Blog – Jocelyne Lopez

Antwort des Ministers Johannes Remmel vom 30.06.14 wegen Primatenversuchen in Bochum und Verbandsklagerecht

Ich verweise auf unsere erneute Ansprache vom 10. Juni 2014 an den Umweltminister NRW Johannes Remmel wegen den Primatenversuchen an der Uni Bochum:

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, geben Sie Rechenschaft über die an der Uni Bochum gequälten und getöteten Versuchsaffen!

 

Am 02. Juli 2014 erhielt ich folgende Antwort per E-Mail:

Johannes Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
im Land Nordrhein-Westfalen,
Abgeordneter im Landtag NRW (DIE GRÜNEN),

 

 

Antwort des Ministers Johannes Remmel vom 30.06.2014 wegen Primatenversuchen in Bochum

 

Am 02.07.2014 haben wir folgende E-Mail als Antwort geschickt:

von Jocelyne Lopez und Gisela Urban
an Prof. Dr. Jaeger, Umweltministerium NRW
Datum: 02.07.2014

Betr.: Primatenversuche in Bochum
Unsere Ansprache vom 10.06.2014 an Minister Johannes Remmel
Ihr Brief vom 30.06.2014 – AZ VI-5-4203

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jaeger,

ich danke für Ihre Antwort auf meine o.g. Mail im Auftrag des Ministers Johannes Remmel.

Leider wurde mit keinem Wort auf die gestellten Fragen zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei den langjährigen Primatenversuchen an der Universität Bochum eingegangen, worum wir uns schon seit 2012 bemühen:

Wie viele Tiere wurden zwischen 1990 und 2012 in der instituteigenen Zucht der Uni Bochum gezüchtet? Wie viele Tiere wurden für die Versuche  verwendet? Wie lange für jedes einzelnes Tier? Wie ist die Beschreibung der Versuche? Welcher angestrebter Nutzen für Tier oder Mensch wurde bei diesem Forschungsvorhaben angegeben? Welcher Nutzen für Tier oder Mensch haben diese Versuche gebracht? Welche relevante neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben die Autopsie-Berichte der für die Versuche verwendeten Tiere gebracht? Wie viele Tiere der Zucht wurden nicht für die Versuche verwendet? Warum wurden sie auch getötet? Welche relevante neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben die Autopsie-Berichte der für die Versuche nicht verwendeten Tiere gebracht?

Darüber hinaus interessiert uns in berechtigter Weise wie viele Millionen Euros die Steuerzahler für das Forschungsvorhaben an der Universität Bochum „Untersuchung der Hand-Auge Koordination von Makaken“ über 22 Jahre bezahlen mussten.

Was die von Ihnen wiederholt angeführten neuen rechtlichen Möglichkeiten für Tierversuchsgegner im Rahmen des Verbandsklagerechts angeht, können wir hierzu gar kein konstruktives Dialog mit dem Umweltministerium führen, aus dem guten Grund, weil uns diese rechtlichen Möglichkeiten als Bürgerinnen nicht zustehen. Wie Sie wissen, kann dieses Rechtsinstrument nicht von einzelnen Bürgern in Anspruch genommen werden , sondern nur  von Vereinen, die von Ihrem Ministerium anerkannt wurden. Wir handeln nicht in Sachen Primatenversuche in Bochum als zugelassener Verein, sondern als einzelne Bürger – das sagten wir Ihnen schon auf Ihre Frage hin während der Gesprächsrunde im Ministerium, zu der Sie uns am 14.03.2013  eingeladen hatten.

Außerdem wurde der Verein, zu dem wir Fördermitglied sind, „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“, aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen von Ihrem Ministerium für das Verbandklagerecht nicht anerkannt, wie es zum Beispiel aus diesem Presseartikel vom 23.01.2014 hervorgeht:

Remmel gibt sieben Tierschutzvereinen Freibrief für Klagen

Wird etwa unser Verein „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“, der sich seit 30 Jahren fachlich hoch kompetent und gesellschaftlich äußerst aktiv  bei dem Themakomplex Tierversuche einsetzt (einschließlich wohlbemerkt auch bei den Primatenversuchen in Bochum) vom Minister Johannes Remmel nicht als „seriöse Organisation“ eingestuft, die nicht in der Lage wäre,  „verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umgehen zu können„? Diese Haltung würde sich allerdings mit der sehr bedenklichen Einstellung Ihrer Behörde LANUV NRW decken, die uns am 27.07.2012 als Antwort auf unsere Bürgeranfrage über die Primatenversuche in Bochum mitteilte, dass sie den Verein „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ für wissenschaftlich unqualifiziert bei der Thematik Tierversuche hält:

Zitat LANUV NRW:

Die Ansichten des Vereins ,,Ärzte gegen Tierversuche e.V.” über die Primatenversuche in Bochum besitzen in erster Linie nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen.

Vor diesem Hintergrund werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten als einzelne Bürger im Rahmen des öffentlichen Rechts, die in der Verfassung verankert und uns legitimiert zugesprochen werden, vom Verbandsklagerecht nicht abschneiden bzw. einschränken lassen. Wir werden weiterhin unsere Verpflichtung und unsere Verantwortung aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ nachgehen, wonach jeder einzelne Bürger verpflichtet ist, begründete Vorwürfe des Verstoßes gegen geltende Gesetze staatsanwaltlich bzw. gerichtlich prüfen zu lassen. Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einsetzen, damit unsere Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum von einem Gericht geprüft werden, siehe hierzu unsere letzte Beschwerde vom 01.07.2014 an die Präsidentin des Landtags NRW wegen Ablehnung unserer Petition.

Wir werden uns weiterhin für die Rechte der Tiere und der Bürger einsetzen.

Wir trauern um jeden einzelnen Bochumer Makaken, der seit 22 Jahren grausam und sinnlos  in unserem ungewollten Auftrag  an der Uni Bochum aufgrund eines Irrweges der Wissenschaft gezüchtet, gequält und getötet wurde. Wir trauern um die Leiden und um den Tod jedes einzelne Tieres, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jaeger, und schließen uns den einfachen Worten einer Tierschützerin an einem Opfer der Wissenschaft bei COVANCE, die uns aus der Seele sprechen – bestellen Sie sie bitte Ihrem Minister.

