Blog – Jocelyne Lopez

Messbarkeit und Kausalität fehlen bei der Speziellen Relativitätstheorie

Ich verweise auf meinen Beitrag vom 02.07.09  in der Diskussion Einstein-Widerleger und Co im Blog von Carolin Liefke:

 

Gut, Erklären ist schwierig, aber gerade das erwarte ich von der Wissenschaft.

Die physikalischen Phänomene braucht man mir im Grunde genommen nicht zu „beschreiben“: Ich sehe oder erfahre sie ja selbst. Man sollte sie mir aber erklären, und zwar so, dass eine Kausalität zu erkennen ist. Sonst kann ich genauso gut zu einer Wahrsagerin gehen, die sich selbst Zusammenhänge aus der Welt zusammenreimt und ihr blind glauben.

Es gibt für ein und dasselbe Ereignis verschiedene Ursachen, die zusammen wirken. Eine Ursache hat in der Natur meistens immer mehrere Wirkungen, und andersrum hat eine Wirkung meistens mehrere Ursachen. Dass könnte zum Beispiel der Teilnehmer aus dieser Diskussion, der Arzt Stephan Kaula, wohl am besten für die Medizin bestätigen, das sagen uns auch die Ärzte immer: Ein beobachtbares Symptom ist selten die Folge von einer einzigen Ursache, genauso wie auch das gleiche Symptom ein Zeichen für viele verschiedenen Ursachen sein kann.

Das ist in der Physik grundsätzlich nicht anders: Verschiedene Effekte wirken bei einer beobachtbaren Auswirkung zusammen. Den Anteil jeder Auswirkung kann man unter Umständen getrennt messen und das liefert uns statistische Erfahrungswerte. Dafür muss aber dieser Anteil messbar sein, sonst kann man nicht folgern, dass dieser Effekt bei der beobachtbaren Auswirkung mitwirkt!

Die angenommenen Auswirkungen der relativistischen Effekte Längenkontraktion (Verkürzung eines bewegten Objektes) und Zeitdilatation (Verjüngung eines Organismus) sind jedoch unumstritten nicht messbar, weil sie außerhalb der technischen Messbarkeit liegen. Sie wurden auch nie gemessen, sondern nur angenommen. Sie sind also aus wissenschaftlicher Sicht keine konkreten Messergebnisse, woraus man Erfahrungswerte gewinnen konnte und könnte, auch nicht rein statistisch, sondern sind und bleiben reine Spekulationen – wie bei den Aussagen einer Wahrsagerin. Dafür aber, dass sie nicht beobachtbar sind, fehlt auch noch dazu eine plausibel Kausalität…  

Man kann mir also lange erzählen, die Effekte existieren und wirken sich in der Natur aus, ich brauche es nach dem Standard einer redlichen Wissenschaft nicht zu glauben. Dafür fehlt eben die Einhaltung der Grundsätze einer redlichen Wissenschaft.

Man könnte es vielleicht mit folgendem Gedankenexperiment verdeutlichen:

Man lässt ein Monat lang eine Gruppe von Testpersonen eine strenge Diät durchführen, indem sie aber dabei die Nahrung mit den Zähnen von der linken Seite des Kiefers kauen müssen. Nach einem Monat stellt man fest, dass alle Testpersonen abgenommen haben. Man schließt aus diesem Experiment: Das Kauen der Nahrung mit den linken Backzähnen führt wissenschaftlich nachgewiesen zu Gewichtabnahme.
Sie würden diese Schlussfolgerung doch als Scharlatanerie ansehen, oder?



G.O.Mueller: Der neue Weg der Grundrechtsforderung

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment: 

 

Der Grundgesetzkommentar zur Wissenschaftsfreiheit

Der umfangreichste Kommentar zum Grundgesetz ist der “Bonner Kommentar”. Als Loseblattsammlung bietet er in seiner aktuellen Fassung 145 Seiten “Erläuterungen” (S. 19-163) allein zu “Art. 5 Abs. 3 (Wissenschaftsfreiheit)”. Wir zitieren daraus nur die uns zentral erscheinende Passage (S. 41; die Hervorhebungen sind von uns):

“Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation. Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt wer- den, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit)”.

Bisher hat sich unseres Wissens vor 2001 noch nie ein Kritiker der Relativitätstheorien auf sein Grundrecht berufen. Die Gründe dafür können sehr verschiedener Art sein: Resignation und Demoralisierung durch jahrzehntelange persönliche Isolierung und Aussichtslosigkeit ihrer Lebenssituation; mangelnder Bürgersinn, mangelnde Rechtskenntnis und mangelndes Vertrauen auf ihr Grundrecht; Hoffnungen auf die baldige Möglichkeit einer Selbstreinigung der “Wissenschaften”; Hoffnungen auf die Ergebnisse neuer Experimente und deren Beweiskraft für die Theoriekritik; Verkennung des institutionell-kriminellen Charakters der Unterdrückung und Verleumdung. Die Kritiker selbst geben über ihre möglichen Motive für den Verzicht auf ihr Grundrecht nie Auskunft, weil ihnen dieser Verzicht nicht bewußt zu sein scheint.

