Blog – Jocelyne Lopez

Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/3)

Eine Meldung aus der Webseite Promed.Watch vom 09.05.10:

Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/3)

[…]
Anja Ramstöck als Beamtin (Mainz)

Der blau markierte Text findet sich auf Seite 78 (zweiter Absatz) des hier verlinkten PDF-Dokuments, herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim. Falls Sie sich langes Suchen sparen wollen: Dieser Link führt Sie zu einem Screenshot mit den relevanten Textstellen.

Anja Ramstöck als anonyme Bloggerin (Wörrstadt)

Die blau markierte Textstelle findet sich auch unter http://blog.esowatch.com/?p=106 (Magrat, 21. August 2008, 08:10 #6) im EsoBlogMithilfe des folgenden Screenshots verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick.

Anja Ramstöck = Magrat = Anna Lena

Vor dem Hintergrund der bisher veröffentlichten Indizien und Beweise aus Doku Nr. 11 Teil 1 und Teil 2 geht Promed.Watch davon aus, dass sich hinter dem Pseudonym Magrat weder Angela Merkel noch Papst Benedikt XVI. und stattdessen Dr. Anja Ramstöck verbirgt. In Teil 1 und 2 der Dokumentatin hat Anja Ramstöck unter dem Pseudonym Anna Lena Informationen preisgegeben, die eine einwandfreie Identifikation ermöglichten. Und wie der folgende Screenshot zeigt (Klicken Sie das Bild an, um es zu vergrößern), postet Anna Lena auch unter dem Pseudonym Magrat.
[…]

 

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Siehe auch:

Dr. Ing. Klaus Ramstöck



Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/2)

Eine Meldung vom 05.05.10 aus der Webseite Promed.Watch:

Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/2)

[…] Hektische Spurenbeseitigung II.

Wie in der Einleitung zu Teil 1 erwähnt, haben Klaus und/oder Anja Ramstöck in den letzten Wochen ein umfangreiches Spurenbeseitigungs-Programm durchgeführt. Promed.Watch hat dies mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, gilt doch das Motto: Frisch gelöscht ist voll ertappt. Wer unter Zeitdruck Spuren beseitigen muss, der macht halt Fehler. Dies zeigt auch das folgende Beispiel.
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POS 061: In Teil 1 drehte sich ein Großteil der Schilderungen um Informationen, die Anja Ramstöck unter dem Pseudonym Anna Lena im kürzlich (zwecks Spurenbeseitigung) geschlossenen Internetforum von Antivegan.de über sich preisgegeben hat. Nun geht es um ein ähnliches US-Internetforum. Im April 2008 richtete Antivegan.de nach einem Serverdown kurzfristig ein Exilforum bei den amerikanischen Antiveganern unter peta-sucks.com ein. Von Klaus Ramstöck gab es hier folgenden Eintrag, der noch am 24.04.2010 (!!!) online war und erst danach gelöscht wurde: Frisch gelöscht ist voll ertappt!
[…]



Esowatch, Alpha Centauri, ihre Sympathisanten und das deutsche Recht

Die anonymen Betreiber des illegalen Mobbing- und Denunziationsportals Esowatch, sowie ihre anonymen Schreiberlingen, Blogs- und Forumsteilnehmer und Sympathisanten glauben, dass sie die Verantwortung für ihre Taten moralisch und juristisch entgehen können, in dem sie behaupten, es würde für diese Strafbestände nicht das deutsche Recht gelten, wie zum Beispiel ein Esowatch-Anhänger im Mahag-Forum, Manuel Krüger alias „nocheinPoet“:

04.05.10 – Zitat von nocheinPoet:

Dazu kommt, http:// www.esowatch.com ist eine COM Domäne und der Server steht nicht in Deutschland, und nur weil dort deutsch gesprochen wird, bedeutet das nicht, das für die Betreiber deutsches Recht gilt.

