Blog – Jocelyne Lopez

Unsere Antwort an das Umweltministerium NRW wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Im Zusammenhang mit unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 6.10.2012 hat sich die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eingeschaltet, siehe unseren Austausch vom 10.01.13 / 16.01.13 :Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum.  Das Ministerium hat mit Schreiben vom 19.02.2013 ausführlich auf unseren Vorwurf Stellung genommen, siehe:
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Nachstehend unsere Antwort vom 26. Februar 2013 auf diesem Schreiben des Umweltministeriums NRW:

 

Tierschutz: Primatenversuche in Bochum an der Ruhruniversität
Ihr Schreiben vom 19.02.2013 – AZ: VI-5-4203
26. Februar 2013

Sehr geehrter Herr Professor Jaeger,
sehr geehrter Herr Knitsch,

wir danken für Ihr o.g. ausführliches Schreiben vom 19.02.2013 als Antwort auf unser Schreiben vom 16.01.2013, in dem wir den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz der von Ihrer Behörde LANUV NRW langjährig genehmigten Affenversuche in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum erhoben haben.

Wir nehmen zu verschiedenen Punkten aus Ihrem Schreiben wie folgt Stellung:

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

Andererseits haben Sie in den verschiedenen Antwortschreiben in der Summe eine Vielzahl von behördlichen Informationen bekommen, die zumindest den Großteil der gestellten Fragen hinreichend beantwortet haben dürfte. Insbesondere das an Frau Lopez gerichtete Schreiben des LANUV vom 11.01.2013 beschreibt in großer Ausführlichkeit nachvollziehbar die medizinisch begründete Notwendigkeit der in Frage stehenden Primatenversuche.
Zitatende

Es trifft nicht zu, dass das LANUV NRW „in großer Ausführlichkeit nachvollziehbar die medizinisch begründete Notwendigkeit der in Frage stehenden Primatenversuche“ in seinen verschiedenen Antwortschreiben beschrieben hat:
 

  1. In seinem Schreiben vom  27.07.12 antwortet das LANUV NRW unmissverständlich auf unsere Frage hin, dass diese Versuche nicht in der medizinischen Forschung, sondern in der Grundlagenforschung angesiedelt sind.
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  2. In seinem Schreiben vom 04.09.12 beschreibt das LANUV NRW den in Rede stehende Forschungszweck wie folgt, Zitat: „Das Versuchsvorhaben widmete sich dem Zweck zur Erforschung der neuronalen Grundlagen sensorisch gesteuerter Orientierungsleistungen von Säugern, d.h. u.a. der Hand-Augen-Koordination.“ Zitatende
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  3. In seinem Schreiben vom 11.01.2013 führt das LANUV NRW ganz allgemein gehaltene Aussagen über die Wichtigkeit der wissenschaftlichen Forschung für die Heilung von menschlichen Erkrankungen wie z.B. Parkinson, Alzheimer oder Multiple Sklerose an, jedoch ist kein Zusammenhang zwischen diesen Ausführungen und  den seit 1987 an der Ruhr-Universität Bochum durchgeführten Primatenversuchen zu erkennen.
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  4. Darüber hinaus wurde unsere grundlegende Frage nicht beantwortet, welche konkrete und brauchbare neue Erkenntnisse zur Heilung der angeführten menschlichen Krankheiten bei der Primatenforschung an der RUB erzielt wurden, und zwar weder vom LANUV NRW (solche Informationen würden ihm nicht vorliegen), noch vom Tierschutzbeauftragten, an den diese wichtige Frage weitergeleitet wurde.
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  5. Das LANUV NRW hat uns lediglich 4 Verlinkungen auf Forschungsergebnisse in der Hirnforschung an der RUB angegeben, darunter zum Beispiel solche Forschungsergebnisse aus dem Jahre 2007 (d.h. nach 20 Jahren Primatenversuche):

http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00378.htm
Das Hirn des Torwarts beim Elfmeter  – Spickzettel half Jens Lehmann tatsächlich wie man seine Reaktion verbessern kann     

Blitzschnell hechtete Jens Lehmann, Torwart der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2006, genau in die richtige Ecke und hielt zwei von vier Elfmeterschüssen der Argentinier auf sein Tor – Argentinien war besiegt, Lehmann ein Star. 

Welche Rolle hat dabei der Spickzettel gespielt, auf den Lehmann zwischen den Torschüssen immer mal wieder blickte? Hat es geholfen, zu lesen, dass Cruz häufig nach rechts schießt und Ayala nach links unten? Diese Frage versuchen Neurobiologen der Ruhr-Universität um Prof. Dr. Klaus-Peter Hoffmann zu beantworten. Sie untersuchen den Zusammenhang zwischen Vorhersagbarkeit und der Reaktionszeit bestimmter Bewegungen steuernder Nervenzellen im Gehirn. […] 

Ich zitiere in diesem Zusammenhang § 7 (3) TierSchG:

Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

Es ist sehr daran zu zweifeln, dass der Gesetzgeber bzw. die Gerichtsbarkeit die Verbesserung der Reaktionen des Torwarts der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2006 als ein „wesentliches Bedürfnis von Mensch oder Tier einschließlich Lösung wissenschaftlicher Problem von hervorragender Bedeutung“ ansehen.

