Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Bayer-Jubiläum: Profitgier des Pharmariesen auf Kosten von Mensch und Tier

Aktuelle Informationen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
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Bayer-Jubiläum:
Ärzteverein kritisiert Profitgier des Pharmariesen auf Kosten von Mensch und Tier

Anlässlich der heutigen 150-Jahresfeier des Pharmakonzerns Bayer sieht der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuch keinen Grund zur Freude. Bayer testet Lacke, Schmiermittel und Arzneimittel an Tieren, vorgeblich zum Wohle des Menschen. Tatsächlich geht es laut Verein einzig um den Profit und die rechtliche Absicherung. Tierversuche seien unethisch und verantwortungslos nicht nur Tieren, sondern auch Menschen gegenüber, da die Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar sind.

Auf der Internetseite wirbt der Pharmariese anlässlich seines Jubiläums mit der Mission »Science For A Better Life (Wissenschaft für ein besseres Leben)«. Darüber, dass von den jährlich bundesweit rund 3 Millionen Tieren, die in Versuchen leiden und sterben, allein rund 170.000 bzw. fast 6 Prozent auf das Konto von Bayer gehen, ist allerdings nichts zu lesen, ebensowenig über die in Deutschland jedes Jahr mindestens 58.000 Menschen, die Opfer von tiererprobten Arzneimitteln werden und sterben.

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die nach Angaben der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) zu den prominenten Gästen der Jubiläumsfeier zählt, sollte nach Ansicht der Ärztevereinigung lieber Verantwortung zeigen und konkrete Konzepte zum Ausstieg aus der tierexperimentellen Forschung vorlegen, anstatt weiterhin eine tierfeindliche Politik zu führen und kurz vor der Bundestagswahl in den Kreisen der finanzstarken Tierversuchslobby Wählerstimmen zu gewinnen. […]

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Stoppt REACH-Tierversuche!

Online-Petition: REACH Stoppen!

Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik!

Unsere aktuell laufende Online-Petition gegen die äußerst grausamen und überflüssigen REACH Tierversuche (es gibt wirksame und einsetzbare tierversuchsfreie Alternativ-methoden) ist jetzt auch zugänglich über die Seite meiner Homepage

Angehörige

jetzt auch hinterlegt mit dem schönen Song „Animals eyes“ von Hans-Werner und Melanie Dietzsch.

Da einsetzbare tierversuchsfreie Alternativmethoden existieren, sind die REACH-Versuche in der heutigen Form nach dem Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 gesetzwidrig.

 

Bitte, bitte, mitmachen und die Petition in Eurem persönlichen Bekanntenkreis weiterleiten! 

Die Petition ist ganz einfach zu unterschreiben und es gibt auch die Option, dass der Name des Unterzeichners im Internet nicht veröffentlicht wird.

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Europaweite Aktionswoche gegen Botox-Tierversuche – Proteste in 13 Ländern

Aktuelle Information des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.: 

 

Europaweite Aktionswoche gegen Botox-Tierversuche 
Proteste in 13 Ländern

 

 

Die Frankfurter Firma Merz testet ihre Botox-Produkte immer noch an Tausenden von Mäusen, obwohl eine tierversuchsfreie Methode seit zwei Jahren behördlich anerkannt ist. Dagegen protestieren am kommenden Samstag Tierversuchsgegner in dreizehn Ländern. In Deutschland sind Aktionen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche in Braunschweig, Freiburg, Köln, Mienenbüttel bei Hamburg und München geplant.

Botulinumtoxin – besser bekannt als Botox – ist ein Nervengift, das zum Beispiel gegen Lidzuckungen, zum großen Teil aber für kosmetische Zwecke wie die Glättung von Gesichtsfalten eingesetzt wird. Jede Produktionseinheit wird in Tierversuchen getestet, d.h. je mehr Botox verkauft wird, desto mehr Tiere müssen leiden. Gruppen von Mäusen wird die Substanz in verschiedenen Verdünnungen in die Bauchhöhle gespritzt. Wenn die Hälfte der Mäuse durch Atemlähmung erstickt, stimmt die Dosis. Aus Sicht der Ärztevereinigung ist dieser Test nicht nur grausam, sondern eine banale Schätzmethode, die mit guter Wissenschaft nichts zu tun hat. Vor zwei Jahren hat die amerikanische Firma Allergan eine behördliche Zulassung für einen selbst entwickelten Zelltest erhalten.

