Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Kritik der Relativitätstheorie'

Die gute Carolin Liefke und der Rest der Welt

Ein interessanter Beitrag der Bloggerin Carolin Liefke in ihrer Diskussion Einstein-Widerleger & co im KOSMOlogs. Sie widersteht tapfer den von einer Benützerin ausgesprochenen Aufruf mich aus ihrem Blog zu sperren, damit dem „Rest der Welt“ gezeigt wird, was für ein „hochtrabendes Geschwafel“ die Kritik der Relativitätstheorie sei. Könnte es etwa sein, dass die Relativisten völlig abheben? Vielleicht? Na ja, im Blog von Carolin Liefke darf  „der Rest der Welt“ versuchen es zu beurteilen… ; -)

25.06.09 – Zitat von Carolin Liefke:

Hallo Cecilia,

Jocelyne hier auszusperren und ihre Kommentare zu entfernen wäre die einfache Variante. Aber irgendwo sage ich mir, wir haben es nicht nötig, uns auf ihr Niveau herabzulassen. Sie kann von mir aus in ihrem Forum so viele Leute sperren wie sie lustig ist, deshalb mache ich das noch lange nicht.

Sie macht sich hier und anderswo doch mit ihrer Art einfach nur ganz wunderbar lächerlich und schadet ihrer Geltungssucht damit selber. Und sämtliche Beleidigungen, Diffamierungen und sonstiger Unfug (solange sie einen gewissen Punkt nicht überschreiten) bleiben hier unabdingbar und für jedermann nachvollziehbar stehen, so daß jeder sehen kann, wie sinnbefreit es eigentlich ist, was sie treibt. Das ist die beste Methode, dem Rest der Welt zu zeigen, daß hinter ihrem hochtrabenden Geschwafel nichts als heiße Luft steckt.

Die gute Carolin Liefke, „wissenschaftliche Mitarbeiterin“ und „Astronomin in vielerlei Hinsicht„,  hat sich heute offensichtlich durchgerungen, doch „den Rest der Welt“ nicht zu zeigen, was ich in ihrer Diskussion zu antworten habe. Zumindest wurde meine heutige Antwort auf die Frage eines Teilnehmers nicht freigeschaltet, wahrscheinlich hat sich die gute Carolin Liefke (die übrigens in der Diskussion durch ihre Sachlichkeit und ihre Wissenschaftlichkeit nicht gerade geglänzt hat) nach tapferen inneren Kämpfen mit ihrem Gewissen – oder auch „mit vereinigten Kräften“ – doch entschieden, den „Rest der Welt“ zu keinem Austausch über die Unterdrückung der Relativitätstheorie kommen zu lassen. : -)))

Ich veröffentliche also hier meine zensierte Antwort an den Teilnehmer Thilo Kuessler aus dieser Diskussion, die nicht freigeschaltet wurde:

Thilo – 11.07.09 – 09:52 Uhr:

Was bitte haben Frau Knobloch und der Zentralrat mit dieser ganzen Diskussion zu tun? Warum sollten sie eine Stellungnahme dazu abgeben??

(Wir schreiben doch auch keine Briefe an den Vatikan mit Bitte um Stellungnahme, wenn uns die Ansichten von Prof. Thim oder OStR Rösch nicht gefallen.)

 

Jocelyne Lopez – 11.07.09 – ca. 12 Uhr (nicht veröffentlicht)

Weil es sich seit Jahren eindeutig herausgestellt hat, dass diese Bande von üblen Figuren sich systematisch und auch ausdrücklich auf die Einstellungen des Zentralrates der Juden über dies und jenes beruft, um ihre niederträchtigen Hetzkampagnen durchzuziehen, und weil ihre „wissenschaftlichen Argumentierungen“ ausschließlich aus Verleumdungen im Zusammenhang mit Antisemitismus und Holocaust bestehen.

Bis jetzt hat sich nämlich keine meiner Gesprächspartner im Internet auf irgendeine andere religiöse Interessegemeinschaft ausdrücklich berufen, auch nicht auf den Vatikan, um mir solche Anschuldigung persönlich anzulasten!! Wäre es der Fall gewesen, hätte ich auch an den Vatikan angesprochen.  Ich bin übrigens selbst Atheistin und gehöre zu keiner gesellschaftlichen Interessengemeinschaft irgendwelcher Art.

Ich wurde zum Beispiel mit Anzeigen und Verfolgung nach § 130  Volksverhetzung wegen angeblicher Holocaustleugnung und angeblicher Holocaustrelativierung von diesen – vorwiegend anonymen – Figuren seit Jahren nachhaltig und massiv gedroht.

Mir wurden Absichten von Kapitalverbrechen öffentlich unterstellt (ich solle angeblich anstatt Tiere „Untermenschen“ als Versuchsobjekte fordern!!!!!!), siehe zum Beispiel:
Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka

Mir wurde eine namentliche Liste von 21 Holocaustopfern an den Kopf geschlagen, mir persönlich zugeordnet und in Zusammenhang mit meinem Leben und meinem Lebenslauf gebracht, siehe zum Beispiel:
Skandalöser Missbrauch der Holocaustopfer

Ich wurde aus der „menschlichen Wertegemeinschaft“ öffentlich ausgeschlossen, siehe zum Beispiel:
Forum Alpha Centauri: Banalisierung des Extremismus?

Der Zentralrat der Juden hat mir auf meine Ansprachen mitgeteilt, dass er mit dieser Bande nichts zu tun hat, siehe: Februar 2008: Antwort des Zentralsrates der Juden auf meine drei Ansprachen. Eine öffentliche Distanzierung des Zentralrats der Juden mit solchen gravierenden Missständen in Zusammenhang mit den Interessen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland wäre meiner Meinung nach jedoch wünschenswert gewesen und hätte möglicherweise zu einer Deeskalation beigebracht.

