Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Kritik der Relativitätstheorie'

Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 21.09.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 15./16.09.08 folgende E-Mail-Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 21.09.08
Betr.: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich bin keineswegs der Meinung, dass uns die (klassischen, aber eben nicht nur klassischen) Messvorschriften zur Laengenmessung aufhalten. Im Gegenteil denke ich nach wie vor, dass ein Schritt-fuer-Schritt-Vorgehen, angefangen bei denjenigen Definitionen, bei denen wir uebereinstimmen, unsere beste Chance auf eine konstruktive Diskussion darstellt. Ihre anderslautende Aeusserung und der Umstand, dass Sie das entsprechende Zitat aus meiner Mail („Aber ich denke nicht…„) in Ihrer Antwort so nach hinten verschoben haben, als wuerde es direkt auf meine Ausfuehrungen zur Laengenmessung an bewegten Objekten folgen, geben meine Position falsch wieder.

Gerade Ihre Antwort zur Gleichzeitigkeit zeigt, was noch zu klaeren ist, bevor wir eine gemeinsame Grundlage haben, auf der sich die von Ihnen behaupteten logischen Widersprueche diskutieren lassen. Sie schrieben:

„Einerseits postuliert die Spezielle Relativitaetstheorie, dass es keine
absolute Gleichzeitigkeit gibt, andererseits empfiehlt sie eine
Messvorschrift fuer Laengenmessungen von Objekten, die auf der Bestimmung einer absoluten Gleichzeitigkeit basiert
.“

Bislang finden alle Messungen, die ich beschrieben habe, in einem einzigen Bezugssystem statt. Sie behaupten, meine Definition der Laengenmessung basiere auf einer „absoluten Gleichzeitigkeit“, also auf einem vom Bezugssystem unabhaengigen  Gleichzeitigkeitsbegriff.  Wie begruenden Sie diese Behauptung? Wo setzen meine Definitionen eine absolute Gleichzeitigkeit voraus? Warum reicht es nicht aus, wenn innerhalb jedes Bezugssystems ein Gleichzeitigkeits-
begriff definiert ist?

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

P.S.: Es ging bei meiner Bemerkung, bei optischen Verfahren sei eine
Genauigkeit von 0,6 mm erreichbar, natuerlich keineswegs um das Ablesen von „zig Kommastellen„, sondern um die tatsaechliche Genauigkeit solcher Geraete. Uebrigens beruht das Funktionsprinzip dieser Geraete keineswegs, wie Sie schreiben, auf der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit ein; es handelt sich, wie ich ja auch schon angegeben hatte, um Laser-Triangulierung.

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Hierzu meine Antwort am selben Tag:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 21.09.08
Meine Anfrage vom 17.06.08

Unser Austausch vom 15./16.09.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.09.08.
Sie schreiben:

ich bin keineswegs der Meinung, dass uns die (klassischen, aber eben nicht nur klassischen) Messvorschriften zur Laengenmessung aufhalten. Im Gegenteil denke ich nach wie vor, dass ein Schritt-fuer-Schritt-Vorgehen, angefangen bei denjenigen Definitionen, bei denen wir uebereinstimmen, unsere beste Chance auf eine konstruktive Diskussion darstellt.

—

Ich schließe mich gerne Ihrer Meinung an, da die Spezielle Relativitätstheorie in meinen Augen eigentlich nur aus einer neuen, vorgeschlagenen Meßvorschrift für die Messung der Länge von bewegten Objekten besteht und das Verständnis dieser Theorie folglich auf dem grundsätzlichen Verständnis von Meßvorgängen basiert. Deshalb erlaube ich mir, erst einmal auf Ihre Aussagen über die Realität der Messung der Längenkontraktion zurückzukommen, die aus meiner Sicht nicht grundsätzlich und abschließend geklärt wurde. Sie schrieben in Ihrer E-Mail vom 17.08.08:

Die gemessenen Laengenwerte sind selbstverstaendlich real – so real wie die Messungen von Relativgeschwindigkeiten. Es handelt sich nicht um optische Taeuschungen oder dergleichen, sondern um die Ergebnisse konkreter Messungen.

—

wobei die konkreten Messungen, die Sie hier ansprechen, die Messungen der Längen von Objekten durch einen zum Objekt bewegten Beobachter nach der Meßvorschrift Einsteins sind. Diese Längenmessungen weichen aber von den Messungen von Objekten durch einen zum Objekt ruhenden Beobachter ab – sie fallen verkürzt aus – was ein Problem der Logik darstellt, das unbedingt vorab in unserer Diskussion geklärt werden soll: Da wir schon darüber einig sind, dass sich die materielle Länge eines Objektes bei Bewegung nicht verändert, können nicht die beiden Messungen (nach Einstein und nach Newton) richtig sein, sondern nur eine der beiden Längen kann als die wahre materielle Länge des Objekts angesehen werden.

Ich nehme zur Veranschaulichung ein (willkürliches) einfaches Beispiel:

a) Die Länge eines Objekts wird durch einen zum Objekt ruhenden Beobachter mit 10 cm gemessen (nach Newton).

b) Die Länge desselben Objekts wird durch einen zum Objekt bewegten Beobachter unter Berücksichtigung der Längenkontraktion mit 9,9999 cm gemessen (nach Einstein).

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Meine Frage:

Welches der beiden Messergebnisse soll nun als das genaueste Messergebnis für die materielle Länge dieses Objekts gelten: 10 cm oder 9,9999 cm?

Nur eine der beiden Längen kann wahr sein und als genau gelten, da wir darüber schon einig sind, dass die Länge eines Objekts sich bei Bewegung nicht verändert. Entweder ist also die Messung nach Newton oder die Messung nach Einstein falsch.

Ein anonymer Physiker in einem Forum hat meine Frage so beantwortet: „Die klassische Geschwindigkeitsaddition ist falsch. Aber in der Praxis eine gute Näherung.“ Stimmen Sie dieser Aussage zu? Ist also die genaue materielle Länge des Objekts 9,9999 cm nach Einstein und nicht 10 cm nach Newton?

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 15./16.09.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 06./08.09.08 folgende E-Mail-Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 15.09.08
Betr: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich bitte noch um etwas Geduld. Ich denke wirklich, dass unsere beste Chance auf eine konstruktive Diskussion darin besteht, Schritt fuer Schritt weiterzugehen, und wie gesagt: dabei sollten die Fragen, die Sie in Ihrer vorletzten Mail gesammelt aufschrieben und in Ihrer letzten Mail z.T. wiederholten, nach und nach an die Reihe kommen.

