Blog – Jocelyne Lopez

Der Mensch ist keine Maus – Falsche Versprechungen der tierexperimentellen Forschung

Eine aktuelle Information des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Der Mensch ist keine Maus
Falsche Versprechungen der tierexperimentellen Forschung

Schlagzeilen wie „Impfung gegen Arterienverkalkung im Tierversuch bewährt“ oder „Erstmals Affen von Diabetes geheilt“ rauschen immer wieder durch die Medien. In ihrer neuen Broschüre hinterfragt die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche, was Jahrzehnte später aus den Heilsversprechen geworden ist und ob Tierversuche wirklich sinnvoll sind, um menschliche Krankheiten zu ergründen.

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Weitere Information:
Faltblatt »Der Mensch ist keine Maus: Falsche Versprechungen der tierexperimentellen Forschung« (pdf) >>

Druckversion der Broschüre bestellen >>>>>



Ein historischer Erfolg! Das Ende der Kosmetik-Tierversuche in der EU

Eine aktuelle Information von Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Ein historischer Erfolg! Das Ende der Kosmetik-Tierversuche in der EU

Seit gestern dürfen neue Kosmetikprodukte und -inhaltsstoffe, die an Tieren getestet wurden, nicht mehr in die EU eingeführt werden. Bis zuletzt stand das Aus der Tierversuchs-Kosmetik auf der Kippe – sollte es verschoben oder verwässert werden.

Die jahrelange Kampagnenarbeit unseres Dachverbandes, der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen ECEAE seit Mitte der 1990er Jahre hat maßgeblich den stufenweisen Ausstieg aus dem Kosmetik-Tierversuch vorangetrieben. Seit 2004 sind Tierversuche für Kosmetika EU-weit verboten und seit 2009 ist die Einfuhr von an Tieren getesteten Kosmetik-Rohstoffen und Endprodukten nicht mehr erlaubt. Für drei Tests war eine Übergangsregelung ab 11. März 2013 vorgesehen.

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Erfolg! Fluggesellschaft China Eastern transportiert keine Affen mehr

Eine aktuelle Information aus der Webseite „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

 

Erfolg! Fluggesellschaft China Eastern transportiert keine Affen mehr

Jedes Jahr werden Zehntausende Affen um den Globus geflogen, um im Tierversuchslabor zu Tode gequält zu werden. Nachdem China Southern and Air China sich bereits dem Protestdruck gebeugt hatten, war China Eastern die letzte Fluggesellschaft, die für Tierversuchslabore bestimmte Affen aus China geflogen hatte. Diese hat aktuell verkündet, ab sofort aus dem Transportgeschäft auszusteigen.

Ein toller Erfolg! Vielen Dank an alle, die sich an den Protestaktionen beteiligt haben.

[…] Weiterlesen…

 

 

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Siehe auch in diesem Blog: Nein zu Air France! Non à Air France !  

 

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Ich boykottiere Air France.

Arrêtez le transport de singes ! Non à Air France !

 

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Einladung zum Gespräch durch das Umweltministerium NRW wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

 

Ich verweise auf unser Schreiben vom 26. Februar 2013 über unsere letzte Antwort an das Umweltministerium NRW:  Unsere Antwort an das Umweltministerium NRW wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW.

 

Nach Erhalt dieses Schreibens hat uns das Umweltministerium NRW mit Schreiben vom 27. Februar 2013 zu einem Gespräch eingeladen:

Zitat:

[…] „In Anbetracht des bisherigen umfangreichen Schriftverkehrs würde ich mich freuen, wenn wir uns in einem persönlichen Treffen über die noch offenen Fragen abstimmen und uns bei dieser Gelegenheit auch persönlich kennenlernen könnten. „ […]

 

Wir werden berichten.

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Tierversuchsfreie Forschung: Lebensechter Lungensimulator statt Schweinelunge

Aktuelle Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Lebensechter Lungensimulator statt Schweinelunge
Ärzteverein begrüßt Entwicklung moderner Verfahren

Mediziner, die beispielsweise spezielle Beatmungstechniken erlernen sollen, üben dies meist an Schweinen. Ebenso werden Schweine verwendet, um Beatmungsgeräte zu testen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche begrüßt die Neuentwicklung eines lebensechten Lungensimulators, der die Tiere künftig vor einem grausamen Labortod bewahren kann.

