Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Kritik der Relativitätstheorie'

Die Zeitdilatation: Wie kann man bloß an so was glauben???

Ich komme zurück auf eine Diskussion im Forum Auf zur Wahrheit anlässlich der Untersuchung des Experiments Hafele & Keating mit Atomuhrentransporten, das – wohl zu Unrecht – als eine triumphale Bestätigung der Relativitätstheorie gilt und als solche im Bildungssystem seit Jahrzehnten gelehrt wird, obwohl dieses Experiments unter dem Verdacht steht, unschlüssig, nicht aussagekräftig und sogar unredlich und manipuliert zu sein.

Einstein hat sinngemäß einmal gesagt: Die Zeit ist, was die Uhren anzeigen.
Das erste Mal, wo ich diese Aussage hörte, habe ich geglaubt, es handelte sich um ein Bonmot von Einstein – er hatte bekanntlich einen Sinn für Humor, was ich sehr sympathisch finde – und ich habe auch dabei gelächelt. Aber er meinte das wohl ernst. Das habe ich nachträglich in Forendiskussionen mit Anhängern der Relativitätstheorie festgestellt. Und seitdem will mir es nicht in den Kopf, dass die Relativisten es ernst meinen und z.B. glauben, man altere langsamer, wenn man eine langsamer laufende Uhr mitführt. Wie kann man bloß an so was glauben???

Ich wiedergebe nachstehend einen kleinen Austausch aus dieser Diskussion mit einem Teilnehmer, der die Relativitätstheorie und ihre vermeintliche Bestätigung durch das Experiment Hafele/Keating vehement verteidigt:

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Zitat Lopez:
Der jenige, der durch die Gegend reist (und wir rasen auch alle jede Sekunde durch die Gegend, seit der ersten Sekunde unseres Lebens) kann nach Einstein nur langsamer altern, weil seine mitgeführte Uhr nachgeht und langsamer läuft. Wenn er aber dabei unglücklicherweise eine Uhr mitführt, die vorgeht, dann hat er Pech, er altert schneller, weil seine Uhr schneller läuft. Fazit: Am besten sollte man immer grundsätzlich Uhren bei sich mitführen, die nachgehen, so bleibt man immer jung, das haben die Natur und die Uhren vorgesehen. Ist das nicht schön? Das ist für Einstein zwar klar, bloß man darf sich natürlich fragen, wie die Lebenszellen in unserem Organismus wissen, dass die gerade mitgeführte Uhr gerade vorgeht oder gerade nachgeht, um sich schneller zu teilen oder aber auch um schneller abzusterben… Können unsere Lebenszellen denn unsere Uhren ablesen? Es wird mir unheimlich dabei.

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Zitat „Phasenverschobener“:
Nichts von dem kannst du aus der speziellen Relativitätstheorie folgern, die Einstein verfasst hat bzw. von einigen andern weiterentwickelt worden ist. Nur müsstest du dir mal die passende Literatur besorgen. Hat man ja alles irgendwo gehört, das die spezielle Relativitätstheorie solche Folgerungen zulässt.

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Zitat Lopez:
Wenn Du an die Relativitätstheorie und an ihre „Zeitdilatation“ glaubst reicht es lange nicht, durch Messungen zu bestimmen, um wie viel (in statistischen Durchschnitt) bewegten Uhren langsamer laufen, um die Relativitätstheorie zu bestätigen.

Mit der bloßen Bildung von Mittelwerten bei den Geschwindigkeitsschwankungen des Gangs von bewegten Uhren hat man nämlich noch lange lange lange nicht die Relativitätstheorie bestätigt: Man hat lediglich eine technische statistische Auswertung des Ganges von bewegten Atomuhren erstellt – die bekanntlich und üblicherweise verschiedentlich vor und nachgehen, nichts Neues. Man hat einen Durchschnittswert bei einer bestimmten Anzahl von Einzelmessungen ermittelt, man hat also nur die technische Funktionalität der jeweiligen bewegten Atomuhren gestestet. Nichts Weltbewegendes, nichts Bahnbrechendes, ganz normales Gerätetest, ganz normale Zeitmessungen, ganz normale statistische Auswertung, ganz normale Physik.

Um aber die Relativitätstheorie zu bestätigen, müsste man die einzigartige persönliche Vorstellung der „Zeit“ von Albert Einstein bestätigen. Einstein bzw. die Relativisten glauben nämlich, dass die Geschwindigkeit der Gang von Uhren die Geschwindigkeit der physikalischen Ereignisse in der Natur bestimmt und steuert. Zum Beispiel eben: Wenn ein Reisender eine Uhr mitführt altert er langsamer, weil seine mitgeführte Uhr langsamer läuft. Die Geschwindigkeit der biologischen Prozesse des Reisenden richten sich also gemäß Vorstellung der Relativisten nach den Geschwindigkeitsschwankungen (bzw. nach der Durchschnittgeschwindigkeit) des Gangs der gerade mitgeführten Uhr. Im Klartext bestimmt die Uhr, durch eine mysteriöse Fernwirkung, wie schnell oder wie langsam physikalische Ereignisse außerhalb des Uhrenmechanismus zu laufen haben. Eine zugegebenermaßen seltsame Vorstellung, oder? Man kann sie ruhig meinetwegen „kontraintuitiv“ nennen, wie die Relativisten selbst ihre eigene Theorie gerne bezeichnen.

Diese Vorstellung beruht nämlich in keinerweise auf der Erfahrung, die in der Wissenschaft jedoch maßgebend ist.

Dass ein Reisende langsamer altert (d.h. dass während einer bestimmten mit seiner mitgeführten Uhr gemessenen Dauer eine viel kleinere Anzahl von seiner biologischen Zellen abstirbt), nur weil seine gerade mitgeführte Uhr gerade langsamer geht, ist schwer zu glauben, die Kausalität ist nicht vorhanden bzw. nicht erkennbar, oder?

Man kann es auch vielleicht mit einem Gedankenexperiment veranschaulichen:

Nehmen wir an, Du möchtest zum Frühstück wie Loriot ein 4-Minuten Ei haben.
Ich koche also separat 3 Eier, jeweils mit drei separaten, vorher unter sich synchronisierten Uhren:

– Die 1. Uhr läuft genau und präzis (in Bezug auf die gültige Standardzeit)
– Die 2. Uhr ist verstellt und läuft doppelt so schnell als die 1. Uhr
– Die 3. Uhr ist verstellt und läuft doppelt so langsam als die 1. Uhr.

Was meinst Du, wie sich die Eier in Bezug auf den Gang der Uhren verhalten, die gerade ihre 4-minutige Kochzeit messen?

– Wenn ich nach 4 Minuten gemäß 1. Uhr das Ei aus dem Wasser raushole, ist es das gewünschte perfekte Frühstücksei.
– Wenn ich nach 4 Minuten gemäß 2. Uhr das Ei aus dem Wasser raushole, dann ist es quasi noch ein rohes Ei.
– Wenn ich nach 4 Minuten gemäß 3. Uhr das Ei aus dem Wasser raushole, dann ist es ein hartgekochtes Ei.