Gut, dass wir uns, wie Sie schrieben, ueber die Grundlagen der Laengenmessung einig sind.

Ihre Zusatzbemerkung darueber, dass optische Verfahren ungenauer seien als das Anlegen von Maszstaeben kann ich zwar nicht nachvollziehen – nicht ohne Grund werden ja z.B. im Baubetrieb hochpraezise Theodoliten eingesetzt und nicht Maszstaebe aneinandergelegt, und gerade neulich las ich von einem Laser-Triangulationssystem, das fuer Abstaende von bis zu 25 m auf eine Genauigkeit von weniger als 0,6 Millimeter kam. Aber ich denke nicht, dass uns diese Meinungsverschiedenheit an dieser Stelle aufhalten muss.

Hier die naechsten Schritte; es waere hilfreich, wenn Sie nur kurz sagen koennten, ob Sie mit den folgenden Aussagen (die immer noch nicht spezifisch fuer die Relativitaetstheorie sind, sondern nach wie vor auch in der klassischen Mechanik gueltig) uebereinstimmen:

Wir hatten uns darauf geeinigt, wie man messen kann, wie weit ein bewegtes Objekt zu einem gegebenen Zeitpunkt von einem relativ zum Beobachter ruhenden Bezugspunkt entfernt ist.

Auf die gleiche Weise kann man auch die Laenge eines bewegten Objekts feststellen. Nehmen wir der Einfachheit halber an, das Objekt sei in Bewegungsrichtung orientiert – es geht dann um den Abstand zwischen seinem in Bewegungsrichtung vordersten und hintersten Punkt. Dann muss man zur Laengenmessung nur zu ein und demselben Zeitpunkt feststellen, wie weit der vorderste Punkt und der hinterste Punkt des Objekts jeweils von ein und demselben, ebenfalls in Bewegungsrichtung liegenden festen Bezugspunkt entfernt sind. Die Differenz dieser Entfernungen ist die Laenge des bewegten Objekts.

Diese Art der Laengenmessung haengt vom Gleichzeitigkeitsbegriff ab – es geht per Definition darum, gleichzeitig festzustellen, wo sich das Vorderende und das Hinterende des Objekts befinden.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

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Hierzu meine Antwort vom 16.09.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 16.09.08
Meine Anfrage vom 17.06.08

Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08
Unser Austausch vom 07.08.08
Unser Austausch vom 10./12.08.08
Unser Austausch vom 17./19.08.08
Unser Austausch vom 24./26.08.08
Unser Austausch vom 31.08./02.09.08
Unser Austausch vom 06./08.09.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.09.08.
Sie schreiben:

Ihre Zusatzbemerkung darueber, dass optische Verfahren ungenauer seien als das Anlegen von Maszstaeben kann ich zwar nicht nachvollziehen – nicht ohne Grund werden ja z.B. im Baubetrieb hochpraezise Theodoliten eingesetzt und nicht Maszstaebe aneinandergelegt, und gerade neulich las ich von einem Laser-Triangulationssystem, das fuer Abstaende von bis zu 25 m auf eine Genauigkeit von weniger als 0,6 Millimeter kam.  Aber ich denke nicht, dass uns diese Meinungsverschiedenheit an dieser Stelle aufhalten muss.

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Dagegen las ich mit Erstaunen vor einiger Zeit, dass die Abstandsmessung mit Laser schon auf ganz kurzen Distanzen in unserer Alltagsdimension unpräzise Meßergebnisse liefert, siehe Wikipedia:

Die optische Abstandsmessung (auch: Laserentfernungsmessung) wird benutzt um die Distanz zwischen einem Abstandssensor und einem Objekt zu messen. Die Präzision hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • von der Oberfläche der beiden Objekte (Material, Farbe)
  • von der zu messenden Distanz
  • von Umwelteinflüssen

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Sie dürfen darüber hinaus nicht vergessen, dass die extrem hohe Genauigkeit mit zig Kommastellen, die bei Lasermessungen abgelesen werden kann, gar nichts mit einer Messgenauigkeit zu tun hat: sie ist eine rein mathematisch bedingte Genauigkeit, die lediglich auf einem Postulat bzw. auf einer Konvention basiert: Die absolute Konstanz der Lichtgeschwindigkeit – sowohl als Ausbreitungs-geschwindigkeit als auch als Relativgeschwindigkeit. Der Einsatz dieser per Konvention festgesetzten Konstanten mag in der Empirie nützlich und in der Meßkunde bequem sein, er sollte aber nicht in der theoretischen-  und Experimentalphysik sowie in der Astronomie die Illusion erzeugen, dass es sich um hochgenaue Messergebnisse in der Realität handelt. Die Mathematik ist keine Meßkunde, eine Konvention ist kein Naturgesetz und der mathematische Einsatz einer per Konvention festgesetzten konstanten Größe ist keine direkte Messung in der Realität: Die erzielte Genauigkeit hängt von dem konstant vorausgesetzten Wert ab.

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Sie schreiben:

Wir hatten uns darauf geeinigt, wie man messen kann, wie weit ein bewegtes Objekt zu einem gegebenen Zeitpunkt von einem relativ zum Beobachter ruhenden Bezugspunkt entfernt ist.

Auf die gleiche Weise kann man auch die Laenge eines bewegten Objekts feststellen. […] Diese Art der Laengenmessung haengt vom Gleichzeitigkeitsbegriff ab – es geht per Definition darum, gleichzeitig festzustellen, wo sich das Vorderende und das Hinterende des Objekts befinden.

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Diese Ausführungen sind aus meiner Sicht widersprüchlich: Einerseits postuliert die Spezielle Relativitätstheorie, dass es keine absolute Gleichzeitigkeit gibt, andererseits empfiehlt sie eine Meßvorschrift für Längenmessungen von Objekten, die auf der Bestimmung …einer absoluten Gleichzeitigkeit basiert. Was nun?

Es ist irgendwie verwirrend und unlogisch die genaue Länge eines bewegten Objekts mit Uhren messen zu wollen („Dann muss man zur Laengenmessung nur zu ein und demselben Zeitpunkt feststellen, wie weit der vorderste Punkt und der hinterste Punkt des Objekts jeweils von ein und demselben, ebenfalls in Bewegungsrichtung liegenden festen Bezugspunkt entfernt sind“), wenn man schon von vornherein voraussetzt, dass es meßtechnisch nicht möglich sei und dass eine absolute Gleichzeitigkeit prinzipiell nicht existiere! 