Bei dem sogenannten TestChest™ handelt es sich um einen Simulator, der die äußerst komplexe Funktionsweise der menschlichen Lunge und der Herz-Lungen-Interaktionen nachbildet und der die Überprüfung von Narkose- und Beatmungsgeräten ermöglicht. Entwickelt wurde diese innovative Methode, die vollkommen ohne Tierversuche bzw. die Verwendung von tierischen Organen auskommt, von der Firma AQAI GmbH in Mainz in Kooperation mit der Schweizer Organis GmbH.

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Freiheit für die ärmsten der armen Schimpansen

Aus der Webseite vom Gut Aiderbichl, Refugium für ehemalige Versuchsaffen:
 

Neues Schimpansen-Video  

Die Ärmsten der Armen durften ihre Außengehege beziehen. Die Ex-Labor-Schimpansen waren in der Intensivforschung.

Kein Außenstehender durfte mit dabei sein, als wir im Herbst die Tore für die letzten unserer geretteten Ex-Labor-Schimpansen geöffnet haben. Denn es handelt sich um besonders traumatisierte Schimpansen, die viele Jahrzehnte in der Intensivforschung verbrachten. Nichts durfte schief gehen und Affen-Experte Mike Seres stand uns zur Seite. […] Weiterlesen… 

 

Gut Aiderbichl: Höhepunkt 2012 – Freiheit für die ärmsten der armen Schimpansen

 

Siehe auch:

Schimpansen-Heft…

Werden Sie Paten…

Online spenden…

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Neutrino-Experiment: Der Präsident der PTB hat keine blaße Ahnung, wie die Uhren synchronisiert wurden

Ich verweise auf meine Anfrage im Mai 2012 an den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der grundlegenden Frage, ob die Uhren beim Neutrino-Experiment nach c=const gemäß Einstein oder aber nach c+v gemäß Sagnac synchronisiert wurden, siehe im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie: Neutrino-Experiment: Interessantes Bekenntnis der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Über diese Anfrage entstand im MAHAG-FORUM eine rege Diskussion, siehe: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB. Nachstehend gebe ich Austausche aus dieser Diskussion wieder:

 

26.02.2013 – Zitat von Lübecker:

[…] Die Frage hier war, ob das PTB für die Zeitsynchronisation mit GPS den Sagnac-Effekt berücksichtigt hat, oder nicht und ob diese Information erst auf Nachfragen bekannt gegeben wurde. Das ist nicht der Fall, der Sagnac-Effekt wird für Zeitsynchronisation mit GPS berücksichtigt und dieses wurde nie verschwiegen. Wie auf der Seite der PTB nachzulesen ist. 

Es gibt auch keinen Grund, dieses zu verschweigen, denn der Sagnac-Effekt steht ja nicht im Widerspruch zur SRT.

 

27.02.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich fasse Deine Argumentation zusammen:

– Die Meßgenauigkeit sei nicht ausreichend, um den Einstein-Effekt c=const zu messen
– Die Meßgenauigkeit sei nicht ausreichend, um den Sagnac-Effekt c+/- v zu messen
– Es wird lediglich rein rechnerisch den Sagnac-Effekt c +/- v eingerechnet
– Das Ergebnis der Berechnung ist c=const gemäß Einstein.

Nanu? Wie wird dieses Kunststück mathematisch vollzogen? Weißt Du das?

Dann würdest Du mehr wissen als zum Beispiel der Präsident der PTB selbst, der keine blaße Ahnung über die angewandte Software hat und lediglich davon ausgeht, dass sowohl der Einstein-Effekt als auch der Sagnac-Effekt berücksichtigt wurden.

