Blog – Jocelyne Lopez

Tierversuche sind Scharlatanerie und Betrügerei: Fallbeispiel Primatenversuche an der Uni Bochum

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Tierexperimentatoren sind Scharlatane und Betrüger.

Ein eklatantes Beispiel für Scharlatanerie und Betrügerei sind die Primatenversuche in der Hirnforschung an der Universität Bochum, die über 22 Jahre von der Landes-behörde LANUV NRW auf Kosten der Steuerzahler genehmigt wurden.

Es hat sich 2012 durch eine Bürgeranfrage im Rahmen des Informations-freiheitsgesetzes  erwiesen, dass die Behörde diese Versuche über 22 Jahre unter gravierender Missachtung des Tierschutzgesetzes genehmigt bzw. lediglich durch-gewunken hat, siehe: Ein dunkles Geheimnis der NRW-Grünen: Sie lassen die Steuerzahler für 2 Fussballtore 22 Jahre lang Primaten massakrieren.

.

Scharlatanerie:

Die Forscher der Uni Bochum sind der Wissenschaftsgemeinde und der Öffentlichkeit die nachvollziehbare, logische, wissenschaftliche Erklärung schuldig, dass das jahrelange Training mit Makaken die Reaktionszeit des dafür untrainierten Torwarts der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann verbessert und ihm ermöglicht haben soll, zwei Tore bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zu halten:

  1. Die kognitiven Leistungen bei der Augen-Hand-Koordination von Makaken wurden jahrelang an der Uni Bochum trainiert. Stand etwa ein Makake am deutschen Tor bei der Fußball-Weltmeisterschat 2006 in Argentinien? Auch wenn er ein Tierfreund ist, was ich hoffe, könnte unter Umständen der Torwart der deutschen Nationalmannschaft Jens Lehmann sich durch diesen Vergleich mit einem Affe beleidigt fühlen, oder? .
    .
  2. Wie konnte die Verbesserung der Reaktionszeit im Gehirn der in Bochum jahrelang trainierten Makaken auf das Gehirn des untrainierten Jens Lehmann vor dem Tor in Argentinien 2006 übertragen werden? Simsalabim? .
    .
  3. Wie unschwer von jedermann festzustellen ist, ohne dafür ein Experte zu sein, unterscheiden sich Makaken und Menschen erheblich: sowohl die Anatomie der Arme, der Hand, des Rumpfes, der Beine und des gesamtes Skeletts,  als auch die Gesamtmotorik und die Feinmotorik sind wesentlich anders, sowie auch die Augen und das Gehirn zur Verarbeitung von visuellen Eindrücken. Durch welche geheimnisvolle wissenschaftliche Schlussfolgerung kamen also die Forscher der Uni Bochum auf die offizielle Verkündung, dass das jahrelange Training mit Makaken dem Menschen Jens Lehmann bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Argentinien “tatsächlich geholfen” habe? War das etwa das erste Mal, dass Jens Lehmann zwei Tore gehalten hat? Ich kenne mich zwar mit Fußball nicht aus, kann mir aber gut vorstellen, dass Jens Lehmann in seiner Karriere mehr als 2 Tore gehalten hat, sonst wäre er nicht Nationaltorwart geworden, denke ich mir so.

Diese Forschungsergebnisse sind Scharlatanerie, nichts Anderes.

.

Betrügerei:

Es ist bis jetzt den Bürgern nicht gelungen in Erfahrung zu bringen, wie viel Steuergelder für diese Scharlatanerie an der Uni Bochum verwendet wurden, trotz mehreren gezielten Anfragen an die politischen Verantwortlichen (NRW-Umweltminister Johannes Remmel, NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, mehrere Landtagsabgeordneten im NRW-Parlament).

Eine Schätzung der verwendeten Steuergelder könnte man durch einen Vergleich anstellen:

Die gleichen Versuche mit Makaken  in der Hirnforschung des Tierexperimentatoren Andreas Kreiter an der Uni Bremen seit 1997, mit der gleichen Forschungsmethode, haben bis 2008 über 1 Million Euro den Steuerzahlern gekostet.

Eine grobe Schätzung der für die Primatenversuche an der Uni Bochum verwendeten Steuergelder über 22 Jahre könnte auf 2 Millionen Euro angestellt werden. Für  2 Fußballtore. Für das barbarische Massaker von 50 Primaten. Für den Missbrauch und die Blamage der seriösen Wissenschaft. Für die Verhöhnung der Bürger und Steuerzahler.

Haben die Fußball-Profis das gewollt? Haben die Fußball-Fans das gewollt? Haben die Menschen in der ganzen Bevölkerung das gewollt? Haben die Steuerzahler das gewollt?

.

An diese Fragen wollen wir am 27. März 2015 mit einer Mahnwache den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty erinnern, der die Missstände der Forschung mit Primaten an der Uni Bochum gedeckt hat, indem er sich verweigert hat, die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW von seiner Staatsanwaltschaft Bochum erheben zu lassen:
.

