Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Mitmachaktion! Bürgerinitiative „Stopp Tierversuche in der EU“

Eine Information aus der Webseite „Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Mitmachaktion! Bürgerinitiative „Stopp Tierversuche in der EU“

 

 

 

 

 

 

Der Verein Ärzte gegen Tierversuche unterstützt die Bürgerinitiative http://www.stopvivisection.eu/, die ein Verbot aller Tierversuche in der EU zum Ziel hat. Vorgeschlagen wird, die neue Tierversuchsrichtlinie – die vollends die Handschrift der Nutznießer von Tierversuchen trägt – zu verwerfen und durch eine neue abzulösen, die die Anwendung tierversuchsfreier Verfahren anstelle von Tierversuchen verbindlich regelt.

Auf Grundlage des § 11 des Vertrags von Lisabon ist es Bürgern seit April 2012 möglich, wichtige Anliegen an die Europäische Kommission herangetragen, die per Gesetz geregelt werden sollen. Nur wenn es gelingt, 1 Million Unterschriften zu sammeln, kann eine Petition bei Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. 

Die Bürgerinitiative kann noch bis zum 1. November 2013 online unterstützt werden! Bitte mitmachen!

Weitere Information:

Bürgerinitiative STOP VIVISECTION online unterzeichnen (Deutsch) >>

Informationen zur Bürgerinitiative (Deutsch) >>

Internetseite der Bürgerinitiative (Englisch, Französisch, Italienisch) >>

EU-Tierversuchsrichtlinie – Hintergrundinfos >>

 



Petition gegen Tierversuche bei L’Oréal

Eine Petition aus den USA bei change.org, gestartet von Courtney Lustic : Petition gegen Tierversuche bei L’Oreal  

 

L’Oreal: Stop testing on animals or using any animal products!
Go cruelty free!

 

Bitte unterzeichnen und verbreiten – Danke!

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Ich boykottiere Air France. Arrêtez le transport de singes !

 

Informationen aus der Webseite Ärtze gegen Tierversuche e.V. :

 

 

Nein zu Air France

Jedes Jahr werden Zehntausende Affen um den Globus geflogen, um im Tierversuchslabor zu Tode gequält zu werden.

Langschwanzmakaken, Rhesusaffen und Affen anderer Arten werden in Ländern wie Mauritius, China, Vietnam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Philippinen, Tansania und Barbados in der Wildnis gefangen oder unter unsäglichen Bedingungen gezüchtet.

Für den Transport werden die Tiere in kleine Holzkisten gepfercht, in denen sie kaum stehen können. Die Kisten reisen als Cargo im Rumpf von Passagier-maschinen mit. Kaum ein Fluggast ahnt, was sich unter ihm abspielt. Auf den Langstreckenflügen leiden die Affen Hunger und Durst, Angst und Stress durch Lärm, extreme Temperaturschwankungen und schlechte Belüftung. Dazu kommen Umladungen und Verspätungen. Viele überleben die oft Tage dauernden Torturen nicht. […]
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Aktionen gegen Air France am Flughafen München und Düsseldorf

Im Rahmen einer weltweiten Aktionswoche gegen die Affentransporte durch die Fluglinie Air France veranstalteten die Arbeitsgruppen München und Köln der Ärzte gegen Tierversuche e.V. am 01. Dezember 2012 Aktionen an den Flughäfen München und Düsseldorf.

Air France ist die letzte europäische Fluglinie, die immer noch Affen aus ihren Heimatländern in Versuchslabore in Europa und Amerika transportiert.

Fotobericht München

Die AG München protestierte direkt neben den Check-in-Schaltern der Air France mit Transparenten, Postern und Plakaten in deutscher, englischer und französischer Sprache. Zahlreiche Flugblätter und Broschüren wurden an Passagiere, Passanten, Boden- und Flugpersonal verteilt.
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Ich boykottiere Air France. 

Air France fliegt Affen in den Tod!  Arrêtez le transport de singes !

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Grausame Primatenversuche in der Hirnforschung in Magdeburg

Seit Jahren werden in Magdeburg Versuche mit Primaten durchgeführt, siehe zum Beispiel Berichte der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. : Tierversuche in Brennpunkt – Magdeburg und Grausame Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg.

