Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Ein dunkles Geheimnis der NRW-Grünen: Sie lassen die Steuerzahler für 2 Fußballtore 22 Jahre lang Primaten massakrieren

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
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Am 16.01.2015
haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.
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Vor diesem Hintergrund haben wir als Petentinnen drei Landtagsabgeordnete der GRÜNEN im Abgeordnetenwatch Fragen gestellt:
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Fragen von Sandra Lück vom 13.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 15.01.2015

Fragen von Sandra Lück vom 16.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 20.01.2015

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Fragen von Sandra Lück vom 17.01.2015
und Antwort von Arndt Klocke vom 20.01.2015

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Vorsitzender der Partei DIE GRÜNEN, Reiner Priggen
Fragen von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015 und
Antwort von Reiner Priggen vom 25.01.2015

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Seltsamerweise fühlen sich diese angesprochenen legitimierten Volksvertreter der Partei DIE GRÜNEN nicht zuständig für die Beantwortung von Fragen im Rahmen einer Petition nach § 17 GG, die nicht nur den Tierschutz betrifft, sondern auch Bürgerrechte, Demokratie, Justiz, Finanzen, Wissenschaft, Bildung, Forschung, öffentlichen Frieden, Gesetze und Verfassung – und verweisen einzig auf die Positionen und Ansichten ihres Fraktionskollegen Martin-Sebastian Abel. .

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Die Gestaltung einer sachlichen Auseinandersetzung zwischen den Bürgern und dem Volksvertreter Martin-Sebastian Abel bei diesem Sachverhalt vom öffentlichen Interesse erweist sich  allerdings als ungewöhnlich schwierig: Auch er verweigert zum Beispiel die Auskunft darüber, wie viel Steuergelder für die Finanzierung der Tierversuche in NRW verwendet werden und scheint dieses Anliegen der Bürger einzig auf seine privaten Befindlichkeiten zu reduzieren:.

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Frage von Sandra Lück vom 25.01.15 und
Antwort von Martin-Sebastian Abel vom 26.01.2015

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Kommentare der anfragenden Bürgerin Sandra Lück zu dieser Antwort:

Herr Abel, der tierpolitische Sprecher, auf den ausnahmslos alle grünen MdLs derzeit verweisen, gleichgültig welche Art der Fragen wir Petentinnen stellen, verweigert ebenfalls die Antwort, nur mit anderen Worten.

Er unterstellt mir, die Antwort nutzen zu wollen, um seine Arbeit zu relativieren… das grenzt irgendwie an Verfolgungswahn.

 Nein, Herr Abel, wir haben uns nicht zur Aufgabe gemacht, die Grünen zu diskreditieren!

 Wir wollen in Erfahrung bringen, was sich hinter den hermetisch abgedichteten Türen des Affenlabors COVANCE abspielt! Wir wollen unsere Mitgeschöpfe vor Folter und den Qualen bewahren!

Wir als Bürger und Steuerzahler fordern unsere Politik und unsere Behörden auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen! 

Das Bild, dass die Grünen hier von sich zeichnen, ist leider mehr als traurig!

Bürgerbefragungen sind nicht gewünscht, kein grüner MdL NRWs äussert sich noch, ausser auf Herrn Abel u verweisen, der widerrum keine Anfrage direkt beantwortet, sondern konkreten Frage ausweicht und dies durch Mutmassungen rechtfertigt.

Warum ist es nicht möglich, herauszufinden, wieviel Steuergeld in NRW für Tierversuche verwendet wurden??

Wo bleibt hier die Transparenz, was enthalten unsere Volksvertreter dem Bürger vor?

Herr Abel, entschuldigen Sie, aber das Vorenthalten von Informationen und Ausweichen der Fragen hinterlässt einen faden Beigeschmack und Zweifel!

