Blog – Jocelyne Lopez

Justizminister Thomas Kutschaty: Der Staat bin ich.

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die Befragung einer Bürgerin im Abgeordnetenwatch vom 27.12.2014 des MdL und NRW-Justizministers Thomas Kutschaty: Hat er von einer noch laufenden Petition bei  Change.org zur sofortigen Schließung des Affenlabors Covance Kenntnis genommen, die schon von mehr als 14.000 Bürgern unterschrieben wurde (inzwischen von 17.000 Bürgern)?  Wie beurteilt er persönlich die Versuche an Primaten? Thomas Kutschaty hat am 19.01.2015 die Fragen beantwortet:

Fragen von Sandra Lück an Thomas Kutschaty vom 27.12.2014 und Antwort von Thomas Kutschaty vom 19.01.2015

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Wenn ich jedoch sage, Thomas Kutschaty hat die Fragen der Bürgerin beantwortet, ist es hier rein rhetorisch gemeint, versteht sich von selbst: Er ist nämlich mit keinem Wort auf diese Fragen eingegangen, natürlich.

Die Petition von 17.000 Bürgern? Sie existiert nicht.
Seine persönliche Beurteilung der Primatenversuche? Er hat keine Meinung.

Dafür beantwortet der MdL und Justizminister Thomas Kutschaty gerne Fragen, die ihm nicht gestellt worden sind, bitte, jederzeit:
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  1. Zum Beispiel, dass er „keine Zweifel daran“ habe, dass das LANUV bei der Genehmigung von Tierversuchen „seinen Aufgaben ordnungsgemäß und auf dem Boden gesetzlicher Regelungen nachkommt.“
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    Ach. Er hat sich offensichtlich nicht mit dem Sachverhalt beschäftigt,  er hat aber grundsätzlich keine Zweifel daran, dass die Behörde LANUV NRW alles richtig macht. Ach.
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    Ja, warum auch Zweifel daran haben, dass der Staat alles richtig macht, das tun nur aufmüpfige Bürger, und so etwas haben wir nicht gerne, nicht wahr, Herr Justizminister Kutschaty? Warum an die Rechtsmäßigkeit der  Handlungen von LANUV Zweifel haben? Wo gibt es denn so was? Behörden sind wohl vom Prinzip her für den Justizminister Kutschaty unfehlbar. Die Vorwürfe betroffener Bürger haben keinen Wert. Ist schon klar, Herr Justizminister Kutschaty, ist schon klar…  Dies ist wohl eine Rückkehr zu Obrigkeits-staatlichen Denkweisen. Der französische Despot Ludwig XIV hat den berühmten Spruch von sich gegeben: Der Staat bin ich. Thomas Kutschaty wäre ein super Justizminister für ihn gewesen, finde ich zumindest.
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    Nun, nostalgisches Obrigkeitsdenken hin oder her, der Justizminister Thomas Kutschaty sollte sich dessen bewußt werden, dass seitdem viel Wasser unter den Brücken von Paris geflossen ist. Zum Beispiel dadurch, dass er einfach die Grundsätze der demokratischen Gesellschaftsordnung nachliest, die im Portal seines eigenen Parlaments Nordrhein-Westfalen verankert sind, es ist nie zu spät, man kann alles nachholen:
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    „Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.“
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  2. Der Justizminister Thomas Kutschaty hat keine eigene Meinung über die Primatenversuche? Auch da könnte er leicht etwas nachholen, zum Beispiel indem er die Meinung seines Kollegen abguckt, des Umweltministers Johannes Remmel, der sich für ein absolutes Verbot der Versuche mit Primaten in Nordrhein-Westfalen einsetzt, siehe:
    Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an
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Es gibt viel nachzuholen für den Justizminister Thomas Kutschaty. Er sollte es anpacken.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Großartiger Erfolg! Israelische Affenzucht geschlossen!

