Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Seit Juli 2012 wird Botox in der Schweiz ohne Tierversuche hergestellt

Aus der Webseite Ärzterinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin

 

Seit Juli 2012 wird Botox in der Schweiz ohne Tierversuche hergestellt.

Nach jahrelangem Kampf vieler Tierschutzorganisationen gegen die grausamen Tierversuche an Mäusen, die zur Produktion von Botox notwendig waren, konnte die Herstellerfirma Allergan nun endlich bekanntgeben, dass sie eine Alternative zum Tierversuch gefunden hat.
Der Test ist offiziell anerkannt.
Der erste Wermutstropfen ist, dass dies erst in der Schweiz gilt und im Ausland in vielen Ländern weiterhin der Tierversuch angewandt wird. Dies dürfte weitgehend an der schleppenden Zulassung durch die zuständigen Behörden liegen.
Der zweite Wermutstropfen ist, dass der neue Test nicht ohne Anpassungen für die Konkurrenzprodukte der anderen Firmen verwendet werden kann. Es ist anzunehmen, dass Allergan den Wettbewerbsvorteil eines tierversuchsfreien Produkts nutzen möchte. Dies bedeutet, dass Allergan seinen Test mit einem Patent schützt und vielleicht auch Lizenzen verkaufen möchte. Man wird also das Ergebnis der jahrelangen Forschung nicht möglichst rasch den Konkurrenten zugänglich machen oder ihnen bei der Entwicklung eines eigenen tierversuchsfreien Tests helfen.

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EU: 500.000 Tiere sollen für Chemikalien-Tests sterben

Informationen vom Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

EU: 500.000 Tiere sollen für Chemikalien-Tests sterben

Ärzteverein setzt alles daran, Tierversuche zu verhindern

Das EU-Chemikalien-Testprogramm REACH geht in die zweite Runde. Bis zum 1. Juni 2013 mussten Chemie-Firmen alle Chemikalien registrieren, die in Mengen von 100 bis zu 1000 Tonnen pro Jahr verwendet werden. Von den 2.923 Substanzen soll voraussichtlich ein Viertel in Tierversuchen getestet werden, was schätzungsweise 500.000 Tieren das Leben kosten wird. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche sucht mit seinen Experten nach schon vorhandenen Daten, um so Tierversuche zu verhindern.

Die im Juni 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung sieht vor, dass Zigtausende Chemikalien wie Diesel, Klebstoffe, Industrieöle, Asphalt, Flammschutzmittel, Lacke und Farben, die zum Teil schon seit Jahrzehnten auf dem Markt sind, auf ihre Gefährlichkeit erneut getestet werden. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche hatte sich im Vorfeld jahrelang für ein ganz tierversuchsfreies REACH stark gemacht, nicht nur aus Tierschutzgründen, sondern auch, weil die Ergebnisse aus Tierversuchen die Risiken für den Menschen nicht vorhersagen können.

Bis Dezember 2010 mussten alle Chemikalien mit einer jährlichen Produktionsmenge von über 1.000 Tonnen bei der EU-Chemikalienbehörde ECHA registriert werden. Beantragte Tierversuche werden von der ECHA 45 Tage lang veröffentlicht, so dass Dritte nach bereits vorhandenen Daten oder anderen Gründen suchen können, weshalb die Tierversuche nicht durchgeführt werden müssen. Die Ärzte gegen Tierversuche sind in Zusammenarbeit mit ihrem Dachverband, der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE), europaweit die einzigen Verbände, die diese hochkomplexe Aufgabe wahrnehmen.

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Siehe auch eine aktuelle Petition bis zum 14.10.2013 gegen REACH-Tierversuche:  

REACH stoppen!
Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik!

Bitte, bitte, werden Sie aktiv, unterschreiben Sie und verbreiten Sie die Petition!

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Ärzteverein überreicht über 20.000 Unterschriften gegen Tierversuche in Sachsen-Anhalt

Aktuelle Informationen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Ärzteverein überreicht über 20.000 Unterschriften gegen Tierversuche

Mit der Forderung der Abschaffung der grausamen Tierversuche am Magdeburger Leibniz-Institut überreichte der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche mit Unterstützung von Undine Kurth MdB heute dem Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Hermann Onko Aeikens, 20.690 Unterschriften von Bürgern, die eine ethische Forschung ohne Tierleid wollen.