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Ein dunkles Geheimnis der NRW-Grünen wurde jedoch aufgedeckt: Sie ließen 22 Jahre an der Uni Bochum schätzungsweise 50 Primaten für 2 Fußballtore massakrieren, siehe:

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

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Eine Schätzung der für diese Ungeheuerlichkeit verwendeten Steuergelder könnte man durch einen Vergleich anstellen:

Die gleichen Versuche mit Makaken  in der Hirnforschung des Tierexperimentatoren Andreas Kreiter an der Uni Bremen seit 1997, mit den gleichen Forschungsmethoden, haben bis 2008 über 1 Million Euro den Steuerzahlern gekostet.

Eine grobe Schätzung der für die Primatenversuche an der Uni Bochum verwendeten Steuergelder über 22 Jahre könnte auf 2 Millionen Euro angestellt werden. Für  2 Fußballtore. Für das barbarische Massaker von 50 Primaten. Für den Missbrauch und die Blamage der seriösen Wissenschaft. Für die Verhöhnung der Bürger und Steuerzahler.

Haben die Fußball-Profis das gewollt? Haben die Fußball-Fans das gewollt? Haben die Menschen in der ganzen Bevölkerung das gewollt? Haben die Steuerzahler das gewollt?

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Die Behörde LANUV NRW genehmigt die meisten Tierversuche in Deutschland

Nach einer neuesten Studie der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. ist das Land Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter in Deutschland für die Genehmigung von Tierversuchen durch die grüne Landesbehörde LANUV NRW:

Bundesländervergleich zu Tierversuchen – Nordrhein-Westfalen bleibt Spitzenreiter im Negativ-Ranking

Dieser traurige Rekord der institutionalisierten Barbarei ist umso mehr erschreckend, dass es schon lange in der nationalen und internationalen Fachwelt nachgewiesen ist, dass Tierversuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind, weil ihre Ergebnisse auf Menschen nicht übertragbar sind – siehe zum Beispiel unzählige Nachweise durch die europaweit tätige wissenschaftliche Organisation ANTIDOTE Europe oder einen Bericht von Ärzte gegen Tierversuche e.V. über 20 wissenschaftliche Studien, die die Sinnlosigkeit der Tierversuche für die Humanmedizin belegen:

20 wissenschaftliche Studien über die Sinnlogsigkeit von Tierversuchen für die Humanmedizin

Diese Gegebenheit, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen jeweiligen zuständigen Behörden diesen nachgewiesenen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch ausblenden und ignorieren, stellt einen glatten Verstoß gegen § 7 a (2) 1 TierSchG dar, wonach der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zu Grunde zu legen ist.

Sowohl bei Undercover-Recherchen aus dem Jahre 2003 im Affenlabor COVANCE in Münster, als auch durch die Beantwortung von Bürgeranfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich erwiesen, dass die Erteilung von Genehmigungen durch die Behörde LANUV NRW der besonderen Aufmerksamkeit der Bürger hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit bedarf: Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Erteilung der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre, sowie der Genehmigung der Primatenversuche im Affenlabor COVANCE haben Anlaß zu Strafanzeigen gegeben, sowie zu Petitionen nach § 17 GG beim Landtag NRW. Die Petition wegen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE liegt aktuell dem Landtag NRW zur Prüfung und Entscheidung vor.

Vor diesem Hintergrund hat eine Bürgerin im Rahmen des Informationsfreiheits-gesetzes am 26.11.2014 die Behörde LANUV NRW gebeten, ihr eine Liste der Firmen und Forschungseinrichtungen  zur Verfügung zu stellen, die von der Behörde Genehmigungen für Tierversuche erhalten. Die Liste ist erschreckend lang…

Aufgrund dieser Liste haben jetzt mehrere Bürger die Initiative ergriffen, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes die dringend notwendige Transparenz über diese Tierversuche herbeizuführen: Bürgeranfragen wurden schon für die Forschungs-standorte UT Dortmund, Uni Essen und Uni Bielefeld an die Behörde gerichtet. Andere werden folgen.

