Blog – Jocelyne Lopez

Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.08./02.09.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 24./26.08.08 folgende E-Mail-Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 31.08.08
Betr: Re: Fragen zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich habe mich bereits vor laengerer Zeit sowohl mit der historischen Rezeptionsgeschichte der Relativitaetstheorie als auch mit den Thesen zeitgenoessischer Relativitaetskritiker auseinandergesetzt. Meine Bemerkung bezog sich lediglich darauf, dass ich diese E-Mail-Diskussion aus Zeitgruenden nicht auffaechern und auf alle moeglichen anderen Fragen erweitern, sondern moeglichst dicht bei der urspruenglichen Fragestellung bleiben moechte. Beim jetzigen Stand der Diskussion sind wir da, soweit ich sehen kann, bei den Grundlagen der Abstandsmessung gelandet.

Dazu habe ich denn auch gleich eine Frage an Sie. Sie argumentieren in Ihrer letzten Mail, Laengen und Strecken seien nur richtig messbar, wenn Maszstab und Objekt relativ zueinander ruhen. Wie misst denn dann in Ihrem Strandbeispiel der am Strand ruhende Beobachter die Geschwindigkeit der Welle? Dazu muss dieser Beobachter schliesslich verfolgen, wie sich die Strecke zwischen einem am Strand ruhenden Bezugspunkt und einem geeigneten Bezugspunkt auf der nahenden Welle aendert. Und der Maszstab kann ja nicht sowohl relativ zur Welle als auch relativ zum Bezugspunkt am Strand ruhen.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

P.S.: Meine Bemerkung zu den Eigenschaften von Atomen bezog sich auf die zwischen 1960 und 1983 offizielle Definition des Meters. Es ging dabei nur um die Feststellung, dass sich die Laengenkontraktion nicht auf eine von Beobachter zu Beobachter unterschiedliche Wahl der Laengeneinheit zurueckfuehren laesst.

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Dazu meine Antwort vom 02.09.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 02.09.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08
Unser Austausch vom 07.08.08
Unser Austausch vom 10./12.08.08
Unser Austausch vom 17./19.08.08

Unser Austausch vom 24./26.08.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.08.08.
Sie schreiben:

Dazu habe ich denn auch gleich eine Frage an Sie. Sie argumentieren in Ihrer letzten Mail, Laengen und Strecken seien nur richtig messbar, wenn Maszstab und Objekt relativ zueinander ruhen. Wie misst denn dann in Ihrem Strandbeispiel der am Strand ruhende Beobachter die Geschwindigkeit der
Welle?
 
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Wie man die Ausbreitungsgeschwindigkeit einer Wasserwelle auf einer gemessenen Strecke durch einen ruhenden Beobachter misst, entnehmen Sie bitte z.B. folgender Wikipedia-Seite, mit dem Beispiel einer Strecke von 1 km (wie in meinem Strandexperiment): http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserwelle

„Bei einer Wellenlänge von 1 km beträgt die Ausbreitungsgeschwindigkeit ca. 140 km/h und die Periode 25 s, bei einer Wellenlänge von 100 m ca. 50 km/h und 8 s“.

wobei ich davon ausgehe, dass die hier angegebenen Strecken „1 km“ oder
100 m“ durch optische Markierungen mit den Vermessungsinstrumenten bei relativ zur Welle ruhendem Beobachter optisch abgesteckt werden. 

Vielleicht kann auch mit bewegten Radaren, also mit bewegten Beobachtern, die zurückgelegte Strecke einer Wasserwelle zwischen A und B  gemessen werden, das weiß ich nicht.

Auf jeden Fall muß nach meinem Verständnis eine optisch markierte Strecke von A nach B gemessen werden, sonst wird man wohl kaum die Ausbreitungs-
geschwindigkeit einer Wasserwelle bestimmen können. Genauso wurde auch für die Messung einer Lichtwelle eine markierte Strecke gemessen, mit einer ruhenden Messvorrichtung: Der zurückgelegte Lichtweg wurde ja immer von einem zur Lichtquelle/zur Strecke ruhenden Messtechniker gemessen.

Sie schreiben:

Meine Bemerkung bezog sich lediglich darauf, dass ich diese E-Mail-Diskussion aus Zeitgruenden nicht auffaechern und auf alle moeglichen anderen Fragen erweitern, sondern moeglichst dicht bei der urspruenglichen Fragestellung bleiben moechte. Beim jetzigen Stand der Diskussion sind wir da, soweit ich sehen kann, bei den Grundlagen der Abstandsmessung gelandet.

 

Ich fasse also kurz meine Verständnisprobleme bei der von Albert Einstein postulierten relativistischen Längenkontraktion zusammen unter Berücksichtigung eines schon erreichten Teilkonsenses:
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1) Kausalität der relativistischen Längenkontraktion:

a) Sie erkennen, dass ein Objekt (oder eine Strecke) nur eine einzige materielle Länge hat, und dass sich diese materielle Länge bei Bewegung des Objektes nicht verändert: „Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher“ (Ihre E-Mail vom 17.08.08).

b) Sie erkennen folglich auch damit, dass ein materieller Maßstab nur eine einzige materielle Länge hat, und dass sich diese materielle Länge bei Bewegung des Maßstabes nicht verändert.

Wie kann dann eine „Verkürzung“ der unveränderlichen materiellen Länge eines Objektes, gemessen mit der unveränderlichen materiellen Länge eines Maßstabes bei einer Längenmessung zustande kommen?

