Blog – Jocelyne Lopez

CERN-Neutrinoexperiment: Mehr Ethik, mehr Kommunikation bei der PTB?

Ich mache auf meinen heutigen Kommentar im Blog-Artikel von Carsten Könneker bei Sci-Log Mehr Ethik, mehr Kommunikation aufmerksam:

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 Fallbeispiel Wissenschaftskommunikation

 

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Tierversuche: Osteuropa-Projekte – Tiere retten mit Computern

Ein Projekt der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

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Osteuropa-Projekte – Tiere retten mit Computern

In Osteuropa besteht ein großes Potential, Tierversuche im Studium durch tierversuchsfreie Lehrmethoden zu ersetzen. So können mit relativ einfachen Mitteln konkret Tierleben gerettet werden.

Viele Hochschullehrer sind gegenüber den modernen, computergestützten Lehrmethoden aufgeschlossen. Meist mangelt es nur an Informationen und Finanzmitteln. Wir schaffen auf beiden Ebenen Abhilfe.

Bislang haben wir Verträge mit 31 Instituten in 11 Städten der Ukraine gemacht. Die Unis wurden mit tierversuchsfreien Lehrmethoden wie Filmen und Computerprogrammen sowie Hardware in Form von Laptops und Beamern ausgestattet. Im Gegenzug verzichten sie auf die entsprechenden Tierversuche.

Jetzt ging unser erfolgreiches Projekt auf Tour in Usbekistan und Kirgisien und setzte in den beiden zentralasiatischen Ländern erste Keime für eine humane Lehre.

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Übersicht über das Gesamtprojekt >>>>>

Fotostorys im Einzelnen >>>>>

Drei weitere Institute in der Ukraine steigen auf tierversuchsfreie Lehre um

Usbekistan und Kirgisien

6 weitere Institute in der Ukraine werden tierversuchsfrei

Simferopol zur tierfreundlichsten Uni der Ukraine gewählt

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Streit um Affenhirnversuche geht weiter – Bremer Senat nimmt Skandalurteil nicht hin

Aktuelle Information aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Streit um Affenhirnversuche geht weiter
Bremer Senat nimmt Skandalurteil nicht hin

Der Bremer Gesundheitssenator hat aktuell Beschwerde beim Bundesverwaltungs-gericht eingelegt. Hintergrund ist, dass im Dezember 2012 das Oberverwaltungs-gericht Bremen entschieden hatte, die an der Universität Bremen praktizierten Affenhirnversuche seien zulässig.

Die Richter folgten unter anderem einem Gutachten des Deutschen Primaten-zentrums, der größten deutschen „Zucht- und Liefereinrichtung“ für Affen, und kamen zu dem Ergebnis, dass die Tiere »allenfalls mäßigen Belastungen« ausgesetzt sind, die nicht so gewichtig sind, dass die Forschungsfreiheit dahinter zurückstehen müsste. Das Gericht ließ darüber hinaus keine Revision zu. Dies nimmt der Bremer Senat nicht hin und will vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

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Siehe auch in diesem Blog:

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Skandalurteil Andreas Kreiter: Tierexperimentatoren müssen sich dem Wertewandel beugen

Hoch fragwürdige Einstellung von Andreas Kreiter

Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

 

sowie unsere Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Genehmigung der gleichen Versuche an der Ruhr Universität Bochum:
Primatenversuche in Bochum: Beschwerde wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm

sowie die Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen, um ein absolutes Verbot der Versuche mit Menschenaffen zu erreichen:
Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an



Weitere Widersprüche in der Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments durch die PTB

Ich verweise weiter auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche in diesem Blog: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.

Da die Antwort vom 22.03.13 der PTB auf meine erneute Rückfrage weitere Widersprüche enthielt (CERN-Neutrinoexperiment: Die PTB löst den Widerspruch in ihrer Interpretation der Ergebnisse nicht), habe ich am 30.03.13 folgende E-Mail an die PTB geschickt

 

30.03.2013 – Meine Antwort auf das Schreiben der PTB vom 22.03.2013:

An den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Unser Schriftwechsel zwischen dem 31.05.2012 und dem 20.03.2013
Meine Rückfrage vom 22.03.2013
Ihre Antwort vom 22.03.2013 (Robert Wynands)
Datum: 30. März 2013

Sehr geehrter Herr Dr. Wynands,

ich danke für Ihre Antwort vom 22.03.2013 auf meine Rückfrage vom selben Datum in obiger Angelegenheit.

Ich möchte zu Ihren folgenden Ausführungen Stellung nehmen:

Zitat PTB 22.03.2013:

die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat in insgesamt 22 Gesetzen und Verordnungen eine Fülle von Aufgaben übertragen bekommen. Die Erklärung von physikalischen Effekten für interessierte Laien zählt nicht zu diesen Aufgaben dafür gibt es Physikbücher, Studiengänge,VHS-Kurse.“

Zitatende

Dass die PTB insgesamt Aufgaben im Rahmen von 22 Gesetzen und Verordnungen zu erfüllen hat, ist weder ungewöhnlich noch einschränkend: Ich verweise auf Art. 20 III Grundgesetz, wonach jede öffentliche Stelle ohne Einschränkungen an alle Gesetze gebunden ist, denn niemand steht über dem Gesetz.