Mahnwache in Düsseldorf vor dem Justizministerium von Thomas Kutschaty für Transparenz und Demokratie

.

Freitag, 27. März 2015 – 15.00 – 20.00 Uhr

Justizministerium NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

.

.

Die soziokulturelle Brisanz von Betrug und Fälschung besteht schlicht darin, dass wenn die Naturwissenschaften dieses Problem nicht in absehbarer Zeit von innen heraus lösen können, dann werden es andere für sie tun“.

(Wissenschaftshistoriker Michael Hagner zu Lug und Trug in den Wissenschaften)

.



Tierexperimentatoren sind Scharlatane und Betrüger

Mir wurde folgendes Zitat zugespielt:

Eigentlich gibt es nur zwei Gründe Tierversuche zu befürworten: Entweder man weiß darüber zu wenig, oder man verdient daran.“

Dr. Dr. Christopher Anderegg, Arzt und Biologe,
der selbst lange Jahre in den USA und in der Schweiz Tierversuche durchführte.
.

Dieses Zitat beschreibt mit ein paar Worten die wahren Verhältnisse bei der jahrzehntelangen gesellschaftlichen Konfliktsituation um die Tierversuche auf der ganzen Welt, die mit Milliarden und aber Milliarden von Worten untergraben werden:

Die Tierversuche sind ein wissenschaftlicher Betrug aus wirtschaftlichen Gründen. Die Tierversuche sind das Werk von einer ganz kleinen Minderheit von Betrügern, die eine ganz einfache Methode gefunden haben, um an das Geld der Steuerzahler und Verbraucher ranzukommen, eine unerschöpfliche Quelle, ein Goldregen.

Tierversuche sind nicht eine von der Bevölkerung ausgelöste Gewalt und Barbarei, Tierversuche sind eine von einer ganz kleinen Minderheit ausgelösten Gewalt und Barbarei – wie immer.

Tierversuche sind Betrug und Terror. Wie immer bei Betrug und Terror ausgelöst von einer ganz kleinen Minderheit. Wegen Geld, wie immer und überall, wenn Betrüger eine gute Masche gefunden haben, an Geld ranzukommen.

EmpereurTierexperimentatoren sind Scharlatane und Betrüger, die sich an die Obrigkeit ranmachen, wie die Betrüger des berühmten Märchens von Christian Andersen „Des Kaisers neue Kleider“, das ich in meiner Homepage wegen einem anderen Fall von Scharlatanerie und Betrügerei (in der theoretischen Physik) übernommen habe, dasselbe in grün: Wenn eine Masche funktioniert, um an das Geld der Steuer-zahler und Verbraucher ranzukommen, wird sie immer und überall angewandt. Wenn man das Märchen liest, erkennt man das Gelaber der Tierexperimentatoren und das Verhalten der Obrigkeit wieder.

Tierexperimentatoren sind Scharlatane und Betrüger. Wenn man es verstanden hat, braucht man nicht an die Menschheit, an die Menschlichkeit zu zweifeln. Man braucht nur zu erkennen, was jedermann schon lange weiß: Verbrechen sind das Werk von einer Minderheit.

Der weltweit anerkannte Erkenntnistheoretiker und Nobelpreisträger Karl Popper, der ein Insider des Wissenschaftsbetriebes war, hat es am Ende seines Lebens unverblümt für die Öffentlichkeit aufgedeckt:

Interview mit Karl Popper in der Zeitung DIE WELT, 29.01.1990 (1991 veröffentlicht als Taschenbuch bei Ullstein unter dem Titel ”Ich weiß, daß ich nichts weiß – und kaum das”):

POPPER: Wir Intellektuellen haben schauerliche Dinge gemacht, wir sind eine große Gefahr. Wir bilden uns viel ein – wir wissen nicht, wie wenig wir wissen. Und wir Intellektuellen sind nicht nur anmaßend, sondern auch bestechlich.

WELT: Materiell bestechlich?

POPPER: Ich meine nicht nur mit Geld, sondern auch bestechlich durch Ansehen, Macht, Einfluß und so weiter. Das ist leider so. Man müßte auch hier eine neue Mode schaffen. Ich hoffe, daß es für Intellektuelle einmal modern werden wird, bescheiden zu sein. Das ginge schon. Natürlich bin ich nicht der beste Mann, um eine neue Mode zu kreieren.

WELT: Welchen “Modetrend” erkennen Sie heute bei den Intellektuellen?

POPPER: Sie machen aus Theorien Ideologien. Selbst in der Physik und in der Biologie gibt es leider viele Ideologien. […] Überall, auch in diesen Fachbereichen, gibt es einen Dogmatismus, gegen den es schwierig ist, sich durchzusetzen. […] Die Intellektuellen sind unkritisch und gehen mit den Moden, und es gibt einen starken Druck. Das heißt: Wer nicht mit der Mode geht, der steht bald außerhalb des Kreises derer, die ernst genommen werden.