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Sie schreiben:

Aber ich denke nicht, dass uns diese Meinungsverschiedenheit an dieser Stelle aufhalten muss.

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Ich bin hier Ihrer Meinung und denke auch, dass wir uns nicht über Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Genauigkeit von Längenmessungen mit der Lichtgeschwindigkeit oder mit klassischen Meßmethoden aufhalten lassen sollten. Meine Bedenken bei dieser Meßvorschrift der Speziellen Relativitätstheorie sind nämlich von grundsätzlicher Natur und sprechen ein Problem der Logik an – worauf  Sie jedoch bis jetzt leider nicht eingegangen sind. Ich wiederhole also meine grundsätzliche Frage bzw. mein grundsätzliches Verständnisproblem:

Wenn die materielle Länge eines Objekts sich bei Bewegung nicht verändert, jedoch ein relativ zum Objekt ruhender Beobachter eine andere Länge misst als ein relativ zum Objekt bewegter Beobachter, dann ist zwangsläufig eine der beiden Messungen falsch! Beide können nicht wahr sein, das ist für mich von der Logik her völlig ausgeschlossen.

Man darf zum Beispiel nicht annehmen, dass ein Strand in der Realität unendlich viele materielle Längen habe. Diese Annahme ist unzulässig, das ist ausgeschlossen.
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Man darf zum Beispiel nicht annehmen, dass ein Beobachter sich gleichzeitig mit 70 km/h UND 73 km/h zu einer Welle bewegt, diese Annahme ist unzulässig – sie führt in der Mathematik zu einer ungültigen Gleichung 70 = 73. Das ist ausgeschlossen.
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Man darf zum Beispiel auch nicht annehmen, dass ein und dasselbe physikalische Phänomen zwei Mal an zwei verschiedenen Orten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten in der Realität stattfinden kann. Das ist ausgeschlossen. Sonst verlässt man den Bereich der Physik und tritt in den Bereich der Esoterik ein.

Könnten Sie also bitte auf meine Fragen gezielt eingehen:

Welche der beiden Längenmessungen ist dann falsch:

  • die Längenmessung, die von einem zum Objekt ruhenden Beobachter vorgenommen wird?

oder

  • die Längenmessung, die von einem zum Objekt bewegten Beobachter vorgenommen wird?

Solange diese Frage nicht erörtert und geklärt wird, werden meine Verständnisprobleme der Speziellen Relativitätstheorie leider weiter bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Die 5. Offene Akademie in Gelsenkirchen vom 5. bis 11.10.08

Ich habe schon in diesem Blog die Offene Akademie: Perspektiven kritischer und fortschrittlicher Wissenschaft vorgestellt und mache heute auf die 5. Offene Akademie aufmerksam, die in Gelsenkirchen vom 5 . bis  11. Oktober 2008 stattfinden wird (Anmeldungen sind noch möglich).

Aus dem Programm und Vorlesungsverzeichnis empfehle ich zum Beispiel für meine Leser – im begrentzen Rahmen des Interessengebiets dieses Blogs:

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1. Tag – Sonntag 5. Oktober 2008 – 13.00 Uhr

Dr. Gerhart Baum, Köln
Eröffnung der 5. Offenen Akademie

Gerhart Baum, geboren 1932, ist Rechtsanwalt. Er war von 1972 bis 1978 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern. Von1978 bis 1982 war er selbst Bundesinnenminister. Anschließend war erfür die UNO tätig, unter anderem als UNO-Beauftragter für die Menschenrechte im Sudan.

Baum ist ein Gegner des Abbaus demokratischer Rechte. Er wandte sich als Anwalt gegen den großen Lauschangriff, das Luftsicherheitsgesetz zum Abschuss von Passagiermaschinen, und er demonstrierte gegen die Online-Durchsuchungspläne von Innenminister Wolfgang Schäuble.

Gerhart Baum ist darüber hinaus Förderer von Musik und Kunst und setzte sich für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. 2008 wurde Gerhard Baum „wegen seines unermüdlichen Engagements zur Stärkung und Sicherung der Bürger- und Freiheitsrechte“ mit dem Theodor-Heuss-Preis ausgezeichnet.

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1. Tag – Sonntag 5. Oktober 2008 – 16.00 Uhr

Dr. Andrej Holm, Frankfurt
Kriminalisierung kritischer Wissenschaft

Im Sommer 2007 verwandelte ich mich in den „Fall Andrej H.“. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a.  In der Veranstaltung sollen die Verdachtsmomente und Ermittlungslogiken der Staatsschützer nachgezeichnet werden. Die Kriminalisierung wissenschaftlichen Arbeitens steht dabei im Zentrum des Vortrags. Außerdem wird die couragierte Unterstützung aus dem wissenschaftlichen Umfeld dargestellt. Die Mobilisierung einer breiten Öffentlichkeit wird dabei als ein erfolgreiches Instrument gegen den Ausbau des Sicherheitsstaats gedeutet.

Andrej Holm
promovierte und arbeitete ab 1998 an der Humboldt-Universität. Seit 2008 ist er im Rahmen des interdisziplinären Forschungsschwerpunkts „Europäische Stadt- und Regionalentwicklung“ an der Universität Frankfurt tätig.

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2. Tag – Montag 6. Oktober 2008 – 19:30 Uhr

Dr. Halton Arp, München
Der Kampf um ein wissenschaftliches Verständnis des Kosmos

Vor achtzig Jahren entschieden einige Wissenschaftler, dass das Universum expandiert. Heute ist diese Annahme in eine komplexe Theorie gekrümmter Raum-Zeit,dunkler Materie,dunkler Energie und hochdimensionaler Strings kulminiert. Inzwischen verstärken sich aufgrund umfassenderer Beobachtungen die Anzeichen, dass das Universum in Wirklichkeit vollständig anders beschaffen ist. Es ist ein Reich von Information, ständiger Entstehung und ewiger Entwicklung. Die Betrachtung einer Reihe faszinierender Bilder führt den Beobachter in eine dramatische Auseinandersetzung: den Versuch, die neuen Beweise zu leugnen und das vornehme Bemühen einiger Forscher, Entdeckungen im Geiste eines modernen Galileo zu vermitteln, wie das in der heutigen Wissenschaftsstruktur nicht möglich ist.