Die oben zitierten Aussagen des Kommentars treffen jedenfalls vollkommen das Problem der theoretischen Physik. Das Grundgesetz würde  –  wenn es denn dort gälte  –  der kritischen Minderheit der Physik zu öffentlichem und fachlichem Gehör verhelfen. Die Öffentlichkeit wäre sehr überrascht und würde sich über die Neuigkeiten sehr wundern.

Sobald die Öffentlichkeit von dem gut organisierten und lang andauernden schweren Rechtsbruch (Grundrechtsbruch) erführe, würde sie wahrscheinlich nach den Ursachen und den Verantwortlichen fragen und wohl eine weitere “historische Kommission” zur Erforschung der Verbrechen der Physiker und ihrer Komplizen einsetzen, die  –  wie die bisherigen historischen Kommissionen die Verstrickungen von Konzernen und Wissenschaftsgesellschaften in die Nazidiktatur des Dritten Reichs und später in die Diktatur des Proletariats –   nun die Diktatur der Relativisten in der sogenannten “akademischen Physik”, in den Medien und allen Schaltstellen der Gesellschaft zu untersuchen hätte.

Die erstmalig vorgebrachte Grundrechtsforderung ist ein weiterer neuer Weg.

(G.O. Mueller)



G.O. Mueller: Die Versorgung der Bibliotheken und die Zensur

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:

 

Die Versorgung der Bibliotheken und die Zensur

Die Recherchearbeit für die Dokumentation und die Beschaffung der ermittelten kritischen Veröffent­lichungen zur Auswertung haben in den meisten Fällen ein trostloses Bild von der Verfügbarkeit kritischer Veröffentlichungen in den Beständen der wissenschaftlichen Bibliotheken ergeben, sowohl in Deutschland wie auch im Ausland.

Wir haben daher Veröffentlichungen unseres Forschungsprojekts grundsätzlich gebührenfrei an einen Kreis von bisher 138 Bibliotheken im Inland und Ausland versandt. Bisher haben 66 Bibliotheken die Geschenke angenommen und in ihren Katalogen nachgewiesen.

Daß rund die Hälfte der Bibliotheken unsere Veröffentlichungen in die Papierkörbe entsorgt haben, ist ihr gutes Recht, weil keine Bibliothek unaufgefordert zugesandte Geschenke annehmen muß. Allerdings stellt sich die interessante Frage, welche anderen, besseren Nachweise von kritischer Literatur zur Speziellen Relativitätstheorie diese Bibliotheken ihren Benutzern bieten können?

Da uns keine konkurrierenden Dokumentationen bekannt geworden sind, nehmen wir an, daß diese Bibliotheken die Benutzer vor der Konfrontation mit garstiger Theoriekritik behüten wollen: die Bibliothekare dieser Bibliotheken verstehen sich als Gouvernanten in Diensten des Zensurkartells. Um so erfreulicher bewerten wir die andere Hälfte der Bibliotheken und Bibliothekare!

Auch andere Kritiker haben gelegentlich ihre Veröffentlichungen an Bibliotheken geschenkt. Mit der kontinuierlichen Versorgung eines größeren Kreises von Bibliotheken aber haben wir einen neuen Weg beschritten. Die Benutzer der besser informierenden Bibliotheken werden bei ihren Katalogrecherchen zur Relativitätstheorie auf unsere Dokumentation und die “Offenen Briefe” stoßen.

(G.O. Mueller)

————————————–

 

NB: In diesem Zusammenhang verweise ich auf den hoch unwissenschaftlichen und verzweifelten Versuch von zwei Anhängern der Relativitästheorie aus dem Internet (Michael Hammer-Kruse und Dr. Ulrich Türke), die Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller aus dem Verleih bei den Universitäten Darmstadt und Karlsruhe herausnehmen zu lassen: Bücherverbrennung wegen Ketzerei für die Kritik der Relativitätstheorie?



Anspruch der Öffentlichkeit auf Klärung von strittigen Fragen über der Relativitätstheorie

Ich komme auf die Diskussion Einstein-Widerleger & Co. im Blog von Carolin Liefke zurück und nehme Stellung zu dem Vorwurf einer Benutzerin, ich hätte bei der Veröffentlichung 2008 meiner Korrespondenz mit Herrn Dr. Markus Pössel rechtlich gegen den Schutz des privaten Briefwechsels verstoßen:

 

26.06.09 – Zitat von Cecilia Payne:

Natürlich ist das eine private Korrespondenz gewesen. Hier gilt das „Recht am geschriebenen Wort“ wie bei einem klassischen Briefwechsel.