Die Geschwindigkeit des Verlaufs der physikalischen Ereignisse richtet sich nicht nach der Geschwindigkeit des Gangs der Uhren, die sie messen.

Einstein verwechselt Geschwindigkeit der Uhren mit Geschwindigkeit der physikalischen Ereignisse in der Natur. Er hat nicht verstanden, dass unsere Zeitmessung lediglich eine Konvention zwischen den Menschen ist, und kein Naturgesetz!! Das ist schon verschärft. Und das sagen eben die Kritiker auch, besorge Dir die entsprechende Literatur.

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Zitat „Phasenverschobener“:
Schönes Beispiel, hat dummerweise nichts mit der Relativitätstheorie zu tun. Würdest du feststellen, dich mal mit der selbigen auseinandersetzen willst. Hierbei geht es um die Konventionen von Einheiten. Wenn man nicht fähig ist die Umrechnungsfaktoren einzufügen, dann kann nur Schrott rauskommen. Allerdings ist man seid Galileo Galilei schlauer. Physikalische Gesetze sind nämlich gar nicht an Einheiten gekoppelt. Sie werden unhabhängig davon formuliert. Eineheiten kann man definieren und einsetzen wie man lustig ist. Du kannst sogar eine Jocelyne-Minute definieren, wenn du Bock drauf hast. Wenn du dann aber die Umrechnungsfaktoren zu anderen Einheitensystemen nicht beachtest, dann bist du selbst Schuld. Nur mit der Relativitätstheorie hat das nichts zu tun…

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Zitat Lopez:
Sorry, aber wie es unschwer festzustellen ist, geht es hier nicht um „Konventionen von Einheiten“ (?????) und auch nicht um „Umrechnungsfaktoren“ (?????), sondern es geht um Zeitmessung von Ereignissen mit verschiedentlich laufenden Uhren. Und die Unterschiede in der Ganggeschwindigkeit der Uhren haben Null Wirkung auf die Geschwindigkeit der Ereignisse. Die Ereignisse passen sich nicht der Geschwindigkeit der Uhren an. Genauso wenig wie der schnelle oder langsame Gang der mitgeführten Uhr eines Reisenden eine Wirkung auf seine biologischen Prozesse hat. So schwierig ist es doch nicht zu verstehen, oder?



Forendiskussion ueber die Anfrage von Ekkehard Friebe an Prof. Dr. Gerd Litfin, Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft

Im Zusammenhang mit der Anfrage vom 10.04.08 von Ekkehard Friebe an den Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Gerd Litfin über das Experiment Hafele/Keating, das als eine triumphale Bestätigung der Relativitätstheorie gilt und im Bildungssystem auch als solche seit Jahrzehnten gelehrt wird, verweise ich auf meinen Thread im  Forum „Auf zur Wahrheit“, wo im Gegensatz zu anderen Foren sachliche Austausche möglich sind und auch stattfinden.

Ich bin zum Beispiel in dieser Diskussion mit einem Teilnehmer – der die offizielle Schulphysik und das Hafele/Keating-Experiment vehement vertritt – schon so weit einig geworden, dass die Bildung von Mittelwerten in diesem Experiment von der Methodik her unglücklich und wenig aussagekräftig ist (wie z.B. der Kritiker Dr. Walter Theimer in einem Vortrag bei der DPG auch monierte):

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Zitat Lopez:
Wenn man das natürliche Verhalten von Atomuhren gemäß einer bestimmten wissenschaftlichen Hypothese beobachten und nachprüfen möchte, was das Ziel des Experiments war, darf man natürlich die Uhren nicht beliebig verstellen und nach dieser Hypothese „korrigieren„, ist doch logisch und das leuchtet auch jedem ein, oder?

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Zitat „Phasenverschobener„
Man korrigiert ja nicht beliebig. Kannst du nicht lesen?
Lustig finde ich, das A.G. Kelly von einem Mittelwert faselt… Scheint ähnlich kompetent in Sachen Fehlerkompensation zu sein, wie du in plus und minus rechnen. Das ihm nicht klar ist, das man durch die Gegenseitige Kompensation des Fehlers eine wesentlich höhere Genauigkeit erreicht, als eine einfache Mittelwertbildung spricht für sich. Sobald du dir von Nubok mal das addieren und suptrahieren eines Fehlers erklärt lassen hast, beschäftige dich mal mit der Normalverteilung und dann können wir uns über ausgefeiltere Fehlerkompensationsverfahren unterhalten. Vorher nicht. Das ist völlig sinnfrei.

Ich finde es schon höchst erstaunlich, das der Kerl überhaupt geantwortet hat. Dabei wurde das Experiment von J.C. Hafele und Richard E. Keating durchgeführt. Beide haben mit Gerd Litfin praktisch gar nix am Hut. Aber naja, haste mal einen überaus gutmütigen Prof erwischt.

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Zitat Lopez:
Na ja, einen Mittelwert zu rechnen, wenn es sich ausgerechnet darum geht, das genaue Verhalten von Uhren in zwei entgegengesetzen Richtungen zu beobachten finde ich methodologisch nicht gerade geeignet, glücklich und aussagekräftig, oder? […]

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Zitat „Phasenverschobener„:
Finde ich auch.
Es waren nur drei Uhren beteiligt, da kann ich keine hohe Genauigkeit erwarten (Errata: 4 Uhren).  […]

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Zitat Lopez:
Was nämlich auch bei diesen verheimlichten „Uhrenkorrekturen“ auffällt, ist, dass auch beim Hafele & Keating-Experiment natürlich beobachtet wurde, dass bewegte Uhren nicht nur nachgehen, sondern auch vorgehen.

Dies ist meiner Meinung nach eine gravierende Verletzung und sogar eine eklatante Widerlegung der Relativitätstheorie: Einstein hat nämlich nur eine Verlangsamung von bewegten Uhren vorhergesagt bzw. für seine Hypothese vorausgesetzt, und er hat auf gar keinen Fall vorgesehen, dass bewegten Uhren schneller laufen können! Es kann nach Einstein nur eine „Zeitdilatation“ geben (die bewegten Uhren gehen langsamer), aber gar keine „Zeitkontraktion“ (die bewegten Uhren gehen schneller). Das ist jedoch in diesem Experiment widerlegt worden – wie auch natürlich tagtäglich seit Jahrzehnten in der Praxis und in der Technologie.

Die Tatsache, dass auch beim Experiment Hafele & Keating die Uhren zeitweise schneller gelaufen sind führt also die Hypothese Einsteins der „Zeitdilation“ ad absurdum. […]

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Zitat „Phasenverschobener„:
Eine solche Vorrausetzung hätte ich gerne mal in den Arbeiten Einsteins nachgewiesen bekommen. Fakt ist nämlich, das genau das nicht der Fall ist. Die Zeitdilation ergibt sich als logische Schlussfolgerung und nicht als Vorraussetzzung. Prämisse und Konklusion sollte man auseinander halten können.

