Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für August, 2012

Die Bundesministerin Annette Schavan hat sich mit dem Albert Einstein Institut schwer getäuscht…

Ich verweise auf die Diskussionen Die relativistische Geschwindigkeitsaddition als Mogelpackung  im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und gebe nachstehend zwei Beiträge von mir vom 10.08.12 wieder:

 

23.07.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Es hat gar keinen Sinn Dr. Markus Pössel irgendetwas zu fragen: er praktiziert systematisch die bewerte Methode der Relativistik, die Wolfgang Herrig treffend so beschrieben hat:

[…] „Wie man findet oder wie es scheint, ist die sprachliche Unschärfe an solchen Stellen im Text keineswegs zufällig. Sprache dient seit jeher in allen menschlichen Bereichen, auch und gerade in der Naturphilosophie, sowohl zur Erklärung des Gewollten als auch zur Verschleierung des Unerwünschten. Keine Mathematik der Welt kann daran etwas ändern.“

Markus Pössel stellt sich auch keinem wissenschaftlichen Meinungsstreit, nie. Er praktiziert systematisch die Verschleierung des Unerwünschten oder er schweigt. Er ist auch nicht da um sich einem Meinungsstreit zu stellen, sondern um die absolute Wahrheit zu verkünden, am liebsten für 10-Klässler, wobei man zum Beispiel in seinen Diskussionen „Einstein verstehen“ nicht von den Relativitätstheorie sprechen darf (er nennt es: „nicht vorgreifen“…). 2008 habe ich 6 Monate bei einer E-Mail-Korrespondenz gebraucht, um von ihm die klare Aussage zu bekommen, dass die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheoriue nicht materiell sei, wobei er mich dabei nachträglich unterstellt und unterschwellig mit juristischen Folgen gedroht hat, ich hätte seine Aussage sinnentstellt.

Nein, Dr. Markus Pössel irgendetwas zu fragen hat überhaupt keinen Sinn. Auch Christoph von Mettenheim, Peter Ripota oder Wolfgang Engelhardt mussten diese Erfahrung machen. Dr. Pössel ist nicht da, um sich einem wissenschaftlichen Meinungsstreit zu stellen, sondern um uns die absolute physikalische Wahrheit zu verkünden.

Genauso wenig kann man von seinem Vorgesetzen Prof. Dr. Hermann Nicolai, Direktor am Albert Einstein Institut erwarten, dass er Fragen beantwortet oder sich einem wissenschaftlichen Meinungsstreit stellt: 2011 hat er zum 100. jährigen Jubiläum des Zwillingsparadoxons die Fragen aus einer tiefgehenden Studie und einem offenen Brief, der von ca. 150 Wissenschaftlern weltweit unterschrieben wurde, mit ein paar Zeilen abserviert und sonst nachhaltig geschwiegen (Dr. Markus Pössel hat dabei vorsichtshalber gleich geschwiegen, wie auch die anderen Direktoren am Albert Einstein Institut).

2007 informierte mich die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Annette Schavan, dass es dem Albert Einstein Institut obliegt, zu physikalischen Theorien Stellung zu nehmen und im wissenschaftlichen Meinungsstreit Position zu beziehen. Da hat sich die Ministerin aber schwer getäuscht: Das Albert Einstein Institut ist nicht da, um sich einem wissenschaftlichen Meinungsstreit zu stellen, sondern um uns die absolute physikalische Wahrheit zu verkünden – mit unserem Steuergeld in Millionen und Milliarden Höhe. Wir sollten so dankbar sein…

 

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Siehe auch:

4. Offener Brief über Wissenschaftsfreiheit für die Kritiker der Relativitätstheorien an deutschsprachige Zeitungen und Zeitschriften

Mainstream-Antworte auf die Unterschriftenaktion “Zwillingsparadoxon” aus den USA

Zwillingsparadoxon: Aktivitäten der nordamerikanischen Kritiker der Speziellen Relativitätstheorie

Erinnerung an Prof. Dr. Wolfgang Sandner, Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog “Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre”

Zweite Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog „Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre“

Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe

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Die irreführende Sprache der Relativitätstheorie: Nicht alle „Systeme“ sind Beobachtersysteme

Ich verweise auf die Diskussionen Die relativistische Geschwindigkeitsaddition als Mogelpackung sowie Die Lichtgeschwindigkeit in der speziellen Relativitätstheorie im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und gebe nachstehend zwei Beiträge von mir vom 10.08.12 wieder:

 

10.08.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Wir sind darüber völlig einig, dass unter dem Begriff „Beobachter“ entweder ein Mensch oder ein Meßinstrument zu verstehen ist, bei Einstein wie auch grundsätzlich in der Physik. Eine Uhr ist zum Beispiel ein Beobachter, eine Lampe oder ein Spiegel sind es nicht.

Deine Antwort zeigt mir jedoch erneut, dass es kaum möglich ist für Menschen, die eine Physikausbildung in der Relativitätstheorie gehabt haben, sich von der Denkweise in „Systemen“ zu lösen: zu sehr wurden ihre Denkstrukturen didaktisch damit geformt und geprägt, sie können die physikalischen Phänomene der Ruhe oder der Bewegung nur noch in „Systemen“ einordnen und verstehen.

Es gibt aber eine andere Denkweise, die sich keinen “Systemen” bedient, jedoch auch erlaubt, die physikalischen Phänomene der Ruhe oder der Bewegung zu verstehen: das ist die Denkweise der Menschen, die keine Physikausbildung in der Relativitätstheorie gehabt haben und sich nur konkret existierenden Objekten bedienen, zum Beispiel so wie ich.

Du schreibst zum Beispiel: „Die Frage ist nun in welchem „Koordinatensystem“ oder auch Inertialsystem sich dieser Beobachter befindet.“

Dieser Satz ergibt für Menschen, die die Denkweise der Relativitätstheorie im Bildungssystem nicht beigebracht bekommen haben, überhaupt keinen Sinn.