In diesem Zusammenhang ist über einen weiteren Umstand zu berichten, womit die Bürger bei Anfragen an die Behörde LANUV NRW nach Informationsfreiheitsgesetz konfrontiert werden: Die Behörde pflegt, abschreckende Gebühren für die Erteilung von Auskünften den Bürgern in Rechnung zu stellen.

Dieses wurde zum Beispiel 2012 anläßlich einer Kleinen Anfrage des Landtags-abgeordneten Ralf Witzel ersichtlich, der parlamentarisch die Rechte eines Bürgers erfolgreich verteidigt hat, der bei zwei Anfragen mit einer Gebühr von je 1000 Euro konfrontiert wurde. Die Behörde LANUV NRW hat  vor dem Landtag schnell zurück gerudert und außergerichtlich die Gebührenbescheide auf die Minimumgebühr von je 10 Euro zurückgestellt.
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Dafür mussten Frau  Gisela Urban und ich  2012  vier Mal wegen abschreckenden  Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW (insg. fast 500 Euro) bei  Auskünften über die Primatenversuche an der Uni Bochum klagen, wobei wir nicht einmal Antworten auf alle gestellten Fragen erhalten haben: die Behörde wusste nämlich keine Antwort auf Fragen, wo sie gesetzlich eine Antwort hätte wissen müssen…

Ich wurde zwar bei meiner Klage von einem sehr seltsamen Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf 2013 regelrecht abserviert und vorgeführt, eine Farce, jedoch hat danach  Gisela Urban im Oktober 2014 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewonnen: Die Gebührenerhebungen waren nicht rechtmäßig und wurden von der Richterin aufgehoben, das Geld wurde zurückgezahlt, einschließlich Gerichtskosten. Dieses Urteil darf wohl jetzt bei jeder neuen Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zugrunde gelegt werden, zumal es im Einklang mit den Begründungen und Empfehlungen des Landesbeauftragten NRW für Informationsfreiheit steht, der von uns eingeschaltet worden ist, siehe:

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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Ist der Justizminister Thomas Kutschaty nicht die letzte Instanz der Staatsanwaltschaften?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
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Am 16.01.2015
haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.

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Vor diesem Hintergrund ist die Antwort vom 19.01.2015 im Abgeordnetenwatch vom Justizminister Thomas Kutschaty auf meine Frage hin, wie er die  Rechtslage bei diesem Sachverhalt persönlich beurteilt, äußerst verwirrend und für mich nicht nachvollziehbar:

 „Als Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt es mir nicht, entsprechende rechtliche Beurteilungen abzugeben“.

Ein Justizminister ist m.E. die oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften und es obliegt ihm sehr wohl, die Rechtsmäßigkeit der Verfügungen seiner untergeordneten Staatsanwaltschaften in letzter Instanz zu überprüfen und zu beurteilen. Dafür ist ein Justizminister nun mal auch da. Die Staatsanwaltschaft Bochum kann ja nicht Verfügungen ohne jegliche Aufsicht vor sich hin aussprechen, und somit die verfassungsmäßigen Belange der Bevölkerung Deutschlands allein bestimmen. Organe der Exekutive ohne Aufsicht gibt es in einem Rechtsstaat nicht, das steht fest.

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Ich habe daher am 24.01.2015 im Abgeordnetenwatch den Justizminister Thomas Kutschaty gebeten, seine verwirrende Aussage unmissverständlich zu klären:

Frage von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015

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NB: Interessierte Bürger, die per E-Mail informiert werden möchten, sobald eine Antwort eintrifft, können sich unter der Befragung eintragen.

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Siehe auch:

Justizminister Thomas Kutschaty: Der Staat bin ich.