 

Selbstverständlich gilt deutsches Recht, wenn Straftaten in Deutschland stattfinden, das ist indiskutabel. Mehrere Staatsanwaltschaften haben auch die Anzeigen von Esowatch-Geschädigten entgegen genommen. Das Verlegen des Servers in Ausland soll nur die Täter vor strafrechtlichen und privatrechtlichen Verfolgungen schützen, indem es die Ermittlungen erschwert – oder gar aussichtslos macht. Als ich z.B. meine Anzeige erstattet habe hat die Beamtin in einem Nebenzimmer gleich die Seite im Internet geprüft und sagte als sie zurückkam mit dem entsprechenden Tonfall und Gesichtsausdruck: Tja, „nettes“ Impressum…

Siehe z.B. hier Informationen der Seite Promed-Watch, die eine hervorragende, wohl juristisch begleitete Arbeit als investigativer Journalismus zum Schutz der Interessen der Opfer und zur Unterstützung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften leistet:

Ziel von Promed.Watch ist es, strafrechtlich und privatrechtlich relevante Rechtsverstöße zu dokumentieren und die Identität der Esowatch-Autoren, -Administratoren und -Herausgeber gemäß § 32 StGB (Notwehr) preiszugeben.
[…]
Warum die Rechtsverstöße von EsoWatch.com seit Sommer 2007 ungestraft sind, lässt sich relativ leicht erklären: 

A) Anonymität: EsoWatch nutzt einen „Anonymous Hosting“ genannten Service des türkischen Internet-Providers MediaOn. Zum Konzept dieses Anonymisierungs-Dienstes gehört es im vorliegenden Fall, dass die Domain Esowatch.com in Hong Kong im Namen eines Strohmanns registriert wird und der sog. Admin-C in Somalia angesiedelt ist. Diese Konstruktion sichert Rechtsverstöße bis zu einem bestimmten Schweregrad de facto gegen eine juristische Verfolgung ab.

B) Privatrecht: Privatrechtlich relevante Rechtsverstöße wie z. B. Fotoklau und der Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte können nur privatrechtlich verfolgt werden. Eine Staatsanwaltschaft ist hier nicht zuständig. Punkt A) hat zur Folge, dass eine privatrechtliche Ahndung viel zu kostspielig ist, geringe Erfolgschancen hat und de facto nicht möglich ist. Sowohl in Hong Kong als auch in Somalia ist von Korruption auszugehen. Genau aus diesem Grund hat MediaOn ja auch diese Länder und nicht die Schweiz oder Luxemburg gewählt.

C) Kein Offizialdelikt: Strafrechtlich relevante Rechtsverstöße wie z.B. üble Nachrede und Verleumdung werden von Staatsanwaltschaften in Deutschland gewöhnlich nicht als Offizialdelikt behandelt und auf den Weg der Privatklage verwiesen. Durch die unter Punkt A) beschriebene Konstruktion ist eine Privatklage jedoch nicht möglich.

EsoWatch nutzt hier eine Gesetzeslücke: Der Verweis auf den Weg der Privatklage machte im Vor-Internet-Zeitalter Sinn, da sich der Staat so davor schützen wollte, durch unzählige private Konflikte der Kategorie „Herr Mayer hat Probleme mit Herrn Müller“ auf Kosten der Steuerzahler belastet zu werden. Im Vor-Internet-Zeitalter gab es Dienstleistungen wie das „Anonymous Hosting“ von MediaOn nicht und Herr Mayer konnte tatsächliche oder nur angenommene Delikte von Herrn Müller sehr einfach vor Gericht bringen.

Im Internet-Zeitalter ist der Weg der Privatklage bei Delikten wie jenen von EsoWatch.com nicht mehr uneingeschränkt möglich. So gesehen besteht hier ein rechtsfreier Raum. Für EsoWatch-Geschädigte gibt es jedoch trotzdem Grund zur Hoffnung:
[…]

Schreiberlinge von illegalen Mobbingsportalen wie Esowatch, Alpha Centauri & Co. sowie deren Sympathisanten, die solche strafrechtlich und privatrechtlich belasteten Seiten (z.B. Fotoklau, massive Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, üble Nachrede, Beleidigungen, Verleumdungen, Nötigung, Schmähkritik, usw.) ohne Distanzierung und sogar mit nicht zu übersehenem Beifall verlinken, übernehmen die Haftung für die Inhalte und sind juristisch abmahnfähig für die darin enthaltene Schmähkritik. 

Auch das Stalker- und Mobbingsforum Alpha Centauri, das sich seit mehreren Jahren auf die Diffamierung und die Hetze gegen Kritiker der Relativitätstheorie „spezialisiert“ hat, in enger Zusammenarbeit mit Esowatch.com, mit reichlichen gegenseitigen Verlinkungen und mit mehreren gemeinsamen Foren- und Blogteilnehmern, hat ein gefälschtes Impressum in der Schweiz und ein Server, der in der Türkei gehostet sein sollte  (siehe hier).