Ich erinnere daran, dass eine Längenmessung ein Vergleich zwischen Objekt und Maßstab ist. Wenn keines der beiden sich bei Bewegungszustand materiell verändert, wie sie es selbst ausdrücklich voraussetzen, darf auch keine Verkürzung beim Vergleich festgestellt werden, weder materiell noch per Meßkonvention.

Woher kommt also die in der Speziellen Relativitätstheorie postulierte Längenverkürzung des Objektes bei zueinander bewegtem Objekt und Maßstab? Was soll die Kausalität sein, die diese postulierte Verkürzung verursacht, wenn sie weder materiell möglich, noch per anerkannter Meßkonvention zulässig ist? Ein Maßstab wird ja in der Messkunde immer per Konvention als unveränderlich vorausgesetzt, das leuchtet wohl jedem ein, sonst kann man jegliche Messungen und die Physik als messende Wissenschaft getrost vergessen. Verkürzt sich dann gemäß Spezieller Relativitätstheorie bei einer Relativbewegung das Objekt und nicht der Maßstab? Verkürzt sich der Maßstab und nicht das Objekt? Wie soll das überhaupt möglich bzw. zulässig sein, ohne das Fundament der Physik als messende Wissenschaft zu vernichten? 

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2) Realität der relativistischen Längenkontraktion:

Wir sind uns auch bestimmt darüber einig, dass ein physikalisches Ereignis in der Realität einmalig ist: Es findet einmalig statt, an einem einmaligen Ort zu einem einmaligen Zeitpunkt. Und nicht zwei Mal, und nicht an zwei verschiedenen Orten, und nicht an zwei verschiedenen Zeitpunkten. Zumindest nicht in der Realität, zumindest nicht in der Wissenschaft, zumindest nicht in der Physik.

Wenn also für ein und dasselbe physikalisches Ereignis zwei Messungen unterschiedlich ausfallen, ist nur eine einzige logische Folgerung gültig und zulässig: Eine der Messungen ist falsch (oder aber beide sind falsch, diese Verknüpfung ist auch zulässig). Auf gar keinen Fall ist die Folgerung zulässig, dass beide wahr sind! Sie schließen sich in der Logik gegenseitig völlig und definitiv aus. Sind wir uns über die Ungültigkeit und die Unzulässigkeit dieser letzten Folgerung einig?

Das kann man sich z.B. mit meinem Strand-Gedankenexperiment veranschaulicht vorstellen:

– Der Beobachter A kann sich nur mit einer einzigen Geschwindigkeit zur Wasserwelle bewegen: Entweder mit 70 km/h ODER mit 73 km/h  – und auf gar keinen Fall mit 70 km/h UND 73 km/h. Diese letzte Verknüpfung ist logisch ungültig und unzulässig. Nur eine einzige dieser zwei Relativgeschwindigkeiten des Beobachters A zur Wasserwelle ist also wahr, beide zusammen geht definitiv nicht. Welche der beiden Relativgeschwindigkeiten ist wahr und welche ist falsch?

a) 73 km/h (gemäß klassischer Geschwindigkeitsaddition)?

ODER

b) 70 km/h (gemäß relativistischer Geschwindigkeitsaddition)?

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– Der Beobachter A kann nicht 2 Mal an zwei verschiedenen Orten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten von der Wasserwelle erreicht werden, sondern nur ein Mal an einem einzigen Ort zu einem einzigen Zeitpunkt. Welche der beiden Berechnungen für die Begegnung des Beobachters A mit der Wasserwelle ist also wahr und welche ist falsch? Beide zusammen geht definitiv nicht.

a) Die Berechnung des Orts und des Zeitpunkts nach der klassischen Physik?

ODER

b) Die Berechnung des Orts und des Zeitpunkts nach der Speziellen Relativitätstheorie?

Könnten Sie mir bitte diese Fragen auch eindeutig beantworten und klar dazu Stellung nehmen? Das würde mich weiterbringen, sie sind nämlich der Kernpunkt meines persönlichen Verständnisproblems bei der Speziellen Relativitätstheorie.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Comments

  1. September 8th, 2008 | 10:22

    […] erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.08./02.09.08 folgende E-Mail-Antwort: Von Markus Pössel An Jocelyne Lopez Datum: 06.09.08 Betr: Re: Frage zur […]

  2. September 22nd, 2008 | 09:12

    […] 31.08./02.09.08 Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.08./02.09.08 […]

  3. Februar 20th, 2010 | 10:57

    […] – Ich frage Herrn Dr. Pössel, ob er von der Dokumentation von G.O. Mueller mit weltweit ca. 1300 kritischen Autoren und deren Arbeiten Kenntnis genommen hat und biete ihm an, eine CD-Rom mit der kompletten Dokumentation ihm zu seiner persönlichen Information zukommen zu lassen. Er hat kein Interesse daran, mit der sehr vagen Begründung, dass er sich „bereits vor laengerer Zeit sowohl mit der historischen Rezeptionsgeschichte der Relativitaetstheorie als auch mit den Thesen zeitgenoessischer Relativitaetskritiker auseinandergesetzt“ hätte, siehe hier. […]

  4. Juli 20th, 2010 | 21:42

    […] auch mit den Thesen zeitgenössischer Relativitätskritiker auseinandergesetzt“ hätten, siehe: Ihre E-Mail vom 31.08.08  jedoch behandeln weder historische Rezeptionsgeschichte noch zeitgenossische Alternativtheorien […]

  5. März 27th, 2011 | 06:56

    […] als auch mit den Thesen zeitgenoessischer Relativitaetskritiker auseinandergesetzt“ habe, siehe hier. […]