Blog – Jocelyne Lopez

MdL Olaf Wegner spricht Klartext über die politischen Machtverhältnisse zum Höllenlabor COVANCE

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..

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Ein Bürger hat den Landtagsabgeordneten Olaf Wegner (PIRATEN) am 23.12.2014  im NRW-Abgeordneten-Watch nach seiner persönlichen Beurteilung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE gefragt, sowie nach seiner persönlichen Meinung über die Einstellung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum und nach den Handlungsmöglichkeiten des Landtags bei diesem Sachverhalt. Olaf Wegner hat diese Befragung am 21.01.2015 beantwortet:

Fragen von Karl-H. W. Greve vom 23.12.2014 und
Antwort von Olaf Wegner vom 21.01.2015

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Nach der miserablen Leistung von vier seiner Partei-Kollegen in der gleichen Angelegenheit überrascht der Landtagsabgeordneter Olaf Wegner sehr angenehm durch die Sachlichkeit und die Offenheit seiner Antwort: Er hat das ihm vorgetragene Anliegen des Bürgers sehr gut verstanden (was im Landtag NRW nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit ist, wie zum Beispiel hier berichtet), er weicht keine Frage aus, drückt sich klar aus  und  teilt wie vom Bürger erwünscht seine persönliche Einschätzung über die Tierhaltung und über die Einstellung der Strafanzeige  mit – auch eine Seltenheit unter den NRW-Landtagsabgeordneten. Kompliment.

Darüber hinaus spricht Olaf Wegner Klartext über seine Einschätzung der politischen Machtverhältnisse bei diesem Anliegen, auch für die Bürger seitens eines Volksvertreters sehr zu begrüßen:

[…] „Aber selbst wenn dieses Prinzip gebrochen und ein Antrag auf Anklageerhebung eingereicht werden würde, würde es mangels parlamentarischer Mehrheiten trotzdem zu keiner Anklageerhebung seitens des Landtags NRW kommen. Die rot-grüne Koalition, die derzeit die Mehrheit im Landtag NRW stellt, wird wohl kaum einer Klageerhebung des Landtags NRW gegen eine Landesoberbehörde eines Ministeriums zustimmen, welches sie selbst leitet.

Ja schlimmer noch, die Grünen, die von von dem Schein leben, angeblich die Partei der Tierrechtler zu sein, würden massiv an Glaubwürdigkeit – die Währung der Politik – verlieren, wenn groß an die Öffentlichkeit käme, dass das für diesen Sachverhalt verantwortliche Ministerium, das von den Grünen geführt wird, wegschaut anstatt einzugreifen – wie es das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und die Ideale der Grünen fordern; und leider auch der gute Glaube der potentiellen Grünen-Wähler annimmt. Dementsprechend wird die Landesregierung sich so verhalten, dass die Angelegenheit möglichst nicht groß hochkocht.“

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Hier gratuliere ich den MdL Olaf Wegner, der aus meiner Sicht sein Mandat zum Schutz der Rechte und Interessen der Bürger verstanden hat. Auch das ist leider keine Selbstverständlichkeit im Landtag NRW.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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