 

26.06.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Absolut keine private Korrespondenz, gar keine Frage:

Meine sachliche Anfrage war gemäß Hinweis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an eine öffentliche Stelle des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut gerichtet, die explizit zuständig ist für Klärung von fachlichen Fragen aus der Öffentlichkeit, und die auch von der Öffentlichkeit mit Steuergeld finanziert wird. Die Öffentlichkeit hat also Anspruch auf die Stellungnahmen dieser staatlichen Stelle bei einem sachlichen Klärungsbedarf. Dr. Markus Pössel hat auch seine Antworten nicht aus seiner privaten Mail-Box geschrieben, sondern sehr wohl aus dem Server seines Arbeitsgebers MPI/AEI.

Ich habe übrigens auch gemäß Hinweis vom Bundesministerium für Bildung und Forschung meine Anfrage an eine Vielzahl von anderen Experten der Relativitätstheorie in verschiedenen staatlichen Institutionen geschickt (Universitäten). Außer Dr. Markus Pössel hat von diesen staatlichen Einrichtungen keiner geantwortet.

Eine zweite Antwort auf meine Anfrage habe ich jedoch von einem anderen Experte der Relativitätstheorie erhalten, von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer. Da ich ihm diese Anfrage jedoch über die Kontaktadresse seiner privaten Homepage geschickt habe, habe ich ihm nachträglich ausdrücklich um die Genehmigung gebeten, seine Antwort im Internet zu veröffentlichen. Diese Genehmigung hat er mir ohne jeglichen Vorbehalt sofort ausdrücklich erteilt.

Hier die Antwort von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer auf dieselbe Anfrage: 

ich danke für Ihre Mail und denke, daß Ihre vorgeschlagene Situation tatsächlich unvorstellbar ist. Ich meine dies so: Wasserwellen tun nur, was Sie sagen, wenn Sie sich der Lichtgeschwindigkeit nähern; dann wären es aber keine Wasserwellen mehr. Im Normalfall am Strand gilt eine Physik ohne relativistische Effekte (wie überhaupt im Alltag, selbst wenn wir bis zum Mond reisen).“
(Prof. Dr. Ernst Peter Fischer)

 

Wie man unschwer feststellen kann, widerspricht die Auskunft von Prof. Fischer die Auskunft von Dr. Markus Pössel:

  • Prof. Dr. Fischer sagt aus, dass in der Alltagsphysik eine Physik ohne relativistische Effekte gilt.
  • Dr. Markus Pössel sagt aus, dass die relativistische Längenkontraktion durch „konkrete Messungen“ (also messbar in der Alltagsphysik) festgestellt wurde – allerdings ohne diese konkreten Messungen der Längenkontraktion zu nennen, es wurde nur über Gedankenexperimente gesprochen.

Wem sollte ich glauben? Dr. Markus Pössel oder Prof. Dr. Fischer? Wurde die Längenkontraktion von bewegten Objekten experimentell konkret gemessen und hat sie Auswirkungen in der Alltagsphysik oder hat sie keine Auswirkung in der Alltagsphysik, selbst wenn wir bis zum Mond reisen?

(Jocelyne Lopez)



G.O. Mueller: Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:

Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit

Die westlichen Länder kennen die Wissenschaftsfreiheit spätestens seit dem 19. Jahrhundert als eine unabdingbare Voraussetzung für eine florierende Wissenschaft. Die Rechtsgeschichten der einzelnen Länder können über den Eingang dieses Freiheitsrechts in die Gesetzgebung belehren.

Die Rechtslage in Deutschland in der Weimarer Republik klammern wir hier zunächst einmal aus. Von 1933 bis 1945 interessierte nicht eine Rechtslage, sondern nur totalitäre Parteiinteressen. Wir setzen mit der Betrachtung im Jahr 1949 ein, weil mit der Gründung der Bundesrepublik jenes Grundgesetz in Kraft trat, das bis heute gilt. Es garantiert in Artikel 5, Absatz 3 die Freiheit der Wissenschaft als ein Grundrecht. Nach GG Art. 1, Absatz 3 ist dieses Grundrecht sogar “unmittelbar geltendes Recht”.

Was hat es also zu bedeuten, wenn das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit einerseits unmittelbar geltendes Recht ist, andererseits aber in dem akademischen Fachgebiet Theoretische Physik im Jahr 1949 gar nicht eingeführt worden ist? Wir sehen in diesem Befund einen schreienden Widerspruch, und wir fragen uns und die Adressaten des Gedankenexperiments, wie er aufgelöst werden kann.

Kann ein Grundrecht wegen Nichtanwendung verfallen? Wie ist die Verweigerung eines Grundrechts überhaupt zu bewerten:

(1) als läßliches Kavaliersdelikt oder
(2) als einfache kriminelle Handlung oder gar
(3) als gut organisiertes Verbrechen einer kriminellen Vereinigung im Bildungswesen?