Undine Kurth MdB, tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte: „Tierversuche an Affen sind ethisch nicht vertretbar und unnötig. Das Staatsziel Tierschutz verpflichtet uns, unseren Mitlebewesen unnötige Schmerzen, Leiden und Schäden zu ersparen. Eine Mehrheit in der Bevölkerung will, dass eine derartige grausame Behandlung von Affen endlich beendet wird, das unterstreicht auch noch einmal die heutige Unterschriftenübergabe.“ […]

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Weitere Information:
Grausame Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg >>>> 

Infoblatt »Tierversuche im Brennpunkt: Magdeburg« (PDF) >>>>

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Tierrechtsstand in Bochum: Tierfreunde ohne Grenzen e.V. gegen REACH-Tierversuche

Eine Aktion der Initiatorinnen der aktuell laufenden Petition gegen REACH-Tierversuche:

Tierrechtsstand in Bochum –  Spezielles Thema: Tierversuche

Fuer uns ist es auch ein Endspurt unserer Unterschriftensammlung gegen die Europaeische Chemikalienverordnung REACH. Denn am 16. Oktober werden wir unsere Petion persoenlich in Bruessel uebergeben.

Unterstuetzer bei der Arbeit und  der Aufklaerung auf der Strasse zu finden, ist genauso zeitaufwendig wie notwendig.

Der Vorteil auf der Strasse ist das persoenliche Gespraech. Man erreicht Menschen, die bisher nichts mit Tierschutz zu tun hatten, von Tierrechten ganz zu schweigen. Und tatsaechlich gibt es auch viele Menschen, die eben nicht im Internet unterwegs sind. Mit unseren Unterschriften-Listen haben wir dank vieler Helfer bereits ueber 2500 Unterschriften gesammelt, bevor wir unsere Petition auch online gestellt haben. Viele Leute haben uns gedankt, dass wir diese Aufklaerung betreiben. 

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Zur Online-Petition – noch bis zum 14.10.2013… 

REACH stoppen! Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik.

Bitte, bitte mitmachen!



Unsere aktuellen Petitionen wegen Verstößen gegen Gesetze durch Behörden

Ich verweise auf einen Beitrag vom mir im MAHAG-Forum über die Einreichung von zwei öffentlichen Petitionen bei Parlamenten wegen Verstößen gegen Gesetze durch Behörden (LANUV NRW und Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft). 

Dass der Staat über seine Behörden sehr oft geltende Gesetze missachtet, ist bekannt und sollte eigentlich für jeden klar sein – die von der Presse bekanntgegebenen Skandale sind dabei nur die Spitze des Eisberges… :- (

Viel weniger bekannt sind dagegen die gesetzlichen Bestimmungen, die der Gesetzgeber eingeordnet hat, um jedem einzelnen Bürger die Möglichkeit zu geben, seinen in der Verfassung verankerten Anspruch auf eine Kontrolle des staatlichen Handels umzusetzen.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Einschaltung der Legislative als Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive, zum Beispiel durch Einreichung einer Petition beim zuständigen Parlament (Bundesparlament oder Landesparlament),  je nachdem, ob die betroffene Behörde eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde ist.

Es wird wohl fälschlicherweise und verbreitet geglaubt, dass die Aufnahme und die Behandlung einer eingereichten Petition bei einem Parlament die Unterstützung von mehreren Tausenden Unterzeichnern bedarf. Das ist eine falsche Vorstellung: Ein einziger Bürger hat Anspruch auf die parlamentarische Prüfung seiner eingereichten Petition.

Siehe zum Beispiel die Erläuterungen zum Petitionsverfahren in der Webseite des Bundestages: Die öffentliche Petition

Die öffentliche Petition

Die öffentliche Petition ist eine elektronisch eingereichte Petition, die auf Verlangen des Petenten auf dem Internetportal des Petitionsausschusses veröffentlicht werden kann. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung haben alle registrierten Nutzer des Portals für vier Wochen die Möglichkeit, die Petition elektronisch mitzuzeichen oder mit anderen Worten: das Anliegen zu unterstützen. Der Petent muss also nicht erst mühsam auf Unterschriftensuche gehen, wie dies vorher bei der klassischen Sammelpetition der Fall war. Innerhalb der besagten Frist können die registrierten Nutzer des Petitionsportals in eigenen Foren auch Diskussionsbeiträge erstellen und ihre Meinung zu den jeweiligen Themen darstellen – um so die politische Meinungsbildung aktiv mitzugestalten.

