Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 2008

Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 06./08.09.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.08./02.09.08 folgende E-Mail-Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 06.09.08
Betr: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

gut, dass Sie Ihre Fragen noch einmal gesammelt aufgeschrieben haben. Da wir ja nun in dieser Sache an einigen Stellen grundlegend verschiedener Auffassung sind, wuerde ich gerne in den naechsten E-Mails Schritt fuer Schritt klaeren, wo wir uebereinstimmen und wo genau die Diskrepanzen auftreten. Soweit ich sehen kann, sollten die Fragen, die Sie angaben, dabei ganz automatisch nacheinander zur Sprache kommen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob wir uns als ersten Schritt auf die folgenden Aussagen einigen koennen (die saemtlich nicht originaer aus der Relativitaetstheorie stammen, sondern auch in der klassischen Physik Gueltigkeit haben und dort vielfach angewendet werden).

Grundlage der Streckenmessung ist eine Art „Abstecken“ der Strecke; die abgesteckte Strecke wird dann mit einem Laengenmaszstab vermessen. Dabei markiert der Beobachter zwei feste Punkte (Punkte, die relativ zu seinem Bezugssystem ruhen) und misst dann mit einem Maszstab (der evt. mehrmals hintereinander angelegt werden muss) deren Abstand.

Praktisch ist ein Abstecken nicht immer moeglich. Allerdings kann der Beobachter gleichwertige Messverfahren finden, die so definiert sind, dass sie insbesondere ueberall dort, wo ein Vergleich praktisch moeglich ist, das gleiche Ergebnis liefern wie das Abstecken und Messen-mit-dem-Maszstab. Auch solche gleichwertigen Messverfahren (z.B. Triangulierung bei der Landvermessung) sind fuer Streckenmessungen zulaessig.

Diese Art der Streckenmessung erlaubt es auch, die Position, die ein bewegtes Objekt zu einem gegebenen Zeitpunkt (zur Bestimmung von Zeitpunkten spaeter mehr) einnimmt, zu bestimmen. Die Strecke zwischen einem festen Punkt A und dem bewegten Objekt zu einem gegebenen Zeitpunkt ist die per Maszstab gemessene Strecke zwischen einem festen (abgesteckten) Punkt B, an dem sich das bewegte Objekt zu dem gesuchten Zeitpunkt befindet, und dem Punkt A (oder die durch ein aequivalentes Verfahren gemessene Strecke zwischen diesen beiden Punkten).

Soweit ich sehen kann, entspricht dies im wesentlichen dem, was Sie selbst in Ihrer letzten Mail schrieben. Insofern erwarte ich hier noch keine Diskrepanzen; wenn es doch welche geben sollte, teilen Sie es mir bitte mit. Wenn es keine Diskrepanzen gibt, geben Sie mir bitte nur kurz Bescheid, dann folgen in meiner naechsten E-Mail weitere Aussagen, und irgendwann werden wir dann ja darauf stossen, wo genau wir unterschiedlicher Ansicht sind.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

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Dazu meine Antwort vom 08.09.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 08.09.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08
Unser Austausch vom 07.08.08
Unser Austausch vom 10./12.08.08
Unser Austausch vom 17./19.08.08
Unser Austausch vom 24./26.08.08
Unser Austausch vom 31.08./02.09.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.09.08.
Sie schreiben:

Soweit ich sehen kann, entspricht dies im wesentlichen dem, was Sie selbst in Ihrer letzten Mail schrieben. Insofern erwarte ich hier noch keine Diskrepanzen; wenn es doch welche geben sollte, teilen Sie es mir bitte mit.  Wenn es keine Diskrepanzen gibt, geben Sie mir bitte nur kurz Bescheid, dann folgen in meiner naechsten E-Mail weitere Aussagen, und irgendwann werden wir dann ja darauf stossen, wo genau wir unterschiedlicher Ansicht sind.

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Wie Sie es richtig vermutet haben sehe ich in Ihren Ausführungen über die klassischen Messtechniken von Längen keine Diskrepanzen in unseren jeweiligen Ansichten: Dass bei einer Längenmessung das „Abstecken“ der zwei Endpunkten A und B unbedingt erforderlich ist erscheint wohl auch für jedermann einleuchtend:

1) Falls es möglich ist durch materielles Anlegen des Maßstabes (bei kurzen Längen und ruhenden Objekten)

2) Falls das materielle Anlegen des Maßstabes nicht möglich ist (bei langen Strecken und bewegten Objekten) durch optisches Abstecken (Triangulation),

wobei auch einleuchtend ist, dass das Abstecken der zwei Endpunkte A und B durch direktes, materielles Anlegen des Maßstabe bei kurzen Längen und ruhenden Objekten zwangläufig wesentlich präziser ausfällt als das optische Abstecken von bewegten Objekten durch Triangulation, die lediglich mehr oder weniger grobe Näherungen liefern kann.

Wir können also direkt zum nächsten Schritt und zu meinem Verständnisproblem bei der Längenmessung in der Speziellen Relativitätstheorie sowie zu ihrer Kernaussage der „Längenkontraktion“ von bewegten Objekten übergehen: Die ganze Theorie ist nämlich im Grunde genommen nichts Anderes als eine neue, postulierte und vorgeschlagene Meßvorschrift Einsteins für die Messung von Strecken bei langen Distanzen und bei bewegten Objekten (siehe Triangulation).