»Allergan hat gezeigt, dass es ohne Tierversuche geht. Aber die Frankfurter Firma Merz und der britische Hersteller Ipsen testen ihre Produkte nach wie vor in dem extrem qualvollen Mäusetest«, kritisiert Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende des bundesweiten Vereins Ärzte gegen Tierversuche. »Zwar müsste der tierversuchsfreie Test für die Produkte von Merz und Ipsen erst noch angepasst werden, aber zwei Jahre sind vergangen, ohne dass sich etwas getan hat!«

Für Tierärztin Gericke stellt die weitere Durchführung dieser Tests einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, das Tierversuche nur erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Doch die Behörden mauern, lassen Merz seine Präparate Xeomin und Bocouture weiterhin beim berüchtigten Hamburger Auftragslabor LPT an Tausenden von Mäusen testen. Die Ärzte gegen Tierversuche gehen von jährlich 34.000 Mäusen aus. Offizielle Zahlen werden geheim gehalten. Vor einem Jahr hatte der Verein über 60.000 Unterschriften an die Hamburger Behörde übergeben, die die Tierversuche genehmigt – ohne Erfolg.

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Online-Petition: REACH stoppen! Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik.

Online-Petition: REACH Stoppen! 

 

Wir als Buerger Europas, als Steuerzahler und als Tierfreunde aus aller Welt, fordern die Europaeische Kommission und das Europaeische Parlament auf, die Verordnung REACH unverzueglich zu stoppen. Millionen Tiere erleiden einen grausamen Tod, weil Menschen hochgiftige Chemikalien produzieren und verkaufen wollen. Tiere sind keine Messinstrumente für giftige Substanzen! Sie fuehlen Schmerzen, Angst und Leid ebenso wie wir Menschen. Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind auch unter Wissenschaftlern umstritten und auf den Menschen nicht anwendbar. Tierversuche sind ein Verbrechen an wehrlosen Lebewesen.

Das berechtigte Interesse der Menschen, vor schaedlichen Chemikalien geschuetzt zu werden, kann nicht durch noch mehr Tierversuche geloest werden. Ueber viele Chemikalien, die seit über 20 Jahren auf dem Markt sind, liegen bereits zahlreiche, am Menschen gewonnene Daten vor. Dieses bereits vorhandene Wissen muss zunaechst ausgewertet werden. Fuer weitere Informationen steht eine Vielzahl tierversuchsfreier Testmethoden zur Verfuegung, die nicht nur sinnvolle, fuer den Menschen relevante Ergebnisse liefern, sondern zudem noch viel billiger und vor allem auch schneller sind.
Revolutionaere Alternativtechnologien hat z.B. ANTIDOTE EUROPE ausgearbeitet. Der international anerkannte Physiker/Biophysiker Professor Claude Reiss vereint in Frankreich eine Weltelite von Wissenschaftlern und Forschern im politisch und ideologisch unabhaengigen Komitee ANTIDOTE EUROPE. […]

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Bitte bitte Mitmachen!

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Siehe auch: Blog Tierversuche Abschaffen! REACH Stoppen!

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Sinnvolle Krankheitsforschung ohne Tierversuche

Eine aktuelle Information des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Bevölkerungsstudie des Forschungsministeriums:
Sinnvolle Krankheitsforschung ohne Tierversuche

Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich erfreut über die Ankündigung des Bundesforschungsministeriums, eine Bevölkerungsstudie durchzuführen, um Erkenntnisse über Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz zu erhalten. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt für die sinnvolle Krankheitsforschung, die nur ohne Tierversuche zu aussagekräftigen Ergebnissen führen könne.

Über einen Zeitraum von 20 Jahren werden bei rund 200.000 Menschen zwischen 20 und 69 Jahren unter anderem Blutdruck, Herzfrequenz, Blutzucker, Lungenfunktion, Zahngesundheit und geistige Fähigkeiten erfasst und die Teilnehmer zu Lebensgewohnheiten und Lebensumständen befragt. Zudem sollen Umwelteinflüsse, Ernährung, soziales Umfeld sowie hormonelle oder genetische Faktoren einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen helfen, Ursachen von Krankheiten aufzuklären, Wege einer wirksamen Vorbeugung aufzuzeigen und sinnvolle Behandlungsmöglichkeiten zu finden.