(Jocelyne Lopez)

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Siehe auch:

Esowatch: Ein letztes Friedensangebot
Sind Hetze und Diskriminierung einer Minderheit verfassungskonform?



Esowatch: Ein letztes Friedensangebot

Eine Meldung vom 03.05.10 aus der Webseite Promed.Watch:

Denksportaufgabe und ein letztes Friedensangebot

[…] Nun zur Denksportaufgabe:

Warum kamen und kommen in so kurzer Zeit so viele bisher verborgene Informationen ans Tageslicht? Warum hat Promed.Watch die vielen schon früher frei verfügbaren Informationen erst jetzt auswerten können? Warum konnte Promed.Watch die MP3-Datei mit der Stimme von unserem bewährten Thomas Xavier sofort mit Klaus Ramstöck verbinden? Warum taucht jetzt plötzlich der Name Roland Wilhelm Ziegler auf? usw. usw.

Sinn und Zweck dieser Denksportaufgabe ist es, Rückschlüsse auf den Fortgang des Geschehens zu ermöglichen.

Wie geht es nun weiter? Hat Promed.Watch sein Pulver verschossen? Kann das Projekt EsoWatch für die nächsten 10 Jahre – so wie bisher – fortgeführt werden?

Promed.Watch möchte Herrn und Frau Ramstöck sowie die Mitglieder des EsoWatch-Kernteams dafür gewinnen, einmal mehrere Szenarien zu durchdenken. Unter diesen möglichen Szenarien auch das Folgende:

Das System EsoWatch ist geknackt. Die Dokumentation in diesem Blog mag noch einige Zeit dauern. Für einen Indizienprozess reichen die Promed.Watch vorliegenden Informationen bereits jetzt. Es kommen in den nächsten Wochen immer mehr hässliche Details ans Tageslicht. Auf den Initiator des Projekts warten (allein schon wegen des im großen Maßstab durchgeführten Fotodiebstahls) Kosten zwischen 50.000 und 100.000 Euro (vielleicht auch mehr) und wegen schwerer Verstöße gegen § 186 StGB sowie § 187 StGB eine Haftstrafe, die – kooperatives Verhalten vorausgesetzt – auf Bewährung ausgesetzt wird. Power-User aus dem EsoWatch-Kernteam, die sich strafbar gemacht haben, werden ebenfalls mit den juristischen Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert. Bei einigen Personen stehen die Chancen gut, eine Vorstrafe zu gewinnen.

Gut, wer ein Projekt wie EsoWatch mit dieser Mischung aus Naivität und krimineller Energie realisiert, der wird mit der Einschätzung unterschiedlicher Szenarien vielleicht überfordert sein.

Aber vielleicht bringen die nächsten Wochen noch den einen oder anderen Denkanstoß, der die gedankliche Flexibilität ungemein erhöht. Warten wir einfach ‚mal ab …
[…]



Sind Hetze und Diskriminierung einer Minderheit verfassungskonform?

Ich verweise auf meinen Eintrag Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor und auf einen weiteren Austausch im Thread Einzug der Kritik der RT in die Universitäten im MAHAG-Forum:

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Es gibt laut dem Direktor vom Albert Einstein Institut Prof. Dr. Hermann Nicolai gegenwärtig „zwei C4 (W3) Professuren an deutschen Universitäten“ für die Relativitätstheorie. Man sollte also genau gleichberechtigt zwei C4 (W3) Professuren mit allem, was dazu gehört, für die Lehre der Kritik der Relativitätstheorie ausschreiben, und die Sache ist geregelt. Eine kostengünstige und sachgerechte Lösung, die jedem nur Recht sein kann. Nur fanatische und dogmatische Relativisten könnten bei dieser Vorstellung auf die Palme gehen und tollwütig werden.

  

29.04.10 – Zitat von Mirko:

Was nur zeigt, wie wenig wichtig das Thema insgesamt eigentlich ist.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

hmm… würde ich nicht sagen…  Allein den Schutz der Grundrechte einer Minderheit von andersdenkenden Bürgern kann man nicht als „wenig wichtig“ einstufen, sondern im Gegenteil gemäß Grundgesetz sehr wohl als sehr wichtig: 

Grundgesetz Art. 1  § 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dann geht es auch im Forschungsbereich um die Verteilung von Summen aus der Steuerkasse in Millionen und Milliardenhöhen.