 

27.02.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Der Präsident der PTB, der als Allererster genau wissen sollte wie die Uhren synchronisiert werden, das ist ja sein Job, erklärt erst einmal, dass die Messung der Geschwindigkeit der Neutrinos nur deshalb „hoch präzis“ sein konnte, weil der Einstein-Effekt, also c=const, programmiert wurde:

PTB 28.06.12: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

[…] „Die Kalibrierung von GPS-Zeitsynchronisationsverbindungen ist seit Jahren eine Routineangelegenheit für die Zeitlaboratorien dieser Welt. Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen. […]“

Die Welt war am 28.06.12 in Ordnung für den Präsident der PTB, wie schön.

Dann erklärt er auf meine lästige Rückfrage hin, er habe nie daran gezweifelt, dass weder der Hersteller seines Empfängers noch der Autor der angewandten Software des BIPM den Sagnac-Effekt korrekt berücksichtigt haben und dass er keinen Grund zur Annahme hat, dass ein Fehler in der Software der BIPM bei der Programmierung des Sagnac-Effekts enthalten sein könnte:

PTB 20.07.2012: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

[…] „In diesem Kalibrierreport finden Sie das Wort Sagnac-Effekt nicht. […] Im Annex II, Punkt iii-4 wird der Sagnac-Effekt erwähnt. […] Wir haben es nie in Frage gestellt, dass sowohl der Hersteller unseres Empfängers als auch der Autor der R2CGGTTS-Software, die vom BIPM gepflegt und verteilt wird, den Sagnac-Effekt korrekt einrechnen. […] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen über den inneren Aufbau fremder Software einfach deshalb keine weitere Auskunft geben können, weil wir selber ja auch nicht mehr wissen. Wie gesagt, weil alle Ergebnisse konsistent zusammenpassen, haben wir keinen Grund zur Annahme, dass die Software des BIPM einen Fehler bei der Korrektur der relativistischen Effekte (Sagnac) enthalten könnte.“ […]

 

Für den Präsidenten der PTB wird also die Synchronisation der Uhren so vorgenommen:

1) Man programmiert erst einmal in der Software c=const als relevanter Effekt der Relativitätstheorie, um die notwendige „hohe Präzision“ der Messung zu erreichen.

2) Man „korrigiert“ diesen relevanten Effekt der Relativitätstheorie  c=const in der Software selbstverständlich durch den Sagnac-Effekt c+v (Zitat: „Korrektur der relativistischen Effekte„).

Mehr weiß der Präsident der PTB nicht.

Er weiß nur, dass als Ergebnis der mathematischen Berechnung (c=const korrigiert durch c+v) als offizielles Ergebnis der Messung c=const rauskommt. Logisch, oder? Uff, die Welt ist wieder in Ordnung.  : -)

 

27.02.2013 – Zitat von Lübecker:

Quelle: http://www.kritik-relativitaetstheorie.de/2012/07/neutrino-experiment-anfrage-an-die-physikalisch-technische-bundesanstalt/

Die Aussage beinhaltet schon eine falsche Annahme, der Sagnac-Effekt steht nicht im Widerspruch zur SRT: […]

 

27.02.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Aber sicher doch steht der Sagnac-Effekt im Widerspruch zur Speziellen Relativitätstheorie, und zwar grundlegend: Einstein geht bei der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Lichts auf der Erde von einer Invarianz von c in allen Richtungen und relativ zu allen Beobachtern aus, unabhängig von ihren Geschwindigkeiten. c+v ist in der Speziellen Relativitätstheorie völlig ausgeschlossen. Ist so.

 

 

27.02.2013 – Zitat von Lübecker:

[…] Was der Präsident der PTB weiß oder nicht, spielt in der Physik keine Rolle, die Ergebnisse von Messungen sind entscheidend. […]

 

28.02.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Tatsache ist jedoch, dass der Präsident der PTB im Juli 2012 nicht genau wusste, wie die Uhren bei dem Neutrino-Experiment synchronisiert wurden: 

Zitat PTB 20.07.2012:  In diesem Kalibrierreport finden Sie das Wort Sagnac-Effekt nicht. […] Im Annex II, Punkt iii-4 wird der Sagnac-Effekt erwähnt. […] Wir haben es nie in Frage gestellt, dass sowohl der Hersteller unseres Empfängers als auch der Autor der R2CGGTTS-Software, die vom BIPM gepflegt und verteilt wird, den Sagnac-Effekt korrekt einrechnen. […] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen über den inneren Aufbau fremder Software einfach deshalb keine weitere Auskunft geben können, weil wir selber ja auch nicht mehr wissen.