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Kann der grüne MdL Reiner Priggen den Bürgern endlich mitteilen, mit wie viel Steuergeld die Tierversuche in NRW finanziert werden?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
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Am 16.01.2015
haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.
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Vor diesem Hintergrund ist es interessant darüber zu berichten, dass nach einer neuesten Studie der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. das Land Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter in Deutschland für die Genehmigung von Tierversuchen durch die grüne Landesbehörde LANUV NRW ist:

Bundesländervergleich zu Tierversuchen – Nordrhein-Westfalen bleibt Spitzenreiter im Negativ-Ranking

Dieser traurige Rekord der institutionalisierten Barbarei ist umso mehr erschreckend, dass es schon lange in der nationalen und internationalen Fachwelt nachgewiesen ist, dass Tierversuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind, weil ihre Ergebnisse auf Menschen nicht übertragbar sind – siehe zum Beispiel unzählige Nachweise durch die europaweit tätige wissenschaftliche Organisation ANTIDOTE Europe oder einen Bericht von Ärzte gegen Tierversuche e.V. über 20 wissenschaftliche Studien, die die Sinnlosigkeit der Tierversuche für die Humanmedizin belegen:

20 wissenschaftliche Studien über die Sinnlogsigkeit von Tierversuchen für die Humanmedizin

Diese Gegebenheit, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständigen Behörden diesen nachgewiesenen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch ausblenden und ignorieren, stellt einen glatten Verstoß gegen § 7 a (2) 1 TierSchG dar, wonach der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zu Grunde zu legen ist.

Darüber hinaus werden die Bürger mit einer anderen hoch bedenklichen Gegebenheit bei diesem Sachverhalt konfrontiert: Es ist nicht möglich in Erfahrung zu bringen, wie viel Steuergelder für die Finanzierung dieser sinnlosen Tierversuchen verwendet werden.  Trotz mehreren Anfragen von Bürgern im Rahmen dieser Petition bleibt die Summe der Steuergelder zur Finanzierung der Tierversuche in NRW im Dunkel.

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Ich habe deswegen einen erneuten Versuch gestartet und im NRW-Abgeordnetenwatch den Fraktionsvorsitzenden der Partei DIE GRÜNEN, Reiner Priggen, gebeten, ggfs. mit einer parlamentarischen Kleinen Anfrage an die Landesregierung diese Information den Bürgern zur Verfügung zu stellen:

Frage von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015
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NB: Interessierte Bürger, die per E-Mail informiert werden möchten, sobald eine Antwort eintrifft, können sich unter der Befragung eintragen.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Sind DIE GRÜNEN nur mit einem einzigen Abgeordneten im Landtag NRW vertreten, Martin-Sebastian Abel?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
.
Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
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Am 16.01.2015
 haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.
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Vor diesem Hintergrund haben wir als Petentinnen drei  Landtagsabgeordnete der GRÜNEN im Abgeordnetenwatch Fragen gestellt:
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Fragen von Sandra Lück vom 13.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 15.01.2015

Fragen von Sandra Lück vom 16.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 20.01.2015

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Fragen von Sandra Lück vom 17.01.2015
und Antwort von Arndt Klocke vom 20.01.2015

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Vorsitzender der Partei DIE GRÜNEN, Reiner Priggen
Fragen von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015 und
Antwort von Reiner Priggen vom 25.01.2015

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Seltsamerweise fühlen sich diese angesprochenen legitimierten Volksvertreter der Partei DIE GRÜNEN nicht zuständig für die Beantwortung von Fragen im Rahmen einer Petition nach § 17 GG, die nicht nur den Tierschutz betrifft, sondern auch Bürgerrechte, Demokratie, Justiz, Finanzen, Wissenschaft, Bildung, Forschung, öffentlichen Frieden, Gesetze und Verfassung – und verweisen einzig auf die Positionen und Ansichten ihres Fraktionskollegen Martin-Sebastian Abel. Brauchen wir eigentlich DIE GRÜNEN im Parlament NRW?
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Nachstehend Kommentar der Petentin Sandra Lück:

„Die grüne Fraktion hat sich scheinbar ein Äusserungsverbot auferlegt. Es möchte niemand ein Statement von sich geben, alle verweisen einstimmig auf den fach- und tierpolitischen Sprecher Herrn Abel, auch bei Fragen zu persönlichen Einschätzungen.
Nun kann man das natürlich so verstehen, dass niemand in dieser Partei Ahnung von dem Thema Tierversuch und Verbandsklagerecht hat, ausser Herr Abel. Es würde mich wundern, aber möglich ist ja schliesslich alles.
Oder könnte es eher sein, dass sich ausser Herrn Abel niemand mehr äussern darf??
Das wäre ein Armutszeugnis für eine Partei, die sich den Tierschutz groß auf die Fahne geschrieben hat…
Volksvertretung und Bürgernähe – Ein Ammenmärchen!„

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Die Gestaltung einer sachlichen Auseinandersetzung zwischen den Bürgern und dem Volksvertreter Martin-Sebastian Abel  bei diesem Sachverhalt könnte sich allerdings als ungewöhnlich schwierig erweisen, wenn man berücksichtigt, dass er mich zum Beispiel öffentlich in seiner Facebook-Seite als Petentin wüst beschimpft: Ich soll ein „wirres und durchgeknalltes Zeug“ im Rahmen dieser Petition verbreiten.

Es könnte allerdings auch sein, dass seine Beschimpfungen gegen mich darauf zurückzuführen sind, dass der Landtagsabgeordneter Abel keine Kritik seiner Positionen und seines Verhaltens durch die Bürger vertragen kann. Er meint zwar „Charlie“ zu sein, aber seine Akzeptanz der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung der Bürger gilt wohl nur dann, wenn Andere kritisiert werden, für sich selbst duldet er es nicht. Nein, Herr Abel, für Sie gilt wohl: Je ne suis pas Charlie.

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Nachtrag:

MdL Martin-Sebastian Abel: Ist auch Ihr Parteikollege, der grüne Umweltminister Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch?

Herr MdL Martin-Sebastian Abel, begründen Sie bitte genau, was ich für eine „wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite

 

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Am 25.04.15 sind wir bei den Tieren vor dem Tierversuchslabor in Düsseldorf!

24. April ist der Internationale Tag gegen alle Tierversuche
und am Samstag den 25. April 2015 treffen wir uns vor dem Tierversuchslabor in Düsseldorf, Heinrich – Heine – Uni, Gebäude 22.22. – 14 – 17 Uhr

Organisator: Tierrechtsorganisation Die Eulen e.V.

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Unsere Herzen werden dort für alle Tiere, die in den Tierversuchen grausam gequält werden, schlagen. Unsere Gedanken werden durch die Mauer des Labors durchdringen und bei den Tieren bleiben.

Wir fordern die Abschaffung alle Tierversuche auf der ganzen Welt. Und zwar sofort!

Helfen Sie den Tieren! Kämpfen Sie für ihre Rechte!

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.„Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen“

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Petition zur Transparenz im Tierversuchslabor LPT Hamburg

Die Tierversuche, die gesetzlich der Genehmigung und der Kontrolle der jeweiligen zuständigen und verantwortlichen Behörden bedürfen, sind jedoch für die Bürger überall in Deutschland äußerst intransparent: Wie die Tiere gehalten werden, was mit den Tieren angestellt wird  und was sich in den verschlossenen und gut abgeschirmten Tierversuchslaboren abspielt, weiß keiner. Keiner weiß zum Beispiel, ob die Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes zum Schutz der Tiere eingehalten werden oder nicht.

Einzig anläßlich von Undercover-Recherchen, zum Beispiel 2004 im Affenlabor COVANCE in Münster, wurde die Bevölkerung über Zustände informiert, die ein Millionenpublikum unter Schock gesetzt haben und eine Welle des Entsetzens, der Trauer, des Schams und der Wut von mehreren Zehntausenden von protestierenden Bürgern ausgelöst haben. Die Welle der Proteste reißt bis heute nicht ab, dieser Vorgang wird sogar aktuell vom Petitionsausschuß des Landtags NRW nach Art. 17 GG geprüft. Auch vor kurzem wurden in den Medien aufgrund von Undercover-Recherchen am Max Planck Institut in Tübingen barbarische Zustände aufgedeckt, die ersichtlich machen, dass hier die Forschung  jeglichen Bezug zu einer seriösen und für Tiere und Menschen verantwortungsbewußten wissenschaftlichen Grundeinstellung restlos verloren hat. Mehrere Strafanzeigen wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt wurden erstattet.

