Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Kritik der Relativitätstheorie'

Widerlegung und Entlarvung der Relativitätstheorie als Lügen-Gebäude

Ich verweise auf zwei Einträge im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:
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– Schon 1909 wurde die Spezielle Relativitätstheorie von Paul Ehrenfest widerlegt und hätte ad acta gelegt werden müssen:
Das Ehrenfest-Paradoxon widerlegt die Relativitätstheorie
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– Schon 1926 wurde auf den wissenschaftlichen Skandal und auf das Lügen-Gebäude der Speziellen Relativitätstheorie unverblümt hingewiesen:
Die Spezielle Relativitätstheorie ist ein Skandal und ein Lügen-Gebäude

 



Die Relativitätstheorie: Eine wissenschaftliche Massensuggestion

Albert Einstein bezeichnet das öffentliche Interesse an der Relativitätstheorie als „psychopathologisch“.  

Siehe im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie:

Die Relativitätstheorie: Eine wissenschaftliche Massensuggestion

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Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie: Neustart nach Domain-Diebstahl!

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In der Nacht vom 2. Juni 2012 wurde unsere Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ nach einem lange im voraus eingefädelten Diebstahl der Domain „wissenschaftliche-physik.com“ beim Internet-Provider 1&1 von Unbekannten online gekapert und ihre Inhalte missbraucht. Es gibt Hinweise, dass diese Straftat gegen den ehemaligen Verein GFWP, seine Gründer und seine ehemaligen Mitglieder gerichtet war, woraus unsere Internet-Präsenz ab 2008 hervorging, siehe: Über uns.

Unsere Webseite wurde vor dem Diebstahl unter der URL „wissenschaftliche-physik.com“ mehrere Tausend Mal pro Tag aufgerufen, wir starten neu unter der URL

http://www.kritik-relativitaetstheorie.de/

und danken den Autoren, Lesern und Sympathisanten, die uns in den letzten Jahren die Treue gehalten haben!

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Gerichtlicher Vergleich vom 05.09.2012 vor dem Landgericht München I zwischen Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez

Text des gerichtlichen Vergleiches vom 05.09.2012 vor dem Landgericht München I zwischen Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez:

 

„Wir, Dr. Ralf Kellerbauer und Jocelyne Lopez werden uns künftig nicht mehr übereinander äußern.
Wir akzeptieren die jeweils andere Auffassung ohne dass wir die eigene Auffassung aufgeben.“

Unterschriften Ralf Kellerbauer, Jocelyne Lopez

 

Als erste Umsetzung des Vergleiches hat Dr. Ralf Kellerbauer die Löschung der 536 Beiträge veranlaßt, die er zwischen dem 16.11.2006 und dem 01.08.2010 im Forum “Alpha Centauri” geschrieben hatte. Darüber hinaus wurde die Löschung von weiteren zahlreichen Beiträgen bei den jeweiligen verantwortlichen Redakteuren der Internet-Plattformen “ScienceBlogs” (aus zwei Blog-Diskussionen von Thilo Kuessner “Einstein und die Cranks“) und “Sci-Logs/Spektrum der Wissenschaft” (aus einer Diskussion von Carolin Liefke “Einstein Widerleger & co“) beantragt.

Nach dem Verlauf der gerichtlichen Verhandlung würde ich jegliche Internet-Teilnehmer dringend abraten, Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede über mich oder über das GOM-Projekt Kritik der Relativitätstheorie, das ich zusammen mit Herrn Dipl. Ing. Ekkehard Friebe in der Öffentlichkeit vertrete, zu verbreiten, insbesondere Äußerungen, die mich mit Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Fanatismus, Sektenzugehörigkeit, „Deutsche Physik“, III. Reich, Holocaust oder Staatsfeindlichkeit in Verbindung setzen.