Wir haben dich verlor’n
Ohnmacht, Trauer, Zorn
Ich versprech dir jetzt
Ich tu, was ich kann

 

Mit tierschützerischen Grüßen
Jocelyne Lopez und Gisela Urban

 

 

Bild-Makaken-Remmel-1000

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Siehe auch in diesem Blog:

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Ablehnung der Petition beim Landtag NRW wegen Verstößen gegen das
Tierschutzgesetz durch LANUV NRW: Kann die GRÜNE-Fraktion helfen?

Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei
DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

sowie auch:

Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!

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Tierversuche: Die Präsidentin des Landtags NRW Carina Gödecke handelt gesetzwidrig

Ich verweise auf unsere Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013beim Landtag NRW wegen unseren Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Behörde LANUV NRW, sowie auf unsere Beschwerde vom 02.06.2014 an die Präsidentin des Landtags NRW wegen Ablehnung unserer Petition,
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Frau Carina Gödecke.

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Da wir keinen Bescheid über unsere Beschwerde bekamen, haben wir am 01.07.2014 folgende E-Mail an die Präsidentin des Landtags NRW geschickt:

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An Frau Carina Gödecke, Präsidentin des Landtags NRW

Unsere Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842 vom 16.08.2013
Ihr Beschluß vom 22.5.2014
Unsere Beschwerde vom 02.06.2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin Gödecke,

am 16.08.2013 haben wir die o.g. Petition wegen begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 durch die Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Universität Bochum beim Landtag NRW eingereicht. In Ihrem o.g. Beschluss vom 22.05.2014 zu diesem Sachverhalt baten Sie uns um Nachsicht für die unangemessene lange Bearbeitungszeit unserer Petition (9 Monate).

Diese Petition ist jedoch nach dieser langen Bearbeitungszeit leider nicht endgültig abgeschlossen, da wir am 02.06.2014 eine Beschwerde wegen unsachgemäßem Beschluß eingereicht haben: Anstatt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens im öffentlichen Interesse zu bewirken,  haben Sie sich unverständlicherweise das Recht zugeteilt, selbst zu beschließen, dass unsere Vorwürfe der Verstöße gegen §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz nicht stichhaltig seien und somit kein Anlaß bestünde, der Landesregierung (Justizministerium) Maßnahmen zu empfehlen. Damit hat der Landtag NRW seine Befugnisse überschritten: Einzig die Judikative ist gesetzlich befugt, die Stichhaltigkeit von Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze zu prüfen und darüber zu urteilen, dies steht keinem Landtag zu.

Diesen nicht gesetzeskonformen Beschluß können und dürfen wir als Petentinnen dementsprechend nicht hinnehmen.  Nach dem § 258 StGB „Strafvereitelung“ ist jeder einzelne Bürger verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze staatsanwaltlich bzw. gerichtlich prüfen zu lassen, sonst macht er sich selbst strafbar  (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Unsere Vorwürfe der Verstöße gegen §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Universität Bochum durch LANUV NRW sind hinreichend begründet, um eine gerichtliche Prüfung zu rechtfertigen: Es handelt sich nämlich um die Feststellung von Verstößen  aufgrund der eigenen Aussagen der Behörde LANUV NRW bzw. ihrer Aufsichtsbehörde (Umweltministerium NRW) als Antwort zu unserer Bürgeranfrage aus dem Jahre 2012, die Ihnen auch vorliegen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über den vollständigen Dienstweg, unsere Strafanzeige einzustellen, da es sich lediglich um Vermutungen handeln würde,  ist dementsprechend nicht haltbar: sie darf als willkürlich bzw. als unsachgemäß angesehen werden.

Vor diesem Hintergrund kann Ihr o.g. nicht gesetzeskonformer Beschluss vom 22.05.2014, es bestünde keine Verstöße gegen geltende Gesetze in dieser Angelegenheit, uns von unserer Verantwortung und Verpflichtung  als Bürgerinnen aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ nicht befreien.

Wir bitten Sie daher, sehr geehrte Frau Präsidentin Gödecke, uns in einer angemessenen Frist mitzuteilen, welche Folge Sie unserer Beschwerde vom 02.06.2014 zum endgültigen Abschluss der langen Bearbeitungszeit  unserer Petition geben möchten, damit wir ggfs. weitere Rechtsmittel einsetzen können, um unsere Verpflichtung und Verantwortung zur Wiedererstellung der Rechtskonformität in dieser Angelegenheit nachzugehen.

Wir wären dankbar für einen Bescheid bis zum 4. August 2014 und verbleiben,

mit tierschützerischen Grüßen

Gisela Urban und Jocelyne Lopez

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Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

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Sie schreien aus Angst und vor Schmerzen

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben
uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

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6.7.14 – Protestaktion am Flughafen Köln wegen Versuchstiertransporten von AIR FRANCE-KLM

Am 6. Juli wollen wir am Flughafen Köln-Bonn vor den Schaltern von KLM mit einer Protest-Aktion auf die grausamen Transporte von Tieren für Tierversuche durch Air France-KLM aufmerksam machen:

Sonntag 06.07.2014 – 8:30 – 11:00 Uhr
Terminal 2D – Flughafen Köln-Bonn

Die Kundgebung findet im Rahmen des globalen Stop Vivisection-Aktionswochenende statt.

Air France-KLM ist die mittlerweile WELTWEIT LETZTE Passagierflugline die noch immer bereit ist, massenweise Affen, Hunde und andere Tiere aus ihren Heimatländern in europäische und nordamerikanische Tierversuchslabore zu transportieren und somit die Tierversuchsmaschinerie entscheidend mit am Laufen hält!

Gemeinsam wollen wir vor dem Schalter von KLM Passagiere und Flughafengäste darauf aufmerksam machen, welch unfassbares Leid sich in den Frachträumen unter den Füßen der meist ahnungslosen Air France-KLM Passagiere abspielt.

Seid mit dabei und oder bewerbt die Veranstaltung! Je mehr wir sind desto mehr können wir bewegen!

Weitere Hintergründe zur Kampagne gegen Versuchstiertransporte sowie aktuelle News und Aktionstermine findet ihr auf:  www.stopvivisection.net

 

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DemoAirFrance-2

.Honte à AIR FRANCE !

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Siehe auch in diesem Zusammenhang:

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!



Für ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen: Jetzt aktiv werden!

Informationen der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

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Youtube Video: Jetzt aktiv werden!

Veröffentlicht am 26.04.2014

Tierversuche sind nicht nur grausam, sondern auch wissenschaftlich unsinnig und unnötig. Unser Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. kämpft für ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen und für eine tierversuchsfreie Forschung und Medizin, eine Wissenschaft, die durch Tests an menschlichen Zellkulturen, mit Computer-simulationen, Mikrochips und Bevölkerungsstudien arbeitet. Jeder kann uns dabei helfen!