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Schmähung der Kritiker der Relativitätstheorie durch dogmatische Atheisten

Ich verweise weiterhin auf die Diskussion im MAHAG-Forum Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment, wo der Einsatz von unlauteren Mitteln zur gesellschaftlichen Diskreditierung der Kritiker der Relativitätstheorie untersucht wird, und gebe nachstehend einen Austausch wieder:

 

01.07.2013 – Zitat von realitätsphysik:

[…] Die Spezielle Relativitätstheorie ist m.E. lediglich ein sozial äußerst nützliches Mittel, weil sie numerisch so flexibel und deutungsmäßig so komplett leer weil unverständlich ist. Das passt zu unserer Zeit. Die meisten merken nur einfach nicht, dass sie politische Weltbildpflege machen und keine Wissenschaft, wenn sie die Spezielle Relativitätstheorie verteidigen.
Exakt das gleiche gilt auch für das Hafele-Keating-Experiment. […]

 

02.07.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Dass die Wissenschaft zur sozialen bzw. politischen Weltbildpflege missbraucht wird, ist auch ganz ersichtlich im Internet. Es dürfte keinem entgangen sein, dass zum Beispiel eine Lobby von fanatischen Atheisten die Wissenschaft missbrauchen und im Internet stark mitmischen, um ihre ideologische Weltanschauung durchzusetzen. Ein der Gurus der Lobby der fanatischen Atheisten im Bereich der Biologie wurde zum Beispiel neulich sogar von der sehr „mainstream“ wissenschaftlichen Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft“ kritisiert, das soll schon was heißen:

14.03.2013 – Zitat Carsten Könnecke:

[…] Gefördert vom BMBF, brachte die Tutzinger Akademie für Politische Bildung die jungen Querdenker zusammen, um untereinander sowie mit geladenen Experten zu diskutieren und Empfehlungen für gute Wissenschaft zu formulieren. Heute stellen sie ihr Memorandum der Öffentlichkeit vor – und es lohnt sich, dieses eingehend zu studieren.

Gleich der erste Satz hat es in sich – mag er doch als Spitze gegen wissenschaftliche Eiferer vom Schlage eines Richard Dawkins verstanden werden: „Gute Wissenschaft lehnt dogmatisch geprägte Welt- oder Menschenbilder ab.“ Gut, dass die Nachwuchsforscher das so klar formulieren. Auch Wissenschaft hat Grenzen, das ist ihnen bewusst. Weitere Punkte, die sie machen: Gute Wissenschaft basiert auf moralischer Verantwortung, Gründlichkeit, inter- und transdiszipliner Verständigung. Und sie stellt die Nachvollziehbarkeit ihrer Ergebnisse sicher.

Richard Dawkin bzw. mein angeblicher religiöser Wahn ( …ich bin Atheistin) wurden mir öfter mal im Laufe der Jahren im Internet bei meinem Einsatz gegen die Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie unter der Nase gerieben, zum Beispiel im Zusammenhang mit meiner angeblichen Negierung der Evolutionstheorie Charles Darwins ( …ich habe mich nie im Internet für eine Kritik der Evolutionstheorie Darwins eingesetzt). Was zum Beispiel GOM, Ekkehard Friebe und ich in einem HEISE-Artikel „Die relativen Dinosaurierhasser“ zu suchen haben, wäre mir rätselhaft, wenn ich eben nicht schon seit langem wahrgenommen hätte, dass man im Internet sowohl die Biologie als auch die Physik zur Durchsetzung von Ideologien (hier fanatischer Atheismus) missbraucht: Die Denkstrukturen und die kommunikative Strategie des guten Christian Gapp.

Auch ein Guru der fanatischen Atheisten, der Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer, der in 30 Jahren Forschung am Max Planck Institut für Hirnforschung beim Foltern und Töten von Katzen und Primaten herausgefunden haben will, dass der Mensch keinen freien Wille habe und Gott nicht existiere (!), hat seine Finger überall in allen Medien und allen Entscheidungsgremien in der Gesellschaft, bis im Vatikan, und trägt sogar in Schulen seine bahnbrecherischen „wissenschaftlichen“ Erkenntnisse als preisgekrönter „Communicator“ vor, wofür er auch das Bundesverdienstkreuz von dem korrupten ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff erhalten hat.

Bezeichnend ist auch, dass Wolf Singer seine bahnverbrecherische Experimente auf Messungen aus der Quantenmechanik aufbaut, unterstützt vom Teilchenphysiker Christoph von der Malsburg, die in ihrer Methodologie und ihren Ergebnissen schon lange als irreführend und ungültig erkannt wurden, siehe Tierquäler Prof. Dr. Wolf Singer und wissenschaftlicher Betrug.