Ich befinde mich als Beobachterin in keinem „System“. Ich bin in keiner Schachtel eingeschlossen, ich bin in keinem Raum eingeschlossen, ich schleppe keine Schachtel und kein Raum mit mir rum: Einzig mein eigener Körper besetzt jederzeit ein einmaliges Raum auf der Erdoberfläche, strikt von der materiellen Grenze meines eigenen Körpers definiert. Mein eigener Körper ist aber kein „System“: in diesem Raum, das er jederzeit auf der Erdoberfläche besetzt, ist kein Platz für andere physikalischen Objekte, ich besetze es jederzeit allein. Ich befinde mich jederzeit exklusiv als Beobachterin auf der Erdoberfläche, wie alle anderen Beobachter es jeweils auch tun. Es ergibt folglich für mich auch keinen Sinn zu fragen, „in welchem System“ sich andere Beobachter befinden bzw. ob sie sich in „meinem System“ befinden oder nicht. Einzig die Erdoberfläche ist unser gemeinsames Bezugssystem und jeder von uns besetzt jederzeit ein einmaliges, exklusives Raum auf der Erdoberfläche. Kein Beobachter befindet sich im „System“ eines anderen Beobachters, diese Ausdrucksweise ist für mich völlig abstrus. Die einzigen Fragen, die sich für mich dabei stellen sind nur, ob ich oder andere Beobachter relativ zu unserem einzigen gemeinsamen Bezugssystem Erdoberfläche ruhen oder sich bewegen.

Formulierungen wie zum Beispiel „im Bezugssystem vom Beobachter A oder im Bezugssystem vom Beobachter B befindet sich eine Lampe”, ergeben für mich absolut keinen Sinn, ich muß sie im Kopf „übersetzen“ und komplett umstellen, um die beschriebene Situation richtig zu verstehen und die jeweiligen Relativgeschwindigkeiten, die sich aus dieser Situation ergeben, paarweise richtig zu bestimmen:

– Ruht oder bewegt sich Beobachter A auf der Erdoberfläche?
– Ruht oder bewegt sich Beobachter B auf der Erdoberfläche?
– Ruht oder bewegt sich die Lampe auf der Erdoberfläche?

Ich weiß nicht, ob ich meine Denkweise als „Beobachterin“, die nicht im Bildungssystem über die Relativitätstheorie ausgebildet wurde, verständlich dargestellt habe.

 

10.08.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nein, nicht alles kann eben „ein System“ sein im Sinne, wo es hier von Bedeutung ist, und zwar ein „Beobachtersystem“, sprich ein Ort, wo eine Beobachtung bzw. eine Messung effektiv möglich ist und woher sie effektiv vorgenommen werden kann.

Nicht alle physikalischen Objekte sind Beobachter bzw. Meßinstrumente oder sind in der Lage Beobachter oder Meßinstrumente zu tragen oder zu transportieren, weit verfehlt. Eine Lampe, ein Spiegel, der Äther, ein Lichtstrahl, eine Eule oder die Sonne sind zum Beispiel keine Messinstrumente, es ist also absolut unpassend solche Ausdrücke hier zu produzieren wie „im System der Lampe“, „im System der Sonne“, „im System des Äthers“ oder „im System der Eule“. Von dort aus sind keine Messungen möglich und folglich keine Meßergebnisse zu erzielen, es sei denn, man pflegt zum Beispiel auf der Sonne oder auf dem Äther mit einer Uhr zu sitzen…  ; -) Aber warum nicht? Einstein hat auch mal davon geträumt, wie es wäre, wenn er auf einem Lichtstrahl reiten würde. Es sind aber Träume und definitiv keine Messungen, im „System des Lichtstrahls“ hat niemand je etwas messen können, auch nicht Einstein.

Auch bei Objekten, die fähig sind, Beobachter bzw. Messinstrumente zu tragen oder zu transportieren, also effektive Messergebnisse zu liefern (wie zum Beispiel ein fahrendes Auto), ist der Ausdruck „System“ meiner Meinung nach nicht vorteilhaft, weil damit nicht automatisch definiert wird, wer in diesem „System“ ruht oder sich bewegt: Der Fahrer und die Passagieren ruhen im besten Fall relativ zu diesem bewegten System, sie können sich aber relativ zu diesem System auch bewegen, zum Beispiel bei einer abrupten Bremsung. Eine Fliege kann auch in diesem bewegten System ruhen oder sich bewegen. In einem fahrenden Zug ruht und bewegt sich vieles, in einem ruhenden Zug genauso. Es ist also meiner Meinung nach immer besser direkt von einem „Beobachter“ zu sprechen, als von einem „System“, das ihn transportieren kann, wenn man die Relativgeschwindigkeit von diesem Beobachter zu anderen physikalischen Objekten bestimmen möchte.

Der schlimmste Denkfehler, der mit dieser Denkweise mit den „Systemen“ passieren kann, ist meiner Meinung nach mit der Speziellen Relativitätstheorie passiert: Vor lauten Bestimmungen der Relativgeschwindigkeiten zwischen bewegten oder ruhenden Objekten, die als „Systeme“ definiert werden aber keine Beobachtersysteme sind (wie z.B. zwischen einem Lichtstrahl und dem Äther), hat man einfach die Geschwindigkeit des Beobachters „vergessen“…

 

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Siehe auch in diesem Blog: Sie gehen mir auf das System…

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Auch Einstein darf die Erfahrung nicht widersprechen

Ich verweise auf die Diskussion Die relativistische Geschwindigkeitsaddition als Mogelpackung im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und gebe nachstehend zwei Beiträge von mir wieder:

 

06.08.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich bleibe entschieden anderer Meinung und verstehe nicht, dass Du die Erfahrung verschmähst und als Notwendigkeit nicht einsiehst. Die Erfahrung ist das Fundament der Physik, ohne Erfahrung keine Physik. Sie ist für sich allein der Beweis für ein Phänomen, ein physikalisches Phänomen braucht keinen Beweis, wenn es der Erfahrung der Menschen entspricht: Die Erfahrung selbst ist der Beweis. Man kann mit der Physik lediglich das Phänomen erklären, aber beweisen braucht man es nicht, wenn es der Erfahrung entspricht.

Man braucht zum Beispiel nicht zu beweisen, dass die Äpfel vom Baum fallen. Man kann lediglich erklären, warum es so ist.

Wenn Du mir jetzt aber erzählen würdest, dass die Äpfel nicht von oben nach unten vom Baum fallen, sondern nach oben schießen, dann brauche ich erst einmal einen Beweis von Dir bevor ich überhaupt bereit sein könnte, eine Erklärung zu hören: Das entspricht nicht der Erfahrung.