Meine Bedenken beruhen dabei vordergründig auf einer Problematik der Logik, die ich Ihnen schon in meiner vorherigen E-Mail dargelegt habe: Der aus meiner Sicht unlösbare Widerspruch in dieser Längenmeßvorschrift Einsteins entsteht dadurch, dass er eine Verkürzung des Objekts/der Strecke bei seiner Meßvorschrift postuliert und voraussetzt im Vergleich zu dem Messergebnis nach den klassischen Meßvorschriften, wobei diese postulierte Verkürzung sowohl das Fundament der Logik grob verletzt als auch keine Kausalität ausweist:

1) Ein Objekt hat nur eine einzige materielle Länge in der Realität.

2) Diese einzige materielle Länge verändert sich nicht bei Bewegung des Objekts (gemäß Ihrer persönlichen Auffassung).

3) Ein Beobachter misst eine andere Länge des Objekts, wenn er die Messung im Ruhezustand relativ zum Objekt als wenn er sie im Bewegungszustand relativ zum Objekt vornimmt.

Einzige zulässige logische Folgerung: Eine der beiden Messungen ist in der Realität falsch.

Die Frage wäre jetzt für mich nur zu klären, welche der beiden Messungen in der Realität falsch ist:

1) Diejenige, die von einem zum Objekt ruhenden Beobachter vorgenommen wird

oder

2) Diejenige, die von einem zum Objekt bewegten Beobachter vorgenommen wird.


Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie zu dieser Problematik der Logik gezielt Stellung nehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Kompletter Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel

Für diejenige Leser, die im Rahmen meines Gedankenexperiments „Was würde am Strand passieren?“ meine Verständnisprobleme der Speziellen Relativitätstheorie nachvollziehen und mitdenken möchten, gebe ich nachstehend fortlaufend an die Links zum kompletten E-Mail-Dialog mit Herrn Dr. Markus Poessel, Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut in Potsdam/Golm und Redakteur der Webseite „Einstein Online„:



Kritik der Relativitätstheorie im CERN

Für Mathematiker und Mathematikkenner eine kritische Arbeit zur Speziellen Relativitätstheorie von einem CERN-Mitarbeiter, Universität von Genf:

A sign error in the Minkowski space-time plot and its consequences
J. H. Field
Département de Physique Nucléaire et Corpusculaire, Université de Genève
23.05.2008



Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.08./02.09.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 24./26.08.08 folgende E-Mail-Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 31.08.08
Betr: Re: Fragen zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich habe mich bereits vor laengerer Zeit sowohl mit der historischen Rezeptionsgeschichte der Relativitaetstheorie als auch mit den Thesen zeitgenoessischer Relativitaetskritiker auseinandergesetzt. Meine Bemerkung bezog sich lediglich darauf, dass ich diese E-Mail-Diskussion aus Zeitgruenden nicht auffaechern und auf alle moeglichen anderen Fragen erweitern, sondern moeglichst dicht bei der urspruenglichen Fragestellung bleiben moechte. Beim jetzigen Stand der Diskussion sind wir da, soweit ich sehen kann, bei den Grundlagen der Abstandsmessung gelandet.

Dazu habe ich denn auch gleich eine Frage an Sie. Sie argumentieren in Ihrer letzten Mail, Laengen und Strecken seien nur richtig messbar, wenn Maszstab und Objekt relativ zueinander ruhen. Wie misst denn dann in Ihrem Strandbeispiel der am Strand ruhende Beobachter die Geschwindigkeit der Welle? Dazu muss dieser Beobachter schliesslich verfolgen, wie sich die Strecke zwischen einem am Strand ruhenden Bezugspunkt und einem geeigneten Bezugspunkt auf der nahenden Welle aendert. Und der Maszstab kann ja nicht sowohl relativ zur Welle als auch relativ zum Bezugspunkt am Strand ruhen.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

P.S.: Meine Bemerkung zu den Eigenschaften von Atomen bezog sich auf die zwischen 1960 und 1983 offizielle Definition des Meters. Es ging dabei nur um die Feststellung, dass sich die Laengenkontraktion nicht auf eine von Beobachter zu Beobachter unterschiedliche Wahl der Laengeneinheit zurueckfuehren laesst.

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Dazu meine Antwort vom 02.09.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 02.09.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08
Unser Austausch vom 07.08.08
Unser Austausch vom 10./12.08.08
Unser Austausch vom 17./19.08.08

Unser Austausch vom 24./26.08.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.08.08.
Sie schreiben:

Dazu habe ich denn auch gleich eine Frage an Sie. Sie argumentieren in Ihrer letzten Mail, Laengen und Strecken seien nur richtig messbar, wenn Maszstab und Objekt relativ zueinander ruhen. Wie misst denn dann in Ihrem Strandbeispiel der am Strand ruhende Beobachter die Geschwindigkeit der
Welle?
 