„Wissenschaftsbetrug ist Straftat“

Auszüge aus einem Artikel in der FAZ vom 6.8.2012 : 

„Wissenschaftsbetrug ist Straftat“
Hochschulverband fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, einen Strafbestand Wissenschaftsbetrug zu schaffen.
[…]
Um die Entwertung akademischer Grade einzudämmen, müssten die Abschreckungsinstrumente geschärft werden. Das Aufspüren und die Ahndung von Pagiaten müssten auch in Zukunft die Gemeinschaft der Wissenschaftler leisten.
[…]
Sowohl der Ghostwriter selbst als auch der Blender, der sich mit fremden Federn schmückt, müssten ins Visier genommen werden. Wissenschaftsbetrug sei kein Kavaliersdelikt, sondern kriminell, heißt es in einer Erklärung des Hochschulverbandes.
[…]

 

Vor diesem Hintergrund könnten aus meiner Sicht nachhaltig aufgespürte sowie historisch belegte Vorwürfe von Plagiaten, Manipulationen, Fälschungen, Täuschungen und Machenschaften rund um die Relativitätstheorie seit mehr als 100 Jahren gründlich geprüft werden, siehe zum Beispiel ein paar Studien und Berichte  in der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie mit weiterführenden Links:

Wurde die Welt betrogen?
Der gigantische Betrug mit Einstein
“zwei wirkliche Kerle”
Zu Guttenbergs Vorgänger
Die Einstein-Fälschung
Einstein leugnet, dass er die Formel von Hendrik A. Lorentz abgeschrieben hat
Die größte Mystifizierung in der ganzen Geschichte der Wissenschaft: Die Relativitätstheorie
Manipulation der Ergebnisse des berühmten Experiments Hafele/Keating
Manipulation der Ergebnisse der Sonnenfinsternis von 1919
Max Planck und der Verrat an der Wissenschaft
Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte und Geschichtsfälschung
Relativitätstheorie: Das Watergate der Physik
Whistleblowing in der Wissenschaft
Betrug und Täuschung in der Wissenschaft
The Einstein Myth and the Ives Papers: A Counter-Revolution in Physics
The International Centre for Theoretical Physics and its Involvement in Scientific Fraud
Il Grande Grido: Ethical Probe on Einstein’s Followers in the U.S.A.

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10 Fragen an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan über die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz

Nachstehend Auszüge aus dem  Offenen Brief der Forschungsgruppe G.O. Mueller über Wissenschaftsfreiheit nach GG Art. 5 an Frau Bundesministerin Annette Schavan vom 29.01.2006:
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Sehr geehrte Frau Ministerin,

[…]

Wir bitten Sie höflichst, unseren Arbeitsergebnissen, die wir seit Dezember 2001 kontinuierlich immer mehr Vertretern der Öffentlichkeit in Deutschland und jetzt auch in anderen Ländern vorlegen, die Ehre einer Antwort zuteil werden zu lassen. Die Fragen unseres “Offenen Briefes” v. 28.10.05 lassen sich in wenigen Zeilen zusammenfassen und ermöglichen klare Antworten:

1. Gibt es eine Tradition der Theoriekritik seit 95 Jahren? – Ja oder nein?

2. Ist diese Theoriekritik seit 80 Jahren unterdrückt und verleumdet worden? – Ja oder Nein?

3. Ist diese Theoriekritik in der wissenschaftlichen Diskussion argumentativ ausgeräumt worden? – Ja oder Nein?

4. Kommen in der wissenschaftlichen Diskussion der theoretischen Physik zur Speziellen Relativitätstheorie – wie in der Wissenschaft allgemein üblich – Minderheitsmeinungen fachlich und öffentlich zur Sprache? – Ja oder Nein?

5. Haben die Amtsinhaber der theoretischen Physik mit der Diskriminierung und dem Boykott von kritischen Minderheitsauffassungen durch deren Ausschluß aus der wissenschaftlichen Diskussion und damit den Ausschluß der Kritiker von den Grundrechten massenhaft ihre Amtseide auf das Grundgesetz gebrochen? – Ja oder Nein?

