Blog – Jocelyne Lopez

Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Christian Wulff und gebe eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder, die sich durch die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens durch die General-staatsanwaltschaft Berlin zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ergeben hat:

Zitat Oberstaatsanwältin Kuppe, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, 21.09.12:

Soweit Sie in der Beschwerdebegründung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915/12 eingeleitet, das zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.

 

 

24.09.12 – Antwort der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen:

AZ 8940 Js 242427/12

Auf die Strafanzeige der Jocelyne Lopez vom 30. August 2012 gegen Wolf Singer wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt (§§ 152 Absatz 2 i.V. m. § 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung).

Gründe: Die Strafanzeige enthält keine Schilderung eines konkreten Tatvorwufs bzw. Tatgeschehens. Für die Aufnahme von Ermittlungen bedarf es der Darstellung von konkreten Anhaltspunkten, die ein strafrelevantes Verhalten des Beanzeigten nahelegen. Die allgemeine Behauptung, der Beanzeige würde ungenehmigte (Tier-) Versuche an Primaten durchführen, reicht zur Konkretisierung des Tatvorwurfs nicht aus.

Lindgens
Staatsanwalt

 

 

05.10.12 – Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main:

Betr.:
Tierschutz
Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt am Main
Ihr Schreiben vom 24.09.12 – AZ 8940 Js 242427/12
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde gegen die Ablehnung durch die Abteilung „Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen“ der Ein-leitung eines Ermittlungsverfahrens im o.g. Sachverhalt. Die Angelegenheit ist nicht von der zutreffenden zuständigen und verantwortlichen Abteilung  der Staatsanwalt-schaft Frankfurt bearbeitet worden: sie betrifft nicht Wirtschaftsstrafsachen, sondern Tierschutz:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwältin Kuppe, hat nämlich aus meiner Beschwerde in einer anderen Angelegenheit (Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer) meinen Vorwurf des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente von Wolf Singer abgetrennt (unter AZ 222 Js 915/12 Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwältin Kuppe) und zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 21.09.12 weitergeleitet: Der von mir ausgesprochene Verdacht ist dementsprechend nicht von der Abteilung „Wirtschaftsstrafsachen“ zu prüfen, sondern von der Abteilung Tierschutz.

Es bestehen durchaus konkrete Anhaltspunkten, die ein strafrelevantes Verhalten im Rahmen der langjährigen Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer nahelegen und zwar das Fehlen des vom TierSchG § 1 geforderten „vernünftigen Grundes“: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

1. Das Gesetz fordert für jedes Tierversuchsvorhaben eine begründete Darlegung des Forschungszwecks und des angestrebten Nutzens. Wolf Singer, dessen Experimente offiziell in der Grundlagenforschung angesiedelt sind, bezeichnete noch 1999 diese gesetzliche Vorgabe als eine „Katastrophe“, die „die Forscher zum Schwindeln zwingt“, sträubte sich gegen den geplanten (und inzwischen 2002 verabschiedeten) Art. 20 a GG Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel-bestimmung mit Verfassungsrang, und kündigte in den Medien an, sich auf den juristischen Weg – wenn nötig bis zur Verfassungsklage – dagegen zu wehren, siehe zum Beispiel:

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999
Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs
http://www.gegenworte.org/heft-4/singer4.html

Zitate Wolf Singer:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
„Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.“
[…]
„Wovor wir jetzt schon Angst haben, sind die einstweiligen Verfügungen, die je nach Gutdünken der Richter unsere Arbeit über Jahre lahmlegen können, bis wir beim Verfassungsgericht gelandet sind und dort wohl gewinnen werden.“
[…]
„Das Problem mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz ist, daß es dann neben dem Artikel 5 ‚Forschung und Wissenschaft sind frei‘, einen weiteren Artikel im Grundgesetz gibt, der sich speziell mit der Schutzbedürftigkeit der Tiere befaßt und der, falls er nun kommen sollte, gegen den Artikel 5 gerichtswirksam ausgespielt werden kann.“ 

 

  