Umso wichtiger ist es, dass verantwortungsbewußte Bürger die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, was für Forschungsanträge und unter welchen Bedingungen Tierversuche von den zuständigen und verantwortlichen Behörden genehmigt werden.  Dieses Recht auf Information über in Akten festgehaltenes Wissen und Handeln öffentlicher Stellen, um die demokratische Meinungs- und Willenbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatliches Handels zu ermöglichen, wird jedem Bürger vom Informationsfreiheitsgesetz von Bund und Länder zugesprochen. Das Informationsfreiheitgesetz im Land Hamburg („Transparenzgesetz“ genannt), soll ein der fortschriftlichen in Deutschland sein. Eine Gruppe von 16 Bürgern hat jedoch bei seinem Bestreben, im öffentlichen Interesse Transparenz über die seit Jahren stark umstrittenen Tierversuche im Hamburger Tierversuchslabor LPT, was eine anhaltende Störung des öffentlichen Friedens verursacht, eine negative Erfahrung machen müssen:

Für die Erteilung von folgenden Informationen, die gesetzlich in den Akten vorhanden sind und sein müssen, und von daher keinen außerordentlichen Verwaltungsaufwand verursachen kann, kündigt die Behörde den anfragenden Bürgern die Erhebung von hohen Gebühren an:

1. Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere

2. Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. Verlängerungen

3. Beschreibung der Versuche, einschließlich Verbleib der Tiere nach Abschluss des Versuchsvorhaben

4. Auskünfte über die Haltung der Tiere:

a) Ausführliches Fotomaterial über die Haltung der jeweiligen Tierarten in der Innenanlage

b) Maße der Käfige bzw. Zwinger und Zellen für die jeweiligen Tierarten

c) Anzahl der Tiere pro Käfige bzw. Zwinger und Zellen für die jeweiligen Tierarten

d) Werden Tiere in Einzelhaltung gehalten?

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Darüber hinaus negiert die Behörde ein öffentliches Interesse bei dieser Bürgeranfrage: Bei einem öffentlichen Interesse kann nämlich von der Erhebung von Gebühren abgesehen bzw. nur minimale Gebühren von der Behörde erhoben werden.

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Bitte unterzeichnen Sie die Petition zur Unterstützung der  anfragenden Bürgerin, die das öffentliche Interesse für die Erteilung dieser Informationen gegenüber der Hamburger Behörde dokumentieren wird:

 

Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!

ZUR PETITION…

Wenn viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, viele kleine Dinge tun,
können sie das Gesicht der Welt verändern

(Afrikanisches Sprichwort)

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MdL Olaf Wegner spricht Klartext über die politischen Machtverhältnisse zum Höllenlabor COVANCE

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..

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Ein Bürger hat den Landtagsabgeordneten Olaf Wegner (PIRATEN) am 23.12.2014  im NRW-Abgeordneten-Watch nach seiner persönlichen Beurteilung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE gefragt, sowie nach seiner persönlichen Meinung über die Einstellung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum und nach den Handlungsmöglichkeiten des Landtags bei diesem Sachverhalt. Olaf Wegner hat diese Befragung am 21.01.2015 beantwortet:

Fragen von Karl-H. W. Greve vom 23.12.2014 und
Antwort von Olaf Wegner vom 21.01.2015

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Nach der miserablen Leistung von vier seiner Partei-Kollegen in der gleichen Angelegenheit überrascht der Landtagsabgeordneter Olaf Wegner sehr angenehm durch die Sachlichkeit und die Offenheit seiner Antwort: Er hat das ihm vorgetragene Anliegen des Bürgers sehr gut verstanden (was im Landtag NRW nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit ist, wie zum Beispiel hier berichtet), er weicht keine Frage aus, drückt sich klar aus  und  teilt wie vom Bürger erwünscht seine persönliche Einschätzung über die Tierhaltung und über die Einstellung der Strafanzeige  mit – auch eine Seltenheit unter den NRW-Landtagsabgeordneten. Kompliment.