6. Sind die Wissenschaftsredaktionen der deutschen Tagespresse, der Zeitschriften und der elektronischen Massenmedien zur Unterdrückung der Theoriekritik erfolgreich gleichgeschaltet worden? – Ja oder Nein?

7. Herrscht in allen Bereichen unserer Gesellschaft (mit der einzigen Ausnahme: Internet) – also in Universitäten, Massenmedien, Schulen, allgemeinen und fachlichen Zeitschriften, Verlagsprogrammen – bezüglich dieser einen Theorie eine von dieser gesetzwidrigen Zensur verordnete Friedhofsruhe? – Ja oder nein?

8. Wird schon in den Schulen von den Fachlehrern mit pädagogischem Notendruck ein gegebenenfalls auch heuchlerisches Bekenntnis der Schüler zur Theorie verlangt und durchgesetzt, weil jeder, der kritisiert. für dumm erklärt wird? – Ja oder Nein?

9. Werden Zweifel der Schüler von vornherein abgekanzelt und damit bei den Schülern (und übrigens auch bei den Lehrerkollegen der anderen Fächer) Duckmäusertum und Opportunismus gezüchtet? – Ja oder Nein?

10. Wird die Öffentlichkeit durch das jahrzehntelange Verschweigen der Existenz einer kritischen Tradition betrogen? – Ja oder Nein?

Wir beantworten die Fragen 3 und 4 mit “Nein“, alle anderen Fragen mit “Ja“. Wir glauben, daß die Beweise für unsere Beantwortungen mit etwas Arbeitsaufwand, aber mit großer Sicherheit zu liefern sind, weil mit unserer Dokumentation das wichtigste Material bereitliegt.

Von einer Bundesministerin, die mit ihrem Ministerium einen ausreichenden Apparat zu ihrer Verfügung hat, sollten Bundesbürger in ihrem Kampf um ein Grundrecht zumindest eine klare Antwort erwarten dürfen, damit sie ihre weiteren Schritte vernünftig planen können. Wir haben vorstehend die 10 wichtigsten Fragen formuliert. Nun kann sie auch beim besten Willen niemand mehr überlesen oder ignorieren.

[…] 

den ganzen Brief lesen…



Meine experimentelle Widerlegung des Zwillingsparadoxons

Ich verweise auf meinen Eintrag im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und auf die anschließende Diskussion:

Meine experimentelle Widerlegung des Zwillingsparadoxons

 



Kritik der Relativitätstheorie: Anschreiben an die Kultusverwaltungen der Bundesländer vom Oktober 2002

Nachstehend Text des Anschreibens vom Oktober 2002 zur Versendung der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller an die Kultusverwaltungen der Bundesländer über 95 Jahre weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlauben wir uns, Sie mit unserer obengenannten Dokumentation bekanntzumachen, in der wir mehrere der Öffentlichkeit bis heute nicht bekannte Sachverhalte nachweisen:
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1. Erstmals wird nachgewiesen, daß auf dem Gebiet der theoretischen Physik seit 1922 in Deutschland die Freiheit der Wissenschaft abgeschafft worden ist durch die Unterdrückung und Verleumdung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie durch die akademische Physik bis zum heutigen Tage. Damit hat die Physik einen Traditionsbruch begangen, indem sie die Öffentlichkeit nicht mehr sachlich informiert, sondern über den wahren Status der Theorie täuscht. Dieses Ereignis und der daran sich anschließende Zustand sind – merkwürdigerweise – bis heute von keinem Wissenschaftssoziologen oder -historiker oder Wissenschaftsjournalisten bemerkt und daher der Öffentlichkeit nicht vermittelt worden.
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2. Die Vertreter der Relativistik behaupten, eine Kritik der Theorie gebe es nicht. Diese Behauptung widerlegen wir mit der Dokumentation von ca. 2900 kritischen Veröffentlichungen. Dabei handelt es sich erst um einen Teil der in unserem Forschungsprojekt bearbeiteten Quellen, deren Darstellung in den künftigen Textversionen erweitert werden soll.
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3. Unsere Dokumentation weist erstmals nach, daß die seit 1908 bis zum heutigen Tage starke Tradition der Theoriekritik durch die konsequente Unterdrückung und Verleumdung jeglicher Kritik der Öffentlichkeit nicht bekannt und die vorgetragene Kritik nicht ausgeräumt worden ist: daher wird die Spezielle Relativitätstheorie dem Publikum unzutreffenderweise als eine bestbestätigte Theorie dargestellt, was sie offensichtlich erst nach erfolgreicher Widerlegung der vorgetragenen Kritik beanspruchen könnte. Unsere Dokumentation weist in Kap. 2 ca. 130 Theoriefehler nach, die von den Relativisten nicht einmal diskutiert worden sind, weil sie die Rezeption der kritischen Veröffentlichungen verhindert haben. Was nicht diskutiert worden ist, kann nicht widerlegt worden sein.
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4. Die offiziell bisher vorgetragene Geschichte der theoretischen Physik als ein triumphaler Sieg der Relativitätstheorien, insbesondere der Speziellen Relativitätstheorie, steht in krassem Widerspruch zu den Befunden unserer Dokumentation:

– das angebliche „Nullergebnis“ des Michelson-Morley-Versuchs zur Ätherdrift und seiner Wiederholungen hat es nach Ausweis der Quellen nie gegeben, womit die Grundannahme der Theorie hinfällig wird;

– die Schlußfolgerungen der Theorie führen zu inneren Widersprüchen;

– die behaupteten experimentellen Beweise haben keinerlei Bedeutung, z. B. weil (1) im Atomuhrentransport von Hafele/Keating die Uhren von den Experimentatoren – nach ihrem eigenen Bericht – von Hand nachjustiert worden sind, weil (2) die berühmte Formel zur Masse-Energie-Beziehung (e=mc²) keinerlei relativistische Bedeutung hat und bereits vor 1905 von anderen Forschern gefunden wurde, damit von der Speziellen Relativitätstheorie unabhängig ist und für diese nichts beweisen kann, und weil (3) für die angebliche Längenkontraktion nicht einmal die Relativisten selbst eine experimentelle Bestätigung behaupten.

Wenn die Relativisten diese Einwände nicht ausräumen können, sind alle weitergehenden Spekulationen gegenstandslos. Eine bedeutende Entwicklungslinie der Physikgeschichte muß dann neu geschrieben werden.
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5. Mit unserer Dokumentation wird gezeigt, daß seit 1922 in der akademischen Lehre, in den populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen und in den Schulbüchern eine völlig unkritische Rezeption der Propaganda der Relativistik organisiert wird, reiner Personenkult mit Devotionalienhandel und Triumphjubel. Das Physik-Establishment unterdrückt unter Mißbrauch aller Machtmittel und durch ungehemmte Verleumdung jegliche Kritik der Theorie. Die Wissenschaftsgeschichte und speziell die Physikgeschichte wollen von diesem skandalösen Vorgang und nun schon acht Jahrzehnte andauernden Zustand nichts bemerkt haben.

Wenn es dem unvoreingenommenen Leser schon ziemlich unwahrscheinlich erscheinen muß, daß eine Theorie hundert Jahre lang nicht ernsthaft kritisiert worden sein soll, so müßte eine angeblich kritisch vorgehende Wissenschaftsgeschichte schon längst den offensichtlich unkritischen Umgang mit der angeblich objektiven Naturwissenschaft untersucht haben. Nun käme noch die Untersuchung hinzu, welche Kräfte die Wissenschaftsgeschichte bisher gehindert haben, ihrer Aufgabe nachzugehen.

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Ziel und Zweck unserer Dokumentation ist es, die seit 80 Jahren verhinderte öffentliche Diskussion zu veranlassen und die Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit auf dem Gebiet der theoretischen Physik zu erreichen; diese Wissenschaftsfreiheit soll übrigens seit der Geltung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland als ein Grundrecht verankert sein, steht für die Physik allerdings nur auf dem Papier.