Anzeigen gegen solche Gruppierungen wurden auch von anderen Beschädigten erstattet, siehe zum Beispiel:
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die illegale Verleumdungswebseite ESOWATCH
Informationen und Empfehlungen für Cyber-Mobbing Geschädigte
Die Verlumdungsseiten ESOWATCH, GWUP und Forum ALPHA Centauri

Ich habe auch Anzeige wegen Missbrauch und Fälschung eines privaten Videos aus meinem Blog erstattet, die ganz offensichtlich aus denselben Kreisen stammt, siehe
Stalking der Kritiker der Relativitätstheorie: Missbrauch von einem Video bei YouTube

(Jocelyne Lopez)

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NB: Ich verabschiede mich also hiermit aus der Diskussion der guten Carolin Liefke, damit das arme Ding nicht mehr „mit vereinigten Kräften“ mit den Informationen so gestreßt wird, die sie „den Rest der Welt“ mitteilen oder lieber zensieren will. : – )))



Die Bananenrepublik des Herrn Bernd Busemann

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Der gute Herr Bernd Busemann, niedersächsische Justizminister, glaubt wohl, er lebe in einer Bananenrepublik, wo ich darüber berichtet, wie im niedersächsischen Justizministerium Strafanzeigen, Strafanträge und Beschwerden wegen einem im deutschsprachigen Raum extremen und brutalen Fall von Cyber-Mobbing mit haarsträubenden Begründungen 2008 zurückgewiesen wurden: Der Justizminister Bernd Busemann sah in diesem Fall keine Rechtsbrüche und ließ mich von seinen Mitarbeitern in die Wüste schicken. Er sah keinen Handlungsbedarf für die Justiz, er hat wohl Tomaten auf den Augen, der gute Justizminister Bernd Busemann.

Na ja, bei diesen seltsamen juristischen Auffassungen findet er wohl sogar diese Methoden der Hetzkampagnen eigentlich sehr gut, wie seine öffentliche Einstellung zur Gerechtigkeit es blicken lässt, siehe zum Beispiel Wikipedia:

In den Medien fällt Bernd Busemann bisweilen durch zynische Kommentare zu dringlichen, auch moralisch relevanten Themen auf – zuletzt, als er von der FAZ gefragt wurde, was er von der von Anwältsverbänden geforderten Erhöhung der Entschädigung für teils jahrelang unschuldig inhaftierter Bürger hält. Aus dem Artikel: „Solchen Fällen begegnen manche Bundesländer mit kalter fiskalischer und juristischer Logik. Ich streite nicht ab, dass die Haftentschädigung in Einzelfällen zu unbefriedigenden Lösungen führt“, sagt Niedersachsens neuer Justizminister Bernd Busemann (CDU), der sich allenfalls eine Erhöhung um einige Euro vorstellen kann. „Aber unbefriedigende Situationen sind dem Recht immanent.“

Tja, Ungerechtigkeit ist ganz normal bei dem Recht, meint der Justizminister Busemann. Ich glaube, ich bin im Kino. Bei ihm ist wohl in der Tat noch dazu Zynismus immanent. Man muß also das „Recht“ in diesem Lande hinnehmen, so wie der gute Justizminister Busemann es sieht – der sogar das Recht über den Kopf der Richter spricht – ich darf z.B. wohl noch froh sein, dass er mich nicht selbst wegen dem schrecklich „provokanten Titel“ meiner Diskussion „Tierversuche sind nutzlos für die Humanmedizin“ inhaftieren ließ.

Dabei hat der Justizminister Busemann mit Hetzkampagnen anscheinend selbst Erfahrung: Er lässt sie notfalls auch initiieren bzw. decken. Mit rechten Dingen scheint nämlich in seinem Ministerium wohl nicht zugehen, siehe zum Beispiel:

Skrupellose Hetzkampagnen-lt. Oberstaatsanwalt u. Behördenleiter Südbeck

DAS KARTELL – Südbecks Schergen im Visier

Niedersächsische Justiz gründet eigenen Rechtsstaat

Es lässt sich für manche wohl gut leben in der Bananenrepublik des guten Justizministers Bernd Busemann.

(Jocelyne Lopez)



Der gute Herr Bernd Busemann, niedersächsische Justizminister, glaubt wohl, er lebe in einer Bananenrepublik

Ich komme auf meinen Eintrag Das niedersächsische Justizministerium hat ganz seltsame Rechtsauffassungen zurück, sowie auf die Diskussion im Forum „Politik sind wir“ Wird die Öffentlichkeit mit dem § 130 Volksverhetzung terrorisiert?

Nach Strafanzeigen, Strafanträgen und Beschwerden an die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen Ehrverletzungen und Hetze in einer Diskussion im Forum „Politikforum.de“, sowie Hetze, Mobbing und Stalking in mehreren anderen Foren anlässlich meines Engagements gegen Tierversuche und gegen die Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie erhielt ich einen Bescheid  der Generalstaatsanwaltschaft Celle, den ich in meinem Brief vom 06.08.08 wiedergegeben und  kommentiert habe:

Daraufhin erhielt ich am 02.09.08 einen Brief vom niedersächsischen Justizministerium – das ich übrigens nicht angesprochen hatte – mit folgendem Wortlaut: 

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre Beschwerde hat mir der Generalstaatsanwalt in Celle die Vorgänge zuständigkeitshalber vorgelegt. 

Nach Überprüfung dieser sowie der von Ihnen angegriffenen Bescheide sehe ich weder für eine inhaltliche Abänderung noch für dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen Anlass. Den Bescheiden ist nichts hinzuzufügen, sie entsprechen der Sach- und Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Simon
Beglaubigt Krusch Angestellte

 

Der Rechtsweg war damit für mich erschöpft, ich hatte nicht einmal die Möglichkeit eine Privatklage einzureichen, da die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen gegen die Täter durchgeführt bzw. mitgeteilt hat.

Gemäß Rechtsauffassung des guten Herrn Bernd Busemanns, niedersächsischer Justizminister, entspricht den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Celle die Rechtslage in Deutschland und den ist nichts hinzuzufügen. Tatsächlich? Über diese vermeintliche Rechtslage wäre dagegen aus meiner Sicht eine Menge hinzuzufügen. In welcher Bananenrepublik der gute Justizminister von Niedersachsen zu leben glaubt ist mir nämlich ein Rätsel. Wo hat er solche Gesetze oder Rechtssprechungen ausgegraben? Hat er die geträumt?