Es handelt sich auch bei meiner Anfrage keinesfalls um eine reine Laienfrage, sondern um einen gesetzlichen Anspruch der Öffentlichkeit, eine konsistente Interpretation der Ergebnisse eines extrem teuren Experiments zu erhalten, das sie mit Steuergeldern finanziert hat und woran die PTB sich maßgebend durch die Uhrensynchronisation beteiligt hat.

In diesem Zusammenhang mochte ich hier Kommentare des Lehrers Peter Rösch zu Ihrem Schreiben vom 22.03.2013 zitieren:

Zitat OStR Peter Rösch:

„es ist durchaus nicht so, daß es bei dem Anliegen der Frau Lopez das ich seit geraumer Zeit per Internet mitverfolge um eine reine Laienfrage geht.
[…]
Die Antwort auf die Expertenfrage, auf die Herr Dr. Wynands einzugehen gebeten wurde, findet sich in keinem Physikbuch/Studiengang/VHS-Kurs. Vielmehr betrifft sie das ureigenste Arbeits- und Sachgebiet des Herrn Dr. Wynands. Für mich als Physiklehrer wäre es sehr befreiend, wenn ich vom zuständigen Experten eine authentische und valide Antwort z. B. auf die Frage nach “c + v” erhalten könnte.

Ich habe mir gerade die geringe Mühe gemacht, einmal nachzuschlagen, was unsere aktuellsten Oberstufenphysikbücher zum Thema GPS zu sagen haben.

Beim DORN-BADER (2011) wird mit keiner Silbe mehr behauptet, daß das GPS etwas mit der Relativitätstheorie zu tun habe in klarem Unterschied zur Vorauflage (2000). Indem das Stichwort kurz im Kapitel über Relativitätstheorie aufscheint, wird ein Zusammenhang nur noch suggeriert behauptet wird er nicht mehr.

Die METZLER-PHYSIK (2011) weist dasselbe Phänomen auf: Auch hier ist jede klare Bezugnahme auf die Relativitätstheorie vermieden, wieder in krassem Gegensatz zur Vorauflage. Man war besonders schlau: Im Kapitel “Relativistische Kinematik” gibt es einen Kasten “Exkurs”, in dem das GPS abgehandelt wird ohne jede Bezugnahme auf eine Gesetzmäßigkeit der Relativitätstheorie!

Im ebenfalls aktuellen Oberstufenlehrbuch GIANCOLI (2011), das sogar den ausführlichsten Eindruck macht, findet sich vom GPS NullkommaNull.

Damit sind die Schullehrbücher jetzt auf der Linie, der das beliebte Technik-Handbuch “WIE FUKTIONIERT DAS?” (1998) folgt: Das GPS ist da ohne jede Bezugnahme auf “Einstein” erklärt. Auf diesen auffälligen Umstand habe ich vor zehn Jahren schon in einem Leserbrief an die Badischen Neuesten Nachrichten hingewiesen, der dann auch abgedruckt wurde.

Herr Priv. Doz. Wynands irrt also, wenn er meint, die Antwort auf die an die PTB gestellte Frage fände sich im Physikbuch.

Als Lehrer möchte ich jetzt doch darauf bestehen, von der PTB endlich eine nachvollziehbare und handfeste Aussage zu dem Problem zu erhalten, da ihr ureigenstes Arbeitsgebiet ebenso wie das meinige betroffen ist.“

Zitatende

 

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Zitat PTB 22.03.2013:

Laut Gesetz müssen wir unsere Leistungen nach der Zulassungs-kostenverordnung bzw. der Kostenverordnung für Nutzleistungen abrechnen die aktuellen Stundensätze finden sich auf unserer Webseite. Bei Bürgeranfragen haben wir bisher auf die Rechnungsstellung verzichtet, weil sich der Aufwand in der Regel in Grenzen hält. Dennoch müssen wir bei diesem Kulanzservice immer darauf achten, dass wir nicht als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbraucht werden.“

Zitatende

Meine Anfrage erfolgte im öffentlichen Interesse, wie ich es ausdrücklich geltend gemacht habe und wie es ohnehin aus der Thematik ersichtlich ist. Ich weise darauf hin, dass eine Gebührenbefreiung für Amtshandlungen vorgesehen ist, die im öffentlichen Interesse geleistet werden, sowohl im Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz § 2 (2) als auch im Berliner Informationsfreiheitsgesetz
§ 2 (2). Ihre Unterstellung, ich würde bei meinem Anliegen die PTB als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbrauchen, empfinde ich als fehl am Platz und unsachlich.