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Wie man die Ausbreitungsgeschwindigkeit einer Wasserwelle auf einer gemessenen Strecke durch einen ruhenden Beobachter misst, entnehmen Sie bitte z.B. folgender Wikipedia-Seite, mit dem Beispiel einer Strecke von 1 km (wie in meinem Strandexperiment): http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserwelle

„Bei einer Wellenlänge von 1 km beträgt die Ausbreitungsgeschwindigkeit ca. 140 km/h und die Periode 25 s, bei einer Wellenlänge von 100 m ca. 50 km/h und 8 s“.

wobei ich davon ausgehe, dass die hier angegebenen Strecken „1 km“ oder
100 m“ durch optische Markierungen mit den Vermessungsinstrumenten bei relativ zur Welle ruhendem Beobachter optisch abgesteckt werden. 

Vielleicht kann auch mit bewegten Radaren, also mit bewegten Beobachtern, die zurückgelegte Strecke einer Wasserwelle zwischen A und B  gemessen werden, das weiß ich nicht.

Auf jeden Fall muß nach meinem Verständnis eine optisch markierte Strecke von A nach B gemessen werden, sonst wird man wohl kaum die Ausbreitungs-
geschwindigkeit einer Wasserwelle bestimmen können. Genauso wurde auch für die Messung einer Lichtwelle eine markierte Strecke gemessen, mit einer ruhenden Messvorrichtung: Der zurückgelegte Lichtweg wurde ja immer von einem zur Lichtquelle/zur Strecke ruhenden Messtechniker gemessen.

Sie schreiben:

Meine Bemerkung bezog sich lediglich darauf, dass ich diese E-Mail-Diskussion aus Zeitgruenden nicht auffaechern und auf alle moeglichen anderen Fragen erweitern, sondern moeglichst dicht bei der urspruenglichen Fragestellung bleiben moechte. Beim jetzigen Stand der Diskussion sind wir da, soweit ich sehen kann, bei den Grundlagen der Abstandsmessung gelandet.

 

Ich fasse also kurz meine Verständnisprobleme bei der von Albert Einstein postulierten relativistischen Längenkontraktion zusammen unter Berücksichtigung eines schon erreichten Teilkonsenses:
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1) Kausalität der relativistischen Längenkontraktion:

a) Sie erkennen, dass ein Objekt (oder eine Strecke) nur eine einzige materielle Länge hat, und dass sich diese materielle Länge bei Bewegung des Objektes nicht verändert: „Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher“ (Ihre E-Mail vom 17.08.08).

b) Sie erkennen folglich auch damit, dass ein materieller Maßstab nur eine einzige materielle Länge hat, und dass sich diese materielle Länge bei Bewegung des Maßstabes nicht verändert.

Wie kann dann eine „Verkürzung“ der unveränderlichen materiellen Länge eines Objektes, gemessen mit der unveränderlichen materiellen Länge eines Maßstabes bei einer Längenmessung zustande kommen?

Ich erinnere daran, dass eine Längenmessung ein Vergleich zwischen Objekt und Maßstab ist. Wenn keines der beiden sich bei Bewegungszustand materiell verändert, wie sie es selbst ausdrücklich voraussetzen, darf auch keine Verkürzung beim Vergleich festgestellt werden, weder materiell noch per Meßkonvention.

Woher kommt also die in der Speziellen Relativitätstheorie postulierte Längenverkürzung des Objektes bei zueinander bewegtem Objekt und Maßstab? Was soll die Kausalität sein, die diese postulierte Verkürzung verursacht, wenn sie weder materiell möglich, noch per anerkannter Meßkonvention zulässig ist? Ein Maßstab wird ja in der Messkunde immer per Konvention als unveränderlich vorausgesetzt, das leuchtet wohl jedem ein, sonst kann man jegliche Messungen und die Physik als messende Wissenschaft getrost vergessen. Verkürzt sich dann gemäß Spezieller Relativitätstheorie bei einer Relativbewegung das Objekt und nicht der Maßstab? Verkürzt sich der Maßstab und nicht das Objekt? Wie soll das überhaupt möglich bzw. zulässig sein, ohne das Fundament der Physik als messende Wissenschaft zu vernichten? 

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2) Realität der relativistischen Längenkontraktion:

Wir sind uns auch bestimmt darüber einig, dass ein physikalisches Ereignis in der Realität einmalig ist: Es findet einmalig statt, an einem einmaligen Ort zu einem einmaligen Zeitpunkt. Und nicht zwei Mal, und nicht an zwei verschiedenen Orten, und nicht an zwei verschiedenen Zeitpunkten. Zumindest nicht in der Realität, zumindest nicht in der Wissenschaft, zumindest nicht in der Physik.

Wenn also für ein und dasselbe physikalisches Ereignis zwei Messungen unterschiedlich ausfallen, ist nur eine einzige logische Folgerung gültig und zulässig: Eine der Messungen ist falsch (oder aber beide sind falsch, diese Verknüpfung ist auch zulässig). Auf gar keinen Fall ist die Folgerung zulässig, dass beide wahr sind! Sie schließen sich in der Logik gegenseitig völlig und definitiv aus. Sind wir uns über die Ungültigkeit und die Unzulässigkeit dieser letzten Folgerung einig?