Befremdlich anmutend ist auch seine Aussage, dass er davon blind ausgeht, dass der Sagnac-Effekt als Korrektur des Einstein-Effekts korrekt eingerechnet wurde, weil „alle Ergebnisse konsistent zusammenpassen“:

Zitat PTB 20.07.2012Wie gesagt, weil alle Ergebnisse konsistent zusammenpassen, haben wir keinen Grund zur Annahme, dass die Software des BIPM einen Fehler bei der Korrektur der relativistischen Effekte (Sagnac) enthalten könnte.

Welche Ergebnisse passen denn konsistent zusammen??? Dass c=const gilt oder dass c+v gilt??? 

Die offiziell veröffentlichten Ergebnisse der Messung in den Medien sind allerdings, dass c=const gilt und dass die Spezielle Relativitätstheorie nicht widerlegt wurde, Einstein hat wieder ein Mal Recht gehabt. 

Das sieht aber so aus: Der Präsident der PTB wußte zwar im Juli 2012 nicht genau, wie die Uhren synchronisiert wurden, aber dadurch, dass die Ergebnisse 2012 als konsistent mit der Speziellen Relativitätstheorie offiziell angekündigt wurden, hat er keinen Grund zu der Annahme, dass es Fehler in den Berechnungen gab. Was ist das denn für eine wissenschaftliche Einstellung? Sind für ihn Meßergebnisse nur dann automatisch als Wunschvorstellung fehlerfrei, wenn sie mit der Speziellen Relativitätstheorie als konsistent erklärt werden? Der Präsident der PTB erwartete wohl bei diesem Experiment Ergebnisse, die konsistent mit der Speziellen Relativitätstheorie  sind, sie sind als konsistent erklärt wurden, also es können keine Fehler in den Berechnungen enthalten sein, obwohl er diese Berechnungen selbst nicht kennt. Was ist das denn für eine wissenschaftliche Einstellung auf allerhöchstem fachlichem Niveau??!

 

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Unsere Antwort an das Umweltministerium NRW wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Im Zusammenhang mit unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 6.10.2012 hat sich die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eingeschaltet, siehe unseren Austausch vom 10.01.13 / 16.01.13 :Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum.  Das Ministerium hat mit Schreiben vom 19.02.2013 ausführlich auf unseren Vorwurf Stellung genommen, siehe:
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7

 

Nachstehend unsere Antwort vom 26. Februar 2013 auf diesem Schreiben des Umweltministeriums NRW:

 

Tierschutz: Primatenversuche in Bochum an der Ruhruniversität
Ihr Schreiben vom 19.02.2013 – AZ: VI-5-4203
26. Februar 2013

Sehr geehrter Herr Professor Jaeger,
sehr geehrter Herr Knitsch,

wir danken für Ihr o.g. ausführliches Schreiben vom 19.02.2013 als Antwort auf unser Schreiben vom 16.01.2013, in dem wir den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz der von Ihrer Behörde LANUV NRW langjährig genehmigten Affenversuche in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum erhoben haben.

Wir nehmen zu verschiedenen Punkten aus Ihrem Schreiben wie folgt Stellung:

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

Andererseits haben Sie in den verschiedenen Antwortschreiben in der Summe eine Vielzahl von behördlichen Informationen bekommen, die zumindest den Großteil der gestellten Fragen hinreichend beantwortet haben dürfte. Insbesondere das an Frau Lopez gerichtete Schreiben des LANUV vom 11.01.2013 beschreibt in großer Ausführlichkeit nachvollziehbar die medizinisch begründete Notwendigkeit der in Frage stehenden Primatenversuche.
Zitatende