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit dieser langjährigen Primatenversuche in der Hirnforschung in Frage. Nachstehend geben wir den Verlauf unseres Austausches mit der genehmigenden Behörde wieder, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale):
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12.11.12 – Anfrage an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten, Halle (Saale)

Betr: Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen im Leibniz-Institut
für Neurobiologie (LIN), Magdeburg und ZENIT GmbH Magdeburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Anfrage hin informierte mich Herr Minister Dr. Hermann Onko Aeikens, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Genehmigung von Tierversuchen in Magdeburg ist.

Ich vermute einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Primatenforschung in Magdeburg und bitte um Beantwortung folgenden Fragen im öffentlichen Interesse:

1) Für welche Forschungszwecke werden Primatenversuche in Magdeburg durchgeführt:

a) In der Grundlageforschung

b) In der medizinischen Forschung

c) In der pharmazeutischen Forschung

d) In der Toxikologie

2) Seit wann werden Primatenversuche in Magdeburg durchgeführt?

3) Zu welchen Erfolgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren haben nach Kenntnis Ihrer Behörde die in Magdeburg durchgeführten Versuche bei den jeweiligen Forschungszwecken bis jetzt geführt?

4) Auflistung der Versuche, die aktuell von Ihrer Behörde genehmigt sind (bzw. wofür ein Genehmigungsantrag aktuell vorliegt), mit folgenden Angaben:

a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung

b) Anzahl und Art der eingesetzten Tiere

c) Beschreibung des Versuchs

d) Forschungszweck und angestrebtes Nutzen

e) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungsstellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

f) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung keine tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zur Verfügung standen (Zentralstelle ZEBET)

5) Wie beurteilt Ihre Behörde die Information, dass die jeweils zuständigen Behörden die Genehmigungen für Primatenversuchen in Berlin, München, Bremen und Bochum nicht mehr erteilt haben? Siehe z.B. hier Information der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. : Der Fall Bremen

6) Wie beurteilt Ihre Behörde die Studien und Berichte aus der Fachwelt über die Sinnlosigkeit und die Grausamkeit der Primatenversuche? Siehe zum Beispiel hier: Hirnforschung an Affen: Grausam und sinnlos

Ich berufe mich auf das Informationsfreiheitgesetz und möchte auch dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz hinweisen.

Ich danke im Voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 31.12.2012 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Roswitha Taenzler

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
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11.12.12 – Antwort vom Landesverwaltungsamt, Halle (Saale)

Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitgesetz vom 12.11.2012;
Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen im Leibnitz-Institut
für Neurobiologie Magdeburg und ZENIT GmbH Magdeburg

Sehr geehrte Frau Taenzler,

Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Für Behörden des Landes Sachsen-Anhalt gilt jedoch das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Daher haben ich Ihren Antrag als Antrag auf Auskunftserteilung nach dem IZG LSA gewertet.

Ihr o.g. Antrag wurde dem Referat Justitiariat als innerhalb des Landesverwaltungsamtes für die Durchführung des IZG LSA zuständiges Referat zur Prüfung übergeben.

Zu den von Ihnen im Hinblick auf die Durchführung von Primatenversuchen in Magdeburg gestellten Fragen ist Folgendes auszuführen:

Zu Frage 1:

Die Primatenversuche werden in der Grundlagenforschung durchgeführt und dienen Vorbeugung, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder dem Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier.

Zu Frage 2:
Seit dem 16.03.1998 werden Primatenversuche in Magdeburg durchgeführt.

Zu Frage 4:

Versuch 1:

a) Die Genehmigung wurde am 16.07.2012 erteilt und ist bis zum 31.07.2015 befristet.

b) Es sind 10 Makaka fascicularis eingesetzt.

c) Tiefe Hirnstimulation zur Behandlung von Epilepsie im Primatenmodell

d) Die Versuche werden in der Grundlagenforschung durchgeführt und dienen Vorbeugung, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder dem Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier.

e) und f)

Die von Ihnen verlangten Bestätigungen beziehen sich auf Recherchen, die vom Tierschutzgesetz und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 nicht vorgesehen sind. Daher sind hierzu keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden.
Versuch 2:

a) Die Genehmigung wurde am 16.7.2012 erteilt und ist bis zum 31.07.2015 befristet.

b) Es sind 8 Makaka fascicularis eingesetzt.

c) Neuronale Korrelate des sensorischen Arbeitsgedächtnisses in der Hörrinde und im präfrontalen Kortex von Affen

d) Die Versuche werden in der Grundlagenforschung durchgeführt.

e) und f)

Die von Ihnen verlangten Bestätigungen beziehen sich auf Recherchen, die vom Tierschutzgesetz und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 nicht vorgesehen sind. Daher sind hierzu keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden.