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Waffengewalt gegen Tiere: Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

Eine lobenswerte und zugleich erschütternde Initiative gegenüber der Staatsgewalt der Familie Gerlach aus dem Jahre 2006, worüber in der Webseite Unabhängige Tierschutz–Union Deutschland ausführlich berichtet wird: Autobahnpolizei von 78259 Mühlhausen-Ehingen erschießt braven Hund.

Einzig die zwei ersten Beschwerden der Familie Gerlach aus dem Jahre 2006 gegen die Einstellung ihrer Strafanzeige schildern in aller notwendigen Kürze den Strafbestand und die eklatanten Rechtsbruche seitens der Staatsgewalt in beeindruckender Form: Ein wehrloser, harmloser Hund wird von einem Polizisten aus einem fahrenden Fahrzeug über Felder gehetzt, mehrmals angeschossen und entsetzlich massakriert: Alle eingeschalteten Staatsanwaltschaften und Justizbehörden sehen bis heute noch „keinen Anfangsverdacht“ für eine Straftat, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Erhebung der öffentlichen Klage rechtfertigen könnte:

Beschwerde der Familie Gerlach vom 15.08.2006 an die Staatsanwaltschaft Konstanz:
Seite 1
Seite 2

Beschwerde der Familie Gerlach vom 05.09.2006 an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Ist Deutschland ein Rechtsstaat? Kennen die Staatsanwaltschaften überhaupt die Gesetze und die Verfassung Deutschlands? Oder sind einfach die Gesetze und die Verfassung nicht einmal das Papier wert, worauf sie geschrieben wurden? Haben die Bürger gegen Willkür und Rechtsbrüche der Staatsgewalt überhaupt eine Chance, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen?

 

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Wir haben dich verlor’n
Ohnmacht, Trauer, Zorn
Ich versprech dir jetzt
Ich tu, was ich kann
(Regina Rau)

 
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Siehe auch im selben Gesamtkontext die bisher seit 2012 gescheiterten Bemühungen einer Gruppe von Tierversuchsgegnern gegenüber Staatsanwaltschaften, um ein Fehlverhalten der Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung der Versuche und der Tötung von Versuchstieren an der Ruhruniversität Bochum strafrechtlich verfolgen zu lassen. Auch da sehen die eingeschalteten Staatsanwaltschaften durchgehend auf den hierarchischen Dienstweg „keinen Anfangsverdacht“ für eine Straftat, obwohl die Behörde LANUV NRW selbst in ihren Antworten an Bürgeranfragen zugegeben hat, dass sie die Auflagen des Tierschutzgesetzes §§ 7 und 8 zur rechtsmäßigen Genehmigung solcher Versuche nicht eingehalten hat:

Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

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Tierrechtsseminare vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh

Der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh ist seit 1975 in Sachen Tierrechte aktiv.
Aus dieser Zeit ist 1984 der Arbeitskreis gebildet worden.

Seit 1986 bietet der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh Seminare bundesweit zum Thema Tierrechte im Bereich Haustiere, Nutztiere und Versuchstiere an. Dieses Engagement wurde 2005 mit dem Tierschutzpreis der Hans-Rönn-Stiftung ausgezeichnet.

Dieses im deutschsprachigem Raum einmalig existierende  Angebot an Tierrechts-wissen des öffentlichem Rechts, im Zusammenhang mit dem Tierschutz wird in absehbarer Zeit nicht mehr angeboten werden können.

Aus persönlichen Gründen werden sich die Mitglieder des Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh aus dem Seminarangebot zurückziehen. Sollten Interessierte, wie zum Beispiel: Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Vertreter der Behörden wie Kreis-, oder Gemeindeverwaltungen und natürlich Tierschützer und Tierrechtsinteressierte, das letzte Angebot nutzen wollen, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Es muss ein Seminarraum, Übernachtungsmöglichkeiten für anreisende Teilnehmer und die Versorgung mit vegetarischen Speisen bestehen.