Es trifft nicht zu, dass das LANUV NRW „in großer Ausführlichkeit nachvollziehbar die medizinisch begründete Notwendigkeit der in Frage stehenden Primatenversuche“ in seinen verschiedenen Antwortschreiben beschrieben hat:
 

  1. In seinem Schreiben vom  27.07.12 antwortet das LANUV NRW unmissverständlich auf unsere Frage hin, dass diese Versuche nicht in der medizinischen Forschung, sondern in der Grundlagenforschung angesiedelt sind.
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  2. In seinem Schreiben vom 04.09.12 beschreibt das LANUV NRW den in Rede stehende Forschungszweck wie folgt, Zitat: „Das Versuchsvorhaben widmete sich dem Zweck zur Erforschung der neuronalen Grundlagen sensorisch gesteuerter Orientierungsleistungen von Säugern, d.h. u.a. der Hand-Augen-Koordination.“ Zitatende
    .
  3. In seinem Schreiben vom 11.01.2013 führt das LANUV NRW ganz allgemein gehaltene Aussagen über die Wichtigkeit der wissenschaftlichen Forschung für die Heilung von menschlichen Erkrankungen wie z.B. Parkinson, Alzheimer oder Multiple Sklerose an, jedoch ist kein Zusammenhang zwischen diesen Ausführungen und  den seit 1987 an der Ruhr-Universität Bochum durchgeführten Primatenversuchen zu erkennen.
    .
  4. Darüber hinaus wurde unsere grundlegende Frage nicht beantwortet, welche konkrete und brauchbare neue Erkenntnisse zur Heilung der angeführten menschlichen Krankheiten bei der Primatenforschung an der RUB erzielt wurden, und zwar weder vom LANUV NRW (solche Informationen würden ihm nicht vorliegen), noch vom Tierschutzbeauftragten, an den diese wichtige Frage weitergeleitet wurde.
    .
  5. Das LANUV NRW hat uns lediglich 4 Verlinkungen auf Forschungsergebnisse in der Hirnforschung an der RUB angegeben, darunter zum Beispiel solche Forschungsergebnisse aus dem Jahre 2007 (d.h. nach 20 Jahren Primatenversuche):

http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00378.htm
Das Hirn des Torwarts beim Elfmeter  – Spickzettel half Jens Lehmann tatsächlich wie man seine Reaktion verbessern kann     

Blitzschnell hechtete Jens Lehmann, Torwart der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2006, genau in die richtige Ecke und hielt zwei von vier Elfmeterschüssen der Argentinier auf sein Tor – Argentinien war besiegt, Lehmann ein Star. 

Welche Rolle hat dabei der Spickzettel gespielt, auf den Lehmann zwischen den Torschüssen immer mal wieder blickte? Hat es geholfen, zu lesen, dass Cruz häufig nach rechts schießt und Ayala nach links unten? Diese Frage versuchen Neurobiologen der Ruhr-Universität um Prof. Dr. Klaus-Peter Hoffmann zu beantworten. Sie untersuchen den Zusammenhang zwischen Vorhersagbarkeit und der Reaktionszeit bestimmter Bewegungen steuernder Nervenzellen im Gehirn. […] 

Ich zitiere in diesem Zusammenhang § 7 (3) TierSchG:

Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

Es ist sehr daran zu zweifeln, dass der Gesetzgeber bzw. die Gerichtsbarkeit die Verbesserung der Reaktionen des Torwarts der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2006 als ein „wesentliches Bedürfnis von Mensch oder Tier einschließlich Lösung wissenschaftlicher Problem von hervorragender Bedeutung“ ansehen.

