Blog – Jocelyne Lopez

Verfassungsbeschwerde gegen die Behörde LANUV NRW: Die Gesellschaft hat gemäß Grundgesetz Anspruch auf Justizgewährung!

Ich verweise auf meine Blog-Einträge Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE und Rechtsanwalt David Sanker – Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE. 

Unser Rechtsanwalt David Sanker stellt unsere Verfassungsbeschwerde  in der Webseite seiner Kanzlei wie folgt vor:

Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruches i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

 

 „Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungs-anspruches i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

Für die Tierschutzpartei (MUT) habe ich bereits letztes Jahr eine Verfassungsbeschwerde eingereicht u.a. wegen Verletzung von Art. 19 (4) GG.“ […]

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Ich erkläre mit meinen eigenen Worten und meinem eigenen Rechtsverständnis einen juristischen Hauptstreitpunkt bei dieser Verfassungsbeschwerde:
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  • Gemäß Art. 19 (4) Grundgesetz hat jeder in einer Gesellschaft einen Anspruch darauf, dass eine Straftat von der Justiz geahndet wird, Recht und Gesetze sind für alle verbindlich, das ist der eigentliche Sinn der Gesetzgebung  und das leuchtet auch jedem ein: Wir sind nicht im Wilden Westen, Verstöße gegen Gesetze dürfen grundsätzlich nicht ungeahndet bleiben, das ist der hier genannte und in der Verfassung verankerte „Justizgewährungsanspruch“ einer Gesellschaft.
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  • Tierquälerei ist eine Straftat, und zwar gemäß Tierschutzgesetz, gemäß StGB (Strafgesetzbuch) und StPO (Strafprozessordnung)
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  • Die Staatsanwaltschaft hat jedoch unsere Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Genehmigung der offensichtlichen tierquälerischen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE eingestellt, mit der Begründung, dass eine Behörde für Verstöße gegen Gesetze grundsätzlich nicht belangt werden könne – Zitat RA David Sanker: „Die  Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung damit, dass es bereits von Rechtswegen ausgeschlossen sei, dass verwaltungsrechtswidriges Verhalten eine Strafverfolgung für den Amtsträger nach sich ziehen könnte.“
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Diese abenteuerliche Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft ist gravierend falsch !!! Auch Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden und können für ein gesetzwidriges Verhalten strafrechtlich verfolgt werden, denn niemand steht über dem Gesetz, auch der Staat nicht, das steht sowohl in der Verfassung als auch im Strafgesetzbuch!

Wäre es nämlich so, dass Behörden für Verstöße gegen Gesetze nicht belangt werden können, würde unsere demokratische Gesellschaftsordnung grundsätzlich und restlos aufgehoben, wir würden in einem totalitären Staat leben, wo der Staat tun und lassen darf, was er will, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten!! Das wäre ungeheuerlich.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Rechtsanwalt David Sanker: Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE

Ich habe schon die Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei bei der von der Behörde LANUV NRW genehmigten Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster, die wir im Juni 2015 als ein Team von Tierschützern eingereicht haben,  in meinem Blog vorgestellt: Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor Covance

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Unser Rechtsanwalt David Sanker aus Köln hat jetzt auch diese Verfassungs-beschwerde in der Webseite seiner Kanzlei vorgestellt – interessierte Medien können sich direkt an ihn für weitere Informationen über dieses laufende Verfahren wenden:

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Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruches
i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

  .Rechtsanwalt David Sanker, Köln

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Deutschland quält Tiere gegen EU-Willen!

Ein umfangreicher juristischer und wissenschaftlicher Vorstoß der Vereine Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Mißbrauch der Tiere e.V. und TASSO e.V.  gegen die Tierversuche der Schweregrad  „schwer“, die Deutschland trotz Verbot der EU-Kommission zugunsten der Tierversuchslobby durchführen lässt:
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Deutschland quält Tiere gegen EU-Willen:

Wie die bundesweiten Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO aktuell aufgedeckt haben, werden in Deutschland Tierversuche durchgeführt, die die EU den Mitgliedstaaten eigentlich verboten hat. Ratten und Mäuse müssen bis zur Erschöpfung schwimmen oder werden bis zur Hilflosigkeit mit Elektroschocks traktiert – unter dem Deckmantel der Depressionsforschung. Aus Sicht der Vereine ein Skandal und krasser Widerspruch zum Tierschutzrecht. […] Weiterlesen…

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Schwimmen bis zur Verzweiflung – Schluß mit Depressionsforschung an Tieren!