 

Nun zu verschiedenen Aussagen über die Interpretation der Ergebnisse des Experiments durch die PTB, die aus meiner Sicht Widersprüche enthalten und somit weiterhin klärungsbedürftig sind:

 

Zitat PTB 28.06.12:

„Die Kalibrierung von GPS-Zeitsynchronisationsverbindungen ist seit Jahren eine Routineangelegenheit für die Zeitlaboratorien dieser Welt. Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen.“

Zitatende

Diese Aussage, dass die hohe Präzision der Messungen nur möglich ist, indem die relevanten Effekte der Relativitätstheorie berücksichtigt werden, steht im Widerspruch zu verschiedenen, im Internet zugänglichen Fachveröffentlichungen, wie zum Beispiel eine Fachstudie aus dem Jahre 1996 der beiden Autoren Henry F. Fliegel und Raymond S. DiEsposti:

GPS and relativity: an engineering overview; [S. 198-199:]
Questions and Answers. 1996. 12 S. (=S. 189-199)
http://tycho.usno.navy.mil/ptti/1996/Vol%2028_16.pdf

die genau das Gegenteil darlegt: Die relativistischen Effekte der SRT werden bei der GPS-Technologie routinemäßig nicht berücksichtigt, weil sie unerheblich und irrelevant sind (zu geringfügig).

CARROLL ALLEY (UNIVERSITY OF MARYLAND) bemerkt zum Schluss ausdrücklich: … it’s the absence of any explicit acknowledgement of special relativistic effects due to the speed of light being the same whenever measured by an observer, leading to the relativity of simultaneity and the associated Lorentz transformation physics – there’s nothing of that at all modeled in the current system” …

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Zitat PTB 22.03.2013:

„Ob man es mag oder nicht: Unabhängig davon, was in Blogs, Tweets oder sonstwo geschrieben wird, es gibt keinen einzigen experimentellen Beleg dafür, dass irgendein Materieteilchen oder Information sich im Vakuum schneller als das Licht bewegt.

Zitatende

Diese Aussage, es sei nie experimentell nachgewiesen worden, dass Materieteilchen oder Informationen schneller als c laufen, steht im eklatanten Widerspruch mit der routinemäßigen Zugrundelegung des Sagnac-Effekts c+v bei der GPS-Technologie, der auf einem experimentellen Beleg beruht: Das Licht selbst läuft ja mit c+v. Tun es die Neutrinos etwa nicht?

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Zitat PTB 22.03.2013:

„Ein üblicher Fehler im Bereich der Relativitätstheorie, der zu endlosen Diskussionen führen kann, ist, dass man in einem Koordinatensystem (Bezugssystem) anfängt zu rechnen und zwischendurch, ohne es zu merken, in einem anderen System weiterrechnet. […] Solch ein unbemerkter und unbeabsichtigter Wechsel des Bezugssystems passiert leichter, als man denkt, zum Beispiel wenn man Formeln aus verschiedenen Quellen nutzt und diese Quellen (implizit oder explizit) unterschiedliche Bezugssysteme verwenden“

Zitatende

Die weiter oben zitierte Fachstudie der Autoren Henry F. Fliegel und Raymond S. DiEsposti lässt leider das unbemerkte Auftreten dieses Methodologie-Fehlers bei der offiziellen Interpretation des CERN-Experiments vermuten. Es wird in der routinemäßigen GPS-Technologie bei der Auswertung der Meßdaten mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet: Es erfolgt ein Wechsel zwischen dem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ (gemäß Sagnac) und einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“ (gemäß ECI – Geocentric Earth Centered Inertial System), wobei man Formeln aus verschiedenen Quellen nutzt: c+v gemäß Sagnac, c=const gemäß Einstein.

Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt erforderlich zur konsistenten Interpretation der Ergebnisse des CERN-Experiments durch die Öffentlichkeit, dass die PTB folgende wesentliche Punkte noch klärt:

  1. Trifft es zu, dass entgegen der Auskunft der PTB die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit und Irrelevanz bei der routinemäßigen GPS-Anwendung nicht berücksichtigt werden?
  2. Trifft es zu, dass entgegen der Auskunft der PTB experimentell nachgewiesen wurde, dass der Sagnac-Effekt gilt und dementsprechend das Licht mit c+v läuft?
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  3. Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Meßdaten mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wird, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?
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  4. Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transfor-mation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation ( t´ = Y (t – x v / c2) ) verwendet?

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Für eine Antwort bis zum 30. April 2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

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Primatenversuche in Bochum: Beschwerde wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Am 18.02.2013 haben wir eine erneute Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 erstattet, sowohl für die Tötung der Versuchstiere als auch für die  Genehmigung der Versuche selbst, siehe: Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum

 

Nachstehend die weitere Entwicklung:

 

08.03.2013 – Einstellung der Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm:

Aktenzeichen 2 Zs 706/13
Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Ruhr-Universität Bochum
wegen Straftat nach dem Tierschutzgesetz
– 41 UJ 61/12 StA Bochum –
Ihre Beschwerde vom 18.02.2013 gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bochum vom 27.11.2012

Sehr geehrte Frau Urban,

auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch auch unter Berücksichtigung Ihres Beschwerdevorbringens keinen Anlass gesehen, die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat das Ermittlungsverfahren zu Recht und mit zutreffender Begründung eingestellt.