Wenn der Petent für sein Anliegen innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützer gewinnen kann, erreicht die Petition das so genannte Quorum. Der Petent hat dann die Chance, sein Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren.

Doch völlig unabhängig von der Anzahl an Unterstützern wird JEDE Petition parlamentarisch geprüft.

Natürlich gibt es einige Hürden, bevor aus einer elektronisch eingereichten Petition eine öffentliche, bzw. veröffentlichte Petition wird: So muss das Anliegen von allgemeinem Interesse sein, die Petition darf sich also weder im Ganzen noch in Teilen auf Personen beziehen. Zudem muss der Bundestag zuständig sein, es darf sich somit nicht um eine Bitte handeln, deren Erfüllung im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Die weiteren Anforderungen für eine Veröffentlichung im Internet können Sie der Richtlinie öffentliche Petitionen entnehmen.

 

Aktuelle Beispiele der Einreichung einer Petition im öffentlichen Interesse durch einen einzigen Bürger:

Beschwerde über eine Bundesbehörde (Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Philipp Rösler)

Beschwerde über eine Landesbehörde (LANUV NRW)

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Beschwerde über LANUV NRW beim Landesparlament wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (Primatenversuche an der Uni Bochum)

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Am 18.02.2013 haben wir eine erneute Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 erstattet, sowohl für die Genehmigung der Tötung der Versuchstiere als auch für die Genehmigung der Versuche selbst, siehe: Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum.

Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft Bochum, sowie  die Generalstaatsanwaltschaft Hamm und das Justizministerium NRW unsere Strafanzeige zurückgewiesen und das Verfahren eingestellt haben, informieren wir nachfolgend über die weitere Entwicklung:

 

16.08.2013 – Einreichung einer Petition beim Petitionsausschuß des Landtags Nordrhein-Westfalen über das elektronische Petitionsverfahren:  

Eingereicht am 16.08.2013 von Frau Gisela Urban, 1. Vorsitzende des Vereins Tierfreunde ohne Grenzen e.V., Bochum:

Eingabefeld Beschreibung Ihrer Petition:

Das Landesparlament NRW möge im Interesse der Allgemeinheit beschließen…

… dass die öffentliche Klage gegen die Landesbehörde LANUV NRW in Recklinghausen von der zuständigen Staatsanwaltschaft erhoben wird, aufgrund von begründeten und belegten Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum. Das zuständige Gericht soll die Stichhaltigkeit der Vorwürfe prüfen und Recht sprechen, um die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen. 

 

Eingabefeld Wortlaut ihrer Petition

Aufgrund der Intransparenz der langjährig durchgeführten Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum, habe ich mit Mitstreitern durch Bürgeranfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW um verbindliche Informationen zur Prüfung der Rechtskonformität dieser umstrittenen Tierversuche in der Hirnforschung im Sinne des Tierschutzgesetzes gebeten. Die komplette Korrespondenz seit dem 10.04.2012 mit der betroffenen Behörde, mit ihrer Aufsichtsbehörde und mit involvierten Staatsanwaltschaften, ist im Internet veröffentlicht  unter: 

Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Wie aus dieser Korrespondenz hervorgeht hat sich durch die eigenen Angaben der genehmigenden Behörde LANUV NRW erwiesen, dass die Auflagen der §§ 7 und 8 TierSchG in mehreren Punkten bei der Erteilung der Genehmigung für diese Versuche gravierend missachtet wurden: 

1. Das TierSchG schreibt vor, dass Doppel- und Wiederholungsversuche zu unterbinden sind.

Nach eigener Angabe wußte LANUV NRW bei Erteilung der Genehmigung nicht einmal, wie lange solche Versuche an der Universität Bochum durchgeführt wurden. Erst seine Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium NRW, informierte in der Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde, dass diese Versuche seit 25 Jahren durchgeführt wurden.