[embedyt]href=http://www.youtube.com/watch?v=nEYMKRS6050[/embedyt]

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So können Sie aktiv zur Abschaffung der Tierversuche beitragen…

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Unsinn Tierversuch – Ein animierter Aufklärungsfilm der Ärzte gegen Tierversuche

Die Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. hat gerade 100.000 Fans bei Facebook erreicht. Ihr animierter Aufklärungsfilm „Unsinn Tierversuch“ steht kurz vor 100.000 Klicks. Sehenswert und informativ:

Youtube Video – Veröffentlicht am 02.10.2013

Tierversuche werden stets mit dem zukünftigen Nutzen für den Menschen gerechtfertigt. Schauen wir uns diese Versuche genauer an, wird der Nutzen aber fraglich, denn ein Tier ist kein Mensch. Der Film erklärt mit Hilfe von animierten Bildern, warum Tierversuche unsinnig und unnötig sind.

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Unsinn Tierversuch

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[embedyt]href=“http://www.youtube.com/watch?v=xxFbQfbxXjI&feature=youtu.be“>http://www.youtube.com/watch?v=xxFbQfbxXjI&feature=youtu.be[/embedyt]

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Ansprache an Umweltminister Alexander Bonde wegen Affenversuchen in Tübingen

Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir unter der Federführung von Gabriele Menzel am 26.06.2014 folgende Ansprache an den Umwelminister vom Baden-Württemberg gerichtet:

 

Alexander Bonde,
Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg
Partei BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN

 

Von Gabriele Menzel
An Herrn Alexander Bonde,
Poststelle@mlr.bwl.de
Betr.: Primatenversuche in Tübingen
Datum: 26.06.2014

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,

am 06.05.2012 richtete ich auf Ihre Auskunft hin eine Bürgeranfrage im öffentlichen Interesse an Ihre untergeordnete Behörde Regierungspräsidium Tübingen, um die notwendige Transparenz über die langjährigen Primatenversuche in Tübingen herbeizuführen.

Wie Sie aus der Korrespondenz entnehmen können, die aus dieser Anfrage hervorging, weigerte sich die von Ihren genannte zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Versuchen mit Primaten in Tübingen jegliche Auskünfte über die Forschungsanträge zu erteilen:

12.06.2012 – Zitat Regierungspräsidium Tübingen:

„Damit dürfte Ihnen aber auch bekannt sein, dass eine Behörde zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierten Angaben zu einzelnen Antragstellern und Anträgen machen kann.“

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Es trifft nicht zu, dass eine Behörde zur Verschwiegenheit gegenüber fragenden Bürgern verpflichtet sei, wenn es sich wie bei mein Anliegen nicht um datengeschützen Informationen handelt, sondern vielmehr um genehmigungs-relevante und gesetzpflichtige Angaben aus den Forschungsanträgen. Ganz im Gegenteil  sind die Bürger berechtigt, jegliche Auskünfte, die nicht dem Datenschutz unterliegen, von einer Behörde zu fordern, zumal in diesem Fall ein dringender Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz  vorlag.

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Wie Prof. Dr. Wolf Singer als führender Hirnforscher und langjähriger Experimentator mit Primaten in Frankfurt es in der Presse schon 1999 zugegeben hat, sollen die Tierexperimentatoren in der Grundlagenforschung zum Umgehen der gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzgesetzes dazu verleitet sein, in ihren Forschungsanträgen zu „schwindeln“ und zu „betrügen„:

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Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999 – Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs

Zitate Wolf Singer:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird.

[…] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“

[…] „Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.“

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Die Bürger, die diese Forschungsvorhaben mit Steuergeld finanzieren, können und dürfen nicht hinnehmen, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes durch Schwindel von den Forschern umgegangen werden.

Ich bitte Sie daher zu veranlassen, sehr geehrter Herr Minister Bonde, dass Ihre untergeordnete Behörde Regierungspräsidium Tübingen, die zuständig und verantwortlich für die Genehmigung der Forschungsanträgen mit Primaten in Tübingen ist, mir gebührenfrei folgende genehmigungsrelevante und gesetzpflichtigen Fragen umgehend beantwortet:

1. Auflistung aller Forschungsvorhaben, die mit Verwendung von Primanten in Tübingen genehmigt wurden.

2. Für die jeweiligen Forschungsvorhaben:

a) Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere
b) Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. der Verlängerungen
c) Beschreibung der Versuche
d) Forschungszweck und angestrebter Nutzen

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Für eine Antwort bis zum 26.07.14 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gabriele Menzel

Mitunterzeichner:
Jocelyne Lopez, Adile Pannicke, Dagmar Seliger, Claudia Sunitsch, Roswitha Taenzler,  Gisela Urban

 



Tierleben retten – mit dem Osteuropa-Projekt des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Informationen der Arbeitsgruppe Münster vom Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. – siehe Facebook :
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Tierleben retten – mit dem Osteuropa-Projekt unseres Vereins

Seit 2008 stattet unser Verein Universitäten in Osteuropa mit tierversuchsfreien Lehrmitteln aus, wie z. B. Lehrfilmen, Modellen, Simulations-Software und der dazu nötigen Hardware. Im Gegenzug verpflichten sich die Universitäts-Institute vertraglich dazu, keine weiteren Tierversuche durchzuführen. Die in der Lehre durchgeführten Versuche sind oft äußerst qualvoll. Üblich ist z. B., den Tieren bei lebendigem Leib mit einer Schere den Kopf abzuschneiden, um sie anschließend zu sezieren.

Bisher wurden bereits mit 43 Instituten Verträge geschlossen – die meisten davon in der Ukraine. Dadurch wurden Tierversuche an schätzungsweise 47.000 Tieren pro Jahr aufgegeben – eine massive Rettung von Tieren, wie sie mit vergleichbaren Mitteln wohl an kaum einer anderen Stelle möglich sein dürfte. Möglich wird dies durch die Verhandelbarkeit der Institute verbunden mit ihren sehr begrenzten Geldmitteln. Häufig sind es nur die für die dortigen Verhältnisse sehr hohen Kosten tierversuchsfreier Lehrmittel, die einer tierversuchsfreien Lehre im Weg stehen. In solchen Fällen wird diese Hürde durch gezielte Spenden unserer Mitglieder und Unterstützer ausgeräumt und viele qualvolle Tierversuche werden zeitnah aufgegeben.

