Blog – Jocelyne Lopez

Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie: Neustart nach Domain-Diebstahl!

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In der Nacht vom 2. Juni 2012 wurde unsere Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ nach einem lange im voraus eingefädelten Diebstahl der Domain „wissenschaftliche-physik.com“ beim Internet-Provider 1&1 von Unbekannten online gekapert und ihre Inhalte missbraucht. Es gibt Hinweise, dass diese Straftat gegen den ehemaligen Verein GFWP, seine Gründer und seine ehemaligen Mitglieder gerichtet war, woraus unsere Internet-Präsenz ab 2008 hervorging, siehe: Über uns.

Unsere Webseite wurde vor dem Diebstahl unter der URL „wissenschaftliche-physik.com“ mehrere Tausend Mal pro Tag aufgerufen, wir starten neu unter der URL

http://www.kritik-relativitaetstheorie.de/

und danken den Autoren, Lesern und Sympathisanten, die uns in den letzten Jahren die Treue gehalten haben!

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Gerichtlicher Vergleich vom 05.09.2012 vor dem Landgericht München I zwischen Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez

Text des gerichtlichen Vergleiches vom 05.09.2012 vor dem Landgericht München I zwischen Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez:

 

„Wir, Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez werden uns künftig nicht mehr übereinander äußern.
Wir akzeptieren die jeweils andere Auffassung ohne dass wir die eigene Auffassung aufgeben.“

Unterschriften Ralf Kellerbauer, Jocelyne Lopez

 

Als erste Umsetzung des Vergleiches hat Dr. Ralf Kellerbauer die Löschung der 536 Beiträge veranlaßt, die er zwischen dem 16.11.2006 und dem 01.08.2010 im Forum “Alpha Centauri” geschrieben hatte. Darüber hinaus wurde die Löschung von weiteren zahlreichen Beiträgen bei den jeweiligen verantwortlichen Redakteuren der Internet-Plattformen “ScienceBlogs” (aus zwei Blog-Diskussionen von Thilo Kuessner “Einstein und die Cranks“) und “Sci-Logs/Spektrum der Wissenschaft” (aus einer Diskussion von Carolin Liefke “Einstein Widerleger & co“) beantragt.

Nach dem Verlauf der gerichtlichen Verhandlung würde ich jegliche Internet-Teilnehmer dringend abraten, Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede über mich oder über das GOM-Projekt Kritik der Relativitätstheorie, das ich zusammen mit Herrn Dipl. Ing. Ekkehard Friebe in der Öffentlichkeit vertrete, zu verbreiten, insbesondere Äußerungen, die mich mit Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Fanatismus, Sektenzugehörigkeit, „Deutsche Physik“, III. Reich, Holocaust oder Staatsfeindlichkeit in Verbindung setzen.



„Wissenschaftsbetrug ist Straftat“

Auszüge aus einem Artikel in der FAZ vom 6.8.2012 : 

„Wissenschaftsbetrug ist Straftat“
Hochschulverband fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, einen Strafbestand Wissenschaftsbetrug zu schaffen.
[…]
Um die Entwertung akademischer Grade einzudämmen, müssten die Abschreckungsinstrumente geschärft werden. Das Aufspüren und die Ahndung von Pagiaten müssten auch in Zukunft die Gemeinschaft der Wissenschaftler leisten.
[…]
Sowohl der Ghostwriter selbst als auch der Blender, der sich mit fremden Federn schmückt, müssten ins Visier genommen werden. Wissenschaftsbetrug sei kein Kavaliersdelikt, sondern kriminell, heißt es in einer Erklärung des Hochschulverbandes.
[…]

 

Vor diesem Hintergrund könnten aus meiner Sicht nachhaltig aufgespürte sowie historisch belegte Vorwürfe von Plagiaten, Manipulationen, Fälschungen, Täuschungen und Machenschaften rund um die Relativitätstheorie seit mehr als 100 Jahren gründlich geprüft werden, siehe zum Beispiel ein paar Studien und Berichte  in der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie mit weiterführenden Links:

Wurde die Welt betrogen?
Der gigantische Betrug mit Einstein
“zwei wirkliche Kerle”
Zu Guttenbergs Vorgänger
Die Einstein-Fälschung
Einstein leugnet, dass er die Formel von Hendrik A. Lorentz abgeschrieben hat
Die größte Mystifizierung in der ganzen Geschichte der Wissenschaft: Die Relativitätstheorie
Manipulation der Ergebnisse des berühmten Experiments Hafele/Keating
Manipulation der Ergebnisse der Sonnenfinsternis von 1919
Max Planck und der Verrat an der Wissenschaft
Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte und Geschichtsfälschung
Relativitätstheorie: Das Watergate der Physik
Whistleblowing in der Wissenschaft
Betrug und Täuschung in der Wissenschaft
The Einstein Myth and the Ives Papers: A Counter-Revolution in Physics
The International Centre for Theoretical Physics and its Involvement in Scientific Fraud
Il Grande Grido: Ethical Probe on Einstein’s Followers in the U.S.A.

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Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos – Kein kleines Menschenhirn

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

Auszüge: […]

Kein kleines Menschenhirn

Es heißt, die Hirnforschung diene angeblich dazu, das menschliche Gehirn besser zu verstehen, um eines fernen Tages Therapien gegen Alzheimer und Parkinson entwickeln zu können. Affen sind von allen Tieren dem Menschen am ähnlichsten, aber wie groß ist die Ähnlichkeit wirklich? Aysha Akhtar, M.D., M.P.H. (1), Neurologin aus Washington, USA, hat einige neuroanatomische und neurophysiologische Unterschiede zusammengetragen: 

– Die Hauptentwicklungsphase des Affenhirns dauert 136 Tage, die des menschlichen Gehirns 470 Tage (2).
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– Die menschliche Hirnrinde hat eine 10-mal größere Oberfläche als die des Affen (3).
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– Der V1-Bereich (ein Teil der Sehrinde) macht beim Affen 10 % der gesamten Hirnrinde aus, beim Menschen nur 3 % (4).
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– Identische Bereiche in der Sehrinde haben bei Affe und Mensch ganz unterschiedliche Funktionen (5,6).
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– Ein menschliches Neuron hat 7.000 bis 10.000 Synapsen (Verbindungen zu anderen Neuronen), beim Rhesusaffen sind es nur 2.000 bis 6.000 (2).
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– Menschen haben zur Verarbeitung von visuellen Reizen Hirnbereiche, die es beim Affen gar nicht gibt (7).
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– Das menschliche Gehirn hat Areale, die es beim Affen nicht gibt: für Sprache, Lesen, Singen, Gedichte schreiben, Rechnen, Sport, abstraktes Denken (8).
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– Eine Schädigung eines bestimmten Bereichs des motorischen Systems verursacht beim Menschen Akinesie, einen kompletten Ausfall von Sprache und Muskelbewegungen. Beim Affen hingegen gibt es nur eine geringe Beeinträchtigung (9).
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– Eine Schädigung des Scheitellappens, eines Abschnitts des Großhirns, ruft beim Menschen Apraxie hervor, eine Störung von Bewegungsabläufen und die Unfähigkeit bei erhaltener Bewegungsfähigkeit Gegenstände sinnvoll zu verwenden. Die gleiche Schädigung beim Affen verursacht lediglich geringfügige Muskelstörungen (9)

… hier weiterlesen

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Anzeige gegen die genehmigende Behörde für die Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Den kompletten Verlauf unserer Auseinandersetzungen mit der zuständigen und verantwortlichen Behörde habe ich in diesem Blog zusammengestellt und fortlaufend aktualisiert:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente
von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

Wegen gesetzwidrigem Verhalten der genehmigenden Behörde in dieser Angelegenheit, habe ich heute folgende Anzeige an die Staatsanwaltschaft Darmstadt geschickt: 

An die Staatsanwaltschaft Darmstadt

Betr.: Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt
Datum: 12. September 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wegen Verstoß gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze.

Ich habe am 10.01.12 eine Bürgeranfrage als öffentliches Anliegen an die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich gerichtet, um Transparenz über die Tierversuche des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt) im Interesse der Allgemeinheit herbeizuführen: Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 1 der langjährigen Tierversuche von Prof. Wolf Singer. Die Hessische Umweltministerin hat meine Anfrage zur Beantwortung an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung dieser Versuche weitergeleitet.