Ergänzend und zu Ihrem Beschwerdevorbringen bemerke ich:

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Genehmigung des Forschungsvorhabens der Ruhr-Universität Bochum fehlerhaft oder unter Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände erfolgt ist, ergeben sich bereits nach Ihrem Vorbringen nicht. Die gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des Forschungsvorhabens unter Berücksichtigung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes hinzugezogene Ethik-Kommission hat den Tierversuchsantrag gebilligt, auch die Tierschutzbeauftragte der Ruhr-Universität Bochum hat keine Bedenken gegen die Versuche und die nachfolgende Tötung der Versuchstiere, die nach dem Forschungsantrag ebenfalls wissenschaftlichen Zwecken diente, erhoben. Ihre lediglich auf Vermutungen beruhende Behauptung, das zuständige Landesamt habe die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Forschungsvorhabens nur unzureichend bzw. überhaupt nicht geprüft, gibt zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen keinen Anlass.

Zudem fehlt es für eine Strafbarkeit der Beschuldigten an einer Tötung „ohne vernünftigen Grund“ im Sinne des § 17 Nr. 1 TierSchG, da die entsprechende Genehmigung im Sinne des § 8 TierSchG vorhanden vorhanden war. Selbst wenn – wofür, wie bereits ausgeführt keine Anhaltspunkte vorliegen – diese fehlerhaft erfolgt sein sollte, entfiele die hierdurch entstandene Legitimation der Tierversuche einschließlich der Tötung der Tiere nicht.

Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück.

Hochachtungsvoll

Im Auftrag
Rosenbaum
Oberstaatsanwältin

 

27.03.2013 – Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm:

AZ: 2Zs 706/13
Ermittlungsverfahren gegen das LANUV NRW
wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz
Meine Strafanzeige vom 05.11.2012 (41 UJs 61/12 StA Bochum)
Ihr Bescheid vom 08.03.13 (Oberstaatsanwältin Rosenbaum)
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihren obigen Bescheid vom 08.03.13 zur Bestätigung der Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum, und zwar in folgenden Punkten Ihrer Begründungen:

Zitat:
Ergänzend und zu lhrem Beschwerdevorbringen bemerke ich: Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Genehmigung des Forschungs-vorhabens der Ruhr-Universität Bochum fehlerhaft oder unter Nichtberück-sichtigung wesentlicher Umstände erfolgt ist, ergeben sich bereits nach Ihrem Vorbringen nicht. Die gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des Forschungs-vorhabens unter Berücksichtigung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes hinzugezogene Ethik-Kommission hat den Tierversuchsantrag gebilligt, auch die Tierschutzbeauftragte der Ruhr-Universität Bochum hat keine Bedenken gegen die Versuche und die nachfolgende Tötung der Versuchstiere, die nach dem Forschungsantrag ebenfalls wissenschaftlichen Zwecken diente, erhoben.„
Zitatende

Ihre Ausführungen, dass das Versuchsvorhaben allein deshalb nicht gegen die von mir angeführten Bestimmungen der §§ 7 und 8 TierSchG verstoßen könnte, weil die Ethik-Kommission und der Tierschutzbeauftragte keine Bedenken gegen das Versuchsvorhaben hatten und es zubilligten, wirken äußerst befremdlich. 

Die Ethik-Kommission übt gemäß § 15 TierSchG lediglich eine Beratungs- bzw. Unterstützungsfunktion für die Entscheidungen der Behörde aus, wobei die Entscheidungen einzig der genehmigenden Behörde obliegen. Sie ist gemäß § 15 TierSchG auf gar keinen Fall durch eine Ethik-Kommission von ihrer Pflicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Forschungsvorhaben befreit und ist auch nicht befugt, die Zuständigkeit und Verantwortung für ihre Entscheidungen auf eine Ethik-Kommission zu verlagern.

Außerdem ist es verständlicherweise nicht systematisch auszuschließen, dass auch Versäumnisse oder fehlerhafte Beurteilungen im Sinne des TierSchG von einer Ethik-Kommission ausgehen können. Die bloße Beurteilung einer Ethik-Kommission kann auf keinen Fall eine Garantie dafür sein, dass diese Beurteilung auch gesetzeskonform und rechtlich unanfechtbar ist.

 

Zitat:
„Ihre lediglich auf Vermutungen beruhende Behauptung, das zuständige Landesamt habe die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Forschungs-vorhabens nur unzureichend bzw. überhaupt nicht geprüft, gibt zu weiteren Ermittllungsmaßnahmen keinen Anlass.“
Zitatende

Auch diese Ausführungen wirken äußerst befremdlich. Ich habe meine Vorwürfe keinesfalls auf Vermutungen abgestellt, sondern vielmehr auf Auskünfte der Behörde selbst in ihren verschiedenen Antwortschreiben, die ich in meiner Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Bochum vom 18.02.13 belegt und nachgewiesen habe (6 Anlagen). Daraus geht eindeutig hervor, dass wichtige Informationen, die der Behörde zur gesetzeskonformen Beurteilung gemäß §§ 7 und 8 der Unerlässlichkeit des Versuchsvorhabens hätten vorliegen müssen, nach eigenen Aussagen der Behörde nicht vorlagen. Dadurch war die gesetzlich vorgeschriebene  Prüfung von wesentlichen Auflagen des TierSchG zur Genehmigung der Versuche nicht möglich und  hat dementsprechend auch nicht stattgefunden.  