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Zitat Lopez:
Na ja, von einer „Zeitkontraktion“ habe ich nie bei der Relativitätstheorie gehört, nur von einer „Zeitdilatation“ (genauso übrigens wie es keine „Längenverlängerung“ von bewegten Gegenständen geben soll, sondern nur eine „Längenkontraktion„).

Der jenige, der durch die Gegend reist (und wir rasen auch alle jede Sekunde durch die Gegend, seit der ersten Sekunde unseres Lebens) kann nach Einstein nur langsamer altern, weil seine mitgeführte Uhr nachgeht und langsamer läuft. Wenn er aber dabei unglücklicherweise eine Uhr mitführt, die vorgeht, dann hat er Pech, er altert schneller, weil seine Uhr schneller läuft. Fazit: Am besten sollte man immer grundsätzlich Uhren bei sich mitführen, die nachgehen, so bleibt man immer jung, das haben die Natur und die Uhren vorgesehen. Ist das nicht schön?  Das ist für Einstein zwar klar, bloß man darf sich natürlich fragen, wie die Lebenszellen in unserem Organismus wissen, dass die gerade mitgeführte Uhr gerade vorgeht oder gerade nachgeht, um sich schneller zu teilen oder aber auch um schneller abzusterben… Können unsere Lebenszellen denn unsere Uhren ablesen? Es wird mir unheimlich dabei.

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Zitat „Phasenverschobener„:
Nichts von dem kannst du aus der speziellen Relativitätstheorie folgern, die Einstein verfasst hat bzw. von einigen andern weiterentwickelt worden ist. Nur müsstest du dir mal die passende Literatur besorgen. Hat man ja alles irgendwo gehört, das die spezielle Relativitätstheorie solche Folgerungen zulässt.

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Zitat Lopez:
Wenn Du an die Relativitätstheorie und an ihre „Zeitdilatation“ glaubst reicht es lange nicht, durch Messungen zu bestimmen, um wie viel (in statistischen Durchschnitt) bewegten Uhren langsamer laufen, um die Relativitätstheorie zu bestätigen.

Mit der bloßen Bildung von Mittelwerten bei den Geschwindigkeitsschwankungen des Gangs von bewegten Uhren hat man nämlich noch lange lange lange nicht die Relativitätstheorie bestätigt: Man hat lediglich eine technische statistische Auswertung des Ganges von bewegten Atomuhren erstellt – die bekanntlich und üblicherweise verschiedentlich vor und nachgehen, nichts Neues. Man hat einen Durchschnittswert bei einer bestimmten Anzahl von Einzelmessungen ermittelt, man hat also nur die technische Funktionalität der jeweiligen bewegten Atomuhren gestestet. Nichts Weltbewegendes, nichts Bahnbrechendes, ganz normales Gerätetest, ganz normale Zeitmessungen, ganz normale statistische Auswertung, ganz normale Physik.

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Zitat „Phasenverschobener„:

Stimme ich doch voll zu. Deswegen halte den Text von A.C. Kelly für hochgradigen Unsinn und das Auswertungsverfahren von Hafele und Keating für sinnvoller. Dumm, wenn man die eigenen Referenzen nicht liest.

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Zitat Lopez:
Der Text von A.C. Kelly ist kein „hochgradiger Unsinn„, sondern der Text von A.C. Kelly wiedergibt die tatsächlichen Messdaten bzw. die Größenordnung den manuellen Eingriffe, die in der offiziellen Veröffentlichung verheimlicht wurden, so daß für Außenstehenden die Bildung von Mittelwerten, die schon in dieser Experiment von der Methodik her fragwürdig ist – da sind wir uns schon einig -, noch weniger übersichtlich und aussagekräftig ist.

Wenn Du den Text der Anfrage lesen kannst, geht es also nur darum für die DPG, die sich bereiterklärt hat, diese Anfrage zu behandeln, sich von den Amerikanern bestätigen zu lassen, dass die von A.C. Kelly ohne Quelle veröffentlichen Daten tatsächlich die Originaldaten sind. Das wird ihr wohl gelingen, als Deutsche Physikalische Gesellschaft, diese Bestätigung einzuholen oder sich die Originaldaten des Experiments zu besorgen, oder? Die Kosten sind wohl überschaubar. Und wenn es der DPG nicht gelingt, wem sollte das sonst gelingen?

Insofern ist die Fragestellung von A.C. Kelly im Titel seiner Abhandlung kein „hochgradiger Unsinn„, sondern im Gegenteil völlig berechtigt und trifft im Gegenteil genau den Kern des Problems und der Grund der an die DPG erbetenen Prüfung: „„Hafele & Keating tests: did they prove anything?“.

Es geht also darum für den beauftragten Fachverband der DPG zu untersuchen, ob dieses Experiment wirklich ohne Bedenken als einwandfreie experimentelle Bestätigung der Relativitätstheorie zu lehren und zu „vermarkten“ ist, wie es bisher geschehen ist, oder ob doch Bedenken und Vorbehalten über die Methodik und die Aussagekraft des Experiments vernünftigerweise zu äußern sind.

Immerhin haben gemäß Berichterstattung von Dr. Theimer sogar die Experimentatore Hafele und Keating selbst nach der offiziellen Veröffentlichung zugegeben, dass sie manuellen Korrekturen während des Experiments vorgenommen haben und dass hier eine nicht abschätzbare Fehlerquote stecken könnte:

Diesen unerlaubten Eingriff verschwiegen die Autoren in ihren beiden Zeitschriftenberichten. Erst auf einer anschließenden Tagung in Rolla, Missouri, gaben sie den Eingriff zu und begründeten ihn mit dem Streben nach größerer Genauigkeit. Sie räumten ein, daß hier eine Fehlerquelle liegen konnte.

Auch die Authentizität dieser Aussagen wäre bei der Untersuchung nachzuprüfen. Es könnte nämlich durchaus sein, dass die Experimentatore selbst sehr wohl über die methodischen und experimentellen Mängel des Experiments sich bewusst waren und nicht selbst dafür verantwortlich sind, dass ihr Experiment als triumphale Bestätigung der Relativitätstheorie und als Paradebeispiel ihrer Gültigkeit weltweit dargestellt wurde, sondern dass es auf eine unangemessene „Vermarktung“ zurückzuführen ist (siehe zum Beispiel die Aussagen eines Nobelpreisträgers im Nebenthread bei einer anderen Thematik: „Der Urknall ist nur Marketing„).

Und wenn es der Fall ist, dann sollte es auch angemessen im Bildungssystem und in der Öffentlichkeit jetzt berichtigt werden. Das wäre korrekt und legitim. Wer könnte was dagegen haben?