Hier haben wir einige Bespiele von Versuchen des Schweregrads „schwer“ aufgeführt, die in jüngster Zeit in Deutschland durchgeführt worden sind. Die Angaben beruhen auf in Fachzeitschriften veröffentlichten Artikel. […] Weiterlesen…

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Juristische Argumente:

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Belastung, gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett: […] Weiterlesen…

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Wissenschaftliche Argumente:

Tierversuche mit Schweregrad „schwer“ sind nicht nur extrem grausam, sondern sie sind – wie alle Tierversuche – auch wissenschaftlich fragwürdig. Tiere müssen als „Modelle“ für menschliche Krankheiten herhalten. Doch diese Nachahmung gelingt allenfalls punktuell bei einigen Symptomen; die Komplexität menschlicher Krankheiten können keinesfalls im „Tiermodell“ auch nur ansatzweise simuliert werden. Entsprechend sind die Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar. Im Folgenden beleuchtet Pathologin Dr. med. Stefanie Gräwert beispielhaft zwei „Tiermodelle“ aus wissenschaftlicher Sicht. […] Weiterlesen…


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VERBOT UMSETZEN! JETZT! 

Wir wollen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot der Schweregrad „schwer“ Tierversuche umsetzt und diese Versuche gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.

 

Dieses Projekt wird durch eine Online-Petition begleitet –
Bitte um Unterstützung, vielen Dank!
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ZUR PETITION…



Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden: Beschwerde an die EU-Kommission

Wegen Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung von tierversuchsfreien Methoden reicht die Partei Mensch Umwelt Tierschutz bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerde ein.

Zeitgleich startet die Tierschutzpartei eine Petition, die den Nachdruck der Beschwerde und den Bürgerwillen verdeutlichen soll!

Bitte unterstützen Sie diese Petition! Vielen Dank!
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ZUR PETITION…

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Der Physiker Peter Ripota zur angeblichen „Sensation“ der Messung von Gravitationswellen (LIGO)

In regelmäßigen Abständen lässt die mächtige Lobby der theoretischen Physik von den etablierten Medien eine neue „Sensation“ der Bestätigung der Relativitätstheorie hochjubeln, wie wieder einmal vor kurzem mit der angeblichen Messung von Gravitationswellen (LIGO-Experiment) nach den Vorhersagen der Marketing-Kultfigur Albert Einstein. Die Jahr für Jahr seit Jahrzehnten vom Staat vergebenen Subventionen aus der Steuerkasse in Millionen- und Milliardenhöhe an die Lobby der “Einstein-Forschung” müssen ja auch regelmäßig gerechtfertigt werden und man muss sich immer wieder neue Subventionen sichern, ist ja verständlich…

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In der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ werden kritische Stellungnahmen von Wissenschaftlern über diese erneute, vermeintliche „Sensation“ gesammelt, darunter ein Beitrag des Physikers Peter Ripota als Aufklärung von Physiklaien – die systematisch von der Lobby der theoretischen Physik mit der Relativitätstheorie seit Jahrzehnten an der Nase herumgeführt werden:
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Peter Ripota – Mein Wort zum Sonntag:  Gibt es Schwarze Löcher?

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Bild © Jocelyne Lopez 2012


Affenversuche der Behörde LANUV NRW: Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat eine Prüfung auf Subventionsbetrug versprochen

Die Behörde LANUV NRW genehmigt die meisten Tierversuche in Deutschland und weigert sich weitgehend, den Bürgern Auskünfte über genehmigungsrelevante Fragen aus ihren Genehmigungsakten im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu erteilen. Wir haben aus diesem Grund als ein kleines Team von Tierschützern die Behörde LANUV NRW seit 2012 mehrmals verklagt – insgesamt 7 Klagen, wovon 5 noch laufende Gerichtsverfahren sind, unter Vertretung des Rechtsanwalts David Sanker aus Köln.