Darüber hinaus spricht Olaf Wegner Klartext über seine Einschätzung der politischen Machtverhältnisse bei diesem Anliegen, auch für die Bürger seitens eines Volksvertreters sehr zu begrüßen:

[…] „Aber selbst wenn dieses Prinzip gebrochen und ein Antrag auf Anklageerhebung eingereicht werden würde, würde es mangels parlamentarischer Mehrheiten trotzdem zu keiner Anklageerhebung seitens des Landtags NRW kommen. Die rot-grüne Koalition, die derzeit die Mehrheit im Landtag NRW stellt, wird wohl kaum einer Klageerhebung des Landtags NRW gegen eine Landesoberbehörde eines Ministeriums zustimmen, welches sie selbst leitet.

Ja schlimmer noch, die Grünen, die von von dem Schein leben, angeblich die Partei der Tierrechtler zu sein, würden massiv an Glaubwürdigkeit – die Währung der Politik – verlieren, wenn groß an die Öffentlichkeit käme, dass das für diesen Sachverhalt verantwortliche Ministerium, das von den Grünen geführt wird, wegschaut anstatt einzugreifen – wie es das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und die Ideale der Grünen fordern; und leider auch der gute Glaube der potentiellen Grünen-Wähler annimmt. Dementsprechend wird die Landesregierung sich so verhalten, dass die Angelegenheit möglichst nicht groß hochkocht.“

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Hier gratuliere ich den MdL Olaf Wegner, der aus meiner Sicht sein Mandat zum Schutz der Rechte und Interessen der Bürger verstanden hat. Auch das ist leider keine Selbstverständlichkeit im Landtag NRW.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Einstellung der Strafanzeige gegen das Regierungspräsidium Tübingen: Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Vor dem Hintergrund der  gravierenden Vorkommnisse um die Affenversuche am Max Planck Institut Tübingen (MPI), worüber in den Medien und in diesem Blog ausführlich berichtet wurde, hat eine Bürgerin am 02.12.2015 eine Strafanzeige  bei der Staats-anwaltschaft Tübingen gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Vorwürfen der Vertöße gegen das Tierschutzgesetz bei der  Genehmigung der Primatenversuche am MPI erstattet,

siehe folgenden Text der Strafanzeige.

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Mit Verfügung vom 09.01.2015 hat die Staatsanwaltschaft Tübingen die Strafanzeige eingestellt, siehe:

09.01.2015 – Einstellung der Strafanzeige gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen durch die Staatsanwaltschaft Tübingen
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Am 19.01.2015 hat die Bürgerin eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen der Einstellung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Tübingen eingereicht, siehe:

19.01.2015 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Genehmigung der Affenversuche am MPI Tübingen

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Ich werde in diesem Blog über weitere Entwicklungen berichten.——————————————–

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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MdL Gabriele Hammelrath: Beruhigende Antwort zum Höllenlabor COVANCE: Nordrhein-Westfalen ist ein demokratischer Rechtsstaat

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund hat im November 2014 eine Gruppe von 21 Bürgern per E-Mail alle  237 Abgeordneten  des NRW-Landtags von diesem Sachverhalt einzeln in Kenntnis gesetzt  und nach ihrer persönlichen Beurteilung dieses Anliegens vom öffentlichen Interesse gefragt.