Dass die Prüfung der gesetzlichen Auflagen durch die genehmigende Behörde LANUV NRW unzureichend war, musste auch ihre Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium NRW, nach der Prüfung meiner Fachaufsichtsbeschwerde in ihrem Schreiben vom 19.02.2013 zugeben, wobei mir eine zukünftige Besserung bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen durch einen Gesetzentwurf versprochen wurde.

Zusammenfassend vermisse ich in Ihrer Entscheidung, das Verfahren einzustellen, eine eingehende Prüfung durch Ihr Amt der von mir eingereichten Unterlagen, die meine Vorwürfe begründen und belegen. Genauso vermisse ich die Beachtung des Art. 20a GG, der seit 2002 den Tierschutz als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang angehoben  hat. Ich möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Art. 20 Nr. III hinweisen.

Ich berufe mich auf § 258 StGB und bitte Sie, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban

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CERN-Neutrinoexperiment: Die PTB löst den Widerspruch in ihrer Interpretation der Ergebnisse nicht

Ich verweise weiter auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche in diesem Blog: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.

Da aus den Antworten der PTB sich ein Widerspruch bezgl. der Interpretation des Experiments ergab, habe ich am 16. März 2013 eine Rückfrage an die PTB gerichtet, siehe: CERN-Experiment: Laufen die Neutrinos doch schneller als das Licht?

Nachstehend die weitere Entwicklung:
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20.03.2013 – E-Mail-Antwort der PTB:

Sehr geehrte Frau Lopez,

Sie hatten sich erneut an uns gewandt, um Auskunft über die Behandlung des Sagnac-Effektes in der Software in den Zeitvergleichs-Satellitenmodems zu erhalten. Da wir dort den Quellcode nicht besitzen, können wir nichts zur konkreten Implementierung aussagen. Sie müssten sich dazu an die Programmierer der Software wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Robert Wynands
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Priv.-Doz. Dr. Robert Wynands
Leitung Präsidialer Stab / Head: Presidential Staff
Physikalisch-Technische Bundesanstalt

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22.03.2013 – Meine E-Mail-Antwort an die PTB:

An den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Unser Schriftwechsel zwischen dem 31.05.2012 und dem 20.07.2012
Meine Rückfrage vom 16.03.2013
Ihre Antwort vom 20.03.2013 (Robert Wynands)
Datum: 22. März 2013

Sehr geehrter Herr Wynands,

Ich danke für Ihre o.g. Antwort vom 20.03.2013 auf meine Rückfrage vom 16.03.2013 in obiger Angelegenheit.

Leider wurde meine Frage überhaupt nicht beantwortet.

Ich habe nämlich nicht um die Offenlegung der konkreten Implementierung der angewandten Software vom BIPM zur Behandlung des Sagnac-Effekts gebeten, da Sie mir schon am 20.07.2012 hierzu eine verbindliche Auskunft gaben: Es sei nicht in Frage zu stellen, Zitat: „dass die Software des BIPM einen Fehler bei der Korrektur der relativistischen Effekte (Sagnac) enthalten könnte“. Diese fachliche Auskunft der PTB ist für mich als naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin ausreichend und maßgebend, so daß ich selbst auch davon ausgehen darf, dass die Korrektur der relativistischen Effekte durch den Sagnac-Effekt softwaremäßig korrekt eingerechnet wurde.

Diese für mich 2012 noch offene Frage der Zugrundelegung des Sagnacs-Effekts war also schon durch Ihr Amt am 20.07.2012 zufriedenstellend beantwortet worden.

Meine Rückfrage vom 16.03.2013 bezog sich auf die Interpretation der Ergebnisse des Experiments durch Ihr Amt, die Sie mir am 28.06.12 auch ausreichend und maßgebend dargelegt haben:

Zitat: „Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen. […] Und dann wurden vom gleich neben OPERA aufgebauten ICARUS-Experiment im März neue Daten präsentiert. Ergebnis: Die Neutrinos laufen nicht schneller als das Licht. Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung.

Ihre Auslegung des Experiments enthält jedoch einen eindeutigen Widerspruch und ist daher gegenüber der Öffentlichkeit unbedingt klärungsbedürftig: Wie kann man erklären, dass die Messungen die Annahme Einsteins c=const bestätigt haben, wenn man diese Annahme durch den als gültig anerkannten und schon 1925 erbrachten experimentellen Nachweis Sagnacs c+v „korrigiert“ hat? Sie werden verstehen, dass diese Interpretation des Experiments durch Ihr Amt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und irreführend ist.

