21. Januar 2015
Einstellung der Strafanzeige gegen das Regierungspräsidium Tübingen: Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Vor dem Hintergrund der gravierenden Vorkommnisse um die Affenversuche am Max Planck Institut Tübingen (MPI), worüber in den Medien und in diesem Blog ausführlich berichtet wurde, hat eine Bürgerin am 02.12.2015 eine Strafanzeige bei der Staats-anwaltschaft Tübingen gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Vorwürfen der Vertöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche am MPI erstattet,
siehe folgenden Text der Strafanzeige.
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Mit Verfügung vom 09.01.2015 hat die Staatsanwaltschaft Tübingen die Strafanzeige eingestellt, siehe:
Am 19.01.2015 hat die Bürgerin eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen der Einstellung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Tübingen eingereicht, siehe:
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Ich werde in diesem Blog über weitere Entwicklungen berichten.——————————————–
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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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