Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Christian Wulff und gebe eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder, die sich durch die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens durch die General-staatsanwaltschaft Berlin zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ergeben hat:

Zitat Oberstaatsanwältin Kuppe, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, 21.09.12:

Soweit Sie in der Beschwerdebegründung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915/12 eingeleitet, das zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.

 

 

24.09.12 – Antwort der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen:

AZ 8940 Js 242427/12

Auf die Strafanzeige der Jocelyne Lopez vom 30. August 2012 gegen Wolf Singer wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt (§§ 152 Absatz 2 i.V. m. § 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung).

Gründe: Die Strafanzeige enthält keine Schilderung eines konkreten Tatvorwufs bzw. Tatgeschehens. Für die Aufnahme von Ermittlungen bedarf es der Darstellung von konkreten Anhaltspunkten, die ein strafrelevantes Verhalten des Beanzeigten nahelegen. Die allgemeine Behauptung, der Beanzeige würde ungenehmigte (Tier-) Versuche an Primaten durchführen, reicht zur Konkretisierung des Tatvorwurfs nicht aus.

Lindgens
Staatsanwalt

 

 

05.10.12 – Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main:

Betr.:
Tierschutz
Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt am Main
Ihr Schreiben vom 24.09.12 – AZ 8940 Js 242427/12
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde gegen die Ablehnung durch die Abteilung „Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen“ der Ein-leitung eines Ermittlungsverfahrens im o.g. Sachverhalt. Die Angelegenheit ist nicht von der zutreffenden zuständigen und verantwortlichen Abteilung  der Staatsanwalt-schaft Frankfurt bearbeitet worden: sie betrifft nicht Wirtschaftsstrafsachen, sondern Tierschutz:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwältin Kuppe, hat nämlich aus meiner Beschwerde in einer anderen Angelegenheit (Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer) meinen Vorwurf des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente von Wolf Singer abgetrennt (unter AZ 222 Js 915/12 Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwältin Kuppe) und zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 21.09.12 weitergeleitet: Der von mir ausgesprochene Verdacht ist dementsprechend nicht von der Abteilung „Wirtschaftsstrafsachen“ zu prüfen, sondern von der Abteilung Tierschutz.

Es bestehen durchaus konkrete Anhaltspunkten, die ein strafrelevantes Verhalten im Rahmen der langjährigen Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer nahelegen und zwar das Fehlen des vom TierSchG § 1 geforderten „vernünftigen Grundes“: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

1. Das Gesetz fordert für jedes Tierversuchsvorhaben eine begründete Darlegung des Forschungszwecks und des angestrebten Nutzens. Wolf Singer, dessen Experimente offiziell in der Grundlagenforschung angesiedelt sind, bezeichnete noch 1999 diese gesetzliche Vorgabe als eine „Katastrophe“, die „die Forscher zum Schwindeln zwingt“, sträubte sich gegen den geplanten (und inzwischen 2002 verabschiedeten) Art. 20 a GG Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel-bestimmung mit Verfassungsrang, und kündigte in den Medien an, sich auf den juristischen Weg – wenn nötig bis zur Verfassungsklage – dagegen zu wehren, siehe zum Beispiel:

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999
Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs
http://www.gegenworte.org/heft-4/singer4.html

Zitate Wolf Singer:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
„Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.“
[…]
„Wovor wir jetzt schon Angst haben, sind die einstweiligen Verfügungen, die je nach Gutdünken der Richter unsere Arbeit über Jahre lahmlegen können, bis wir beim Verfassungsgericht gelandet sind und dort wohl gewinnen werden.“
[…]
„Das Problem mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz ist, daß es dann neben dem Artikel 5 ‚Forschung und Wissenschaft sind frei‘, einen weiteren Artikel im Grundgesetz gibt, der sich speziell mit der Schutzbedürftigkeit der Tiere befaßt und der, falls er nun kommen sollte, gegen den Artikel 5 gerichtswirksam ausgespielt werden kann.“ 

 

  