2. Das Gesetz fordert bei jedem Versuchsvorhaben den Nachweis, dass ähnliche Versuche nicht schon woanders durchgeführt werden, um die Wiederholung von ähnlichen Versuchen zu vermeiden. Wolf Singer haltet sich nicht an diese Bestimmung: Seine seit 30 Jahren durchgeführten Tierversuche werden in ähnlicher Weise auch langjährig an anderen Forschungsstandorten durchgeführt, wie zum Beispiel in Bremen von seinem Schüler Andreas Kreiter – wobei sowohl der Bremer Senat mit der Unterstützung der Mehrheit der Bremer Bevölkerung einstimmig den Rückzug aus solchen Versuchen im Land Bremen beschlossen hat, und die genehmigende Behörde sowie die Gerichtbarkeit die Fortführung solcher Versuche untersagten. Siehe zum Beispiel in der Webseite von „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

Der Fall Bremen
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/index.php?option=com_content&view=article&id=225:der-fall-bremen&catid=55:tierversuche-an-affen&Itemid=65

In Tübingen, in Bochum und in Magdeburg werden auch seit Jahren ähnliche Versuche in der Hirnforschung durchgeführt. In Berlin und München haben allerdings die jeweiligen zuständigen und verantwortlichen Behörden die Genehmigung für die Fortführung solcher Versuche bereits abgelehnt.

 

 

3. Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgeführten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren.  Wolf Singer hat für seine seit 30 Jahren offiziell in der Grundlagenforschung angesiedelten Tierversuche gemäß eigenem Zugeständnis keine Erfolge zu verzeichnen, siehe zum Beispiel:

Zitat Wolf Singer:

“Ich bin davon überzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubten.”
(DIE ZEIT – 10.03.2005 – Nr. 11)

 

 

4. Das Gesetz fordert die Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden. Wolf Singer haltet sich nicht daran: Seine eigene Hauptthese der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen will er durch grausame Tierexperimente nachgewiesen haben, wobei dieser Forschungsansatz durch nichtinvasive und ethisch vertretbare Versuche bereits mit menschlichen  freiwilligen Probanden experimentiert wurde (Libet-Experimente) und darüber hinaus von den Experimentatoren selbst als methodologisch nicht geeignet erklärt wurde, die Existenz oder Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen nachzuweisen, siehe zum Beispiel:

Die Libet-Experimente
http://www.philosophieverstaendlich.de/freiheit/aktuell/libet.html

 

 

5. Offiziell werden die Experimente am Max Planck Institut für Hirnforschung in der Grundlagenforschung im Dienste der Allgemeinheit angesiedelt, wie alle 80 Institute der Max Planck Gesellschaft.

Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten jedoch darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie forscht, wie zum Beispiel: 

Magazin „Gehirn & Geist“ – 2004 – Interview mit Wolf Singer und Thomas Metzinger „Ein Frontalangriff auf unsere Menschenwürde“
http://www.philosophie.uni-mainz.de/metzinger/publikationen/Gehirn%20&%20Geist.htm

Zitat Wolf Singer:

„Zunächst einmal: Psychodrogen sind überhaupt nichts Neues. Wir trinken schließlich auch Kaffee. Die Menschheit war immer sehr innovativ, wenn es darum ging, Stoffe zu entwickeln, die auf die Psyche einwirken. Wir verfügen heute über ein ganzes Arsenal psychoaktiver Pharmaka – wobei die Palette der Möglichkeiten allerdings derzeit enorm anwächst.“

Zitat Thomas Metzinger:

„Es könnte durchaus sein, dass das Drogenproblem eskaliert, wenn es neue Substanzen gibt, die noch viel schönere Bewusstseinszustände vermitteln als alles, was wir heute kennen. Wo ein Markt entsteht, wird immer auch eine Industrie sein, die ihn bedient – ob legal oder illegal. Noch wichtiger erscheint mir jedoch das Stichwort „Neurotechnologie“: Wissenschaftler arbeiten weltweit emsig an neuen technologischen Zugriffsmöglichkeiten auf das Gehirn. Kurz: Die Möglichkeiten, unsere geistigen Zustände zu verändern, werden an vielen Fronten optimiert und in Zukunft überhaupt zahlreicher.“

 

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999
Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs
http://www.gegenworte.org/heft-4/singer4.html

Zitat Wolf Singer:

„Wenn ich Tierversuche, zum Beispiel für die Entwicklung von Antidepressiva für unethisch halte, dann muß ich auch konsequent sein. Dann erwarte ich von Tierschützern, daß sie in ihrem Paß vermerken: „Ich bin überzeugter Tierversuchsgegner und möchte, wenn ich im Koma aufgefunden werde, mit folgenden Verfahren nicht behandelt werden, weil diese nachweislich auf der Basis von Tierversuchen entwickelt worden sind.“ 

Auch wurde eine Bürgeranfrage 2012 von der genehmigenden Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer nicht beantwortet und es wurde keine Transparenz über die Verlagerung 2011 der langjährigen Tierexperimente der Grundlagenforschung vom Max Planck Institut für Hirnforschung auf ein Privatunternehmen der Pharmaindustrie (Hexal) herbeigeführt. 

 

Vor diesem Hintergrund bestehen aus meiner Sicht sehr wohl ausreichende Anhaltpunkte zum Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer. Ich bitte um die Einleitung von Ermittlungen durch die zuständige und verantwortliche Abteilung Ihrer Behörde.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

 



Der Blogger Florian Freistetter und Schmähkritik über Jocelyne Lopez

Ich verweise auf eine Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht München am 05.09.2012, wonach u.a. die  Löschung  von Schmähkritik über mich im Blog von Thilo Kuessner in seinen zwei Diskussionen „Einstein und die cranks“ aus dem Jahre 2009 bei dem medienrechtlich verantwortlichen Redakteur von ScienceBlogs zu beantragen sei: Gerichtlicher Vergleich vom 05.09.2012 vor dem Landgericht München I
zwischen Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez
  

 

Zur Information: Auch bei der Plattform ScienceBlogs wurde schon im Jahre 2008 in der Diskussion von Florian Freistetter Die Mondlandungslüge Schmähkritik über mich verbreitet, sowie Verlinkungen auf die befreundeten anonymen Mobbing-Portalen „Alpha Centauri“ und „Esowatch“ (jetzt Spiram) von Florian Freistetter großzügig geduldet, die bis heute immer noch online sind:

Es ging in dieser Diskussion (woran ich mich nicht beteiligte) ab einem Beitrag vom Teilnehmer „Astronove“ um die Relativitätstheorie und ausdrücklich um mich:

 

Zitat von Astronove – 16. Dezember 2008:
[…]
https://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=405
[…]
Die Lopezsche Geschwindigkeitsaddition entsprechend dem gesunden Menschenverstand ist dagegen uneingeschränkt gültig:

 

Zitat von Florian Freistetter – 16. Dezember 2008:

Ach, ich finde das irgendwie immer niedlich, wenn Leute meinen, sie könnten die Relativitätstheorie mit Grundschulmathematik widerlegen. (Da gibts ja einige – ich muss mal ein paar Links rauskramen – Wo ist denn die Seite vom Herrn Todoroff hin? [Hinweis von Jocelyne Lopez: Verlinkung auf das inzwischen gelöschte Mobbing-Portal Esowatch] )… extrem dumm – aber niedlich! So wie kleine Kinder, die die Erwachsenen beeindrucken wollen.

 

Zitat von Susanne – 16. Dezember 2008:

Erst zitierst du die Flachpfeife Gernot Geise und jetzt geht es sogar noch tiefer: Jocelyne Lopez, die französische Sekretärin, die angetreten ist, die Relativitätstheorie zu wiederlegen. Was für eine Brüller. Da war mein Link http://www.relativ-kritisch.de/forum/ ja genau richtig. 
Ich habe die Email-Diskussion zwischen Lopinchen und Dr. Markus Pössel zum großen Teil verfolgt. Ist immer sehr interessant, wenn Dummheit auf Intelligenz trifft. Pössel erklärt die Zusammenhänge wirklich bewußt einfach, und ihr versteht es trotzdem nicht. Wenn ihr mit der RT schon solche Probleme habt, wie soll es dann erst mit der QM aussehen?
Eine Frage zum Schluß: Bis du eigentlich Mitglied der GFWP? (bitte nicht wieder lügen!)

 

Zitat von Susanne – 16. Dezember 2008:

Damit übernimmst du das Physikbild von Jocelyne Lopez. Wie gesagt, eine Sekretärin, keine Physikerin!