Wenn ich sage, Olga kommt vor Thayre am Ziel, wenn sie auf dem Passagier-Förderband läuft und wenn Thayre darauf stehen bleibt, brauche ich keinen Beweis zu liefern: Das entspricht der Erfahrung. Das reicht aus. Ich kann lediglich erklären, warum das so ist: Die Geschwindigkeiten addieren sich.

Wenn Du mir jetzt erzählst, dass Thayre und Olga gleichzeitig am Ziel ankommen, wenn Olga läuft und Thayre steht, brauche ich unbedingt einen Beweis: Das entspricht nicht der Erfahrung. Eine Erklärung, warum es so ist reicht nicht aus, solange ich keinen Beweis habe, dass es so ist.

Die Erfahrung darf man nicht verschmähen, sie ist das Fundament der Physik, auch nicht die Erfahrung eines Kleinkindes – vor allem nicht vielleicht die Erfahrung eines Kleinkindes: sie gehört nämlich zu der fundamentalen Erfahrung der Menschen, die sogar in unseren Genen biologisch verankert ist und sich genetisch vererbt.

In der Physik wird die Erfahrung auch nicht verschmäht, die wird sogar als verbindlich angeführt. Auch Einstein führt seine Vorstellung, dass die Zeit relativ und nicht absolut sei auf die Erfahrung zurück, zum Beispiel in seinem Gedankenexperiment mit den geschüttelten Käfern, das ich weiter oben schon zitiert habe:

Zitat Albert Einstein: Wenn wir z.B. einen lebenden Organismus in eine Schachtel hineinbrächten und ihn dieselbe Hin- und Herbewegung ausführen lassen wie vorher die Uhr, so könnte man es erreichen, dass dieser Organismus nach einem beliebig langen Fluge beliebig wenig geändert wieder an seinen ursprünglichen Ort zurückkehrt, während ganz entsprechend beschaffene Organismen, welche an den ursprünglichen Orten ruhend geblieben sind, bereits längst neuen Generationen Platz gemacht haben. Dies ist eine unabweisbare Konsequenz der von uns zugrundegelegten Prinzipien, die die Erfahrung uns aufdrängt. [Hervorhebung durch Lopez]

A. Einstein: Die Relativitätstheorie. In: Naturforschende Gesellschaft in Zürich. Vierteljahrsschrift.56. 1911, H. 1/2, S. 1-14; darin: S. 12.

Man fragt sich nur, welche Erfahrung mit dem Jungbleiben von geschüttelten Käfern oder von bewegten Körpern Einstein gemacht hat… Er war wohl ein Träumer… Alle Menschen sind allerdings auch Träumer, aber in der Physik kann man Träume nicht gebrauchen, sie gehören nicht zu dieser wissenschaftlichen Disziplin.

 

07.08.12 – Zitat Jocelyne Lopez:

Ich sehe es so: Eine Theorie bedarf nicht unbedingt der Bestätigung durch die Erfahrung, jedoch darf sie nicht die Erfahrung widersprechen.

Es gibt mit absoluter Sicherheit physikalische Phänomene, die sich unseren Beobachtungen entziehen, das wissen wir bzw. das vermuten wir – und das dürfen wir vermuten, weil wir mit Sicherheit wissen, dass die „Leistungsfähigkeit“ unseres Erkenntnisapparates (in erster Linie unseres Sinnesapparats, aber auch unserer Instrumente) begrenzt bzw. eingegrenzt ist.

Zum Beispiel durch die Beobachtung der Tiere wissen wir, dass andere Lebewesen zu Beobachtungen in der Natur kommen, die sich uns entziehen. Seit jeher haben die Menschen geglaubt, dass diese Beobachtungen der Tiere, die sich unserer direkten Beobachtung entziehen, übernatürlichen Fähigkeiten zuzuordnen seien, der Magie. Die Tiere hätten magische Kräfte, weil die Menschen sich nicht vorstellen konnten, dass die Natur viel mehr ist, als nur das, was sie in der Lage sind als Menschen wahrzunehmen.

Die Magie folgt aber der Erfahrung der Menschen und der Tiere, sie ist an sich logisch, sie hat mit Absurdität nichts zu tun: Die Magie ist niemals absurd. Ein Lebewesen kann bloß irgendetwas, was andere Lebewesen unter denselben Bedingungen nicht können.

Man kann sich für den Fall von Thayre und Olga auf dem Förderband, die gleichzeitig am Ziel ankommen, obwohl Thayre steht und Olga läuft, nicht vorstellen, dass andere Lebewesen fähig sind, so etwas zu beobachten. Man kann diesen Vorgang weder der Erfahrung der Menschen noch der Erfahrung der Tiere zuordnen, es widerspricht auch die Erfahrung der Tiere. Man kann diesen Vorgang allerdings auch nicht der Magie zuordnen. Man könnte höchstens annehmen, dass Thayre solche übernatürliche Fähigkeiten hat, dass er jederzeit gleichzeitig an allen möglichen Orten anwesend sein kann: Das wäre allerdings nicht mehr Magie, sondern das wäre die Vorstellung Gottes in unserer Kultur.
Ist Thayre nach der Speziellen Relativitätstheorie Gott?



Die Zeitdefinition Einsteins ist nicht zu zerstören: Sie ist amtlich und verbindlich für Forschung und Lehre

Ich verweise auf die Diskussion Die relativistische Geschwindigkeitsaddition als Mogelpackung im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und gebe nachstehend meinen Beitrag vom 4.8.12 wieder:

 

04.08.12 – Zitat von Jocelyne Lopez

Weitere Kommentare zu dem Thema der Geschwindigkeitsaddition habe ich nicht, außer Wiederholungen: Das Negieren der klassischen Geschwindigkeitsaddition durch Einstein stellt die ganze Physik auf dem Kopf und führt zu unlösbaren Paradoxien, und zwar sowohl in den Fällen von überlagerten Geschwindigkeiten (wie im Beispiel des Passagier-Förderbands) als auch in den Fällen von direkten Geschwindigkeitsadditionen. Gemäß Einstein würden Thayre und Olga auf dem Förderband gleichzeitig am Ziel ankommen, obwohl Thayre auf dem Förderband steht und Olga läuft. Das ist in der Realität nicht möglich, das erkennt jedes Kind, darüber sind keine Beweise zu liefern.