Artikel der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. vom 19.01.2015:

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1.300 Affen bleibt Tortur im Tierversuchslabor erspart

Die berüchtigte Zucht- und Exporteinrichtung Mazor der Firma BFC in Israel muss ihre Tore schließen und 1.300 für Versuchszwecke vorgesehene Affen freigeben. Ein israelischer Multimillionär, der auch eine Katzen- und Hundeauffangstation gegründet hat, hat aktuell dem Betreiber der Affenzucht die Tiere für zwei Millionen Dollar abgekauft. Tierschützer und Tierversuchsgegner hatten zuvor über 20 Jahre lang unermüdlich die Schließung der Affenzucht eingefordert und so maßgeblich diesen Erfolg herbeigeführt. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich hocherfreut und bezeichnet dies als „großartigen Erfolg“.

Kurz vor Schließung der Zucht sollten 560 Affen in ein Tierversuchslabor in den USA exportiert werden und auch bei den anderen Tieren stand zur Diskussion, diese an Labors zu verkaufen, was nun gerade noch abgewendet werden konnte. Die Zuchteinrichtung Mazor bei Tel Aviv wurde seit Anfang der 1990er Jahre betrieben. Die über 1.000 Affen stammten teilweise aus Wildfängen aus Mauritius und wurden unter anderem für Medikamententests missbraucht oder an Tierversuchslabors in aller Welt verkauft.

Erst vor gut einem Jahr hatte die staatliche israelische Fluglinie EL Al erfolgreich vor Gericht erreichen können, dass sie keine Affenexporte für Mazor mehr durchführen muss. Der Oberste Gerichtshof Israels bestätigte die Begründung der Fluggesellschaft, dass bereits zahlreiche Fluglinien weltweit keine Affen mehr zur Versorgung der Tierversuchslabors transportieren und somit allein schon deshalb die Weigerung gerechtfertigt sei. Ferner ist seit 2015 in Israel der Export von Wildtieren zu Versuchszwecken verboten. […]

Weiterlesen…

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© Bild  Norbert Fenske – Photografically .

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Höllenlabor COVANCE: Der FDP-Abgeordneter Ralf Witzel ist gut geeignet, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Behörde LANUV NRW zu prüfen

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die Befragung einer Bürgerin im Abgeordnetenwatch vom 17.01.2015  des FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel: Wie beurteilt er die Rechtsmässigkeit der Affenhaltung bei COVANCE?  Nach Einstellung der Strafanzeige gegen LANUV NRW liegt nun die Beschwerde bei Justizminister Kutschaty vor: Beschwerde vom 16.01.2015 an Justizminister Thomas Kutschaty
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Frage von Sandra Lück an Ralf Witzel vom 17.01.2015
NB: Interessierte Bürger, die per E-Mail benachrichtigt werden möchten, sobald eine Antwort eintrifft, können sich unter der Befragung eintragen.

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Der Abgeordneter Ralf Witzel ist sehr gut geeignet, um die Rechtsmäßigkeit der Entscheidungen der Behörde LANUV NRW zu überprüfen: Er kennt manche nicht rechtsmäßige Praktiken dieser Behörde, er hatte sich nämlich schon 2012 mit einer parlamentarischen Kleinen Anfrage erfolgreich für die Rechte eines Bürgers durchgesetzt, der im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes mit abschreckenden Gebühren des LANUV NRW konfrontiert wurde, siehe:

Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel vom 17.10.2012

Aufgrund dieser parlamentarischen „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Ralf Witzel hat die Behörde LANUV NRW 2012 bei den abschreckenden Gebühren an einen Bürger ganz schnell zurück gerudelt, siehe:

Antwort der Landesregierung vom 20.11.2012 auf die Kleine Anfrage von Ralf Witzel

Dieser an die Behörde LANUV NRW 2012 verpasste parlamentarische Denkzettel hat jedoch leider sehr wenig Nachwirkung gezeigt: Die Behörde stellt weiterhin unrechtsmäßige Gebühren im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes den Bürgern in Rechnung, wie es bei einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Oktober 2014 zu erkennen ist, das die zu Unrecht erhobenen Gebühren des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Uni Bochum aufgehoben hat, siehe:

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW

sowie auch zum Beispiel noch kürzlich bei einem Gebührenbescheid anläßlich einer Bürgeranfrage über das Affenlabor COVANCE, der wahrscheinlich auch bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weieder angeklagt werden muss:

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley!