Aktuell arbeitet unser Verein daran, Verträge mit drei weiteren Universitäts-Instituten in Kirgistan zu schließen. Durch Bereitstellung eines Laptops je Institut sowie Simulationssoftware können hierdurch weitere Tierversuche an schätzungsweise 1.170 Tieren pro Jahr aufgegeben werden. Zur Deckung der Kosten wurde wieder ein Betterplace-Spendenprojekt eingerichtet. Wie immer sind Ihre Spenden steuerlich absetzbar.

Hier gelangen Sie zum Spendenprojekt: http://betterplace.org/de/projects/19894

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung!

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Siehe auch auf der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.: 

Projekt „Tiere retten mit Computern“

Im Winter 2013/2014 konnten wir mit zwei weiteren Institutsleitern in der Ukraine sowie mit je einem in Kirgisien und Usbekistan Verträge zum Umstieg auf eine tierversuchsfreie Lehre schließen. Jährlich etwa 3.000 Wirbeltiere wie Frösche, Ratten, Kaninchen, Hunde und Katzen werden allein durch diese vier Verträge nicht mehr getötet.

Durch die derzeitige Krise in der Ukraine sind unsere bisherigen Projekte nicht beeinträchtigt. Selbst im blutig umkämpften Donetsk im Osten des Landes und in Simferopol auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim gibt es nach Aussage der Hochschullehrer keine Probleme mit der Einhaltung der Verträge. […]

Weiterlesen…

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Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

Ich verweise auf meinen Blog Eintrag über die Bürgeranfrage einer Gruppe von Tierschützern zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE in Münster am 22.06.2014

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

und gebe nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder:

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1)   23.06.2014 – E-Mail-Antwort von LANUV NRW:

Von: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
An: Gisela Urban
Cc: Fachbereich84@l-anuv.nrw.de
Betreff: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster

Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.06. Ihre Anfrage unterfällt dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), wonach Sie einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen haben (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Soweit sie um eine gebührenfreie Mitteilung gebeten haben, muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Herausgabe von Informationen grundsätzlich gebührenpflichtig ist (§ 11 Abs. 1 IFG NRW). Die Höhe der Informationen richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW) und hängt letztlich von Höhe des erforderlichen Verwaltungsaufwandes ab. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand ist ein Gebührenrahmen von 10 bis 500 €  vorgesehen, in einfachen Fällen ist die Übermittlung von Auskünften sogar gebührenfrei (Nr. 1.1, 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW).

Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie auch vor dem Hintergrund der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag auf Zugang zu den besagten Informationen festhalten; andernfalls teilen Sie es mir bitte mit.  Für sonstige Rückfragen stehe ich natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 15 – Justiziariat
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de

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2)   25.06.2014 – E-Mail an LANUV NRW:


Von: 
Gisela Urban
An: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
Betr.: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014
Ihre E-Mail-Antwort vom 23.06.2014
Hier: Antrag auf Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse

Sehr geehrter Herr Hoyer,

vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Zur  Klärung einer etwaigen Gebührenerhebung teile ich Ihnen mit, dass ich weiterhin eine Gebührenbefreiung für meine Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse beanspruche und hiermit ausdrücklich beantrage.

Folgende Begründungen führe ich zu meinem Antrag auf Gebührenbefreiung an:

1. Der von Ihnen angeführte § 11 Abs. 1 IFG NRW regelt lediglich die Gebührenstaffelung in den Fällen, wo die Auskunftsersuchen aus privaten Interessen erfolgen (zwischen 10 und 500 Euro), jedoch nicht die Fälle der Gebührenbefreiung, die dort unberührt sind. Für alle im IFG NRW nicht geregelte bzw. unberührte Bestimmungen ist jedoch ausdrücklich ein Rückgriff auf das Gebührengesetz NRW zulässig. Ich beanspruche dementsprechend die Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, die im GebG NRW § 6 Satz 2 „Ermäßigung und Befreiung“ geregelt wird:

„Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebühren-befreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen.“

Ich erinnere auch daran, dass die Verwaltungsgebührensatzungen der Städte in allen Bundesländern, einschließlich in NRW, eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen von Bürgern vorsehen, die im öffentlichen Interesse erfolgen, zum Beispiel Verwaltungsgebührensatzung § 4 Absatz 2 der Stadt Recklinghausen: „Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen„. Die gleiche Regelung gilt auch im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es wäre hoch befremdlich,  dass Bürger, die sich an das LANUV  NRW wenden, nicht die gleichen Rechte wie andere Bürger anderweitig hätten. Es  ist auch hoch unwahrscheinlich, dass es die Absicht des Gesetzgebers in NRW gewesen sei, mit dem neuen Gesetz IFG die Bürger schlechter zu stellen als vorher und schon vorhandenen Rechte zurückzusetzen.

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2. Nach einer mir erteilten Auskunft des Datenschutzbeauftragten NRW sollte auch grundsätzlich der Zugang zu den Informationen der öffentlichen Stellen bei einem normalen Verwaltungsaufwand gebührenfrei sein. Da es sich bei meinem Auskunftsersuchen ausschließlich um genehmigungsrelevante Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben handelt, sind dementsprechend alle von mir erfragten Informationen in der Genehmigungsakte vorhanden, so dass weder aufwändige Recherchen noch erhebliche Vorbereitungsaufwand erforderlich sind, zumal es sich nicht um datengeschützte Informationen handelt, die das Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern würden.

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3. Ich gebe zu bedenken, dass es sich bei meinem Auskunftsersuchen um einen ausgesprochenen Fall vom öffentlichen Interesse handelt: durch den § 258 StGB „Strafvereitelung“ bin ich als Bürgerin verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen geltenden Gesetze amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, sonst mache ich mich selbst strafbar (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe). Wie in meiner Bürgeranfrage angeführt, vermute ich,  dass die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance gegen §§ 2 und 7 Tierschutzgesetz verstößt. Es ist mir nicht bekannt, und es wäre auch sehr befremdlich, dass ein Bürger für die amtliche oder staatsanwaltliche Prüfung eines Verdachts auf Verstöße gegen geltende Gesetze Kosten privat zu tragen hätte.

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Ich bitte Sie daher mir zu bestätigen, dass mein Antrag auf Gebührenbefreiung von Ihrer Behörde angenommen wird. Anderenfalls würde ich mich veranlasst fühlen, den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW einzuschalten und um seine Vermittlung zu bitten, um eine Lösung herbeizuführen. Die Datenschutzbeauftragte des Lands NRW erhält zur Information eine Kopie unserer bisherigen Korrespondenz in dieser Angelegenheit.

