Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

16.12.2012: Mahnwache gegen Tierversuche in Essen

 
Mahnwache gegen Tierversuche in Essen
Macht Licht im Dunkel der Vivisektion!

essen

 

Wann: Sonntag, 16. Dezember 2012, 17 Uhr

Wo: Essen, Kettwiger Str. (Höhe Münsterkirche)

Weitere Infos: http://www.facebook.com/events/449563145108604/

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Noch nie starben in Deutschland so viele Tiere bei Versuchen

Auszüge aus einem Artikel der Augsburger Allgemeine vom 6.12.2012:

 

Trauriger Rekord – Noch nie starben in Deutschland so viele Tiere in Laboren wie 2011.
Trotz neuer Gesetze und Alternativen zählt die Statistik der Bundesregierung 2,9 Millionen Experimente.
Von Anja Schuster

Sie werden verstümmelt, verstrahlt, vergast, verbrannt und getötet. Die Tierrechtsorganisation Peta beschreibt auf ihrer Internetseite sehr anschaulich, welche Qualen Tiere in Tierversuchslaboren zu erleiden haben. Und die Zahl der Tiere, die für medizinische und wissenschaftliche Tests herhalten müssen, steigt seit Jahren kontinuierlich. Das belegt die aktuelle Statistik der Versuchstierzahlen, die jetzt vom Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht wurde. Darin steht deutlich: An rund 2,9 Millionen Tiere wurden im vergangenen Jahr Test durchgeführt. Das sind knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Ein trauriger Rekord.
[…]
Heinz Paula, Tierschutzbeauftragter der SPD-Fraktion im Bundestag, hat dafür eine einfache Erklärung: „Mäuse sind einfach in ihrer Haltung und in großen Mengen verfügbar.“ Dazu kommt, dass sich ihre genetischen Informationen leicht verändern lassen. Paula setzt sich seit Jahren für eine Reduzierung von Tierversuchen ein, die oft unnötig sind. So könnte man bei einem Test auf Augenreizungen statt eines Kaninchens ebenso gut die Haut eines Eies hernehmen. „Es gibt genügend Alternativmethoden. Aber ich habe den Eindruck, das hat man schon immer so gemacht, darum macht man es weiter so.“

Die Bundesregierung ist der selben Meinung: „Unser Ziel ist es, die Zahl der Versuchstiere auf ein Minimum zu beschränken“, sagte Landwirtschafts-ministerin Ilse Aigner unserer Zeitung. „Wir müssen alles tun, um Tierversuche so weit wie möglich zu ersetzen, deshalb fördern wir mit Hochdruck alternative Methoden“, betont die CSU-Politikerin.

Mediziner drängen auf Förderung von Alternativmethoden

Für Silke Bitz, Biologin bei „Ärzte gegen Tierversuche“, sind die Aussagen der Politiker leere Worte. Ihrer Meinung nach müsste die Politik tierfreie Alternativmethoden viel stärker finanziell fördern. […]

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Bremen: Gerichtsurteil über Hirnforschung an Affen erwartet – Ärzte gegen Tierversuche fordern Verbot

Aktuellen Informationen aus der Webseite Ärtze gegen Tierversuche e.V.:

Bremen: Gerichtsurteil über Hirnforschung an Affen erwartet – Ärzte gegen Tierversuche fordern Verbot

Am 11. Dezember 2012 verhandelt das Oberverwaltungsgericht Bremen die Klage der Universität gegen die von der Behörde verweigerte Genehmigung der Versuche am Hirn von Makakenaffen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche fordert den Stopp dieser Versuche, da sie weder ethisch zu rechtfertigen seien, noch einen wissenschaftlichen Nutzen hätten.

Die Bremer Genehmigungsbehörde versagte erstmals im Jahr 2008 die Erlaubnis zur Durchführung der Affenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter. Die Universität klagte gegen den Ablehnungsbescheid. Im Eilverfahren wurde die vorläufige Fortführung der Hirnversuche an Affen immer wieder erlaubt. Nun soll das Oberverwaltungsgericht (OVG) endgültig entscheiden, ob die Ablehnung der Experimente durch die Behörde rechtmäßig war.