Die aktuell noch laufende Online-Petition der Albert Schweizer Stiftung vor dem Hintergrund des skandalösen und hochbedenklichen Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts am 04.02.2014 zur Genehmigung der langjährigen Primatenversuche des Andreas Kreiter an der Universität Bremen wurde schon von 27.827 Bürgern unterschrieben.

Ich erinnere daran, dass das Bundesverwaltungsgericht nach einer jahrenlangen juristischen Auseinandersetzung sich das Recht genommen hat, selbst die Fortführung dieser Versuche des Andreas Kreiter an der Uni Bremen zu genehmigen, und zwar.

– gegen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Verfassung

– gegen die Entscheidung der zuständigen und verantwortlichen Bremer Behörde, die die Genehmigung zur Fortführung dieser Versuche aus ihrer gesetzlich festgesetzten Verantwortung und Zuständigkeit heraus verweigert hatte,

– gegen den Widerstand der überwiegenden Mehrheit der Bremer Bevölkerung gegen solche Versuche,

– gegen die Gegebenheit, dass gemäß neuen Umfragen um 80% der Bürger Deutschlands und Europas gegen Tierversuche sind,

– gegen den einstimmigen Beschluß des Bremer Senats für eine Ablehnung der Genehmigung und für einen Rückzug aus diesen Versuchen im Land Bremen

– gegen die Tatsache, dass diese Versuche in wesentlichen Punkten gegen geltende Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen.

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Damit stellt sich ein Gericht über die Verfassung, über geltende Gesetze, über die Grundrechte der Bürger und über die Legislative als legitimierte Volksvertretung!

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Bitte unterschreiben Sie die Petition zum Schutz der Rechte der Tiere und der Bürger, sowie zum Schutz der demokratischen Gesellschaftsordnung:

 

ZUR PETITION…

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Siehe auch:

Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Kreiter macht eiskalt weiter

Der Fall Bremen

Andreas Kreiter, sehen Sie sich „diese Leute“ an.

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung „diese Leute“ gegenüber Radio Bremen

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!

Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!

Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer über Abzocke der Pharma-Industrie

 

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Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment

Wie in meinem gestrigen Blog-Eintrag angekündigt, habe ich  heute eine Beschwerde an die General-staatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung meiner Strafanzeige gegen die Behörde PTB durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3  GG „Wissenschaftsfreiheit“ eingereicht:

Weiterlesen im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“…

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„Seit die Mathematiker über die Relativitätstheorie hergefallen sind,
verstehe ich sie selbst nicht mehr.“

Albert Einstein, Nobelpreisträger

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


Einstellung der Strafanzeige wegen Höllenlabor COVANCE: Beschwerde an Justizminister Thomas Kutschaty

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der  Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.
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Neue Entwicklung:

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Am 16.01.2015 haben wir eine Beschwerde beim Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, eingereicht und ihn aufgefordert zu veranlassen, dass die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit erhoben wird und eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stop der Versuche bis zum angestrebten Gerichtsurteil veranlasst wird:

16.01.2015 – Beschwerde an Justizminister Thomas Kutschaty wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE

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Ich werde über neue Entwicklungen berichten.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich. .