Ich danke im Voraus für eine positive Entscheidung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban

Mitunterzeichner:

Georg Andor, Jocelyne Lopez, Gabriele Menzel, Ursula Muthmann, Adile Pannicke, Silke Schwindowski, Dagmar Seliger, Claudia Sunitsch, Mario Wilbert

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Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

 

Protest_Hamburg_Juni2014

© Copyright Gisela Urban, 2014
Proteste gegen Tierversuche am Flughafen Hamburg, Juni 2014

 



06.09.14 – Großdemo wegen AIR FRANCE in Frankfurt

Informationen aus der Webseite Stop Vivisection:

Aus der Wildnis ins Labor … Air France macht’s möglich!

Großdemo gegen Tierversuche und Tierversuchstransporte am 6.9.2014 in Frankfurt

Seitdem weltweite Proteste dazu geführt haben, dass China Southern Airlines im März 2014 die Transporte von Primaten für Tierversuche stoppte, ist Air France-KLM die letzte bekannte Passagierfluggesellschaft, die immer noch massenhaft Affen und andere Tiere aus ihren Heimatländern in Versuchslabore transportiert!

Im März 2011 begann von Frankreich aus eine Tierrechtskampagne gegen die Todesflüge von Air France. Schnell wurden die Proteste gegen den Tierversuchshandel international. So gab oder gibt es immer wieder Aktionen in Italien, England, der Türkei, den USA, Russland, Israel, China, Südamerika und Australien.

Seit Sommer 2011 finden auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz regelmäßig Kundgebungen, Mahnwachen und Infostände zum diesem Thema statt – Tendenz stetig steigend.

Das Kampagnennetzwerk Stop Vivisection dokumentiert die Ereignisse und liefert Hintergrundinfos zum Handel mit sogenannten Versuchstieren in deutscher Sprache.

Gemeinsam mit euch wollen wir am 6. September 2014 das bisher größte Zeichen gegen den Tierversuchshandel setzen!

Weiterlesen…

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Bitte nehmt euch die Zeit, um die Tierversuchslobby am 6. September zusammen mit vielen anderen Menschen so richtig ins Schwitzen zu bringen!

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Berichte und Bilder der Protestaktionen in Mai 2014 in Deutschland, Schweiz, Frankreich, USA, Türkei und Mauritius…

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Siehe auch in diesem Zusammenhang:

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!

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Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir folgende Bürgeranfrage wegen dem Affenlabor COVANCE in Münster an das Umweltministerium NRW eingeleitet (unter der Federführung von Gisela Urban):

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1)   19.06.2014 – E-Mail an das Umweltministerium NRW:

Betr: Tierversuche im Affenlabor COVANCE, Münster

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Mitteilung, wer die zuständige und verantwortliche Behörde, sowie die zuständige und verantwortliche Abteilung für eine Auskunftserteilung im öffentlichen Interesse über die im Betreff angegebenen Angelegenheit ist.

Ich danke im voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 10.07.2014 und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban

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2)   20.06.2014 – E-Mail Antwort des Umweltministeriums NRW:

Betr.: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
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Sehr geehrte Frau Urban,
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: zuständige Behörde für die Entscheidung über eine Genehmigung eines Tierversuchs ist das LANUV, konkret die Abteilung 8.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Friedhelm Jaeger

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3)   22.06.2014 – Bürgeranfrage an LANUV NRW – Abteilung 8 :

Sehr geehrte Damen und Herren,

kürzlich habe ich in der Presse Bilder  aus dem Affenlabor COVANCE in Münster gesehen, wo Primaten in Einzelhaltung in sehr kleinen Käfigen gehalten werden.

Wie allgemein bekannt ist, sind die meisten Primaten Gesellschaftstiere  und haben einen großen Bewegungsbedarf. Die Haltung in Einzelhaft und in so kleinen Käfigen verursacht zwangsläufig für diese hochempfindsamen Tiere unvorstellbaren Qualen und auch zwangsläufig gravierende psychische Schäden, und verstößt nach meinem Rechtsempfinden gegen das Tierschutzgesetz §§ 2 und 7:

Tierhaltung –  § 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

Tierversuche – § 7

2. die Tiere, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, so zu halten, zu züchten und zu pflegen, dass sie nur in dem Umfang belastet werden, der für die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken unerlässlich ist. 

4. Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.

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Gemäß Mitteilung des Umweltministeriums NRW ist Ihre Abteilung zuständig und verantwortlich für die Genehmigung der Tierversuche in diesem Labor. Ich berufe mich auf ein öffentliches Interesse und bitte Sie, mir gebührenfrei im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Fragen zu beantworten:

1. Herkunft, Anzahl und Art der Tiere, die im Affenlabor COVANCE in Einzelhaltung gehalten werden?

2. Maße der Käfige bei Einzelhaltung?

3. Jeweilige Dauer der Haltung bei Einzelhaltung?

4. Werden Jungtiere von den Müttern getrennt und in Einzelhaltung gehalten?

Für eine Antwort bis zum 11.08.2014  bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban

Mitunterzeichner:

Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Adile Pannicke
Mario Wilbert

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4)   23.06.2014 – E-Mail-Antwort von LANUV NRW mit Ankündigung einer Gebührenerhebung:

Von: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
An: Gisela Urban
Cc: Fachbereich84@l-anuv.nrw.de
Betreff: AW: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster

Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.06. Ihre Anfrage unterfällt dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), wonach Sie einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen haben (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Soweit sie um eine gebührenfreie Mitteilung gebeten haben, muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Herausgabe von Informationen grundsätzlich gebührenpflichtig ist (§ 11 Abs. 1 IFG NRW). Die Höhe der Informationen richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW) und hängt letztlich von Höhe des erforderlichen Verwaltungsaufwandes ab. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand ist ein Gebührenrahmen von 10 bis 500 € vorgesehen, in einfachen Fällen ist die Übermittlung von Auskünften sogar gebührenfrei (Nr. 1.1, 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW).

Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie auch vor dem Hintergrund der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag auf Zugang zu den besagten Informationen festhalten; andernfalls teilen Sie es mir bitte mit. Für sonstige Rückfragen stehe ich natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 15 – Justiziariat
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de
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5)  25.06.2014 – Unser Antrag auf Gebührenbefreieung wegen öffentlichem Interesse:

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Von: Gisela Urban
An: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
Betr.: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014
Ihre E-Mail-Antwort vom 23.06.2014
Hier: Antrag auf Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse

Sehr geehrter Herr Hoyer,

vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Zur Klärung einer etwaigen Gebührenerhebung teile ich Ihnen mit, dass ich weiterhin eine Gebührenbefreiung für meine Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse beanspruche und hiermit ausdrücklich beantrage.

Folgende Begründungen führe ich zu meinem Antrag auf Gebührenbefreiung an:

1. Der von Ihnen angeführte § 11 Abs. 1 IFG NRW regelt lediglich die Gebührenstaffelung in den Fällen, wo die Auskunftsersuchen aus privaten Interessen erfolgen (zwischen 10 und 500 Euro), jedoch nicht die Fälle der Gebührenbefreiung, die dort unberührt sind. Für alle im IFG NRW nicht geregelte bzw. unberührte Bestimmungen ist jedoch ausdrücklich ein Rückgriff auf das Gebührengesetz NRW zulässig. Ich beanspruche dementsprechend die Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, die im GebG NRW § 6 Satz 2 „Ermäßigung und Befreiung“ geregelt wird:

„Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebühren-befreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen.“

Ich erinnere auch daran, dass die Verwaltungsgebührensatzungen der Städte in allen Bundesländern, einschließlich in NRW, eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen von Bürgern vorsehen, die im öffentlichen Interesse erfolgen, zum Beispiel Verwaltungsgebührensatzung § 4 Absatz 2 der Stadt Recklinghausen: „Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen„. Die gleiche Regelung gilt auch im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es wäre hoch befremdlich, dass Bürger, die sich an das LANUV NRW wenden, nicht die gleichen Rechte wie andere Bürger anderweitig hätten. Es ist auch hoch unwahrscheinlich, dass es die Absicht des Gesetzgebers in NRW gewesen sei, mit dem neuen Gesetz IFG die Bürger schlechter zu stellen als vorher und schon vorhandenen Rechte zurückzusetzen.

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2. Nach einer mir erteilten Auskunft des Datenschutzbeauftragten NRW sollte auch grundsätzlich der Zugang zu den Informationen der öffentlichen Stellen bei einem normalen Verwaltungsaufwand gebührenfrei sein. Da es sich bei meinem Auskunftsersuchen ausschließlich um genehmigungsrelevante Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben handelt, sind dementsprechend alle von mir erfragten Informationen in der Genehmigungsakte vorhanden, so dass weder aufwändige Recherchen noch erhebliche Vorbereitungsaufwand erforderlich sind, zumal es sich nicht um datengeschützte Informationen handelt, die das Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern würden.

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3. Ich gebe zu bedenken, dass es sich bei meinem Auskunftsersuchen um einen ausgesprochenen Fall vom öffentlichen Interesse handelt: durch den § 258 StGB „Strafvereitelung“ bin ich als Bürgerin verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen geltenden Gesetze amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, sonst mache ich mich selbst strafbar (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe). Wie in meiner Bürgeranfrage angeführt, vermute ich, dass die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance gegen §§ 2 und 7 Tierschutzgesetz verstößt. Es ist mir nicht bekannt, und es wäre auch sehr befremdlich, dass ein Bürger für die amtliche oder staatsanwaltliche Prüfung eines Verdachts auf Verstöße gegen geltende Gesetze Kosten privat zu tragen hätte.

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Ich bitte Sie daher mir zu bestätigen, dass mein Antrag auf Gebührenbefreiung von Ihrer Behörde angenommen wird. Anderenfalls würde ich mich veranlasst fühlen, den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW einzuschalten und um seine Vermittlung zu bitten, um eine Lösung herbeizuführen. Die Datenschutzbeauftragte des Lands NRW erhalten zur Information eine Kopie unserer bisherigen Korrespondenz in dieser Angelegenheit.

Ich danke im Voraus für eine positive Entscheidung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban

Mitunterzeichner:

Georg Andor, Jocelyne Lopez, Gabriele Menzel, Ursula Muthmann, Adile Pannicke, Silke Schwindowski, Dagmar Seliger, Claudia Sunitsch, Mario Wilbert

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6)   04.07.2014 – Ablehnung unseres Antrags auf Gebürenbefreiung durch LANUV NRW:

Von: Hauke Christian Hoyer – HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
An: Gisela Urban
Cc: Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betreff: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Datum: 04. Juli 2014

Sehr geehrte Frau Urban,

die Argumente, die Sie aufführen, entsprechen weitestgehend jenen, die bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens am Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 26 K 2277/13 waren. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Urteil bekannt ist, bzw. zumindest Personen aus dem Kreis Ihrer Mitunterzeichner. (Andernfalls kann ich Ihnen gerne eine Kopie davon per Mail schicken).

Das Verwaltungsgericht hat sich in der Urteilsbegründung ausführlich mit Ihren Einwänden auseinander gesetzt und gut nachvollziehbar dargelegt, warum sie nicht überzeugen konnten. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich daher auf das besagte Urteil.

Bezüglich Ihrer Befürchtung, sich durch Nichteinholung von Informationen gem. IFG NRW (sei es gebührenfrei oder gebührenpflichtig) strafbar wegen Strafvereitelung machen zu können, sah sich das VG Düsseldorf allerdings nicht veranlasst, Ausführungen in dem Urteil zu machen. Dieser Aspekt mag in dem Gerichtsverfahren auch nicht erörtert worden sein.

Hierzu darf ich Ihnen jedoch mit Gewissheit mitteilen, dass eine solche Strafbarkeit keinesfalls in Betracht kommt. Beispielsweise setzt das Gesetz Absicht oder Wissentlichkeit voraus. Sie haben jedoch, wie Sie selbst schreiben, nur Vermutungen; bereits aus diesem Grund scheidet eine Strafbarkeit aus.

Selbst wenn es für Sie eine (strafrechtliche oder sonstige) Pflicht gäbe, entsprechende Sachverhalte amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, so wäre dieser Pflicht bereits dadurch Genüge getan, dass Sie Ihre Erkenntnisse gegenüber den zuständigen Behörden anzeigen. Die Behörden werden dann ihrerseits selbstständig ermitteln. Es gibt keine Ermittlungspflicht für Privatpersonen. Die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben obliegt grundsätzlich den öffentlichen Stellen.