Die Gesundheitsbehörde stützte ihre Entscheidung unter anderem auf ein Gutachten des renommierten amerikanischen Psychologieprofessors John Gluck. Demzufolge ist das Leid der Affen als moderat bis erheblich einzustufen und insbesondere der Wasserentzug als sehr belastend zu werten. Die Angaben Kreiters, die Affen würden nicht leiden, werden deutlich widerlegt und damit die Auffassung der Bremer Behörde gestärkt.

In München und Berlin wurden in den vergangenen Jahren vergleichbare Hirnversuche an Affen ebenfalls abgelehnt, da die Behörden das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben sahen. Jüngst wurde auch an der Uni Bochum die Primatenhirnforschung eingestellt. Affenhirnforschung wird außer in Bremen noch an drei Instituten in Tübingen sowie in Göttingen und Magdeburg betrieben. […]

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Siehe auch: Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter



Zweite Beschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage, sowie die Rechtsmäßigkeit der Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Wolf Singer. Den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen habe ich in diesem Blog zusammengestellt und fortlaufend aktualisiert: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Am 19.11.2012 habe ich eine Beschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, wegen Bestätigung der Einstellung meiner Anzeige gegen das Bundespräsidialamt für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Hirnforscher Wolf Singer durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gerichtet, siehe hier.

Nachstehend die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit:

 

26.11. 2012 – Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, auf meine Beschwerde vom 19.11.2012:

Geschäftszeichen: 3133/E/1196/2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich bestätige den Erhalt Ihrer E-Mail vom 19. November 2012 mit der sich gegen den Bescheid unseres Hauses vom 5. November 2012 wenden. Ich habe den Sachverhalt im Wege der Dienstaufsicht erneut geprüft, jedoch keinen Anlass gefunden, die Ihnen mitgeteilte Entscheidung aufzuheben oder abzuändern. Die Vorgangsbearbeitung durch die Referentin lässt eine fehlerhafte Sachbehandlung nicht erkennen. Der Vorgang ist hier abschließend geprüft worden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Braak

 

06.12.2012 – Zweite  Beschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin

Betr.: Geschäftszeichen 3133/E/1196/2012
Ihr Schreiben vom 26.11.2012 – Sachbearbeitung Braak
Hier: Widerspruch und Beschwerde 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihr o.g. Schreiben vom 26.11.2012 (Sachbearbeitung Braak). Weiterhin wird durch Ihr Amt keine einzige Begründung für die pauschale Beurteilung angeführt, dass  keine Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer bestehen würden, obwohl ich ausführlich Anhaltspunkte dargelegt habe, die Anlaß zu Beanstandungen geben.  

Gemäß § 12 StGB kann die Beurteilung, ob ein Tatbestand ein Vergehen oder ein Verbrechen ist erst aufgrund der Ergebnisse von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesprochen werden. Solange das Bundespräsidialamt sich weigert, die Frage zu beantworten, welches „überragende Engagement“ des berüchtigten Tierexperimentators Wolf Singer  im Bereich des Tierschutzrechtes nachzuweisen sei, darf diese bei der Verleihung des Ordens offiziell angegebene Begründung als vom Bundespräsidialamt völlig frei erfunden angesehen werden, was eine fahrlässige oder argwillige Täuschung der Bevölkerung darstellt und Anlaß zur Einleitung eines Aberkennungsverfahren geben könnte.  Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands steht nämlich gemäß statistischen Auswertungen gegen Tierversuche und für einen verstärkten gesetzlichen Schutz der Tiere, was sein juristischer Niederschlag in der Erhebung des Tierschutzes 2002 als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang in Art. 20 a GG gefunden hat, wogegen jedoch Wolf Singer sich öffentlich entschieden wehrt. Ein vermeintliches „überragendes Engagement“ Wolf Singers im Bereich der Tierschutzrechte, wie vom Bundespräsidialamt ohne Rechtfertigung hervorgehoben wurde, stellt eine völlig unglaubwürdige Behauptung und damit eklatant eine Irreführung der Bevölkerung dar.      