Das kann man sich z.B. mit meinem Strand-Gedankenexperiment veranschaulicht vorstellen:

– Der Beobachter A kann sich nur mit einer einzigen Geschwindigkeit zur Wasserwelle bewegen: Entweder mit 70 km/h ODER mit 73 km/h  – und auf gar keinen Fall mit 70 km/h UND 73 km/h. Diese letzte Verknüpfung ist logisch ungültig und unzulässig. Nur eine einzige dieser zwei Relativgeschwindigkeiten des Beobachters A zur Wasserwelle ist also wahr, beide zusammen geht definitiv nicht. Welche der beiden Relativgeschwindigkeiten ist wahr und welche ist falsch?

a) 73 km/h (gemäß klassischer Geschwindigkeitsaddition)?

ODER

b) 70 km/h (gemäß relativistischer Geschwindigkeitsaddition)?

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– Der Beobachter A kann nicht 2 Mal an zwei verschiedenen Orten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten von der Wasserwelle erreicht werden, sondern nur ein Mal an einem einzigen Ort zu einem einzigen Zeitpunkt. Welche der beiden Berechnungen für die Begegnung des Beobachters A mit der Wasserwelle ist also wahr und welche ist falsch? Beide zusammen geht definitiv nicht.

a) Die Berechnung des Orts und des Zeitpunkts nach der klassischen Physik?

ODER

b) Die Berechnung des Orts und des Zeitpunkts nach der Speziellen Relativitätstheorie?

Könnten Sie mir bitte diese Fragen auch eindeutig beantworten und klar dazu Stellung nehmen? Das würde mich weiterbringen, sie sind nämlich der Kernpunkt meines persönlichen Verständnisproblems bei der Speziellen Relativitätstheorie.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Tierversuchsgegner duerfen in Deutschland legal als Rechtsextremisten, Antisemiten, Rassisten, Nazi-Verbrecher und Volksverhetzer beschimpft und verfolgt werden

Im Zusammenhang mit meinen Blog-Einträgen vom 04.01.08 Schwerwiegende Verleumdungen auch in Bezug auf Tierschützer und Tierversuchsgegner, sowie vom 23.08.08 Bananenrepublik Deutschland? ist festzustellen, dass die Tierversuchsgegner in Deutschland als Rechtsextremisten, Antisemiten, Rassisten, Nazi-Verbrecher, Volksverhetzer und Holocaustleugner in der Öffentlichkeit legal und ungeschützt beschimpft, beleidigt, verleumdet und verfolgt werden dürfen.

So entschied zumindest die Staatsanwaltschaft Lüneburg und die Generalstaats-anwaltschaft Celle im August dieses Jahres als Bescheid zu meinen Strafanzeigen und Strafanträgen gegen eine Vielzahl von vorwiegend anonymen Figuren im Internet. Die Staatsanwaltschaft verweigerte die Ermittlung der Täter und servierte mich ab mit der Möglichkeit der Einleitung von unzähligen privaten Klagen, wobei sie nicht einmal bereit war, die Adresse eines einzigen Täters zu ermitteln und mir mitzuteilen, obwohl ich bürgerlichen Namen, Wohnort und IP-Nummer angegeben hatte…

Die Rechtsbelehrung der Staatsanwaltschaft kann zwischen den Zeilen wie folgt interpretieren und zusammenfassen werden:

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1) Ich bin selbst Schuld und das ist ganz normal, wenn ich in einem Diskussionsforum als Nazi-Verbrecherin beschimpft, beleidigt und angegriffen werde, da ich einen „provokativen“ Titel für meine Diskussion ausgesucht habe: „Tierversuche sind nutzlos für die Humanmedizin„. Dieser Titel bezog sich aber direkt auf die Aussagen eines langjährigen Tierexperimentators, die ich in meinem Eröffnungsbeitrag zur Diskussion gestellt habe:

Alle an Tiere experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen„.

(Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978)
Zitiert von Tierversuchsgegner.org Das Jahrhundertzitat

Prof. Dr. Klaus Gärtner darf „provokative“ Aussagen in der Öffentlichkeit tätigen, ich darf wiederum sie nicht zur Diskussion öffentlich stellen, sonst werde ich zu recht als Nazi-Vebrecherin beschimpft, beleidigt und angegriffen, das ist ganz normal, selbst Schuld. Ist schon klar, Herr Generalstaatsanwalt, ist schon klar…

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2) Ich bin selbst Schuld und das ist ganz normal, wenn ich als Tierversuchsgegnerin in der Öffentlichkeit des Internets als Nazi-Verbrecherin beschimpft, beleidigt und angegriffen werde, da ich unter meinem echten bürgerlichen Namen meine Auffassungen schreibe: Das Internet bietet ja die Möglichkeit anonym zu schreiben, die Täter nützen ja auch diese Möglichkeit, ist doch ganz praktisch, nicht wahr? Also selbst Schuld. Ist schon klar, Herr Generalstaatsanwalt, ist schon klar…

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3) Es ist unbegründet entsetzt und empört zu sein, sowie sich rechtlich wehren zu wollen, wenn ich als Tierversuchsgegnerin massiv beschimpft, beleidigt und schwerwiegend angegriffen werde, weil „der grundrechtlich geschützte Bereich der Meinungsfreiheit [der Täter] noch nicht verlassen wird“, z.B. wenn ein Teilnehmer mich Volksverhetzung gemäß § 130 GG anlastet und solche Aussagen über mich öffentlich tätigt: „Frau Lopez möchte entweder dass solche Versuche komplett abgeschafft werden, oder sie will Untermenschen als Versuchsobjekte.“ Es gehört „zu dem grundrechtlich geschützten Bereich der Meinungsfreiheit“ einem Menschen ein Kapitalverbrechen öffentlich zu unterstellen, das ist alles ganz normal. Ist schon klar, Herr Generalstaatsanwalt, ist schon klar…

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Und diese Rechtsbelehrung soll gemäß Generalstaatsanwaltschaft Celle „der Sach- und Rechtslage entsprechen„?! Bananenrepublik Deutschland?