 

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

„Zum Teil haben Sie sogar Antworten enthalten, die über die gesetzlichen Verpflichtungen des IFG NRW hinaus gingen. So hätte das LANUV z.B. Fragen nach behördlichen Einschätzungen bestimmter Sachverhalte (wie etwa die letzten beiden Fragen Ihrer ersten Anfrage vom 15.05.2012) überhaupt nicht beantworten müssen, da das IFG NRW nur einen Auskunftsanspruch hinsichtlich vorhandener Tatsachen einräumt, nicht jedoch in Bezug auf Bewertungen.“
Zitatende 

Die Bewertung der genehmigenden Behörde LANUV NWR über die Entscheidung der genehmigenden Behörde in Bremen, die gleichen langjährigen Makakenversuche an der Universität Bremen zu untersagen, geht aus unserer Sicht keinesfalls  über die gesetzlichen Verpflichtungen von Behörden im Rahmen von genehmigungspflichtigen Tierversuchen hinaus. Ich zitiere hier § 7 (1) TierSchG:

Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkennt-nisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist logischerweise für alle Akteure in der Fachwelt gemeinsam, und es obliegt dementsprechend  gleichermaßen allen Behörden der Bundesrepublik Deutschland diesen gemeinsamen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Erteilung der Genehmigung gemäß TierSchG zugrunde zu legen und zu bewerten. 

Die fragwürdige und befremdliche Aussage des LANUV NRW in seinem Schreiben vom 27.07.12, Zitat: „Die Weigerung der zuständigen Behörden in Bremen, die Versuchsgenehmigung zu verlängern, war ausschließlich politisch motiviert.“ lässt aus unserer Sicht eine äußerst bedenkliche Grundeinstellung des LANUV NRW durchblicken: Diese fachlich und gesetzlich begründete behördliche Entscheidung in Bremen als „ausschließlich politisch motiviert“ abzutun, stellt unserer Meinung nach eine ungeheuerliche Missachtung und Herabwürdigung des Grundgedankens des Tierschutzes dar, sowie der Einfügung 2002 des Art. 20 a im Grundgesetz und der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel mit Verfassungsrang, als Ergebnis des Strebens der Legislative als Volksvertretung aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland zu schützen.

Genauso bedenklich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zugrundelegung des jeweiligen Stands der Wissenschaft bei den Genehmigungen des LANUV NRW, ist seine Einschätzung über eine der führenden Tierschutzorganisationen in Deutschland, die Vereinigung „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“, die seit mehr als 30 Jahren wissenschaftliche Studien, Analysen und Datenbanken über Tierversuche von hoher internationaler wissenschaftlicher Qualität und zeitnaher Aktualität zugänglich macht. Das LANUV NRW stuft dieses sorgfältig dokumentierte wissenschaftliche Material als „Ansichten“ ohne wissenschaftlichen Wert in seinem Schreiben vom 27.07.12 ein, Zitat: “Die Ansichten des Vereins ,,Ärzte gegen Tierversuche e.V.” über die Primatenversuche in Bochum besitzen in erster Linie nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen“. Hier wird deutlich, welchen Stellenwert die genehmigende Behörde den Tierschutzorganisationen zubilligt. Das ist aus unserer Sicht nicht nur eine fachliche Fehleinschätzung, sondern auch eine Missachtung und Herabsetzung des Tierschutzgedankens aus der Verfassung und aus der Bevölkerung.  

 

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 2:

„Wenn Sie aus meiner Aussage, dass seit mindestens 20 Jahren an der Ruhruniversität Bochum Versuche mit Affen durchgeführt werden, offenbar den Schluss ziehen, hierbei handele es sich mehr oder weniger um ein- und dieselbe Versuchsreihe, also um Doppel- und Wiederholungsversuche und somit tierschutzwidrige Praktiken, so ist auch diese Folgerung ohne jede Grundlage. Wenn Ihre Vermutung zuträfe, wären die entsprechenden Versuchsreihen in der Tat wegen Verstoßes gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes nicht genehmigt worden.“

Ihre Aussage, dass es sich mehr oder weniger um ein- und dieselbe Versuchsreihe handelt, wurde uns von dem Tierschutzbeauftragten in seinem Schreiben vom 15.01.13 bestätigt, Zitat: „Vier der im Vorhaben verwendeten Versuchstiere hatten bereits an einem früheren Versuchsvorhaben teilgenommen, in dem mit vergleichbaren Methoden gearbeitet wurde“. […] „Die Arbeitsgruppe hat in Bochum seit 1987 erfolgreich neurobiologische Grundlagenforschung betrieben und dabei auch Experimente mit Makaken durchgeführt.“

Darüber hinaus sollte der genehmigenden Behörde bekannt gewesen sein, im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 7 (1) TierSchG den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vor Erteilung der Genehmigungen zu prüfen, dass die gleichen Versuche mit vergleichbaren Methoden mit Primaten in der Hirnforschung auch seit Jahrzehnten an anderen Forschungsstandorten durchgeführt wurden oder werden, wie zum Beispiel schon oben erwähnt an der Universität Bremen, aber auch in Frankfurt, Tübingen, München, Berlin oder Magdeburg. Ich zitiere auch in diesem Zusammenhang TierSchG § 8 (3) b:

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;“.