Es handelt sich bei diesem öffentlichen Anliegen um die glaubwürdige Rechtfertigung durch den Staat gegenüber der Bevölkerung Deutschlands der Erteilung einer hohen Auszeichnung für besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit, so daß in diesem Fall der Verdacht einer Erteilung aufgrund von Lobbyismus und persönlichen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen ausgeräumt werden muss, da im Gegenteil nicht unerhebliche Schäden für Menschen, Tiere und Gesellschaft durch das Wirken des Hirnforschers Wolf Singer unvermeidlich sind.  

Jeder Bürger darf auch in Deutschland mit Sicherheit davon ausgehen, dass keine einzige Behörde die letzte Rechtsinstanz für ihre eigenen Entscheidungen ist. Um der Gesetzeskonformität Rechnung zu tragen obliegt es Ihrem Amt, mir die geeigneten Rechtsempfehlungen darüber mitzuteilen, welche Instanz die Aufsicht über die Entscheidungen des Bundespräsidialamtes bzw. der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin ausübt, um mir die konkrete Möglichkeit zu geben, weitere Rechtsmittel zur gesetzeskonformen Prüfung dieses Sachverhaltes durch die zuständige und verantwortliche nächsthöhere Instanz, einzusetzen.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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Spendenaufruf wegen abschreckenden Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW

Wie im Journalisten-Blog Ruhrbarone im Artikel Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung kürzlich berichtet wurde, wurden wir auch als ehrenamtliche Tierschützer und Tierrechtler mit abschreckenden Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW im Rahmen unseres Bestrebens, Transparenz über die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum herbeizuführen, konfrontiert. Siehe in diesem Blog den Verlauf unserer Auseinandersetzung mit dem LANUV NRW als genehmigende Behörde für diese Versuche:

Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Bis jetzt wurden für die überwiegend ausweichenden und nichtssagenden Antworte des LANUV in dieser Angelegenheit drei Gebührenerhebungen von insgesamt 429 Euro erhoben. Gegen diese 3 Gebührenbescheide haben wir jeweils Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Die Urteile stehen noch aus, wir werden zur gegebenen Zeit in diesem Blog darüber berichten.

Mit den im Voraus zu entrichteten Gerichtskosten nähern sich unsere Ausgaben für dieses Anliegen im  öffentlichen Interesse um die 600 Euro. Das ist eine sehr hohe Summe für den privaten Haushalt von einzelnen engagierten Tierschützern bzw. für kleine Tierschutzvereine.

Wir würden uns über eine finanzielle Unterstützung durch eine Spende auf folgendem Konto sehr freuen:

Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Postbank Dortmund
Kto. 756 709 465
BLZ 440 100 46

(Spendenbescheinigungen können durch diesen gemeinnützlichen anerkannten Tierschutzverein erstellt werden)

Sollten unsere Klagen auf Rückerstattung der erhobenen Gebühren durch das LANUV beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Erfolg haben, können wir versichern, dass jede Spende auf jeden Fall zu Gunsten von Tieren anderweitig verwendet wird.

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Beschwerde über LANUV NRW beim Landesparlament wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (Primatenversuche an der Uni Bochum)

Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum 

Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum

Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym
)



Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Ein Artikel von Stefan Laurin aus dem Journalisten-Blog Ruhrbarone:

Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung

Zitat:

Wenn Journalisten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Akteneinsicht erhalten, kann das teuer werden. Ein Volontär der WAZ-Mediengruppe soll 2.000 Euro Gebühren an das LANUV zahlen – und klagt nun gegen das dem grünen Umweltminister Johannes Remmel unterstehende Amt. […]

Weiterlesen…  

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NB: Auch wir als Tierschützer und Tierrechtler wurden bei unserem Bestreben als öffentliches Anliegen, Transparenz in den Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum herbeizuführen, vom LANUV NRW  mit abschreckenden Gebühren konfrontiert. Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei den Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum und das LANUV ist die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung dieser Versuche. Wir haben gegen die Gebührenerhebungen des LANUV in dieser Angelegenheit Klagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Wir werden über das Urteil des Gerichts in diesem Blog berichten.