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Jedoch noch als Mitteilung für die miesen, armseligen, kleinen Ganoven, die mit dem Segnen – und auch mit der freundlichen Empfehlung – der Staatsanwaltschaft unter Schutz der Anonymität ihre Mitmenschen unbestraft beschimpfen, beleidigen, verleumden und verfolgen dürfen:

Lieber soll ich in einer Bananenrepublik Deutschland als Nazi-Verbrecherin ins Gefängnis gesteckt werde, als ich nur ein einziges Wort aus dieser Diskussion, aus dem Internet und auch aus meinem Kopf als Tierversuchsgegnerin widerrufe, sowie meine Menschenrechte und meine Grundrechte mich absprechen lasse. Ich werde jedes meiner Worte gegen Tierversuche vor jedem Richter wiederholen, so oft sie die von mir hören wollen.


Zueignung

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(Anonym)
aus der Webseite von Tierversuchsgegner.org
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Vivisektion ist das schwärzeste aller schwarzen Verbrechen.

Für mich ist das Leben eines Lamms nicht weniger wertvoll als das Leben eines Menschen. Und ich würde niemals um des menschlichen Körpers willen einem Lamm das Leben nehmen wollen. Je hilfloser ein Lebewesen ist, desto größer ist sein Anspruch auf menschlichen Schutz vor menschlicher Grausamkeit.

(Mahatma Gandhi)

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Jeder Vivisektor ist ein Ausreißer aus der Armee der ehrenhaften Forscher. 

Wer nicht davor zurückschreckt, Tierversuche zu machen, der wird auch nicht zögern, darüber Lügen zu verbreiten.

(George Bernard Shaw)
aus der Webseite Ärzte für Tierschutz in der Medizin

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Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka.

(Isaac Bashevis Singer)

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(Jocelyne Lopez)



Projekt G.O. Mueller: Ein einmaliges Sammelwerke der weltweiten Kritik der Speziellen Relativitätstheorie über 95 Jahre

Das G. O. Mueller-Forschungsprojekt hat sich seit 2001 zum Ziel gesetzt, eine vollständige internationale Dokumentation aller jemals – in allen Ländern und allen Sprachen – erschienenen Veröffentlichungen mit Kritik zur Speziellen Relativitäts-theorie zu erstellen, was naturgemäß nur als Langzeitprojekt zu verstehen ist.

Inzwischen ist diese umfangreiche Dokumentation (1300 Autoren und rund 6000 Veröffentlichungen) von 57  Universitätsbibliotheken im In- und Ausland katalogisiert worden, sowie seit März 2008 in der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts.

Zur detaillierten Vorstellung dieses Projekts hier weiterlesen…

Jocelyne Lopez, Ekkehard Friebe


Domina Eberle Spencer und Uma Shama: Eine neue Interpretation des Experiments von Hafele und Keating

Im Zusammenhang mit meinem vorherigen Eintrag über die verweigerte Prüfung dieses umstrittenen Experiments durch die Deutsche Physikalische Gesellschaft verweise ich auf eine Arbeit (leider nur in englischer Sprache) der amerikanischen Wissenschaftlerinnen Dr. Domina Eberle Spencer und Dr. Uma Shama (beide Mathematikerinnen), die eine neue Interpretation des Experiments darlegen, nachdem sie nach eigener Angabe von Dr. Keating selbst die nicht veröffentlichen Rohdaten erhalten haben sollten: „However, the original paper did not publish the raw data. Dr. Keating has been kind enough to permit us to analyze the raw data„:

A NEW INTERPRETATION OF THE HAFELE-KEATING EXPERIMENT
Domina Eberle Spencer, University of Connecticut, Storrs, Connecticut,  USA
Uma Shama, Bridgewater State College, Bridgewater, Massachusetts, USA



Deutsche Physikalische Gesellschaft: Weder wissenschaftlich, noch glaubwürdig, noch vertrauenswürdig

Ich komme auf die unglaublichen und unzumutbaren „fachlichen“ Antworte zurück, die der Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Gerd Litfin auf die Anfrage von Herrn Ekkehard Friebe im Zusammenhang mit dem seit Jahrzehnten umstrittenen und unter Verdacht der Datenmanipulation stehenden Experiment Hafele/Keating durch seinen persönlichen Referenten, Dr. Peter Genath zukommen ließ:

April 2008: Ekkehard Friebe schreibt an den Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Gerd Litfin

Mai 2008: Antwort von Prof. Dr. Gerd Litfin, Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zur E-Mail-Anfrage von Ekkehard Friebe wegen Experiment Hafele & Keating