Zu den Fragen 3, 5 und 6 sind ebenfalls keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden. Fragen zu nicht aktenmäßig untersetzen Positionen sowie Rechtsauffassungen der Behörde sind nicht nach dem IZG LSA zu beantworten, da es an der Eigenschaft einer aufgezeichneten amtlichen Information fehlt (vgl. Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Schasen-Anhalt zum IZG LSA – § 2, S. 17).

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die Durchführung des IZG LSA gemäß § 10 IZG LSA kostenpflichtig ist. Die Gebühr bemisst sich dabei nach dem angefallenen Zeitaufwand. Über die Kosten wird Ihnen ein gesonderter Kostenbescheid zugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Münscher-Paulig

 

 

11.01.13 – Antwort an das Landesverwaltungsamt Halle (Saale)

Betr.: Durchführung von Primatenversuchen in Magdeburg
Meine Anfrage vom 12.11.2012
Ihr Schreiben vom 11.12.2012
(AZ 503.1.1. 5114-14/12 – Sachbearbeitung Frau Münscher-Paulig)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihr Schreiben vom 11.12.2012 in obiger Angelegenheit und komme auf Ihre Aussagen zu den von Ihrem Amt nicht beantworteten Fragen 3 und 4 aus meiner Anfrage zurück:

Frage 3) aus meiner Anfrage vom 12.11.2012:

Zitat:
Zu welchen Erfolgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren haben nach Kenntnis Ihrer Behörde die in Magdeburg durchgeführten Versuche bei den jeweiligen Forschungszwecken bis jetzt geführt?
Zitatende

 

Ihre Antwort aus Ihrem Schreiben vom 11.12.2012:

Zitat:
Zu den Fragen 3, 5 und 6 sind ebenfalls keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden. Fragen zu nicht aktenmäßigen untersetzten Positionen sowie Rechtsauffassungen der Behörde sind nicht nach dem IZG LSA zu beantworten, da es an der Eigenschaft einer aufgezeichneten amtlichen Information fehlt (vgl. Anwendungshinweis des Landesbeauftragten für die lnformationsfreiheit Sachsen-Anhalt zu IZG LSA – S 2, S. 17).
Zitatende

 

Diese Antwort wirkt für Bürger äußert befremdlich. Gemäß Informationen aus den Medien haben nämlich die Forscher mit dem Antrag zur Genehmigung des Versuchsvorhabens substantiiert nachzuweisen, dass das Vorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist, was logischerweise impliziert, daß die genehmigende Behörde sowohl den im Forschungsantrag angestrebten Nutzen, als auch die Nachweise von umsetzbaren Erkenntnissen zur Kenntnis nehmen muss und in der Akte festzuhalten hat.

Ich zitiere hier zum Beispiel Informationen von einem führenden Hirnforscher, der auch langjährig solche Versuche in Frankfurt durchführt:

Zitat Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max-Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt in der Zeitschrift „Gegenworte“ Nr. 4, 1999:

Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchs-ergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zu-nehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.

Zitatende

Demzufolge wäre die Antwort Ihres Amtes auf meine Frage über die Erfolgen der Versuchsreihe für die Gesundheit von Menschen oder Tieren, dass keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden sein müssen, nicht zutreffend und würde auf nicht gesetzeskonforme Genehmigungen schließen lassen.

 

Fragen 4) e und f aus meiner Anfrage vom 12.11.12:

Zitat:
e) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungs-stellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

f) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung keine tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden zur Verfügung standen (Zentralstelle ZEBET)
Zitatende

Ihre Antwort aus Ihrem Schreiben vom 11.12.12:

Zitat:
e) und f)

Die von lhnen verlangten Bestätigungen beziehen sich auf Recher-chen, die vom Tierschutzgesetz und der allgemeinen Verwaltungs-vorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 nicht vorgesehen sind. Daher sind hierzu keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden.
Zitatende

Auch diese Antwort wirkt für Bürger äußerst befremdlich. Das Tierschutzgesetz (§§ 7 und 8 ) verpflichtet die genehmigende Behörde zu prüfen, dass das Versuchsvorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist, unter Berücksichtigung von folgenden Einschränkungen:

– Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen.