Wir bitten Sie höflichst, die Stichhaltigkeit unserer Dokumentation nachzuprüfen und bei einem positiven Ergebnis der Nachprüfung die in unserer Dokumentation ans Tageslicht beförderte Problematik zu bewerten. Wir sind der Überzeugung, daß in einer demokratisch verfaßten und pluralistisch organisierten Gesellschaft ein grundgesetzlich verankertes Recht wie die Wissenschaftsfreiheit in allen Fachgebieten der akademischen Wissenschaft verwirklicht werden muß. Nur infreier und kritischer Diskussion ist ein Fortschritt möglich; jede dogmatische Unterdrückung der Kritik ist unrechtmäßig und schadet der Wissenschaft durch Verhinderung z. B. der Wiederholung bestimmter Versuche und der Durchführung neuer Versuche, weil sie den Interessen der Machthaber der Physik schaden könnten.
Wir sehen für das zuständige Ministerium, wenn seine Prüfung unserer Dokumentation eine Bestätigung ergibt, aufgrund seiner Rechtsaufsicht folgenden Handlungsbedarf.
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1. Einholung von Stellungnahmen der akademischen Institutionen des Landes zu den von unserer Dokumentation aufgeworfenen kritischen Fragen.
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2. Angesichts der Tatsache, daß die akademische Physik ganz überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird und ein großer Teil der Mitarbeiter im Beamtenstatus tätig ist, müßte geklärt werden, warum diejenigen, die qua Amt zur Befolgung des Grundgesetzes und damit zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet sind, vorsätzlich das Gegenteil getan und die Wissenschaftsfreiheit auf dem Gebiet der theoretischen Physik abgeschafft haben.
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3. Maßnahmen zur Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit in dem besagten Fachgebiet durch Organisation öffentlicher und akademischer Lehrveranstaltungen zur Kritik der Relativitätstheorien, zur Geschichte der Unterdrückung und Verleumdung der Kritik über acht Jahrzehnte.
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4. Bereitstellung von Sondermitteln insbesondere für die Institutsbibliotheken, deren Bestände nach unserem Eindruck „klinisch rein“ von kritischen Veröffentlichungen sind, zur Anschaffung von kritischer Literatur, sowohl der bedeutendsten älteren Werke über das Antiquariat als auch der neuesten Monographien und Zeitschriften, damit die Studierenden überhaupt real zur Auseinandersetzung mit der Kritik in die Lage versetzt werden. Hierzu hoffen wir mit den künftigen erweiterten Textversionen unserer Dokumentation eine noch bessere Handreichung zu geben.
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5. Revision der Lehrpläne für die höheren Schulen, in denen schon die angehenden Abiturienten in den entsprechenden Leistungskursen genau ausrechnen müssen, um wie viele Jahre jünger der weltraumreisende Zwilling zu seinem auf der Erde zurückgebliebenen Zwillingsbruder zurückkehrt. Wenn zu selbständigem und kritischem Denken erzogen werden soll, zum mündigen Bürger also, dann gehört die rationale Auseinandersetzung mit der Kritik unbedingt dazu. Bisher taucht sie in den Lehrplänen und den Schulbüchern nicht auf.
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6. Forschungsaufträge an die Wissenschaftsgeschichte und Wissenschaftssoziologie über die Frage, wie es zum Traditionsbruch 1922 kommen und warum er acht Jahrzehnte andauern konnte; und vielleicht auch darüber, warum niemand etwas bemerkt haben will.
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7. Information der Öffentlichkeit über den Skandal von 80 Jahren Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit, einschließlich einer selbstkritischen Stellungnahme dazu, warum die rechtsaufsichtsführenden Instanzen nicht schon längst eingegriffen haben.
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8. Eine öffentliche Bitte um Entschuldigung gegenüber allen verstorbenen und noch lebenden Kritikern für das erlittene Unrecht.