August 2008: Ekkehard Friebe schreibt an Herrn Prof. Dr. Gerd Litfin, Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wegen Experiment Hafele/Keating

August 2008: Antwort vom Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft auf die Anfrage von Ekkehard Friebe zum Experiment Hafele/Keating

August 2008: Rückfrage von Ekkehard Friebe und G.O. Mueller auf die Antwort der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wegen Experiment Hafele/Keating

August 2008: Antwort von Dr. Peter Genath, persönlicher Referent des Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wegen dem Experiment Hafele/Keating

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Mehrere Wissenschaftler haben sich weltweit mit der Methodologie und der Durchführung dieses Experiments seit Jahrzehnten beschäftigt sowie begründete Einwände und Bedenken geäußert, siehe zum Beispiel mein Blog-Eintrag G.O. Mueller zum Hafele/Keating Experiment :

Kelly, A.G.
Theimer, Dr. Walter 1985
Rudakov, N. 1981
Wesley, J.P. 1983
Essen, Louis 1978
Georg Galeczki / Peter Marquardt, 1997
Agathangelidis, Antonis 2001
Aspden, Harold 1980
Hayden, Howard C. 1991
McCarthy, Dennis J. 1997 u. 2001
McCausland, Ian 1980
Oliveira, E. C. de, 1989
Rodrigues, Waldyr Alves, jr. 1988
Selleri, Franco 1998
Weitzel, Donald F. 1998
Spencer, Domina Eberle / Shama, Uma

Ich verweise z.B. hier auf Aussagen von Dr. Walter Theimer, die im Rahmen einer seriösen Prüfung durch die Deutsche Physikalische Gesellschaft nachzuprüfen gewesen wären – falls eine solche Prüfung stattgefunden hätte – siehe: Walter Theimer: Das Experiment Hafele/Keating ist eine Sammlung von Verstößen gegen die wissenschaftliche Methode

VI. Die vier verwendeten Atomuhren gingen nicht ganz gleich, was bei Atomuhren nicht ungewöhnlich ist. Die Autoren nahmen deshalb den Mittelwert. Vorsichtshalber halfen sie diesem Mittelwert ein wenig nach. Sie verstellten die Uhren während der Reise auf synchronen Gang. Diesen unerlaubten Eingriff verschwiegen die Autoren in ihren beiden Zeitschriftenberichten. Erst auf einer anschließenden Tagung in Rolla, Missouri, gaben sie den Eingriff zu und begründeten ihn mit dem Streben nach größerer Genauigkeit. Sie räumten ein, dass hier eine Fehlerquelle liegen konnte. In Wirklichkeit haben die Autoren den Uhrengang verfälscht und die Fehlerbreite verwischt, die sonst weit größer gewesen wäre als die angegebenen Resultate. So konnten die Autoren ihren Bericht mit einer geringen Fehlerbreite schönen.
(Dr. Walter Theimer)

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Es ist erstaunlich – und auch bezeichnend, dass die Experimentatore selbst anlässlich einer nachträglichen Tagung Zweifel und Unsicherheiten über die Exaktheit und die Aussagekraft der Ergebnisse ihres eigenen Experiments öffentlich geäußert haben und bei der Methodologie mögliche Fehlerquellen einräumten, wobei der um Prüfung gebetene Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft diese rein propagandistische Floskel antworten ließ, als angebliches Ergebnis einer angeblichen Prüfung durch eine anonyme Gruppe von Mitgliedern des Fachverbands „Gravitationsphysik„:

Dieser kommt zu folgendem Resultat: Die Ergebnisse von Hafele/Keating befinden sich erstens – innerhalb der Fehlergrenzen der damaligen Uhren – in Übereinstimmung mit den Vorhersagen aus Spezieller und Allgemeiner Relativitätstheorie. Zweitens wurden sie immer wieder mit wachsender Genauigkeit bestätigt. Es gibt nicht den leisesten Zweifel, dass die Ergebnisse der Speziellen und Allgemeinen Relativitätstheorie falsch sein könnten. Zusammenfassend stellt der Fachverband damit fest: Die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie ist in tausenden von Hochpräzisions-Experimenten immer besser bestätigt worden. Viele Technologien des täglichen Lebens funktionieren nur, weil die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie richtig berücksichtigt wurde. Es kann keinen Zweifel an der Gültigkeit dieser Theorien im Rahmen der heutigen Messgenauigkeit geben.
(Dr. Peter Genath)

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Man darf also auch bei der ehrwürdigen Deutschen Physikalischen Gesellschaft anonym päpstlicher als der Papst sein… Ist das seriöse Wissenschaft? Ist das überhaupt Wissenschaft? Kann man nach dieser „wissenschaftlichen Leistung“ überhaupt dieser Institution noch Glaubwürdigkeit und Vertrauen schenken?

(Jocelyne Lopez)



Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 24./26.08.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 17./19.08.08  folgende E-Mail-Antwort

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 24.08.08
Betr.: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

bitte haben Sie Verstaendnis, wenn ich aus Zeitgruenden nicht den diversen von Ihnen empfohlenen Links folge, sondern mich auf das konzentriere, was ich als Kern Ihrer Argumentation zur Laengenmessung sehe.