Dies setzt voraus, dass die Behörde vor Erteilung der Genehmi-gung Recherchen anstellen muss, ob die beantragten Versuche nicht an anderen Forschungsstandorten schon durchgeführt wurden oder durchgeführt werden. Diese Recherchen stellen also sehr wohl eine vom Tierschutzgesetz aufgezeichnete amtliche Information, die zu der Genehmigungsakte gehört. Dadurch hätte Ihre Behörde feststellen können, dass solche Versuche in der Hirnforschung schon langjährig an anderen Forschungsstandorten durchgeführt wurden bzw. durchgeführt werden (Frankfurt, Tübingen, Bochum, München, Berlin, Göttingen).

Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativmethoden.

Zu diesem Zweck stellt die staatlich finanzierte Zentralstelle ZEBET (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) den Forschern und den genehmigenden Behörden eine umfangreiche Datenbank zu Alternativ-forschungsmethoden zur Verfügung. Diese Recherchen stellen also auch sehr wohl eine vom Tierschutzgesetz aufgezeichnete amtliche Information, die vor Erteilung der Genehmigung einzuholen ist und zu der Genehmigungsakte gehört. Dadurch hätte Ihre Behörde zum Beispiel feststellen können, dass moderne tierversuchsfreie Verfahren in der Hirnforschung schon langjährig den Forschern zur Verfügung stehen, siehe zum Beispiel einen Bericht der Organisation Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Hirnforschung mit Sinn und Verstand – Ohne Affen

Abschließend möchte ich zu Ihrer folgenden Aussage in Ihrem Schreiben vom 11.12.12 Stellung nehmen:

Zitat:
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die Durchführung des IZG LSA gemäß § 10 IZG LSA kostenpflichtig ist. Die Gebühren bemisst sich dabei nach dem angefallenen Zeitaufwand. Über die Kosten wird lhnen ein gesonderter Kostenbescheid zugehen.
Zitatende

Wie Sie es aus meiner Anfrage vom 12.11.12 entnehmen konnten, informierte mich Herr Minister Dr. Hermann Onko Aeikens auf meine Frage hin, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Genehmigung von Tierversuchen in Magdeburg ist, so dass meine Anfrage ersichtlich – und auch ausdrücklich in meinem Schreiben vom 12.11.12 – im öffentlichen Interesse erfolgte. Ich engagiere mich ehrenamtlich, um die notwendige Transparenz bei den Primatenver-suchen in Magdeburg herbeizuführen und den legitimierten Informationsbedarf der interessierten Öffentlichkeit zu befriedigen.

Für die Erhebung von Gebühren verweist das IZG LSA im § 10 auf das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, jedoch wird nirgendwo im IZG LSA angeordnet, dass die Regelung der Gebührenbefreiung bei Auskünften, die im öffentlichen Interesse erfolgen, aufgehoben wird. Ich berufe mich dementsprechend auf das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt:

Zitat:
VwKostG § 6 Kostenermäßigung und Kostenbefreiung
Für bestimmte Arten von Amtshandlungen können aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebühren-ermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen oder zugelassen werden.
Zitatende

und beantrage eine Gebührenbefreiung für meine Anfrage im öffentlichen Interesse.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Roswitha Taenzler

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.



Moderne Forschung ohne Tierversuche

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
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Ärzteverein begrüßt aktuell vorgestellte Neuentwicklungen

Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich erfreut über aktuelle Neuentwicklungen tierversuchfreier Test-verfahren, die sich direkt an der Situation des Menschen orientieren. Nach Ansicht des Vereins ist aus ethischen Gründen und mangels Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen ein Paradigmen-wechsel weg vom grausamen System Tierversuch notwendig.