  

29.04.10 – Zitat von Mirko:

Wenn es maximal zwei Lehrstühle für die Relativitätstheorie gibt, dann ist das Thema nicht besonders wichtig – und das hat nichts mit Grundrecht zu tun.

  

30.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Es ging hier um die Grundrechte der Kritiker der Relativitätstheorie als namentlich identifizierte Autoren oder zum Beispiel auch um die Grundrechte der Teilnehmer, die in der Öffentlichkeit Informationen, Einwände und Argumente äußern, die die Theorie in Frage stellen: Sie werden beschimpft, verunglimpft, beleidigt, verleumdet, diffamiert, ausgeschlossen, marginalisiert, verfolgt, gedroht. Ist es für Dich „wenig wichtig“ und hat das nichts mit Grundrechten zu tun??!!

Was hältst Du zum Beispiel von dieser Berichtserstattung unseres Gastgebers Harald Maurer anlässlich der Durchführung eines Experiments, das die Gültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie in Frage stellt: Anmerkungen zum Esowatch-Artikel:

Zitat Harald Maurer:

Esowatch ist eine illegale Webseite, in welcher unter anderem die Kritiker der Relativitätstheorie verunglimpft, verleumdet und verspottet werden.
[…]
Alle Texte zielen nur darauf ab, den Betreffenden in Misskredit zu bringen.
[…]
Man sah die SRT Einsteins gefährdet und begann mein Experiment mit wilder Polemik und Beschimpfungen zu dikreditieren. Der anonyme Esowatch-Schreiberling kann den Umfang der Beschimpfungen und Drohungen, die ich per Email, per Telefon und in den Forenbeiträgen erhalten habe, gar nicht kennen. Seine Angabe, meine fadenscheinigen Ausreden seien ohne Beweis, ist daher völlig haltlos. Er kann auch nicht wissen, ob auf meinen PC Hackerangriffe stattgefunden haben oder nicht. Sie haben stattgefunden und der Esowatch Schreiberling kann nicht für andere sprechen. Richtig ist, dass ein wilder und bedrohlicher Schwall von Drohungen und Beschimpfungen über mich und meine Mitarbeiter vergossen wurde. Es ist also kein Wunder, dass Herr Engelhardt sich deshalb zurückzog. Jeder hätte in dieser Situation Bedenken gehabt!
[…]
Zu den Publikationen und Forumsbeiträgen, die unerlaubt kopiert und weltweit verteilt wurden, wäre anzumerken, dass sie in verfälschter und manipulierter Form bei unterschiedlichsten Hostern aufzufinden sind
[…]
Diese hätte der Esowatch-Schreiberling wohl abwarten müssen, ehe er über das Jupiter-Experiment mit Häme, Lüge und Verleumdung herfällt.
[…]
Wie schon erwähnt, ist es nachvollziehbar, dass Herr Engelhardt die Entwicklung der Debatte nicht willkommen war und er sich sofort distanzierte, als er die Dimension der Bedrohung erkannte. Gerade Herr Engelhardt hat am eigenen Leib erfahren, wie es einem Kritiker der Relativitätstheorie ergehen kann.
[…]
Ich habe, um Beruhigung in die Lage zu bringen, alle Berichte, Beiträge und Präsentationen entfernt, dies auch deshalb, weil ich in Forenbeiträgen und per Email nicht nur massiv beleidigt, sondern auch mit körperlicher Gewalt bedroht wurde. Das ging mir denn doch etwas zu weit.
[…]
Denn dass die Hüter der heiligen Relativitätstheorien wie die Hyänen über das Experiment herfallen würden, war vorauszusehen, wenngleich die tatsächlichen Reaktionen jede Erwartung übertroffen haben. Die Vorgänge um das Jupiter Experiment sind daher ein gutes Beispiel für die Bekämpfung oder Unterdrückung jedes Versuchs, etwas gegen die RT zu unternehmen.
[…]
Esowatch, Alpha-Centauri-Forum und „relativ-kritisch“ sind keine wissenschaftlichen Institutionen. Als Betreiber werden falsche Namen angegeben, jedes Impressum, sofern überhaupt vorhanden, ist falsch.

Ist für Dich so eine Behandlung von Menschen „wenig wichtig“ und hat das alles nichts mit Grundrechten zu tun??!!

Und es sind ja keine Einzelfälle, sondern die Regel, wenn man sich traut, in der Öffentlichkeit die Relativitätstheorie zu kritisieren oder zu hinterfragen. Hat der Staat hier zum Schutz dieser Bürger Deiner Meinung nach keine Verpflichtung? Sind die Hetze und die Diskriminierung einer Minderheit für Dich „wenig wichtig“ und verfassungskonform?