WELT: Würden Sie so weit gehen und sagen daß durch diesen Anpassungsdruck die Wissenschaft gefährdet ist?

POPPER: Ich bin ein begeisterter Anhänger der Wissenschaft. Physik und Biologie sind für mich großartige Wissenschaften, und ich halte die meisten Physiker und Biologen für sehr gescheit und gewissenhaft. Aber: Sie stehen unter Druck. Diesen Druck gibt es erst seit dem zweiten Weltkrieg, seitdem so viel Geld für die Wissenschaft ausgegeben wird.
.

.

..

Die soziokulturelle Brisanz von Betrug und Fälschung besteht schlicht darin, dass wenn die Naturwissenschaften dieses Problem nicht in absehbarer Zeit von innen heraus lösen können, dann werden es andere für sie tun“.

(Wissenschaftshistoriker Michael Hagner zu Lug und Trug in den Wissenschaften)

.

 

© Bild „Kaiser“: Standard-YouTube-Lizenz


Tierfolter-Labor LPT: Frage an den PIRAT-Abgeordneten Wolfdietrich Thürnagel

Frage eines Bürgers im Abgeordneten-Watch Hamburg:

In Hamburg ist in zwei Wochen Wahl. Ich will, daß Politiker der verschiedenen Fraktionen vorher „Farbe bekennen“ und ihre An- und Absichten zu der Quälanstalt LPT öffentlich machen. Meine Fragen werden auf der Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ öffentlich sein. Das kann jeweils ein paar Stunden dauern, weil ein Moderatorenteam die Fragen vor Veröffentlichung überprüft. Sobald eine Frage ist, könnt Ihr Euch für evtl. eingehende Antworten eintragen.

Meine erste Frage an den Piraten Thürnagel wurde gerade eben heute morgen freigeschaltet:

03.01.2015 Frage an den Abgeordneten Wolfdietrich Thürnagel

.

Schaut (und ggfs. haut) den Politikern auf die Finger: Sie haben die Verantwortung für diese Tierqual und sie können diese beenden!

.

————————————
.

AUCH WICHTIG!

Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche. Eine europaweite Petition gegen Tierversuche wurde am 20. 11. 2014 mit 1,1 Million Unterschriften dem EU-Parlament übergeben.

Unterstützen Sie bitte die Bemühungen von Bürgern in Deutschland, um Transparenz über das berüchtigte Hundelabor LPT in Hamburg herbeizuführen! Die genehmigende Behörde will nämlich ein öffentliches Interesse bei einer Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht anerkennen und droht mit hohen Gebühren zur Beantwortung von Fragen über die Tierversuche in diesem Labor:

Petition „Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!“

ZUR PETITION…..

.

.



LANUV NRW wieder wegen Gebührenerhebung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes verklagt (diesmal wegen COVANCE)

Anläßlich einer Bürgeranfrage nach Informations-freiheitsgesetz (IFG) zur Herbeiführung der Transparenz über die Primatenversuche an der Universität Bochum, wurden Bürger 2012 mit der Erhebung von empfindlichen Gebühren der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert (insg. fast 500 Euro), was zu 4 Klagen der Bürger gegen die Behörde geführt hat. Zwar wurde eine der Klagen von einem seltsamen Richter am Verwaltungs-gericht Düsseldorf mit haarsträubenden Begründungen im Februar 2014 regelrecht abgeschmettert, jedoch sind anschließend im November 2014 die 3 anderen Klagen vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu Gunsten der Bürger beschieden worden, siehe: Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW

Die ausführlich begründete Belehrung der Behörde LANUV NRW durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über Erhebung von Gebühren im Rahmen des IFG NRW  hat jedoch leider wenig Wirkung gezeigt:

Für die Beantwortung einer Bürgeranfrage über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE hat die Behörde LANUV NRW mit einem Gebührenbescheid über 270 Euro der anfragenden Bürgerin erneut Leistungen in Rechnung gestellt, die als nicht gebührenpflichtig nach IFG NRW vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgehoben wurden.

Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ist es für die Bürger zu empfehlen, bei Konfliktsituationen mit Behörden im Rahmen des IFG vor Einreichung einer Klage den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzuschalten und ihn um Vermittlung zu bitten: er verfügt zwar über kein Weisungsbefugnis auf Behörden, jedoch kann er bei jedem Einzelfall die Rechtslage genau prüfen und mit einer Stellungnahme an die Behörde für die Interesse der Bürger vermitteln.

Aufgrund einer sehr detaillierten und rechtlich ausführlich begründeten Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI), hat die Behörde den Gebührenbescheid von 270 Euro auf 173 Euro zurückgesetzt.

Diese Gebühr von 173 Euro setzt sich jedoch noch aus drei Leistungen zusammen, die sowohl vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch vom Landesbeauftragten für Informationsfreiheit NRW als nicht gebührenpflichtig nach IFG NRW erklärt wurden.

Aus diesem Grund hat die anfragende Bürgerin am 03.02.2015 noch einmal die Behörde LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung der Gebühr von 173 Euro verklagt.

