Blog – Jocelyne Lopez

Maskenpflicht: Ich bestehe auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit, die mir vom Grundgesetz garantiert wird

Ich verweise auf meinen heutigen Kommentar in der Diskussion bei SciLogs zum Blog-Artikel über die Maskenpflicht der Bloggerin Karin Schumacher COVID-19: Deutschland trägt Maske – aber wie(so)?  und bestehe auf die mir vom Grundgesetz garantierten Rechte gemäß Artikel   2.2 (körperliche Unversehrtheit) und Artikel 2.1. (freie Entfaltung der Persönlichkeit): 

 

Kommentar von Jocelyne Lopez – 02.02.2020 – 10:10 Uhr:

Zitat R.S.:
Grundsätzlich ist die Pflicht eine Maske zur Gesunderhaltung zu tragen eine Verantwortung des Individuums als solches. Weder die Macht der Politik noch die Macht der Rechtssprechung dürfte das Grundgesetz in seine Einzelteile zerlegen.

 

Genau, und ich kann meine gesetzlich zugesprochene Verantwortung für mich selbst und für andere nicht frei ausüben, da ich gezwungen bin eine Maske zu tragen, obwohl ich weiß, dass sie sowohl meine Gesundheit als auch die Gesundheit meiner Mitmenschen belastet: Wie oben dargelegt wurde, ist das Tragen einer zwangsläufig verseuchten Maske in nicht sterilen Alltagsumgebungen kontraproduktiv, denn jeder wird dabei gezwungen durch einen Viren-Brutkasten bzw. Keimenschleuder einzuatmen und auszuatmen.

Außerdem wird die normale und optimale Sauerstoffzufuhr beim Atmen durch die Maske verhindert, was eine zusätzliche Belastung der Gesundheit darstellt, wie es im Artikel dargelegt wurde:

Zitat Karin Schumacher:
Bedenken und respektieren wir dabei aber auch, dass das Tragen einer Maske nicht für jeden unbedenklich ist. Vor allem Menschen mit chronischen Lungen-erkrankungen mit eingeschränkter Lungenfunktion wie beispielsweise bei einer chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) oder auch Herzvorerkrankungen könnten unter der Maske zu viel Kohlendioxid (CO2) ansammeln (Hyperkapnie). Denn wird CO2 aufgrund des erhöhten Luftwiderstandes in der Maske nicht richtig abgeatmet, kann es sich im Blut anreichern und den pH-Wert des Blutes senken. Die Folge ist eine sogenannte respiratorische Azidose und damit ein (noch stärkerer) Sauerstoffmangel.

 

Auch bei gesunden Menschen kann CO2 aufgrund des erhöhten Luftwiderstandes in der Maske nicht richtig abgeatmet werden, was auch bei gesunden Menschen eine vermeidbare Beeinträchtigung der Gesundheit ist.

Diese politisch verordneten Beeinträchtigungen der Gesundheit verstößen gegen das Grundgesetz:

GG Art. 2 (2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Außerdem verstößt die Maskenpflicht ebenfalls gegen die mir vom Grundgesetz  garantierte freie Entfaltung meiner Persönlichkeit:

GG Art. 2 (1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 

Meine Persönlichkeit sträubt sich nämlich heftig gegen dieses Symbol der Angst, der Selbststigmatisierung und der Stigmatisierung meiner Mitmenschen. Ich habe keine Angst davor, dass ich seit meiner Geburt Luft einatme und ausatme, ich habe keine Angst davor, dass die Menschen um mich herum seit meiner Geburt Luft einatmen und ausatmen, ich habe keine Angst vor dieser Schein-Seuche, ich habe auch nie eine Maske getragen bei allen den saisonalen Erkältungs- und Grippewellen, die ich in meinem Leben erlebt habe, und es gab jeden Winter welche. Ich fühle mich lächerlich bzw. völlig bescheuert und gedemütigt mit einer Maske rumlaufen zu müssen. Ich bestehe auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit, die mir von Grundgesetz garantiert wird.

PS: Etwas ganz Persönliches: Meine Persönlichkeit wurde wohl auch durch ein markantes Erlebnis in meiner Kindheit mitgeprägt, wo meine Rechte auch durch die sich glaubende allmächtige Obrigkeit missachtet wurden, siehe: Erzählungen vom Leben – Disziplin. Ich bestehe auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit. 😉