Hier z.B. weitere dokumentierte Fallbeispiele:

Die Relativisten üben Verfolgung und Vertreibung aller potentiellen und erwiesenen Theorie-Kritiker aus der akademischen Lehre und Forschung

Die Relativisten verleumden pauschal die Kritiker als Antisemiten, Nazis, Stalinisten oder Anti-Kommunisten

Die Relativisten betreiben die Ausgrenzung der erschienenen kritischen Veröffentlichungen durch fachliche Verleumdung ihrer Autoren

Die Relativisten verhindern eine Rezeption der erschienenen kritischen Veröffentlichungen durch Verschweigen und Verleugnen in den Fachzeitschriften und anderen Fachveröffentlichungen der Physik

Die Relativisten unterdrücken kritische Arbeiten durch Verhinderung ihrer Veröffentlichung

 

(Jocelyne Lopez)



Esowatch, Klaus Ramstöck, Roland Wilhelm Ziegler

Informationen aus der Webseite promed.Watch:

Promed.Watch-News 29.04.2010: EsoWatch-Forum, Klaus Ramstöck, Roland Wilhelm Ziegler

Promed.Watch-News 02.05.2010: Roland Wilhelm Ziegler, RA Heiko Moshagen



Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie: Eine einfache Lösung

Ich verweise auf meinen Eintrag Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor und auf einen weiteren Austausch im Thread Einzug der Kritik der RT in die Universitäten im MAHAG-Forum:

  

28.04.10 – Zitat von Gerhard Kemme:

Es ging um Lehrbücher für Schule oder Uni – und wenn ein solches Werk sich mit der Kritik der Relativitätstheorie auseinandersetzt, dann muss das auch auf dem Buchtitel stehen. Wir sollten hier auch einfach berücksichtigen, was in menschlichen Gesellschaft üblich ist, ein Thema, welches die real Machthabenden nicht wollen, wird systematisch von den Medien fern gehalten. Erst, wenn das Thema „freigegeben“ ist, kann es als Buch überhaupt veröffentlicht werden, wobei es dann noch ein weiter Weg ist, bis es die Anerkennung als Lehrbuch für Schule oder Uni findet.
[…]
Wenn RT-Kritik Thema sein darf und es auch Lehrstühle geben würde, die Lehrveranstaltungen dazu anbieten, dann wären auch Verlage daran interessiert. Man könnte sich ja vorstellen, dass „von und zu meine Wenigkeit“ ein Lehrbuch der RT-Kritik schreibt – und sich dabei am GOM-Buch orientiert – dann läuft es – wenn überhaupt möglich im Selbstverlag oder bei einem Druckkostenzuschuss-Verlag, d.h. man sitzt als Autor eventuell – wenn das Büchlein 250 Seiten hat – mindestens 3000 Stunden an einem solchen Buch und kriegt nicht einen Cent, d.h. das Thema müsste an anderer Stelle freigeschaltet sein, dass sich auch Verlage dafür interessieren oder man das Buch zumindesten mit etwas Erfolg den Fachbereichen anbieten kann.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das ist meiner Meinung nach der springende Punkt: Erst wenn das Thema nicht mehr Tabu und in den Unis offiziell „freigegeben“ wäre, würde sich das Problem der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie und der Diskriminierung ihrer Kritiker ganz von allein im Selbstgang lösen: Etablierte Verlage würden kritische Bücher drucken, kritische Bücher könnten als Schulbücher den Schülern und Studenten empfohlen werden, sowie in allen Uni-Bibliotheken zu finden sein, kritische Autoren könnten zu Gastvorträgen bei Seminaren eingeladen werden, kritische Thesen würden von der etablierten wissenschaftlichen Presse behandelt werden, Experimente von Kritikern würden in den Unis vorgestellt, vorgeführt oder wiederholt werden, die öffentliche Diffamierung und die Hetze gegen die Privatperson von Kritikern würde verpönt sein und aufhören. Die theoretische Physik würde sich auf einmal im Selbstgang sanieren und ein normaler wissenschaftlicher Betrieb sich von allein einstellen. Das Problem der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie und der Diffamierung ihrer Kritiker ist also äußerst einfach und kostengünstig zu lösen: Das Thema muss lediglich in den Unis „freigegeben“ werden.