Siehe in dieser Angelegenheit der komplette Verlauf unserer Auseinandersetzung mit Behörden im Fall der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum:

Beschwerde über LANUV NRW beim Landesparlament wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (Primatenversuche an der Uni Bochum)

Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Information an den Abgeordneten Ralf Witzel über die Erstattung einer Strafanzeige gegen das LANUV NRW

Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum

Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

 

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Domainsperre: Esowatch / Psiram.com wird in Deutschland via DNS gesperrt.

Informationen aus der Webseite „Fakten zu EsoWatch.com (Psiram.com) – Dokumentation von Cyber-Kriminalität und Cyber-Mobbing im Umfeld des Vereins gwup | die skeptiker„:

Domainsperre: Esowatch / Psiram.com wird in Deutschland via DNS gesperrt.

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Debatte über Affenhirnforschung in Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V. über die Primatenversuche in Tübingen:

 

Debatte über Affenhirnforschung in Baden-Württemberg

Die Arbeitskreise Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sowie Wissenschaft, Forschung und Kunst der grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg hatten anlässlich des Konfliktes um die Primatenforschung am 16.11.2012 zu einer Anhörung eingeladen.

Rund 100 Tierschützer, Wissenschaftler, Behördenvertreter und Politiker debattierten unter der Überschrift »Zwischen Tierschutz und Forschungs-freiheit: Primatenversuche und Alternativen.« Als Referenten waren die Landestierschutzbeauftragte Dr. Cornelie Jäger, der Primatenhirnforscher Prof. Andreas Nieder von der Universität Tübingen, Hirnforscher Prof. Elbert von der Universität Konstanz sowie im Rahmen der Podiumsdiskussion Dipl.-Biol. Silke Bitz von Ärzte gegen Tierversuche, Dipl.-Biol. Roman Kolar vom Deutschen Tierschutzbund, Dr. Karin Blumer von Novartis sowie Prof. Gerhard Heldmeier von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geladen.

Streitpunkt sind die Hirnexperimente an Primaten, die an drei Tübinger Instituten stattfinden. Dort werden die Affen durch Durst gezwungen, jeden Tag stundenlang mit angeschraubtem Kopf Aufgaben am Bildschirm zu erfüllen. Über ein Bohrloch im Schädel werden Elektroden in das Gehirn eingeführt, bei manchen Tieren zudem eine Metallspule ins Auge eingepflanzt und Elektroden in die Sehrinde getrieben. Die Experimentatoren untersuchen, wie ein Affe zählt oder auf bestimmte Gesichter reagiert.

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Siehe auch in diesem Blog der komplette, aktuelle Verlauf unserer Auseinandersetzung mit den genehmigenden Behörden für die Primatenversuche in Tübingen seit April 2012: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden



Beschwerde an das Hessische Justizministerium wegen Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Die bisherige Auseinandersetzung mit den Behörden haben wir fortlaufend zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt  meine Anzeige eingestellt haben (siehe: Beschwerde vom 05.10.2012 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt/M. ) habe ich am 21.11.2012 eine Beschwerde an die zuständige höchstnächste Instanz (Justizministerium Hessen) gerichtet: 

 

21.11.2012 – An  Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, Wiesbaden
 
Betr.:   
Tierschutz  – Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt am Main)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens – AZ 8940 Js 242427/12)

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. (Siehe Anlage)

Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. Günther – AZ 3 Zs 2349/12)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begründen ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein „Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung“ vorliegen würde bzw. weder „relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erwägungen“ meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willkürlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien angeführt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.

Dabei entsteht bei mir unwillkürlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen öffentlichen Anliegen  beschäftigt haben (Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz), was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begründung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausführlich ausgeführten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufzählung (siehe Anlage):

 

1.   Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang für seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Dafürhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er für seine Forschungsanträge dadurch zum „Betrug“ und zum „Schwindel“ gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.