 

Zitat von AGC – 16. Dezember 2008:

Ahh, die legendäre Jocelyne Lopez: http://www.relativ-kritisch.de/forum/viewtopic.php?t=390
Nun, leider interessiert sich die Realität auch nicht für die Meinung von Frau Lopez oder für den “gesunden Menschenverstand”, ausschließlich die Beobachtung zählt. Wenn die Realität Deiner Geschwindigkeitsaddition widerspricht und Du Dich daraufhin gegen die Realität und für Deiner Geschwindigkeitsaddition entscheidest, hast Du tatsächlich eine inhaltliche Denkstörung.
Bei Dir gehe ich aber weiterhin davon aus, dass Deine Motivation ideologisch ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Physik

 

Zitat von Susanne – 17. Dezember 2008:

Ja, das stimmt. Ist aber nicht ganz so gravierend, denn es kann ja sein, dass er den Film nicht gesehen, sondern nur etwas davon gehört/gelesen hat. Peinlich, aber noch verzeihlich.
Absolut dumm ist es allerdings, sich die simple Denke einer einfachen Sekretärin zu eigen zu machen. Bei den vielen Einträgen hier, geht es vermutlich unter, aber das war nicht nur ein amüsantes Eigentor, das war argumentativer Selbstmord. Ein normaler Mensch würde sich jetzt total pikiert zurückziehen. Astronove aber nicht, der ist bald wieder da – mit einem ganzen Ärmel voller Trümpfe. spaßig spaßig.

 

Zitat von M1ke – 17. Dezember 2008:

BTW: “simple Denke einer einfachen Sekretärin”, ja bei der Bezeichnung hab ich auch das stereotype Bild einer blonden, sich die Fingernägel schleifenden Tippse vor Augen, aber trotzdem: ich kenne durchaus sehr gebildete Sekretärinnen (in der Tat kenne ich keine, auf die der genannte Stereotyp zutrifft). Ich stimme deiner Intension zwar zu, würde sie aber durchaus anders formulieren.

 

Zitat von Susanne – 17. Dezember 2008:

Hi M1ke,
normalerweise würde ich nicht über irgendjemand so urteilen, aber bei Jocelyne Lopez ist es angebracht.

 

Zitat von AGC – 17. Dezember 2008:

Hey, Jocelyne ist nicht blond!
http://www.esowatch.com/index.php?title=Jocelyne_Lopez

[Hinweis von Jocelyne Lopez: Verlinkung auf meine Denunziationsseite bei dem inzwischen gelöschten Mobbing-Portal Esowatch, jetzt online unter Psiram]

 

  

Zitat von Susanne – 17. Dezember 2008:

Du hast die vollkommen richtige Darstellung von Pössel zitiert und die dümmliche Ansicht von Lopez übernommen. Du hast sie sogar mit der “Lopezschen Geschwindigkeitsaddition” zu deinem Idol gemacht. Die argumentative Übereinstimmung geht so weit, dass man Martin Müller fast als 1:1-Abziehbild von Jocelyne Lopez betrachten kann. Viel Spaß noch in deiner Sackgasse.

 

Zitat von Susanne – 17. Dezember 2008:

Hallo AGC,
damit hast du uns wirklich ein tolles Weihnachtsgeschenk gemacht. Herzlichen Dank!
Lichtermüdung als Erklärung für die Rotverschiebung, und ich dachte das wäre längst ad acta gelegt. Erstaunlich was Astronove alles über die Photonen weiß und deren Aufbau – wow! Ich bin ja nur eine dusselige Sekretärin, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass wir hier ein großes Genie verkannt haben.

 

Vielleicht sollte der Blogger Florian Freistetter nach der erwähnten Gerichtsverhandlung überdenken, ob er doch diese Schmähkritik über mich in seinem Blog, sowie die Verlinkungen auf die anonymen Denunziations- und Rufmordportale „Alpha Centauri“ und „Esowatch“ (jetzt „Spiram“), dessen Inhalte er sich damit zu eigen macht,  löscht?