Auch in Fällen von direkten Geschwindigkeitsadditionen sind die Paradoxien unlösbar. Zum Beispiel in meinem Strand-Gedankenexperiment, das ich 2008 mit Dr. Markus Pössel 6 Monate lang besprochen habe, würde eine Wasserwelle gleichzeitig alle Beobachter am Strand erreichen, sowohl diejenige, die am Strand stehen, als auch diejenigen, die sich in Richtung Welle bewegen. So etwas ist in der Realität nicht möglich, das erkennt jedes Kind, darüber sind keine Beweise zu liefern.

Die ganze klassische Physik wird vom Postulat Einsteins außer Kraft gesetzt: Die Paradoxien werden akzeptiert, es wird aufgefordert, die Paradoxien, die der Erfahrung aller Menschen widersprechen, als eine andere gültige Logik bzw. als ein anderes annehmbares Weltbild zu akzeptieren, die Annahme Einsteins wird als “Naturgesetz” vermittelt und ist verbindlich für alle in Forschung und Lehre, sie wird durch die administrative Festsetzung der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit  als neue Maßeinheit für die Länge des Meters amtlich angeordnet.

Wie ich es weiter oben zu Herrn Streibig angemerkt habe, ist es nicht möglich, die Zeit-Definition Einsteins wissenschaftlich zu zerstören: Sie ist amtlich und verbindlich für alle Physiker, Lehrbeauftragte und Forscher.

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Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe

Ich verweise auf meine Anfrage vom 07.03.12 an die Ständige Konferenz der Kultus-minister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), auf meine 1. Erinnerung vom 13.04.12, sowie auf meine 2. Erinnerung vom 19.06.12 über die Bitte um Beant-wortung der Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.

Da ich nie eine Antwort bekam, habe ich am 10.08.2012 eine Dienstaufsichts-beschwerde über den Präsidenten der KMK, Herrn Ties Rabe, an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Annette Schavan eingereicht:

… hier weiterlesen



Tierversuche müssen abgeschafft werden

Eine Buchempfehlung:

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Tierversuche müssen abgeschafft werden
Bernhard Rambeck, Andrea Clages,
Edmund Haferbeck


Verlag: Echo-Verlag; Neuaufl. (1997)
ISBN-10: 3926914300
ISBN-13: 978-3926914309

Klappentext:

Ein engagiertes und überzeugendes Plädoyer für die Abschaffung der Tierversuche. Durch das erzwungene „Opfer“ von Legionen von Tieren werden die Risiken in unserer Umwelt nicht verringert. Die Aufnahme, auf der Basis unendlichen Tierelends neue gesundheitliche Heilmittel finden zu wollen, ist wissenschaftlich verfehlt und erinnert an den archaischen Glauben, wir könnten und durch Tieropfer retten.

Kompetent und verständlich behandelt das Buch alle Fragen und Aspekte zum Thema Tierversuch: Versuche in der Industrie und beim Militär, die „Notwendigkeit“ von Tierversuchen, die Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen vom Tier auf den Menschen, Tierschutzgesetz, Ethik, der Weg zur Abschaffung der Tierversuche.Seit seinem ersten Erscheinen 1985 wurde das engagierte Buch bereits 30.000 mal verkauft und mehrfach aktualisiert. Für die vorliegende Neuauflage wurde der Text vollständig überarbeitet und das Cover neu gestaltet.

Die AutorInnen: Die AutorInnen sind seit vielen Jahren auch publizistisch für den Tierschutz aktiv. Edmund Haferbeck ist promovierter Agrarwissenschaftler und durch viele Veröffentlichungen zum Thema Tierrechte bekannt. Andrea Clages widmet sich seit ihrem Philosophie-Studium vor allem den ethischen Fragen. Bernhard Rambeck promovierte in Chemie und befaßt sich seit Jahren kritisch mit dem tierexperimentellen Forschungssystem.

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Siehe auch vom Autor Bernhard Rambeck in diesem Blog:

Wie abgebrüht Tierexperimentatoren sind
Tierversuche sind überflüssig!
Medizinischer Fortschritt ist wichtig. Tierversuche sind der falsche Weg!
Dr. Bernhard Rambeck: Bleiben Sie bei der Wahrheit…



Primatenversuche in Bochum: Austausch vom 08./10.08.2012 mit der genehmigenden Behörde

Ich verweise auf unsere Anfrage vom 15.05.12 an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Primatenversuche in der Universität Bochum sowie auf den E-Mail-Austausch vom 27.07./03.08.12 mit der genehmigenden Behörde und gebe nachstehend den Austausch vom 08./10.08.2012 wieder:

 

08.08.2012 – Antwort vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen


Betreff: Tierschutz – Tierversuche an Primaten an der RUB
Ihre E-Mail vom 03.08.2012; Az.: ohne Az.: 8.84-02.01.05.2012.03

Sehr geehrte Frau Urban,

leider ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie die von Ihnen gestellten Fragen als nicht ausreichend beantwortet ansehen und sich dadurch in Ihren Rechten als Bürgerin verletzt sehen. Selbstverständlich steht es Ihnen völlig frei, anderer Meinung zu sein, jedoch kann dies keinen Einfluss auf die rechtliche Würdigung der angefragten Vorgänge haben. Des Weiteren berufen Sie sich auf § 258 StGB. Diese Vorschrift regelt die Strafvereitelung, wobei Straftaten dieser Art grundsätzlich von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt werden würden.

Zudem möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass die in Ihrem Betreff genannten Anfragen und Erinnerungen nachweislich niemals beim LANUV NRW eingegangen sind, so dass sich Hinweise diesbezüglich erübrigen. Bezüglich des Datums der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung ist nicht ersichtlich, um welche Versuche es sich genau handeln soll. Ich bitte dieses zu präzisieren. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die von Ihnen angesprochenen Bestätigungen jeweils vom Antragstellter nachgewiesen werden.

Die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Auskünfte erfordert unsererseits wiederum einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, der insoweit auch gebührenpflichtig wäre.