Wie es aus der beigefügten kompletten E-Mail-Korrespondenz hervorgeht (siehe ANLAGE 1), hat das Regierungspräsidium Darmstadt nicht nur meine Anfrage sehr mangelhaft beantwortet, trotz mehreren Widersprüchen und Beschwerden meinerseits, sondern meine anschließenden zwei Fachaufsichtsbeschwerden (siehe ANLAGE 2 und ANLAGE 3) weder vor dem Landesparlament Hessen behandeln lassen, noch Klärung über die weitere rechtliche Vorgehensweise zur Beseitigung der entstandenen Rechtsunsicherheit in dieser Angelegenheit herbeigeführt. 

Ich berufe mich weiterhin auf Art. 20 a Grundgesetz sowie auf  § 258 StGB und bitte Sie daher ein Verfahren zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in diesem Sachverhalt einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 



10 Fragen an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan über die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz

Nachstehend Auszüge aus dem  Offenen Brief der Forschungsgruppe G.O. Mueller über Wissenschaftsfreiheit nach GG Art. 5 an Frau Bundesministerin Annette Schavan vom 29.01.2006:
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Sehr geehrte Frau Ministerin,

[…]

Wir bitten Sie höflichst, unseren Arbeitsergebnissen, die wir seit Dezember 2001 kontinuierlich immer mehr Vertretern der Öffentlichkeit in Deutschland und jetzt auch in anderen Ländern vorlegen, die Ehre einer Antwort zuteil werden zu lassen. Die Fragen unseres “Offenen Briefes” v. 28.10.05 lassen sich in wenigen Zeilen zusammenfassen und ermöglichen klare Antworten:

1. Gibt es eine Tradition der Theoriekritik seit 95 Jahren? – Ja oder nein?

2. Ist diese Theoriekritik seit 80 Jahren unterdrückt und verleumdet worden? – Ja oder Nein?

3. Ist diese Theoriekritik in der wissenschaftlichen Diskussion argumentativ ausgeräumt worden? – Ja oder Nein?

4. Kommen in der wissenschaftlichen Diskussion der theoretischen Physik zur Speziellen Relativitätstheorie – wie in der Wissenschaft allgemein üblich – Minderheitsmeinungen fachlich und öffentlich zur Sprache? – Ja oder Nein?

5. Haben die Amtsinhaber der theoretischen Physik mit der Diskriminierung und dem Boykott von kritischen Minderheitsauffassungen durch deren Ausschluß aus der wissenschaftlichen Diskussion und damit den Ausschluß der Kritiker von den Grundrechten massenhaft ihre Amtseide auf das Grundgesetz gebrochen? – Ja oder Nein?

6. Sind die Wissenschaftsredaktionen der deutschen Tagespresse, der Zeitschriften und der elektronischen Massenmedien zur Unterdrückung der Theoriekritik erfolgreich gleichgeschaltet worden? – Ja oder Nein?

7. Herrscht in allen Bereichen unserer Gesellschaft (mit der einzigen Ausnahme: Internet) – also in Universitäten, Massenmedien, Schulen, allgemeinen und fachlichen Zeitschriften, Verlagsprogrammen – bezüglich dieser einen Theorie eine von dieser gesetzwidrigen Zensur verordnete Friedhofsruhe? – Ja oder nein?

8. Wird schon in den Schulen von den Fachlehrern mit pädagogischem Notendruck ein gegebenenfalls auch heuchlerisches Bekenntnis der Schüler zur Theorie verlangt und durchgesetzt, weil jeder, der kritisiert. für dumm erklärt wird? – Ja oder Nein?

9. Werden Zweifel der Schüler von vornherein abgekanzelt und damit bei den Schülern (und übrigens auch bei den Lehrerkollegen der anderen Fächer) Duckmäusertum und Opportunismus gezüchtet? – Ja oder Nein?

10. Wird die Öffentlichkeit durch das jahrzehntelange Verschweigen der Existenz einer kritischen Tradition betrogen? – Ja oder Nein?

Wir beantworten die Fragen 3 und 4 mit “Nein“, alle anderen Fragen mit “Ja“. Wir glauben, daß die Beweise für unsere Beantwortungen mit etwas Arbeitsaufwand, aber mit großer Sicherheit zu liefern sind, weil mit unserer Dokumentation das wichtigste Material bereitliegt.