1) Der Titel meiner Diskusssion „Tierversuche sind nutzlos für die Humanmedizin” sei „provokant formuliert” gewesen.

Tatsächlich? Und wenn man so einen schrecklich „provokanten“ Titel für eine kontroverse Diskussion auswählt, dann hat man keinen Anspruch auf seine Rechte und auf seine persönliche Integrität und man darf natürlich in der Öffentlichkeit über Monate und Jahre fertiggemacht werden, ist schon klar.

Ist der gute Justizminister von Niedersachsen noch zu retten?

 

2) Im Internet sind „ehrverletzende Äußerungen nicht ganz selten“.

Tatsächlich? Und wenn Delikte nicht ganz selten sind, dann hat man keinen Anspruch auf seine Rechte und auf Schutz seiner persönlichen Integrität. Pech. Das bedeutet im Klartext: je öfter Delikte vorkommen, desto weniger darf man davor geschützt werden. Zum Beispiel, je mehr Diebstähle, desto mehr darf straffrei gestohlen werden.

Hat der gute Justizminister von Niedersachsen einen an der Waffel?

 

3) Ich schreibe im Internet unter meinem richtigen bürgerlichen Namen.

Eine Frechheit und ein Verbrechen, in der Tat. Und wenn man in der Öffentlichkeit nicht anonym auftritt, hat man keinen Anspruch auf seine Rechte und auf den Schutz seiner persönlichen Integrität. Pech. Man darf ergo in Deutschland nur anonym (und wohl auch nur vermummt) seine Meinungen äußern, sonst ist man selbst Schuld, wenn man fertig gemacht wird, ist schon klar.

Hat der gute Justizminister von Niedersachsen noch überhaupt einen Bezug zur Realität?

 

4) Ich habe nicht „den gesamten Diskussionsverlauf mitgeteilt„.

Nicht nur die Links zur kompletten Diskussion wurden angegeben, sondern habe ich auch 326 Seiten aus der Diskussion kopiert und zur Verfügung gestellt.

Kann der gute Justizminister von Niedersachsen überhaupt lesen und schreiben oder macht er nur ein Kreuz, wenn er etwas unterschreibt?

Und so ein „Rechtsexperte“ darf selbst in letzter Instanz entscheiden, was Recht oder Unrecht in diesem Lande sei? Ich glaube ich bin im Kino.

 (Jocelyne Lopez)



Selbstjustiz und Selbstzensur, wie in Diktaturen

Ich gebe einen Austausch aus der Diskussion Wird die Öffentlichkeit mit dem § 130 Volksverhetzung terrorisiert? im Forum Politik sind wird wieder:

  

05.07.09 – Zitat von naiv:

Der 130er ist ursprünglich als „Schutz“ f. Juristen kreiert worden.

In der „aktuellen“ Anwendung findet er seine Basis im § 291 ZPO, den sog. Offenkundigen Tatsachen.

Geschichtliche Ereignisse der Jahre 1933 – 1945 sind an dt. Gerichten „offenkundig“ – f.d. jur. Laien zunächst nichts „Wichtiges“; allerdings weiß jeder Jurist, insbesondere die angebl. „rechten“ Juristen, dass ein Gericht

KEINEN

Gegenbeweis bei offenkundigen Tatsachen entgegen nehmen darf, vgl. Zöller, Kommentar zur ZPO, § 291 Rn 1, 2, 3 !!!

Insofern läßt jeder Guru mit dem schwarzen Kittel seine dummen „rechten“ Schäfchen immer wieder bewußt und in voller Absicht mittels Anstiftung zu dummen Äußerungen ins offene Messer laufen.

Von diesem Kopfgeld läßt es sich gut leben.

  

05.07.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Die dargestellte Problematik ist anders gelagert und hier dürfen die „Kopfjäger“ juristisch gesehen auf ihr „Kopfgeld“ verzichten:

Als „Holocaustleugner“ oder „Holocaustrelativierer“ darf nur jemand bezeichnet werden, der dafür von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde. Wenn es nicht der Fall ist, ist diese Bezeichnung gesetzwidrig. Man kann zum Beispiel auch nicht seinen Nachbarn als Dieb oder als Mörder in der Öffentlichkeit bezichtigen, ohne dass er als Dieb oder als Mörder rechtskräftig verurteilt wurde.

Der § 130 wird also hier lediglich als „private“ Einschüchterungs- und Terrormethoden von anonymen Interessengruppen benutzt, die auf Feindbilderpflege und Agitationen in der Gesellschaft abzielen.

Ich wurde von diesen anonymen „privaten Milizen“ als Holocaustleugnerin bzw. als Holocaustrelativiererin zum Beispiel für das Zitieren der Aussage vom amerikanischen Nobelpreisträger für Literatur Isaac Bashevis Singer „Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka“ im Rahmen meines Engagements gegen Tierversuche bezichtigt. Diese Aussage ist aber nie von einem Gericht als „Holocaustleugnung“ bzw. „Holocaustrelativierung“ verurteilt worden. Das Argument dieser Agitatoren war lediglich, dass dem Zentralrat der Juden in Deutschland diese Aussage von Singer nicht genehm sei. Was kümmert mich, welche Aussagen dem Zentralrat der Juden in Deutschland genehm oder nicht genehm sind? Der Zentralrat der Juden in Deutschland ist kein Gesetzgeber und ich darf mir ein Ei auf seiner Einstellung über das Zitat von Singer braten. Das tue ich auch, siehe zum Beispiel: …dann kann der Zentralrat der Juden mit seinen Einstellungen bleiben, wo der Pfeffer wächst.

Ich habe also nicht direkt eine juristische Problematik zur Diskussion gestellt, sondern ein gesellschaftliches Problem, wo Bürger gegen Bürger handeln, wie in Terroregimen (wie zum Beispiel auch im III. Reich).