Ich bitte Sie daher mir konkret die Fragen zu benennen, die Sie von meiner Behörde beantwortet haben möchten. Der Gebührenrahmen des IFG NRW sieht für die Beantwortung einer umfassenden Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand einen Gebührenrahmen von 10 bis 500 Euro vor. In Ihrem Fall ist wegen der voraussichtlich umfassenden Recherche eine Gebühr im oberen Rahmen festzusetzen, ohne der Sache im Detail vorzgreifen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gregor Kampmann
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

 

 

10.08.2012 – An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen

Betreff: Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen in Bochum (Ruhr-Universität)
Meine Anfrage vom 15.05.12
Meine 1. Erinnerung vom 06.06.12
Meine 2. Erinnerung vom 03.07.12
Ihre Antwort vom 27.07.12 (Sachbearbeitung: Dr. Marita Langewische)
Mein Widerspruch und Beschwerde vom 03.08.12
Ihre Antwort vom 08.08.12 (Sachbearbeitung: Gregor Kampmann)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihre Antwort vom 08.08.12 in der o.g. Angelegenheit. Jedoch ist der von Ihnen angegebene Anlaß Ihrer Rückfrage nicht nachvollziehbar: „Bezüglich des Datums der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung ist nicht ersichtlich, um welche Versuche es sich genau handeln soll. Ich bitte dieses zu präzisieren.“

Wie es aus meiner ursprünglichen Anfrage eindeutig hervorging, geht es mir darum, Transparenz über die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Tierversuche an Affen der Universität Bochum herbeizuführen, die Ihre zuständige und verantwortliche Behörde genehmigt, da ich einen Verdacht auf nicht Konformität der Genehmigungen mit der Gesetzgebung habe (Grundgesetz Art. 20 Abs. III und § 1 TierSchG).

Durch Ihre Antwort vom 27.07.12 wurde in keiner Weise meinen Informationsbedarf in diesem eindeutig dargelegten Sinne befriedigt, nicht einmal über die Frage, seit wann Ihre zuständige und verantwortliche Behörde Tierversuche der Universität Bochum genehmigt, konnten Sie Auskunft erteilen – was nicht nur äußerst unglaubwürdig, sondern sogar fahrlässig wirkt. Man darf als Bürger davon ausgehen, dass alle Angaben über die Tierversuche, die in der Universität Bochum durchgeführt und von Ihrer Behörde genehmigt werden, auch Ihrer Behörde vorliegen. Dass Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde darüber keine Angaben vorlägen, würde entweder auf illegale Tierversuche in der Universität Bochum oder auf Ihr gesetzwidriges Widerstreben schließen lassen, die Öffentlichkeit über diese Versuche zu informieren.

Mein Eindruck, dass Ihre zuständige und verantwortliche Behörde sich gegen mein erklärtes Anliegen im öffentlichen Interesse wehrt, wird dadurch verstärkt, dass Sie mich jetzt erneut um die Präzisierung bitten, „um welche Versuche es sich genau handeln“, obwohl diese Präzisierung schon in meinem Widerspruch und Beschwerde vom 03.08.12 enthalten ist: Es handelt sich um die Versuche an Affen, die in der Universität Bochum durchgeführt und von Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde genehmigt werden.

Um welche Versuche es sich dabei „genau handelt“ kann ich folglich nicht angeben, sondern es obliegt Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde diese Informationen zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen anfragenden Bürgern zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund wiederhole ich meine Präzisierung aus meiner o.g. Beschwerde vom 03.08.12:

Auflistung der Versuche, die aktuell von Ihrer Behörde genehmigt sind (bzw. wofür ein Genehmigungsantrag aktuell vorliegt), mit folgenden Angaben:

1) Datum der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung

2) Anzahl und Art der eingesetzten Tiere

3) Beschreibung des Versuchs

4) Forschungszweck und angestrebtes Nutzen

5) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungsstellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

6) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen keine tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zur Verfügung stehen (Zentralstelle ZEBET)

und bitte um eine Antwort bis zum 03.09.2012.

Was die eventuelle erneute Gebührenerhebung in dieser Angelegenheit anbelangt, möchte ich diesen Vorgang separat klären und regeln, da ich schon Widerspruch gegen Ihren Gebührenbescheid für Ihre erste Antwort vom 27.07.12 erhoben habe (Sachbearbeitung: Dr. Marita Langewische – Aktenzeichen 8.84-02.01.05.2012.03): Gemäß der Verwaltungsgebühren-satzung der Stadt Recklinghausen vom 07.11.2000 (Amtsblatt Nr. 35 vom 04.12.2000) „§ 4 – Sachliche Gebührenfreiheit – Absatz 2“ werden Gebühren für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden, nicht erhoben. Da eine Niederschlagung durch das Widerspruchsverfahren gemäß Ihrer Auskunft nicht mehr rechtskräftig sei, werde ich innerhalb der angegebenen Frist von einem Monat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klagen.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM

 

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Siehe in diesem Blog der komplette Stand der Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde, den wir fortlaufen aktualisieren werden:
Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden



US-Gesundheitsbehörde fördert tierversuchfreie Testmodelle mit 70 Millionen Dollar

Informationen aus der Internet-Präsenz von Ärzte gegen Tierversuche e.V.: 

 

3. August 2012 – US-Gesundheitsbehörde fördert tierversuchfreie
Testmodelle mit 70 Millionen Dollar

Ärzteverein begrüßt moderne ForschungDer bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich erfreut, dass die Nationalen Gesundheitsinstitute in den USA (NIH) für umgerechnet rund 60 Millionen Euro (70 Millionen Dollar) die Entwicklung von Modellen menschlicher Organe auf Biochips fördern. Damit lassen sich genaue Untersuchungen zur Schädlichkeit von Arzneimitteln anstellen. Die deutsche Politik hingegen sei gegenüber einer solch anwendungsorientierten Forschung wenig aufgeschlossen und halte trotz der mangelnden Aussagekraft weiter am Tierversuch fest. 

Die NIH gewähren in einem auf fünf Jahre ausgelegten Förderprogramm 17 amerikanischen Forschergruppen Mittel für die Entwicklung verschiedener dreidimensionaler Biochips, mit denen sich mittels lebenden Gewebes die Funktion und Struktur menschlicher Organe wie Herz, Niere oder Lunge lebensecht nachbilden lassen. An diesen Modellen lassen sich dann schnell, zuverlässig und kostengünstig potentielle Arzneiwirkstoffe oder schädliche Auswirkungen für den Menschen erkennen.