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Die befragte Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion Gabriele Hammelrath hat einer Bürgerin unter Bezug auf diese Petition folgende Auskunft per E-Mail erteilt:

 […] „Und die Bürgerinnen und Bürger können ihre berechtigten Anliegen vor Gericht bringen. Sollte die Staatsanwaltschaft – nicht willkürlich, sondern nach intensiver Prüfung – zu einem anderen Ergebnis kommen, steht der Weg über eine Petition offen, den sie ja auch beschritten haben. Daher können Sie sich in diesem demokratischen Rechtsstaat gut aufgehoben fühlen.“

 

 

Diese Aussage von Gabriele Hammelrath ist in zweifacher Hinsicht extrem beruhigend:
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  1. Sie ist die einzige der befragten Abgeordneten, die den Bürgen überhaupt geantwortet haben (die Mehrheit hat es nämlich nicht getan), die durch ihre Antwort beweist, dass sie das ihr vorgebrachte Anliegen verstanden hat: Die Bürger möchten, dass ihre Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze durch die Behörde LANUV NRW vor Gericht gebracht werden. Die Bürger möchten, dass das zuständige Gericht die Stichhaltigkeit ihrer Vorwürfe prüft und Recht spricht. Die Bürger wenden sich mit einer Petition an den Landtag, mit der Bitte,  der Landtag möchte veranlassen, dass der ihnen durch die Staatsanwaltschaft Bochum versperrte Weg zu einer gerichtlichen Prüfung ihrer Vorwürfe eröffnet  wird.  Auf dieses  Anliegen der Bürger ist die  Landtagsabgeordnete Gabriele Hammelrath bis jetzt als einzige der 237 persönlich angesprochenen Abgeordneten eingegangen, und sie hat dieses Anliegen auch richtig verstanden.
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    Die Befragung anderer Abgeordneten hat nämlich einige merkwürdigen Antworte hervorgerufen, die nachweisen, dass sie nicht einmal das Anliegen der Bürger verstanden haben, und zwar wurde seltsamerweise daraus verstanden: Die Bürger verlangen von den Abgeordneten, dass sie selbst die Stichhaltigkeit ihrer Vorwürfe prüfen und selbst Recht sprechen! Das haben wir natürlich nie verlangt, wir wissen ja selbst, dass niemand außer den zuständigen Richtern die Stichhaltigkeit von Vorwürfen gegen geltende Gesetze prüfen darf, die Landtagsabgeordnete sind ja dazu nicht befugt. Was allerdings sie 2013 nicht gehindert hat, es doch zu tun: Das Parlament NRW hat sich im Rahmen der gleichgelagerten Petition über Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze durch LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum sich als Richter ernannt und  sich das Recht selbst zugesprochen, die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe selbst zu prüfen und das Urteil zu fallen: Unsere Vorwürfe seien nicht stichhaltig, die Behörde habe gegen keine Gesetze verstoßen: Siehe unsere Beschwerde vom 01.07.2014 an die Präsidentin des Landtags  wegen  Überschreitung der Befugnisse des  Parlaments und Missachtung der verfassungsmäßig angeordneten Gewaltenteilung – die allerdings ignoriert wurde.
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  2. Diese Aussage der Landtagsabgeordnete Gabriele Hammelrath ist auch deswegen extrem beruhigend, weil sie damit nachweist, dass sie die Grundsätze unserer demokratischen Gesellschaftsordnung verinnerlicht hat, sowie sie auch bekräftigt, wie sie im Portal des Parlaments Nordrhein-Westfalen verankert und nachzulesen sind: 
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    “Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.”

Es ist sehr erfreulich und beruhigend, dass wir im Landtag NRW doch auch Volksvertreter haben und dass wir unserer demokratischen Gesellschaftsordnung vertrauen dürfen . Dafür danke ich der Landesageordnete Gabriele Hammelrath recht herzlich!

Selbstverständlich ist es nämlich nicht: Der MdL Thomas Kutschaty zum Beispiel versteht sich offensichtlich nicht als Volksvertreter, sondern als Obrigkeitsvertreter, siehe: Justizminister Thomas Kutschaty: Der Staat bin ich.

Auch die MdL Hannelore Kraft fühlt sich für solche Anliegen der Bürger nicht zuständig, siehe: Massaker von Primaten an der Uni Bochum: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wäscht sich wieder einmal die Hände in Unschuld

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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