 

 05.07.09 – Zitat von naiv:

Du beschreibst „aber nur“ ein Individualproblem, nämlich deines. Ich spreche von zig-Tausend Menschen, die in BRD – Gefängnissen aufgrund eines – nach dt. Recht – nicht existierenden Paragraphen in Haft sitzen. Menschen, die syst. entsorgt werden.

  

06.07.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das stimmt, das Problem ist wie gesagt anders gelagert, dafür aber „nicht nur ein Individualproblem“, sondern im Gegenteil ein in der deutschen Gesellschaft sehr verbreitetes Phänomen: Die Einstellungen des Zentralrats der Juden über dies und jenes aus dem gesellschaftlichen Alltag werden quasi in Deutschland als (geistig) rechtkräftige Vorstufe der Rechtssprechung gehalten, ohne das die Gerichte überhaupt Gelegenheit haben zu beurteilen, ob das Recht gebrochen wurde und § 130 Anwendung findet. Alleine die Drohung mit § 130 (explizit oder unterschwellig) reicht für Einschüchterung und „Selbstdiziplinierung„.

Es vergeht wohl kein einziges Monat, wo der Zentralrat der Juden die Öffentlichkeit (vorwiegend aber die Politiker und Meinungsträger) damit wegen irgendwelchen Aussagen nicht „verwarnt“ und dadurch quasi als Polizei fungiert: Googelt man z.B. unter „Zentralrat der Juden“ gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Pressemitteilungen in der Art: „Zentralrat der Juden empört, Zentralrat der Juden protestiert, Zentralrat der Jude warnt, Zentralrat der Juden kritisiert, Zentralrat der Jude boykottiert, Zentralrat der Juden findet geschmacklos, Zentralrat der Juden erwartet Entschuldigung, usw. usw.“. Kein Gericht hat je beurteilt, ob die vom Zentralrat der Juden erhobenen Vorwürfe bei diesen unzähligen vermeintlichen Verstößen gegen § 130 tatsächlich als Verstöße gelten können. Es reicht meistens, dass der Zentralrat der Juden protestiert und eine Entschuldigung erwartet, und der „Rechtsbrecher“ liefert brav die Entschuldigung.

Das nimmt zum Beispiel eine groteske Form bei der Überwachung der Sprache in der Öffentlichkeit: ganz gängige deutsche Worte sind „belastet“ und gelten unterschwellig als strafrechtlich. Jeder Missbrauch der Staatsgewalt wird jedoch von der Öffentlichkeit sehr wohl registriert und findet zum Beispiel in einer Gesellschaft immer einen Ausweg in die Satire. Satire ist eine uralte und traditionelle Form der Kritik und die Satire ist auch immer ein Zeichen, dass ein Missbrauch existiert: Wenn man darüber auch lachen kann ist es ja ein Beweis, dass der Missbrauch existiert, sonst würde man darüber nicht lachen können und nicht verstehen, worum es geht. Zum Beispiel mit dem „Nazometer“ von Harald Schmitt und Oliver Pocher haben wir ein Beispiel für den Missbrauch der Überwachung der Sprache: Wie lustig ist das Nazometer?

Als Vergleich sind zum Beispiel Satiriker im isrealischen Fernsehen heranzuziehen: Holocaust Witze im israelischen Fernsehen!

Mit diesen Beispielen ist zu erkennen, dass die Deutschen sich nicht vom Gesetz und Richtern disziplinieren lassen, sondern sich „selbstdisziplinieren„.

Auch mir wurde klipp und klar letztendlich gesagt, obwohl ich ständig mit § 130 wegen dem Zitieren der Aussage von Isaac Singer „Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka“ gedroht wurde und ich auf meine „gerechte Strafe“ warten darf, dass ich nicht angeklagt werde, sondern dass diese Leute sich selbst darum kümmern werden, mich gesellschaftlich fertig zu machen. Wir leben also hier bei dieser Thematik in einer Gesellschaft der „Selbstjustiz“ und der „Selbstzensur“. Wie in Diktaturen.



Widerlegung der Speziellen Relativitätstheorie durch Ärzte und Biologen?

Ich komme auf meinen vorherigen Beitrag zurück und gebe einen Austausch über die Messbarkeit und die Kausalität der relativistischen Effekte „Zeitdilatation“ und „Längenkontraktion“ aus der Diskussion Einstein-Widerleger und Co im Blog von Carolin Liefke wieder:

  

02.07.09 – Zitat Thilo:

[…] Beide Verlangsamungen, die der Uhr (egal ob Atomuhr oder anderer Bauart) und die der Alterung des Organismus, gehen auf dieselben Ursachen zurück.

Nur ist es eben so, daß (jedenfalls solange Sie die Erde nicht verlassen) sich diese Verlangsamung (selbst über längere Zeiträume) nur auf wenige Mikrosekunden aufsummieren wird, Sie sie also gar nicht bemerken werden und sie eben auch nur mit sehr genauen Uhren messen können. (Nur deswegen spielt die Bauart der Uhr eine Rolle. Grundsätzlich geht jede Uhr in der Höhe um einige Nanosekunden langsamer. Aber nur mit einer Atomuhr werden Sie diesen Unterschied auch feststellen.)

 
02.07.09 – Zitat Jocelyne Lopez:

Die Alterung eines Organismus geht auf die Genen und die Lebensbedingungen des jeweiligen Individuums zurück.
Ich wüsste nicht, dass die Verlangsamung oder Beschleunigung des Gangs von Uhren auf deren jeweiligen Genen und Lebensbedingungen zurückgehen.
Das müssten mir schon Ärzte und Biologen nachweisen.

 

 02.07.09 – Zitat Thilo:

Ich nehme mal an, daß Ihnen dies schon von vielen anderen erklärt worden ist, aber ich versuche es trotzdem noch einmal: die relativistischen Effekte sind so gering (im Mikrosekundenbereich), daß kein Arzt oder Biologe sie Ihnen nachweisen können wird. […]

 

02.07.09 – Zitat Jocelyne Lopez:

So? Sie gehen davon aus, dass wir langsamer altern, wenn eine mitgeführte Uhr langsamer läuft, dass es aber nicht experimentell von Ärzten und Biologen nachgewiesen werden kann, weil die Effekte in Organismen so klein sind, dass sie nicht feststellbar sind? Interessant. Wir sind nämlich hier zum ersten Mal direkt beim Kern der Fragestellung und… wir sind uns einig. Ich sage nämlich die ganze Zeit nichts Anderes.