Was müssen die von der Grundrechtsverweigerung betroffenen Kritiker der Relativitätsphysik unternehmen, um ihr Grundrecht – das “unmittelbar geltende”! – einzufordern? Wie fordert man ein unmittelbar geltendes Recht ein, das praktisch nicht gilt? Wie kann es überhaupt sein, daß ein unmittelbar geltendes Recht sich in Luft auflöst? Wir glauben nicht, daß die “unmittelbare Geltung” zur Verhöhnung der Bürger in das Grundgesetz geschrieben worden ist.

Man kann nicht sagen, das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik sei 1949 in der Bundesrepublik abgeschafft worden. Es war 1949 in Deutschland schon seit langem (nämlich seit 1922) abgeschafft, und daran hat sich 1949 nur nichts geändert. Deshalb muß man sagen: Das Grundrecht ist in dem Fachgebiet 1949 nicht eingeführt worden. Die interessierten Kreise haben es einfach absichtlich vergessen und seine Einführung unterlassen, und die Öffentlichkeit hat es nicht gemerkt und seit 2001 auch nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

Trotz Demokratie und freiheitlichem Rechtsstaat und vermeintlich freier Presse hat die Öffentlichkeit der Bundesrepublik bis heute nicht erfahren,

(1) daß 1922 die Mehrheit des Fachgebiets theoretische Physik die Vertreter einer kritischen Minderheit vollständig aus dem Fachgebiet ausgeschlossen hat (der historische Rechtsbruch),

(2) daß sie die kritische Minderheit bis zum heutigen Tag rigoros ausschließt (der gegenwärtige Rechtsbruch),

(3) daß damit das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik nicht gilt (Grundrechtsbruch),

(4) daß mit ihrem Grundrechtsbruch die beamteten Physiker ihre Amtseide brechen (permanenter Eidbruch der Hauptverantwortlichen),

(5) daß mit der Verweigerung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit das andere Grundrecht der freien Berufswahl nach Art. 12 GG gebrochen wird (Grundrechtsbruch),

(6) daß die akademische Wissenschaft die Öffentlichkeit arglistig betrügt, indem sie diese rechtsbrecherischen Zustände vor der Öffentlichkeit verbirgt (Vertrauensbruch und Betrug),

(7) und daß die akademische Wissenschaft die Steuergelder für die Forschung und Lehre teilweise zur Verhinderung von Forschung und Lehre über die Spezielle Relativitätstheorie, teilweise als Schweigegelder und teilweise für wahrheitswidrige Theoriepropaganda verwendet (Veruntreuung).

Die akademische Physik spielt statt dessen mit Lug und Trug und Terror gegen die Kritiker der Öffentlichkeit das Schmierentheater von der nüchtern-objektiven “Naturwissenschaft” vor, in der sachlich und sorgfältig und mathematisch genau und vor allem kritisch und gewissenhaft am Fortschritt der Erkenntnis gearbeitet wird, wofür man viel Geld beanspruchen darf. Das Geld ist kein Theatergeld, sondern richtiges aus den Taschen der Steuerzahler.

Die Relativitätskatastrophe erweist sich daher vorrangig gar nicht als ein physikalisches Problem, das auf dem Feld der Physik gelöst werden könnte, sondern als ein gesellschaftlich-rechtliches Problem, das nur durch die Einführung der Wissenschafts-
freiheit in dem Fachgebiet gelöst werden kann.

Mit der Forderung des – eigentlich selbstverständlichen –  Grundrechts der Wissenschafts- freiheit für das Fachgebiet der theoretischen Physik beschreiten wir einen weiteren neuen Weg. Da wir damit bisher nur auf breites hartnäckiges Schweigen und demonstratives Desinteresse gestoßen sind, scheint unsere Forderung irgendwie unanständig oder geradezu revolutionär zu sein. 

(G.O. Mueller)



Hat Dr. Markus Pössel die Spezielle Relativitätstheorie zum Fall gebracht?

Ich verweise auf meinen heutigen Eintrag in der Diskussion Dokumentarfilm-Projekt aus den USA: „Einstein wrong“ im Forum zeitwort.at:

 

23.06.09 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Ja, es gibt viel mehr Unsinn, aber mit der Längenkontraktion steht oder fällt die Spezielle Relativitätstheorie (einschließlich GPS und allen vermeintlichen experimentellen Bestätigungen):

Wenn die Längenkontraktion nur virtuell ist, dann ist die Spezielle Relativitätstheorie in der Physik völlig gegenstandlos und darf getrost ad acta gelegt werden, ohne irgendeinen anderen Ansatz zu untersuchen. Das ist hinreichend. Damit bricht nämlich das ganze theoretische Gebäude „Spezielle Relativitätstheorie“ wie ein Kartenhaus zusammen.

Deshalb ist die Aussage der offiziellen Physik, vertreten durch Dr. Markus Pössel vom Max Planck Institut für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut hoch brisant.