Ich werde in diesem Blog über das Urteil berichten.

.

.

————————————
.

WICHTIG!

Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche. Eine europaweite Petition gegen Tierversuche wurde am 20. 11. 2014 mit 1,1 Million Unterschriften dem EU-Parlament übergeben.

Unterstützen Sie bitte die Bemühungen von Bürgern in Deutschland, um Transparenz über das berüchtigte Hundelabor LPT in Hamburg herbeizuführen! Die genehmigende Behörde will nämlich ein öffentliches Interesse bei einer Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht anerkennen und droht mit hohen Gebühren zur Beantwortung von Fragen über die Tierversuche in diesem Labor:

Petition „Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!“

ZUR PETITION…..

.

© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
.
.


Erfolg! Hundezucht in Italien geschlossen! Wir kämpfen weiter!

Eine Mitteilung der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
.

Tierexperimentatoren verurteilt!
Italienische Hundezucht bleibt für immer zu

Experimentatoren, die in der italienischen Zucht Green Hill über Jahre hinweg Hunde in Tierversuchen zu Tode geforscht haben, wurden nun per Gericht verurteilt. Rund 3.000 Hunden bleibt die Quälerei erspart und die Zucht muss geschlossen bleiben. Unser Verein freut sich riesig mit seinem italienischen Partnerverein LAV, der durch sein hartnäckiges Engagement diesen Erfolg herbeigeführt hat.

Das Gericht im italienischen Brescia verurteilte aktuell die Hauptverantwortlichen von Green Hill, darunter der Geschäftsführer, Direktor und verantwortliche Tierarzt, zu Haftstrafen zwischen einem und eineinhalb Jahren. Das Gericht bestätigt „den Missbrauch und die Tötung der Tiere“ als unrecht. Zudem verhängte es ein Berufsverbot für zwei Jahre. Die Zucht muss nun für immer geschlossen bleiben und die Tiere müssen nicht zurück ins Labor, sondern dürfen endgültig in ihren Familien bleiben, was erst durch den Richterspruch Gewissheit geworden ist!

Die italienische Tierrechtsorganisation LAV hatte vor Jahren Ermittlungen gegen die Hundezucht durch die Staatsanwaltschaft in Brescia angestoßen, was 2012 in der Beschlagnahmung der Beagles und der vorläufigen Schließung des Zuchtbetriebs mündete. Mit der Kampagne SOS Green Hill hatte LAV dann eine Hilfsaktion gestartet, um die Tiere zu vermitteln. Eine große Aufgabe, da die Tiere durch die Torturen im Labor so traumatisiert waren, dass sie durch Tierärzte betreut werden mussten, um in ein normales Leben ohne Quälerei zu finden.

Weiterlesen…

.

.

————————————
WICHTIG:

Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche. Eine europaweite Petition gegen Tierversuche wurde am 20. 11. 2014 mit 1,1 Million Unterschriften dem EU-Parlament übergeben.

Unterstützen Sie bitte die Bemühungen von Bürgern in Deutschland, um Transparenz über das berüchtigte Hundelabor LPT in Hamburg herbeizuführen! Die genehmigende Behörde will nämlich ein öffentliches Interesse bei einer Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht anerkennen und droht mit hohen Gebühren zur Beantwortung von Fragen über die Tierversuche in diesem Labor:

 

Petition „Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!“

ZUR PETITION…

.



Ermittlungen gegen das Max-Planck-Institut wegen Affenversuchen in Tübingen

Aufgrund einer Strafanzeige der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. und der Erna-Graff-Stiftung gegen das Max Planck Institut in Tübingen wegen Affenversuchen in der Hirnforschung hat jetzt die Staatsanwaltschaft einen „Anfangsverdacht“ erkannt und Ermittlungen eingeleitet, siehe zum Beispiel Berichtserstattungen in den Medien:
. .

30.1.15 – Ingenieur.de – Polizei durchsucht Max-Planck-Institut in Tübingen 

Die Tübinger Staatsanwaltschaft hat die Räume des Tübinger Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik durchsuchen lassen. Polizisten haben Dokumente, Videos und Bilder sichergestellt. Es gibt einen Anfangsverdacht auf zwei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.  […]
.
.

.Bildquelle: dpa/Michael Latz

.

Video: Tierquälereien im Max Planck Institut?
Das Erste – Mediatek – 30.1.15 

Versteckt aufgenommene Bilder zeigen Affen mit Implantaten und offenen Wunden am Kopf. Jetzt wird wegen Tierquälerei gegen das Institut in Tübingen ermittelt.
.

 

Trotz dem großen Erfolg, dass zum ersten Mal überhaupt im Jahrzehnten langen Kampf der Bevölkerung für die Umsetzung der Rechte der Tiere  eine Staatsanwaltschaft wegen „Anfangsverdacht“ auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegen eine öffentliche Forschungseinrichtung ermittelt, ist sehr zu befürchten, dass diese Ermittlungen zu einer Ablenkung vom  Kernproblem der Tierversuche führen werden.