Bei einem Fall der Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften ist es noch nicht zu einer Klage gekommen: Die Behörde LANUV NRW verweigert uns die Auskunft darüber, was für einen zu erwartenden Nutzen für die Humanmedizin bei den Affenversuchen in der Hirnforschung an der Uni Bochum in den Forschungsanträgen angegeben wurde. Diese Angabe des zu erwartenden Nutzens muss nämlich gemäß Tierschutzgesetz ausdrücklich in der Genehmigungsakte enthalten sein: Es steht schwarz auf weiß im TierSchG § 8, Abs. 6 (1), dass in den Forschungsanträgen folgende Angaben angegeben werden müssen:

„1. die Ziele des Versuchsvorhabens einschließlich des zu erwartenden Nutzens

Die Behörde LANUV NRW bestreitet sogar völlig unhaltbar, dass diese Angabe des zu erwartenden Nutzens im Tierschutzgesetz verlangt sei! Entweder kennt die Behörde LANUV NRW nicht das geltende Tierschutzgesetz oder sie will es vorsätzlich umgehen – beide hochbedenkliche Umstände.

Diese Verweigerung der gewünschten Information ist insofern brisant, als die Behörde LANUV NRW als Forschungsziel für die Affenhirnforschung an der Uni Bochum über 22 Jahre das Anstreben von Therapieansätzen für die menschlichen Krankheiten Alzheimer, Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose und Schlaganfälle den anfragenden Bürgern angegeben hatte, jedoch im gleichen Atemzug auf eine Publikation der Uni Bochum aus dem Jahre 2007 hingewiesen hat, wonach diese Versuche durchgeführt wurden, um die Frage zu klären, wie der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann bei der WM 2006 zwei Elfmeter gegen Argentinien halten konnte!!!! Dies ist sowohl unerträglich, als auch aus ethischen Gründen gesetzwidrig.

Dies lässt auch den dringenden Verdacht zu, dass hier ein Subventionsbetrug vorliegt: Diese Forschung wird nämlich mit Steuergeldern komplett finanziert, und zwar für den angestrebten Nutzen von Therapieansätzen von schweren menschlichen Erkrankungen, nicht für das Halten von Elfmetern!!!

Anstatt in diesem Fall ebenfalls die Behörde gleich zu verklagen, haben wir erst einmal im Rahmen einer Change.org Petition (die inzwischen von mehr als 16.500 Bürgern unterschrieben wurde), die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze gebeten, eine Prüfung dieses Verdachts auf Subventionsbetrug zu veranlassen.  Am 18.12.2015 hat die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze uns im NRW-Abgeordnetenwatch versprochen, die gewünschte Prüfung vorzunehmen. Wir sind auf die Ergebnisse dieser Prüfung gespannt…

 

Bitte um Unterstützung!
Bitte helfen Sie mit, den Druck aufrechtzuerhalten und unterzeichnen Sie bitte unsere Change.org-Petition – Vielen Dank!
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Nimmt die Behörde LANUV NRW einen Verdacht auf Betrug
nur „zur Kenntnis“?

ZUR PETITION…



Relativitätstheorie: Neue Verarschung der Öffentlichkeit mit der „Sensation“ der Messung von Gravitationswellen (LIGO)

In regelmäßigen Abständen lässt die mächtige Lobby der theoretischen Physik von den etablierten Medien eine neue „Sensation“ der Bestätigung der Relativitätstheorie hochjubeln, wie wieder einmal vor kurzem mit der angeblichen Messung von Gravitationswellen (LIGO-Experiment) nach den Vorhersagen der Marketing-Kultfigur Albert Einstein. Die Jahr für Jahr seit Jahrzehnten vom Staat vergebenen Subventionen aus der Steuerkasse in Millionen- und Milliardenhöhe   an die Lobby der “Einstein-Forschung” müssen ja auch regelmäßig gerechtfertigt werden und man muss sich immer wieder neue Subventionen  sichern, ist ja verständlich…