Es gibt laut dem Direktor vom Albert Einstein Institut Prof. Dr. Hermann Nicolai gegenwärtig „zwei C4 (W3) Professuren an deutschen Universitäten“ für die Relativitätstheorie. Man sollte also genau gleichberechtigt zwei C4 (W3) Professuren mit allem, was dazu gehört, für die Lehre der Kritik der Relativitätstheorie ausschreiben, und die Sache ist geregelt. Eine kostengünstige und sachgerechte Lösung, die jedem nur Recht sein kann. Nur fanatischen und dogmatischen Relativisten könnten bei dieser Vorstellung auf die Palme gehen und tollwütig werden.

  

29.04.10 – Zitat von Mirko:

Was nur zeigt, wie wenig wichtig das Thema insgesamt eigentlich ist.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

hmm… würde ich nicht sagen…  Allein den Schutz der Grundrechte einer Minderheit von andersdenkenden Bürgern kann man nicht als „wenig wichtig“ einstufen, sondern im Gegenteil gemäß Grundgesetz sehr wohl als sehr wichtig: 

Grundgesetz Art. 1 – § 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dann geht es auch im Forschungsbereich um die Verteilung von Summen aus der Steuerkasse in Millionen und Milliardenhöhen.

 

 

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Siehe auch:

Der Staat muß gemäß Grundgesetz auf die Lehrinhalte Einfluß nehmen
Verantwortung für die universitäre Ausbildung übernehmen!
Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung



Esowatch: Dr. Klaus Ramstöck und Dr. Anja Ramstöck

Zwei Links aus der Webseite Promed.Watch:

Dr. Ing. Klaus Ramstöck alias Thomas X. im Forum Alpha Centauri (Doku Nr. 10) 

Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/1)



Der Staat muß gemäß Grundgesetz auf die Lehrinhalte Einfluß nehmen

Ich verweise auf meinen Eintrag Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor und auf einen weiteren Austausch im Thread Einzug der Kritik der RT in die Universitäten im MAHAG-Forum:

  

28.04.10 – Zitat von Gerhard Kemme

Die einzelne Universität ist eingebettet in einen gesetzlichen Rahmen von Vorschriften, d.h. solche stattlichen Einrichtungen sind nicht aus Jux und Dollerei vom Landesparlament ins Leben gerufen worden, sondern haben bestimmte Aufgaben zu erfüllen und bekommen dafür dann auch die entsprechenden Gelder aus dem Steueraufkommen der Länder. Wenn an einer solchen mit hohem Aufwand bezahlten staatlichen Einrichtung Fehlerhaftes gelehrt wird, dann existieren vielfältige staatliche Einflussmöglichkeiten.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

So ist es und genau das sollte auch das Thema hier sein: Wir sind nicht hier, um eine detaillierte juristische Studie über die gesetzlichen Bestimmungen aller Bundesländer zu erstellen, das würde den Rahmen einer Forumsdiskussion sprengen, sondern es geht um im Grundgesetz verankerte juristische Prinzipien bei der Wissensvermittlung in öffentlichen Einrichtungen, und es geht um die konkrete Umsetzung dieser Prinzipien durch alle Bundesländer. 

Dass es zwangsläufig vielfältige staatliche Einflussmöglichkeiten auf die Lehrinhalte gibt, auch wenn man sie von außen nicht unbedingt kennt oder erkennen kann, ergibt sich allein aus der Tatsache, dass darüber gesetzliche Bestimmungen existieren: Der Gesetzgeber dürfte nämlich dem Staat keine Pflichte vorschreiben, wenn für den Staat konkret keine Möglichkeiten existieren würden, diese Pflichte zu erfüllen. Dies ist übrigens ein allgemeines, grundlegendes Prinzip der Gesetzgebung und es wird wohl jedermann einleuchten: Jeder muß konkret in der Lage sein, die Gesetze zu respektieren bzw. dürfen keine Gesetze existieren, wenn es in der Praxis keine Möglichkeit gibt, sie zu respektieren. Solche Gesetze wären dann ungültig. Man sollte sich also auf gar keinen Fall vorstellen, dass der Gesetzgeber dem Staat per Grundgesetz Einflussnahme auf die Lehrinhalte vorschreibt (z.B. Gebot der Nicht-Identifikation, Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege), ohne ihm auch die internen Möglichkeiten zu gewähren, diese vorgeschriebene Einflussnahme zu verwirklichen. Im Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 wird auch dem Staat freie Hand zur Einflussnahme auf die Lehrinhalte im Sinne des Grundgesetzes gewährt, zum Beispiel hier: 