Wie in den Berichtserstattungen angedeutet wird, scheinen sich die Begründungen der Staatsanwaltschaft für einen Anfangsverdacht einzig auf Betreuungsmangel bei zwei Einzeltieren zu beschränken, worauf natürlich die Leitung des Max Planck Instituts und die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen unisono zur Verharmlosung der Zustände reiten und sich somit von der systematischen Barbarei dieser Versuche selbst reinwaschen möchten.

Es ist also zu befürchten, dass diese Ermittlungen im besten Fall lediglich zu zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten führen werden, sonst alles im besten Ordnung im Folterlabor des Max Planck Instituts, der Wahnsinn dieser Forschung darf weitergehen.

Wenn aber die Tierversuchlobby glaubt, dass die verantwortungsbewusste Bevölkerung sich mit dem „Bonbon“ von zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten, das man ihr zu Beruhigung und Genugtuung wirft, zufrieden geben wird, dann irrt sie sich! Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche.

Und die Vorwürfe wegen Verstößen gegen  das Tierschutzgesetz, die Bürger gegen die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen mit 5 Strafanzeigen erhoben haben,  beschränken sich beim weiten nicht um eine mangelnde Betreuung von zwei Einzeltieren durch Mitarbeiter des MPI, sondern um  gravierende Verstöße gegen §§ 1, 2, 7, 8, 11 und 15 Tierschutzgesetz! In zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft schon diese Strafanzeigen von Bürgern eingestellt. Warum? Warum werden diese Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht untersucht und berücksichtigt? Um die Behörde Regierungspräsidium Tübingen vor ihrer Verantwortung und ihrer Haftung zu schützen? Nur um die Bürger und Steuerzahler ein Bonbon von zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten zu werfen, ihnen zu zeigen, dass man ihre Vorwürfe ernst nimmt und sie zufrieden zu stellen?

Staatsanwaltschaften verfolgen bekanntlich nie Behörden für ihre etwaigen Verstöße gegen geltende Gesetze, das ist wohl ein unausgesprochenes Gebot in unserem „Rechtsstaat“, und das ist tiefgründig gesetz- und verfassungswidrig, denn niemand steht über dem Gesetz, auch der Staat nicht.

Das erleben wir aktuell auch im Land NRW, wo die Justizbehörden entgegen der für jedermann ersichtlichen Missachtung des Tierschutzgesetzes durch die genehmigende Behörde LANUV NRW sich weigern, einen „Anfangsverdacht“ zu erkennen und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, damit die Vorwürfe der Bürger wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz  von dem zuständigen Gericht geprüft werden und Recht gesprochen wird, siehe:

27.03.15 – Mahnwache in Düsseldorf vor dem Justizministerium von Thomas Kutschaty für Transparenz und Demokratie!

In NRW oder in Baden-Württemberg oder in irgendeinem Bundesland werden die Bürger weiterhin für die Rechte der Tiere  und zur Verteidigung unserer demokratischen Gesellschaftsordnung kämpfen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht.

.

Stoppt die Barbarei! Stoppt die Gewalt! Stoppt die Unmenschlichkeit!

Tierversuche sind unbrauchbare für die Humanmedizin,
stoppt den wissenschaftlichen Betrug!

Stoppt die Abzocke der Steuerzahler und der Verbraucher!
.

.



Informationsfreiheit über das Tierversuchslabor LPT!

Die Tierversuche, die gesetzlich der Genehmigung und der Kontrolle der jeweiligen zuständigen und verantwortlichen Behörden bedürfen, sind jedoch für die Bürger überall in Deutschland äußerst intransparent: Wie die Tiere gehalten werden, was mit den Tieren angestellt wird und was sich in den verschlossenen und gut abgeschirmten Tierversuchslaboren abspielt, weiß keiner. Keiner weiß zum Beispiel, ob die Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes zum Schutz der Tiere eingehalten werden oder nicht.

Einzig anläßlich von Undercover-Recherchen, zum Beispiel 2004 im Affenlabor COVANCE in Münster, wurde die Bevölkerung über Zustände informiert, die ein Millionenpublikum unter Schock gesetzt haben und eine Welle des Entsetzens, der Trauer, des Schams und der Wut von mehreren Zehntausenden von protestierenden Bürgern ausgelöst haben. Die Welle der Proteste reißt bis heute nicht ab, dieser Vorgang wird sogar aktuell vom Petitionsausschuß des Landtags NRW nach Art. 17 GG geprüft. Auch vor kurzem wurden in den Medien aufgrund von Undercover-Recherchen am Max Planck Institut in Tübingen barbarische Zustände aufgedeckt, die ersichtlich machen, dass hier die Forschung jeglichen Bezug zu einer seriösen und für Tiere und Menschen verantwortungsbewußten wissenschaftlichen Grundeinstellung restlos verloren hat. Mehrere Strafanzeigen wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt wurden erstattet.

