Blog – Jocelyne Lopez

Affenversuche der Behörde LANUV NRW: Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat eine Prüfung auf Subventionsbetrug versprochen

Die Behörde LANUV NRW genehmigt die meisten Tierversuche in Deutschland und weigert sich weitgehend, den Bürgern Auskünfte über genehmigungsrelevante Fragen aus ihren Genehmigungsakten im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu erteilen. Wir haben aus diesem Grund als ein kleines Team von Tierschützern die Behörde LANUV NRW seit 2012 mehrmals verklagt – insgesamt 7 Klagen, wovon 5 noch laufende Gerichtsverfahren sind, unter Vertretung des Rechtsanwalts David Sanker aus Köln.

Bei einem Fall der Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften ist es noch nicht zu einer Klage gekommen: Die Behörde LANUV NRW verweigert uns die Auskunft darüber, was für einen zu erwartenden Nutzen für die Humanmedizin bei den Affenversuchen in der Hirnforschung an der Uni Bochum in den Forschungsanträgen angegeben wurde. Diese Angabe des zu erwartenden Nutzens muss nämlich gemäß Tierschutzgesetz ausdrücklich in der Genehmigungsakte enthalten sein: Es steht schwarz auf weiß im TierSchG § 8, Abs. 6 (1), dass in den Forschungsanträgen folgende Angaben angegeben werden müssen:

„1. die Ziele des Versuchsvorhabens einschließlich des zu erwartenden Nutzens

Die Behörde LANUV NRW bestreitet sogar völlig unhaltbar, dass diese Angabe des zu erwartenden Nutzens im Tierschutzgesetz verlangt sei! Entweder kennt die Behörde LANUV NRW nicht das geltende Tierschutzgesetz oder sie will es vorsätzlich umgehen – beide hochbedenkliche Umstände.

Diese Verweigerung der gewünschten Information ist insofern brisant, als die Behörde LANUV NRW als Forschungsziel für die Affenhirnforschung an der Uni Bochum über 22 Jahre das Anstreben von Therapieansätzen für die menschlichen Krankheiten Alzheimer, Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose und Schlaganfälle den anfragenden Bürgern angegeben hatte, jedoch im gleichen Atemzug auf eine Publikation der Uni Bochum aus dem Jahre 2007 hingewiesen hat, wonach diese Versuche durchgeführt wurden, um die Frage zu klären, wie der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann bei der WM 2006 zwei Elfmeter gegen Argentinien halten konnte!!!! Dies ist sowohl unerträglich, als auch aus ethischen Gründen gesetzwidrig.

Dies lässt auch den dringenden Verdacht zu, dass hier ein Subventionsbetrug vorliegt: Diese Forschung wird nämlich mit Steuergeldern komplett finanziert, und zwar für den angestrebten Nutzen von Therapieansätzen von schweren menschlichen Erkrankungen, nicht für das Halten von Elfmetern!!!

Anstatt in diesem Fall ebenfalls die Behörde gleich zu verklagen, haben wir erst einmal im Rahmen einer Change.org Petition (die inzwischen von mehr als 16.500 Bürgern unterschrieben wurde), die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze gebeten, eine Prüfung dieses Verdachts auf Subventionsbetrug zu veranlassen.  Am 18.12.2015 hat die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze uns im NRW-Abgeordnetenwatch versprochen, die gewünschte Prüfung vorzunehmen. Wir sind auf die Ergebnisse dieser Prüfung gespannt…

 

Bitte um Unterstützung!
Bitte helfen Sie mit, den Druck aufrechtzuerhalten und unterzeichnen Sie bitte unsere Change.org-Petition – Vielen Dank!
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Nimmt die Behörde LANUV NRW einen Verdacht auf Betrug
nur „zur Kenntnis“?

ZUR PETITION…