Halton Christian Arp (geb. 1927 in New York) ist Astronom und Physiker. Über das Mount-Wilson- und das Mount-Palomar-Observatorium kam der Urknall-Kritiker 1983 zum Max-Planck-Institut für Astrophysik in München-Garching.



Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka

Ich habe als Tierversuchsgegnerin vor ein paar Jahren in einem Diskussionsforum die Worte aus einem Roman von Isaac Bashevis Singer zitiert

Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka

die von zahlreichen Tierschutzorganisationen und Autoren weltweit zitiert werden und zum Beispiel in der Zitatensammlung von Ärzte für Tierschutz in der Medizin enthalten sind.

Dieses Zitieren durch mich dieser Worte von Isaac Bashevis Singer gab einer kleinen Bande von vorwiegend anonymen „Profi-Holocaustopfern“ und opportunistischen „Möchte-gern-Holocautsopfern“ Anlaß, mich seit Jahren rund um die Uhr in der Öffentlichkeit als Nazi, als Antisemitin, als Rassistin, als Verbrecherin, als Volksverhetzerin und als Terroristin zu diffamieren, sowie als Unmensch zu jagen, zu peinigen und zu hetzen. Es wurde sogar eigens dafür am 19.02.2006 ein Forum Alpha Centauri im Internet eingerichtet, wo die Betreiber, die Administratoren, die Moderatoren und die Teilnehmer brutal, zynisch, massiv und tagtäglich bis heute noch die Antisemitismuskeule systematisch schwingen und damit alle ihrer Mitmenschen erschlagen, diffamieren, ächten und hetzen, die nicht ihren wissenschaftlichen Auffassungen teilen. Wer in diese Zwickmühle gerät wird hoffnungslos zermahlen, sowie öffentlich hingerichtet.

Das kann ich zum Beispiel aus einer Diskussion dokumentieren, die ich im Unterforum „Wissenschaft“ vom Forum.Politik.de als Tierversuchsgegnerin eröffnet habe:

Tierversuche sind nutzlos für die Humanmedizin
Eröffnet am 12.12.07
Beiträge bis zur Schließung am 27.01.08: 1547
Aufrufe bis heute: 39.290

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wobei ich als Eröffnungsbeitrag folgende Aussagen eines langjährigen Tierexperimentators zur Diskussion gestellt habe:

„Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.“

Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978)

Zitiert von Tierversuchsgegner.org Das Jahrhundertzitat

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Diese extrem viel gelesene Diskussion hat sich rapide – ohne jegliche Moderationsmaßnahmen und trotz zahlreichen Meldungen – zu einer massiven und systematischen Hetze politischer und extremistischer Natur gegen Tierversuchsgegner entwickelt (sowie auch völlig off-topic, jedoch genauso systematisch und genauso politisch motiviert, gegen Kritiker der Relativitätstheorie). Über diese unglaublichen und erschreckenden Missstände habe ich schon in diesem Blog berichtet:

Schwerwiegende Verleumdungen auch in Bezug auf Tierschützer und Tierversuchsgegner

Bananenrepublik Deutschland?

Tierversuchsgegner dürfen in Deutschland legal als Rechtsextremisten, Antisemiten, Rassisten, Nazi-Verbrecher und Volksverhetzer beschimpft und verfolgt werden

Holocaust!!!! Hilfe!!!! Holocaust!!! Holocaust!!!! Hilfe!!!… Hilfe!!!…

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Aus diesen Berichtserstattungen ist zu entnehmen, dass meine Strafanzeigen und Strafanträgen gegen die Verursacher dieser politischen extremistischen Hetze von der Staatsanwaltschaft Lüneburg, sowie nach meinen Beschwerden von der Generalstaatsanwaltschaft Celle – ohne ersichtliche Ermittlungen – am 18.08.08 zurückgewiesen wurden, u.a. mit der unzumutbaren Begründung, dass … der Titel meiner Diskussion „provokativ“ war!!!

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg/Celle betrachtet die Aussagen des langjährigen Tierexperimentators Prof. Dr. Klaus Gärtner nicht als „provokativ„, dafür aber  als „provokativ„, dass man sie zur Diskussion stellt… Tierversuchsgegner dürfen also legal durch politisch und extremistisch motivierte Hetze als Naziverbrecher, als Holocaustverharmloser, als Holocaustleugner, als Volksverhetzer oder als Terroristen diffamiert werden, die Täter haben dafür das Segnen und den Freispruch der Staatsanwaltschaft Lüneburg/Celle: Man darf legal in Deutschland als Terrormethode die Antisemitismuskeule gegen Andersdenkende in der Wissenschaft schwingen. Bananenrepublik Deutschland?

(Jocelyne Lopez)

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NB: Für interessierte Leser habe ich als Anlage einige Auszüge aus dieser Diskussion zusammengestellt (die der Staatsanwaltschaft vorliegen), woraus zu entnehmen ist, dass nicht nur pauschal und weltweit die Tierversuchsgegner als Nazis, Antisemiten, Holocaustverharmloser oder Terroristen diffamiert werden, sondern auch zahlreiche namentlich genannte Privatpersonen und Tierschutzorganisationen in diese Hetze einbezogen werden, wie z.B. die von mir in dieser Diskussion am Rande zitierte Tierversuchsgegnerin Brigitte Rondholz, oder die britische Tierschutzorganisation PETA, oder der Friedenskämpfer und Menschenrechtsverteidiger Mahatma Gandhi, sowie auch die Teilnehmer „Forenseeschlange“ und „Nikolai“ aus der Diskussion, die gewagt haben, gegen dieses erschreckende und hochbedenkliche Hetzverhalten zu protestieren:

Auszüge aus der Diskussion „Tierversuche sind nutzlos für die Humanmedizin“

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G.O. Mueller: Was haben Antisemitismus, Nationalsozialismus und Völkermord mit Physik zu tun?