Auf einem Fachkongress in Linz, Österreich, an dem der Ärzteverein teilnahm, wurden zahlreiche moderne Forschungsmethoden ohne die Verwendung von Tieren vorgestellt. So wurde an der Universität Newcastle, England, ein Modell zur Erforschung der Epilepsie entwickelt, das die direkte Untersuchung mittels EEG in Kombination mit Untersuchungen an Hirngewebe betroffener Patienten, das bei medizinisch notwendigen Operationen anfällt, kombiniert. Die üblicherweise in diesem Bereich durchgeführten Tierversuche, in denen Symptome der Epilepsie beispielsweise an Ratten künstlich erzeugt werden, haben dagegen nach Aussage der Ärztevereinigung mit der menschlichen Erkrankung nichts gemein und können daher keine relevanten Erkenntnisse liefern.

Forscher aus München haben aus menschlichen Zellen ein Modell der Hornhaut entwickelt, die wie im echten Auge aufgebaut ist und an der sich Substanzen testen lassen. Im Vergleich zum Tierversuch zeigte dieses Modell eine geringere Variation. Tübinger Wissenschaftler haben eine ‚Leber auf einem Chip‘ entwickelt, die die Struktur des menschlichen Organs lebensecht darstellt. So kann die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Zelltypen erforscht werden, was wertvolle Rückschlüsse über chronische Lebergiftigkeit erlaubt. An der Universität Bern haben Wissenschaftler mit Hilfe von menschlichen Zellen ein Modell der Lunge entwickelt, um Behandlungsstrategien für schwerwiegende Erkrankungen wie bösartige Tumore zu entwickeln.

Der Verein begrüßt es, dass immer mehr Wissenschaftler die Vorzüge der tierversuchsfreien Forschung wie Zellsysteme, Biochips oder Computersimulationen erkennen und innovative Forschung betreiben. »Tierversuche haben keine zuverlässige Aussagekraft für den Menschen. Die Reaktion auf ein und dieselbe Substanz kann von Tier zu Tier und von Tier zu Mensch vollkommen gegensätzlich sein«, erläutert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung. Untersuchungen, die auf dem Kongress angeführt wurden, bestätigen dies. So liegt die Übereinstimmung bei Tests auf krebserregende Wirkung zwischen Ratte und Mensch nur bei 69%, Maus und Ratte zeigen sogar nur in 57% eine vergleichbare Reaktion.

Der ‚Europäische Kongress für Alternativen zum Tierversuch’ in Linz fand zum 17. Mal statt. Moderne und ethische Forschung funktioniert nach Aussage der Experten des Vereins Ärzte gegen Tierversuche nur ohne Tierversuche. Sie fordern daher ein Ende aller Tierversuche, um den Weg frei zu machen für eine tierversuchsfreie Medizin und Wissenschaft, die nicht nur Tiere vor einem qualvollen Tod im Labor bewahrt, sondern auch die Basis bietet für den best möglichen Schutz des Menschen vor unerwünschten Nebenwirkungen und zur Entwicklung von patientenspezifischen Therapiemöglichkeiten.

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Für Tierexperimentatoren gilt: Veröffentliche oder sterbe!

Ich mache auf meinen Kommentar vom 27.12.12 auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 13.12.12 mit einem Interview von Andreas Kreiter Debatte um Tierversuche – “Diese Hirnforschung ist nur mit Affen möglich” aufmerksam:

 

76. Veröffentliche oder sterbe

Ich würde nicht unbedingt unterstellen, dass die Tierexperimentatoren aus sadistischer Veranlagung solche Versuche durchführen, es gibt aber einen Umstand in der Wissenschaft, der nicht zu unterschätzen ist: Will ein Wissenschaftler Karriere machen und hohe Positionen besetzen, muss er viele Publikationen nachweisen. Es gilt das Motto „Publish or perish“, (veröffentliche oder sterbe), siehe

Wikipedia:

Publish or perish (english für „veröffentliche oder gehe unter“) ist eine im Wissenschaftsbetrieb gängige Redewendung, insbesondere an Universitäten. Ausgedrückt wird mit dieser Hyperbel, dass Forscher einem starken informellen Druck ausgesetzt sind, ihre Ergebnisse möglichst zahlreich und in möglichst angesehenen Verlagen oder Fachzeitschriften zu veröffentlichen, um ihr wissenschaftliches Renommee zu steigern.