2. Das Gesetz fordert bei jedem Versuchsvorhaben den Nachweis, dass ähnliche Versuche nicht schon woanders durchgeführt werden, um die Wiederholung von ähnlichen Versuchen zu vermeiden. Wolf Singer haltet sich nicht an diese Bestimmung: Seine seit 30 Jahren durchgeführten Tierversuche werden in ähnlicher Weise auch langjährig an anderen Forschungsstandorten durchgeführt, wie zum Beispiel in Bremen von seinem Schüler Andreas Kreiter – wobei sowohl der Bremer Senat mit der Unterstützung der Mehrheit der Bremer Bevölkerung einstimmig den Rückzug aus solchen Versuchen im Land Bremen beschlossen hat, und die genehmigende Behörde sowie die Gerichtbarkeit die Fortführung solcher Versuche untersagten. Siehe zum Beispiel in der Webseite von „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

Der Fall Bremen
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/index.php?option=com_content&view=article&id=225:der-fall-bremen&catid=55:tierversuche-an-affen&Itemid=65

In Tübingen, in Bochum und in Magdeburg werden auch seit Jahren ähnliche Versuche in der Hirnforschung durchgeführt. In Berlin und München haben allerdings die jeweiligen zuständigen und verantwortlichen Behörden die Genehmigung für die Fortführung solcher Versuche bereits abgelehnt.

 

 

3. Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgeführten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren.  Wolf Singer hat für seine seit 30 Jahren offiziell in der Grundlagenforschung angesiedelten Tierversuche gemäß eigenem Zugeständnis keine Erfolge zu verzeichnen, siehe zum Beispiel:

Zitat Wolf Singer:

“Ich bin davon überzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubten.”
(DIE ZEIT – 10.03.2005 – Nr. 11)

 

 

4. Das Gesetz fordert die Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden. Wolf Singer haltet sich nicht daran: Seine eigene Hauptthese der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen will er durch grausame Tierexperimente nachgewiesen haben, wobei dieser Forschungsansatz durch nichtinvasive und ethisch vertretbare Versuche bereits mit menschlichen  freiwilligen Probanden experimentiert wurde (Libet-Experimente) und darüber hinaus von den Experimentatoren selbst als methodologisch nicht geeignet erklärt wurde, die Existenz oder Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen nachzuweisen, siehe zum Beispiel:

Die Libet-Experimente
http://www.philosophieverstaendlich.de/freiheit/aktuell/libet.html

 

 

5. Offiziell werden die Experimente am Max Planck Institut für Hirnforschung in der Grundlagenforschung im Dienste der Allgemeinheit angesiedelt, wie alle 80 Institute der Max Planck Gesellschaft.

Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten jedoch darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie forscht, wie zum Beispiel: 

Magazin „Gehirn & Geist“ – 2004 – Interview mit Wolf Singer und Thomas Metzinger „Ein Frontalangriff auf unsere Menschenwürde“
http://www.philosophie.uni-mainz.de/metzinger/publikationen/Gehirn%20&%20Geist.htm

Zitat Wolf Singer:

„Zunächst einmal: Psychodrogen sind überhaupt nichts Neues. Wir trinken schließlich auch Kaffee. Die Menschheit war immer sehr innovativ, wenn es darum ging, Stoffe zu entwickeln, die auf die Psyche einwirken. Wir verfügen heute über ein ganzes Arsenal psychoaktiver Pharmaka – wobei die Palette der Möglichkeiten allerdings derzeit enorm anwächst.“

Zitat Thomas Metzinger:

„Es könnte durchaus sein, dass das Drogenproblem eskaliert, wenn es neue Substanzen gibt, die noch viel schönere Bewusstseinszustände vermitteln als alles, was wir heute kennen. Wo ein Markt entsteht, wird immer auch eine Industrie sein, die ihn bedient – ob legal oder illegal. Noch wichtiger erscheint mir jedoch das Stichwort „Neurotechnologie“: Wissenschaftler arbeiten weltweit emsig an neuen technologischen Zugriffsmöglichkeiten auf das Gehirn. Kurz: Die Möglichkeiten, unsere geistigen Zustände zu verändern, werden an vielen Fronten optimiert und in Zukunft überhaupt zahlreicher.“

 

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999
Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs
http://www.gegenworte.org/heft-4/singer4.html

Zitat Wolf Singer:

„Wenn ich Tierversuche, zum Beispiel für die Entwicklung von Antidepressiva für unethisch halte, dann muß ich auch konsequent sein. Dann erwarte ich von Tierschützern, daß sie in ihrem Paß vermerken: „Ich bin überzeugter Tierversuchsgegner und möchte, wenn ich im Koma aufgefunden werde, mit folgenden Verfahren nicht behandelt werden, weil diese nachweislich auf der Basis von Tierversuchen entwickelt worden sind.“ 

Auch wurde eine Bürgeranfrage 2012 von der genehmigenden Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer nicht beantwortet und es wurde keine Transparenz über die Verlagerung 2011 der langjährigen Tierexperimente der Grundlagenforschung vom Max Planck Institut für Hirnforschung auf ein Privatunternehmen der Pharmaindustrie (Hexal) herbeigeführt. 

 

Vor diesem Hintergrund bestehen aus meiner Sicht sehr wohl ausreichende Anhaltpunkte zum Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer. Ich bitte um die Einleitung von Ermittlungen durch die zuständige und verantwortliche Abteilung Ihrer Behörde.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

 



Tierversuche sind gefährlich

Ein Artikel aus der Webseite Bürger gegen Tierversuche e.V.

Buerger gegen Tierversuche gefaehrlich

Tierversuche sind gefährlich

Vielfach wird behauptet, man könne nicht auf Tierversuche verzichten, weil man einen »kompletten Organismus« für die Entwicklung von Medikamenten brauche. Bei Tieren handelt es zwar um einen ganzen Organismus, aber um den falschen. Tiere und Menschen unterscheiden sich hinsichtlich Anatomie, Physiologie und Stoffwechsel wesentlich voneinander. Selbst Tiere verschiedener Arten können auf Chemikalien und Medikamente ganz unterschiedlich reagieren. Nach der Durchführung eines Tierversuchs kann nicht vorausgesagt werden, ob Menschen genauso oder anders reagieren werden.

Eine Studie der Pharmafirma Pfizer besagt man könnte eher eine Münze werfen, als sich bei der Frage nach möglichen krebsauslösenden Stoffen auf Tierversuche zu verlassen. Bei der Identifizierung von für den Menschen krebserregenden Substanzen haben Tierversuche eine „Trefferquote von 50%“. Umgekehrt ist die Hälfte der aufgrund von Tierversuchen ausgemusterten Stoffe wahrscheinlich doch nicht karzinogen für Menschen.

Weiterlesen…

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Der Mythos vom Tierversuch

Eine lesenswerte Studie von Dr. Bernhard Rambeck in der Webseite von Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Der Mythos vom Tierversuch

Weite Kreise unserer Gesellschaft gehen von der unabdingbaren Notwendigkeit des Tierversuchs aus. Aber die Notwendigkeit des Tierversuchs basiert auf Mythen, nicht auf Fakten. Die Mythen über den Tierversuch werden verbreitet, müssen verbreitet werden, weil sonst ein pseudowissenschaftliches System in sich zusammenstürzen würde. Weil ohne diese Mythen rasch klar würde, dass der Tierversuch der Menschheit nicht nur nicht hilft, sondern im Gegenteil ungeheuren Schaden für Mensch und Tier anrichtet.

Ein Mythos hat keinen Urheber, es gibt niemanden, der diese Mythen erstmals erzählt hat. Ein Mythos bildet sich, verdichtet sich und wird von allen geglaubt und weitergetragen. Auch von uns, bewusst oder unbewusst. Natürlich gibt es Kreise, die von diesen Mythen profitieren, die diese Mythologie zu untermauern suchen, die uns am Durchschauen dieser nebulösen Märchen hindern wollen. Aber niemand kann uns daran hindern, unseren Verstand zu gebrauchen und das tierexperimentelle System zu entlarven als das, was es ist: als brutalen Versuch, auf Kosten von empfindsamen Mit-Lebewesen Gesundheit zu produzieren und zu verkaufen – für gesellschaftliche Anerkennung und wirtschaftliche Vorteile. Der Mythos von der Notwendigkeit des Tierversuchs hat uns infiltriert wie eine Gehirnwäsche, es bedarf erheblicher persönlicher und gesellschaftlicher Anstrengungen, uns von diesem Mythos wieder freizumachen. Mythen lösen sich wieder auf, und zurück bleibt nur die Frage, wie es jemals möglich sein konnte, dass der Mythos geglaubt wurde. Der Mythos vom Tierversuch besteht aus einem ganzen Netz von Mythen, die wir im folgenden betrachten werden. 