 

2.   Ähnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Längerem an mehreren Forschungsstandorten durchgeführt. Dies bedeutet ein Verstoß gegen das TierSchG § 8, 1b: 

 „Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;

 

Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten Tübingen, Bremen, München, Berlin, Bochum und Magdeburg ähnliche Versuche in der Hirnforschung langjährig durchgeführt werden, wobei in München, Berlin, Bremen und Bochum die zuständigen und verantwortlichen Behörden bereits keine Genehmigungen für solche Versuche mehr erteilen. 

 

3.   Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgeführten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG § 7, (3):

„Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

 

Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bedürfnisse von Mensch oder Tier und sagt darüber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger darüber weiß, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, ist in der Fachwelt sehr umstritten, sie kann  nicht den Status der wissenschaftlichen Beweisbarkeit beanspruchen und betriff weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).

 

4.   Das Gesetz fordert die Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) –  TierSchG §7 (2): 

Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Es ist nicht ersichtlich, dass die Zentralstelle ZEBET vor Erteilung der Genehmi-gungen bemüht wurde und dass andere Methoden oder Verfahren bei diesen langjährigen Tierversuchen am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt in Erwägung gezogen wurden. Es ist zum Beispiel seit Jahrzehnten möglich, die Erforschung der grundlegenden Mechanismen der  Informationsverarbeitung im Gehirn mit freiwilligen menschlichen Probanden durch nicht invasive Forschungs-methoden zu betreiben und dies wurde z.B. bereits in den 80igen Jahren mit den bekannten Libet-Experimente experimentiert oder z.B. auch seit Jahrzehnten durch moderne Forschungsverfahren wie die transkranielle Magnetstimulation (TMS), siehe: Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen!

In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Experte aus der Fachwelt:

Zitat: “Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben könnten, gäbe es für jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und überdies über therapeutische Zwecke aussagekräftigeres freiwilliges Humanexperiment.”
Prof. Jean-Claude Wolf, Professor für Ethik und politische Philosophie, Schweiz

 Zitat: “Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.”
Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978 

 

5.   Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irreführung der Öffentlichkeit bedeuten würde: Das Max-Planck-Institut für Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft für die Grundlagenforschung.

 

Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staats-anwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten würde und dass kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen würde. Darüber hinaus ist die Rechtsverfolgung seitdem  Art. 20 a in Grundgesetz verankert ist, eine Rechtsverpflichtung an den Staat.

Ich berufe mich weiterhin auf § 258 und 258 a StGB, sowie auf § 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit Klärung des Sachverhaltens herbeizuführen und diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen. 

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Primatenversuche in Tübingen: Beschwerde an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Wurttemberg

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Primatenversuche in der Hirnforschung in Tübingen tatkräftig in Frage. Den Verlauf unserer Auseinandersetzung mit Behörden haben wir fortlaufend zusammen-gestellt und aktualisiert, siehe: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Nachstehend gebe ich eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder:

 

06.11.2012 – Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz  Baden-Württemberg, Stuttgart 

Siehe: Schreiben des Ministeriums vom 06.11.2012

 

 

19.11.2012 – Widerspruch und Beschwerde auf die Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Betr.:  Tierschutz – Durchfuehrung von Primatenversuchen in Tuebingen

Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 gegen das Regierungspräsidium Tuebingen

Ihr Schreiben vom 06.11.12 (korrigierte Fassung erhalten am 8.11.12) AZ 34-9185.80 – Sachbearbeitung Juergen Maier

Hier: Widerspruch und Beschwerde

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die ausgefuehrte rechtliche Wuerdigung meiner Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 in Ihrem o.g. korrigierten Schreiben vom 06.11.12 in den folgenden 6 Punkten:

 

1. Zitat: „Ein allgemeines Recht auf Informationsfreiheit besteht in der Bundesrepublik Deutschland nicht.“

Ich berufe mich auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008.