Der Staat verstoesst seit Jahrzehnten gegen das Grundgesetz

Ich verweise auf meinen Thread im Unterforum „Rechtswissenschaften“ vom Forum UNICUM.de

Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie: Bis zur Verfassungsklage?
– eröffnet am 29.7.07
– Beiträge bis heute: 679
– Aufrufe bis heute: 42578

wo eklatant dokumentiert wird, dass das Publikum der Foren erhebliche Defizite beim Verständnis der Grundrechte und des Grundgesetzes vorweist.

Es wird dort zum Beispiel unendlich darüber gestritten, ob die Relativitätstheorie richtig oder falsch bzw. ob die Kritik der Relativitätstheorie stichhaltig oder nicht sei. Auch wird unendlich darüber gestritten, ob technologische Anwendungen (zum Beispiel die GPS-Navigatore) die Richtigkeit der Relativitätstheorie bestätigen oder nicht. Ein Anhänger der Relativitätstheorie in dieser Diskussion hat z.B. als Argument für seine Auffassung der Aussichtlosigkeit einer Verfassungsklage sich vor ein paar Tagen u.a. die lachhafte „Perle“ geleistet: „In Karlsruhe sitzen 8 Richter – ok, einer bereitet jeweils per Vorsortierung die Trennung von Spreu und Weitzen vor. Aber die Verfassungsklage würden 8 Richter bewerten – und die haben sicherlich mehrheitlich eine Einstein GPS-Gerät im Auto„.

Was dieser Teilnehmer und die ganz große Mehrheit der anderen Teilnehmer bei dieser juristischen Thematik überhaupt nicht verstehen können (oder nicht wahrhaben wollen), ist, dass die Richter sich hier überhaupt nicht dafür interessieren würden, aus welchen Gründen eine technologische Anwendung funktionieren könne oder auch nicht.

Richter haben auch über physikalische Gegebenheiten überhaupt nicht zu entscheiden, sie haben sich nicht einmal damit zu befassen oder wertende Kommentare abzugeben, kein bisschen, damit sind sie auch ganz streng und konsequent, und das leuchtet auch jedem ein. Richter würden sich also hüten, sich mit der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Relativitätstheorie zu beschäftigen, sowie natürlich auch mit der Stichhaltigkeit oder Nicht-Stichhaltigkeit der Kritik der Relativitätstheorie. Ob eine Theorie richtig sei oder nicht, ob die Kritik einer Theorie stichhaltig sei oder nicht, das interessiert hier die Richter überhaupt nicht, das kann und darf zu keinem juristischen Verfahren gehören. Das ist auch richtig so und das ist eigentlich auch nicht schwierig zu verstehen.

Hier haben Richter nur zu untersuchen und zu entscheiden, ob die Bestimmungen des Art. 5 § 3 GG über die Wissenschaftsfreiheit im öffentlichen Bildungssystem beachtet und umgesetzt werden oder nicht.

Bei diesem Thema kann z.B. der Bonner Kommentar zum Grundgesetz herangezogen werden, wohl der aktuell umfangreichste mit gegenwärtig 145 Seiten Erläuterungen (S. 19-163) allein zu Art. 5 § 3 (Wissenschaftsfreiheit).

Nachstehend einige Auszüge aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz [Hervorhebungen im Fettdruck durch mich]:

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (Seite 41).

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem „Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege“ entsprechen (Seite 34).

der Staat, „der sich als Kulturstaat versteht“, hat „die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern“ (S. 28-29)

Für die „freie wissenschaftliche Entfaltung“ … „reicht es nicht aus, in Art. 5 Abs. 3 GG nur den Schutz der individuellen Freiheit des beamteten Wissenschaftlers zu erblicken“ (S. 21)

Der Staat (hat) durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt …“ (S. 22).

Übergeordnetes Ziel ist die Organisation eines ‘freiheitlichen Wissenschaftspluralismus‘ …“ (S. 23).

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers“ (Seite 40)

„Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. […] Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig („weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff“) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn „es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht“. Indiz dafür ist „die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen“ (S. 42)

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Das Grundgesetz hat also für den Staat eindeutige Pflichten definiert, z.B. mit den Geboten der Nicht-Identifikation und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege, die er durch geeignete organisatorische Maßnahmen bei der Wissensvermittlung an die nachfolgenden Generationen zu ermöglichen und zu fördern hat.

Die Lehrinhalte im öffentlichen Bildungssystem im Bereich der theoretischen Physik identifizieren sich jedoch einzig und allein mit der Relativitätstheorie, von der Grundschule bis zur Uni, die als einzig gültige Theorie seit Jahrzehnten gelehrt wird, und sie blenden auch systematisch Fakten, Quellen, Ansichte und Ergebnisse aus, die diese Theorie in Frage stellen.

Damit verstößt der Staat seit Jahrzehnten gegen das Grundgesetz Art. 5 § 3.
Ein klarer Fall.

Im Forum UNICUM.de haben zwar zwei anonyme Teilnehmer hier angeführt, dass diese systematische Ausblendung von Gegenpositionen im öffentlichen Bildungssystem, die die Gültigkeit der Relativitätstheorie in Frage stellen, nicht zutreffen würde, und dass sie sogar selbst Uni-Seminare kennen oder gehört haben, die das widerlegen. Bei einer direkten Nachfrage von mir haben sich jedoch diese zwei anonyme Teilnehmer geweigert, die Unis und die Namen der Professoren zu nennen, die Gegenpositionen zur Relativitätstheorie lehren.

Über diese jahrzehntenlangen Verstöße gegen das Grundgesetz könnte sich die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan vielleicht ein paar Gedanken machen, oder?
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(Jocelyne Lopez)



Karl Nowak klagt 1959 erfolgreich gegen die ‚Physikalischen Blätter‘ der Deutschen Physikalischen Gesellschaft

G.O. Mueller berichtet in einer internen Korrespondenz über den Fall Karl Nowak, wo ausgerechnet die Zeitschrift der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, die „Physikalischen Blätter„, sich im Mai-Heft 1959 (S. 240) in der Kolumne „Ceterum censeo“ ihres Herausgebers Ernst Brüche zu einer Empörung und Häme über Relativitätskritiker hinreißen läßt, unter dem Titel: „Der Geisterreigen“, da der Kritiker Karl Nowak (Wien) einem Vertreter der Presseagentur United Press im Januar 1959 auf dessen Ersuchen ein Interview gegeben hat.

Und Brüche nimmt sich auch gleich noch die verantwortungslosen Journalisten vor, die solche Bemühungen von Kritikern der Relativitätstheorie dem „unkritischen Publikum“ zu berichten wagen. Es ist wunderschön, die Zensur- und Aufpasserrolle der Relativisten über die gleichgeschaltete Presse gewissermaßen von dem „Insider“ Brüche bestätigt und eingefordert zu sehen.