Darüber hinaus hätte das LANUV NRW berücksichtigen müssen, dass solche Versuche an Primaten in der Hirnforschung in mehreren anderen deutschen Forschungsstandorten auch langjährig durchgeführt werden, was das Verbot von Doppelversuchen grundsätzlich missachtet.

 

2. Das TierSchG verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Versuche für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Das LANUV NRW konnte keinen einzigen Nachweis in 25 Jahren Forschung liefern, weder aufgrund der Versuche selbst, noch aufgrund der anschließenden Tötung der Versuchstiere. 

 

3. Das TierSchG schreibt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden vor. Das LANUV NRW  hat diese Auflage ignoriert, obwohl nachweislich seit Jahrzehnten tierversuchsfreie und aussagekräftigere Forschungsmethoden zur Verfügung stehen und schon im Einsatz sind (zum Beispiel nicht invasive und moralisch vertretbare Versuche mit freiwilligen menschlichen Probanden und Computertomographieverfahren). 

 

Trotz dieser begründeten Beweislage über Verstöße gegen das TierSchG, haben auf den hierarchischen Dienstweg die Staatsanwaltschaft und die Oberstaats-anwaltschaft Bochum, die Generalstaatsanwaltschaft Hamm, sowie das Justizministerium NRW meine Strafanzeige durchgehend eingestellt, mit der willkürlichen Behauptung, dass mein Anliegen auf bloße „Vermutungen“ beruhe und keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten vorlägen. Darauf hinzuweisen ist, dass das Umweltministerium NRW als Aufsichtsbehörde des LANUV NRW in seiner Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde und anläßlich einer Gesprächsrunde im Ministerium selbst zugeben musste, dass die Kontrolle der gesetzlichen Auflagen durch LANUV NRW unzureichend war.

Das Beharren auf dieses Totschlagargument durch die Staatsanwaltschaften ist inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden. Es ist im höchsten Maße  bedenklich, dass in unserer demokratischen Gesellschaftsordnung Staatsanwaltschaften willkürlich den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung bei nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze versperren und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erheben. Somit wird der legitimierte Anspruch jedes Bürgers auf eine Kontrolle der Exekutive durch die Judikative auf den Dienstweg stillschweigend außer Kraft gesetzt.

Der Antwort des Landesparlaments sehe ich dringlich entgegen.

 



Haustierrechts-Seminar in Hannover vom 22.-24.11.2013 vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh

Der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh bietet ein lückenloses Tierrechtswissen durch Tierrechtsseminare an.

Das nächste Haustierrechtsseminar findet im Jugendgästehaus-Hannover von Freitag den 22. November bis Sonntag den 24. November 2013 statt.

Es sind noch Plätze frei, bei Interesse sich bitte an Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh wenden:

Haustier-Rechtsseminar in Hannover vom 22.-24.11.2013
 

Ich habe 2012 am ersten Tierrechtsseminar für Tierversuchsgegner teilgenommen und kann nur wärmsten empfehlen, sich zum Schutz der Rechte der Tiere ausbilden zu lassen, es lohnt sich – siehe: Tierrechtsseminare vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh

 

NB: Tierrechtsseminare können auf Anfrage individuell überall in Deutschland organisiert werden (Haustiere, Nutztiere, Versuchstiere, Wildtiere), sobald mindestens 10 Personen für eine Teilnahme gewonnen werden können.



Pharma-Forschung: Computermodelle genauer als Tierversuche

Aktuelle Informationen aus der Webseite tierschutznews.ch 


Pharma-Forschung: Computermodelle genauer als Tierversuche

Aktuelle Forschungsergebnisse belegen, das Expertensysteme die Aufnahme von Medikamenten im Menschen (Bioverfügbarkeit) viel besser prognostizieren als präklinische Tierversuche. 

In der pharmazeutischen Forschung werden neue Wirkstoffe im Tierversuch an Ratten, Hunden, Affen und anderen Tieren getestet, um zu ermitteln, ob diese wirksam sind und genügend orale Bioverfügbarkeit in diesen Tieren besitzen. […]

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Auch die Webseite tierschutznews.ch bietet Zugang zur aktuell laufenden Online-Petition gegen die REACH-Tierversuche: 

REACH stoppen!
Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik! 
 

Bitte, bitte, werden Sie aktiv, unterschreiben Sie und verbreiten Sie die Petition!