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2. Zitat: „Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes findet im vorliegenden Fall gemäß § 1 IFG keine Anwendung, da das Regierungspräsidium keine Bundesbehoerde ist.“

Ich habe inzwischen durch andere Quellen in den Medien zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Land Baden-Wuerttemberg das Informationsfreiheitsgesetz noch nicht verabschiedet hat, z.B.: 25. September 2012  – Baden-Wuerttemberg: Spaetes Ende der Geheimniskraemerei

 

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3. Zitat: „Ein spezialgesetzlicher Auskunftsanspruch nach dem Verbraucher-informationsgesetz (VIG) scheidet aus, da die begehrten Informationen vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht erfasst werden.“

Der Verbrauchschutz war nicht Bestandteil meines Auskunftsersuchens.

 

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4. Zitat: „Auch ein spezialgesetzlicher Anspruch nach dem Landesumwelt-informationsgesetz (LUIG) scheidet aus.“

Der Umweltschutz war nicht Bestandteil meines Auskunftsersuchens.

 

5.  Zitat: „Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die begehrten Auskuenfte besteht ebenfalls nicht. Dieser wird zum Teil aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitet (vgl. VG Meiningen, Beschl. V. 12.06.1996 – 2 K 681/94.Me – Rn. 22 – juris) und setzt ein berechtigtes Interesse derjenigen Person voraus, die die Auskunft ersucht (vgl. BVerwG. Urt. V. 20.02.1990 – 1 C 42/83 – Rn. 29 Juris). Ein solches berechtigtes Interesse besteht nicht und machen Sie auch nicht geltend.“

Bei einem Verdacht auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, wie ich es geltend gemacht habe, ist das berechtigte Interesse jedes einzelnen Buergers im § 258 StGB verankert und gerechtfertigt. 

 

6.     Zitat: „Im Rahmen der verbleibenden Frage, ob Auskunft nach Ausuebung pflichtgemaeßen Ermessens erteilt wird, hatte sich das Regierungspraesidium Tuebingen dafür entschieden, Ihnen keine weitergehenden Auskuenfte zur erteilen. Maßgebend hierfuer war auf der Seite der Institute, die Tierversuche durchfuehren, die Wissenschaftsfreiheit, die auch die Grundlagenforschung und die Moeglichkeit beinhaltet, die gewonnenen Ergebnisse zuerst zu publizieren und auf Ihrer Seite das  auf Art. 2 Abs. 1 GG gestuetzte Interesse, Auskuenfte von Behoerden zu erhalten. Dabei sind die von den Instituten in deren Internet-Auftritten bereitgestellten Informationen aus Sicht des Regierungspraesidiums Tuebingen ausreichend, um sich über die Problematik der Tierversuche an Primaten in Tuebingen zu informieren. Diese Abwaegung des Regierungspraesidiums Tuebingen ist aus fachaufsichtlicher Sicht nicht zu beanstanden.“

Wie ich es in meinem Widerspruch und Beschwerde an das Regierungspraesidium vom 21.05.12 in 6 Punkten (a bis f) beanstandet habe, waren die Links auf die Internet-Auftritte der Forschungsinstitute keinesfalls geeignet und ausreichend, meine Fragen zu beantworten und die für Außenstehende erwuenschte Transparenz über die langjaehrig durchgefuehrten Primatenversuche in Tuebingen herbeizufuehren. Dabei ist zu vermerken, dass keine der von mir erwuenschten Informationen in irgendeiner Weise datengeschuetzte Informationen beruehrte.

Die Wissenschaftsfreiheit befreit weder die Forscher noch die genehmigende Behoerden von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die 2002 durch die Erklaerung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang verabschiedet wurden und für alle Bundeslaender als unmittelbar geltendes Recht verbindlich sind.  

Dabei sind jedoch Informationen über die Primatenversuche in Tuebingen in der Oeffentlichkeit bereits bekannt, die durchaus einen berechtigten Verdacht auf Verstoß gegen das TierSchG erlauben, wie z.B. die umfangreiche zusammengestellte Akte über diese Versuche, sowie die Datenbank und die Protestaktionen der Vereinigung Aerzte gegen Tierversuche e.V.: Stoppt Affenqual in Tuebingen!