Ich berufe mich weiterhin auf das Informationsfreiheitgesetz, dessen Zweck ganz besonders einleuchtend durch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz formuliert wurde:

§ 1 – Zweck des Gesetzes

„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“

Die Öffentlichkeit, die diese extrem teuren Messungen mit Steuergeldern finanziert hat, hat einen Anspruch auf eine verbindliche, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Interpretation der Ergebnisse durch Ihr Amt.

Ich danke daher im Voraus für die Beantwortung meiner Frage im öffentlichen Interesse bis zum 22.04.2013 und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

22.03.2013 – E-Mail-Antwort der PTB:

Sehr geehrte Frau Lopez,

die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat in insgesamt 22 Gesetzen und Verordnungen eine Fülle von Aufgaben übertragen bekommen. Die Erklärung von physikalischen Effekten für interessierte Laien zählt nicht zu diesen Aufgaben — dafür gibt es Physikbücher, Studiengänge, VHS-Kurse. Dennoch haben wir nach unseren Möglichkeiten versucht, solche Anfragen, die gelegentlich eingehen, zu beantworten, in einer Sprache, die auch von Personen verstanden werden kann, die nicht als Physiker ausgebildet wurden.

Laut Gesetz müssen wir unsere Leistungen nach der Zulassungskostenverordnung bzw. der Kostenverordnung für Nutzleistungen abrechnen — die aktuellen Stundensätze finden sich auf unserer Webseite. Bei Bürgeranfragen haben wir bisher auf die Rechnungsstellung verzichtet, weil sich der Aufwand in der Regel in Grenzen hält. Dennoch müssen wir bei diesem Kulanzservice immer darauf achten, dass wir nicht als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbraucht werden.

Nun zu Ihrer neuerlichen Anfrage. Ein letztes Mal noch nehme ich mir Zeit, um Ihnen Hinweise zu geben, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können.

Ob man es mag oder nicht: Unabhängig davon, was in Blogs, Tweets oder sonstwo geschrieben wird, es gibt keinen einzigen experimentellen Beleg dafür, dass irgendein Materieteilchen oder Information sich im Vakuum schneller als das Licht bewegt. Wenn man in diesem Feld, wo die Intuition versagt, genau verstehen will, was passiert (und was nicht passieren kann), reicht eine Argumentation in der Alltagssprache einfach nicht: Man muss sich des korrekten und vollständigen mathematischen Formalismus bedienen. Das ist mühevoll, erfordert viele Vorkenntnisse und bietet viele Möglichkeiten, etwas falsch zu machen. Nicht ohne Grund lernen Physikstudenten diese Dinge erst in späteren Studienjahren.

Ein üblicher Fehler im Bereich der Relativitätstheorie, der zu endlosen Diskussionen führen kann, ist, dass man in einem Koordinatensystem (Bezugssystem) anfängt zu rechnen und zwischendurch, ohne es zu merken, in einem anderen System weiterrechnet. Die gleiche Ursache liegt zugrunde, wenn Leute glauben, ein Spiegel vertausche links und rechts, wo er doch vorne und hinten vertauscht. Solch ein unbemerkter und unbeabsichtigter Wechsel des Bezugssystems passiert leichter, als man denkt, zum Beispiel wenn man Formeln aus verschiedenen Quellen nutzt und diese Quellen (implizit oder explizit) unterschiedliche Bezugssysteme verwenden. Das gilt insbesondere, wenn die Bezugssysteme beschleunigt sind, also z. B. rotieren, worauf der Sagnac-Effekt ja beruht. Das gibt so typische Verwirrungen wie „c vs. c+v“. Möglicherweise ist das auch bei Ihrem Problem der Fall, vielleicht auch nicht. Da müssen Sie Ihre eigenen Rechnungen oder benutzte Formeln kritisch auf unbeabsichtigte Wechsel des Bezugssystems überprüfen. Wir als PTB können Ihnen hier nicht weiterhelfen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies die abschließende Kommunikation der PTB zu diesem Thema sein muss, aus den oben erläuterten Gründen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
R. Wynands
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Priv.-Doz. Dr. Robert Wynands
Leitung Präsidialer Stab / Head: Presidential Staff
Physikalisch-Technische Bundesanstalt

 

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Siehe auch Kommentare zu diesem Schriftwechsel mit der PTB im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:

CERN-Neutrinoexperiment: Die PTB löst den Widerspruch in ihrer Interpretation der Ergebnisse nicht

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Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Am 14.03.2013 wurden wir von der Aufsichtsbehörde des LANUV, das Umweltministerium NRW, zu einer Gesprächsrunde eingeladen, siehe unsere Berichtserstattung: Primatenversuche in Bochum: Gespräch beim Umweltministerium NRW am 14.03.2013

Nachstehend das Schreiben des Umweltministeriums über den Verlauf dieses Gesprächs – ganz besonders erfreulich ist dabei die Erwähnung des Antrags von Nordrhein-Westfalen, künftig ein absolutes Verbot für die Verwendung von Menschenaffen auszusprechen: 

Brief des Umweltministeriums NRW vom 21.03.2013

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Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V – Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche

Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V

   

Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche


20.04.2013
Großdemo in Berlin: Beginn 12.00 Uhr vor dem Brandenburger Tor –
Ende 17:00 Uhr auf dem Alexander Platz

Forschung ja – Tierversuche nein!
Gegen den Neubau des Max-Delbrück-Centrums und andere Tierversuchslabore – gegen Affenversuche –

:
24.04.2013 Urania Berlin – von 19.30 – 21.30 Uhr

Forschung JA – Tierversuche NEIN!
Einblicke und Ausblicke in eine Forschung ohne Tierversuche!:

 

——- Das genaue Programm finden Sie HIER ——-

T e r m i n e   b i t t e   v o r m e r k e n !