»Mit auf menschlichen Zellen basierenden Modellen wie Biochips ist es nahe liegend, genaue Ergebnisse zu erhalten. Mit Tests am Tier wird dagegen von vornherein der falsche Organismus erforscht. Tier und Mensch unterscheiden sich grundlegend in Körperfunktion und Stoffwechsel«, kommentiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.

An der Harvard Universität wurde bereits das menschliche Darmsystem auf einem Chip simuliert. Dieses Modell ermöglicht unter anderem die Untersuchung von Darmerkrankungen wie Morbus Crohn. Insgesamt sollen zehn Organe auf einem Chip entwickelt werden, die so miteinander kombiniert werden können, dass der komplette menschliche Organismus nachvollzogen werden kann.

An der Vanderbilt Universität wird an einem Hirnmodell gearbeitet, das der Frage nachgeht, wie das menschliche Gehirn Wirkstoffe aufnimmt und verarbeitet. Mit Hilfe von auf einem Biochip angesiedelten Zellen fettleibiger Patienten wird die Rolle und Funktion des Gehirns beim Schlaganfall untersucht.

Bereits 2008 hatten die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA und die NIH angekündigt, Chemikalien und andere Stoffe in Zukunft mit automatisierten Zellsystemen und Computermodellen testen zu wollen. Grund sei die schlechte Übertragbarkeit der Ergebnisse, die hohen Kosten und die lange Dauer von Tiertests.

»Es ist fantastisch zu sehen, dass Behörden anderer Länder das Potential der tierversuchsfreien Forschung erkannt haben und intensiv nutzen. Ebenso bedrückend ist es, dass Deutschland noch immer weitgehend an antiquierten und qualvollen Tierversuchen festhält«, so Bitz abschließend.

Weiterführende Links hier nachlesen…

 

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Siehe auch in diesem Blog: Medizinischer Fortschritt ist wichtig. Tierversuche sind der falsche Weg!

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Schweiz: Hirnversuche an Affen endgültig verboten

Informationen aus der Internet-Präsenz der Organisation „Ärzte gegen Tierversuche“:

 

14. Oktober 2009 – Schweiz: Hirnversuche an Affen endgültig verboten

Das Schweizer Bundesgericht hat jetzt entschieden, dass zwei umstrittene Tierversuche mit Affen endgültig verboten bleiben. Die Genehmigung der Hirnexperimente, bei denen Makakenaffen durch Wasserentzug zur Kooperation gezwungen werden, wurden aus ethischen Gründen und mangels praktischen Nutzens abgelehnt. Die Beschwerde der beiden Forscher gegen die Entscheidung wurde jetzt höchstinstanzlich zurückgewiesen. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche spricht von einer »wegweisenden Entscheidung« und sieht darin ein Signal, auch in Deutschland endlich derartige Forschung zu verbieten.

Im November 2006 hat die Tierversuchskommission des Kantons Zürich zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuchsvorhaben an der Universität und an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich angefochten. Die Kommission argumentierte, dass die Belastungen für die Tiere unverhältnismäßig hoch seien, und dass vor allem die Würde der Tiere verletzt werde. 

Diese Auffassung wurde im Juni 2008 durch das Verwaltungsgericht bestätigt. In seiner Urteilsbegründung vertrat das Gericht die Ansicht, dass Primatenversuche nur dann erlaubt werden können, wenn sie von Anfang an einen erkennbaren Nutzen aufweisen. Die Forscher legten gegen diesen Entscheid Beschwerde ein und verloren nun erneut und endgültig.

»Diese wegweisende Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts hat Grundsatzcharakter«, freut sich Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche. »Konsequenterweise müssten aufgrund des Urteils sämtliche Primatenversuche in der Grundlagenforschung verboten werden, da diese fern jeglichen erkennbaren Nutzens sind.«

In Deutschland wird Hirnforschung an Affen, bei denen die Tiere durch Wasserentzug zur Kooperation gezwungen werden, noch in Magdeburg, Tübingen, Göttingen und Marburg durchgeführt.* In Berlin, München und Bremen wurden derartige Experimente bereits von den zuständigen Behörden verboten. Während sich in Berlin und München die Forscher der Entscheidung fügten, ist in Bremen ein erbitterter Rechtsstreit ausgebrochen. Experimentator Andreas Kreiter will bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, um seine Hirnforschung fortführen zu können. Dabei werden Makakenaffen in sogenannten Primatenstühlen fixiert. Der Kopf wird stundenlang an einem zuvor auf dem Kopf implantierten Metallbolzen unbeweglich angeschraubt. Die Tiere müssen Hebel drücken oder auf einen Bildschirm starren, während durch ein Loch im Schädel Elektroden in ihr Gehirn eingeführt werden. Für gute Kooperation bekommen die Affen über einen Schlauch im Mund etwas Saft, ansonsten müssen sie dursten.

»Auch außerhalb der Experimente erhalten die Tiere nichts zu trinken und sind dadurch so durstig, dass sie für einen Tropfen Saft alles tun, was man von ihnen verlangt«, erklärt Tierärztin Gericke. »Viele Affen müssen diese Qualen jeden Tag oft jahrelang erdulden.«

Der Ärzteverband startete im Januar 2009 eine Kampagne gegen derartige Affenversuche in Tübingen und erhofft sich durch das Urteil des höchsten Gerichts in der Schweiz ein Signal für die deutschen Genehmigungsbehörden und Gerichte. »Unsere nächsten Verwandten dürfen nicht länger in derart grausamen und nutzlosen Tierversuchen missbraucht werden«, fordert Gericke.

* Quelle: www.datenbank-tierversuche.de

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Primatenversuche in Bochum: Austausch vom 27.07./03.08.12 mit der genehmigenden Behörde

Ich verweise auf unsere Anfrage vom 15.05.12 an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Primatenversuche in der Universität Bochum und gebe nachstehend den E-Mail-Austausch vom 27.07./03.08.12 wieder:

 

27.07.12 – Von Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen – Tierschutzbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum

Betr.: Tierschutz
Durchführung von Primatenversuche in Bochum an der der Ruhr-Universität
Ihre E –Mail vom 03. Jul i 2012
Datum: 27.07.12

Sehr geehrte Frau Urban, 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03. Juli 2012.
Sie ersuchen darin, Auskunft über die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum zu erhalten.
Nachfolgend beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen.