Ich hoffe daher, dass ich Ihnen die Sorge vor etwaiger Strafverfolgung nehmen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 15 – Justiziariat
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de

 

7)   07.07.2014 – Unser Antrag auf die Mindestgebühr von 10 Euro:

Von Gisela Urban
An Hauke Christian Hoyer, LANUV NRW FB 15 – Justiziariat
Datum: 07.07.2014
Betr. : Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014 im Rahmen des IFG
Mein Antrag auf Gebührenbefreiung w/öffentlichem Interesse v. 25.06.14
Ihre E-Mail-Antwort vom 04.07.2014
Hier: Antrag auf die Mindestgebühr von 10 Euro

Sehr geehrter Herr Hoyer,

mit Bedauern nehme ich davon Kenntnis, dass Sie das Urteil 26 K 2277/13 des VG Düsseldorf bei der Klage einer Mitstreiterin in einem ähnlich gelagerten Fall heranziehen, um den Bürgern des Lands NRW sowohl den Anspruch auf ein öffentliches Interesse abzusprechen, als auch deren bestehendes Recht auf Gebührenbefreiung in den Fällen vom öffentlichen Interesse gemäß dem geltenden Gebührengesetz NRW abzuschaffen.

Dieses bedenkliche Urteil ist wohl ohne Präzedenzfall und entsinnt eklatant die Absicht des Gesetzgebers des IFG, den Bürgern mit verbesserten Rechten einen freien Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren: Nach der seltsamen Auffassung des Richters habe im Gegenteil eine Behörde im Rahmen des IFG das Recht, nur dann den Bürgern die gewünschten amtlichen Informationen zu erteilen, wenn sie selbst daran Interesse hat, es zu tun. Es steht Ihnen zwar zu, dieses Urteil als maßgebend für die Haltung Ihrer Behörde gegenüber fragenden Bürgern zugrunde zu legen, jedoch dürfen die Bürger wiederum an die Rechtsmäßigkeit dieses Urteils zweifeln, das den Sinn und Zweck des Informationsfreiheitgesetzes aushebelt. Es bleibt offen, ob andere Richter zukünftig in solchen Fällen gleich urteilen werden.

Zurückkommend auf meine Bürgeranfrage über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, woran ich festhalte, beantrage ich dann im Rahmen der Gebührenstaffelung für Verwaltungsaufwand gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW die Mindestgebühr von 10 Euro, da es sich lediglich um genehmigungsrelevante Fragen handelt, die dementsprechend bereits in der Genehmigungsakte vorhanden sind und keine aufwändige Recherche bzw. Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern.

Hier ziehe ich den Fall eines Bürgers heran, der Anlass zu der kleinen Anfrage Nr. 570 vom 17.10.2012 des Abgeordneten Ralf Witzel am Landtag NRW gegeben hat. Wie es aus der Antwort der Landesregierung vom 20.11.2012 zu entnehmen ist, hat LANUV NRW eine aufwändige Recherche, die sie dem Bürger ursprünglich mit zwei Gebührenbescheiden i.H. von je 1000 Euro für Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt hatte, auf die Mindestgebühr von je 10 Euro zurückgesetzt. Ich beanspruche Gleichbehandlung. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erhält Kopie meines heutigen Antrags auf die Mindestgebühr von 10 Euro, mit meiner ausdrücklichen Bitte, sich für die Annahme meines Antrages bei Ihrer Behörde einzubringen.

Abschließend möchte ich richtigstellen, dass die Erinnerung an meine Verpflichtung und Verantwortung aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ sich nicht auf meine Rechte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bezog, sondern auf die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, die ich aus der Presse entnommen habe, wonach die Tiere in kleinen Käfigen und in Einzelhaltung (einschließlich Babies), gehalten werden. Es handelt sich also nicht lediglich um Vermutungen, wie Sie es fälschlicherweise anführen, sondern vielmehr um die Feststellung eines strafrechtlich relevanten Vorganges. Sollten die von mir wahrgenommenen Bilder aus der Presse authentisch sein und dem jetzigen Zustand der Haltung der Tiere entsprechen, würde es nicht nur den heutigen Standard des ethischen Empfindens der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung tiefgründig verprellen, sondern auch gegen §§ 1, 2, 7 und 11 Tierschutzgesetz verstoßen. Ich werde dementsprechend durch die bloße Einreichung meiner Bürgeranfrage zur Einholung von amtlichen Informationen über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW von meiner Verantwortung und Verpflichtung aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ nicht befreit.

Mit tierschützerischen Grüßen
Gisela Urban

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8 )    16.07.201: Vermittlung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit NRW:.

Am 16.07.2014 erhielten wir in Kopie das Schreiben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW an die Behörde LANUV NRW in dieser Angelegenheit, siehe:

16.07.2014: Vermittlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wegen Gebührenerhebung von LANUV NRW bzgl. Affenlabor COVANCE

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9)  25.07.2014: Gebührenbescheid über 250 Euro von LANUV NRW:.

Am 25.07.2014 erhielt Frau Gisela Urban per Post einen Gebührenbescheid über 250 Euro des Fachbereichs 84 von LANUV NRW über die Beantwortung ihrer Anfrage, wobei sie wohlbemerkt diese Beantwortung noch nicht erhalten hat (die Gebühr kommt vorsichtshalber vor der Leistung, sicher ist sicher…), siehe:

Gebührenbescheid von LANUV NRW wegen Beantwortung der Bürgeranfrage über den Affenlabor Covance

Dieser Gebührenbescheid ist aus unserer Sicht in vielerlei Hinsicht äußerst bemerkenswert:

1. Es sieht so aus, als ob der Fachbereich 84 von LANUV NRW, der den Gebührenbescheid ausgestellt hat, überhaupt nicht über die Korrespondenz zwischen dem Justiziarat von LANUV NRW (Fachbereich 15 – Herrn Hauke Christian Hoyer) und Frau Gisela Urban, sowie über den o.g. Brief vom 16. 07.2014 des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit informiert wurde. Auf jeden Fall wird zu keinem Zeitpunkt auf die verschiedenen ausgetauschten Argumenten eingegangen, als ob gar keine Bemühungen zur Regelung der Gebühr angestellt wurden, sie werden völlig ignoriert: Frau Gisela Urban hatte ausführlich begründet, warum sie in diesem Fall die Minimumgebühr von 10 Euro beantragt hat, es wurde aber auf ihre Begründungen mit keinem Wort eingegangen. Das ist aus unserer Sicht nicht nur unfair, sondern auch unsachgemäß.
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2. Anstatt zu begründen, warum ihr zum Beispiel keine Gleichbehandlung durch eine Mindestgebühr von 10 Euro gewährt wird, wie bei dem herangezogenen Fall eines anderen Bürgers, berechnet ihr stattdessen LANUV NRW sofort als Gebührenbasis einen Stundenlohn von 77 Euro für Mitarbeiter des höheren Dienstes. Das ist aus unserer Sicht unangemessen und willkürlich. Man fragt sich allerdings auch, wann die in der genannten Tarifstelle 1.2 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung vorgesehene Mindestgebühr von 10 Euro überhaupt zustande kommen könnte, wenn systematisch jede gebrauchte Arbeitsminute den Bürgern als Stundenlohn berechnet wird. Man fragt sich hier auch, warum ein Mitarbeiter des höheren Dienstes (Stundenlohn 77 Euro) für die Beantwortung von genehmigungsrelevanten Fragen im Fall Covance Münster notwendig ist, wenn ein Mitarbeiter des mittleren Dienstes für die Beantwortung von genehmigungsrelevanten Fragen im Fall Ruhruniversität Bochum ausreichte (Stundenlohn 62 Euro).

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3. Auch wird überhaupt nicht auf die Ausführungen des Landesbeauftragten NRW für Informationsfreiheit in seinem Brief an Herrn Hoyer/Justiziarat LANUV NRW eingegangen, wie zum Beispiel, dass nur ein erheblicher Verwaltungsaufwand eine Gebührenfolge auslösen darf. Ab wann besteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand für LANUV NRW? Ab 10 Minuten (= 12,80 Euro) ? Ab 60 Minuten (= 77 Euro)? Ab 220 Minuten (=250 Euro wie hier berechnet wurde)? Sind 220 Minuten ein erheblicher Verwaltungsaufwand? Sie sind es aus unserer Sicht überhaupt nicht, vor allem im Hinblick darauf, dass es nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch im Interesse der Behörde sein sollte, transparent zu machen, ob die gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bei der Haltung der Tiere im Affenlabor Covance respektiert werden.

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4. Das Äquivalenzprinzip, das vom Landesbeauftragten NRW für Informa-tionsfreiheit ausführlich angeführt worden ist, wurde auch nicht berücksichtigt: Ein angemessenes wirtschaftliches Verhältnis besteht für eine ehrenamtlich engagierte Bürgerin nicht, wenn sie 250 Euro zahlen muss, nur um bei einem begründeten Verdacht zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen bei der Haltung der Tiere im Affenlabor Covance respektiert werden, was ohnehin ihre Pflicht als Bürgerin aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ ist. Es ist allerdings schon im Internet und im Landtag NRW bekannt, dass LANUV NRW eine Politik der Abschreckung der Bürger mit den Gebührenerhebungen im Rahmen des IFG betreibt (siehe Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel). Auf Bundesebene sieht das Informations-freiheitsgesetz eine Gebührenbefreiung für Anfragen im öffentlichen Interesse vor, auf kommunaler Ebene in NRW ist es auch vorgesehen. Hier wird die Absicht des Gesetzgebers umgegangen, die Gleichberechtigung der Bürger abgeschafft und das Equivalenzprinzip eklatant missachtet.

Frau Gisela Urban hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informa-tionsfreiheit gebeten, noch einmal gegenüber Herrn Hoyer/Justiziarat LANUV NRW für sie zu vermitteln: Es geht nicht, dass das Justiziarat sich aus dieser Konfliktsituation ohne Stellungnahme zurückzieht, nachdem es sich ungefragt vorgeschaltet hatte. Frau Gisela Urban beansprucht weiterhin die Minimumgebühr von 10 Euro und würde innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klagen, wenn es zu keiner Einigung kommen sollte (es besteht hier keine Rechtsanwaltspflicht, die Klagen reichen wir selbst ein). Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät den Bürgern, ihn vor einer Klage einzuschalten.

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10)  25.07.2014 – Antwort von LANUV NRW auf unsere Bürgeranfrage vom 22.06.14:

25.06.14 – Antwort von LANUV NRW auf unsere Bürgeranfrage

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11)  30.07.2014 – Unser Brief an die Behörde LANUV NRW:

Unser Brief an LANUV NRW vom 30.07.2014

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12)  04.08.2014 – Strafanzeige gegen LANUV NRW:

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

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13)  04.08.2014 – Brief von LANUV NRW über Bilder der Tierhaltung:

04.08.2014 – Brief von LANUV NRW über Bilder der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster

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14)  05.08.14 – Brief vom Referenten des Ministers Johannes Remmel:

Brief vom 05.08.14 von Prof. Dr. Friedhelm Jaeger, Umweltministerium NRW wegen Tierversuchen.

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15)  05.08.14 – Unsere Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer Mitarbeiterin von LANUV NRW:

 05.08.2014: Dienstaufsichtsbeschwerde an LANUV NRW über eine Mitarbeiterin der Abteilung 8 – Tierschutz

.17.

16)   07.08.14 – Antwort des Präsidenten von LANUV NRW auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde:

7.8.2014 – Der Präsident des LANUV NRW veranlasst eine Prüfung unserer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Genehmigungen von Tierversuchen

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17)  10.08.14 – Unsere Stellungnahme vom 10.08.14 auf dem Brief des Umweltministeriums:

Unsere Antwort vom 10.08.14 an Prof. Dr. Friedhelm Jaeger, Umweltministerium NRW wegen COVANCE

 

18)  15.08.14 – Brief vom Umweltministerium NRW:

NRW-Umweltministerium: Würdigung des Tierschützers und Tierrechtlers Gerhard Oesterreich

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19)  03.09.2014 – Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum:

03.09.14 – Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Affenlabor COVANCE in Münster

15).

——————————–
Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

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Bild-Unmenschlich1

 

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Siehe auch in diesen Gesamtkontext der Versuche an Primaten:

Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

Anzeige „Kreiter macht eiskalt weiter“: Unberechtigte Kritik der Uni Bremen

Wie Andreas Kreiter eine Verletzung seiner Menschenwürde konstruiert

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung “diese Leute” gegenüber Radio Bremen

Rechtsmäßigkeit der Affenversuche des Andreas Kreiter: Ansprache an die Bremer Bürgerschaft

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Über eine Million Euro Steuergelder für die Affenversuche des Andreas Kreiter

Anzeige “KREITER macht eiskalt weiter” und das edle Verhalten des FDP-Politikers Markus Buhlert

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Ansprache an die Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

 

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