Ehrgeizige (und wohl auch besonders unsensible) Wissenschaftler haben keine Hemmungen, irgendwelche Experimente mit Tieren durchzuführen, immer wieder und immer wieder, Hauptsache viele und mit hochtrabenden angestrebten Zielen, damit viele hochtrabende Publikationen rausspringen. Das Leiden und der Tod der Tiere, sowie die Wahrscheinlichkeit, dass bedeutende neue Erkenntnisse für die Gesundheit von Menschen daraus resultieren könnten, ist dann völlig zweitrangig: Primär ist die Karriere bzw. die wissenschaftliche Renommee, die Tiere zählen nicht. „Publish“ für die Experimentatoren, „perish“ für die Tiere. Das macht solchen Wissenschaftlern nichts aus.

 

Die Vereinigung Ärtze gegen Tierversuche e.V. hat diesen Umstand in der Tierversuchsforschung besonders ersichtlich in einer Broschüre veranschaulicht:

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Winterschlaf hilft gegen Alzheimer
und andere Absurditäten aus der Tierversuchsforschung

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Der angebliche Nutzen von Tierversuchen ist nur vorgeschoben. Diese Broschüre zeigt anhand von 81 Beispielen, worum es in der tierexpe-rimentellen Forschung tatsächlich geht: um Befriedigung der Neugier auf Kosten von fühlenden Lebewesen, um Forschungsgelder und um die Bestätigung von längst bekanntem Wissen.
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Broschüre bestellen oder zum kostenlosen Download…

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Stoppt Affenversuche in Tübingen – GRÜNE brechen Wahlversprechen

Ein Artikel aus der Webseite Tübingen für Tiere:

 

GRÜNE brechen Wahlversprechen – unsere Kundgebung gegen die Tübinger Affenversuche vom 12. Mai 2012

Seit vielen Jahren betreiben drei Tübinger Institute – das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik, das Hertie-Institut sowie das Institut für Zoologie – sog. Spitzenforschung an lebenden Rhesusaffen. Dabei handelt es sich um Grundlagenforschung, die primär der wissenschaftlichen Neugier dient. Ein Nutzen für menschliche Patienten ist nicht erwiesen. Die hochintelligenten und empfindsamen Affen werden u. a. wochenlang in sog. Primatenstühlen fixiert, in denen sie sich nicht bewegen können. Von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung wurde dies mit Berufung auf die im Grundgesetz verankerte „Lehr- und Forschungsfreiheit“ stillschweigend hingenommen, wobei den Anforderungen des Tierschutzes, der seit 2002 ebenfalls im Grundgesetz verankert ist, keinerlei Rechnung getragen wurde. Die GRÜNEN versprachen zur letzten Landtagswahl 2011 das Ende dieser sinnlosen Tierversuche. Im Koalitionsvertrag wurde sogar explizit vereinbart, Tierversuche landesweit auf die allernotwendigsten Fälle zu reduzieren.

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Siehe auch in diesem Blog:

Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden

Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden.

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Skandalurteil Andreas Kreiter: Tierexperimentatoren müssen sich dem Wertewandel beugen

Ich mache auf meinen Kommentar vom 26.12.12 auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 13.12.12 mit einem Interview von Andreas Kreiter Debatte um Tierversuche – “Diese Hirnforschung ist nur mit Affen möglich” aufmerksam:

 

74. Kommentar von Jocelyne Lopez – 26.12.12
Den Wertewandel in der Praxis umsetzen

Die Versuchsgegner-Bewegung ist grundsätzlich eine gewaltfreie Bewegung: Aufklärung und im geringen Umfang auch Proteste. Wer schon an Straßenprotesten teilgenommen hat, kann bezeugen, dass friedlich protestiert wird, durch eine bunte Mischung aus der Gesellschaft, Männer und Frauen, alt und jung, Familien, Fachleute, Politiker, Künstler und Musiker. Die einzige Gewalt, die dort zu sehen ist, sind die geschundenen Körper der Versuchstiere auf Plakaten.

Eine wichtige Frage, die bei den beschriebenen Gewaltdrohungen gegenüber Andreas Kreiter zu stellen wäre, ist – unabhängig von der abscheulichen psychischen Belastung, die ihm damit angetan wird – warum bei dieser gesellschaftlichen Auseinandersetzung über die Tierversuche, die Millionen von Menschen in der Bevölkerung berührt, bei einer geringen Anzahl von Betroffenen die Gefahr der Radikalisierung und der Gewaltbereitschaft entsteht?