1. Aus welchem „vernünftigen Grund“ nach Tierschutzgesetz 1 erteilt Ihre Behörde die Genehmigung für die Primatenversuche in Bochum?

Tierversuche, die einem der in § 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) genannten Zweck dienen und den Bestimmungen der §§ 8-9a entsprechend durchgeführt werden, erfüllen den „vernünftigen Grund“ im Sinne des § 1 TierSchG.


2. Für welche Forschungszwecke werden Primatenversuche in Bochum durchgeführt:

a) In der Grundlagenforschung
b) In der medizinischen Forschung
c) In der pharmazeutischen Forschung
d) In der Toxikologie

 

3. Seit wann werden Primatenversuche in Bochum durchgeführt?

Hierüber liegen meiner Behörde keine Angaben vor. lm Übrigen verweise ich auf die Tatsache, dass es nach dem IFG NRW keine behördliche Pflicht begründet,  Informationen für Antragsteller zu beschaffen, die der Behörde zum Zeitpunkt  der Antragstellung noch nicht vorlagen. 

  

4. Zu welchen Erfolgen im Dienste der Allgemeinheit haben nach Kenntnis lhrer Behörde die in Bochum durchgeführten Versuche bei den jeweiligen Forschungszwecken bis jetzt geführt?

Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten in Bochum wurden in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht und werden der Öffentlichkeit über die Pressestelle der RUB zugänglich gemacht. 

 

5. Kann Ihre Behörde den Nachweis herbeiführend, dass sie sich vor der Erteilung der Genehmigungen darüber informiert hat

i. ob solche oder ähnliche Versuche schon an anderen Forschungsorten in der Bundesrepublik durchgeführt wurden oder durchgeführt werden?
ii.  ob solche oder ähnliche Versuche Erfolgen im Dienste der Allgemeinheit in anderen Forschungsorten geführt haben?
iii. Welche Informationsquellen bzw. Datenbanken über etwaige ähnliche Versuche für ähnliche Forschungszwecke an anderen Forschungsorten werden von Ihrer Behörde verwendet?

Der Antragsteller hat mit dem Antrag zur Genehmigung des Versuchsvorhabens substantiiert nachzuweisen, dass das Vorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist. Der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse  ist zugrunde zu legen.

Genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben unterliegend dem Votum der sogenannten Ethikkommissionen gemäß § 15 TierSchG. Diese Kommissionen beraten über alle Vorhaben; die Kommissionen setzen sich dabei aus Wissenschaftlern und Vertretern von Tierschutzorganisationen zusammen.

Die Voten dienen der Genehmigungsbehörde zur Entscheidung über das Vorhaben.
Der Nachweis und die Recherche über ggf. äquivalente Tierversuchsvorhaben erfolgt über einschlägige Literaturdatenprogramme.

 

7. Wie beurteilt Ihre Behörde die Information, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen in Berlin, München und Bremen jeweils zuständigen Behörden die Genehmigungen für Primatenversuchen nicht mehr erteilt haben?

Die Weigerung der zuständigen Behörden in Bremen, die Versuchsgenehmigung zu verlängern, war ausschließlich politisch motiviert. Der Antragsteller klagte vor dem Verwaltungsgericht Bremen auf die erneute Genehmigung zur Durchführung von Nicht-Humanen Primaten. Daraufhin wurde vor dem Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 28.05.2010 (Az.5 K 1274109) der Klage zur weiteren Genehmigung der in Rede stehenden Tierversuche stattgegeben.

Das Gericht macht in seiner Entscheidung zunächst ganz allgemein deutlich, dass bei einem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen diese auch erteilt werden müsse. Ein Ermessen der zuständigen Behörde bestehen nicht, da andernfalls die Forschungsfreiheit als grundgesetzlich verankertes Recht, zur behördlichen Disposition gestellt würde. 

Das VG machte weiterhin deutlich, dass der Rückgriff auf einen vermeintlichen gesellschaftlichen Wertewandel bei einer streng rechtlich vorzunehmenden Prüfung sachwidrig sei. Es sei vielmehr die Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Verwaltung,  einen möglicherweise verstellbaren Wertewandel aufzugreifen und gegebenenfalls durch Änderungen des Gesetzes Rechnung zu tragen. Auch betont das Gericht, dass nach dem Tierschutzgesetz der abstrakte Nutzen der Grundlagenforschung gleichberechtigt neben dem konkreten Nutzen der angewandten Forschung stehe.

 

8. Wie beurteilt Ihre Behörde die Studien und Berichte aus der Fachwelt über die Sinnlosigkeit und die Grausamkeit der Primatenversuche? 

„Wären die Primatenversuche grausam oder sinnlos, würden sie nach dem Tierschutzgesetz auch nicht genehmigungsfähig sein. Die Behauptung, die an der RUB durchgeführten Versuche seien grausam und sinnlos unterstellt der am Genehmigungsverfahren beteiligten Personen, dem Tierschutzbeauftragten der RUB, den Mitgliedern der Ethikkommission nach S 15 TierSchG und meiner Behörde, ihre gesetzlichen Pflichten nicht gewissenhaft zu erledigen. Dies ist natürlich nicht der Fall. Die Ansichten des Vereins ,,Ärzte gegen Tierversuche .V.“ über die Primatenversuche in Bochum besitzen in erster Linie nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen. Die Ergebnisse von Experimenten in der Grundlagenforschung lassen sich naturgemäß meist nicht direkt auf praktische Anwendungen übertragen. Dieses Ziel kann die Grundlagenforschung von ihrem Wesen her auch nicht erfüllen, weil sie zunächst den Anknüpfungspunkt für innovative Entwicklungen in der Medizin schafft. Erst auf dieser Basis kann überhaupt eine verantwortbare und zielgerichtete Anwendungsforschung erfolgen. In der Regel können weder die durchführenden Wissenschaftler selbst noch externe Gutachter vorhersagen, wann und wie Experimantalergebnisse für die Allgemeinheit zu konkretem Nutzen führen wird.

Des Weiteren verweise ich in diesem Ausführungen zur Frage 7.