Weiterlesen…

 

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Siehe auch vom Autor in diesem Blog:

Tierversuche müssen abgeschafft werden

Wie abgebrüht Tierexperimentatoren sind 

Tierversuche sind überflüssig!  

Medizinischer Fortschritt ist wichtig. Tierversuche sind der falsche Weg!

Dr. Bernhard Rambeck: Bleiben Sie bei der Wahrheit…

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Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Christian Wulff

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Beschwerde wegen Einstellung meiner Anzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer und gebe nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Sachlage wieder:

 

 

21.09.12 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf meine Beschwerde vom 30.08.12:

AZ: 121 Zs 1101/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre Beschwerde vom 30. August 2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 15. August 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs des Vorteilsnahme – 222 Js 1787/12 – teile ich Ihnen mit:

Nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen  Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft darf nur bei einem Anfangsverdacht für eine Straftat tätig werden. Ihr obliegt nicht die allgemeine Prüfung von Handlungen von Behörden oder anderen staatlichen Organisationen. Einen Straftatbestand der „ungerechtfertigten Ehrung“ gibt es jedoch nicht und zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Erfüllung anderer Straftatbestände durch den Beschuldigten Wulff oder andere Personen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes liegen ebenfalls nicht vor.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

Soweit Sie in der Beschwerdebegründung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915/12 eingeleitet, das zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.

Hochachtungsvoll
Kuppe
Oberstaatsanwältin

 

 

29.09.12 – Beschwerde per E-Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin:

An die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Zentralstelle Korruptionsbekämpfung
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff

Betr.:

Meine Anzeige vom 25.06.2012 gegen das Bundespräsidialamt Berlin
w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 – AZ 222 Js 1787/12

Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12 

Bestätigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 – AZ 121 Zs 1101/12

Hier: Beschwerde
  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich verweise auf den o.g. Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Berlin in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer und erhebe hiermit Beschwerde wegen der Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft und die Bestätigung der Einstellung durch die Oberstaatsanwaltschaft.

Wie es aus der kompletten Korrespondenz in dieser Angelegenheit hervorgeht, die der Oberstaatsanwaltschaft vorliegt, besteht aus meiner Sicht ein begründeter Verdacht der Korruption bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer durch das Bundespräsidialamt:

Bei der Übergabe des Ordens würdigte Staatsminister Michael Boddenberg von der Landesregierung Hesse in einer Pressemitteilung v. 12.08.2011 sowohl die „weitreichende Bedeutung“ der Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer, als auch seine zahlreichen Einflußmöglichkeiten in allen Medien, in den Gremien von zahlreichen universitären und außeruniversitären Einrichtungen, sowie sein Wirken im wirtschaftlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Pharma-Konzernen für die Durchsetzung des „Forschungsstandorts Deutschland“. Hervorgehoben wurde darüber hinaus sein „überragendes Engagement“ als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts.

Diese von Staatsminister Michael Boddenberg aufgeführten Begründungen für die Verleihung des Ordens, womit Wolf Singer „für viele ein Vorbild“ geworden sei, sind im Gegenteil für viele auf Unverständnis, auf Unzufriedenheit oder gar auf Empörung gestoßen:

  1. Im wissenschaftlichen Bereich sind nämlich die Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer mitnichten von „weitreichender Bedeutung“, sondern sind im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung international seit Jahrzehnten stark umstritten.
    .
  2. Seine eigenen Thesen stellen lediglich seine persönlichen philosophischen oder weltanschaulichen Vorstellungen dar und können keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und ihre angestrebten Implikationen im gesellschaftlichen Leben (z.B. flächendeckende Hirnscan-Untersuchung von Kindern zur vermeintlichen Früherkennung von Triebtätern oder Änderungen der Gesetzgebung über die Grundlage der juristischen Verantwortung).
    .
  3. Die Würdigung eines „überragenden Engagements“ von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts durch Michael Boddenberg ist völlig unverständlich und unglaubwürdig und wurde in breiten Schichten der Bevölkerung als skandalös und schändlich aufgenommen: Wolf Singer steht nämlich seit Jahrzehnten unter scharfer Kritik für seine berüchtigten und schockierenden Forschungsmethoden mit Tieren (insbesondere mit Primaten und Katzen). Seit 11 Jahren werden zum Beispiel jeden Monat vor seinem Forschungslabor in Frankfurt Mahnwachen gehalten. Der Protest und der Widerstand gegen solche Versuche reißen bundesweit seit Jahrzehnten nicht ab, es entstehen auch erhebliche gesellschaftliche Kollateralschäden wie zum Beispiel psychische Belastung von unzähligen Menschen, darunter viele Kinder und Jugendlichen, oder Radikalisierung der Proteste bzw. Bereitschaft zur Gewalt in Folge des Ohnmachtsgefühls und der Verzweiflung.
    .
  4. Die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer (Regierungspräsidium Darmstadt) hat 2012 eine Bürgeranfrage aufgrund des Verdachtes auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht beantwortet, sowie auch keine Transparenz über die Verlagerung der langjährigen Tierexperimente von Wolf Singer auf das Privatunternehmen Ernst Strüngmann Institute in Frankfurt/M. (Pharmakonzerne Novartis/Hexal) herbeigeführt. Eine Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wurde aus diesen Gründen am 12.09.12 erstattet (Staatsanwaltschaft Darmstadt – AZ 500 Js 43201/12).

 

Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht vertretbar und unverantwortlich, dass das Bundespräsidialamt sich weigert, gegenüber der Öffentlichkeit die Begründungen der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich auf eine Erteilung durch einen „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ beruft. Die Verschleierung der Begründungen der Verleihung des Ordens an Wolf Singer, die letztendlich sich auf die Aufzählung seiner gesellschaftlichen Beziehungen und seiner wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten beschränkt, ist aus meiner Sicht mit dem § 258 a Strafvereitelung im Amt nicht gesetzkonform.

Insbesondere sollte das Bundespräsidialamt den Nachweis des geehrten „überragenden Engagements“ des berüchtigten Tierexperimentators Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts glaubwürdig gegenüber der Öffentlichkeit bringen, die ja durch die Verleihung des Ordens eingeladen wird, Wolf Singer als „Vorbild“ anzusehen. Sonst ist die Vermutung gerechtfertigt, dass diese Verleihung ausschließlich aufgrund von persönlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus zustande gekommen ist.

Ich beantrage auch Rechtsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 

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Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

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Grausame Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Am Magdeburger Leibniz-Institut für Neurobiologie werden extrem grausame Tierversuche an Affen, Katzen, Wüstenrennmäusen (Gerbils), Ratten und Mäusen durchgeführt.

Bei den Affen werden Methoden wie vor 30 Jahren eingesetzt. Den Tieren wird dauerhaft eine helmartige Vorrichtung auf dem Schädel implantiert. Sie werden durch Durst gezwungen, stundenlang mit angeschraubtem Kopf in einem Primatenstuhl zu sitzen. Wüstenrennmäuse und Ratten werden mit Elektroschocks traktiert, Katzen werden zum Schielen gebracht und bei Mäusen wird das Gehirn geschädigt. Das Leid der Tiere ist immens, der Nutzen für kranke Menschen gleich Null. Es handelt sich um reine tierexperimentelle Grundlagenforschung ohne medizinische Anwendung.

Insbesondere Hirnforschung an nicht-menschlichen Primaten steht seit langem massiv in der Kritik. In Berlin, München, Bremen und in der Schweiz wurden in den letzten Jahren gleichartige Tierversuche aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens nicht mehr genehmigt. In Bremen steht eine Gerichtsentscheidung an, während es an den anderen Orten das Aus für die Primatenversuche bedeutete.

Das muss auch in Magdeburg möglich sein!