Es wird aber erzählt, dass der Effekt „Zeitdilatation“ tausendfach experimentell nachgewiesen wurde. Nachgewiesen wurde aber einzig und allein, dass Uhren unter verschiedene Bedingungen langsamer oder schneller laufen. Das wusste man allerdings schon sehr lange vor Einstein, das ist keine Revolution der Erkenntnisse der Menschheit. Das liegt sogar im Erfahrungsbereich von jedermann. Fragen Sie doch mal die Uhrmacher, sie kennen sich damit aus.

 

02.07.09 – Zitat Thilo:

[…] Es kann durchaus von Ärzten und Biologen nachgewiesen werden, nur eben nicht, wenn sie auf der Erde bleiben, weil die Effekte dann zu gering sind.

Lassen Sie sich mit einer Rakete ins All schießen, kehren Sie nach 30 Jahren zurück und lassen Sie sich danach von einem Arzt untersuchen. Der Arzt wird feststellen, daß Sie langsamer gealtert sind.

 

02.07.09 – Zitat Jocelyne Lopez:

Da keiner mit einer Rakete ins All für 30 Jahre geschossen wurde und nach seiner Rückkehr kein Arzt feststellen konnte, dass er langsamer gealtert ist, ist diese Aussage lediglich eine Behauptung und kann keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben. Wissenschaft ist keine Science-Fiction…
Man kann also festhalten:

1) dass die „Zeitdilatation“ der SRT nie experimentell nachgewiesen wurde

2) dass sie nicht nachzuweisen ist, weil es technisch nicht möglich ist, eine Rakete mit Lichtgeschwindigkeit ins All zu schießen.

3) auch wenn man eine Rakete auf Lichtgeschwindigkeit bringen könnte, könnte man nach 30 Jahren nicht feststellen, dass der Reisende jünger geblieben sei, sondern höchstens, dass er gestorben wäre: Die biologischen Herz-Kreislauffunktionen hätten sich entsprechend so verlangsamt (der Körper hätte sich übrigens auch in Bewegungsrichtung extrem verkürzt), dass es zum Tod geführt hätte. Mit Jungbleiben mit der SRT ist also nichts, höchstens mit Jungsterben.

Die SRT ist also nicht nur nicht experimentell bestätigt worden, sondern nicht einmal experimentell zu bestätigen oder zu widerlegen. Sie ist nicht falsifizierbar.

Auch in der Natur in unserer Dimension gibt es keine Hinweise und keine erkennbaren Zusammenhänge, dass ein Organismus, der sich schnell bewegt, langsamer altert. Es gibt zum Beispiel Tiere, die sich sehr langsam bewegen und lange leben (Schildkröte) und Tiere, die sich schnell bewegen und extrem kurzlebig sind (Fliege). Auch in der Humanmedizin gibt es keine Hinweise darüber, dass biologische Prozesse im Organismus systematisch langsamer laufen, wenn der Körper sich im Raum schnell bewegt. Die Geschwindigkeit der biologischen Funktionen richtet sich nicht nach der Geschwindigkeit des Körpers im Raum. Mein Puls kann sich zum Beispiel extrem beschleunigen, wenn ich bewegungslos beim Zahnarzt auf dem Stuhl sitze oder im Gegenteil verlangsamen, wenn ich im rasenden ICE schlafe.

 

02.07.09 – Zitat Thilo:

„Die biologischen Herz-Kreislauffunktionen hätten sich entsprechend so verlangsamt (der Körper hätte sich übrigens auch in Bewegungsrichtung extrem verkürzt), dass es zum Tod geführt hätte. Mit Jungbleiben mit der SRT ist also nichts, höchstens mit Jungsterben.“ (Jocelyne Lopez)

Wenn ich das richtig lese, sind sie jetzt also doch von der Relativitätstheorie überzeugt? Darf ich diesen Satz in Zukunft zitieren, sozusagen als offizielle Bestätigung der Relativitätstheorie von Seiten der GFWP?

 

03.07.09 – Zitat Jocelyne Lopez: 

Sie dürfen diesen Satz überall und so oft zitieren, wie es Ihnen passt, bitte aber unter meinem Namen, wie es sich gehört – ich habe ihn ja geschrieben und unterschrieben – nicht unter dem Namen der GFWP. Bei der GFWP wird auch jede Aussage dem jeweiligen Autor eindeutig zugeordnet – wie es sich gehört – wie zum Beispiel hier.

Und dieser Satz ist nicht Ausdruck meiner Überzeugung der Richtigkeit der SRT, sondern ganz im Gegenteil: Jedermann kann nämlich nachvollziehen – er braucht dafür nicht einmal Arzt oder Biologe zu sein – dass ein Mensch bei einer extremen Verlangsamung seiner Lebensfunktionen wie Herz- und Kreislauf nicht jung bleibt, sondern stirbt.

Genauso wie jedermann nachvollziehen kann, dass ein Mensch eine extreme Stauchung seines Körpers in Bewegungsrichtung nicht überleben kann.

Genauso kann auch jedermann nachvollziehen, dass der Ablauf der lebenswichtigen biologischen Funktionen, sowie die Geschwindigkeit der Zellteilung in einem Organismus sich nicht nach der Geschwindigkeit des Körpers im Raum richten, sondern dass diese biologischen Funktionen ein unabhängiges, geschlossenes, internes System bilden, das einzig und allein durch die Gene und die Lebensbedingungen des jeweiligen Individuums gesteuert wird.

Die Biologen und die Ärzte sind also durchaus in der Lage, die Behauptungen der SRT „Zeitdilatation“ und „Längenkontraktion“ als falsch zu erkennen, auch wenn sie den Organismus eines mit Lichtgeschwindigkeit reisenden Menschen nie untersucht haben und auch nie in der Lage sein werden zu untersuchen.