Aus diesen in der Oeffentlichkeit bereits verfuegbaren Informationen koennen nämlich mehrere Anhaltspunkte auf Verstoeße gegen das TierSchG herausgearbeitet werden:

a)     Aehnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Jahrzehnten an mehreren Forschungsstandorten durchgefuehrt. Dies bedeutet einen Verstoß gegen das TierSchG § 8, 1b:

Zitat: „Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschoepfung der zugaenglichen Informationsmoeglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die ueberpruefung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlaesslich ist;“

Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten Bremen, Muenchen, Berlin, Bochum und Magdeburg aehnliche Versuche in der Hirnforschung langjaehrig durchgefuehrt werden, wobei in Muenchen, Berlin, Bremen und Bochum die zustaendigen und verantwortlichen Behoerden bereits keine Genehmigungen für solche Versuche mehr erteilen.

 

b)    Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgefuehrten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG § 7, (3):

Zitat: „Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgefuehrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schaeden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu laenger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden fuehren, duerfen nur durchgefuehrt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Beduerfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Loesung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

In der Grundlagenforschung, die nach Auskunft des Regierungspraesidium Tuebingen vorwiegend mit den Primaten in Tuebingen betrieben wird, werden keine wesentlichen Beduerfnisse von Mensch oder Tier erforscht, so daß das Vorhandensein des vom Gesetz geforderten vernuenftigen Grundes fehlen duerfte:

TierSchG – Erster Abschnitt – Grundsatz – § 1 :

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschoepf dessen Leben und Wohlbefinden zu schuetzen. Niemand darf einem Tier ohne vernuenftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaeden zufuegen.“

  

c)     Das Gesetz fordert die Foerderung von tierversuchsfreien Alternativ-forschungsmethoden (Zentralstelle ZEBET) –  TierSchG §7 (2):

Zitat: „Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlaesslich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu pruefen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Es ist nicht ersichtlich, dass die Zentralstelle ZEBET vor Erteilung der Genehmigungen bemueht wurde und dass andere Methoden oder Verfahren bei diesen langjaehrigen Tierversuchen in Tuebingen in Erwaegung gezogen wurden. Es ist zum Beispiel seit Jahrzehnten moeglich, die Erforschung der grundlegenden Mechanismen der  Informationsverarbeitung im Gehirn mit freiwilligen menschlichen Probanden durch nicht invasive Forschungsmethoden zu betreiben und dies wurde z.B. bereits in den 80igen Jahren mit den bekannten Libet-Experimenten erforscht oder z.B. auch seit Jahrzehnten durch moderne Forschungsverfahren wie die transkranielle Magnetstimulation (TMS), siehe: Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen!

In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Experten aus der Fachwelt:

Zitat: “Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben koennten, gaebe es für jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und ueberdies ueber therapeutische Zwecke aussagekraeftigeres freiwilliges Humanexperiment.”
Prof. Jean-Claude Wolf, Professor für Ethik und politische Philosophie, Schweiz 

Zitat: “Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkaeuern zu schließen.”
Prof. Dr. Klaus Gaertner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978

 

Vor diesem Hintergrund erscheint mir die rechtliche Wuerdigung meiner Fachauf-sichtsbeschwerde in Ihrem o.g. korrigierten Schreiben vom 06.11.12 nicht geeignet, die von mir ausgefuehrten Anhaltspunkte zu einem  Verdacht auf Verstoeße gegen das TierSchG bei diesem wichtigen oeffentlichen Anliegen mit Verfassungsrang auszuraeumen. Eine erneute Pruefung dieses Sachverhaltes mit Einbeziehung der Tierschutzkommission gemaeß Art. 20 a Grundgesetz und § 16b TierschG sowie mit Einbeziehung der Landtagsabgeordneten im Rahmen einer Fachaufsichtsbeschwerde (abgeleitet vom Petitionsrecht GG) ist aus meiner Sicht unbedingt erforderlich.

Mit freundlichen Gruessen
Gabriele Menzel
 

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM.INT.



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