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Die von der Öffentlichkeit unbemerkt gebliebene Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit auf dem Felde der theoretischen Physik und das Andauern dieses Zustands über viele Jahrzehnte müßten eigentlich auf großes Interesse stoßen in einer Gesellschaft, die sich gerade mit wissenschaftspolitischen Fragen von einiger Tragweite beschäftigt und sogar vorgibt, in den Naturwissenschaften ethische Gesichtspunkte zu bedenken. Vielleicht sind aus der Ethik der Physiker in den letzten 80 Jahren nicht uninteressante Schlüsse zu ziehen auf die Art und Weise, wie Naturwissenschaftler die Öffentlichkeit behandeln, wenn sie sich unkontrolliert fühlen können.

Angesichts der Machtverhältnisse in der akademischen Physik und der eingesetzten Methoden der Unterdrückung und Diffamierung jeglicher Kritik ziehen wir es vor, im Hintergrund zu bleiben. Der beliebten Strategie der Relativisten, von der Kritik der Theorie diffamierend auf die Personen der Kritiker abzulenken, soll keine Gelegenheit geboten werden.

Die vorliegende Dokumentation geht mit gleichlautenden Begleitschreiben auch an die zuständigen Ministerien der anderen Bundesländer. Bei Bedarf, der uns auf dem im Vorwort angegebenen Weg durch Kleinanzeige in der FAZ mitgeteilt werden kann, werden wir Sie gern über die bisher erfolgte Versendung der Dokumentation an Institutionen der Bundespolitik, Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften, Funk- und Fernsehredaktionen, prominente Publizisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Bundesrepublik informieren.

Wir wollen durch die Versendung unserer Dokumentation als Geschenk dafür sorgen, daß niemand, der öffentlich direkte Verantwortung oder mittelbar eine Mitverantwortung trägt, später auf Unkenntnis plädieren kann. und versuchen herauszufinden, wie lange in dieser Bundesrepublik die massive Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit in dem Teilgebiet der theoretischen Physik noch funktionieren wird. Erst mit der Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit wird unser Forschungsprojekt sein Ziel erreicht haben.

Über die Verfügbarkeit unserer Dokumentation in den wissenschaftlichen Bibliotheken informiert eine der beiden Anlagen.

Mit den besten Wünschen für Ihre Arbeit und
mit freundlichen Grüßen (bis zur Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit: unbekannterweise)
G. O. Mueller


in:
  SRT-Forschungsbericht – Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts
„95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“ – November 2003 

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Ties Rabe: Ablehnung der Zuständigkeit für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem: Austausch vom 24.08.12

Ich verweise auf meine Einträge Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe und Dienstaufsichtsbeschwerde über Ties Rabe wegen Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie: Ablehnung der Zuständigkeit wegen Nicht-Beantwortung meiner Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.

Nachstehend gebe ich einen E-Mail-Austausch vom 24.08.12 in dieser Angelegenheit wieder:

 

24.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meine E-Mail vom 23.08.12:

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012
Unser Schreiben vom 21.08.2012
Ihr Schreiben per Mail vom 23.08.2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie ich Ihnen mit Schreiben vom 21. August 2012 bereits mitgeteilt habe, liegen die Inhalte von Lehr- und Rahmenplänen in der Zuständigkeit der einzelnen Bildungsministerien der Länder. Ich verweise hier auch auf die Antwort des BMBF vom 7. März 2012, in der in Ihrem Fall empfohlen wird, sich an das Schulministerium Nordrhein-Westphalen zu wenden. Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften.

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.

Ich bitte Sie daher, von weiteren Schreiben in der Sache abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer

 

24.08.12 – Widerspruch und Beschwerde auf die Antwort vom 24.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:

Betr.:
Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12

Meine Erwiderung vom 23.08.12
Ihre Antwort vom 24.08.12
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihre Antwort vom 24.08.2012 auf meine E-Mail von 23.08.2012 in der o.g. Angelegenheit.