Neben meinen Blog-Einträgen G.O. Mueller: Die besondere Strategie: der verleumderische Antisemitismus-Vorwurf und Eine absurde und vor allem äußerst perfide Strategie verweise ich auf eine weitere Thematisierung der Problematik Antisemitismus in der Geschichte der Kritik der Relativitätstheorie durch die Forschungsgruppe G.O. Mueller, aus ihrer Dokumentation Über die Absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie – Juni 2004 – Seite 40:

In den bisher nachgewiesenen und ausgewerteten theoriekritischen Arbeiten, also Stellungnahmen und Abhandlungen mit physikalischen oder erkenntnis-
theoretischen Argumentationen, sind bis zum Jahr 1919 keine antisemitischen Äußerungen enthalten. Die frühesten uns bekannt gewordenen Fälle datieren aus den Jahren 1920 (Rudolf Mewes) und 1921 (Theodor Fritsch, unter Pseudonym Roderich-Stoltheim) und haben nach Umfang und Bedeutung keinen großen Einfluß ausüben können, weil sie aus persönlicher Zurücksetzung (Mewes) oder sektiererischer Einstellung (Fritsch) motiviert waren.

Die erste bedeutende physikalische Abhandlung mit antisemitischen Äußerungen stammt mit einer Datierung vom Juli 1922:

LENARD, PHILIPP: Über Äther und Uräther. 2., vermehrte Auflage, mit einem Mahnwort an deutsche Naturforscher. Leipzig: Hirzel 1922. 66 S.
[…]
Insgesamt war die Anzahl von physikalisch argumentierenden Kritikern, die zusätzlich antisemitische Tiraden einflochten, außerordentlich gering. Nach dem bisherigen Stand der Auswertung, der sich selbstverständlich mit fortschreitender Bearbeitung erhöhen wird, sind folgende Fälle aktenkundig, nach Erscheinungsjahren aufgeführt:

1920: Mewes, Rudolf
1921: Fritsch, Theodor (unter Pseudonym Roderich-Stoltheim)
1922: Lenard, Philipp; Stark, Johannes; Zboril, J.
1923: Fritsch, Theodor (unter Pseudonym Roderich-Stoltheim)
1931: Hentschel, Willibald
1936: Thüring, Bruno
1937: Dingler, Hugo; Thüring, Bruno
1938: Finke, Edmund; Tobien, Waldemar
1940: Arthos [Pseudonym, Italien]; Thüring, Bruno
1941: May, Eduard
1942: Brühlmann, Otto; Teichmann, Horst; Vahlen, Theodor
1944: Uller, Karl

Aus rund 3790 kritischen Veröffentlichungen sind bisher als antisemitisch ermittelt worden:

– 16 Autoren, davon 15 deutsche;
– insgesamt 19 Veröffentlichungen, davon 18 deutsche;
– nur Arbeiten aus den Jahren 1920-1944.

Wer zu den Relativitätstheorien weitere kritische Veröffentlichungen mit antisemitischem Einschlag kennt, möge Roß und Reiter nennen. Wir werden alle theoriekritischen Veröffentlichungen nachweisen, unabhängig von anderen Inhalten.

29 Veröffentlichungen wären 1 Prozent der Gesamtmenge: bisher liegt die Zahl der ermittelten Fälle noch darunter. Mit einer dramatischen Erhöhung des Prozentsatzes ist nicht zu rechnen, da erfahrungsgemäß ungehemmt rassistisch hetzende Veröffentlichungen sich nicht mit physikalischen Argumentationen aufhalten und damit aus dem Erfassungshorizont der vorliegenden Dokumentation herausfallen. (Auch die bloße Aussage, man sei gegen die Relativitätstheorie oder halte sie für falsch, ist noch keine Argumentation und fällt deshalb heraus.) Selbst wenn 2 – 3 Prozent aller theoriekritischen Arbeiten antisemitisch sein sollten, wäre dies ein außerordentlich bemerkenswert positives Ergebnis, weil es den Antisemitismus in der Physik wahrscheinlich als weitgehend deutsches Phänomen in einem nur sehr begrenzten Zeitraum und von erstaunlich geringem Umfang erweist. In eklatantem Widerspruch zu dieser Tatsache möchten die Relativisten gern verleumderisch den Eindruck erwecken, die meiste Kritik sei nur antisemitisch motiviert.

Auch bei Betrachtung nur der deutschsprachigen Veröffentlichungen aus dem Zeitraum 1920-1944 mit insgesamt ca. 570 Dokumenten stellen die bisher nachgewiesenen 18 antisemitisch gefärbten Arbeiten nur rund 3 Prozent dar, was angesichts der Politik während der nationalsozialistischen Herrschaft nur erstaunen kann. Sollte die weitere Auswertung diese Zahl deutlich erhöhen, wäre es kein Wunder.

Bei weiterer Einschränkung auf die insgesamt 85 deutschsprachigen Arbeiten unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1933-1944 wären die für diese Jahre bisher festgestellten ganzen 11 Fälle von antisemitischer Färbung geradezu ein Wunder, bei dem es wohl nicht bleiben wird. Trotzdem sieht es nicht nach einer dramatischen Erhöhung dieser Fälle aus: die weit überwiegende Mehrzahl der kritischen Veröffentlichungen hat sich erwiesenermaßen auch unter den Nazis frei von antisemitischer Hetze gehalten.

Diese Befunde unserer bisherigen Auswertung der Dokumentation haben eine große Bedeutung für die Abwehr einer pauschalen Verleumdung, mit der die Relativisten generell mit Vorliebe und in Deutschland auch mit großem Erfolg arbeiten, nämlich der pauschalen Verleumdung der Kritiker als Antisemiten.

(G.O. Mueller)



Norbert Derksen zu den vermeintlichen Schwarzen Löchern

Nachstehend ein Leserbrief von Norbert Derksen an die Zeitung „SÜDKURIER“:

Von Norbert Derksen
An SÜDKURIER, Leserbriefe
Datum: 08.09.08
Betr.: Zu: Urknall auf der Spur – SÜDKURIER Nr. 210 vom 8. 9. 2008, Seite 8
Kopie: Dieter Wacker