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Wir haben heute  erste kritische Stellungnahmen von qualifizierten Wissenschaftlern zu dieser vermeintlichen „Sensation“ in der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ veröffentlicht:

Kritische Stellungnahmen zur neuen angeblichen Sensation der Bestätigung der Relativitätstheorie
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NB: Ich empfehle insbesondere die Stellungnahme von Dr. Wolfgang Engelhardt, Experimentalphysiker und ehemaliger Mitarbeiter vom Max Planck Institut für Plasmaphysik in Garching: Ich habe mich nämlich vor Lachen gekringelt… : -))

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Bild © Jocelyne Lopez 2012


Die neue alte Sensation der Bestätigung der Relativitätstheorie

Die extrem mächtige Lobby der theoretischen Physik hat wieder einmal eine „Sensation“ in die Medien eingeschossen, wie sie es auch in regelmäßigen Abständen tut, um die Milliarden von Forschungsgeldern aus der Steuerkasse zu rechtfertigen und sich für die nächsten Jahre neu zu sichern: Wieder einmal wurde angeblich die Relativitätstheorie durch ein Meßexperiment bestätigt, obwohl sie seit 100 Jahren angeblich schon zigmal einwandrei bestätigt gewesen sein sollte, wie keine einzige andere Theorie zuvor in der ganzen Geschichte der Physik, bitteschön –  und obwohl sie wohlbemerkt schon 1919 durch ein international anerkanntes Experiment einwandfrei widerlegt wurde (Georges Sagnac).

Na ja, bei der letzten Messung zur erneuten Bestätigung dieser schon angeblich bestens experimentell bestätigten Theorie, bei dem  milliardenschweren EU-Experiment der CERN Neutrino-Messung auf Kosten der europäischen Steuerzahler, wurde die „Sensation“ aus der Presse leider nachträglich ein bisschen betrübt: Es hat sich nachträglich ergeben, dass ein Stecker locker war und zufälligerweise zu einer falschen Messung führte, was für ein Pech, man müsste noch mehr Subventionen beantragen, um neue Experimente durchzuführen, was für ein Glück.

Die Lobby der Grundlagenforschung in der theoretischen Physik funktioniert nämlich genau nach derselben betrügerischen Masche wie die Lobby der Grundlagenforschung bei Tierversuchen – wenn eine Masche bestens funktioniert gibt man sie natürlich nicht auf: Jahr für Jahr seit Jahrzehnten immer wieder neue Subventionen durch Pseudowissenschaft und Manipulation der öffentlichen Meinung vom Staat erhalten, das ist gut für die Karriere und sichert die Arbeitsplätze, ist ja egal, ob das Geld sinnlos verschwendet wird, das merkt ja keiner.

Dabei ist die Relativitätstheorie mit Experimenten gar nicht zu bestätigen, weil sie auf einem vernichtenden Denkfehler bzw. einem intellektuellen Betrug beruht, genauso wie mit dem Denkfehler bzw. wissenschaftlichem Betrug der Tierexperimentatoren, dass die Ergebnisse von Tierversuchen von Art zu Art übertragbar seien. Genauso die gleiche Masche und genauso derselbe Betrug.

Der intellektuelle Hauptbetrug der Relativitätstheorie, der schon seit 100 Jahren von Tausenden von fachlich qualifizierten  Wissenschaftlern weltweit herausgearbeitet wurde (einschließlich einigen Nobelpreisträgern) ist auf eine sprachliche und fachliche Sinnentleerung der Grundbegriffe der Physik mit der Erfindung durch Einstein des Begriffes „Raumzeit“ zurückzuführen, ein Begriff, der nichts, aber auch absolut rein gar nichts bezeichnet und bezeichnen kann.  Es existiert natürlich in der Physik physikalische Größen, wie zum Beispiel „Raum„, „Zeit„, „Gewicht“ oder „Temperatur„, die man durch Maßeinheiten messen kann, in der Praxis oder bei Experimenten, wie zum Beispiel „Meter„, „Sekunde„, „Kilogramm“ oder „Grad„. Es existiert aber in der Physik keine physikalische Größe „Raumzeit“, die man messen kann, es ist nur ein sprachliches Konstrukt, das nichts Existierendes bezeichnet. Man könnte auch zum Beispiel nach diesem Muster das sprachliche Konstrukt „Gewichttemperatur“ erfinden, das natürlich auch nichts Existierendes bedeutet, das man messen könnte. Man kann genauso wenig  verstehen und messen, was die „Raumzeit“ sei, wie man verstehen und messen könnte, was die „Gewichttemperatur“ sei. Das ist nur Schwachsinn, das kann wiederum jeder verstehen, dass es nur Schwachsinn ist.