(es gibt die Option, dass der Name des Unterschreibers nicht veröffentlicht wird)

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Italiens Parlament will besonders qualvolle Tierversuche verbieten

Aktuelle Informationen vom Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Italiens Parlament will besonders qualvolle Tierversuche verbieten
Ärztevereinigung lobt vorbildliche Entscheidung

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche begrüßt den Vorstoß des italienischen Parlaments, das sich aktuell für ein Verbot besonders umstrittener Tierversuche ausgesprochen hat. So sollen Versuche im Bereich der Ausbildung, zu Militärzwecken sowie in der Xenotransplan-tation künftig verboten sein.

Nach dem Willen des italienischen Parlaments soll es in Italien keine Zuchteinrichtungen für Affen, Katzen und Hunde zu Versuchszwecken geben und Experimente an diesen Tierarten sollen verboten werden, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Die Verwendung genveränderter Tiere soll zumindest stark reglementiert und weitgehend kein Versuch ohne Betäubung durchgeführt werden. Ein vollständiges Verbot ist für die Bereiche Suchtforschung, Ausbildung und Xenotransplantation sowie für Tierversuche zu militärischen Zwecken vorgesehen.

In deutschen Labors dagegen sind Gen-Versuche an unter anderem Mäusen sowie die besonders perfide Xenotransplantation, bei der beispielsweise Schweineherzen in Affen transplantiert werden, auf dem Vormarsch. An der Ludwig-Maximilians-Universität München werden Schweine genmanipuliert und zu Organfabriken degradiert, vorgeblich, um Ersatzteillager für uns Menschen zu schaffen. Die Affen als Organempfänger sterben qualvoll an der Abstoßungsreaktion.

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Wie viel lenkt das Militär die wissenschaftliche Forschung?

Ich verweise auf eine Diskussion im MAHAG-Forum, wo die Teilnehmer verschiedene Einflüsse auf die wissenschaftliche Forschung analysieren, und gebe einen Austausch wieder:

 

06.08.2013 – Zitat von realitätsphysik:

[…]

2. Was ist mit den Technologien, die offensichtlich im Widerspruch zu den Relativitätstheorien funktionieren? Hochwirksames gehört dazu, und praktisch immer haben diese Techniken eine militärische Funktion. Ein Beispiel: http://en.wikipedia.org/wiki/Ring_laser_gyroscope (Link auf die englische Version, die interessanterweise nicht den Bezug zur Luftfahrt auslässt wie in der deutschen Version). Ich fürchte, dass die Geldgier zwar symptomatisch für den Relativität-Deutungsterrorismus ist, sie ist aber nicht die Ursache. Die tiefere Ursache dafür ist sehr viel konkreter und militärischer, vermutlich und man bedient sich der Geldgier. Da wir hier nicht allein sind, soll das erstmal genügen. […]

 

06.08.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Es ist wohl nicht abwegig über die versteckte Rolle des Militärs in der Forschung nachzudenken, was für mich zwar kalte Schauer im Rücken hervorruft, jedoch nicht maßgebend für meinen gesellschaftlichen Einsatz gegen die autoritäre Lenkung der Wissenschaft durch Lobbyismus.

Auch im anderen Bereich Tierversuche, wo ich mich gesellschaftlich engagiere, spricht man über die Rolle des Militärs. Tierversuche für militärische Zwecke sind zwar gesetzlich verboten, aber Gesetze existieren sowieso nur auf dem Papier, wenn das Militär oder zivile Lobbys ihren Interessen nachgehen. Ist so, das erleben wir jeden Tag. Zum Beispiel bei den Tierversuchen in der Hirnforschung des langjährigen und berüchtigten Tierquälers Wolf Singer ist bekannt, dass das Militär großes Interesse an solche Forschung hat, um chemische Auswirkungen und Manipulationen im Gehirn für chemische Waffen zu testen, siehe zum Beispiel: http://www.tab-beim-bundestag.de/de/pdf/publikationen/berichte/TAB-Arbeitsbericht-ab117.pdf

Ob militärische oder zivile Forschung spielt es jedoch keine Rolle für den Kampf gegen solche Barbareien gegen Menschen und Tiere!

 

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Siehe auch in diesem Kontext: Tierexperimente von Wolf Singer: Auseinandersetzung mit Behörden

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