Diese Erscheinungen sind ein wichtiger Indikator, dass man an die Grenze der sozialen Belastbarkeit ankommt, was unbedingt von den Verantwortlichen wahrzunehmen ist. Gewalt entsteht in einer gesunden Gesellschaft nicht von allein, Gewalt wird durch Gewalt erzeugt, auch durch Verzweiflung und Ohnmachtsgefühle. Man wird nicht das Problem der Gewalt lösen, indem man die Tierexperimentatoren unter Polizeischutz stellt, sondern nur dann, wenn der Wertewandel, der in der Gesellschaft stattgefunden hat und 2002 seine Verankerung in der Verfassung gefunden hat, in der Praxis umgesetzt wird.

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Gravierende Kollateralschäden der Tierversuche für Mensch und Gesellschaft

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Skandalurteil Andreas Kreiter: Briefaktion gegen Hirnforschung an Affen

Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Hoch fragwürdige Einstellung von Andreas Kreiter

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter



Hoch fragwürdige Einstellung von Andreas Kreiter

Ich mache auf meinen Kommentar vom 25.12.12 auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 13.12.12 mit einem Interview von Andreas Kreiter Debatte um Tierversuche – “Diese Hirnforschung ist nur mit Affen möglich” aufmerksam:

 

69. Kommentar von Jocelyne Lopez vom 25.12.12
Hoch fragwürdige Einstellung von Andreas Kreiter

In der Tat, wenn man mit Tieren forschen kann, dann kann man auch so lange ohne Tiere forschen, zumal weltweit seit Jahrzehnten Hirnforscher auf die Einsicht gekommen sind, dass man ohne Gewalt, Schmerzen, Leiden und Schäden an Tieren gefahrlos und effektiverer eine solche Forschung an freiwilligen menschlichen Probanden durchführen kann oder an erkrankten oder verletzten Patienten gängig durchführt – und somit logischerweise auch aussagekräftigere und brauchbare Ergebnisse erzielen kann, siehe z.B. einen Bericht von Fachexperten der Tierversuche „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

Hirnforschung mit Sinn und Verstand – Ohne Affen

Die Einstellung von Hirnforschern wie Andreas Kreiter, die daraus besteht, mit Gewalt, Leiden, Schmerzen und Schäden solange mit Tieren zu forschen, wie es Tiere gibt, erinnert mich an die Einstellung der Waffenlobbyisten in den USA: gegen Waffengewalt, noch mehr Waffen…

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Skandalurteil Andreas Kreiter: Briefaktion gegen Hirnforschung an Affen

Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

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Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Ich mache auf meinen Kommentar vom 24.12.12  auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 13.12.12 mit einem Interview von Andreas Kreiter  Debatte um Tierversuche – „Diese Hirnforschung ist nur mit Affen möglich“ aufmerksam:

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67. Kommentar von Jocelyne Lopez vom 24.12.12
Die Tierversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig
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Das Urteil des OVG ist nicht nur verfassungswidrig, weil es unzulässig der verantwortlichen Behörde ihre im §15 TierSchG vorgeschriebene ethische Abwägungspflicht willkürlich abgesprochen hat, um stattdessen sein eigenes, nicht legitimiertes Ermessen durchzusetzen, sondern auch weil diese Experimente selbst gesetzwidrig sind:

TierSchG–§1

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
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Der geforderte „vernünftige Grund“ kann nur unter Einhaltung der Einschränkungen von §§ 7 und 8 TierSchG vorhanden sein:

1) Vermeidung von Doppel- und Wirderholungsversuchen

2) Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden

3) Nachweis von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit von Menschen oder Tieren
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Keine dieser 3 Bestimmungen wird bei den Primatenversuchen von Andreas Kreiter eingehalten:

1) Diese Versuche wurden oder werden schon seit Jahrzehnten in anderen Standorten durchgeführt (Frankfurt, Tübingen, München, Berlin, Bochum, Magdeburg, Göttingen)

2) Es gibt seit Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse für die Gesundheit von Menschen oder Tieren

3) Es gibt seit Jahrzehnten weltweit tierversuchsfreie Alternativforschungs-methode (z.B. TMS-Verfahren)

Die Einreichung einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Skandalurteil des Bremer OVG ist dringend geboten.

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Skandalurteil Andreas Kreiter: Briefaktion gegen Hirnforschung an Affen

Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter



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