Mit freundliche Grüßen
Im Auftrag
(Dr. Langewische)

 

  

03.08.12 – An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen 

Betreff: Tierschutz
Durchführung von Primatenversuchen in Bochum (Ruhr-Universität)
Meine Anfrage vom 15.05.12
Meine 1. Erinnerung vom 06.06.12
Meine 2. Erinnerung vom 03.07.12
Ihre Antwort vom 27.07.12 (Sachbearbeitung: Dr. Marita Langewische)
Hier: Widerspruch und Beschwerde


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke für Ihre Antwort vom 27.07.12 in der o.g. Angelegenheit. Leider kann ich Ihre Antwort nicht hinnehmen und erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde: keine der von mir gestellten Fragen wurde im Hinblick auf mein erklärtes Anliegen,  Transparenz über die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Durchführung von  Tierversuchen in der Universität Bochum herbeizuführen, ausreichend beantwortet bzw. es wurde auf meine Fragen ausweichend eingegangen.

Zu 1.

Die bloße Beteuerung, dass die von Ihrer Behörde genehmigten Tierversuche die  Aufforderungen des §1 TierSchG erfüllen, erlaubt einem Bürger nicht, diese Aussage zu beurteilen und ein etwaiger Verdacht auf das Nicht-Vorhandensein des vom Gesetz geforderten „vernünftigen Grundes“ auszuräumen.

 Zu 3.

Dass Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde keine Angaben darüber vorliegen, seit wann Primatenversuche im Bochum genehmigt und durchgeführt werden, ist unglaubwürdig.

 Zu 4.

Sie verweisen allgemein und ohne weitere Angaben auf „veröffentliche wissenschaftliche Publikationen“ der Pressestelle der Universität Bochum zum Nachweis der Erfolge im Dienste der Allgemeinheit, die bis jetzt durch die von Ihrer Behörde genehmigten Tierversuche geführt haben.

Auch diese Antwort wirkt befremdlich: nicht die Pressestelle der Universität Bochum ist die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Versuche und für die Beurteilung der Erfolgsergebnisse, sondern es obliegt Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde, die Ergebnisse der durchgeführten Versuche zu prüfen und zu bewerten, allein um Ihrer Verantwortung nachgehen zu können, bei anhaltender Erfolglosigkeit die Fortführung dieser Versuche bzw. die Genehmigung ähnlichen Versuchen im Sinne des Gesetzes  zu unterbinden.  


Zu 5.

Dass der Antragsteller mit dem Antrag zur Genehmigung des Versuchsvorhabens das konkret angestrebte Nutzen substantiiert darzulegen hat, war mir schon bekannt. Es obliegt jedoch nicht den Forschern, sondern der genehmigenden Behörde zu prüfen und nachzuweisen, dass das Versuchsvorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist. Ihre Ausführungen zu 5 beantworten in keiner Weise konkret, wie Ihre Behörde diese Prüfung vornimmt und welche Informationsquellen verwendet werden, um zum Beispiel die Durchführung von ähnlichen Versuchen an mehreren Forschungsstellen oder die Wiederholung von erfolglosen Versuchen  zu unterbinden, sowie den Einsatz von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zu fördern.

 
Zu 7.  

Die Auffassung Ihrer zuständigen und verantwortlichen Behörde, dass die Weigerung der zuständigen Behörde in Bremen, die Versuchsgenehmigungen zu verlängern „ausschließlich politisch motiviert war“ ist wiederum äußert befremdlich und aus meiner Sicht mehr als bedenklich.

Die Einfügung 2002 des Art. 20 a im Grundgesetz und die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel mit Verfassungsrang sind das Ergebnis des Strebens der Legislative als Volksvertretung aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland zu schützen. Sowohl die einstimmige Entscheidung des Bremer Senats aus diesen Versuchen im Land Bremen auszusteigen, als auch die Entscheidung der Judikative, solche Versuche zu untersagen oder die Genehmigungen auslaufen zu lassen, sind Umsetzungen der neuen Verfassungsbestimmungen. Sie als „ausschließlich politisch motiviert“ abzutun ist aus meiner Sicht eine sehr bedenkliche Auffassung Ihrer Behörde. Auch in München und Berlin haben die Behörden ohne Einschaltung der Legislative oder der Judikative die neuen Bestimmungen im Sinne der Verfassung umgesetzt, indem sie solche Versuche untersagten.
 

Zu 8.

Auch Ihre Unterstellung wirkt äußerst befremdlich, dass „die Ansichten des Vereins ,,Arzte gegen Tierversuche e .V.“ über die Primatenversuche in Bochum nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen“ besitzen würden: diese Organisation äußert nicht „Ansichten“, sondern liefert seit mehr als 30 Jahren sorgfältig dokumentierte wissenschaftliche Informationen, Analysen und Studien aus der Fachwelt auf der internationalen Ebene, die nicht zuletzt dazu beigetragen haben, dass die Legislative als Volksvertretung 2002 das Einfügen des Art. 20a im Grundgesetz und die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung als Staatsziel sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus ethischen Beweggründen vorgenommen hat.

 

Zusammenfassend empfinde ich Ihre Antwort auf meine Anfrage über diese wichtigen wissenschaftlichen  und gesellschaftlichen  Vorgänge als unzureichend, ausweichend und mangelhaft begründet und fühle mich in meinen Rechten als Bürgerin verletzt.

Weiterhin besteht  für mich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 2o a und  gegen § 1  TierSchG bei den von Ihrer Behörde genehmigten Tierversuchen. Ich berufe mich auf § 258 StGB und bitte Sie, mir folgende Informationen zukommen zu lassen:

Auflistung der Versuche, die aktuell von Ihrer Behörde genehmigt sind (bzw. wofür  ein Genehmigungsantrag aktuell vorliegt), mit folgenden Angaben:

1)      Datum der Erteilung und des Auslaufens  der Genehmigung

2)     Anzahl und Art der eingesetzten Tiere

3)     Beschreibung des Versuchs

4)     Forschungszweck und angestrebtes Nutzen

5)     Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungsstellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

6)     Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen keine tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zur Verfügung stehen (Zentralstelle ZEBET)

 

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort bis zum 27.08.2012 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen  e.V.

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM.INT

 

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Siehe in diesem Blog der komplette Stand der Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde, den wir fortlaufen aktualisieren werden:
Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

 



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