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern

Der Staat hat also die Vorschriften des Grundgesetzes zu ermöglichen und umzusetzen

Fazit: Wenn es ein Gesetz gibt, müssen zwangsläufig auch Möglichkeiten vorhanden sein bzw. geschaffen werden, dieses Gesetz zu respektieren. – Vielleicht auch im Privatbereich ein bisschen in Anlehnung an die Redewendung: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

 

29.04.10 – Zitat von Mirko:

Die Hochschulgesetze legen fest, inwieweit sich der Staat einmischen kann, das Grundgesetz sagt ebenfalls: der Staat darf sich nicht einmischen. Das bedeutet eben, kein Minister kann von oben verordnen, was gelehrt wird und was nicht.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das siehst Du falsch, denn genau das schreibt das Grundgesetz vor: Der Staat muß sich im Gegenteil in der Gestaltung der Lehrhinhalte der öffentlichen Einrichtungen soviel einmischen, so viel eingreifen und soviel lenken, dass bei dem Wissenstransfer an die nächste Generation das vorgeschriebene Gebot der Nicht-Identifikation mit einer Theorie, sowie das vorgeschriebene Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftplege, sprich auch die Vermittlung der Kritik einer Theorie, respektiert werden. Ob Mirko es will oder nicht.

Und dass solche Bestimmungen des Gesetzgebers sinnvoll und vernünftig sind leuchtet auch ein: Nur so kann man nämlich verhindern, dass in der Wissenschaft (sowohl Lehre als auch Forschung) sich Dogmen und Ideologien einnisten. Du hast offensichtlich nicht so ganz tiefgehend über den Sinn der Bestimmungen des Grundgesetzes nachgedacht. Es ist schon sehr sinnvoll und sehr vernünftig, die Kritik einer Theorie immer zusammen mit der Theorie zu lehren. Diese Bestimmungen haben schon ihre Richtigkeit, die Gesetzgeber sind keine Amateure, sondern auch Wissenschaftler, die ihre Grundsätze und Prinzipien aus verschiedenen Wissenschaften herausarbeiten, sowohl Rechts-wissenschaft, als auch Soziologie, Politologie, Psychologie, Geschichte und Erfahrung.

 

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Siehe auch:

Verantwortung für die universitäre Ausbildung übernehmen!
Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung



Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Ich habe heute folgende E-Mail an Dr. Markus Pössel vom Max Planck Institut für Gravitationsphysik/Albert Einstein Institut geschickt:

 

von Jocelyne Lopez
an Dr. Markus Pössel
mpoessel@aei.mpg.de
Datum: 28.04.10
Betr.: Bitte um Klärung – Spezielle Relativitätstheorie

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

ich beziehe mich auf die Auskunft von Prof. Dr. Jürgen Richter im Mai 2007 im Auftrag der Bundesministerin für Bildung und Forschung, dass die Beurteilung von Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung den Fachleuten und entsprechenden wissen-schaftlichen Institutionen obliegt, insbesondere im Falle der Relativitätstheorie dem Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik / Albert-Einstein-Institut in Potsdam, siehe hier.

Erfreulicherweise haben Sie im Rahmen meiner Anfrage an das Albert-Einstein-Institut über die relativistische Längenkontraktion am 17.08.08 eine äußerst wichtige Klärung herbeigeführt, und zwar dass die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie nicht real im Sinne von materiell ist. Ihre eindeutige Aussage bedeutet eine wichtige Klärung über diese seit Jahrzehnten in den Fachkreisen offene bzw. strittige Frage, die offensichtlich auch im öffentlichen Bildungssystem völlig falsch den Schülern und Studenten übermittelt wird: Die falsche Vorstellung, dass die relativistischen Effekte real seien, ist in der breiten Öffentlichkeit überwältigend in der Mehrheit und sollte folglich angemessen korrigiert und kommuniziert werden, siehe hier

Ich erlaube mir daher in Rahmen derselben Anfrage mich wieder zu melden, so wie Sie es mir in Ihrer E-Mail vom 30.11.08 angeboten haben (siehe hier: „Wenn Sie doch einmal an einer systematischen und tiefergehenden Diskussion der Laengenkontraktion interessiert sind, koennen Sie sich ja noch einmal melden“), sowie Sie erneut als zuständigen Experten der SRT um eine andere wichtige Klärung zu bitten.  