Die Strategie der Relativisten war nämlich Jahrzehnten lang sich darüber nicht festzulegen, die Frage sorgfälltig auszuweichen, sich widersprüchlich zu äußern und die Widersprüche zu ignorieren, sowie sich sprachliche Undeutlichkeiten zu bedienen (vor allem sprachliche Verwirrungen und Vernebelungen mit den Begriffen „real“ und „materiell„), siehe zum Beispiel hier Quellennachweise von G.O. Mueller in meinem Blog-Eintrag Könnten sich vielleicht die Relativisten darüber einigen, ob der relativistische Effekt „Längenkontraktion“ Anschein oder Realität sein soll?

Die Klärung, ob die Längenkontraktion materiell oder nicht materiell sei, war also von entscheidender Bedeutung und war seit Jahrzehnten fällig. Die Relativisten haben sorgfältig diese Klärung ausgewichen und totgeschwiegen. Nie hatte sich bis jetzt ein offizieller Vertreter der etablierten Physik (über die Vermittlung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) so weit aus dem Fenster gelehnt und so deutlich zugegeben, dass dieser Effekt nicht materiell ist, was ein Todesurteil für die Theorie bedeutet. Das ist also ein entscheidender Erfolg für die Kritiker.

Markus Pössel hat sich nach seinem Zugeständnis aus der Diskussion rausgeredet und alle Forenrelativisten schweigen über diese für sie „ungünstige“ Klärung. Sie haben jetzt den Salat und können schlecht in den Rücken ihres Experten und Gurus Markus Pössel fallen, der die Spezielle Relativitätstheorie mit seiner Aussage zum Fall gebracht hat. ; -)

(Jocelyne Lopez)



G.O. Mueller: Die Partner unseres Projekts und die Freiheit des Internets

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment:


Die Partner unseres Projekts und die Freiheit des Internets

Im Dezember 2003 hatte das Forschungsprojekt entschieden, unter strikter Wahrung seiner Anonymität die Druckdateien der Dokumentation von 2001 im Internet zum freien Herunterladen anzubieten. Zu diesem Zweck wurde die CDROM an drei prominente Kritiker mit eigenem Internetauftritt versandt: an Herrn Regierungsdirektor a. D. Ekkehard Friebe (München), an Frau Gertrude Walton (Winchester) und an Herrn Professor Umberto Bartocci (Perugia).

Trotz der anonymen Herkunft der Dokumentation haben alle drei Adressaten zu unserer großen Überraschung positiv reagiert und die Dokumentation seither auf ihren Internetseiten zum Herunterladen angeboten. Damit hatte das Projekt den entscheidenden Schritt ins Internet getan, ohne selbst als Betreiber einer Internetseite auftreten zu müssen, was aus Gründen der strikten Anonymität nicht möglich gewesen wäre.

Die nächste und noch größere Überraschung bereitete unserem Projekt Herr Friebe, der für die Dokumentation in Internetforen warb und sich 2004 aus freien Stücken zum Interessenvertreter unseres Forschungsprojekts in der Öffentlichkeit erklärte. Er ist von der Notwendigkeit des Projekts überzeugt und unterstützt es tatkräftig, bei gleichzeitiger Wahrung unserer Anonymität. Seine Entscheidung für eine vorbehaltlose Förderung aller bisherigen Veröffentlichungen unseres Forschungsprojekts hat dem Projekt eine starke Präsenz im Internet verschafft. Erst die neu zu schreibende Geschichte der Physik in Deutschland wird seinen selbstlosen Einsatz und seine Verdienste für die Kritik der beiden Relativitätstheorien würdigen können.

Im Jahr 2004 meldete sich im Internet Frau Jocelyne Lopez als Partnerin von Herrn Friebe zu Wort und setzte sich ebenfalls aus freien Stücken vorbehaltlos für die Information über die Dokumentation und die anderen Veröffentlichungen des Forschungsprojekts ein. Seit 2005 stehen Herr Friebe und Frau Lopez als erklärte und öffentlich identifizierte Unterstützer und Ansprechpartner des Forschungsprojekts zur Verfügung. Herr Friebe und Frau Lopez werden seither im Briefkopf des Forschungsprojekts als Partner genannt. Sie übernehmen dankenswerterweise die Übermittlung von Mitteilungen an das anonyme Projekt und haben durch ihre Auftritte in vielen Internetforen nicht nur entscheidend zum Gedankenaus­tausch mit dem Projekt beigetragen, sondern überhaupt den großen Erfolg des Projekts im Internet bewirkt. Dabei haben sie die auch im Internet und dort besonders haßerfüllt betriebene Hetze der Relativitäts-Gläubigen gegen jegliche Kritik der Relativitätstheorien mit persönlicher Verunglimpfung der Kritiker über sich ergehen lassen müssen.

Immerhin haben sich einige Theorieanhänger veranlaßt gesehen, mit “Alpha Centauri” ein Gegenforum zum Auftritt von G. O. Mueller, Friebe und Lopez zu eröffnen. Damit haben Relativisten erstmals seit 1922 sich wieder zu einer Erwiderung auf die Kritik veranlaßt gesehen, ihre Erwiderung bisher jedoch ganz überwiegend als Haßtiraden und Verhöhnung der Kritiker gestaltet, die nach der alten Relativistenlesart nur zu dumm sind, um die Großartigkeit der Theorien zu begreifen und zu würdigen.

