13. Oktober 2008
Treibjagd: Gewalt als Hobby und Lust am Töten
Ich komme auf meine Blog-Einträge Karlheinz Baumgartl zur alljährlichen Treibjagd an Wildtiere und Die Treibjagd an Wildtiere abschaffen! zurück, sowie auch auf die in diesem Sachverhalt verlinkte Webseite Initiative zur Abschaffung der Jagd.
Ich mache aus dieser Webseite auf die Forderungen für eine Reform der Jagdgesetzgebung aufmerksam, und zitiere hier lediglich einige Überschriften aus diesem Dokument:
– Seit rund 70 Jahren gab es kaum Änderungen am Bundesjagdgesetz
– Nachdem sich Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer gegen eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes ausgesprochen hat, liegt es nun an den Ländern, für eine modernere Jagdgesetzgebung zu sorgen.
– Nach aktuellem Erkenntnisstand in Ökologie und Wildbiologie kommt der Jagd keinesfalls jene ökologische Unabdingbarkeit zu, wie sie von Jäger immer wieder gerne behauptet wird.
– Die Jagd ist somit aus ökologischen Gründen nicht zu rechtfertigen. In den einschlägigen Jagdzeitschriften geben Jäger offen zu: Der wahre Grund für die Jagd ist die „Lust am Töten“ und die „Freude am Beutemachen„.
– Im Grundgesetz wurde der Schutz der Tiere im Jahr 2002 zum Staatsziel erhoben.
– Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger treten in repräsentativen Umfragen ein für ein Verbot der Jagd auf wildlebende Tiere als Freizeitsport (Hobbyjagd) …
– Deutsches „Reviersystem“ verstößt gegen Menschenrechte.
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Vor diesem Hintergrund wiedergebe ich nachstehend den Text des Schriftwechsels zwischen Herrn Karlheinz Baumgartl und Herrn Hans-Christian Eibl, Regierungsinspektor Sachgebietsleiter „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ Landratsamt Rottal-Inn.
Der Regierungsinspektor Landratsamt Rottal-Inn Hans-Christian Eibl droht mit der Justiz wegen „Beleidigung„. Wo der gute Mann in den Ansprachen von Karlheinz Baumgartl eine „Beleidigung“ gesehen haben will ist wohl sein Geheimnis und seine Drohung kann man lediglich als Einschüchterungsversuch ansehen: Dass die Treibjagd legal ist, das wissen wir ja selbst, das braucht uns der gute Mann nicht zu erzählen und er darf gerne darauf verzichten uns darüber zu belehren – sonst hätten wir ja auch keinen Anlaß zum Schreiben gehabt. Dass jedoch jeder Bürger in diesem Land das Recht hat, sich dafür einzusetzen, dass Gesetze geändert werden, das weiß er wohl auch und er darf es auch persönlich zur Kenntnis nehmen, ob es ihm passt oder auch nicht, da ist nichts Illegales oder Rechtswidriges dabei. Und wenn er die Empfindungen, die Motivation, die Meinung, die Argumente und die Initiative von anderen Bürgern als „Beleidigung“ empfindet, das ist sein persönliches Problem, nicht unser Problem und nicht das Problem der Justiz. Das muß er sich schon anhören, dass Bürger wegen Treibjagd und Hobby-Töten entsetzt sind und dagegen protestieren, ob es ihm persönlich gefällt oder auch nicht. Wir haben das Recht uns dafür einzusetzen, mit den uns zur Verfügung stehenden legalen Mitteln, dass Gesetze geändert werden und dazu gehört auch das Recht, die Öffentlichkeit und die Verantwortliche über unsere Motivationen, unserer Zielsetzung und über unser Engagement zu informieren. Protestschreiben an die Verantwortliche gehören dazu, das ist Gang und Gebe, ob es dem guten Mann gefällt oder auch nicht, ob er sich dadurch persönlich „beleidigt“ fühlt oder auch nicht, ob er mit der Justiz droht oder auch nicht.
(Jocelyne Lopez)