Von einer Bundesministerin, die mit ihrem Ministerium einen ausreichenden Apparat zu ihrer Verfügung hat, sollten Bundesbürger in ihrem Kampf um ein Grundrecht zumindest eine klare Antwort erwarten dürfen, damit sie ihre weiteren Schritte vernünftig planen können. Wir haben vorstehend die 10 wichtigsten Fragen formuliert. Nun kann sie auch beim besten Willen niemand mehr überlesen oder ignorieren.

[…] 

den ganzen Brief lesen…



Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos: Der Fall Andreas Kreiter, Bremen

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

Auszüge:

[…]

Wegweisende Entscheidungen in Berlin und München

Der in England tätige Hirnforscher Alexander Thiele wollte seine Affenversuche an der Berliner Charité fortführen und beantragte eine entsprechende Genehmigung. Der Berliner Senat lehnte jedoch ab. Ausschlaggebend waren die mit diesen Experimenten verbundenen Durstqualen. Die Ablehnung wurde Anfang 2007 rechtskräftig.

Einem Antrag auf praktisch identische Versuche am Klinikum Großhadern in München wurde Ende 2006 ebenfalls die Genehmigung durch die zuständige Behörde verweigert. Im Unterschied zu Berlin wurden die Münchner Versuche seit Jahren genehmigt und durchgeführt. Der Antragsteller erhob zunächst Einspruch, ließ dann aber die Frist für die Begründung verstreichen. Das Verbot ist damit rechtskräftig.
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Der Fall Kreiter, Bremen

Seit mehr als zehn Jahren tobt der Streit um die umstrittenen Tierversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter in Bremen. Dank unzähliger Proteste zehntausender Bürger reagierte die Politik. Die Bremer Bürgerschaft beschloss einstimmig den geordneten Ausstieg aus den Affenversuchen und im Oktober 2008 verweigerte der Senat die Verlängerung der Genehmigung. Der Tierschutz überwiege gegenüber dem möglichen Nutzen der Versuche.

Dieser mutige Schritt ist der Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) hoch anzurechnen. Anders als in Berlin und München, wo gleichartige Tierversuche ohne große Gegenwehr der Forscher von den zuständigen Behörden abgelehnt wurden, droht in Bremen ein harter Gegenwind. Mit der aus öffentlichen Geldern finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Uni Bremen im Rücken will Kreiter bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. In einer beispiellosen Medienkampagne stellt sich der Hirnforscher als Opfer der Politik und des Tierschutzes dar.

Epilepsiekranken wolle er helfen. Wollen kann man vieles. Doch niemand kann Kreiters Behauptungen nachprüfen. Versuche an Affen geben allenfalls Aufschluss über die Funktion des Affenhirns. Eine mögliche Behandlung von Alzheimer oder Epilepsie ist nur vorgeschoben. Tatsächlich handelt es sich um reine Grundlagenforschung ohne praktischen Bezug. Der Nutzen für kranke Menschen gleich null.

Die Ablehnung der Genehmigung durch den Bremer Senat ist als Meilenstein zu werten. Es kann nicht angehen, dass ein aus öffentlichen Mitteln bezahlter Forscher sich einfach über gesellschaftliche Werte und demokratische Prinzipien hinwegsetzt. Die Forschungsfreiheit auf Kosten leidensfähiger Tiere muss endlich in die Schranken gewiesen werden. Ein langer, erbitterter Rechtsstreit um das Schicksal der 24 Makaken steht nun bevor.

Weitere Infos >>

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Siehe auch: Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

 

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in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
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(anonym)



Fachaufsichtsbeschwerden wegen Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Der komplette Austausch mit der genehmigenden Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) haben wir in diesem Blog zur Information gestellt:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von
Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

Nachstehend als weitere Entwicklungen ein E-Mail-Austausch im August 2012:

 

 

02.08.12 – Meine Erinnerung über die Behandlung unserer Fachaufsichtsbeschwerden:

 
An: Herrn Regierungspräsidenten Johannes Baron, Darmstadt

Betreff:
Tierschutz -Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer – Max Planck
Institut fürHirnforschung / Ernst Strüngmann Institute, Frankfurt
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.2012
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.2012

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Baron,

Am 12. Juli 2012 habe ich Sie gebeten, mir den Termin der jeweiligen Sitzungen mitzuteilen, auf den meine o.g. Fachaufsichtsbeschwerden behandelt werden. Leider erhielt ich von Ihnen keine Antwort.