 



Die Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment wurde eingestellt

Meine Strafanzeige vom 10.12.2014 an die Staatsanwalt-schaft Braunschweig gegen die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informations-freiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3 GG “Wissenschaftsfreiheit” im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments wurde eingestellt:

Weiterlesen im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“…

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.Die Relativitätstheorie ist die größte Mystifizierung
in der Geschichte der Wissenschaft

(Nobelpreisträger Maurice Allais)
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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


Die merkwürdige Antwort des MdL Reiner Priggen – LANUV NRW: Verbandsklagerecht in einem totalitären Staat?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die Befragung der Petentin Sandra Lück vom 12.01.2015 über das Verbandsklagerecht im Land NRW an den Fraktionsvorsitzenden der Partei die GRÜNEN im Abgeordnetenwatch, Reiner Priggen,  sowie auf dessen Antwort vom 14.01.2015:

Frage von Sandra Lück vom 12.01.2015 und
Antwort von Reiner Priggen vom 14.01.2015

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Diese Antwort lässt aus meiner Sicht viele Fragen offen, weil hier meiner Meinung nach eine ganz merkwürdige Rechtslage ersichtlich wird:
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1) Lediglich 7 Personen (die Vorstandsvorsitzende von 7 vom Umweltministerium NRW zugelassenen Vereinen) dürfen die Behörde LANUV NRW bei Vorwürfen der Verstöße gegen Gesetze verklagen, und zwar empfindlich kostenpflichtig:

a)   Ist es normal, dass die Verfolgung von etwaigen Strafbeständen der Behörde LANUV NRW durch die  kostenpflichtige Privatinitiative von lediglich 7 Bürgern vorgenommen werden darf? Gemäß Verfassung und Strafprozess-ordnung dürfen Strafbestände einzig von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden, und zwar kostenfrei für die Bürger, was jedem auch einleuchtet (die Steuerzahler finanzieren ohnehin die Staatsanwaltschaften).

b)  Ist es normal, dass die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Umweltministerium NRW, selbst bestimmen darf, welche Bürger etwaige Strafbestände ihrer untergeordneten Behörde privat verklagen dürfen? Hier wird irgendwie die merkwürdige Konstellation geschafft, dass ein mutmaßlicher Täter bestimmen kann, wer ihn privat verklagen darf und wer nicht.
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2) Reiner Priggen teilt der Bürgerin offensichtlich mit, dass das Recht der restlichen Bürger in der Bevölkerung, die etwaigen Strafbestände der Behörde LANUV NRW durch die Staatsanwaltschaften verfolgen zu lassen unberührt bleibt. Hier stellen sich jedoch die Fragen:

a)   Wenn alle Bürger ohnehin etwaige Strafbestände der Behörde LANUV NRW ungehindert und kostenfrei über den ordentlichen Rechtsweg, sprich über die Staatsanwaltschaften, verfolgen lassen können, warum wurde dann das kostenpflichtige und eingeschränkte Verbandsklagerecht durch die GRÜNEN 2013 eingeführt? Was für ein zusätzliches Nutzen, was für ein zusätzlicher Vorteil für die Allgemeinheit? Ich sehe kein zusätzliches Nutzen und nur Nachteile.

b)   Es erweist sich in der Praxis – und zwar nicht nur im Bereich Tierschutz, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen –  dass die Staatsanwaltschaften nie die etwaigen Strafbestände einer Behörde verfolgen, nie. Strafanzeigen gegen den Staat werden systematisch von den Staatsanwaltschaften mit der Begründung eingestellt, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen.  Das ist Standard. Das ist sogar offensichtlich ein gut beobachtetes und bekanntes Mechanismus, da ich vor kurzem den Spruch gehört habe: „Die Staatsanwaltschaften sind bekanntlich dafür da, um den Staat vor den Bürgern zu schützen“.

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Mein Fazit: Im Rechtsstaat NRW darf die Behörde LANUV NRW tun und lassen, was sie will, sie ist in der Praxis nicht an Recht und Gesetz gebunden und braucht sich nie vor Gericht wegen etwaigen Strafbeständen zu verantworten. Das Land NRW ist de facto ein totalitärer Staat.

Ich habe zwar wiederholt die Ministerpräsidentin und Staatsoberhaupt des Landes NRW, Frau Hannelore Kraft, auf diese bedenklichen Zustände aufmerksam gemacht, aber sie fühlt sich hier nicht betroffen, siehe zum Beispiel: Massaker von Primaten an der Uni Bochum: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wäscht sich wieder einmal die Hände in Unschuld

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Frage an den grünen Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen: Ist das Verbandsklagerecht verfassungskonform?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.