Wer, wie Dieter Wacker glauben machen will, am Mittwoch „gespannt“ nach Genf blickt, hat seine Reputation als „Wissenschaftler“ eigentlich schon verspielt, ist doch die behauptete Simulation des „Urknall[s] im Kleinen“ so lächerlich wie letzterer selbst, da ihm keine größere Realität zukommt als dem „Schwarzen Loch„, dem „Higgs-Teilchen“ oder den unsichtbaren Kleidern in Andersens Märchen. Das einzige, was an diesem milliardenschweren, auf längst falsifizierten Theorien basierenden Spektakel zwischen Jura und Genfer See echt ist, ist die „gigantische Geld- und Zeitverschwendung„, die wir uns offensichtlich immer noch leisten können. Aber wer nicht hören will, muß fühlen! Grundsätzlich hat dies auch der Furtwanger Fachhochschulprofessor Konstantin Meyl erkannt, der sich dann aber leider vergaloppiert, indem er auf den Neutrinoschwindel hereinfällt und aus den Maxwellschen Gleichungen seine „Skalarwellen“ herleitet, ohne zu bemerken, daß diese Gleichungen ihrerseits nicht haltbar sind, weil aus ihnen mathematisch eine Elektrodynamik folgt, die das dritte Newtonsche Axiom verletzt, wie man am Biot-Savartschen Gesetz und dem daraus resultierenden Graßmannschen Elementargesetz, dessen Korrektur mir vor wenigen Jahren gelang, zweifelsfrei erkennen kann. Ebenfalls bedauerlich ist sein Einknicken vor dem „Schwarzen Loch“ als fauler Frucht der Relativitätstheorie, die allein schon mangels Transitivität der Lorentz-Transformation keinerlei theoretische Existenzberechtigung hat und zudem vermittels Messung der Einweglicht-
geschwindigkeit im gegenüber der Quelle bewegten System auch experimentell direkt widerlegt wurde. Daß allerdings „die Physiker endgültig vom Glauben abfallen„, wie Professor Meyl meint, ist nicht zu erwarten. Dafür haben sie sich schon viel zu lange von Einstein und seinen Mitläufern verarschen lassen. Immerhin bestätigt der mir auch persönlich bekannte Kritiker aus Furtwangen meine schon vor vielen Jahren geäußerte These, daß man nämlich mit „Bleistift, etwas Papier gepaart mit Denkleistung, Gehirnschmalz und gesundem Menschenverstand“ ungleich ökonomischer wesentlich mehr erreichen kann als mit aller medienwirksamen Effekthascherei.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Norbert Derksen

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Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 06./08.09.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.08./02.09.08 folgende E-Mail-Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 06.09.08
Betr: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

gut, dass Sie Ihre Fragen noch einmal gesammelt aufgeschrieben haben. Da wir ja nun in dieser Sache an einigen Stellen grundlegend verschiedener Auffassung sind, wuerde ich gerne in den naechsten E-Mails Schritt fuer Schritt klaeren, wo wir uebereinstimmen und wo genau die Diskrepanzen auftreten. Soweit ich sehen kann, sollten die Fragen, die Sie angaben, dabei ganz automatisch nacheinander zur Sprache kommen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob wir uns als ersten Schritt auf die folgenden Aussagen einigen koennen (die saemtlich nicht originaer aus der Relativitaetstheorie stammen, sondern auch in der klassischen Physik Gueltigkeit haben und dort vielfach angewendet werden).

Grundlage der Streckenmessung ist eine Art „Abstecken“ der Strecke; die abgesteckte Strecke wird dann mit einem Laengenmaszstab vermessen. Dabei markiert der Beobachter zwei feste Punkte (Punkte, die relativ zu seinem Bezugssystem ruhen) und misst dann mit einem Maszstab (der evt. mehrmals hintereinander angelegt werden muss) deren Abstand.

Praktisch ist ein Abstecken nicht immer moeglich. Allerdings kann der Beobachter gleichwertige Messverfahren finden, die so definiert sind, dass sie insbesondere ueberall dort, wo ein Vergleich praktisch moeglich ist, das gleiche Ergebnis liefern wie das Abstecken und Messen-mit-dem-Maszstab. Auch solche gleichwertigen Messverfahren (z.B. Triangulierung bei der Landvermessung) sind fuer Streckenmessungen zulaessig.

Diese Art der Streckenmessung erlaubt es auch, die Position, die ein bewegtes Objekt zu einem gegebenen Zeitpunkt (zur Bestimmung von Zeitpunkten spaeter mehr) einnimmt, zu bestimmen. Die Strecke zwischen einem festen Punkt A und dem bewegten Objekt zu einem gegebenen Zeitpunkt ist die per Maszstab gemessene Strecke zwischen einem festen (abgesteckten) Punkt B, an dem sich das bewegte Objekt zu dem gesuchten Zeitpunkt befindet, und dem Punkt A (oder die durch ein aequivalentes Verfahren gemessene Strecke zwischen diesen beiden Punkten).

Soweit ich sehen kann, entspricht dies im wesentlichen dem, was Sie selbst in Ihrer letzten Mail schrieben. Insofern erwarte ich hier noch keine Diskrepanzen; wenn es doch welche geben sollte, teilen Sie es mir bitte mit. Wenn es keine Diskrepanzen gibt, geben Sie mir bitte nur kurz Bescheid, dann folgen in meiner naechsten E-Mail weitere Aussagen, und irgendwann werden wir dann ja darauf stossen, wo genau wir unterschiedlicher Ansicht sind.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

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Dazu meine Antwort vom 08.09.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 08.09.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08
Unser Austausch vom 07.08.08
Unser Austausch vom 10./12.08.08
Unser Austausch vom 17./19.08.08
Unser Austausch vom 24./26.08.08
Unser Austausch vom 31.08./02.09.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.09.08.
Sie schreiben:

Soweit ich sehen kann, entspricht dies im wesentlichen dem, was Sie selbst in Ihrer letzten Mail schrieben. Insofern erwarte ich hier noch keine Diskrepanzen; wenn es doch welche geben sollte, teilen Sie es mir bitte mit.  Wenn es keine Diskrepanzen gibt, geben Sie mir bitte nur kurz Bescheid, dann folgen in meiner naechsten E-Mail weitere Aussagen, und irgendwann werden wir dann ja darauf stossen, wo genau wir unterschiedlicher Ansicht sind.

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Wie Sie es richtig vermutet haben sehe ich in Ihren Ausführungen über die klassischen Messtechniken von Längen keine Diskrepanzen in unseren jeweiligen Ansichten: Dass bei einer Längenmessung das „Abstecken“ der zwei Endpunkten A und B unbedingt erforderlich ist erscheint wohl auch für jedermann einleuchtend:

1) Falls es möglich ist durch materielles Anlegen des Maßstabes (bei kurzen Längen und ruhenden Objekten)

2) Falls das materielle Anlegen des Maßstabes nicht möglich ist (bei langen Strecken und bewegten Objekten) durch optisches Abstecken (Triangulation),

wobei auch einleuchtend ist, dass das Abstecken der zwei Endpunkte A und B durch direktes, materielles Anlegen des Maßstabe bei kurzen Längen und ruhenden Objekten zwangläufig wesentlich präziser ausfällt als das optische Abstecken von bewegten Objekten durch Triangulation, die lediglich mehr oder weniger grobe Näherungen liefern kann.