Wenn Ihr also in einem pseudowissentschaftlichen physikalischen Artikel auf den Begriff „Raumzeit“ trifft, braucht Ihr nicht weiter zu lesen, das ist Zeitverschwendung und Verblödung, und nur den Artikel gleich in die Tonne kloppen, das ist reiner  Schwachsinn.

Bei der neuesten „Sensation“ der Bestätigung der Relativitätstheorie wollen die Pseudowissenschaftler der Physik nicht nur etwas, was sie „Raumzeit“ nennen und was nicht existiert, gemessen haben, sie wollen auch gemessen haben, dass dieses Ding „Raumzeit“ sich „wellt“. Kompliment. Und dadurch, dass sie gemessen haben wollen, dass das Ding „Raumzeit“ sich wellt, wollen sie verstanden haben, wie das Universum entstanden ist. Noch einmal Kompliment, die Pseudowissenschaftler. Für die nächsten Jahre und Jahrzehnte könnten wir ein paar Milliarden von Steuergeldern dafür verwenden, um herauszufinden welche Farbe das Ding „Gewichttemperatur“ hat, damit wir definitiv verstehen, wie das Universum entstanden ist. Am gigantischsten  kann eine gezielte Verblödung und Verarschung der Öffentlichkeit nicht sein als die Relativitätstheorie.  Aber nun, sie bringt Geld, viel Geld, sehr viel Geld seit Jahrzehnten für die Lobby der theoretischen Physik, das ist ja die Hauptsache, Geld haben wir wohl genug in unseren reichen Ländern, oder?

Na gut, zur Entspannung stelle ich Euch meine eigene Theorie der Entstehung des Universums vor, sie ist zwar genauso wenig experimentell bestätigt wie die Relativitätstheorie, dafür ist sie umsonst… ; )
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Erzählungen mit Jocelyne Lopez: Kosmologisches

Bild © 2003 – Norbert Fenske – Photografically
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Hans-Peter Thier und Stefan Treue: Wieso wird Ihre seit 40 Jahren erfolglose Affenhirnforschung noch mit 3,5 Mio Euro Steuergeld subventioniert?

Seit mehr als 40 Jahren finanzieren die Bürger Jahr für Jahr mit Millionen von Steuergeldern die in der internationalen Wissenschaftsgemeinde und in der Öffentlichkeit stark umstrittenen Affenversuche in der Hirnforschung, die bis jetzt keine einzige brauchbare Erkenntnis zu Therapieansätzen von menschlichen neurologischen Erkrankungen erzielt haben.

Umso befremdlicher ist die Vergabe 2013 von zusätzlichen 3,5 Mio Euro Steuergeld zur Gründung einer neuen Forschergruppe für die erwiesen erfolglose Affenhirnforschung!

Wie es aus einer Pressemitteilung vom Nationales Bernstein Netzwerk Computational Neuroscience (Bundesministerium für Bildung und Forschung) hervorgeht, wurde nämlich noch 2013 eine neue Forschungsgruppe für das Experimentieren mit Primaten gegründet und mit 3,5 Mio Steuergeld dotiert, unter der Leitung von Prof. Hans-Peter Thier (Tübingen) und Prof. Stefan Treue (Göttingen): Hans-Peter Thier und Stefan Treue Sprecher einer neuen Forschergruppe

 

Diese neue Förderung der Affenhirnforschung durch die Steuerzahler bekräftigt ihren legitimen Anspruch auf die versprochene Aufklärung und Transparenz über diese Versuche.