Ich bitte Sie erneut, mir bis zum 23.08.2012  diese Termine mitzuteilen, da ohne eine Antwort Ihrerseits eine große Rechtsunsicherheit entsteht, die nur durch weitere Rechtsvorgehen geklärt und beseitigt werden könnte.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie an:

Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden

 

 

13.08.12 – Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt auf meine Erinnerung vom 02.08.12

 
Betreff: AW: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre Fachaufsichtsbeschwerden habe ich am 12. Juli 2012 der zuständigen  Abteilung zur Bearbeitung übersandt.
Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Fachaufsichtsbeschwerden werden nach Aktenlage entschieden. Eine Sitzung findet nicht statt, daher konnte ich Ihnen auch keinen Termin nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Schmitt
Persönliche Referentin des Regierungspräsidenten
Bürgerbeauftragte

 

 

14.08.12 – Meine Antwort auf die abweichende Auffassung der Behörde vom 13.08.12:

Betreff: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden
Ihre E-Mail vom 13.08.12 (nachstehend)

Sehr geehrte Frau Schmitt,

Ich danke für Ihre o.g. E-Mail-Antwort vom 13.08.12.

Jedoch bestehe ich auf die gesetzlichen Vorschriften der Fachaufsichtsbeschwerde und erwarte nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt  bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz).

Für eine Antwort bis zum 4. September 2012 danke ich im Voraus und  verbleibe

mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch in diesem Blog den kompletten und aktuellen Verlauf unserer Auseinandersetzungen mit Behörden seit Januar 2012 wegen den Tierexperimenten von Wolf Singer und wegen Verleihung des Bundesverdientskreuzes:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimenten von Prof. Dr. Wolf Singe: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

 



Meine experimentelle Widerlegung des Zwillingsparadoxons

Ich verweise auf meinen Eintrag im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und auf die anschließende Diskussion:

Meine experimentelle Widerlegung des Zwillingsparadoxons

 



Beschwerde wegen Einstellung meiner Anzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer

Ich verweise auf meine Anzeige gegen Christian Wulff wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer vom 25.06.12 und gebe nachstehend den Bescheid vom 15.08.12 der Staatsanwaltschaft Berlin über die Einstellung meiner Anzeige, sowie meine diesbezügliche Beschwerde vom 30.08.12 wieder:

 

15.08.12 – Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin auf meine Anzeige v. 25.06.12 gegen den ehem. Bundespräsidenten Christian Wulff

AZ 222 Js 1787/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Das auf Ihr Schreiben vom 25. Juni 2012 gegen den Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich ohne in Ermittlungen eingetreten zu sein gemäß § 170 Abs. 2 des Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, da Ihrer Anzeige keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen sind.

Gemäß §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft berechtigt und verpflichtet, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Gleichzeitig wird durch die genannten Vorschriften jedoch auch die strafverfahrensrechtliche Befugnis zum Einschreiten begrenzt, da die Strafverfolgungsbehörden erst dann aufklärend und strafverfolgend tätig werden dürfen, wenn hierfür derartige konkrete tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen dagegen noch keinen Anfangsverdacht.

Der behauptete Verstoß gegen das Ordensgesetz wäre im Übrigen ohnehin nicht strafbewehrt.

Für eine Vorteilsgewährung i.S.d. § 333 Strafgesetzbuch ergeben sich aus Ihrem Vorbringen keinerlei konkrete Anhalte.

Wie von Ihnen selbst im Rahmen der Anzeigeerstattung eingeräumt worden ist, beruht Ihr Verdacht auf bloßen Vermutungen.