… weiterlesen

 

Hintergrundinformationen…

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Tierversuche können ohne Zusammenbruch des Gesundheitssystems auf der Stelle abgeschafft werden

Auszüge aus einem Artikel der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

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Tierversuche reduzieren, ersetzen oder abschaffen?
Positionspapier zum 3R-Konzept

Im Jahre 1959 wurde von den britischen Wissenschaftlern W. Russel und R. Burch das sogenannte 3R-Konzept vorgestellt. Dieses Prinzip beruht auf der Annahme, der Tierversuch sei eine prinzipiell sinnvolle Methode, die durch Ersatz (replacement) durch nicht oder weniger leidensfähige Systeme, durch Verminderung (reduction) der Anzahl der Tiere oder durch Verfeinerung (refinement), z.B. Verminderung der Schmerzen für die Tiere, verbessert werden könnte. Eine Abkehr vom Tierversuch wird bei diesem Konzept nicht in Erwägung gezogen.

Für die Ärzte gegen Tierversuche sind die Rs Reduction und Refinement indiskutabel. Tierexperimente sind prinzipiell kein geeignetes Mittel des Erkenntnisgewinns für die medizinische Forschung und darüber hinaus moralisch verwerflich. Maßnahmen, bei denen die Zahl oder das Leid der Tiere verringert werden, stellen lediglich kosmetische Korrekturen eines falschen Wissenschaftssystems dar.
[…]
Die Ärzte gegen Tierversuche sind der Überzeugung, dass alle Tierexperimente auf der Stelle abgeschafft werden könnten, ohne dass es zu einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems kommen würde. Im Gegenteil, dem wirklichen medizinischen Fortschritt zum Nutzen des Menschen würde so Vorschub geleistet werden. Realistisch betrachtet wird es zu solch einem Tierversuchsstopp von heute auf morgen jedoch nicht kommen. Tatsächlich ist jeder noch so kleine Schritt von Rückschlägen gekennzeichnet und nur durch zähes Ringen zu erreichen. Jedes Tier, das in einem Labor stirbt, ist eines zu viel. Doch jede Maßnahme, mit der ein Tier vor einem schrecklichen Tod bewahrt werden kann, ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, das Leid der Tiere zu lindern und ihre Anzahl zu vermindern, kann allenfalls als Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung aller Tierversuche gesehen werden. Selbstverständlich darf hierbei das Endziel – die endgültige Abschaffung des tierexperimentellen Test- und Forschungssystems – nie aus den Augen verloren werden.

Die Ärzte gegen Tierversuche fordern eine Abschaffung der Tierversuche, um den Weg frei zu machen für eine am Menschen orientierte Medizin und Forschung, bei der wissenschaftliche Testmethoden, Ursachenforschung, klinische Forschung und Prävention von Krankheiten im Vordergrund stehen. Nur so kann die Medizin zu echten Fortschritten gelangen.

… den ganzen Artikel lesen

 

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Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos – Kein kleines Menschenhirn

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

Auszüge: […]

Kein kleines Menschenhirn

Es heißt, die Hirnforschung diene angeblich dazu, das menschliche Gehirn besser zu verstehen, um eines fernen Tages Therapien gegen Alzheimer und Parkinson entwickeln zu können. Affen sind von allen Tieren dem Menschen am ähnlichsten, aber wie groß ist die Ähnlichkeit wirklich? Aysha Akhtar, M.D., M.P.H. (1), Neurologin aus Washington, USA, hat einige neuroanatomische und neurophysiologische Unterschiede zusammengetragen: 

– Die Hauptentwicklungsphase des Affenhirns dauert 136 Tage, die des menschlichen Gehirns 470 Tage (2).
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– Die menschliche Hirnrinde hat eine 10-mal größere Oberfläche als die des Affen (3).
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– Der V1-Bereich (ein Teil der Sehrinde) macht beim Affen 10 % der gesamten Hirnrinde aus, beim Menschen nur 3 % (4).
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– Identische Bereiche in der Sehrinde haben bei Affe und Mensch ganz unterschiedliche Funktionen (5,6).
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– Ein menschliches Neuron hat 7.000 bis 10.000 Synapsen (Verbindungen zu anderen Neuronen), beim Rhesusaffen sind es nur 2.000 bis 6.000 (2).
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– Menschen haben zur Verarbeitung von visuellen Reizen Hirnbereiche, die es beim Affen gar nicht gibt (7).
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– Das menschliche Gehirn hat Areale, die es beim Affen nicht gibt: für Sprache, Lesen, Singen, Gedichte schreiben, Rechnen, Sport, abstraktes Denken (8).
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– Eine Schädigung eines bestimmten Bereichs des motorischen Systems verursacht beim Menschen Akinesie, einen kompletten Ausfall von Sprache und Muskelbewegungen. Beim Affen hingegen gibt es nur eine geringe Beeinträchtigung (9).
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– Eine Schädigung des Scheitellappens, eines Abschnitts des Großhirns, ruft beim Menschen Apraxie hervor, eine Störung von Bewegungsabläufen und die Unfähigkeit bei erhaltener Bewegungsfähigkeit Gegenstände sinnvoll zu verwenden. Die gleiche Schädigung beim Affen verursacht lediglich geringfügige Muskelstörungen (9)

