Blog – Jocelyne Lopez

Tierversuche: Die Präsidentin des Landtags NRW Carina Gödecke handelt gesetzwidrig

Ich verweise auf unsere Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013beim Landtag NRW wegen unseren Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Behörde LANUV NRW, sowie auf unsere Beschwerde vom 02.06.2014 an die Präsidentin des Landtags NRW wegen Ablehnung unserer Petition,
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Frau Carina Gödecke.

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Da wir keinen Bescheid über unsere Beschwerde bekamen, haben wir am 01.07.2014 folgende E-Mail an die Präsidentin des Landtags NRW geschickt:

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An Frau Carina Gödecke, Präsidentin des Landtags NRW

Unsere Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842 vom 16.08.2013
Ihr Beschluß vom 22.5.2014
Unsere Beschwerde vom 02.06.2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin Gödecke,

am 16.08.2013 haben wir die o.g. Petition wegen begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 durch die Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Universität Bochum beim Landtag NRW eingereicht. In Ihrem o.g. Beschluss vom 22.05.2014 zu diesem Sachverhalt baten Sie uns um Nachsicht für die unangemessene lange Bearbeitungszeit unserer Petition (9 Monate).

Diese Petition ist jedoch nach dieser langen Bearbeitungszeit leider nicht endgültig abgeschlossen, da wir am 02.06.2014 eine Beschwerde wegen unsachgemäßem Beschluß eingereicht haben: Anstatt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens im öffentlichen Interesse zu bewirken,  haben Sie sich unverständlicherweise das Recht zugeteilt, selbst zu beschließen, dass unsere Vorwürfe der Verstöße gegen §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz nicht stichhaltig seien und somit kein Anlaß bestünde, der Landesregierung (Justizministerium) Maßnahmen zu empfehlen. Damit hat der Landtag NRW seine Befugnisse überschritten: Einzig die Judikative ist gesetzlich befugt, die Stichhaltigkeit von Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze zu prüfen und darüber zu urteilen, dies steht keinem Landtag zu.

Diesen nicht gesetzeskonformen Beschluß können und dürfen wir als Petentinnen dementsprechend nicht hinnehmen.  Nach dem § 258 StGB „Strafvereitelung“ ist jeder einzelne Bürger verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze staatsanwaltlich bzw. gerichtlich prüfen zu lassen, sonst macht er sich selbst strafbar  (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Unsere Vorwürfe der Verstöße gegen §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Universität Bochum durch LANUV NRW sind hinreichend begründet, um eine gerichtliche Prüfung zu rechtfertigen: Es handelt sich nämlich um die Feststellung von Verstößen  aufgrund der eigenen Aussagen der Behörde LANUV NRW bzw. ihrer Aufsichtsbehörde (Umweltministerium NRW) als Antwort zu unserer Bürgeranfrage aus dem Jahre 2012, die Ihnen auch vorliegen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über den vollständigen Dienstweg, unsere Strafanzeige einzustellen, da es sich lediglich um Vermutungen handeln würde,  ist dementsprechend nicht haltbar: sie darf als willkürlich bzw. als unsachgemäß angesehen werden.

Vor diesem Hintergrund kann Ihr o.g. nicht gesetzeskonformer Beschluss vom 22.05.2014, es bestünde keine Verstöße gegen geltende Gesetze in dieser Angelegenheit, uns von unserer Verantwortung und Verpflichtung  als Bürgerinnen aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ nicht befreien.

Wir bitten Sie daher, sehr geehrte Frau Präsidentin Gödecke, uns in einer angemessenen Frist mitzuteilen, welche Folge Sie unserer Beschwerde vom 02.06.2014 zum endgültigen Abschluss der langen Bearbeitungszeit  unserer Petition geben möchten, damit wir ggfs. weitere Rechtsmittel einsetzen können, um unsere Verpflichtung und Verantwortung zur Wiedererstellung der Rechtskonformität in dieser Angelegenheit nachzugehen.

Wir wären dankbar für einen Bescheid bis zum 4. August 2014 und verbleiben,

mit tierschützerischen Grüßen

Gisela Urban und Jocelyne Lopez

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Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

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Sie schreien aus Angst und vor Schmerzen

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben
uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

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Comments

  1. Juli 8th, 2014 | 19:22

    […] Vor diesem Hintergrund werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten als einzelne Bürger im Rahmen des öffentlichen Rechts, die in der Verfassung verankert und uns legitimiert zugesprochen werden, vom Verbandsklagerecht nicht abschneiden bzw. einschränken lassen. Wir werden weiterhin unsere Verpflichtung und unsere Verantwortung aufgrund § 258 StGB “Strafvereitelung” nachgehen, wonach jeder einzelne Bürger verpflichtet ist, begründete Vorwürfe des Verstoßes gegen geltende Gesetze staatsanwaltlich bzw. gerichtlich prüfen zu lassen. Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einsetzen, damit unsere Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum von einem Gericht geprüft werden, siehe hierzu unsere letzte Beschwerde vom 01.07.2014 an die Präsidentin des Landtags NRW wegen Ablehnung unserer…. […]

  2. Juli 11th, 2014 | 17:00

    […] Tierversuche: Die Präsidentin des Landtags NRW Carina Gödecke handelt gesetzwidrig […]

  3. Juli 16th, 2014 | 08:08

    […] Tierversuche: Die Präsidentin des Landtags NRW Carina Gödecke handelt gesetzwidrig […]