Da es unzulässig ist, Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass diese die tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen würden, war das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Hochachtungsvoll
Weiding
Staatsanwalt

 

 

30.08.12 – Widerspruch und Beschwerde gegen die Einstellung meiner Anzeige vom 15.08.12 durch die Staatsanwaltschaft Berlin

Staatsanwaltschaft Berlin – An den Oberstaatsanwalt

Ihr Schreiben v. 15. August 2012 – AZ 222 Js 1787/12
Meine Anzeige vom 25. Juni  2012 gegen das Bundespräsidialamt Berlin
w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer
(Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie teilen mir mit Ihrem o.g. Schreiben vom 15. August 2012 mit, dass Sie meine Anzeigen gegen das Bundespräsidialamt Berlin (noch einmal anbei als Anlage 1) ohne Ermittlungen eingestellt haben, da in meiner Anzeige keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen seien.

Wie es im § 12 StGB festgesetzt wird, obliegt mir bei einem Verdacht auf strafrechtliche Vorgänge nicht zu beurteilen, ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, sondern es obliegt nach Ihrem eigenen Bescheid der Staatsanwaltschaft, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehend, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Wie es aus den Ihnen vorliegenden Antworten vom 22.05.12, vom 07.06.12 und vom 20.06.12 des Bundespräsidialamts hervorgeht, bestehen für die Öffentlichkeit  zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, den Verdacht auf eine ungerechtfertigte Ehrung von Prof. Dr. Wolf Singer mit dem Bundesverdienstkreuz zu haben. Diese Einwände und Bedenken habe ich dem Bundespräsidialamt mit meinen Schreiben vom 10.04.12 (anbei als Anlage 2), vom 11.05.2012 (anbei als Anlage 3), vom 24.05.12 (anbei als Anlage 4) und vom 10.06.12 (anbei als Anlage 5) ausführlich dargelegt, die ich hier wie folgt zusammenfasse:

 

1)         Die eigenen, wissenschaftlichen Thesen von Prof. Wolf Singer, die er aus seinen Tierversuchen abgeleitet haben will, sind in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten wissenschaftlich stark umstritten. Sie sind darüber hinaus rein philosophischer und weltanschaulicher Natur und stellen weder Erkenntnisfortschritte noch Erfolgen für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen oder Tieren dar.
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2)        Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Primatenversuche von Prof. Wolf Singer. Die Genehmigung für ähnliche Primatenversuche wurde schon  in Bremen, München und Berlin von den Behörden und von der Gerichtsbarkeit verweigert, sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus ethischen Beweggründen. Unterstützt von der Mehrheit der Bremer Bevölkerung hat z.B. der Bremer Senat einstimmig den Rückzug aus den Primatenversuchen für das Land Bremen beschlossen.
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3)        Eine Bürgeranfrage an das Regierungspräsidium Darmstadt (die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Prof. Wolf Singer) über die genauen Prüfkriterien und Begründungen der erteilten Genehmigungen ist unbeantwortet geblieben. Es wurde am 05.04.12 und am 11.04.12 aus diesem Grund zwei Fachaufsichtsbeschwerden vor dem Landesparlament Hessen eingereicht (die Termine der Sitzungen für die Behandlung dieser  Fachaufsichtsbeschwerden sind noch nicht bekannt).
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4)        Die schockierenden Forschungsmethoden von Prof. Wolf Singer stoßen seit mehr als 30 Jahren auf Entsetzen, psychische Belastung, Verzweiflung und Proteste in  breiten Schichten der Bevölkerung und verursachen seit Jahrzehnten sowohl soziale Unzufriedenheit als auch erhebliche individuelle und gesellschaftliche Kollateralschäden.

 

Die Ordenskanzlei ist mit keinem Wort auf diese gravierenden Einwände eingegangen, die angeführt wurden und gegen eine Verleihung des Ordens an Prof. Singer sprechen, und hat schließlich widersprüchlicher Weise mitgeteilt, dass der Bundespräsident  im Rahmen der Stiftungserlasse die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf” getätigt hat, womit die Einleitung eines möglichen Aberkennungsverfahrens willkürlich ausgeschlossen wurde.

Der Ausschluß von weiteren Rechtsschritten zur Klärung der Rechtsunsicherheit in diesem politisch-gesellschaftlichen öffentlichen Anliegen kann auf keinen Fall  angenommen werden. Ich bitte Sie daher um die Einleitung von Ermittlungen bzw.  um Mitteilung der weiteren möglichen rechtlichen Vorgehensweise zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in dieser Angelegenheit.

Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

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