Messbarkeit und Kausalität fehlen bei der Speziellen Relativitätstheorie

Ich verweise auf meinen Beitrag vom 02.07.09  in der Diskussion Einstein-Widerleger und Co im Blog von Carolin Liefke:

 

Gut, Erklären ist schwierig, aber gerade das erwarte ich von der Wissenschaft.

Die physikalischen Phänomene braucht man mir im Grunde genommen nicht zu „beschreiben“: Ich sehe oder erfahre sie ja selbst. Man sollte sie mir aber erklären, und zwar so, dass eine Kausalität zu erkennen ist. Sonst kann ich genauso gut zu einer Wahrsagerin gehen, die sich selbst Zusammenhänge aus der Welt zusammenreimt und ihr blind glauben.

Es gibt für ein und dasselbe Ereignis verschiedene Ursachen, die zusammen wirken. Eine Ursache hat in der Natur meistens immer mehrere Wirkungen, und andersrum hat eine Wirkung meistens mehrere Ursachen. Dass könnte zum Beispiel der Teilnehmer aus dieser Diskussion, der Arzt Stephan Kaula, wohl am besten für die Medizin bestätigen, das sagen uns auch die Ärzte immer: Ein beobachtbares Symptom ist selten die Folge von einer einzigen Ursache, genauso wie auch das gleiche Symptom ein Zeichen für viele verschiedenen Ursachen sein kann.

Das ist in der Physik grundsätzlich nicht anders: Verschiedene Effekte wirken bei einer beobachtbaren Auswirkung zusammen. Den Anteil jeder Auswirkung kann man unter Umständen getrennt messen und das liefert uns statistische Erfahrungswerte. Dafür muss aber dieser Anteil messbar sein, sonst kann man nicht folgern, dass dieser Effekt bei der beobachtbaren Auswirkung mitwirkt!

Die angenommenen Auswirkungen der relativistischen Effekte Längenkontraktion (Verkürzung eines bewegten Objektes) und Zeitdilatation (Verjüngung eines Organismus) sind jedoch unumstritten nicht messbar, weil sie außerhalb der technischen Messbarkeit liegen. Sie wurden auch nie gemessen, sondern nur angenommen. Sie sind also aus wissenschaftlicher Sicht keine konkreten Messergebnisse, woraus man Erfahrungswerte gewinnen konnte und könnte, auch nicht rein statistisch, sondern sind und bleiben reine Spekulationen – wie bei den Aussagen einer Wahrsagerin. Dafür aber, dass sie nicht beobachtbar sind, fehlt auch noch dazu eine plausibel Kausalität…  

Man kann mir also lange erzählen, die Effekte existieren und wirken sich in der Natur aus, ich brauche es nach dem Standard einer redlichen Wissenschaft nicht zu glauben. Dafür fehlt eben die Einhaltung der Grundsätze einer redlichen Wissenschaft.

Man könnte es vielleicht mit folgendem Gedankenexperiment verdeutlichen:

Man lässt ein Monat lang eine Gruppe von Testpersonen eine strenge Diät durchführen, indem sie aber dabei die Nahrung mit den Zähnen von der linken Seite des Kiefers kauen müssen. Nach einem Monat stellt man fest, dass alle Testpersonen abgenommen haben. Man schließt aus diesem Experiment: Das Kauen der Nahrung mit den linken Backzähnen führt wissenschaftlich nachgewiesen zu Gewichtabnahme.
Sie würden diese Schlussfolgerung doch als Scharlatanerie ansehen, oder?



G.O.Mueller: Der neue Weg der Grundrechtsforderung

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment: 

 

Der Grundgesetzkommentar zur Wissenschaftsfreiheit

Der umfangreichste Kommentar zum Grundgesetz ist der “Bonner Kommentar”. Als Loseblattsammlung bietet er in seiner aktuellen Fassung 145 Seiten “Erläuterungen” (S. 19-163) allein zu “Art. 5 Abs. 3 (Wissenschaftsfreiheit)”. Wir zitieren daraus nur die uns zentral erscheinende Passage (S. 41; die Hervorhebungen sind von uns):

“Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation. Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt wer- den, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit)”.

Bisher hat sich unseres Wissens vor 2001 noch nie ein Kritiker der Relativitätstheorien auf sein Grundrecht berufen. Die Gründe dafür können sehr verschiedener Art sein: Resignation und Demoralisierung durch jahrzehntelange persönliche Isolierung und Aussichtslosigkeit ihrer Lebenssituation; mangelnder Bürgersinn, mangelnde Rechtskenntnis und mangelndes Vertrauen auf ihr Grundrecht; Hoffnungen auf die baldige Möglichkeit einer Selbstreinigung der “Wissenschaften”; Hoffnungen auf die Ergebnisse neuer Experimente und deren Beweiskraft für die Theoriekritik; Verkennung des institutionell-kriminellen Charakters der Unterdrückung und Verleumdung. Die Kritiker selbst geben über ihre möglichen Motive für den Verzicht auf ihr Grundrecht nie Auskunft, weil ihnen dieser Verzicht nicht bewußt zu sein scheint.

Die oben zitierten Aussagen des Kommentars treffen jedenfalls vollkommen das Problem der theoretischen Physik. Das Grundgesetz würde  –  wenn es denn dort gälte  –  der kritischen Minderheit der Physik zu öffentlichem und fachlichem Gehör verhelfen. Die Öffentlichkeit wäre sehr überrascht und würde sich über die Neuigkeiten sehr wundern.

Sobald die Öffentlichkeit von dem gut organisierten und lang andauernden schweren Rechtsbruch (Grundrechtsbruch) erführe, würde sie wahrscheinlich nach den Ursachen und den Verantwortlichen fragen und wohl eine weitere “historische Kommission” zur Erforschung der Verbrechen der Physiker und ihrer Komplizen einsetzen, die  –  wie die bisherigen historischen Kommissionen die Verstrickungen von Konzernen und Wissenschaftsgesellschaften in die Nazidiktatur des Dritten Reichs und später in die Diktatur des Proletariats –   nun die Diktatur der Relativisten in der sogenannten “akademischen Physik”, in den Medien und allen Schaltstellen der Gesellschaft zu untersuchen hätte.