… hier weiterlesen

 

 

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Anzeige gegen die genehmigende Behörde für die Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Den kompletten Verlauf unserer Auseinandersetzungen mit der zuständigen und verantwortlichen Behörde habe ich in diesem Blog zusammengestellt und fortlaufend aktualisiert:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente
von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

Wegen gesetzwidrigem Verhalten der genehmigenden Behörde in dieser Angelegenheit, habe ich heute folgende Anzeige an die Staatsanwaltschaft Darmstadt geschickt: 

An die Staatsanwaltschaft Darmstadt

Betr.: Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt
Datum: 12. September 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wegen Verstoß gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze.

Ich habe am 10.01.12 eine Bürgeranfrage als öffentliches Anliegen an die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich gerichtet, um Transparenz über die Tierversuche des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt) im Interesse der Allgemeinheit herbeizuführen: Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 1 der langjährigen Tierversuche von Prof. Wolf Singer. Die Hessische Umweltministerin hat meine Anfrage zur Beantwortung an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung dieser Versuche weitergeleitet.

Wie es aus der beigefügten kompletten E-Mail-Korrespondenz hervorgeht (siehe ANLAGE 1), hat das Regierungspräsidium Darmstadt nicht nur meine Anfrage sehr mangelhaft beantwortet, trotz mehreren Widersprüchen und Beschwerden meinerseits, sondern meine anschließenden zwei Fachaufsichtsbeschwerden (siehe ANLAGE 2 und ANLAGE 3) weder vor dem Landesparlament Hessen behandeln lassen, noch Klärung über die weitere rechtliche Vorgehensweise zur Beseitigung der entstandenen Rechtsunsicherheit in dieser Angelegenheit herbeigeführt. 

Ich berufe mich weiterhin auf Art. 20 a Grundgesetz sowie auf  § 258 StGB und bitte Sie daher ein Verfahren zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in diesem Sachverhalt einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 



Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos: Der Fall Andreas Kreiter, Bremen

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

Auszüge:

[…]

Wegweisende Entscheidungen in Berlin und München

Der in England tätige Hirnforscher Alexander Thiele wollte seine Affenversuche an der Berliner Charité fortführen und beantragte eine entsprechende Genehmigung. Der Berliner Senat lehnte jedoch ab. Ausschlaggebend waren die mit diesen Experimenten verbundenen Durstqualen. Die Ablehnung wurde Anfang 2007 rechtskräftig.

Einem Antrag auf praktisch identische Versuche am Klinikum Großhadern in München wurde Ende 2006 ebenfalls die Genehmigung durch die zuständige Behörde verweigert. Im Unterschied zu Berlin wurden die Münchner Versuche seit Jahren genehmigt und durchgeführt. Der Antragsteller erhob zunächst Einspruch, ließ dann aber die Frist für die Begründung verstreichen. Das Verbot ist damit rechtskräftig.
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Der Fall Kreiter, Bremen

Seit mehr als zehn Jahren tobt der Streit um die umstrittenen Tierversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter in Bremen. Dank unzähliger Proteste zehntausender Bürger reagierte die Politik. Die Bremer Bürgerschaft beschloss einstimmig den geordneten Ausstieg aus den Affenversuchen und im Oktober 2008 verweigerte der Senat die Verlängerung der Genehmigung. Der Tierschutz überwiege gegenüber dem möglichen Nutzen der Versuche.