  

Zitat Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – Seite 4:

„Zudem entscheidet nicht nur das LANUV allein als Genehmigungsbehörde über die Zulässigkeit der Versuchsvorhaben, sondern es findet auch eine maßgebliche Einbindung der nach § 15 Absatz 1 TierSchG eingerichteten Tierschutzkommission in das Verfahren statt. Wenn von diesem Gremium – unter maßgeblicher Beteiligung (1/3 der Mitglieder) anerkannter Kapazitäten aus dem Bereich der Tierschutzorganisationen – Versuchsanträge positiv beschieden werden, so ist davon auszugehen, dass dies aus Sicht des Tierschutzes seine Richtigkeit hat.“

Die Einbindung der Tierschutzkommission in das Verfahren kann nicht maßgeblich sein, schon aufgrund der Parität zwischen Mitgliedern aus Tierschutzorganisationen und Mitgliedern aus dem Forschungsbereich (1/3 bzw. 2/3). Möglicherweise war sogar auch der Tierschutzbeauftragte der RUB Mitglied bei den jeweiligen Tierschutzkommissionen, wobei er jedoch gemäß Informationen aus dem Internet selbst Tierversuche an der RUB durchführt. Es ist auch zu vermerken, dass das LANUV NRW unsere wichtige Frage nicht beantwortet  hat, ob und welche Einwände über die beantragten Versuche bei der Einbindung der Tierschutzkommissionen geäußert wurden, obwohl diese Information den personengezogenen Datenschutz nicht berührt. 

Unabhängig davon obliegt es einzig der genehmigenden Behörde nach wissenschaftlicher und ethischer Abwägung die Entscheidung zur Genehmigung der Forschungsanträge zu erteilen, wobei sie als zuständige und verantwortliche Behörde an Recht und Gesetz gebunden ist und gegenüber der Bevölkerung die Verantwortung trägt.

 

In diesem Gesamtkontext bestehen aus unserer Sicht erhebliche Verstöße und Versäumnisse der genehmigenden Behörde LANUV NRW im Rahmen des TierSchG bei der Genehmigung der Primatenversuchen an der RUB, sowohl für die Versuche selbst, als auch für die Genehmigung der Tötung der Versuchstiere,  wir verweisen hier auf unsere Strafanzeige vom 18.02.2013: Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum.  

Bei der Thematik der Tötung der Versuchstieren erlauben wir uns, auf Ihren Vorschlag in Ihrem Brief vom 10.01.13 zurückzukommen, dass wir uns in dieser Angelegenheit mit ggf. noch klärungsbedürftigen Fragen direkt an Sie wenden, so dass Sie  dann die weitere Beantwortung koordinieren können. Wir haben nämlich noch folgende klärungsbedürftige Fragen: 

In seinem Brief vom  15.01.2013 teilte uns der Tierschutzbeauftragte der RUB mit, dass die 6 getöteten Tiere „aus der institutseigenen Zucht“ stammten. Unsere Fragen:

  1. Was ist mit den Eltern-Zuchttieren nach endgültiger Einstellung der Versuche per 31.08.2012 einzeln passiert?
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  2. Falls die Eltern-Zuchttiere noch leben, wo sind sie aktuell untergebracht? Befinden sie sich noch in den Räumen des Instituts?

Wir bitten Sie, für uns die Antworte vom LANUV NRW bzw. vom Tierschutzbeauftragter der RUB zu vermitteln, sowie, falls die Eltern-Zuchttiere noch leben und sich noch in den Gebäuden des Instituts befinden, sich dafür einzusetzen, dass sie umgehend in eine Auffangstation für ehemaligen Versuchstiere gesetzeskonform und artgerecht untergebracht werden. 

Wir danken im Voraus und verbleiben
mit ehrenamtlichen Grüßen 

Gisela Urban und Jocelyne Lopez



Comments

  1. März 2nd, 2013 | 09:37

    […] Unsere Antwort an das Umweltministerium NRW wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz … […]

  2. März 8th, 2013 | 08:40

    […] Ich verweise auf unser Schreiben vom 26. Februar 2013 über unsere letzte Antwort an das Umweltministerium NRW:  Unsere Antwort an das Umweltministerium NRW wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz … […]

  3. März 20th, 2013 | 06:53

    […] unserem letzten  Schreiben vom 26. Februar 2013 an das Umweltministerium NRW haben wir den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW erhoben. Nach Erhalt dieses Schreibens hat uns das Umweltministerium NRW mit Schreiben vom 27. […]