Blog – Jocelyne Lopez

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Ich komme auf meinen Blog-Eintrag Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!! zurück, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich jetzt anbieten, weitere Rechtsmittel im Falle der Primatenversuche an der Universität Bremen einzusetzen, nachdem das Bremer Oberverwaltungsgericht ohne Revisionsmöglichkeit kürzlich entschieden hat, dass der Hirnforscher Andreas Kreiter seine langjährigen Primatenversuche fortführen darf. 

Die Sprecherin der zuständigen und verantwortlichen Bremer Gesundheitsbehörde, die weitere Genehmigungen für die Primatenversuche von Andreas Kreiter verweigert hatte, äußerste sich in der Öffentlichkeit über dieses Urteil verzweifelt: 

Zitat Weserkurier:

[…] “Die Gesundheitsbehörde bedauert das Urteil. “Wir müssen jetzt überlegen, ob weitere rechtliche Schritte überhaupt noch Sinn machen”, sagte Behördensprecherin Karla Götz.”

 

Die Bremer Gesundheitsbehörde darf hier nicht verzweifeln, sie hat ihre Aufgabe und ihre Pflichte als zuständige und verantwortliche Behörde gesetzeskonform und verantwortungsbewusst im Sinne des Tierschutzgesetztes einwandfrei wahrgenommen, indem sie weitere Genehmigungen für solche Versuche ablehnte, wie zuvor auch die Gesundheitsbehörden in Berlin und in München für ähnliche Versuche es getan haben.

Die Bremer Gesundheitsbehörde hat ethisch abgewägt, dass diese Versuche nicht vertretbar sind, wobei sie als zuständige und verantwortliche Behörde verpflichtet und legitimiert ist, eine ethische Abwägung vorzunehmen. Sie ist dazu sowohl vom Gesetzgeber seit 2002 auf der Verfassungsebene verpflichtet (§ 15 Tierschutzgesetz, Beratung einer Ethikkommission), als auch als Dienstleisterin der Bevölkerung von der Exekutive beauftragt, sowie auch von der legislativen Volksvertretung legitimiert:  Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands ist gegen solche Versuche  und der Bremer Senat hat sogar einstimmig den Rückzug aus solchen Versuchen bereits beschlossen.

Wie der Behördenanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer es in der Presse angedeutet hat, erscheint die Einreichung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hier völlig gerechtfertigt:

FAZ vom 13.12.2012: Bremer Tierversuche – Unzulässiger Menschen-Vergleich

[…]
Die Behörde, die vor vier Jahren Versuche eines Bremer Hirnforschers an Affen nicht genehmigte, hätte nicht selbst ethisch abwägen dürfen.
[…]
Zudem wurde der Behörde kein eigener Ermessensspielraum in Ethikfragen zugebilligt, Revision ausgeschlossen. Letztlich ginge es darum, zwischen zwei Verfassungsgütern abzuwägen, der Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz. Dies sei rechtlich erschöpfend und eindeutig geklärt. So bleibt der Behörde nur die Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. „Ich habe keine Angst vor Leipzig“, sagte Behördenanwalt Ewer am Rand der Verhandlung.

Die Richter des Bremer OVG haben sich das Recht selbst zugeteilt, der zuständigen und verantwortlichen Behörde ihr amtliches, gesetzliches und legitimiertes Abwägungsbefugnis abzusprechen, und ihr eigenes Ermessen in der ethischen Abwägung durchzusetzen, wobei sie selbst weder für die Genehmigung von Tierversuchen amtlich zuständig und verantwortlich sind, noch fachlich Ahnung von Tierversuchen haben (müssen sie als Richter auch nicht haben). Wo sind wir hier??!

Wir wollen nach Leipzig!

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

 

 



Comments

  1. April 23rd, 2014 | 07:50

    […] Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig! […]