Leider kann ich Ihre erneute Ablehnung der Zuständigkeit für die Beantwortung der von mir gestellten Frage nicht hinnehmen und erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde.

Weiterhin bestehen gravierende abweichende Auffassungen über die Zuständigkeit Ihrer Behörde in dieser Angelegenheit – und somit eine Rechtsunsicherheit, die nicht einfach hingenommen werden darf:

1. Sowohl in ihrer Antwort vom 07.03.12 als auch in ihrer Antwort vom 14.08.2012 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan unmissverständlich Ihre Behörde als zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage genannt. Die Möglichkeit, mich zusätzlich oder alternativ („und/oder“) an das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden, widerspricht in keiner Weise die Nennung der Zuständigkeit Ihrer Behörde durch das BMBF und befreit in keiner Weise Ihre Behörde von der gesetzlichen Verpflichtung, die gestellte Frage zu beantworten.

2. Ich betrachte Ihre Auffassung, dass meine gestellte Frage „Detailregelungen“ betreffen würde und sich somit nicht in der in meinem Schreiben zitierten Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz einordnen ließe, für völlig unzutreffend: Es handelt sich bei meiner Frage keineswegs um „Detailregelungen“, sondern sehr wohl um eine grundsätzliche Angelegenheit „der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ gemäß Grundgesetz und gemäß Ihrer Geschäftsordnung. Meine gestellte Frage als „Detailregelung“ abzutun ist aus meiner Sicht sowohl unzutreffend als auch willkürlich.

3. Genauso ist Ihre Verschiebung der Verantwortung auf die Lehrkräfte m.E. völlig unangemessen („Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften“). Die ministeriellen Vorgaben schließen nämlich bundesweit die Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht aus: Diese Theorie wird bundesweit einseitig als bestens bestätigt und als einzig gültig vermittelt und behandelt, unter kompletter Ausblendung der weltweit nachhaltigen und hochqualifizierten Kritik seit 1909 bis zum heutigen Tag. Wie sollten die Lehrer die „Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht“ bzgl. Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht gewährleisten, wenn es hier keine entsprechenden ministeriellen Vorgaben gibt?

4. Ihre folgende Aussage

„Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.“

wirkt aus meiner Sicht befremdlich und sogar äußerst bedenklich. Wie Sie es aus den vorangegangenen Korrespondenzen entnehmen konnten, handelt es sich in dieser Angelegenheit um einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3, sowie um Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 1 Abs. 1, die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Es kann sich hier nicht lediglich darum handeln, „den Willen der Ministerinnen und Minister, die Themen behandeln zu wollen“, sondern es handelt sich hier um die höchste Verpflichtung und Verantwortung aller Staatsorgane, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Denn niemand steht über dem Gesetz.

Vor diesem Hintergrund bestehe ich ausdrücklich nach Art. 20 III GG auf die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihre Ablehnung der Zuständigkeit und der Verantwortung in dieser Angelegenheit bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz). Sollte Ihre Antwort die entstandene Rechtsunsicherheit nicht klären, sähe ich mich gezwungen Rechtsschutz beim Gericht zu beantragen.

Für eine Antwort bis zum 8. Oktober 2012 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch: Komplette Zusammenstellung der Austausche ab 20.02.2012 mit den betroffenen Behörden im Blog “Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie”, die wir fortlaufend aktualisieren werden:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

 

 

 

 



Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

Wie es in unserer Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie seit mehreren Jahren ausführlich dargelegt wird, besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 ”Wissenschaftsfreiheit” in der Vermittlung der Relativitätstheorie in Forschung und Lehre – siehe insbesondere die umfangreiche Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller über mehr als 100 Jahre weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie.

Wir haben eine komplette Zusammenstellung der Austausche ab 20.02.2012 mit den betroffenen Behörden im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ veröffentlicht, die wir fortlaufend aktualisieren werden:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

 

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Siehe auch:

Wir können die Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie nachweisen, auch vor Gericht, wenn es sein muss

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