Dieser mutige Schritt ist der Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) hoch anzurechnen. Anders als in Berlin und München, wo gleichartige Tierversuche ohne große Gegenwehr der Forscher von den zuständigen Behörden abgelehnt wurden, droht in Bremen ein harter Gegenwind. Mit der aus öffentlichen Geldern finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Uni Bremen im Rücken will Kreiter bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. In einer beispiellosen Medienkampagne stellt sich der Hirnforscher als Opfer der Politik und des Tierschutzes dar.

Epilepsiekranken wolle er helfen. Wollen kann man vieles. Doch niemand kann Kreiters Behauptungen nachprüfen. Versuche an Affen geben allenfalls Aufschluss über die Funktion des Affenhirns. Eine mögliche Behandlung von Alzheimer oder Epilepsie ist nur vorgeschoben. Tatsächlich handelt es sich um reine Grundlagenforschung ohne praktischen Bezug. Der Nutzen für kranke Menschen gleich null.

Die Ablehnung der Genehmigung durch den Bremer Senat ist als Meilenstein zu werten. Es kann nicht angehen, dass ein aus öffentlichen Mitteln bezahlter Forscher sich einfach über gesellschaftliche Werte und demokratische Prinzipien hinwegsetzt. Die Forschungsfreiheit auf Kosten leidensfähiger Tiere muss endlich in die Schranken gewiesen werden. Ein langer, erbitterter Rechtsstreit um das Schicksal der 24 Makaken steht nun bevor.

Weitere Infos >>

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Siehe auch: Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Fachaufsichtsbeschwerden wegen Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Der komplette Austausch mit der genehmigenden Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) haben wir in diesem Blog zur Information gestellt:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von
Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

Nachstehend als weitere Entwicklungen ein E-Mail-Austausch im August 2012:

 

 

02.08.12 – Meine Erinnerung über die Behandlung unserer Fachaufsichtsbeschwerden:

 
An: Herrn Regierungspräsidenten Johannes Baron, Darmstadt

Betreff:
Tierschutz -Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer – Max Planck
Institut fürHirnforschung / Ernst Strüngmann Institute, Frankfurt
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.2012
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.2012

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Baron,

Am 12. Juli 2012 habe ich Sie gebeten, mir den Termin der jeweiligen Sitzungen mitzuteilen, auf den meine o.g. Fachaufsichtsbeschwerden behandelt werden. Leider erhielt ich von Ihnen keine Antwort.

Ich bitte Sie erneut, mir bis zum 23.08.2012  diese Termine mitzuteilen, da ohne eine Antwort Ihrerseits eine große Rechtsunsicherheit entsteht, die nur durch weitere Rechtsvorgehen geklärt und beseitigt werden könnte.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie an:

Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden

 

 

13.08.12 – Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt auf meine Erinnerung vom 02.08.12

 
Betreff: AW: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre Fachaufsichtsbeschwerden habe ich am 12. Juli 2012 der zuständigen  Abteilung zur Bearbeitung übersandt.
Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Fachaufsichtsbeschwerden werden nach Aktenlage entschieden. Eine Sitzung findet nicht statt, daher konnte ich Ihnen auch keinen Termin nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Schmitt
Persönliche Referentin des Regierungspräsidenten
Bürgerbeauftragte

 

 

14.08.12 – Meine Antwort auf die abweichende Auffassung der Behörde vom 13.08.12:

Betreff: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden
Ihre E-Mail vom 13.08.12 (nachstehend)

Sehr geehrte Frau Schmitt,

Ich danke für Ihre o.g. E-Mail-Antwort vom 13.08.12.

Jedoch bestehe ich auf die gesetzlichen Vorschriften der Fachaufsichtsbeschwerde und erwarte nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt  bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz).

Für eine Antwort bis zum 4. September 2012 danke ich im Voraus und  verbleibe

mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch in diesem Blog den kompletten und aktuellen Verlauf unserer Auseinandersetzungen mit Behörden seit Januar 2012 wegen den Tierexperimenten von Wolf Singer und wegen Verleihung des Bundesverdientskreuzes:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimenten von Prof. Dr. Wolf Singe: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

 



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