Die Existenz des Gegenforums ist unter zwei Gesichtspunkten auch positiv zu sehen.

Erstens durchbrechen die dort aktiven “Relativisten” die bisherige reine Zensur- und Boykott-Strategie des konsequenten Schweigens und Verschweigens der akademischen Physik-Machthaber gegenüber jeglicher Kritik. Das ist ein Erfolg, der nur dem unermüdlichen, tatkräftigen Wirken unserer Partner im Internet zu verdanken ist.

Zweitens
gibt es im Gegenforum  –  und auch in anderen Foren  –  erste Versuche, sich mit den Ergebnissen der Dokumentation auseinanderzusetzen. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen. Bisher beschränken sich die Theorieanhänger allerdings darauf, einige Punkte des Fehlerkatalogs unserer Dokumentation ( Kapitel 2 ) zu kritisieren und zu erwidern. Dabei erlauben sich die bisherigen Stellung­nahmen noch manche Schwächen:

(1) Sie verkennen den Übersichtscharakter des Fehlerkatalogs, der nur die bisher aus den kritischen Veröffentlichungen erhobenen Kritikpunkte grob-systematisch vermittelt und zu den kritischen Veröffentlichungen hinführen soll, sie selbst jedoch keinesfalls ersetzt. Eine wirkliche Erwiderung auf die Kritikpunkte müßte sich daher auf die originalen Veröffentlichungen der Kritiker beziehen, nicht auf die von G. O. Mueller gelieferten sehr kurzen Referate. Wie soll ein Referat von einer Druckseite die Ergebnisse von meist mehreren Veröffentlichungen anders als summarisch wiedergeben und dabei nicht unscharf werden?

(2) Leider gehen die bisherigen Stellungnahmen nicht den richtigen Weg zu den Originalarbeiten der Kritiker, sondern reiben sich nur an den summarischen Referattexten des Kapitels 2. Bisher ist die Scheu der “Relativisten”, sich den Originalarbeiten der Kritiker zu stellen, durchgängig und anscheinend unüberwindbar.

(3) Zur Widerlegung der Kritik bemühen die Stellungnahmen nur Wiederholungen der bekannten Behauptungen der Relativistik als endgültige Wahrheiten. Damit können sie aber höchstens sich selbst trösten, jedoch die Kritik nicht ausräumen. Insbesondere servieren sie die altbekannten angeblichen Experiment-Ergebnisse, als habe die Kritik diese angeblichen Ergebnisse nicht schon längst als reine Propagandalügen enthüllt: darauf würde man gern eine Entgegnung hören. Man wird abwarten müssen, bis diese Leute den Mut finden, wirklich auf die Kritik zu antworten.

(4) In ganz seltenen Fällen scheinen die Stellungnahmen sogar auf Originalarbeiten der Kritiker eingehen zu wollen, bringen dann aber leider doch nur persönliche Verunglimpfungen gegen die Autoren vor.

(5) Im eklatanten Gegensatz zur Scheu vor den kritischen Originalarbeiten entwickeln die Autoren ein merkwürdig leidenschaftliches Interesse daran, die Aufdeckung der Identität von G. O. Mueller zu fordern und zu betreiben. Anscheinend glauben sie, daß eine Aufdeckung der Identität des Urhebers der Dokumentation sie von einer Beschäftigung mit den nachgewiesenen 3789 kritischen Veröffentlichungen auf irgendeine magische Weise entbinden würde. So lange sie die Identität der Projektmitarbeiter nicht kennen, können sie nicht auf die Personen ablenken: damit kommt ihnen einer ihrer alten Tricks abhanden, ein richtiges Mißgeschick für die armen Relativisten!

(G.O. Mueller)



Die Spezielle Relativitätstheorie: Das ist reine Esoterik.

Ich gebe einen weiteren Austausch aus der Diskussion Einstein-Widerleger und Co. im Blog von Carolin Liefke wieder (siehe auch hier ):

 

19.06.2009 – Zitat von Carolin Liefke:

[…] Ähnlich geht es meiner Meinung nach den Physikern und Kosmologen. Sie haben ihr Handwerkszeug, Mathematik und physikalische Gesetzmäßigkeiten, um die Welt zu beschreiben. Aber wie der Mensch selber seine Umwelt und den Kosmos empfindet, das wiederum entzieht sich diesem Formalismus. Naturwissenschaft versucht eine objektive Beschreibung zu finden, die man als Realität bezeichnen würde.

Die Frage, wie real Realität ist, ist eine sehr philosophische. Oder entsprechend Terry Pratchett: Götter existieren nur dann, wenn jemand an sie glaubt.

 

19.06.2009 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Wie real die Realität ist, stellt in der Tat eine philosophische Frage dar, die wir nie beantworten werden können, weil wir nur ein winziges Teil der Realität sind und die Realität nur aus unserer Sicht als Mensch beschreiben können.

