stop Vivisection – Kampagne gegen Tierversuchstransporte durch AIR FRANCE / KLM

Air Fance _ Aerzte gegen Tierversuche

NON à AIR FRANCE ! Je boycotte AIR FRANCE.

NEIN zu AIR FRANCE! Ich boykottiere AIR FRANCE.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und Politiker: Neue Gesetze werden versprochen, wenn die bestehenden Gesetze umgegangen werden

Ich verweise auf meinen Eintrag
Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

über das Urteils 26 K 2277/13 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.02.2014, das sowohl den Bürgern die gesetzlich festgesetzte Berechtigung zum Handeln im öffentlichen Interesse grundsätzlich aberkennt, als auch die gesetzlich festgesetzte Gebührenbefreiung in diesen Fällen beseitigt.
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  1. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf spricht einzig einer Behörde das Recht zu, in ihrem  eigenen Ermessen zu beurteilen,  ob ein bestimmtes Anliegen vom öffentlichen Interesse sei oder nicht, die Bürger haben hier nichts zu bestellen:
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    Zitat Verwaltungsgericht Düsseldorf:
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    „die Amtshandlung der Informationserteilung selbst müsste für die Behörde im öffentlichen Interesse liegen, d.h. die Behörde müsste selbst ein mindestens ebenso ausgeprägtes Interesse daran haben die Klägerin die Auskunft zu erteilen, wie diese, die Auskunft zu erlangen“. (Zitatende) .

LANUV NRW hat nun mal hier im eigenen Ermessen entschieden, dass das Bestreben der Bürger nach Transparenz über die langjährigen Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum kein Anliegen vom öffentlichen Interesse sei. Praktisch. Das Gericht ist auch dieser Meinung. Auch praktisch.

Kurzer Überblick über den gesellschaftlichen Kontext:

Die Primatenversuche in der Hirnforschung lösen bundesweit seit Jahrzehnten einen ungebrochenen Widerstand in der Bevölkerung und eine heftige gesellschaftliche Debatte aus, was eindeutig in der Öffentlichkeit dokumentiert wird: Demos, Informationsstände, Protestaktionen, Unterschriftensammlungen, wissenschaftliche Studien, Aufklärung der Öffentlichkeit, Umfragen, unzählige Tierschutzvereine, Presseberichte, Petitionen, unzählige Webseiten, Diskussionsforen, Blogs und Facebook-Seiten,  sowie bis zur Einschaltung der Politiker, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und zu Gesetzentwürfen. Sogar die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Umweltministerium NRW, hielt nach der Bürgeranfrage der Tierschützer über die Primatenversuche an der Uni Bochum für erforderlich, eine bessere Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben bei der Genehmigung dieser Versuche durch einen Gesetzentwurf zu erzielen, und strebt sogar ausdrücklich nach einem Rückzug aus diesen Versuchen für das Land NRW an, siehe Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an.

Das alles ist für die Behörde LANUV NRW und für das Verwaltungsgericht Düsseldorf kein Grund, das Anliegen als öffentliches Interesse anzusehen. Praktisch. Wo kämen wir sonst hin?.

Die Bürgeranfrage der Tierschützer an die genehmigende Behörde LANUV NRW erfolgte wegen einem dringenden Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung dieser Versuche. Dieser Verdacht hat sich durch die Antworte der Behörde bestätigt: Es wurden Verstöße gegen drei wesentliche Bestimmungen des TierSchG §§ 7 und 8 durch die Antworten der Behörde nachgewiesen: Strafanzeige wurde erstattet und eine Petition beim Landtag NRW zur Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft eingereicht, siehe hier.

Die Erstattung einer Strafanzeige und die Einreichung einer Petition beim Landtag sind natürlich für die Behörde LANUV NRW und das Verwaltungsgericht Düsseldorf keine Angelegenheiten, die die Öffentlichkeit zu interessieren haben, ist schon klar. Wo kämen wir sonst hin?

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2. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf spricht den Bürgern im Fall eines öffentlichen Interesses die Gebührenbefreiung ab, die im Land NRW mindestens in zwei geltende Gesetze angeordnet wird:  Die Gebührenbefreiung für die Handlung einer Behörde im Fall vom öffentlichen Interesse ist nämlich bereits im Land NRW vom Gesetzgeber verankert worden:

Gebührengesetz NRW (das für das Informationsfreiheitgesetz auch gültig ist):

§ 6  – Ermäßigung und Befreiung:

„Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere  zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen.“
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Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Recklinghausen (Sitz des LANUV):

Amtsblatt Nr. 35 vom 04.12.2000 – § 4 – Sachliche Gebührenfreiheit – Absatz 2:

„Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden.“

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Die Behörde LANUV NRW und das Verwaltungsgericht Düsseldorf setzten also gleich zwei Riegel gegen das Bestreben der Bürger von Nordrhein-Westfalen nach Transparenz im Falle der Primatenversuche an der Uni Bochum vor – zwei Mal hält besser, ist schon klar: Erst einmal haben die Bürger keinen Anspruch auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Gebührenbefreiung in den Fällen vom  öffentlichen Interesse, zweitens ist  ihr Anliegen ohnehin von keinem öffentlichen Interesse. Praktisch.  Wo kämen wir sonst hin?