 

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

„Zum Teil haben Sie sogar Antworten enthalten, die über die gesetzlichen Verpflichtungen des IFG NRW hinaus gingen. So hätte das LANUV z.B. Fragen nach behördlichen Einschätzungen bestimmter Sachverhalte (wie etwa die letzten beiden Fragen Ihrer ersten Anfrage vom 15.05.2012) überhaupt nicht beantworten müssen, da das IFG NRW nur einen Auskunftsanspruch hinsichtlich vorhandener Tatsachen einräumt, nicht jedoch in Bezug auf Bewertungen.“
Zitatende 

Die Bewertung der genehmigenden Behörde LANUV NWR über die Entscheidung der genehmigenden Behörde in Bremen, die gleichen langjährigen Makakenversuche an der Universität Bremen zu untersagen, geht aus unserer Sicht keinesfalls  über die gesetzlichen Verpflichtungen von Behörden im Rahmen von genehmigungspflichtigen Tierversuchen hinaus. Ich zitiere hier § 7 (1) TierSchG:

Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkennt-nisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist logischerweise für alle Akteure in der Fachwelt gemeinsam, und es obliegt dementsprechend  gleichermaßen allen Behörden der Bundesrepublik Deutschland diesen gemeinsamen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Erteilung der Genehmigung gemäß TierSchG zugrunde zu legen und zu bewerten. 

Die fragwürdige und befremdliche Aussage des LANUV NRW in seinem Schreiben vom 27.07.12, Zitat: „Die Weigerung der zuständigen Behörden in Bremen, die Versuchsgenehmigung zu verlängern, war ausschließlich politisch motiviert.“ lässt aus unserer Sicht eine äußerst bedenkliche Grundeinstellung des LANUV NRW durchblicken: Diese fachlich und gesetzlich begründete behördliche Entscheidung in Bremen als „ausschließlich politisch motiviert“ abzutun, stellt unserer Meinung nach eine ungeheuerliche Missachtung und Herabwürdigung des Grundgedankens des Tierschutzes dar, sowie der Einfügung 2002 des Art. 20 a im Grundgesetz und der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel mit Verfassungsrang, als Ergebnis des Strebens der Legislative als Volksvertretung aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland zu schützen.

Genauso bedenklich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zugrundelegung des jeweiligen Stands der Wissenschaft bei den Genehmigungen des LANUV NRW, ist seine Einschätzung über eine der führenden Tierschutzorganisationen in Deutschland, die Vereinigung „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“, die seit mehr als 30 Jahren wissenschaftliche Studien, Analysen und Datenbanken über Tierversuche von hoher internationaler wissenschaftlicher Qualität und zeitnaher Aktualität zugänglich macht. Das LANUV NRW stuft dieses sorgfältig dokumentierte wissenschaftliche Material als „Ansichten“ ohne wissenschaftlichen Wert in seinem Schreiben vom 27.07.12 ein, Zitat: “Die Ansichten des Vereins ,,Ärzte gegen Tierversuche e.V.” über die Primatenversuche in Bochum besitzen in erster Linie nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen“. Hier wird deutlich, welchen Stellenwert die genehmigende Behörde den Tierschutzorganisationen zubilligt. Das ist aus unserer Sicht nicht nur eine fachliche Fehleinschätzung, sondern auch eine Missachtung und Herabsetzung des Tierschutzgedankens aus der Verfassung und aus der Bevölkerung.  

 

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

„Wenn Sie aus meiner Aussage, dass seit mindestens 20 Jahren an der Ruhruniversität Bochum Versuche mit Affen durchgeführt werden, offenbar den Schluss ziehen, hierbei handele es sich mehr oder weniger um ein- und dieselbe Versuchsreihe, also um Doppel- und Wiederholungsversuche und somit tierschutzwidrige Praktiken, so ist auch diese Folgerung ohne jede Grundlage. Wenn Ihre Vermutung zuträfe, wären die entsprechenden Versuchsreihen in der Tat wegen Verstoßes gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes nicht genehmigt worden.“

Ihre Aussage, dass es sich mehr oder weniger um ein- und dieselbe Versuchsreihe handelt, wurde uns von dem Tierschutzbeauftragten in seinem Schreiben vom 15.01.13 bestätigt, Zitat: „Vier der im Vorhaben verwendeten Versuchstiere hatten bereits an einem früheren Versuchsvorhaben teilgenommen, in dem mit vergleichbaren Methoden gearbeitet wurde“. […] „Die Arbeitsgruppe hat in Bochum seit 1987 erfolgreich neurobiologische Grundlagenforschung betrieben und dabei auch Experimente mit Makaken durchgeführt.“

Darüber hinaus sollte der genehmigenden Behörde bekannt gewesen sein, im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 7 (1) TierSchG den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vor Erteilung der Genehmigungen zu prüfen, dass die gleichen Versuche mit vergleichbaren Methoden mit Primaten in der Hirnforschung auch seit Jahrzehnten an anderen Forschungsstandorten durchgeführt wurden oder werden, wie zum Beispiel schon oben erwähnt an der Universität Bremen, aber auch in Frankfurt, Tübingen, München, Berlin oder Magdeburg. Ich zitiere auch in diesem Zusammenhang TierSchG § 8 (3) b:

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;“.