Was die Physik aber beansprucht und beanspruchen kann, ist, physikalische Ereignisse, die wir als Mensch in der Natur beobachten zu beschreiben und zu erklären. Das ist schon mal was.

Und hier versagt die Spezielle Relativitätstheorie, wie man am Beispiel der „virtuellen“ Längenkontraktion von bewegten Objekten erkennen kann. Physikalische Ereignisse können nicht rationell unter Berücksichtigung der virtuellen Längenkontraktion von bewegten Objekten erklärt werden, man entgleist dann hoffnungslos in Esoterik und Irrationalität:

Ein Objekt verändert ja seine materielle Länge bei Bewegung nicht, egal welche Länge unendlich viele mögliche Beobachter für dieses Objekt zu messen glauben und berechnen. Das leuchtet jedem ein.

Wäre es so, dass die materielle Länge eines bewegten Objekts sich aus der Sicht von unendlich vielen Beobachtern verändern würde, stoßt man auf unlösbare Widersprüche und Paradoxien:

– Welche wäre die Kausalität dieser Verkürzung? Welche physikalische Kraft würde diese Verkürzung verursachen? Ich kann ja durch die bloße Beobachtung eines Objekts nicht bewirken, dass dieses Objekt sich verändert, ich besitze keine übernatürlichen Fähigkeiten, die Relativisten auch nicht. Das ist reine Esoterik.

– Welche materielle Länge sollte das bewegte Objekt annehmen, wenn es gleichzeitig von unendlich viele Beobachtern beobachtet (gemessen) wird?

– Zum Beispiel bei einem Zusammenstoß von zwei bewegten Objekten: am welchen Ort und zu welchem Zeitpunkt soll dieses Ereignis in der Natur stattfinden? Wenn man annimmt, dass die materielle Länge sich je nach Beobachter des Ereignisses ändert, hat es zur Folge, dass ein und dasselbe Ereignis sich mehrmals an verschiedene Orte und zu verschiedenen Zeitpunkten ereignet. Das ist reine Esoterik. Ein Ereignis findet in der Natur einmalig statt, zu einem einmaligen Zeitpunkt, an einem einmaligen Ort, unter Berücksichtung einer einmaligen materiellen Länge des Objektes.

Das sind alle Einwände und Argumente, die seit der Aufstellung der Theorie bis heute noch von den Kritikern vorgebracht werden (und zwar von fachlich hoch qualifizierten Wissenschaftlern, nicht von Laien), die jedoch von den Anhängern der Relativitätstheorie nie argumentativ ausgeräumt wurden, sowie nicht nur ignoriert – sie gehen darauf nie ein – sondern mit allen Mitteln bekämpft werden, hauptsächlich durch schwere Verletzung der persönlichen Integrität der Privatperson der Kritiker. Das alles hat mit Wissenschaft nichts mehr zu tun.



Carolin Liefke: Einstein-Widerleger und Co.

Ich komme auf meinen Eintrag Die gute Carolin Liefke möchte mich so gerne im Internet los werden… zurück und gebe einen Austausch aus der Diskussion Einstein-Widerleger und Co.:

 

18.06.2009 – Zitat von Dr. Stephan Kaula:

[…] Wissenschaft sollte sich daher meines Ermessens nicht von den Menschen entfernen, und der Wissenschaftler nicht vom Laien, auch nicht gefühlsmäßig. […]

 

18.06.2009 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich stelle Ihnen als Fallbeispiel einen grundlegenden Punkt der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie dar und vielleicht mögen Sie beurteilen, ob man als Physiklaie sie verstehen und sie als berechtigt ansehen kann, und ob man dafür ausgegrenzt und verjagt werden soll, wie es zum Beispiel im Forum passierte, wo Frau Liefke stolz „mit vereinigten Kräften“ mich vor drei Jahren verjagt hat:

a) Die Spezielle Relativitätstheorie besagt, dass die Länge von bewegten Objekten sich in Bewegungsrichtung kontrahiert.

b) Manche Befürworter einer Äthertheorie stellen auch diese Hypothese einer Längenkontraktion von bewegten Objekten in Bewegungsrichtung auf, und erklären diese mit einer elastischen Verformung des Objekts aufgrund des Widerstandes gegen das Medium Äther. Hier gibt es also eine nachvollziehbare Kausalität, wo auch ein Physiklaie rein gedanklich und gefühlsmäßig diese Hypothese als annehmbar akzeptieren kann.

Jetzt die Einwände der Kritiker:

1) In der Speziellen Relativitätstheorie gibt es aber keinen Äther, Einstein stellt seine Hypothese der Längenkontraktion von bewegten Objekten in einem leeren und kräftefreien Raum auf. Hier fehlt also die physikalische Kausalität dieser Kontraktion. Die Relativisten sind nicht in der Lage, eine Kausalität für dieses angenommene physikalische Phänomen der Längenkontraktion von bewegten Objekten anzugeben. Ein der Väter der Relativitätstheorie, der Mathematiker Hermann Minkowski, sprach sogar hier von „einem Geschenk von oben„, eine Kausalität, die im Fach Physik wohl nichts zu suchen hat.