Umso unverständlicher ist das Schweigen der beiden Professoren Hans-Peter Thier und Stefan Treue auf die 16 sachlichen Fragen der Bürger über den wissen-schaftlichen Wert der Affenhirnforschung im Rahmen einer Change.org-Petition, die schon von mehr als 16.000 Unterstützern unterzeichnet wurde. Warum beantworten die beiden Professoren diese 16 Fragen nicht, obwohl sie 3,5 Mio Steuergelder erhalten haben, u.a. um mit „diesen Projekten auch ethische Gesichtspunkte und Standards für das Experimentieren mit Primaten etablieren und transparent machen.„?

Wo bleibt die versprochene Transparenz? Ist das Schweigen der Professoren Hans-Peter Thier und Stefan Treue ein angemessenes Verhalten gegenüber den Bürgern und Steuerzahlern?

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Bitte unterstützen Sie weiterhin unsere Petition, damit wir eine Antwort auf unseren 16 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung erhalten! Vielen Dank!

ZUR PETITION….

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Siehe auch aus der Petition:

Prof. Nikos Logothetis, nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Versuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Nikos Logothetis

Herr Prof. Stefan Treue, wir fordern Transparenz über die Affenversuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue

 



Frage an MdL Michael Boddenberg: Wer hat den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen?

Die Affenhirnforscher gaukeln in allen etablierten Medien der Öffentlichkeit vor, dass ihre barbarischen Tierversuche unerlässlich für den Fortschritt der Humanmedizin zu Therapieansätzen der menschlichen Erkrankungen Alzheimer, Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose oder Schizophrenie seien.

Dies erweist sich als eine dreiste Manipulation der öffentlichen Meinung und als reinsten Lobbyismus angesichts der Tatsache, dass es schon lange in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde nachgewiesen wurde, dass die Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar sind, was wiederum die Tatsache erklärt, dass nach 40 Jahren Doppel- und Wiederholungsversuchen an Tieren in 8 Forschungsstandorten keine einzige brauchbare neue Erkenntnis für die Humanmedizin erzielt werden konnte. Darüber hinaus existieren auch als Alternative moderne, erfolgsversprechende und tierversuchsfreie Forschungsmethoden, die schon im Einsatz sind.

Wir haben in einer laufenden Change.org Petition, die bis jetzt von mehr als 15.000 Bürgern und Steuerzahlern unterschrieben wurde, insgesamt 12 Affenhirnforscher bzw. Entscheidungsträger gebeten, 16 Fragen zur angeblichen Unerlässlichkeit dieser Forschung für die Humanmedizin zu beantworten, siehe: PETITION: Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut Tübingen. Sie schweigen alle. Keiner hat nur den Schatten von Wissenschaftlichkeit, Aufrichtigkeit und Mut, sich einer wissenschaftlichen Debatte zu stellen und seine Behauptungen zu begründen.

Ich halte den berüchtigten Tierexperimentator und umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer für eine Schlüsselfigur bei der Durchsetzung dieses extrem wirksamen Lobbyismus-Systems, aufgrund seines sehr einflussreichen Wirkens im internen Wissenschaftsbetrieb, sowie in Wirtschaft, Politik, Medien und Gesellschaft.

Die Perversität dieses Lobbyismus-Systems wird besonders ersichtlich, wenn man bedenkt, dass Wolf Singer, der unter dringendem Verdacht steht seit mehr als 30 Jahren Verstöße gegen geltende Gesetze und Subventionsbetrug in Millionenhöhe mit seiner zielentfremdeten, erfolglosen und barbarischen Forschung begangen zu haben, auch noch dafür 2011 über sehr undurchsichtige Kanälen mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde!