  

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 4:

„Zudem entscheidet nicht nur das LANUV allein als Genehmigungsbehörde über die Zulässigkeit der Versuchsvorhaben, sondern es findet auch eine maßgebliche Einbindung der nach § 15 Absatz 1 TierSchG eingerichteten Tierschutzkommission in das Verfahren statt. Wenn von diesem Gremium – unter maßgeblicher Beteiligung (1/3 der Mitglieder) anerkannter Kapazitäten aus dem Bereich der Tierschutzorganisationen – Versuchsanträge positiv beschieden werden, so ist davon auszugehen, dass dies aus Sicht des Tierschutzes seine Richtigkeit hat.“

Die Einbindung der Tierschutzkommission in das Verfahren kann nicht maßgeblich sein, schon aufgrund der Parität zwischen Mitgliedern aus Tierschutzorganisationen und Mitgliedern aus dem Forschungsbereich (1/3 bzw. 2/3). Möglicherweise war sogar auch der Tierschutzbeauftragte der RUB Mitglied bei den jeweiligen Tierschutzkommissionen, wobei er jedoch gemäß Informationen aus dem Internet selbst Tierversuche an der RUB durchführt. Es ist auch zu vermerken, dass das LANUV NRW unsere wichtige Frage nicht beantwortet  hat, ob und welche Einwände über die beantragten Versuche bei der Einbindung der Tierschutzkommissionen geäußert wurden, obwohl diese Information den personengezogenen Datenschutz nicht berührt. 

Unabhängig davon obliegt es einzig der genehmigenden Behörde nach wissenschaftlicher und ethischer Abwägung die Entscheidung zur Genehmigung der Forschungsanträge zu erteilen, wobei sie als zuständige und verantwortliche Behörde an Recht und Gesetz gebunden ist und gegenüber der Bevölkerung die Verantwortung trägt.

 

In diesem Gesamtkontext bestehen aus unserer Sicht erhebliche Verstöße und Versäumnisse der genehmigenden Behörde LANUV NRW im Rahmen des TierSchG bei der Genehmigung der Primatenversuchen an der RUB, sowohl für die Versuche selbst, als auch für die Genehmigung der Tötung der Versuchstiere,  wir verweisen hier auf unsere Strafanzeige vom 18.02.2013: Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum.  

Bei der Thematik der Tötung der Versuchstieren erlauben wir uns, auf Ihren Vorschlag in Ihrem Brief vom 10.01.13 zurückzukommen, dass wir uns in dieser Angelegenheit mit ggf. noch klärungsbedürftigen Fragen direkt an Sie wenden, so dass Sie  dann die weitere Beantwortung koordinieren können. Wir haben nämlich noch folgende klärungsbedürftige Fragen: 

In seinem Brief vom  15.01.2013 teilte uns der Tierschutzbeauftragte der RUB mit, dass die 6 getöteten Tiere „aus der institutseigenen Zucht“ stammten. Unsere Fragen:

  1. Was ist mit den Eltern-Zuchttieren nach endgültiger Einstellung der Versuche per 31.08.2012 einzeln passiert?
    .
  2. Falls die Eltern-Zuchttiere noch leben, wo sind sie aktuell untergebracht? Befinden sie sich noch in den Räumen des Instituts?

Wir bitten Sie, für uns die Antworte vom LANUV NRW bzw. vom Tierschutzbeauftragter der RUB zu vermitteln, sowie, falls die Eltern-Zuchttiere noch leben und sich noch in den Gebäuden des Instituts befinden, sich dafür einzusetzen, dass sie umgehend in eine Auffangstation für ehemaligen Versuchstiere gesetzeskonform und artgerecht untergebracht werden. 