Zunaechst einmal: Selbstverstaendlich muessen alle Beobachter in ihren jeweiligen Bezugssystemen die gleiche Laengeneinheit waehlen, also z.B. ueber die Wellenlaenge eines bestimmten Uebergangs eines bestimmten Typs von Atom definieren, was ein Meter ist. Laengenkontraktion ist keine Frage unterschiedlich gewaehlter Einheiten.

Allerdings kommt bei Laengenmessungen von relativ zueinander bewegten Bezugssystemen aus ein Aspekt hinzu, den Sie bislang vernachlaessigen: die Gleichzeitigkeit.  Die prototypische Laengenmessung funktioniert doch wie folgt: jeder Beobachter hat einen Standardmaszstab, der relativ zu diesem Beobachter ruht.  Will der Beobachter messen, welchen den Abstand zwei gegebene Objekte zu einem bestimmten Zeitpunkt haben, dann muss er feststellen, bei welcher Markierung des Maszstabes sich jedes der beiden Objekte befindet – das sind zwei Teilmessprozesse, fuer jedes der beiden Objekte einer, die gleichzeitig stattfinden muessen. Die Differenz der an den Markierungen notierten Werte gibt den gesuchten Abstand. (Alternativ kann der Beobachter natuerlich jedes andere Messverfahren verwenden, das zu dieser Art der Laengenmessung aequivalent ist.)

Die Gleichzeitigkeit ist ein essentieller Bestandteil solcher Messungen. Das heisst aber: Wenn Gleichzeitigkeit relativ ist, sich also die Gleichzeitigkeitsbegriffe gegeneinander bewegter Beobachter unterscheiden (sprich: wenn Ereignisse, die ein Beobachter als gleichzeitig bestimmt, fuer einen anderen nacheinander stattfinden) dann wird auch die Laengenmessung relativ. Genau das ist in der Speziellen Relativitaetstheorie der Fall: Gleichzeitigkeit ist relativ – das ist der entscheidende Unterschied zur klassischen Physik, und der Hintergrund der Relativitaet der Laengenmessung.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

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Dazu meine Antwort vom 26.08.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 26.08.08
Meine Anfrage vom 17.06.08

Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08
Unser Austausch vom 07.08.08
Unser Austausch vom 10./12.08.08
Unser Austausch vom 17./19.08.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.08.08.
Sie schreiben:

bitte haben Sie Verstaendnis, wenn ich aus Zeitgruenden nicht den diversen von Ihnen empfohlenen Links folge, sondern mich auf das konzentriere, was ich als Kern Ihrer Argumentation zur Laengenmessung sehe.

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Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie als Experte der Relativitätstheorie aus Zeitgründen nicht in der Lage sind, sich mit den wichtigsten Kritikpunkten zur Relativitätstheorie auseinanderzusetzen, die seit der Aufstellung dieser Theorie bis heute ungebrochen von größtenteils hoch qualifizierten Autoren weltweit vorgetragen wurden. Vielleicht können Sie in der nächsten Zeit dieses Defizit nachholen und ich erlaube mir auf das umfangreiche Sammelwerk der Kritik von der Forschungsgruppe G.O. Mueller hinzuweisen, die einmalig die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie über eine Zeitspanne von 95 Jahren zusammengestellt hat, mit weltweit 3789 kritischen Arbeiten von ca. 1300 Autoren (von Professoren, Doktoren, Ingenieuren, Technikern, Philosophen, Gelehrten und sogar Nobelpreisträgern):

G. O. Mueller
Über die absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie
Ein dokumentarisches Gedankenexperiment über 95 Jahre Kritik (1908-2003)
 mit Nachweis von 3789 kritischen Arbeiten
Textversion 1.2 Juni 2004

Kapitel 0: Über die absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie
Kapitel 1: Einleitung (Das Selbstbildnis der Relativistik usw.)
Kapitel 2: Fehler-Katalog zu beiden Relativitätstheorien
Kapitel 3: Das Relativitätsmärchen und die Fakten
Kapitel 4: Dokumentation der kritischen Veröffentlichungen
Kapitel 5: Kritische Monographien und Sammelwerke
Kapitel 6: Zeitschriften u. a. mit ihren kritischen Aufsätzen
Kapitel 7: Chronologie sämtlicher kritischer Veröffentlichungen
Kapitel 8: Kritische Veröffentlichungen nach Sprachen

Gerne könnte ich auch die Forschungsgruppe G.O. Mueller bitten, Ihnen die aktuellste CD-ROM mit allen Veröffentlichungen über dieses Forschungsprojekt zukommen zu lassen, die schon seit 2004 an mehr als tausend Adressaten der Bildung, der Forschung und des öffentlichen Lebens weltweit verteilt wurde. Bitte geben Sie mir einen kurzen Hinweis, ob Sie an dem Erhalt dieser Dokumentation interessiert sind.
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Sie schreiben weiter:

Zunaechst einmal: Selbstverstaendlich muessen alle Beobachter in ihren jeweiligen Bezugssystemen die gleiche Laengeneinheit waehlen, also z.B. ueber die Wellenlaenge eines bestimmten Uebergangs eines bestimmten Typs von Atom definieren, was ein Meter ist. Laengenkontraktion ist keine Frage unterschiedlich gewaehlter Einheiten.
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Ich verstehe hier nicht, was für eine Rolle die Definition von bestimmten Typen von Atomen in der Längenmessung eines Objektes oder einer Strecke spielt. Bei der Längenmessung eines Objektes oder einer Strecke, die ausschließlich in unserer Alltagsdimension oder in der Astronomie erfolgen, können die bestimmten Typen von Atomen meßtechnisch nicht erfasst werden und folglich keine Rolle im Messergebnis spielen. Könnten Sie mir näher erläutern, was für einen Einfluß auf das Messergebnis einer Längenmessung die „bestimmten Übergänge von bestimmten Typen von Atomen“ haben sollen?