Seminardauer von Freitag 17,oo-21,oo Uhr und Samstag von 09,oo-21,oo Uhr, sowie Sonntag von 09,oo- ca 13,oo Uhr. Dieser Zeitrahmen wird auf jedem Fall benötigt um die Grundlagen des Tierrechtssystems aus dem Öffentlichen Recht zu erfassen.
Wenn mindestens 10 Teilnehmer bereit sind sich am Termin und  Ort zusammen zu finden, und sich zu organisieren, besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh über Telefon oder E-Mail.
gerhard.oesterreich@gtelnet.net
Tel.05241/48429
Genaue Angaben finden Sie auf der Homepage: Tierrechtsseminare

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Ich habe 2012 persönlich am ersten Tierrechtsseminar für Tierversuchsgegner des Arbeitskreises Tierschutz Gütersloh teilgenommen. Im nachhinein betrachte ich das geballte Fachwissen, das wir hier erworben haben, als die beste und wirksamste Investition, die ich in fast 10 Jahren gesellschaftliches Engagement gegen Tierversuche getätigt habe. Nicht nur die rechtliche Vorgehensweise zum Einklagen der Rechte der Versuchstiere bei den genehmigenden Behörden wurde uns beigebracht, sondern auch den richtigen und sicheren Umgang mit den Behörden, sowie auch das sichere Erkennen von etwaigen Fehlleistungen von Behörden bei der Umsetzung der gelten-den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und anderen Gesetzen, einschließlich Grundgesetz.

Jeder Bürger, der sich wirksam für den Schutz der Rechte der Tiere einsetzen möchte, verfügt als Souverän im öffentlichen Recht über leider weitgehend unbekannte bzw. ungeahnte Möglichkeiten, das Tierschutzgesetz gegenüber den staatlichen Organen umsetzen zu lassen. Es lohnt sich unbedingt, diese Möglichkeiten kennen zu lernen! Mit dem erworbene Wissen und der Begleitung unseres Ausbilders haben wir zum Beispiel durch Druck auf die genehmigende Behörde LANUV NRW erreicht, dass die Primatenversuche an der Ruhruniversität Bochum nach 25 Jahren endgültig eingestellt wurden. Ich kann nur wärmsten empfehlen, an einem Tierrechtsseminar des Arbeitskreises Tierschutz Gütersloh teilzunehmen, bevor dieses einmalige Angebot leider nicht mehr zur Verfügung steht.

NB: Tierrechtsseminare können auf Anfrage individuell überall in Deutschland organisiert werden (Haustiere, Nutztiere, Versuchstiere, Wildtiere), sobald mindestens 10 Personen für eine Teilnahme gewonnen werden können.

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 In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten? über das Verhalten von Behörden hinsichtlich der Beachtung von geltenden Gesetzen, das ich im Fallbeispiel meiner Bürgeranfrage an Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation bei einem wichtigen Experiment in der Physik im MAHAG-Forum zur Diskussion gestellt habe.

In diesem Zusammenhag gebe ich nachstehend einen weiteren Beitrag vom mir im MAHAG-Forum wieder:

 

21.06.2013 – Zitat Jocelyne Lopez:

Als weitere Untersuchung der Umsetzungspraxis der Gesetze durch den Staat in Deutschland, kann man auch an 4 weitere Beispiele vergleichen, wie staatliche Dienstleister und Staatsdiener die Rechtsgrundlagen umsetzen:

Beispiele mit einer Fachaufsichtsbeschwerde (abgeleitet vom Petitionsrecht GG): Das ist die Einreichung einer Beschwerde an die hierarchisch nächsthöhere Instanz einer Behörde, also an ihre Aufsichtsbehörde, mit Einschaltung der zuständigen Legislative als Kontrollinstanz der Exekutive (der Behörden):

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1) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Umweltministerium Nordrhein-Westfalen (Johannes Remmel, Bündnis 90/Die Grüne) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch die genehmigende Behörde LANUV NRW für die Primatenversuche an der Uni Bochum:

Das Umweltministerium NRW

– teilt uns die Ergebnisse seiner Prüfung der Fachaufsichtsbeschwerde in einem
7-seitigen Brief mit, von einem Mitarbeiter im Auftrag unterschrieben, der seinen Namen und seine Kontaktdaten angibt: Zweite Antwort des Umweltministeriums NRW auf unseren Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW

– lädt uns zu einer Gesprächsrunde im Ministerium ein: Primatenversuche in Bochum: Gespräch beim Umweltministerium NRW am 14.03.2013

– verspricht uns eine Verbesserung der Kontrolle der gesetzlichen Auflagen zur Genehmigung dieser Versuche,

– setzt sich für einen Gesetzentwurf ein, der die Kontrolle der Auflagen zur Genehmigung dieser Versuche verschärfen soll,