Umso wichtiger ist es, dass verantwortungsbewußte Bürger die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, was für Forschungsanträge und unter welchen Bedingungen Tierversuche von den zuständigen und verantwortlichen Behörden genehmigt werden. Dieses Recht auf Information über in Akten festgehaltenes Wissen und Handeln öffentlicher Stellen, um die demokratische Meinungs- und Willenbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatliches Handels zu ermöglichen, wird jedem Bürger vom Informationsfreiheitsgesetz von Bund und Länder zugesprochen. Das Informationsfreiheitgesetz im Land Hamburg („Transparenzgesetz“ genannt), soll ein der fortschriftlichen in Deutschland sein. Eine Gruppe von 16 Bürgern hat jedoch bei seinem Bestreben, im öffentlichen Interesse Transparenz über die seit Jahren stark umstrittenen Tierversuche im Hamburger Tierversuchslabor LPT, was eine anhaltende Störung des öffentlichen Friedens verursacht, eine negative Erfahrung machen müssen:

Für die Erteilung von folgenden Informationen, die gesetzlich in den Akten vorhanden sind und sein müssen, und von daher keinen außerordentlichen Verwaltungsaufwand verursachen kann, kündigt die Behörde den anfragenden Bürgern die Erhebung von hohen Gebühren an:

1. Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere

2. Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. Verlängerungen

3. Beschreibung der Versuche, einschließlich Verbleib der Tiere nach Abschluss des Versuchsvorhaben

4. Auskünfte über die Haltung der Tiere:

a) Ausführliches Fotomaterial über die Haltung der jeweiligen Tierarten in der Innenanlage

b) Maße der Käfige bzw. Zwinger und Zellen für die jeweiligen Tierarten

c) Anzahl der Tiere pro Käfige bzw. Zwinger und Zellen für die jeweiligen Tierarten

d) Werden Tiere in Einzelhaltung gehalten?

.

Darüber hinaus negiert die Behörde ein öffentliches Interesse bei dieser Bürgeranfrage: Bei einem öffentlichen Interesse kann nämlich von der Erhebung von Gebühren abgesehen bzw. nur minimale Gebühren von der Behörde erhoben werden.

.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition zur Unterstützung der anfragenden Bürgerin, die das öffentliche Interesse für die Erteilung dieser Informationen gegenüber der Hamburger Behörde dokumentieren wird:

 

Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!

ZUR PETITION…

Wenn viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, viele kleine Dinge tun,
können sie das Gesicht der Welt verändern

(Afrikanisches Sprichwort)

.



27.03.15 – Mahnwache in Düsseldorf vor dem Justizministerium von Thomas Kutschaty für Transparenz und Demokratie!

Am 27.03.2015 wollen wir vor dem Justizministerium NRW in Düsseldorf auf unsere Forderung und Petittion beim Landtag NRW aufmerksam machen:

Wir fordern die Klageerhebung gegen die Landesbehörde für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) wegen der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster.

TRANSPARENZ UND DEMOKRATIE!!!

Am 04.08.2014 wurde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige gegen die Behörde mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben.

Nach Strafprozessordnung MUSS die Staatsanwaltschaft bei Anfangsverdacht Ermittlungen und bei begründetem Verdacht ein Verfahren einleiten.

Beschwerden gegen die Einstellung der Anzeige wurden von der Generalstaats-anwaltschaft Hamm bislang abgewiesen.

Strafanzeigen werden unbegründet abgewiesen, Auskünfte nach Informationsfreiheits-gesetz versuchen die Behörden mit utopischen Gebührenbescheiden zu erschweren, Landtagsabgeordnete verweigern Antworten auf Bürgeranfragen (trotz monatlicher Aufwandsentschädigung von 10.276 Euro!)

Gesetze werden gebeugt, die Demokratie wird ausgehebelt!

Was geschieht in NRW hinter den Türen der Versuchslabore? Was haben die Behörden zu verheimlichen??

Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen die Behörde zu erheben, welche mit der Genehmigung der barbarischen Affenhaltung das gesetzliche Gebot einer  artgerechten Tierhaltung missachtet!

Wir fordern bis zur Klärung und einem gültigen Urteil eine Verfügung zum sofortigen Stop der Affenversuche!

Bitte erscheint zahlreich, um uns zu unterstützen!

Wir brauchen eure Stimmen, für die Tiere und für die Rechte der Bürger!

Lasst uns gemeinsam und friedlich zeigen, dass wir viele sind und dass wir nicht in einem totalitären Staat leben!!

 

Weitere Hintergrundinformationen:

Ist der Justizminister Thomas Kutschaty nicht die letzte Instanz der Staatsanwaltschaften?

Justizminister Thomas Kutschaty: Der Staat bin ich.

Einstellung der Strafanzeige wegen Höllenlabor COVANCE: Beschwerde an Justiminister Kutschaty

.