2) Ein Experte der Relativitätstheorie, Dr. Markus Pössel von Max Planck Institut für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut hat mir überdies in einem E-Mail-Wechsel 2008 bestätigt, dass die Längenkontraktion von bewegten Objekten in der Relativitätstheorie nicht materiell ist, d. h. die Objekte behalten bei Bewegung unverändert ihre Ruhelänge bei. Die relativistische Längenkontraktion existiert also in der Natur und in der Physik nicht. Sie ist ein Scheineffekt, eine Illusion des Beobachters und kann in der physikalischen Realität logischerweise keine Auswirkung haben und auch keine richtigen Voraussagen liefern: Anders als in der Medizin, wo Beobachtungen physikalische bzw. biologische Auswirkungen im Organismus des Beobachters haben, kann eine Beobachtung eine Wirkung auf die physikalische, materielle Außenwelt nicht bewirken. Das wäre ja Magie. Das ist weder nachvollziehbar noch annehmbar.

Jetzt meine Frage: Rechtfertigt das Vortragen von solchen Einwänden, dass die Anhänger der Relativitätstheorie die Kritiker als „Spinner“ beschimpfen (vornehmlich mit dem englischen Ausdruck „cranks„), sie „mit vereinigten Kräften“ verjagen und jegliche zivile und faire Debatte ablehnen? Ist das ein angemessenen Umgang mit Menschen (Laien), auch vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Wahrheitssuche?



G.O. Mueller: 12 neue Wege haben die Relevanz der Kritik der Relativitätstheorie offenbart

Eine Leseprobe aus dem neu veröffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment: 

 

Die 12 neuen Wege unseres Forschungsprojekts und ihre Ergebnisse

Bisher haben wir die neuen Wege skizziert, die unser Projekt seit 2001 erstmals beschritten hat:

1. Die Dokumentation der Kritik als neue Grundlage der Theoriekritik und der Physikgeschichte einführen

2. Die Falle der Verlagsveröffentlichung vermeiden

3. Die Diagnose der Relativitäts-Katastrophe als Bildungsunfähigkeit aussprechen

4. Das Gedankenexperiment öffentlich protokollieren

5. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit fordern

6. Auf die unzweifelhafte Grundlage auch des Grundrechtskommentar für die Forderung  der Kritiker nach Wissenschaftsfreiheit verweisen

7. Ein Mengengerüst zur Katastrophe aufstellen

8. Die Ehrenrettung durch den geistigen Widerstand der Kritiker würdigen

9. Die Offenen Briefe zur Vorbeugung gegen die künftige Große Deutsche Ausrede veröffentlichen

10. Die internationale Ebene erreichen

11. Die Versorgung der Bibliotheken sicherstellen und die beobachteten Zensurbestrebungen bloßstellen

12. Mit den Partnern im Internet neue Freiräume für die Kritik schaffen und nutzen

 

Welche Ergebnisse haben die neuen Wege bisher gebracht? Das Ziel der Informierung der Öffentlichkeit über die Relativitäts-Katastrophe ist noch nicht erreicht, aber wir sind diesem Ziel wenigstens etwas näher gekommen und haben einige genauere Erkenntnisse über die Hindernisse gewonnen, die noch zu überwinden sind.

Ein nicht unwichtiges Ergebnis sehen wir darin, daß durch die skizzierten bisherigen Aktivitäten des Projekts und seiner Partner Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez für eine Reihe von Punkten, die von den Kritikern schon seit langem und wiederholt als Einwände und Vorwürfe vorgebracht worden sind, jetzt eindeutige sachliche Anhaltspunkte und klare Beweise vorliegen. So hat z. B. Frau Lopez durch ihr beharrliches Nachfragen an das MPI Golm/Potsdam das Eingeständnis der offiziell Zuständigen erhalten, daß die angebliche Längenkontraktion der SRT keine physikalische Änderung der Körper darstellt. Damit werden die Einwände der Kritiker bestätigt und der Weg zur Durchbrechung der Schweigemauer gewiesen.

Insbesondere kann allein schon die Chronologie der großen kritischen Tradition durch alle Jahrzehnte die Relevanz dieser Kritik offenbaren und der von den Relativisten propagierten Legende, es habe nur in den ersten Jahren der Theoriebildung ein wenig Kritik gegeben, und die sei widerlegt worden, den Boden entziehen. Die Zahl der nachgewiesenen kritischen Veröffentlichungen und die inzwischen auch erhöhte Zahl der Inhaltsreferate sprechen für sich und bringen gelegentlich auch bisher überzeugte Theorieanhänger immerhin zum Nachdenken.

(G.O. Mueller)



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