Wir können also direkt zum nächsten Schritt und zu meinem Verständnisproblem bei der Längenmessung in der Speziellen Relativitätstheorie sowie zu ihrer Kernaussage der „Längenkontraktion“ von bewegten Objekten übergehen: Die ganze Theorie ist nämlich im Grunde genommen nichts Anderes als eine neue, postulierte und vorgeschlagene Meßvorschrift Einsteins für die Messung von Strecken bei langen Distanzen und bei bewegten Objekten (siehe Triangulation).

Meine Bedenken beruhen dabei vordergründig auf einer Problematik der Logik, die ich Ihnen schon in meiner vorherigen E-Mail dargelegt habe: Der aus meiner Sicht unlösbare Widerspruch in dieser Längenmeßvorschrift Einsteins entsteht dadurch, dass er eine Verkürzung des Objekts/der Strecke bei seiner Meßvorschrift postuliert und voraussetzt im Vergleich zu dem Messergebnis nach den klassischen Meßvorschriften, wobei diese postulierte Verkürzung sowohl das Fundament der Logik grob verletzt als auch keine Kausalität ausweist:

1) Ein Objekt hat nur eine einzige materielle Länge in der Realität.

2) Diese einzige materielle Länge verändert sich nicht bei Bewegung des Objekts (gemäß Ihrer persönlichen Auffassung).

3) Ein Beobachter misst eine andere Länge des Objekts, wenn er die Messung im Ruhezustand relativ zum Objekt als wenn er sie im Bewegungszustand relativ zum Objekt vornimmt.

Einzige zulässige logische Folgerung: Eine der beiden Messungen ist in der Realität falsch.
—

Die Frage wäre jetzt für mich nur zu klären, welche der beiden Messungen in der Realität falsch ist:

1) Diejenige, die von einem zum Objekt ruhenden Beobachter vorgenommen wird

oder

2) Diejenige, die von einem zum Objekt bewegten Beobachter vorgenommen wird.

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Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie zu dieser Problematik der Logik gezielt Stellung nehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Kompletter Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel

Für diejenige Leser, die im Rahmen meines Gedankenexperiments „Was würde am Strand passieren?“ meine Verständnisprobleme der Speziellen Relativitätstheorie nachvollziehen und mitdenken möchten, gebe ich nachstehend fortlaufend an die Links zum kompletten E-Mail-Dialog mit Herrn Dr. Markus Poessel, Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut in Potsdam/Golm und Redakteur der Webseite „Einstein Online„:

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Kritik der Relativitätstheorie im CERN

Für Mathematiker und Mathematikkenner eine kritische Arbeit zur Speziellen Relativitätstheorie von einem CERN-Mitarbeiter, Universität von Genf:

A sign error in the Minkowski space-time plot and its consequences
J. H. Field
Département de Physique Nucléaire et Corpusculaire, Université de Genève
23.05.2008



Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.08./02.09.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 24./26.08.08 folgende E-Mail-Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 31.08.08
Betr: Re: Fragen zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich habe mich bereits vor laengerer Zeit sowohl mit der historischen Rezeptionsgeschichte der Relativitaetstheorie als auch mit den Thesen zeitgenoessischer Relativitaetskritiker auseinandergesetzt. Meine Bemerkung bezog sich lediglich darauf, dass ich diese E-Mail-Diskussion aus Zeitgruenden nicht auffaechern und auf alle moeglichen anderen Fragen erweitern, sondern moeglichst dicht bei der urspruenglichen Fragestellung bleiben moechte. Beim jetzigen Stand der Diskussion sind wir da, soweit ich sehen kann, bei den Grundlagen der Abstandsmessung gelandet.

Dazu habe ich denn auch gleich eine Frage an Sie. Sie argumentieren in Ihrer letzten Mail, Laengen und Strecken seien nur richtig messbar, wenn Maszstab und Objekt relativ zueinander ruhen. Wie misst denn dann in Ihrem Strandbeispiel der am Strand ruhende Beobachter die Geschwindigkeit der Welle? Dazu muss dieser Beobachter schliesslich verfolgen, wie sich die Strecke zwischen einem am Strand ruhenden Bezugspunkt und einem geeigneten Bezugspunkt auf der nahenden Welle aendert. Und der Maszstab kann ja nicht sowohl relativ zur Welle als auch relativ zum Bezugspunkt am Strand ruhen.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

P.S.: Meine Bemerkung zu den Eigenschaften von Atomen bezog sich auf die zwischen 1960 und 1983 offizielle Definition des Meters. Es ging dabei nur um die Feststellung, dass sich die Laengenkontraktion nicht auf eine von Beobachter zu Beobachter unterschiedliche Wahl der Laengeneinheit zurueckfuehren laesst.

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Dazu meine Antwort vom 02.09.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 02.09.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08
Unser Austausch vom 07.08.08
Unser Austausch vom 10./12.08.08
Unser Austausch vom 17./19.08.08

Unser Austausch vom 24./26.08.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.08.08.
Sie schreiben:

Dazu habe ich denn auch gleich eine Frage an Sie. Sie argumentieren in Ihrer letzten Mail, Laengen und Strecken seien nur richtig messbar, wenn Maszstab und Objekt relativ zueinander ruhen. Wie misst denn dann in Ihrem Strandbeispiel der am Strand ruhende Beobachter die Geschwindigkeit der
Welle?
 
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Wie man die Ausbreitungsgeschwindigkeit einer Wasserwelle auf einer gemessenen Strecke durch einen ruhenden Beobachter misst, entnehmen Sie bitte z.B. folgender Wikipedia-Seite, mit dem Beispiel einer Strecke von 1 km (wie in meinem Strandexperiment): http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserwelle

„Bei einer Wellenlänge von 1 km beträgt die Ausbreitungsgeschwindigkeit ca. 140 km/h und die Periode 25 s, bei einer Wellenlänge von 100 m ca. 50 km/h und 8 s“.

wobei ich davon ausgehe, dass die hier angegebenen Strecken „1 km“ oder
„100 m“ durch optische Markierungen mit den Vermessungsinstrumenten bei relativ zur Welle ruhendem Beobachter optisch abgesteckt werden. 