Das größte Geschenk Brüches an die Physikgeschichte ist aber in den falschen Tatsachenbehauptungen über Karl Nowak zu sehen, zu denen Nowak eine Gegendarstellung einreichte und den Abdruck verlangte. Die „Physikalischen Blätter„, vertreten durch Ernst Brüche, lehnten den Abdruck der Gegendarstellung ab, obwohl sie durch das Landespressegesetz von Baden-Württemberg dazu verpflichtet waren.

Der Inhalt der geforderten Gegendarstellung wirkt auf den unvoreingenommenen Beobachter recht harmlos. Zusammengefaßt ging es nur um folgendes:

1. Die Autoren der Zeitschrift „Wissen im Werden“ sind teils Universitätsprofessoren und damit in Physikkreisen durchaus bekannt.

2. Das Presseinterview wurde von der United Press erbeten. Darin werden auch Nowaks kritische Argumente berichtet, die in dem Artikel „Geisterreigen“ weggelassen wurden.

3. In dem Pressebericht ist ausdrücklich gesagt, daß Karl Nowak Physiker ist.

Auf die Ablehnung des Abdrucks der Gegendarstellung erhebt Nowak Klage vor dem Landgericht. Der Beklagte E. Brüche begründet die Verweigerung der Gegendarstellung damit, daß Nowak mit dem Mittel der Gegendarstellung versuche, seine unhaltbaren Auffassungen in einer Fachzeitschrift vorzutragen, die teils unrichtige Angaben enthalten, was einer wissenschaftlichen Zeitschrift nicht zuzumuten ist. Das Landgericht verurteilt die Zeitschrift zum Abdruck, weil das Recht zur Gegendarstellung die Richtigkeit der Aussagen nicht verlangt, sondern auch unrichtige Aussagen zuläßt.

E. Brüche geht in die Berufung zum Oberlandesgericht, das die Berufung zurückweist, das Urteil des Landgerichts bestätigt, aber die Revision zum Bundesgerichtshof zuläßt.

E. Brüche geht auch in die dritte und letzte Instanz, zum Bundesgerichtshof, der die Revision ablehnt, das erstintanzliche Urteil bestätigt und die Zeitschrift zum Abdruck verurteilt. Die Frage der wissenschaftlichen Qualifikation des Klägers Nowak oder die Beachtlichkeit seiner Auffassungen sei unerheblich, weil das Landespressegesetz mit der Gegendarstellung nur das „Recht auf Gehör“ zusichert.

Brüche hat uns den Glückfall geschenkt, daß ein Relativitätspropagandist seine Angst vor der Kritik in aller Öffentlichkeit zeigt und die wahre Einstellung der Physikmachthaber zu Kritik und Meinungspluralismus bis in die dritte Instanz hinauf demonstriert.



Guenther Baer: Spur eines Jahrhundertirrtums

Eine Buchempfehlung:

Spur eines Jahrhundertirrtums
Neue Gedanken zum physikalischen Weltbild
Günther Baer
Spur-Verlag Dresden, 1997
ISBN 3-9803360-4-2

buchguentherbaer.jpg 

Eine HTML-Version des Buches steht im Internet zur Verfügung.

Zitat aus dem Vorwort zur 3. Auflage:

In Vorbereitung der Nachauflage eines Buches mit außergewöhnlichen Grundaussagen, die gar „nicht so recht in die derzeitige wissenschaftliche Landschaft passen„, nutzt man die Gelegenheit zu einer Zwischenbilanz.

Fakt ist zunächst, daß bisher Tausende die „Spur“ und „Logik“ erworben haben und daß die darin enthaltenen „verqueren“ Grundaussagen, zu denen sich die Wissenschaft offiziell wohl erst in weiter Ferne bekennen „darf„, privat von Wissenschaftlern und interessierten „Laien“ zunehmend anerkannt und in die Fachwelt getragen werden.

Es wächst die Erkenntnis, daß die Prämissen der Relativitätstheorie ein grundlegender Irrtum sind und wir unaufhaltsam einer naturwissenschaftlichen Wende zustreben, „gegen die die kopernikanische Revolution des Weltbildes vergleichsweise harmlos war.“

Es zeigt sich aber auch, daß gar hoch gebildete Menschen nach bestem Wissen und Gewissen nicht bereit und fähig sind, aus den tiefen Furchen eingeschliffener „erlaubter„, „altehrwürdiger“ Denkweisen auszubrechen. So manche Naturauffassung, die bereits dem Säugling als Selbstverständlichkeit in die Wiege gelegt wird, erhält durch ein Bildungssystem, das viele vorgegebene Dogmen als unantastbar hinstellt, einen „geheiligten“ wissenschaftlichen Anstrich. Und wo die „Unerklärbarkeit der Schöpfung“ zu einer wissenschaftlichen Tugend deklariert wird, ist es unsittlich, nach irdischen Ursachen und Zusammenhängen himmlischer Erscheinungen zu fragen.

Derzeit deuten sich gravierende Entwicklungen an: Man kommt in einschlägigen Veröffentlichungen nicht mehr umhin, Einsteins Theorie in Details, die weder dem Irrtum an die Wurzel gehen noch einen Ausweg zeigen, ein bißchen zu bezweifeln oder gar zu „zerreißen„. Und wir werden gegenwärtig gesegnet mit „Erfolgsberichten“ milliardenschwerer Forschungsvorhaben, die da verkünden, nun endlich Materie aus dem stofflichen Nichts erzeugen zu können. Angesichts erkennbarer Irrwege entsteht die Frage, ob hier stets das redliche Streben nach Wahrheit und Erkenntnisgewinn im Vordergrund steht.

Der geradlinige „Querdenker“, der das nützliche Modelldenken mit dem Streben nach physikalischer Wahrheit verknüpft, wird erkennen, daß wir zurückkehren müssen an die Jahrhundertwende, zu den hoffnungsvollen Auffassungen unserer berühmten Vordenker (4.12.2) und unbeschönigt die Frage zu beantworten haben: Durch welche scheinbaren Schwierigkeiten, vor denen sich die Wissenschaft um die Jahrhundertwende gestellt sah, wurde die Relativitätstheorie tatsächlich notwendig, wie hat sie diese Schwierigkeiten gelöst, welche neuen hat sie uns damit bereitet und welchen Ausweg hätte es eigentlich noch gegeben?