Die erstmalig vorgebrachte Grundrechtsforderung ist ein weiterer neuer Weg.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Die Versorgung der Bibliotheken und die Zensur

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:

 

Die Versorgung der Bibliotheken und die Zensur

Die Recherchearbeit für die Dokumentation und die Beschaffung der ermittelten kritischen Veröffent­lichungen zur Auswertung haben in den meisten Fällen ein trostloses Bild von der Verfügbarkeit kritischer Veröffentlichungen in den Beständen der wissenschaftlichen Bibliotheken ergeben, sowohl in Deutschland wie auch im Ausland.

Wir haben daher Veröffentlichungen unseres Forschungsprojekts grundsätzlich gebührenfrei an einen Kreis von bisher 138 Bibliotheken im Inland und Ausland versandt. Bisher haben 66 Bibliotheken die Geschenke angenommen und in ihren Katalogen nachgewiesen.

Daß rund die Hälfte der Bibliotheken unsere Veröffentlichungen in die Papierkörbe entsorgt haben, ist ihr gutes Recht, weil keine Bibliothek unaufgefordert zugesandte Geschenke annehmen muß. Allerdings stellt sich die interessante Frage, welche anderen, besseren Nachweise von kritischer Literatur zur Speziellen Relativitätstheorie diese Bibliotheken ihren Benutzern bieten können?

Da uns keine konkurrierenden Dokumentationen bekannt geworden sind, nehmen wir an, daß diese Bibliotheken die Benutzer vor der Konfrontation mit garstiger Theoriekritik behüten wollen: die Bibliothekare dieser Bibliotheken verstehen sich als Gouvernanten in Diensten des Zensurkartells. Um so erfreulicher bewerten wir die andere Hälfte der Bibliotheken und Bibliothekare!

Auch andere Kritiker haben gelegentlich ihre Veröffentlichungen an Bibliotheken geschenkt. Mit der kontinuierlichen Versorgung eines größeren Kreises von Bibliotheken aber haben wir einen neuen Weg beschritten. Die Benutzer der besser informierenden Bibliotheken werden bei ihren Katalogrecherchen zur Relativitätstheorie auf unsere Dokumentation und die “Offenen Briefe” stoßen.

(G.O. Mueller)

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NB: In diesem Zusammenhang verweise ich auf den hoch unwissenschaftlichen und verzweifelten Versuch von zwei Anhängern der Relativitästheorie aus dem Internet (Michael Hammer-Kruse und Dr. Ulrich Türke), die Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller aus dem Verleih bei den Universitäten Darmstadt und Karlsruhe herausnehmen zu lassen: Bücherverbrennung wegen Ketzerei für die Kritik der Relativitätstheorie?



Anspruch der Öffentlichkeit auf Klärung von strittigen Fragen über der Relativitätstheorie

Ich komme auf die Diskussion Einstein-Widerleger & Co. im Blog von Carolin Liefke zurück und nehme Stellung zu dem Vorwurf einer Benutzerin, ich hätte bei der Veröffentlichung 2008 meiner Korrespondenz mit Herrn Dr. Markus Pössel rechtlich gegen den Schutz des privaten Briefwechsels verstoßen:

 

26.06.09 – Zitat von Cecilia Payne:

Natürlich ist das eine private Korrespondenz gewesen. Hier gilt das „Recht am geschriebenen Wort“ wie bei einem klassischen Briefwechsel.

 

26.06.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Absolut keine private Korrespondenz, gar keine Frage:

Meine sachliche Anfrage war gemäß Hinweis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an eine öffentliche Stelle des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut gerichtet, die explizit zuständig ist für Klärung von fachlichen Fragen aus der Öffentlichkeit, und die auch von der Öffentlichkeit mit Steuergeld finanziert wird. Die Öffentlichkeit hat also Anspruch auf die Stellungnahmen dieser staatlichen Stelle bei einem sachlichen Klärungsbedarf. Dr. Markus Pössel hat auch seine Antworten nicht aus seiner privaten Mail-Box geschrieben, sondern sehr wohl aus dem Server seines Arbeitsgebers MPI/AEI.

Ich habe übrigens auch gemäß Hinweis vom Bundesministerium für Bildung und Forschung meine Anfrage an eine Vielzahl von anderen Experten der Relativitätstheorie in verschiedenen staatlichen Institutionen geschickt (Universitäten). Außer Dr. Markus Pössel hat von diesen staatlichen Einrichtungen keiner geantwortet.

Eine zweite Antwort auf meine Anfrage habe ich jedoch von einem anderen Experte der Relativitätstheorie erhalten, von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer. Da ich ihm diese Anfrage jedoch über die Kontaktadresse seiner privaten Homepage geschickt habe, habe ich ihm nachträglich ausdrücklich um die Genehmigung gebeten, seine Antwort im Internet zu veröffentlichen. Diese Genehmigung hat er mir ohne jeglichen Vorbehalt sofort ausdrücklich erteilt.

Hier die Antwort von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer auf dieselbe Anfrage: 

„ich danke für Ihre Mail und denke, daß Ihre vorgeschlagene Situation tatsächlich unvorstellbar ist. Ich meine dies so: Wasserwellen tun nur, was Sie sagen, wenn Sie sich der Lichtgeschwindigkeit nähern; dann wären es aber keine Wasserwellen mehr. Im Normalfall am Strand gilt eine Physik ohne relativistische Effekte (wie überhaupt im Alltag, selbst wenn wir bis zum Mond reisen).“
(Prof. Dr. Ernst Peter Fischer)

 

Wie man unschwer feststellen kann, widerspricht die Auskunft von Prof. Fischer die Auskunft von Dr. Markus Pössel:

  • Prof. Dr. Fischer sagt aus, dass in der Alltagsphysik eine Physik ohne relativistische Effekte gilt.
  • Dr. Markus Pössel sagt aus, dass die relativistische Längenkontraktion durch „konkrete Messungen“ (also messbar in der Alltagsphysik) festgestellt wurde – allerdings ohne diese konkreten Messungen der Längenkontraktion zu nennen, es wurde nur über Gedankenexperimente gesprochen.