Wir haben 8 Abgeordneten der 5 Fraktionen im Landtag NRW im abgeordneten-watch um eine Stellungnahme über diesen Sachverhalt gebeten. Bis jetzt haben wir nur drei Antworten erhalten, mit demselben Inhalt. Sie schwimmen mit der Behörde und dem Gericht mit, nach dem Motto: Das ist alles furchtbar bedauerlich, was den Bürgern widerfährt, aber wir versprechen Euch Hand aufs Herz, dass wir neue Gesetze verabschieden werden, um Eure Rechte zu garantieren, versprochen, Hand aufs Herz, wir wünschen Euch alles Gute:

Antwort des Abgeordneten Christian Lindner (FDP)

Antwort des Abgeordneten Matthi Bolte (DIE GRÜNEN)

Antwort des Abgeordneten Arndt Klocke (DIE GRÜNEN)

Anstatt uns neue Gesetze zu versprechen, sollten sie sich als Volksvertreter dafür aktiv einsetzen, dass die bestehenden Gesetze umgesetzt werden.

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© Bild Norbert Fenske – Photografically

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Urteil 26 K 227/13 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Ich verweise auf meinen Beitrag vom 21.02.2014

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das
Informationsfreiheitsgesetz aus

über das äußerst befremdliches Urteil vom 07.02.2014, und komme insbesondere auf meinen dortigen Hinweis zurück:

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„Wir haben ernstliche Zweifel an die Richtigkeit dieses Urteils und würden gerne in die Berufung gehen, jedoch erlauben uns unsere finanziellen Verhältnisse nicht, die hohen Kosten eines Berufungsverfahrens privat zu tragen, weder einzeln noch gemeinsam: Nach ersten Erkundigungen würden Kosten von mehreren Tausenden Euro auf uns zukommen: eigene Rechtsanwaltkosten und im Falle einer erneuten Klageabweisung Prozesskosten sowie Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Behörde. Das ist für uns unrealistisch, zumal wir mit einer externen finanziellen Unterstützung aus dem Bereich des gesellschaftlichen Tierschutzengagements nicht rechnen können: Alle anderen aktiv engagierten Tierschützer bzw. Tierschutzvereine sind auch ehrenamtlich tätig und finanzieren die Kosten  für ihre eigenen Aktionen privat oder durch Spenden, es gibt viel zu tun zum Schutz der Tiere, Geld fehlt an allen Ecken und Kanten.

Wir haben jedoch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Land NRW über diesen Sachverhalt informiert und um Mitteilung gebeten, welche Möglichkeiten außer dem für uns nicht bezahlbaren Berufungsverfahren bestehen, um die Richtigkeit dieses Urteils nachprüfen zu lassen.“
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Ich erhielt am 14.03.2014 eine Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Land NRW, der mir nach Prüfung des Sachverhaltes folgendes mitteilt:

Einzig eine Berufung hätte eine Prüfung des gerichtlichen Urteils bewirken können, der Landesbeauftragte kann hier nicht tätig werden, wir hätten vor der Klage den LDI NRW einschalten müssen:

Zitat LDI NRW 14.03.2014:

[…] „die Überprüfung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils steht ihm nicht zu, da der LDI NRW keine Superrevisionsinstanz ist.

Ferner möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragter für das Recht auf Information gemäß § 13 Abs. 1 IFG NRW weder Rechtsmittel- noch Beschwerdeinstanz im Antragsverfahren ist. Ich kann nur mit den Befugnissen nach § 13 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW i. V. m. § 22 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) die Angelegenheit überprüfen, bin aber nicht befugt,  öffentliche Stellen zur Offenbarung begehrter Informationen anzuweisen. Die – gegebenenfalls verwaltungsgerichtliche – Durchsetzung des Anspruchs nach § 4 Abs. 1 IFG NRW obliegt daher den Informationssuchenden selbst. 