 

 

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Primatenversuche in Bochum: Gespräch beim Umweltministerium NRW am 14.03.2013

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

 

Mit unserem letzten  Schreiben vom 26. Februar 2013 an das Umweltministerium NRW haben wir den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW erhoben. Nach Erhalt dieses Schreibens hat uns das Umweltministerium NRW mit Schreiben vom 27. Februar 2013 zu einer  Gesprächsrunde am 14.03.2013 eingeladen. Nachstehend unsere Berichtserstattung mit einer E-Mail vom 19.03.12: 

 

von Jocelyne Lopez und Gisela Urban – Tierfreunde ohne Grenze e.V.
An Ministerium für Klimaschutz- Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr: Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Sehr geehrter Herr Professor Jaeger,
sehr geehrter Herr Kirchhof,

erst einmal möchte ich mich – auch im Namen von Frau Gisela Urban, die leider verhindert war, und von meinem Begleiter Herrn Gerhard Oesterreich – für die Einladung zum Gespräch am 14.03.2013 in Ihrem Büro in o.g. Angelegenheit, sowie für die entspannte Diskussionsführung herzlich bedanken.

Ich erlaube mir, die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte dieses Gespräches zusammenfassend festzuhalten:

1. Wir haben Ihre Aussage als überaus positiv empfunden, dass Ihr Amt sich für ein zukünftiges Verbot der Primatenversuche tatkräftig einsetzen möchte, was wir als eine außerordentlich begrüßenswerte Gemeinsamkeit mit der erklärten, langjährigen Zielsetzung der Tierschutzorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene ansehen. Sie baten hier auf unsere Unterstützung, die Ihnen auf jedem Fall zugesichert ist, falls Sie hierfür konkrete Möglichkeiten eines Einsatzes im Rahmen unseres bürgerlichen Engagements erkennen.

2. Ihre aktuelle beim Bundesrat eingereichte „Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ gemäß Drucksache 670/12 enthält aus unserer Sicht jedoch nicht eine solche Zielsetzung, auch nicht im Einsatz, sondern fordert lediglich eine Umsetzung der schon im Tierschutzgesetz vorhandenen Auflagen und gesetzlichen Voraussetzungen zur amtlichen Genehmigung von Tierversuchen. Wie Sie es selbst in Ihrem Brief vom 19.02.2013 und auch im Gespräch zugestanden haben, waren die Kontrolle und die Nachprüfung durch das LANUV NRW der tatsächlich geführten Tierversuche an der RUB seit 25 Jahren unzureichend. Das LANUV NRW hat insbesondere versäumt, vor und nach mehrjährigen Versuchsreihen an der RUB – die langanhaltende Schmerzen-, Leiden und Schäden an Primaten zugefügt haben (bis hin zum Kapitalschaden der Tötung), die vom TierSchG §§ 7 und 8 vorgeschrieben Voraussetzungen zu prüfen, und zwar hinsichtlich: 

a)     der im Gesetz ausdrücklich geforderten ethischen Vertretbarkeit der zugefügten Schmerzen und Schäden im Hinblick auf die Versuchszwecke und die angestrebten Ergebnisse, die für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein müssen. Weder solche Versuchszwecke noch solche Versuchsergebnisse liegen bei den langjährigen Primatenversuchen in Bochum vor, so daß die Genehmigungen im Sinne des Gesetzgebers nicht hätten erteilt werden dürfen.

b) der Zugrundelegung des Stands der Erkenntnisse zur Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen am Standort Bochum selbst und an anderen Forschungsstandorten.

c) der Zugrundelegung des Stands der Erkenntnisse zur Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden.

3. Ihr wiederholtes Angebot, von der Möglichkeit des Verbandsklagerechts zum Schutz der Umsetzung der gesetzliches Bestimmungen Gebrauch zu machen, halten wir für nicht praktikabel:

– Nach unserem Kenntnisstand räumt das Verbandsklagerecht der angeklagten Forschungseinrichtung ein Regreßrecht ein, was diesen Rechtsweg für ehrenamtlich engagierte Bürger aus verständlichen Gründen völlig versperrt. Die Finanzkraft von Forschungseinrichtungen steht im keinem Verhältnis mit der Finanzkraft von kleinen und sogar von großen Tierschutzvereinen.

– Die Prüfung der Anträge vor der Genehmigung durch Tierschutzvereine bedeutet de facto eine Übertragung der behördlichen Aufgaben auf Privatpersonen aus der Öffentlichkeit, was konkret sowohl völlig impraktikabel noch zu vertreten ist.