Wem sollte ich glauben? Dr. Markus Pössel oder Prof. Dr. Fischer? Wurde die Längenkontraktion von bewegten Objekten experimentell konkret gemessen und hat sie Auswirkungen in der Alltagsphysik oder hat sie keine Auswirkung in der Alltagsphysik, selbst wenn wir bis zum Mond reisen?

(Jocelyne Lopez)



G.O. Mueller: Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:

Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit

Die westlichen Länder kennen die Wissenschaftsfreiheit spätestens seit dem 19. Jahrhundert als eine unabdingbare Voraussetzung für eine florierende Wissenschaft. Die Rechtsgeschichten der einzelnen Länder können über den Eingang dieses Freiheitsrechts in die Gesetzgebung belehren.

Die Rechtslage in Deutschland in der Weimarer Republik klammern wir hier zunächst einmal aus. Von 1933 bis 1945 interessierte nicht eine Rechtslage, sondern nur totalitäre Parteiinteressen. Wir setzen mit der Betrachtung im Jahr 1949 ein, weil mit der Gründung der Bundesrepublik jenes Grundgesetz in Kraft trat, das bis heute gilt. Es garantiert in Artikel 5, Absatz 3 die Freiheit der Wissenschaft als ein Grundrecht. Nach GG Art. 1, Absatz 3 ist dieses Grundrecht sogar “unmittelbar geltendes Recht”.

Was hat es also zu bedeuten, wenn das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit einerseits unmittelbar geltendes Recht ist, andererseits aber in dem akademischen Fachgebiet Theoretische Physik im Jahr 1949 gar nicht eingeführt worden ist? Wir sehen in diesem Befund einen schreienden Widerspruch, und wir fragen uns und die Adressaten des Gedankenexperiments, wie er aufgelöst werden kann.

Kann ein Grundrecht wegen Nichtanwendung verfallen? Wie ist die Verweigerung eines Grundrechts überhaupt zu bewerten:

(1) als läßliches Kavaliersdelikt oder
(2) als einfache kriminelle Handlung oder gar
(3) als gut organisiertes Verbrechen einer kriminellen Vereinigung im Bildungswesen?

Was müssen die von der Grundrechtsverweigerung betroffenen Kritiker der Relativitätsphysik unternehmen, um ihr Grundrecht – das “unmittelbar geltende”! – einzufordern? Wie fordert man ein unmittelbar geltendes Recht ein, das praktisch nicht gilt? Wie kann es überhaupt sein, daß ein unmittelbar geltendes Recht sich in Luft auflöst? Wir glauben nicht, daß die “unmittelbare Geltung” zur Verhöhnung der Bürger in das Grundgesetz geschrieben worden ist.

Man kann nicht sagen, das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik sei 1949 in der Bundesrepublik abgeschafft worden. Es war 1949 in Deutschland schon seit langem (nämlich seit 1922) abgeschafft, und daran hat sich 1949 nur nichts geändert. Deshalb muß man sagen: Das Grundrecht ist in dem Fachgebiet 1949 nicht eingeführt worden. Die interessierten Kreise haben es einfach absichtlich vergessen und seine Einführung unterlassen, und die Öffentlichkeit hat es nicht gemerkt und seit 2001 auch nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

Trotz Demokratie und freiheitlichem Rechtsstaat und vermeintlich freier Presse hat die Öffentlichkeit der Bundesrepublik bis heute nicht erfahren,

(1) daß 1922 die Mehrheit des Fachgebiets theoretische Physik die Vertreter einer kritischen Minderheit vollständig aus dem Fachgebiet ausgeschlossen hat (der historische Rechtsbruch),

(2) daß sie die kritische Minderheit bis zum heutigen Tag rigoros ausschließt (der gegenwärtige Rechtsbruch),

(3) daß damit das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik nicht gilt (Grundrechtsbruch),

(4) daß mit ihrem Grundrechtsbruch die beamteten Physiker ihre Amtseide brechen (permanenter Eidbruch der Hauptverantwortlichen),

(5) daß mit der Verweigerung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit das andere Grundrecht der freien Berufswahl nach Art. 12 GG gebrochen wird (Grundrechtsbruch),

(6) daß die akademische Wissenschaft die Öffentlichkeit arglistig betrügt, indem sie diese rechtsbrecherischen Zustände vor der Öffentlichkeit verbirgt (Vertrauensbruch und Betrug),

(7) und daß die akademische Wissenschaft die Steuergelder für die Forschung und Lehre teilweise zur Verhinderung von Forschung und Lehre über die Spezielle Relativitätstheorie, teilweise als Schweigegelder und teilweise für wahrheitswidrige Theoriepropaganda verwendet (Veruntreuung).

Die akademische Physik spielt statt dessen mit Lug und Trug und Terror gegen die Kritiker der Öffentlichkeit das Schmierentheater von der nüchtern-objektiven “Naturwissenschaft” vor, in der sachlich und sorgfältig und mathematisch genau und vor allem kritisch und gewissenhaft am Fortschritt der Erkenntnis gearbeitet wird, wofür man viel Geld beanspruchen darf. Das Geld ist kein Theatergeld, sondern richtiges aus den Taschen der Steuerzahler.

Die Relativitätskatastrophe erweist sich daher vorrangig gar nicht als ein physikalisches Problem, das auf dem Feld der Physik gelöst werden könnte, sondern als ein gesellschaftlich-rechtliches Problem, das nur durch die Einführung der Wissenschafts-
freiheit in dem Fachgebiet gelöst werden kann.

Mit der Forderung des – eigentlich selbstverständlichen –  Grundrechts der Wissenschafts- freiheit für das Fachgebiet der theoretischen Physik beschreiten wir einen weiteren neuen Weg. Da wir damit bisher nur auf breites hartnäckiges Schweigen und demonstratives Desinteresse gestoßen sind, scheint unsere Forderung irgendwie unanständig oder geradezu revolutionär zu sein. 

(G.O. Mueller)



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