 

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Siehe auch in diesem Blog über Fehlleistungen des Bloggers Florian Freistetter im Internet mir gegenüber: 

Meine geistige Beschränkung ist kein Maß für die Realität
Dr. Florian Freistetter: Verweigerung der Auseinandersetzung mit Kritik
Die geistige Unbeschränktheit des Herrn Dr. Florian Freistetter, Astronom und Forscher in Jena und Heidelberg
Eine Bande von Blogger aus ScienceBlogs verunglimpft die Opfer vom Mobbing-Portal ESOWATCH und die Justiz



Tierversuche sind gefährlich

Ein Artikel aus der Webseite Bürger gegen Tierversuche e.V.

Buerger gegen Tierversuche gefaehrlich

Tierversuche sind gefährlich

Vielfach wird behauptet, man könne nicht auf Tierversuche verzichten, weil man einen »kompletten Organismus« für die Entwicklung von Medikamenten brauche. Bei Tieren handelt es zwar um einen ganzen Organismus, aber um den falschen. Tiere und Menschen unterscheiden sich hinsichtlich Anatomie, Physiologie und Stoffwechsel wesentlich voneinander. Selbst Tiere verschiedener Arten können auf Chemikalien und Medikamente ganz unterschiedlich reagieren. Nach der Durchführung eines Tierversuchs kann nicht vorausgesagt werden, ob Menschen genauso oder anders reagieren werden.

Eine Studie der Pharmafirma Pfizer besagt man könnte eher eine Münze werfen, als sich bei der Frage nach möglichen krebsauslösenden Stoffen auf Tierversuche zu verlassen. Bei der Identifizierung von für den Menschen krebserregenden Substanzen haben Tierversuche eine „Trefferquote von 50%“. Umgekehrt ist die Hälfte der aufgrund von Tierversuchen ausgemusterten Stoffe wahrscheinlich doch nicht karzinogen für Menschen.

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Der Mythos vom Tierversuch

Eine lesenswerte Studie von Dr. Bernhard Rambeck in der Webseite von Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Der Mythos vom Tierversuch

Weite Kreise unserer Gesellschaft gehen von der unabdingbaren Notwendigkeit des Tierversuchs aus. Aber die Notwendigkeit des Tierversuchs basiert auf Mythen, nicht auf Fakten. Die Mythen über den Tierversuch werden verbreitet, müssen verbreitet werden, weil sonst ein pseudowissenschaftliches System in sich zusammenstürzen würde. Weil ohne diese Mythen rasch klar würde, dass der Tierversuch der Menschheit nicht nur nicht hilft, sondern im Gegenteil ungeheuren Schaden für Mensch und Tier anrichtet.

Ein Mythos hat keinen Urheber, es gibt niemanden, der diese Mythen erstmals erzählt hat. Ein Mythos bildet sich, verdichtet sich und wird von allen geglaubt und weitergetragen. Auch von uns, bewusst oder unbewusst. Natürlich gibt es Kreise, die von diesen Mythen profitieren, die diese Mythologie zu untermauern suchen, die uns am Durchschauen dieser nebulösen Märchen hindern wollen. Aber niemand kann uns daran hindern, unseren Verstand zu gebrauchen und das tierexperimentelle System zu entlarven als das, was es ist: als brutalen Versuch, auf Kosten von empfindsamen Mit-Lebewesen Gesundheit zu produzieren und zu verkaufen – für gesellschaftliche Anerkennung und wirtschaftliche Vorteile. Der Mythos von der Notwendigkeit des Tierversuchs hat uns infiltriert wie eine Gehirnwäsche, es bedarf erheblicher persönlicher und gesellschaftlicher Anstrengungen, uns von diesem Mythos wieder freizumachen. Mythen lösen sich wieder auf, und zurück bleibt nur die Frage, wie es jemals möglich sein konnte, dass der Mythos geglaubt wurde. Der Mythos vom Tierversuch besteht aus einem ganzen Netz von Mythen, die wir im folgenden betrachten werden. 

Weiterlesen…

 

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Siehe auch vom Autor in diesem Blog:

Tierversuche müssen abgeschafft werden

Wie abgebrüht Tierexperimentatoren sind 

Tierversuche sind überflüssig!  

Medizinischer Fortschritt ist wichtig. Tierversuche sind der falsche Weg!