Vielleicht kann auch mit bewegten Radaren, also mit bewegten Beobachtern, die zurückgelegte Strecke einer Wasserwelle zwischen A und B  gemessen werden, das weiß ich nicht.

Auf jeden Fall muß nach meinem Verständnis eine optisch markierte Strecke von A nach B gemessen werden, sonst wird man wohl kaum die Ausbreitungs-
geschwindigkeit einer Wasserwelle bestimmen können. Genauso wurde auch für die Messung einer Lichtwelle eine markierte Strecke gemessen, mit einer ruhenden Messvorrichtung: Der zurückgelegte Lichtweg wurde ja immer von einem zur Lichtquelle/zur Strecke ruhenden Messtechniker gemessen.

Sie schreiben:

Meine Bemerkung bezog sich lediglich darauf, dass ich diese E-Mail-Diskussion aus Zeitgruenden nicht auffaechern und auf alle moeglichen anderen Fragen erweitern, sondern moeglichst dicht bei der urspruenglichen Fragestellung bleiben moechte. Beim jetzigen Stand der Diskussion sind wir da, soweit ich sehen kann, bei den Grundlagen der Abstandsmessung gelandet.
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Ich fasse also kurz meine Verständnisprobleme bei der von Albert Einstein postulierten relativistischen Längenkontraktion zusammen unter Berücksichtigung eines schon erreichten Teilkonsenses:
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1) Kausalität der relativistischen Längenkontraktion:

a) Sie erkennen, dass ein Objekt (oder eine Strecke) nur eine einzige materielle Länge hat, und dass sich diese materielle Länge bei Bewegung des Objektes nicht verändert: „Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher“ (Ihre E-Mail vom 17.08.08).

b) Sie erkennen folglich auch damit, dass ein materieller Maßstab nur eine einzige materielle Länge hat, und dass sich diese materielle Länge bei Bewegung des Maßstabes nicht verändert.
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Wie kann dann eine „Verkürzung“ der unveränderlichen materiellen Länge eines Objektes, gemessen mit der unveränderlichen materiellen Länge eines Maßstabes bei einer Längenmessung zustande kommen?

Ich erinnere daran, dass eine Längenmessung ein Vergleich zwischen Objekt und Maßstab ist. Wenn keines der beiden sich bei Bewegungszustand materiell verändert, wie sie es selbst ausdrücklich voraussetzen, darf auch keine Verkürzung beim Vergleich festgestellt werden, weder materiell noch per Meßkonvention.

Woher kommt also die in der Speziellen Relativitätstheorie postulierte Längenverkürzung des Objektes bei zueinander bewegtem Objekt und Maßstab? Was soll die Kausalität sein, die diese postulierte Verkürzung verursacht, wenn sie weder materiell möglich, noch per anerkannter Meßkonvention zulässig ist? Ein Maßstab wird ja in der Messkunde immer per Konvention als unveränderlich vorausgesetzt, das leuchtet wohl jedem ein, sonst kann man jegliche Messungen und die Physik als messende Wissenschaft getrost vergessen. Verkürzt sich dann gemäß Spezieller Relativitätstheorie bei einer Relativbewegung das Objekt und nicht der Maßstab? Verkürzt sich der Maßstab und nicht das Objekt? Wie soll das überhaupt möglich bzw. zulässig sein, ohne das Fundament der Physik als messende Wissenschaft zu vernichten? 

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2) Realität der relativistischen Längenkontraktion:

Wir sind uns auch bestimmt darüber einig, dass ein physikalisches Ereignis in der Realität einmalig ist: Es findet einmalig statt, an einem einmaligen Ort zu einem einmaligen Zeitpunkt. Und nicht zwei Mal, und nicht an zwei verschiedenen Orten, und nicht an zwei verschiedenen Zeitpunkten. Zumindest nicht in der Realität, zumindest nicht in der Wissenschaft, zumindest nicht in der Physik.

Wenn also für ein und dasselbe physikalisches Ereignis zwei Messungen unterschiedlich ausfallen, ist nur eine einzige logische Folgerung gültig und zulässig: Eine der Messungen ist falsch (oder aber beide sind falsch, diese Verknüpfung ist auch zulässig). Auf gar keinen Fall ist die Folgerung zulässig, dass beide wahr sind! Sie schließen sich in der Logik gegenseitig völlig und definitiv aus. Sind wir uns über die Ungültigkeit und die Unzulässigkeit dieser letzten Folgerung einig?

Das kann man sich z.B. mit meinem Strand-Gedankenexperiment veranschaulicht vorstellen:
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– Der Beobachter A kann sich nur mit einer einzigen Geschwindigkeit zur Wasserwelle bewegen: Entweder mit 70 km/h ODER mit 73 km/h  – und auf gar keinen Fall mit 70 km/h UND 73 km/h. Diese letzte Verknüpfung ist logisch ungültig und unzulässig. Nur eine einzige dieser zwei Relativgeschwindigkeiten des Beobachters A zur Wasserwelle ist also wahr, beide zusammen geht definitiv nicht. Welche der beiden Relativgeschwindigkeiten ist wahr und welche ist falsch?

a) 73 km/h (gemäß klassischer Geschwindigkeitsaddition)?

ODER

b) 70 km/h (gemäß relativistischer Geschwindigkeitsaddition)?

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– Der Beobachter A kann nicht 2 Mal an zwei verschiedenen Orten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten von der Wasserwelle erreicht werden, sondern nur ein Mal an einem einzigen Ort zu einem einzigen Zeitpunkt. Welche der beiden Berechnungen für die Begegnung des Beobachters A mit der Wasserwelle ist also wahr und welche ist falsch? Beide zusammen geht definitiv nicht.

a) Die Berechnung des Orts und des Zeitpunkts nach der klassischen Physik?

ODER

b) Die Berechnung des Orts und des Zeitpunkts nach der Speziellen Relativitätstheorie?

—

Könnten Sie mir bitte diese Fragen auch eindeutig beantworten und klar dazu Stellung nehmen? Das würde mich weiterbringen, sie sind nämlich der Kernpunkt meines persönlichen Verständnisproblems bei der Speziellen Relativitätstheorie.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



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