Ich erinnere ganz kurz, dass mein Gedankenexperiment wie folgt beschrieben wurde:

Eine per Postulat als konstant zu allen Beobachtern angenommene Wasserwelle bewegt sich mit c=70 km/h geradlinig, gleichförmig und frontal in Richtung von 4 Beobachtern, die wiederum mit verschiedenen Eigengeschwindigkeiten geradlinig, gleichförmig und frontal sich relativ zur Welle am Strand bewegen und zum gleichen Zeitpunkt 0 starten. Die Analogie mit einem zu allen Beobachtern konstant postulierten Lichtstrahl wie in der SRT hatten Sie seinerzeit prinzipiell akzeptiert. Wir haben also eine Konstellation von Relativbewegungen zwischen jeweils 2 Objekten, wo keins der beiden Objekte relativ zum Anderen ruht, sondern wo beide Objekte sich jeweils mit Eigengeschwindigkeiten relativ zueinander  bewegen: Die Welle bewegt sich eigenständig zu den Beobachtern, wobei die Beobachter wiederum sich auch eigenständig zur Welle bewegen. Sie schreiben darüber in Ihrer E-Mail vom 21.07.08:  

„Die “gestrichenen Werte” x2?, x3?, x4? und x5? beziehen sich auf die Bezugssysteme der Beobachter A, B, C und D. Jeder dieser Beobachter sitzt im Nullpunkt seines eigenen, relativ zum Strand bewegten, Koordinatensystems.“

Über die mathematische und physikalische Bedeutung dieses „Nullpunktes“ grübele ich schon lange und es wird auch gegenwärtig in einem kritischen Forum (das MAHAG-Forum) darüber gestritten, wobei anscheinend keine Annährung zwischen den fachlich qualifizierten Teilnehmern zu erwarten ist. Es entstehen z.B. dabei negative Zeiten, die sich physikalisch und logisch nicht begründen lassen (Uhren würden bei der Messung rückwärts laufen…). In einem anderen Forum teilte mir ein anscheinend fachlich qualifizierter Befürworter der Relativitätstheorie auch eine äußerst seltsame „Lösung“ mit, um die Relativgeschwindigkeit zwischen zwei jeweils mit Eigengeschwindigkeiten zueinander bewegten Objekten zu berechnen: Man setzt dabei künstlich den Beobachter als  ruhend, obwohl er in der Realität eine Eigengeschwindigkeit vorweist, also man definiert kurzerhand und willkürlich v=0, siehe hier

„Die Lösung besteht ganz einfach darin, dass dasjenige Bezugsobjekt, auf welches Du die Geschwindigkeiten der anderen beziehst, eben automatisch die Geschwindigkeit Null erhält. Oder, falls Dir das besser gefällt, der Beobachter, der die Messungen vornimmt, wird sich selbst immer die Geschwindigkeit 0 zumessen. Das kannst du einfach ausprobieren, indem Du die Laserpistole auf Dich selbst richtest. ; -) „

So kann man natürlich immer eine konstante Geschwindigkeit von c zu allen bewegten Beobachtern mathematisch herbeizaubern, wenn man die Eigengeschwindigkeit des Beobachters rein mathematisch verschwinden lässt und v=0 einsetzt! Das Postulat der Konstanz von c zu allen Beobachtern (einfache Formulierung der relativistischen Geschwindigkeitsaddition: c +/- v = c) ist nämlich nur dann gültig, wenn v=0. Ich halte aber dieses Procedere nicht nur für eine Farce, sondern für einen gravierenden Missbrauch der Physik und der Mathematik.  

Wie stehen Sie zu der mathematischen „Lösung“ dieses Befürworters der Relativitäts-theorie und wie ist Ihre eigene Aussage zu interpretieren: „Jeder dieser Beobachter sitzt im Nullpunkt seines eigenen, relativ zum Strand bewegten, Koordinatensystems“. Soll man auch darunter verstehen, dass ein Beobachter immer zu sich selbst ruht, auch wenn er sich bewegt, und dass man ihm immer die Geschwindigkeit 0 (Strecke 0, Zeit 0) zuordnen muss? 

Ich würde mich auf eine Antwort freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

Kopie:

Prof. Dr. Jürgen Richter, BMBF – Juergen.Richter@bmbf.bund.de
Dr. Annette Schavan, BMBF – annette.schavan@bmbf.bund.de



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