Dr. Bernhard Rambeck: Bleiben Sie bei der Wahrheit…

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Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Christian Wulff

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Beschwerde wegen Einstellung meiner Anzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer und gebe nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Sachlage wieder:

 

 

21.09.12 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf meine Beschwerde vom 30.08.12:

AZ: 121 Zs 1101/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre Beschwerde vom 30. August 2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 15. August 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs des Vorteilsnahme – 222 Js 1787/12 – teile ich Ihnen mit:

Nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen  Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft darf nur bei einem Anfangsverdacht für eine Straftat tätig werden. Ihr obliegt nicht die allgemeine Prüfung von Handlungen von Behörden oder anderen staatlichen Organisationen. Einen Straftatbestand der „ungerechtfertigten Ehrung“ gibt es jedoch nicht und zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Erfüllung anderer Straftatbestände durch den Beschuldigten Wulff oder andere Personen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes liegen ebenfalls nicht vor.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

Soweit Sie in der Beschwerdebegründung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915/12 eingeleitet, das zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.

Hochachtungsvoll
Kuppe
Oberstaatsanwältin

 

 

29.09.12 – Beschwerde per E-Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin:

An die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Zentralstelle Korruptionsbekämpfung
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff

Betr.:

Meine Anzeige vom 25.06.2012 gegen das Bundespräsidialamt Berlin
w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 – AZ 222 Js 1787/12

Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12 

Bestätigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 – AZ 121 Zs 1101/12

Hier: Beschwerde
  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich verweise auf den o.g. Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Berlin in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer und erhebe hiermit Beschwerde wegen der Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft und die Bestätigung der Einstellung durch die Oberstaatsanwaltschaft.

Wie es aus der kompletten Korrespondenz in dieser Angelegenheit hervorgeht, die der Oberstaatsanwaltschaft vorliegt, besteht aus meiner Sicht ein begründeter Verdacht der Korruption bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer durch das Bundespräsidialamt:

Bei der Übergabe des Ordens würdigte Staatsminister Michael Boddenberg von der Landesregierung Hesse in einer Pressemitteilung v. 12.08.2011 sowohl die „weitreichende Bedeutung“ der Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer, als auch seine zahlreichen Einflußmöglichkeiten in allen Medien, in den Gremien von zahlreichen universitären und außeruniversitären Einrichtungen, sowie sein Wirken im wirtschaftlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Pharma-Konzernen für die Durchsetzung des „Forschungsstandorts Deutschland“. Hervorgehoben wurde darüber hinaus sein „überragendes Engagement“ als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts.

Diese von Staatsminister Michael Boddenberg aufgeführten Begründungen für die Verleihung des Ordens, womit Wolf Singer „für viele ein Vorbild“ geworden sei, sind im Gegenteil für viele auf Unverständnis, auf Unzufriedenheit oder gar auf Empörung gestoßen:

  1. Im wissenschaftlichen Bereich sind nämlich die Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer mitnichten von „weitreichender Bedeutung“, sondern sind im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung international seit Jahrzehnten stark umstritten.
    .
  2. Seine eigenen Thesen stellen lediglich seine persönlichen philosophischen oder weltanschaulichen Vorstellungen dar und können keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und ihre angestrebten Implikationen im gesellschaftlichen Leben (z.B. flächendeckende Hirnscan-Untersuchung von Kindern zur vermeintlichen Früherkennung von Triebtätern oder Änderungen der Gesetzgebung über die Grundlage der juristischen Verantwortung).
    .
  3. Die Würdigung eines „überragenden Engagements“ von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts durch Michael Boddenberg ist völlig unverständlich und unglaubwürdig und wurde in breiten Schichten der Bevölkerung als skandalös und schändlich aufgenommen: Wolf Singer steht nämlich seit Jahrzehnten unter scharfer Kritik für seine berüchtigten und schockierenden Forschungsmethoden mit Tieren (insbesondere mit Primaten und Katzen). Seit 11 Jahren werden zum Beispiel jeden Monat vor seinem Forschungslabor in Frankfurt Mahnwachen gehalten. Der Protest und der Widerstand gegen solche Versuche reißen bundesweit seit Jahrzehnten nicht ab, es entstehen auch erhebliche gesellschaftliche Kollateralschäden wie zum Beispiel psychische Belastung von unzähligen Menschen, darunter viele Kinder und Jugendlichen, oder Radikalisierung der Proteste bzw. Bereitschaft zur Gewalt in Folge des Ohnmachtsgefühls und der Verzweiflung.
    .
  4. Die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer (Regierungspräsidium Darmstadt) hat 2012 eine Bürgeranfrage aufgrund des Verdachtes auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht beantwortet, sowie auch keine Transparenz über die Verlagerung der langjährigen Tierexperimente von Wolf Singer auf das Privatunternehmen Ernst Strüngmann Institute in Frankfurt/M. (Pharmakonzerne Novartis/Hexal) herbeigeführt. Eine Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wurde aus diesen Gründen am 12.09.12 erstattet (Staatsanwaltschaft Darmstadt – AZ 500 Js 43201/12).