– erklärt sich öffentlich für ein absolutes Verbot der Versuche an Primaten: Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an

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2) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Umweltministerium Baden-Württemberg (Alexander Bonde, Bündnis 90/Die Grüne) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die gleichen Primatenversuche an der Uni Tübingen und wegen unzureichender Auskunsterteilung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden

– Das Umweltministerium Baden-Württemberg teilt uns als wesentliches Ergebnis seiner Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde in einem ausführlichen Brief mit (korrekt im Auftrag von einem Mitarbeiter des Ministeriums unterschrieben), dass das Land Baden-Württemberg dem Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland nicht unterliegt und schickt uns in die Wüste.

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3) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Regierungspräsidium Darmstadt (Johannes Baron, FDP) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die gleichen Primatenversuche am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

– Wir haben nie eine Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde erhalten.

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4) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft (Philipp Rösler, FDP) wegen unzureichenden Auskünften im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes durch die Behörde PTB bei dem CERN-Neutrino-Experiment: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

– Als Mitteilung der Prüfungsergebnisse unserer Fachaufsichtsbeschwerde durch das Ministerium erhalten wir eine 5 zeilige E-Mail, ohne Unterzeichner von der Poststelle des Ministeriums anonym abgeschickt.

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Siehe auch in diesem Zusammenhang:

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

G.O. Mueller ist ein Whistleblower

 



Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Im Rahmen unserer Bemühungen seit April 2012, die notwendige Transparenz im öffentlichen Interesse bei diesen langjährigen und umstrittenen Tierversuchen herbeizuführen, wurden wir mit erheblichen Gebührenerhebungen der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert, wogegen wir auch insgesamt 4 Klagen bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht haben, siehe:

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Spendenaufruf wegen abschreckenden Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW

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Durch einen Artikel im Journalisten-Blog Ruhrbarone vom 01.10.2012 Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung,  ist uns bekannt geworden, dass eine Klage gegen LANUV NRW in einem ähnlich gelagerten Fall auch eingereicht wurde, was Anlaß zu einer Anfrage des Landesabgeordneten Ralf Witzel vor dem Landesparlament NVW gegeben hat, siehe:

Informationsfreiheitgesetz: Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel

Wir haben den Abgeordneten Ralf Witzel am 03.02.13 davon  in Kenntnis gesetzt, daß wir auch mit dieser Problematik beim LANUV NRW konfrontiert wurden, siehe: Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW.

Ralf Witzel macht uns auf die Antwort auf seine Anfrage im Portal des Landesparlament NRW aufmerksam:

Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 570 vom 15. Oktober 2012
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Drucksache 16/1151
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1465.pdf

Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass es statistisch keine Transparenz über die Gebühren-Praxis des LANUV NRW existiert, jedoch dass der Einzelfall, der vom Journalisten-Blog Ruhrbarone veröffentlicht wurde, inzwischen außergerichtlich geregelt wurde: LANUV NRW hat zurück gerudelt und eine Gebühr von 1.000 Euro auf 10 Euro zurückgesetzt:

Zitat aus Drucksache 16/1151:

In dem angeführten Einzelfall hatte das LANUV mit Bescheid vom 21. August 2012 einem Antragsteller eine Gebühr von 1.000 Euro für jeweils eine von zwei Anfragen in Rechnung gestellt. Die Höhe der festgesetzten Gebühren errechnete sich aus dem für die Bearbeitung der Anfrage entstandenen tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. 

Das MKULNV hat nach nochmaliger Prüfung unter besonderer Würdigung des Einzelfalles – es handelte sich um eine Anfrage der Presse ohne erwerbswirtschaftlichen Hintergrund – das Landesamt gebeten, den o.g. Gebührenbescheid abzuändern. Mit Änderungsbescheid vom 10. Oktober 2012 ist das Landesamt dieser Bitte nachgekommen und hat die Gebühren neu auf den unteren Rand des Gebührenspektrums (jeweils 10 Euro) festgesetzt. Zudem hat das Landesamt gegenüber dem zuständigen Verwaltungsgericht in dem über die Gebühr anhängigen Rechtsstreit eine Erledigungserklärung abgegeben.  

Na bitte, es geht doch…

Dagegen liegen unsere 4 Klagen wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum immer noch beim Verwaltungsgericht: Alle Urteile stehen noch aus.

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Siehe auch die neuesten Entwicklungen:

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

sowie

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

 



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