Ein dunkles Geheimnis der NRW-Grünen: Sie lassen die Steuerzahler für 2 Fußballtore 22 Jahre lang Primaten massakrieren

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
.

Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
.
Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
.
Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
.
Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
.
Am 16.01.2015
haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.
.

.

Vor diesem Hintergrund haben wir als Petentinnen drei Landtagsabgeordnete der GRÜNEN im Abgeordnetenwatch Fragen gestellt:
.

.
Fragen von Sandra Lück vom 13.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 15.01.2015

Fragen von Sandra Lück vom 16.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 20.01.2015

.

.

Fragen von Sandra Lück vom 17.01.2015
und Antwort von Arndt Klocke vom 20.01.2015

.

.
.

Vorsitzender der Partei DIE GRÜNEN, Reiner Priggen
Fragen von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015 und
Antwort von Reiner Priggen vom 25.01.2015

.

 

..

Seltsamerweise fühlen sich diese angesprochenen legitimierten Volksvertreter der Partei DIE GRÜNEN nicht zuständig für die Beantwortung von Fragen im Rahmen einer Petition nach § 17 GG, die nicht nur den Tierschutz betrifft, sondern auch Bürgerrechte, Demokratie, Justiz, Finanzen, Wissenschaft, Bildung, Forschung, öffentlichen Frieden, Gesetze und Verfassung – und verweisen einzig auf die Positionen und Ansichten ihres Fraktionskollegen Martin-Sebastian Abel. .

.

Die Gestaltung einer sachlichen Auseinandersetzung zwischen den Bürgern und dem Volksvertreter Martin-Sebastian Abel bei diesem Sachverhalt vom öffentlichen Interesse erweist sich  allerdings als ungewöhnlich schwierig: Auch er verweigert zum Beispiel die Auskunft darüber, wie viel Steuergelder für die Finanzierung der Tierversuche in NRW verwendet werden und scheint dieses Anliegen der Bürger einzig auf seine privaten Befindlichkeiten zu reduzieren:.

.
Frage von Sandra Lück vom 25.01.15 und
Antwort von Martin-Sebastian Abel vom 26.01.2015

..

Kommentare der anfragenden Bürgerin Sandra Lück zu dieser Antwort:

Herr Abel, der tierpolitische Sprecher, auf den ausnahmslos alle grünen MdLs derzeit verweisen, gleichgültig welche Art der Fragen wir Petentinnen stellen, verweigert ebenfalls die Antwort, nur mit anderen Worten.

Er unterstellt mir, die Antwort nutzen zu wollen, um seine Arbeit zu relativieren… das grenzt irgendwie an Verfolgungswahn.

 Nein, Herr Abel, wir haben uns nicht zur Aufgabe gemacht, die Grünen zu diskreditieren!

 Wir wollen in Erfahrung bringen, was sich hinter den hermetisch abgedichteten Türen des Affenlabors COVANCE abspielt! Wir wollen unsere Mitgeschöpfe vor Folter und den Qualen bewahren!

Wir als Bürger und Steuerzahler fordern unsere Politik und unsere Behörden auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen! 

Das Bild, dass die Grünen hier von sich zeichnen, ist leider mehr als traurig!

Bürgerbefragungen sind nicht gewünscht, kein grüner MdL NRWs äussert sich noch, ausser auf Herrn Abel u verweisen, der widerrum keine Anfrage direkt beantwortet, sondern konkreten Frage ausweicht und dies durch Mutmassungen rechtfertigt.

Warum ist es nicht möglich, herauszufinden, wieviel Steuergeld in NRW für Tierversuche verwendet wurden??

Wo bleibt hier die Transparenz, was enthalten unsere Volksvertreter dem Bürger vor?

Herr Abel, entschuldigen Sie, aber das Vorenthalten von Informationen und Ausweichen der Fragen hinterlässt einen faden Beigeschmack und Zweifel!

.

Ein dunkles Geheimnis der NRW-Grünen wurde jedoch aufgedeckt: Sie ließen 22 Jahre an der Uni Bochum schätzungsweise 50 Primaten für 2 Fußballtore massakrieren, siehe:

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

.

Eine Schätzung der für diese Ungeheuerlichkeit verwendeten Steuergelder könnte man durch einen Vergleich anstellen:

Die gleichen Versuche mit Makaken  in der Hirnforschung des Tierexperimentatoren Andreas Kreiter an der Uni Bremen seit 1997, mit den gleichen Forschungsmethoden, haben bis 2008 über 1 Million Euro den Steuerzahlern gekostet.

Eine grobe Schätzung der für die Primatenversuche an der Uni Bochum verwendeten Steuergelder über 22 Jahre könnte auf 2 Millionen Euro angestellt werden. Für  2 Fußballtore. Für das barbarische Massaker von 50 Primaten. Für den Missbrauch und die Blamage der seriösen Wissenschaft. Für die Verhöhnung der Bürger und Steuerzahler.

Haben die Fußball-Profis das gewollt? Haben die Fußball-Fans das gewollt? Haben die Menschen in der ganzen Bevölkerung das gewollt? Haben die Steuerzahler das gewollt?