 

Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht vertretbar und unverantwortlich, dass das Bundespräsidialamt sich weigert, gegenüber der Öffentlichkeit die Begründungen der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich auf eine Erteilung durch einen „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ beruft. Die Verschleierung der Begründungen der Verleihung des Ordens an Wolf Singer, die letztendlich sich auf die Aufzählung seiner gesellschaftlichen Beziehungen und seiner wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten beschränkt, ist aus meiner Sicht mit dem § 258 a Strafvereitelung im Amt nicht gesetzkonform.

Insbesondere sollte das Bundespräsidialamt den Nachweis des geehrten „überragenden Engagements“ des berüchtigten Tierexperimentators Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts glaubwürdig gegenüber der Öffentlichkeit bringen, die ja durch die Verleihung des Ordens eingeladen wird, Wolf Singer als „Vorbild“ anzusehen. Sonst ist die Vermutung gerechtfertigt, dass diese Verleihung ausschließlich aufgrund von persönlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus zustande gekommen ist.

Ich beantrage auch Rechtsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 

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Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

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Grausame Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Am Magdeburger Leibniz-Institut für Neurobiologie werden extrem grausame Tierversuche an Affen, Katzen, Wüstenrennmäusen (Gerbils), Ratten und Mäusen durchgeführt.

Bei den Affen werden Methoden wie vor 30 Jahren eingesetzt. Den Tieren wird dauerhaft eine helmartige Vorrichtung auf dem Schädel implantiert. Sie werden durch Durst gezwungen, stundenlang mit angeschraubtem Kopf in einem Primatenstuhl zu sitzen. Wüstenrennmäuse und Ratten werden mit Elektroschocks traktiert, Katzen werden zum Schielen gebracht und bei Mäusen wird das Gehirn geschädigt. Das Leid der Tiere ist immens, der Nutzen für kranke Menschen gleich Null. Es handelt sich um reine tierexperimentelle Grundlagenforschung ohne medizinische Anwendung.

Insbesondere Hirnforschung an nicht-menschlichen Primaten steht seit langem massiv in der Kritik. In Berlin, München, Bremen und in der Schweiz wurden in den letzten Jahren gleichartige Tierversuche aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens nicht mehr genehmigt. In Bremen steht eine Gerichtsentscheidung an, während es an den anderen Orten das Aus für die Primatenversuche bedeutete.

Das muss auch in Magdeburg möglich sein!

… weiterlesen

 

Hintergrundinformationen…

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Kritik der Relativitätstheorie: Menahem Simhony moniert die Unterdrückung von Kritik

Das GOM-Projekt berichtet in ihrer Dokumentation über die vehemente Kritik von Menahem Simhony wegen Verhinderung von kritischen Veröffentlichungen in der Physik:

Zitat G.O. Mueller:

Erstmals treffen wir bei einem Kritiker auf die interessante Metapher der “KKK-type hidden referees” für die gerühmte anonyme “peer review” zum Schutz der Rechtgläubigen Physiker. Zur Erinnerung: Der Ku-Klux-Klan ist eine Verbrecherbande, und seine handelnden Personen haben angesichts ihrer Taten die Verhüllung ihrer Gesichter dringend nötig. – Damit wird die von den Kritikern sehr früh diagnostizierte permanente Aufführung der Betrüger-geschichte von “Des Kaisers neuen Kleidern” in der theoretischen Physik um das Ausstattungsmerkmal der Ku-Klux-Klan-Kapuze bereichert. – Den Relativisten mag es schmeicheln, daß ihr Held Albert Einstein auch beim Unterdrücken und Zensieren von Abweichlern einer der ersten war. – Die Datierung des Beginns der generellen Zensur auf die 1930er Jahre entspricht der Lage in den angelsächsischen Ländern, aber Deutschland war auch hierin weltweit führend und hatte mit der kalten Machtergreifung schon 1922 begonnen und die Unterdrückung und Verleumdung auch viel besser und konsequenter organisiert. Die führende Physik-Nation führte eben auch in der Zensur.
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Den ganzen Artikel im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ lesen:

Menahem Simhony moniert die Unterdrückung von Kritik



Widerlegung und Entlarvung der Relativitätstheorie als Lügen-Gebäude

Ich verweise auf zwei Einträge im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:
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– Schon 1909 wurde die Spezielle Relativitätstheorie von Paul Ehrenfest widerlegt und hätte ad acta gelegt werden müssen:
Das Ehrenfest-Paradoxon widerlegt die Relativitätstheorie
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– Schon 1926 wurde auf den wissenschaftlichen Skandal und auf das Lügen-Gebäude der Speziellen Relativitätstheorie unverblümt hingewiesen:
Die Spezielle Relativitätstheorie ist ein Skandal und ein Lügen-Gebäude

 



Die Relativitätstheorie: Eine wissenschaftliche Massensuggestion

Albert Einstein bezeichnet das öffentliche Interesse an der Relativitätstheorie als „psychopathologisch“.  

Siehe im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie:

Die Relativitätstheorie: Eine wissenschaftliche Massensuggestion

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Tierversuche können ohne Zusammenbruch des Gesundheitssystems auf der Stelle abgeschafft werden

Auszüge aus einem Artikel der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

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Tierversuche reduzieren, ersetzen oder abschaffen?
Positionspapier zum 3R-Konzept

Im Jahre 1959 wurde von den britischen Wissenschaftlern W. Russel und R. Burch das sogenannte 3R-Konzept vorgestellt. Dieses Prinzip beruht auf der Annahme, der Tierversuch sei eine prinzipiell sinnvolle Methode, die durch Ersatz (replacement) durch nicht oder weniger leidensfähige Systeme, durch Verminderung (reduction) der Anzahl der Tiere oder durch Verfeinerung (refinement), z.B. Verminderung der Schmerzen für die Tiere, verbessert werden könnte. Eine Abkehr vom Tierversuch wird bei diesem Konzept nicht in Erwägung gezogen.

Für die Ärzte gegen Tierversuche sind die Rs Reduction und Refinement indiskutabel. Tierexperimente sind prinzipiell kein geeignetes Mittel des Erkenntnisgewinns für die medizinische Forschung und darüber hinaus moralisch verwerflich. Maßnahmen, bei denen die Zahl oder das Leid der Tiere verringert werden, stellen lediglich kosmetische Korrekturen eines falschen Wissenschaftssystems dar.
[…]
Die Ärzte gegen Tierversuche sind der Überzeugung, dass alle Tierexperimente auf der Stelle abgeschafft werden könnten, ohne dass es zu einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems kommen würde. Im Gegenteil, dem wirklichen medizinischen Fortschritt zum Nutzen des Menschen würde so Vorschub geleistet werden. Realistisch betrachtet wird es zu solch einem Tierversuchsstopp von heute auf morgen jedoch nicht kommen. Tatsächlich ist jeder noch so kleine Schritt von Rückschlägen gekennzeichnet und nur durch zähes Ringen zu erreichen. Jedes Tier, das in einem Labor stirbt, ist eines zu viel. Doch jede Maßnahme, mit der ein Tier vor einem schrecklichen Tod bewahrt werden kann, ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, das Leid der Tiere zu lindern und ihre Anzahl zu vermindern, kann allenfalls als Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung aller Tierversuche gesehen werden. Selbstverständlich darf hierbei das Endziel – die endgültige Abschaffung des tierexperimentellen Test- und Forschungssystems – nie aus den Augen verloren werden.

Die Ärzte gegen Tierversuche fordern eine Abschaffung der Tierversuche, um den Weg frei zu machen für eine am Menschen orientierte Medizin und Forschung, bei der wissenschaftliche Testmethoden, Ursachenforschung, klinische Forschung und Prävention von Krankheiten im Vordergrund stehen. Nur so kann die Medizin zu echten Fortschritten gelangen.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



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