(Günther Baer)



Einstein-Jahr 2005: Schon Grundschüler werden aufgefordert, sich am Geniekult zu beteiligen

Als Ergänzung zu meinem Eintrag in diesem Blog Grobfahrlässig, Frau Bundesministerin Annette Schavan!, wo neben der Debatte „Diebstahl an der Kindheit“ auch der Aspekt „Betrug an der Kindheit“ angesprochen wurde, mache ich auf eine bezeichnende Aktion im Rahmen des Einstein-Jahres 2005, das von Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 10 Millionen Steuergeld gefördert wurde:

Malwettbewerb zum 100. Jahrestag von Einsteins Relativitätstheorie „Schüler malen Einstein„
finanziert durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

wo zu sehen ist, dass im öffentlichen Bildungssystem schon im zarten Alter von 5 Jahren Grundschüler aufgefordert werden, sich am Geniekult persönlich zu beteiligen. Wann ist denn vorgesehen, dass auch schon in Kindergärten zukünftig der Nachwuchs rechtzeitig auf das blinde Hochjubeln der Relativitätstheorie vorbereitet und indoktriniert wird? Von Erziehung der Schüler zum Selbstdenken, zur Hinterfragung und zu kritischen Einstellungen gar keine Spur. Das Selbstbildnis der Relativisten duldet auch keine Kritik und keine Hinterfragung dieser makellosen Theorie…

Die gute Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan hat auch natürlich sorgfältig vermieden, den Fragekatalog der Forschungsgruppe G.O. Mueller in ihrer Offenen Brief vom September 2006 zu beantworten, versteht sich, wie zum Beispiel folgende Fragen:

2. Ist diese Theoriekritik seit 80 Jahren unterdrückt und verleumdet worden? – Ja oder Nein?

7. Herrscht in allen Bereichen unserer Gesellschaft (mit der einzigen Ausnahme: Internet) – also in Universitäten, Massenmedien, Schulen, allgemeinen und fachlichen Zeitschriften, Verlagsprogrammen – bezüglich dieser einen Theorie eine von dieser gesetzwidrigen Zensur verordnete Friedhofsruhe? – Ja oder nein?

8. Wird schon in den Schulen von den Fachlehrern mit pädagogischem Notendruck ein gegebenenfalls auch heuchlerisches Bekenntnis der Schüler zur Theorie verlangt und durchgesetzt, weil jeder, der kritisiert, für dumm erklärt wird? – Ja oder Nein?

9. Werden Zweifel der Schüler von vornherein abgekanzelt und damit bei den Schülern (und übrigens auch bei den Lehrerkollegen der anderen Fächer) Duckmäusertum und Opportunismus gezüchtet? – Ja oder Nein?

10. Wird die Öffentlichkeit durch das jahrzehntelange Verschweigen der Existenz einer kritischen Tradition betrogen? – Ja oder Nein?

(G.O. Mueller)

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Auch hat die gute Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung zu den Fragen der Forschungsgruppe G.O. Mueller an 221 Journalisten, die ihr auch vorliegen, natürlich auch keine Stellung genommen, versteht sich:

Kennen Sie die Berichte über die Propaganda für die Spezielle Relativitätstheorie in den „Kinder-Universitäts„-Veranstaltungen?

Was halten Sie davon, daß z.B. im TAGESSPIEGEL (Mitte des Einsteinjahres 2005) ein ca. 12jähriger Schüler als „Kinderreporter“ versichert hat, die Relativitätstheorie sei ganz leicht zu verstehen?

Halten Sie die Indoktrinierung der Schüler der gymnasialen Oberstufe mit der Rechenaufgabe, das Jungbleiben des weltraumreisenden Zwillings nach seiner Rückkehr zu seinem Zwillingsbruder auf der Erde aufs Jahr genau zu berechnen, für berechtigt, obwohl noch keine einzige experimentelle Bestätigung dieser Art vorliegt und die hierzu vorgetragene Kritik vor der Fachöffentlichkeit und vor der allgemeinen Öffentlichkeit bisher verschwiegen wird?

Darf eine Theorie in den Stoffplan von allgemeinbildenden Schulen aufgenommen werden, bevor sie sich in einer freien wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Kritik bewähren konnte?

Halten Sie eine von akademischen Amtsinhabern ohne Kenntnisnahme und Diskussion der existierenden Kritik durchgesetzte Zustimmung zu einer Theorie für ein Zeichen ihrer Stichhaltigkeit?

Halten Sie den Unterschied zwischen einer „bestbewiesenen Theorie“ und einer „unbewiesenen Hypothese“ für unwichtig?

Können Sie sich eigentlich einen vernünftigen Grund für die Unterdrückung der Kritik einer physikalischen Theorie vorstellen?

(G.O. Mueller)

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Die gute Frau Bundesministerin Annette Schavan duldet und fördert gerne im öffentlichen Bildungssystem Indoktrinierung der Schüler, Täuschungen und Irreführungen, Propaganda, Unterdrückung und Verleumdung der Kritik einer Theorie, Verfolgung der Person von Kritikern und Verletzung der Grundrechte von Bürgern. Hat Frau Dr. Annette Schavan hier überhaupt die Bedeutung ihres Amtes im Interesse der Allgemeinheit in einem Kultur- und Rechtsstaat sowie das Grundgesetz verstanden? Man darf berechtigt daran zweifeln.

(Jocelyne Lopez)



Grob fahrlaessig, Frau Bundesministerin Annette Schavan!

In einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.02.08 mit dem Titel „Vertraut gefälligst! Annette Schavan nennt Schulkritik „Knatscherei“ berichtet Christian Geyer über dreiste Aussagen unserer Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan:

„Grob fahrlässig“ nennt Annette Schavan die Kritik an den Misständen der Gymnasialreform (G8). „Die Debatte in der die Schule heute unter anderem als Diebstahl an der Kindheit bezeichnet wird, ist grob fahrlässig.“ So die Bildungsministerin auf der Bildungsmesse „didacta“. Grob fahrlässig? Umgekehrt wird ein Bildungserlebnis daraus. Grob fahrlässig handelt, wer beide Augen so feste zudrückt, dass er die Umsetzungsprobleme bei G8 nicht wahrhaben und von der gestohlenen Kindheit nicht wissen will.
[…]
„Was soll denn die ganze Knatscherei?„, fragt Schavan und beschwört „Modernität„, als trotze hier eine Herrin den Kräften der Reaktion: „Es wird nirgendwo in Deutschland eine Rolle rückswärts geben„. Was für Sätze! Plötzlich vorbei der Gestus grinsender Diskursivität, nicht einmal die im Denkraum Schavans fest verwurzelte Redefigur des „Dilemmas“ wird bemüht. Statt dessen: präpotente Zurechtsweisung im Stil von „nicht sein kann, was nicht sein darf„.
[…]
Minuten nachdem sie den Deutschen die „Rolle rückwärts“ verweigert hat, rollt Annette Schavan nun selbst rückwärts voran: „Wir brauchen eine Atmosphäre wie vor hundert Jahren„. […] Wir haben im Bildungswesen weniger eine Qualitätskrise als eine Vertrauenskrise„. Das ist Bürgerschelte auf gar nicht einmal hohem Niveau.

(Christian Geyer)
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Nicht nur bei der hier angesprochenen Thematik „Diebstahl an der Kindheit“ könnte man Annette Schavan grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, sondern wohl auch bei der Thematik „Betrug an der Kindheit„.

