Blog – Jocelyne Lopez

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

Ich komme auf meine Berichtserstattungen über das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 07.02.14 über die Inanspruchnahme durch eine Gruppe von Tierschützern des Informationsfreiheitsgesetzes zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei der von der Behörde LANUV NRW genehmigten Primaten-versuchen an der Uni Bochum zurück.

Aus unserer Sicht handelt es sich eindeutig um einen Scheinprozess, sowohl durch die haarsträubende Interpretation der Gesetzestexte durch den Richter, als auch durch seine befremdliche Auslegung vom  Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, sowie auch durch seinen demütigenden Umgang mit mir als Klägerin, den ich während der mündlichen Verhandlung deutlich wahrgenommen habe:

 

  1. Wir haben für diese Auskunftsersuche gegenüber der Behörde zwar geltend gemacht, dass eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuche der Bürger vom Gesetzgeber vorgesehen wurde,  wenn die Anfragen im öffentlichen Interesse erfolgen, jedoch entschied der Richter kategorisch und ohne Möglichkeit des Widerspruches, dass ich diese gesetzliche Bestimmung völlig falsch interpretiert habe: Die Behörde habe doch zu entscheiden, ob ein öffentliches Interesse vorliegt oder nicht, doch nicht die Bürger, das wäre noch schöner, oder? Die Behörde hat nun mal entschieden, dass für die Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum kein öffentliches Interesse und folglich kein Anspruch auf Gebührenbefreiung besteht. Ist so. Der Richter war auch dieser Meinung, natürlich. Ist so. Pech gehabt, im Namen des Volkes.
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  2. Der Richter war der Meinung, dass die Gebührenbefreiung, die beim Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen ist, in gar keinen einzelnen Fällen gelten kann:  Gebühren werden grundsätzlich bei Auskunftsersuchen der Bürger zwischen 10 und 500 Euro erhoben, und zwar um die Behörden davor zu schützen, dass jeder Heini oder jede Tussi aus der Bevölkerung die Behörden mit schwachsinnigen Fragen überfluten, weil die glauben, es sei umsonst. Ist so. Die Bürger werden grundsätzlich als Heinis und Tussis entmündigt, im Namen des Volkes.
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  3. Dass der Richter in der Verhandlung sich ausschließlich als Vertreter der Interessen der Behörde verstanden hat, war mir und den drei Mitstreitern, die im Gerichtssaal als Zuschauer anwesend waren, schon nach kurzer Zeit ganz klar. Das Motto ist deutlich rübergekommen: Was will diese Tussi von uns? Wir hätten alle vier nach kurzer Zeit gleich aufstehen und nach Hause fahren können, dann hätten wir uns auch manche Grinsen am Richtertisch erspart. Auch den Richterspruch nach Verkündung des Urteils hätte ich mir gerne sparen können: Nicht böse sein, ist so. Gedemütigt vor Gericht, im Namen des Volkes.
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© Bild Norbert Fenske Photographically

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Siehe auch in diesem Blog:

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Verwirrendes Gerichtsurteil vom 07.02.14 über die Gebührenpraxis vom LANUV NRW

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Comments

  1. Februar 11th, 2014 | 07:51

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  2. Februar 11th, 2014 | 07:54

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  3. Februar 11th, 2014 | 07:54

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  4. Februar 12th, 2014 | 12:58

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  5. Februar 13th, 2014 | 06:29

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  6. März 13th, 2014 | 09:34

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  7. Juni 26th, 2014 | 07:48

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  8. Juli 11th, 2014 | 11:39

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  9. Juli 11th, 2014 | 16:46

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  10. Juli 14th, 2014 | 05:40

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