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Sie schreiben weiter:

Allerdings kommt bei Laengenmessungen von relativ zueinander bewegten Bezugssystemen aus ein Aspekt hinzu, den Sie bislang vernachlaessigen: die Gleichzeitigkeit.  Die prototypische Laengenmessung funktioniert doch wie folgt: jeder Beobachter hat einen Standardmaszstab, der relativ zu diesem Beobachter ruht.  Will der Beobachter messen, welchen den Abstand zwei gegebene Objekte zu einem bestimmten Zeitpunkt haben, dann muss er feststellen, bei welcher Markierung des Maszstabes sich jedes der beiden Objekte befindet – das sind zwei Teilmessprozesse, fuer jedes der beiden Objekte einer, die gleichzeitig stattfinden muessen.

Die Längenmessung eines bewegten Objektes (oder eines ruhenden Objekts durch einen bewegten Beobachter) stellt in der Tat ein großes meßtechnisches Problem dar, u.a. wegen des gleichzeitigen Ablesens der Endmarkierungen. Nicht umsonst werden in der Experimentalphysik bei Hochpräzisionsmessungen Längen und Strecken bei zueinander ruhendem Objekt und Maßstab durchgeführt: Die Messungen wären sonst gravierend unpräzis und als Hochpräzisionsmessung unbrauchbar (so auch z.B. bei den Messungen der Strecken zu Messungen der Lichtgeschwindigkeit).

Die Tatsache, dass es meßtechnisch nicht möglich ist, hochpräzis die Länge eines Objektes oder einer Strecke bei zueinander bewegten Längen/Objekten und Messinstrumenten zu messen bedeutet aber mitnichten, dass es keine Gleichzeitigkeit gibt, dass alle Längen „relativ“ seien und dass ein Objekt unendlich viele Längen habe! Der gravierende Denkfehler – der von zahlreichen Kritikern seit Jahrzehnten hervorgehoben wurde, insbesondere auch von Philosophen und Erkenntnistheoretikern – besteht hier darin, aus einem reinen meßtechnischen Problem ein vermeintliches, universales Naturgesetz zu folgern. In der Physik – und auch brillant bewährt in der Empirie und der Technologie – gilt aber für jedermann nachvollziehbar: Wenn bei der Messung der Länge eines Objekts oder einer Strecke verschiedene Messergebnisse rauskommen, dann muß man davon ausgehen, dass die Messungen unpräzis sind, und auf gar keinen Fall, dass das Objekt oder die Strecke unendlich viele verschiedene Längen habe! Sonst würden in der Physik als messende Wissenschaft keine Voraussagen und in der Technologie keine Anwendungen möglich sein.  

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Bananenrepublik Deutschland?

In Deutschland ist es offensichtlich recht und erlaubt, dass Minderheiten diskriminiert und Andersdenkenden öffentlich verfolgt werden. Dies zeigt meine langjährige persönliche Erfahrung als Kritikerin der Relativitätstheorie (und auch als Tierversuchsgegnerin). Zahlreiche Einträge in meinen Blog berichten über diese erschreckenden Missstände und belegen diesen Tatbestand, sowohl was meine Person angeht, als auch die Person von allen anderen Kritikern der Relativitätstheorie, siehe zum Beispiel: Verstoß gegen § 1 Art. 1 Grundgesetz durch Unterlassung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan

Da die verantwortlichen Politiker trotz zahlreichen Ansprachen seit mehreren Jahren mit keinem Wort reagiert haben, geschweige denn in irgendeiner Weise im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht haben, Abhilfe zu bringen, habe ich in meiner Naivität 2008 erneut versucht, mich persönlich rechtlich zu wehren und erneut Strafanzeige und Strafanträge erstattet, da ich noch nicht wirklich glauben wollte, dass die vorhandenen Gesetze zum Schutz der Grundrechte von Bürgern in Deutschland wirkungslos sind und nur auf dem Papier bestehen. Das musste ich aber leider wieder einmal feststellen: Diskriminierte Bürger haben in der Tat keinen Anspruch auf Schutz des Staates und ihre Grundrechte werden nicht garantiert, wie es als Lippenbekenntnis im Grundgesetz steht:

Art. 1 Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

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Nachstehend wiedergebe ich zum Beispiel zur Information meinen letzten brieflichen Austausch mit der Staatsanwaltschaft Celle, die sich wiederholt geweigert hat über diese reichlich dokumentierten und über Jahre belegten Missstände zu ermitteln, sowie meine Strafanzeigen und Strafanträge Folge zu geben:

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