Wie ist sonst zu erklären, dass die gute Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung die Relativitätstheorie als einzig gültige und als unbestritten lehren lässt und sich weigert, die seit 100 Jahren weltweit ungebrochene Kritik an der Relativitätstheorie in den Schulbüchern und den Lehrinhalten vermitteln und mitbehandeln zu lassen, geschweige denn nur objektiv zu erwähnen? Das ist nicht nur grob fahrlässig, das ist auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz.  Siehe z.B. die weltweit umfangreichste Studie der Forschungsgruppe G.O. Muller „Über die absolute Größe der Relativitätstheorie„, eine einmalige Dokumentation über die internationale Kritik der Relativitätstheorie über 95 Jahre mit 3789 kritischen Arbeiten von ca. 1300 Autoren (von Professoren, Doktoren, Ingenieuren, Technikern, Philosophen, Erkenntnistheoretikern, Gelehrten und sogar Nobelpreisträgern), die seit ca. 5 Jahren allen Verantwortlichen und Entscheidungsträgern der öffentlicher Hand – einschließlich der Bundesministerin Schavan – vorliegt. Diese Studie hat die gute Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung wohl nicht prüfen lassen, das passt wahrscheinlich auch nicht in ihrem Denkraum der Redefigur des „Dilemmas„, lieber beide Augen ganz fest zudrücken nach dem Motto „nicht sein kann, was nicht sein darf„, nicht wahr?

Wie ist sonst zu erklären, dass die gute Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung sogar die seit Jahrzehnten nachhaltig von Kritikern erhobenen Vorwürfe des Betrugs und der Datenmanipulation mindestens bei zwei berühmten Experimenten  (die offiziell als Bestätigung der Relativitätstheorie gelehrt werden) ignoriert und die berechtigten, gebetenen Untersuchung und Klärung verweigert? Die Bundesministerin für Bildung und Forschung nimmt wohl lieber gerne in Kauf, dass die Schüler und die Öffentlichkeit betrogen und irregeführt werden, nicht wahr? 

Das alles ist nicht nur grob fahrlässig von Annette Schavan, das ist grob gesetzwidrig. Aber mindestens zu einem Punkt kann man der Bundesministerin hier zustimmen: „Wir haben im Bildungswesen weniger eine Qualitätskrise als eine Vertrauenskrise„.

(Jocelyne Lopez)



Prof. Dr. Dr. Bernhard Losch: Im Grundgesetz wird ausdrücklich ein Recht auf umfassenden Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt garantiert

Nachstehend Ausführungen des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Dr. Bernard Losch in seinem Buch „Kulturfaktor Recht“ (Kapitel „Gerechtigkeit – Menschlichkeit“ – Absatz 4 -„Rechtskontrolle und Rechtsschutz„, Seite 187-188):

Als weitergehender Hebel der Gerechtigkeit wird der individuelle Rechtsschutz betrachtet. Unter Rechtsschutz versteht man die Möglichkeit, eine gerichtliche Rechtsüberprüfung zu veranlassen, wenn man Gründe dafür vorbringen kann, dass man sich in seinen Rechten verletzt glaubt. Im Grundgesetz wird ausdrücklich ein Recht auf umfassenden Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt garantiert. Danach kann im Rahmen der vorgesehenen Verfahrenswege gegen alle Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit gerichtlich vorgegangen werden. Grundsätzlich ist Voraussetzung dafür, dass die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden kann. Soweit man sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, steht sogar der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.
[…]
Der zweite Einwand lautet, dass auch die beste Rechtsordnung nicht verhindern kann, dass sie missbraucht und im Dienst von Sonderinteressen unterlaufen wird. Diesem Thema widmet sich besonders die Rechtsdarstellung in der Literatur. Stellvertretend kann dafür die Auseinandersetzung mit dem Rechtsstaat durch Martin Walser in seinem Roman „Finks Krieg“ angeführt werden. Dort werden Mängel der Praxis beleuchtet, wie die Bevorzugung parteipolitischer und sonstiger Gruppeninteressen gegenüber der korrekten Rechtsanwendung. Solche Machenschaften können der Kultur des Rechtsstaates gegenübergestellt werden und lassen erkennen, wie der Mangel an Allgemeinkultur sich in der Staats- und Rechtskultur auswirken und sich in fehlender Verantwortung für das Recht niederschlagen kann.

(Prof. Dr. Dr. Bernhard Losch)



Nobelpreistraeger Frederick Soddy: Die Relativitätstheorie ist ein anmaßender Schwindel und ein Schritt zurück in das Reich der Phantasie und des Mystizismus

Die Forschungsgruppe G.O. Mueller referiert in ihrer Dokumentation „Über die absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie“ die scharfe Kritik der Relativitätstheorie durch den Nobelpreisträger Frederick Soddy in Zusammenhang mit der Beobachtung der Sonnenfinsternis 1919:

Seite 147: Dieser Umgang der Relativisten mit der Empirie wurde von F. Soddy 1954 auf der Nobelpreisträger-Konferenz in Lindau angeprangert (S. 17): „the attempt to verify this during a recent solar eclipse, provided the world with the most disgusting spectacle perhaps ever witnessed of the lengths to which a preconceived notion can bias what was supposed to be an impartial scientific inquiry. For Eddington, who was one of the party, and ought to have been excluded as an ardent supporter of the theory that was under examination, in his description spoke of the feeling of dismay which ran through the expedition when it appeared at one time that Einstein may be wrong! Remembering that in this particular astronomical investigation, the corrections for the normal errors of observation – due to diffraction, temperature changes, and the like – exceeded by many times the magnitude of the predicted deflection of the star’s ray being looked for, one wonders exactly what this sort of ’science‘ is really worth.“

Als Gipfel dieser Art von ’science‘ durfte der ‚ardent supporter‚ Eddington noch 1919 selbst und ganz allein und maßgeblich das Ergebnis interpretieren: das nennt man eine Deutungshoheit.

Während die Propaganda der Relativisten uns seit 80 Jahren das Märchen vom Triumph einbläuen will (z.B. P.C.W. Davies 1977: „triumphantly verified„), wäre der wirkliche Vorgang, wenn man die Beteiligten für etwas dümmlich halten wollte, noch als Wunschdenken zu klassifizieren, andernfalls als schlichter Betrug. Soddy neigt erklärtermaßen zu letzterem, was er als Nobelpreisträger sich auch leisten kann.