Die Perversität und der Zynismus dieses Lobbyismus-Systems steigern sich auch in der Begründung dieser Verleihung, die vom hessischen Staatsminister Michael Boddenberg gemäß einer Pressemitteilung vom 12.08.2011 im Portal des hessischen Landtag bekannt gegeben wurde: Wolf Singer wurde mit dem Bundesverdienstkreuz aufgrund seines „überragenden Engagements“ für den Tierschutz geehrt! Wie bitte? Für den Tierschutz??!!!

Wir haben 2012 den Staatsminister Michael Boddenberg gefragt, woraus genau das überragende Engagement von Wolf Singer für den Tierschutz besteht. Er weiß es nicht und will es auch nicht wissen: Der Bundespräsident Christian Wulff habe ja diese Entscheidung getroffen, wir sollen ihn doch mal selbst fragen. Wir haben dann die Ordenskanzlei in Berlin gefragt, woraus genau das überragende Engagement von Wolf Singer für den Tierschutz besteht. Sie weiß es nicht und will es auch nicht wissen bzw. nicht sagen: Diese Ehrung war ein „Gunsterweis“ des Bundespräsidenten Christian Wulff, „der keiner Begründung bedarf„. Schon klar, die Bürger sind wohl viel zu neugierig… Unsere Strafanzeige gegen Christian Wulff wurde mit der Begründung eingestellt, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen. Wir haben dann den Nachfolger von Christian Wulff gefragt, den amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck, woraus genau das überragende Engagement von Wolf Singer für den Tierschutz besteht. Er weiß es nicht bzw. will es nicht wissen, man solle sich nicht ärgern, das wird alles seine Richtigkeit haben… Aber selbstverständlich, ist schon klar.

Unsere Bemühungen aus dem Jahre 2012 zur Herbeiführung der Transparenz über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer habe ich in meinem Blog komplett festgehalten, siehe hier.

Es ist natürlich nichts dabei rausgekommen, ist schon klar. Als einzige Maßnahme hat jedoch der Landtag Hessen die Pressemitteilung vom 12.08.2011 in seinem Portal einfach gelöscht, der Originallink führt jetzt zu einer Fehlermeldung. Der hessische Landtag verwischt die Spuren und zensiert sich selbst, das wird immer schöner mit der Demokratie und den Bürgerrechten im Land Hessen…

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Vor diesem Hintergrund habe ich die MdL Janine Wißler (DIE LINKE) im Abgeordnetenwatch Hessen gebeten, sich als Mitglied des Ausschußes Wissenschaft im hessischen Landtag einzusetzen, um die notwendige Transparenz über die Forschung und das Wirken von Wolf Singer im Interesse der Allgemeinheit herbeizuführen, sowie auch herauszufinden, wer Wolf Singer für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen hat: . .

05.12.2015 – Fragen von Jocelyne Lopez an Frau Janine Wißler
29.01.201 6 – Antwort der MdL Janine Wißler
06.02.2016 – Fragen von Jocelyne Lopez an MdL Janine Wißler
09.02.2016 – Antwort der MdL Janine Wißler

Die MdL Janine Wißler hat sich nur über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer geäußert und mitgeteilt, dass sie nicht in Erfahrung bringen konnte, wer ihn für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen hat und was die Beweggründe dafür waren, jedoch gab sie mir folgenden Hinweis, Zitat: „Man kann also nur in Erfahrung bringen, von welchem Ministerpräsidenten der Vorschlag gemachte wurde (was in diesem Fall klar ist), nicht aber, warum derjenige vorgeschlagen wurde und woher die Anregung kam.“ 

 

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Daraufhin habe ich heute im Abgeordnetenwatch den hessischen Staatsminister a.D. und MdL Michael Boddenberg befragt:

09.02.2016 – Fragen von Jocelyne Lopez an MdL Michael Boddenberg

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NB: Interessierte Leser können sich unter der Befragung im Abgeordnetenwatch eintragen (im grauen Kasten unter der Befragung), um bei einer Antwort von Herrn Boddenberg per E-Mail benachrichigt zu werden. Dies ist auch wünschenswert, um eine Antwort anzuregen: je mehr Interessierte die Befragung verfolgen, desto größer ist die Chance, dass man eine Antwort bekommt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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