Blog – Jocelyne Lopez

Verfassungsbeschwerde gegen die Behörde LANUV NRW: Die Gesellschaft hat gemäß Grundgesetz Anspruch auf Justizgewährung!

Ich verweise auf meine Blog-Einträge Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE und Rechtsanwalt David Sanker – Verfassungsbeschwerde wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE. 

Unser Rechtsanwalt David Sanker stellt unsere Verfassungsbeschwerde  in der Webseite seiner Kanzlei wie folgt vor:

Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruches i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

 

 „Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungs-anspruches i.V.m. Tierquälerei gem. § 17 StGB (Teil 1)

Für die Tierschutzpartei (MUT) habe ich bereits letztes Jahr eine Verfassungsbeschwerde eingereicht u.a. wegen Verletzung von Art. 19 (4) GG.“ […]

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Ich erkläre mit meinen eigenen Worten und meinem eigenen Rechtsverständnis einen juristischen Hauptstreitpunkt bei dieser Verfassungsbeschwerde:
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  • Gemäß Art. 19 (4) Grundgesetz hat jeder in einer Gesellschaft einen Anspruch darauf, dass eine Straftat von der Justiz geahndet wird, Recht und Gesetze sind für alle verbindlich, das ist der eigentliche Sinn der Gesetzgebung  und das leuchtet auch jedem ein: Wir sind nicht im Wilden Westen, Verstöße gegen Gesetze dürfen grundsätzlich nicht ungeahndet bleiben, das ist der hier genannte und in der Verfassung verankerte „Justizgewährungsanspruch“ einer Gesellschaft.
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  • Tierquälerei ist eine Straftat, und zwar gemäß Tierschutzgesetz, gemäß StGB (Strafgesetzbuch) und StPO (Strafprozessordnung)
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  • Die Staatsanwaltschaft hat jedoch unsere Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Genehmigung der offensichtlichen tierquälerischen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE eingestellt, mit der Begründung, dass eine Behörde für Verstöße gegen Gesetze grundsätzlich nicht belangt werden könne – Zitat RA David Sanker: „Die  Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung damit, dass es bereits von Rechtswegen ausgeschlossen sei, dass verwaltungsrechtswidriges Verhalten eine Strafverfolgung für den Amtsträger nach sich ziehen könnte.“
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Diese abenteuerliche Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft ist gravierend falsch !!! Auch Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden und können für ein gesetzwidriges Verhalten strafrechtlich verfolgt werden, denn niemand steht über dem Gesetz, auch der Staat nicht, das steht sowohl in der Verfassung als auch im Strafgesetzbuch!

Wäre es nämlich so, dass Behörden für Verstöße gegen Gesetze nicht belangt werden können, würde unsere demokratische Gesellschaftsordnung grundsätzlich und restlos aufgehoben, wir würden in einem totalitären Staat leben, wo der Staat tun und lassen darf, was er will, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten!! Das wäre ungeheuerlich.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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