.

.

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

.

—————————————-

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

.



Die Behörde LANUV NRW genehmigt die meisten Tierversuche in Deutschland

Nach einer neuesten Studie der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. ist das Land Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter in Deutschland für die Genehmigung von Tierversuchen durch die grüne Landesbehörde LANUV NRW:

Bundesländervergleich zu Tierversuchen – Nordrhein-Westfalen bleibt Spitzenreiter im Negativ-Ranking

Dieser traurige Rekord der institutionalisierten Barbarei ist umso mehr erschreckend, dass es schon lange in der nationalen und internationalen Fachwelt nachgewiesen ist, dass Tierversuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind, weil ihre Ergebnisse auf Menschen nicht übertragbar sind – siehe zum Beispiel unzählige Nachweise durch die europaweit tätige wissenschaftliche Organisation ANTIDOTE Europe oder einen Bericht von Ärzte gegen Tierversuche e.V. über 20 wissenschaftliche Studien, die die Sinnlosigkeit der Tierversuche für die Humanmedizin belegen:

20 wissenschaftliche Studien über die Sinnlogsigkeit von Tierversuchen für die Humanmedizin

Diese Gegebenheit, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen jeweiligen zuständigen Behörden diesen nachgewiesenen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch ausblenden und ignorieren, stellt einen glatten Verstoß gegen § 7 a (2) 1 TierSchG dar, wonach der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zu Grunde zu legen ist.

Sowohl bei Undercover-Recherchen aus dem Jahre 2003 im Affenlabor COVANCE in Münster, als auch durch die Beantwortung von Bürgeranfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich erwiesen, dass die Erteilung von Genehmigungen durch die Behörde LANUV NRW der besonderen Aufmerksamkeit der Bürger hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit bedarf: Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Erteilung der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre, sowie der Genehmigung der Primatenversuche im Affenlabor COVANCE haben Anlaß zu Strafanzeigen gegeben, sowie zu Petitionen nach § 17 GG beim Landtag NRW. Die Petition wegen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE liegt aktuell dem Landtag NRW zur Prüfung und Entscheidung vor.

Vor diesem Hintergrund hat eine Bürgerin im Rahmen des Informationsfreiheits-gesetzes am 26.11.2014 die Behörde LANUV NRW gebeten, ihr eine Liste der Firmen und Forschungseinrichtungen  zur Verfügung zu stellen, die von der Behörde Genehmigungen für Tierversuche erhalten. Die Liste ist erschreckend lang…

Aufgrund dieser Liste haben jetzt mehrere Bürger die Initiative ergriffen, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes die dringend notwendige Transparenz über diese Tierversuche herbeizuführen: Bürgeranfragen wurden schon für die Forschungs-standorte UT Dortmund, Uni Essen und Uni Bielefeld an die Behörde gerichtet. Andere werden folgen.

In diesem Zusammenhang ist über einen weiteren Umstand zu berichten, womit die Bürger bei Anfragen an die Behörde LANUV NRW nach Informationsfreiheitsgesetz konfrontiert werden: Die Behörde pflegt, abschreckende Gebühren für die Erteilung von Auskünften den Bürgern in Rechnung zu stellen.

Dieses wurde zum Beispiel 2012 anläßlich einer Kleinen Anfrage des Landtags-abgeordneten Ralf Witzel ersichtlich, der parlamentarisch die Rechte eines Bürgers erfolgreich verteidigt hat, der bei zwei Anfragen mit einer Gebühr von je 1000 Euro konfrontiert wurde. Die Behörde LANUV NRW hat  vor dem Landtag schnell zurück gerudert und außergerichtlich die Gebührenbescheide auf die Minimumgebühr von je 10 Euro zurückgestellt.
.

Dafür mussten Frau  Gisela Urban und ich  2012  vier Mal wegen abschreckenden  Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW (insg. fast 500 Euro) bei  Auskünften über die Primatenversuche an der Uni Bochum klagen, wobei wir nicht einmal Antworten auf alle gestellten Fragen erhalten haben: die Behörde wusste nämlich keine Antwort auf Fragen, wo sie gesetzlich eine Antwort hätte wissen müssen…

Ich wurde zwar bei meiner Klage von einem sehr seltsamen Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf 2013 regelrecht abserviert und vorgeführt, eine Farce, jedoch hat danach  Gisela Urban im Oktober 2014 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewonnen: Die Gebührenerhebungen waren nicht rechtmäßig und wurden von der Richterin aufgehoben, das Geld wurde zurückgezahlt, einschließlich Gerichtskosten. Dieses Urteil darf wohl jetzt bei jeder neuen Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zugrunde gelegt werden, zumal es im Einklang mit den Begründungen und Empfehlungen des Landesbeauftragten NRW für Informationsfreiheit steht, der von uns eingeschaltet worden ist, siehe:

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW

.

 

© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
.


« Vorherige SeiteNächste Seite »