Ich empfehle Ihnen daher, sich bei zukünftig ähnlich gelagerten Fällen, nach Erteilung des Gebührenbescheides vor Klageerhebung an den LDI NRW zu wenden.“ […]

Zitatende

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Siehe auch:

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

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© Bild Norbert Fenske – Photografically



Jane Goodall und die Freilassung von Wounda

Dieses berührende Video dokumentiert die Geschichte von Wounda, einer Schimpansin des Tchimpounga Schimpansen-Rehabilitationszentrum des Jane Goodall Instituts, in der Republik Kongo. 160 Schimpansen haben dort dank Spendengeldern eine zweite Heimat gefunden. Durch die kompetente Betreuung der Pfleger in Tchimpounga, überwand Wounda erhebliche Not und Krankheit. Vor kurzem konnte sie im Beisein von Jane Goodall nach Tchindzoulou Island gebracht werden, wo sie nun ein wesentlich freieres Leben inmitten des paradiesischen Dschungels der Insel leben kann.

Das Video zeigt emotionale Momente, die kaum ohne Tränen anzusehen sind:

 

[embedyt]http://www.youtube.com/watch?v=FEp1h7GKIao&feature=youtu.be[/embedyt]

 

Bitte, bitte für die vielen anderen Schimpansen spenden,
die auf ihre Freilassung warten, und warten und warten…

Wounda’s Journey from the Jane Goodall Institute

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Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Ich habe heute folgenden Brief per E-Mail an Johannes Remmel gerichtet:


Johannes Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
im Land Nordrhein-Westfalen,
Abgeordneter im Landtag NRW (DIE GRÜNEN),

Betr.: Beschwerde über LANUV NRW
Datum: 15.03.2014

 

 

Sehr geehrter Herr Minister Remmel,

bitte erlauben Sie mir, Sie über den folgenden Sachverhalt zu informieren:

Wir haben als eine Gruppe von Tierschützern 2012 solidarisch vier Auskunftsersuchen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei den von Ihrer Behörde LANUV NRW genehmigten Primatenversuchen an der Ruhruniversität Bochum gerichtet und haben dabei  Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse geltend gemacht. Diese Versuche werden seit Jahrzehnten im Land NRW und sogar bundesweit in der Öffentlichkeit stark umstritten. Aufgrund der Antworte Ihrer Behörde LANUV NRW wurde auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet, sowie eine Petition  beim Landtag NRW eingereicht, die aktuell noch bearbeitet wird.

Gegen eine Gebührenerhebung von insgesamt 429 Euro hat eine Mitstreiterin geklagt. Da weitere Fragen zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz erforderlich waren, und der Privataushalt dieser ehrenamtlich tätigen Tierschützerin durch diese Summe schon zu sehr belastet war, bin ich für eine weitere Auskunftsersuche eingesprungen und habe auch selbst wegen einer Gebührenerhebung von 62 Euro geklagt, zumal weitere Fragen in dieser Angelegenheit offen sind, die mit Gebühren in unbekannter Höhe begleitet werden würden.

Am 07.02.2014 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein hochgradig befremdliches Urteil gefällt und meine Klage abgewiesen: Sowohl Ihre Behörde LANUV NRW als auch der Richter, der unübersehbar in diesem Fall ausschließlich als Vertreter der Interessen der Behörde auftrat,  haben eine Verschachtelung zwischen zwei geltenden Gesetzen des Landes NRW ausgenutzt, um das Recht der Bürger auf Gebührenbefreiung in den Fällen von öffentlichem Interesse zu beseitigen, siehe weitere Hintergrundinformationen unter folgendem Link:

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Dieses Urteil 26 K 2277/13 ist seit dem 15.03.2014 rechtskräftig, da wir eine Berufung aus finanziellen Gründen nicht einlegen konnten. Nach Erkundigungen würden Kosten von mehreren Tausenden Euro auf uns zukommen: Eigene Rechtsanwaltskosten und im Falle einer erneuten Klageabweisung Prozesskosten sowie Rechtsanwaltskosten und Auslagen Ihrer Behörde. Das ist für uns unrealistisch, zumal wir mit einer externen finanziellen Unterstützung aus dem Bereich des gesellschaftlichen Tierschutz-engagements nicht rechnen können: Alle anderen aktiv engagierten Tierschützer bzw. Tierschutzvereine sind auch ehrenamtlich tätig und finanzieren die Kosten  für ihre eigenen Aktionen privat oder durch Spenden, es gibt viel zu tun zum Schutz der Tiere, Geld fehlt an allen Ecken und Kanten.

Ich wende mich also heute an Sie in dieser Angelegenheit nicht als Bittstellerin, sehr geehrter Herr Minister Remmel, da ich sehr wohl weiß, da auch Sie ein Richterurteil nicht umkippen können. Jedoch bitte ich Sie in Ihrer Funktion auf der höchsten Ebene der Hierarchie bei der Zuständigkeit und Verantwortung um Ihre persönliche Stellungnahme in diesem Sachverhalt. Insbesondere würde mich die Beantwortung folgender Frage interessieren: Sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW, Herr Minister Remmel?

Ich danke im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe,

mit tierschützerischen Grüßen

Jocelyne Lopez

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Siehe auch:

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!
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