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In diesem Zusammenhang  wurde  anfragenden Bürgern  mehrmals von Landtags-abgeordneten empfohlen,  in diesem Fall das Verbandsklagerecht in Anspruch zu nehmen,  das 2013 von den GRÜNEN eingeführt wurde, wie zum Beispiel die Empfehlung der grünen Landtagsabgeordnete Wibke Brems an einen Bürger am 10.01.2015 im NRW-Abgeordnetenwatch.

Es ist hier aus meiner Sicht angebracht, den Wert und die Tauglichkeit dieser Empfehlung zu hinterfragen, was ich in meinem Blog-Eintrag vom 12.01.2015 getan habe: Grüne MdL Wibke Brems und Verständnis der Verfassung. Ich kann nämlich nicht nachvollziehen, wieso ein Recht zum Einklagen von Tierrechten eingeführt wurde, das  lediglich von  7 Personen (die Vorstandsvorsitzende von 7 durch den Umweltminister Johannes Remmel zugelassenen Vereinen) in Anspruch genommen werden darf, wobei dieses Recht, das nach § 20a Grundgesetz Verfassungsrelevanz besitzt, wie alle anderen Grundrechte allen Bürgern zusteht:
Art. 3  (1) GG – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

 

Die Petentin Sandra Lück hat auch diesen Verweis auf das Verbandsklagerecht hinterfragt:

Zitat von Sandra Lück:

Verbandsklagerecht – in Bremen erstmals im Jahr 2007 implementiert und 2013 durch die Grünen auch in NRW eingeführt.   Umweltminister Remmel benannte damals 7 ausgewählte und eingeschriebene Vereine, denen er dieses Verbandsklagerecht einräumt. In unseren Anfragen zu den Vorwürfen der illegalen Primatenhaltung bei COVANCE/Münster werden wir von der grünen Fraktion immer wieder auf das Verbandsklagerecht verwiesen… Nanu?

Alle 237 Abgeordneten des Landtags NRW wurden persönlich kontaktiert. Haben sich eventuell nicht alle über unsere doch sehr brisante Petition informiert (immerhin fordern wir Klageerhebung im öffentlichen Interesse gegen eine Behörde des Landes NRW!) ? Den Mitgliedern der Grünen dürfte bekannt sein, dass wir Petentinnen als Privatpersonen das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht überhaupt nicht in Anspruch nehmen können! Ja, warum eigentlich nicht? 

Meine Frage an den Abgeordneten Herr Reiner Priggen: Hält er es für verfassungskonform, dass ein Klagerecht im Namen der Tiere lediglich für 7 Vereine eingeräumt wurde, obwohl nach Grundgesetz und Strafprozessordnung dieses Recht einem jeden deuschen Bürger zustehen müsste?   Hält er das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht eigentlich für sinnvoll? (immerhin wurde dieses Klagerecht seit Implementierung 2007 nach hiesigem Stand nicht ein einziges Mal anhängig gemacht, da die Vereine bei Unterliegen sämtliche, nicht unerhebliche Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hätten).
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Zitatende

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Am 12.01.2015 hat die Petentin Sandra Lück diese Fragen an den Landesabgeordneten Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender der Partei DIE GRÜNEN im NRW-Abgeordnetenwatch gestellt:

Frage von Sandra Lück vom 12.01.2015

Die Antwort von Reiner Priggen steht noch aus.

NB: Jeder interessierte Bürger kann sich unter der betroffenen Befragung eintragen, falls er per E-Mail benachrichtig werden möchte, wenn eine Antwort eintrifft.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich. .



Petition „Sofortiges Einstellen aller Tierversuche bei COVANCE“

Appell an alle Besucher dieses Blogs!

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Bitte unterschreiben Sie die Change.org Petition „Sofortiges Einstellen aller Tierversuche bei COVANCE“, die schon von fast 15.000 Bürgern unterschrieben wurde:
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zur PETITION…

 

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