(G.O. Mueller)

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Auch der Schweizer Autor Heinrich Brandenberger berichtet über die Kritik Soddys in einem 1962 erschienenen Aufsatz in der  Zeitschrift „Schweizer Maschinenmarkt„, Goldach SG, Heft Nr. 15 – 23 und 31 unter dem Titel: „Neue Erkenntnisse in Physik und Astronomie„:

Konnte Einstein damit in der theoretischen Physik die Experimente und Rechnungen in Übereinstimmung bringen? Nur soweit, daß er erklärte, bei Lichtgeschwindigkeit gelte das Additionsgesetz nicht mehr. Das fundamentalste Gesetz der Wissenschaft wurde daher durch Einstein für nichtig erklärt, und an die fundamentalsten Werte der Welt, Zeit, Raum und Materie, werden durch ihn veränderliche Maßstäbe gelegt, ein Vorgehen, mit dem man jeden Fehler decken kann, und das von Nobelpreisträger Frederick Soddy an der Nobelpreisträgerkonferenz in Lindau 1954 als ein anmaßender Schwindel, als ein Schritt zurück in das Reich der Phantasie und des Mystizismus bezeichnet wurde, mit der Nennung des Namens Einstein, als den Schuldigen.

Literatur:
1. Frederick Soddy: The wider aspects of the discovery of atomic dis-integration contrasting the experimental facts with the mathematical theories. An address to the fourth Conference of Nobel Prizewinners at Lindau (Bodensee), S. Germany, 30.6.1954, Atomic Digest. Vol. II, Nr. 3, 1954, Autumn Quarter, Seite 11 und 15.

(Dr. Heinrich Brandenberger)



Koennten sich vielleicht die Relativisten darüber einigen, ob der relativistische Effekt ‚Längenkontraktion‘ Anschein oder Realität sein soll?

Neben dem unsäglichen Hermann Minkowski, der in der relativistischen Längenkontraktion von bewegten Objekten gar keine andere Ursache sah als ein „Geschenk von oben„, bitteschön, sind seit Aufstellung der Theorie die Relativisten nicht einig und auch nicht schlüssig darüber – einschließlich Albert Einstein selbst – ob dieser vermeintliche Effekt (der natürlich experimentell auch nie nachgewiesen wurde) ein Real- oder ein Scheineffekt sein sollte. Das wäre jedoch sehr hilfreich für die normalen Sterblichen, wenn die Relativisten sich endlich über diese Kernbehauptung der Relativitätstheorie einigen könnten.

So referiert G.O. Mueller in seiner Dokumentation Über die absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie:

Seite 3:

Fachliche Verdachtsmomente: Anschein oder Realität

Die Paradoxa – insbesondere das Uhren- oder Zwillingsparadoxon – erweisen sich nur als die Zuspitzung der behaupteten kinematischen Effekte der Längenkontraktion und der Zeitdilatation.

Wendet man sich diesen beiden grundlegenden Effekten zu, so stößt man auf eine Frage, die man bei einer angeblich bestätigten und allgemein akzeptierten Theorie nicht mehr vermuten würde: nämlich ob die behaupteten Effekte wirklich seien oder nur Scheineffekte.

Die Sachlage wird noch bunter dadurch, daß in dieser Frage eine groteske Uneinigkeit der Relativistik-Autoren festzustellen ist, so daß man zweckmäßigerweise besser von zwei Theorien sprechen sollte, von einer Theorie mit Scheineffekten und einer Theorie mit Realeffekten.

Man darf allerdings nicht erwarten, daß die Autoren sich nach reiflicher Überlegung eine begründete Auffassung gebildet, jeder seine Entscheidung in dieser Frage getroffen und sich auf eine der beiden Seiten geschlagen hat. Vielmehr wechseln manche Autoren ihre Entscheidung von einer Darstellung zur nächsten, ohne ein Wort darüber zu verlieren, und viele schwanken in demselben Buch zwischen beiden Positionen hin und her, wie es ihnen gerade gelegen erscheint.

Wenn schon unter den Anhängern der Theorie derartig gravierende Widersprüche auch heute noch bestehen, dann ist dies ein sicherer Hinweis darauf, daß irgendetwas mit der Theorie nicht stimmt.
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Seite 86:

Albert Einstein hat 1905 die Längenkontraktion mit eindeutig widersprüchlichen Aussagen eingeführt: mit einer Real-Version und einer Schein-Version.

Die Real-Version findet sich S. 896: die „allgemein gebrauchte Kinematik“ (womit er die Newtonsche meint) wird damit charakterisiert, daß sie annimmt, „daß ein bewegter starrer Körper … in geometrischer Beziehung vollständig durch denselben Körper, wenn er in bestimmter Lage ruht, ersetzbar sei.“ Diese Identität der Geometrie des Körpers in der Newtonschen Kinematik bei allen verschiedenen Bewegungszuständen hält Albert Einstein für irrig und will sie mit seiner Kinematik-Theorie bestreiten: in der SRT-Kinematik soll der Körper diese geometrische Identität verlieren, weil durch Bewegung oder Ruhe eine reale Änderung des starren Körpers bewirkt werden soll; vom Relativitätsprinzip ist keine Rede.

Eine Schein-Version findet sich S. 903: „Ein starrer Körper, welcher in ruhendem Zustande ausgemessen die Gestalt einer Kugel hat, hat also in bewegtem Zustande – vom ruhenden System aus betrachtet – die Gestalt eines Rotationsellipsoides …“ Im übernächsten Absatz wird die Reziprozität ausdrücklich festgestellt.

Dieser Widerspruch zieht sich durch die gesamte Relativistik: jeder Autor kann sich eine Alternative aussuchen. Solange dieser Widerspruch von der Relativistik nicht anerkannt wird und ausgeräumt ist, ist die behauptete Längenkontraktion für die Kritik in keiner der beiden Versionen gültig; es ist nicht Aufgabe der Kritik und auch nicht möglich, den Relativisten zu einer konsistenten Theorie zu verhelfen, deren Hinfälligkeit offenbar ist, und die Kritik wäre auch nicht verpflichtet, vorsorglich beide Versionen zu widerlegen.
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Seite 137:

Schein und Sein: AE 1905 wechselt in seinen Aussagen über Längenkontraktion und Zeitdilatation mehrfach zwischen „scheint“ und „ist“ und pflanzt seiner Theorie damit einen Grundwiderspruch ein. Damit trägt Albert Einstein selbst eine Unbestimmtheit in die Theorie, die weder er selbst noch einer seiner maßgeblichen Anhänger jemals ausgeschaltet hat. Die Kritik hat beide Möglichkeiten A (= Anschein) und R (= Realität) widerlegt: (A) wenn die Effekte nur „scheinbar“ sein sollen, so könnten sie nicht gleichzeitig als real behauptet werden; (R) wenn die Effekte „real“ sein sollen, so können sie nicht nachgewiesen und auch keine Ursachen angegeben werden.
[…]
Autoren der A-Gruppe (Symmetrie, Reziprozität, Anschein der Effekte): H. Dingle; Nordmann; Sexl 1978.

Autoren der R-Gruppe (Asymmetrie, keine Reziprozität, Realität der Effekte): Langevin; McCrea; Rindler: Essential relativity.

Autoren der A/R-Gruppe (alle denkbaren Varianten vermischt): Albert Einstein; Born.

(G.O. Mueller)



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