Wir hoffen auf eine zukünftige tierschutzgerechtere Umsetzung der schon vorhandenen Gesetze zum Schutz der Versuchstiere und danken Ihrem Amt im Voraus für alle tatkräftigen Bemühungen, die dem Tierschutz im Sinne des Art. 20 a als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang ein Stück näher bringen werden und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez und Gisela Urban

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Rückfrage an die PTB wegen CERN-Experiment: Laufen die Neutrinos doch schneller als das Licht?

Ich verweise auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche:  Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.

Da ein wesentlicher Punkt noch ungeklärt geblieben ist, habe ich am 16. März 2013 folgende Rückfrage an die PTB per E-Mail geschickt:

 

An den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Unser Schriftwechsel zwischen dem 31.05.2012 und dem 20.07.2012 (Robert Wynands)
Hier: Rückfrage
16. März 2013

Sehr geehrter Herr Professor Ullrich,

ich komme auf unseren o.g. Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 zurück, dessen Zusammenstellung Sie zum leichteren Übersicht auch aus folgender Webseite entnehmen können:

da für mich als naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin eine wichtige klärungsbedürftige Frage hinsichtlich der Interpretation des Experiments besteht, die ich leider weder aus eigenen Überlegungen noch aus regen Austauschen in Diskussionsforen nachvollziehen kann.

Sie schrieben am 28.06.12, dass die Effekte der Relativitätstheorie zur Synchronisation der Uhren korrekt zugrunde gelegt wurden – womit im Kontext von der Annahme c=const die Rede war – und dass das Experiment die Relativitätstheorie bestätigt habe: Die Neutrinos laufen nicht schneller als das Licht:

    Zitat PTB 28.06.12:
    „Sie hatten sich an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gewandt, um zu fragen, ob bei der GPS-Kalibrierung für die Neutrino-Laufzeitmessungen des OPERA-Experimentes alles korrekt verlaufen ist. Um es kurz zu machen: Ja.
    Die Kalibrierung von GPS-Zeitsynchronisationsverbindungen ist seit Jahren eine Routineangelegenheit für die Zeitlaboratorien dieser Welt. Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen. […] Und dann wurden vom gleich neben OPERA aufgebauten ICARUS-Experiment im März neue Daten präsentiert. Ergebnis: Die Neutrinos laufen nicht schneller als das Licht. Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung.“

Am 20.07.2012 schrieben Sie dagegen aus meiner Sicht widersprüchlicher Weise, dass Sie davon ausgehen, dass die relativistische Annahme c=const durch den Sagnac-Effekt c + v bei der Synchronisation der Uhren „korrigiert“ wurde:

    Zitat PTB 20.07.2012:
    „Wir haben es nie in Frage gestellt, dass sowohl der Hersteller unseres Empfängers als auch der Autor der R2CGGTTS-Software, die vom BIPM gepflegt und verteilt wird, den Sagnac-Effekt korrekt einrechnen. […] Wie gesagt, weil alle Ergebnisse konsistent zusammenpassen, haben wir keinen Grund zur Annahme, dass die Software des BIPM einen Fehler bei der Korrektur der relativistischen Effekte (Sagnac) enthalten könnte.“

Es entsteht dann für mich, sowohl physikalisch, als auch mathematisch und logisch, ein nicht lösbares Verständnisproblem:

Wie kann man die Annahme c=const durch die Annahme c+v korrigieren, wobei das Ergebnis trotzdem c=const bleibt?

Sie schreiben, dass „die Ergebnisse konsistent zusammenpassen“. Diese Aussage kann ich überhaupt nicht nachvollziehen: Womit passen die Ergebnisse konsistent zusammen: mit c=const oder mit c+v? Beide Aussagen schließen sich nämlich mathematisch und logisch völlig aus, sie können nicht gleichzeitig gültig sein. Physikalisch sind sie auch nicht zu vereinbaren: Entweder laufen die Neutrinos mit c oder sie laufen mit c+v. Auch fachlich qualifizierte Teilnehmer in Diskussionsforen in den letzten Monaten konnten sich den Widerspruch zur offiziellen Interpretation des Experiments weder mathematisch noch physikalisch erklären.

Da es sich um eine grundlegende Frage im öffentlichen Interesse zur Interpretation der Ergebnisse des Experiments handelt, bitte ich Sie, für interessierte Bürger aus der Öffentlichkeit nachvollziehbar die Argumentation darzulegen, die Sie zu der Interpretation geführt hat, dass die Neutrinos nicht schneller als c laufen, obwohl der gegenseitige Sagnac-Effekt c+v als Korrektur korrekt eingerechnet wurde.

Für eine Antwort bis zum 16.04.2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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NB: Diese Anfrage habe ich zur Information an die Redaktion von mehreren Zeitungen bzw. Zeitschriften geschickt: FAZ, Spektrum der Wissenschaft, Der Spiegel, Die Welt, Die Zeit, Süddeutsche Zeitung, TAZ, PM-Magazin, Raum&Zeit.

 



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