Wir danken im Voraus und verbleiben
mit ehrenamtlichen Grüßen 

Gisela Urban und Jocelyne Lopez



Nein zu Air France! Non à Air France !

Informationen aus der Webseite „Ärtze gegen Tierversuche e.V.“:

 
Nein zu Air France

Bericht von der Protestaktion der AG Saarland am Flughafen Frankfurt gegen Affentransporte durch Air France

Aufbau der Standausrüstung am 23. Februar 2013 war morgens ab 7.10 Uhr, es herrschte bereits reges Treiben an den Ticketschaltern der Fluggesellschaften, ebenso in den Ankunft- und Abflug-Areas.

Ziel der Aktion waren die Ticketschalter von Air France und China Eastern. Den Hauptinfostand haben wir bei Air France aufgebaut, da hier mehr Flüge abgewickelt wurden und damit mehr Fluggäste präsent sind als bei China Eastern.

Gegen 11 Uhr waren auch die fünf Ticketschalter von China Eastern besetzt, und es hatte sich eine lange Warteschlange von ca. 150 Fluggästen gebildet, die den einzigen Flug dieser Linie am Sonntag gebucht hatten. […]

Weiterlesen…

 

 

 

Siehe auch:

Erfolg! United Airlines und Air Canada fliegen keine Affen mehr in den Tod

Online-Petition der ECEAE >>>>>

Musterbrief an die Air France Direktion für Deutschland >>>>>

 

 

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Ich boykottiere Air France.

Arrêtez le transport de singes ! Non à Air France !

 



Information an den Abgeordneten Ralf Witzel über die Erstattung einer Strafanzeige gegen das LANUV NRW

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag vom 02.02.2013 über die Initiative des Landtagsabgeordneten Ralf Witzel, eine Anfrage über die Gebührenpraktiken des LANUV NRW im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes vor dem Landesparlament Nordrhein-Westfalen einzureichen.

Vor diesem Hintergrund haben wir am 03.02.2013 den Abgeordneten Ralf Witzel über unsere eigenen Erfahrungen mit dem LANUV NRW informiert, im Zusammenhang mit abschreckenden Gebührenerhebungen im Rahmen unserer Bemühungen, die notwendige Transparenz in den Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum im öffentlichen Interesse herbeizuführen, siehe: Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW.

 

Darüber hinaus haben wir am 23.02.2013 per E-Mail den Abgeordneten Ralf Witzel ebenfalls darüber informiert, dass wir eine zweite Strafanzeige gegen das LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Tötung von Versuchstieren an der Ruhruniversität Bochum erstattet haben:

An Ralf Witzel
Betr.: Ihre Anfrage vom 17.01.13 – Unsere Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Tötung von Versuchstieren
Datum: 23.02.2013

Sehr geehrter Herr Abgeordnete Ralf Witzel,

vor dem Hintergrund Ihrer lobenswerten Bemühungen, die Informationspolitik des LANUV NWR im Interesse der Bürger dieses Landes zu durchleuchten, erlaube ich mir, Sie zu Ihrer Information auf unsere neue Strafanzeige vom 18.02.2013 an die Staatsanwaltschaft Bochum aufmerksam zu machen, siehe meinen heutigen Blog-Eintrag:

Neue Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum 

Auch in dieser Angelegenheit zeigt sich aus unserer Sicht ein schwerwiegendes Fehlverhalten der Behörde, und zwar nicht nur bei der Informationspolitik, sondern auch bei der Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, das seit 2002 Verfassungsrelevanz besitzt.

Wir danken für jegliche Unterstützung unseres Anliegens.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

Mitzeichner:

Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.W.

 

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Siehe in diesem Blog den kompletten, aktuellen Stand der Auseinandersetzungen mit Behörden im Zusammenhang mit den Primatenversuchen an der RUB:

Beschwerde über LANUV NRW beim Landesparlament wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (Primatenversuche an der Uni Bochum)

Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe



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