Blog – Jocelyne Lopez

Tierversuche der Behörde LANUV NRW: Und noch eine Klage, und noch eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz!

Nicht nur, dass die Behörde LANUV NRW die meisten Tierversuche in Deutschland genehmigt, sie tut es sogar mit sehr großer Eifrigkeit und genehmigt immer mehr Tierversuche,  entgegen der seit Jahrzehnten erklärten Zielsetzung aller öffentlichen Entscheidungsträger und entgegen der gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, die Zahl der Tierversuche drastisch  zu reduzieren und sie durch moderne, tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu ersetzen.

Anläßlich einer Mahnwache gegen Tierversuche in Düsseldorf am 12.12.2015, hat die Tierrechtlerin Sandra Lück das skandalöse Verhalten der Behörde LANUV NRW dargelegt: Rede von Sandra Lück zu LANUV NRW.

Auch der TV-Sender WDR hat über die Mahnwache gegen Tierversuche in Düsseldorf am 12.12.15 berichtet, begleitet durch eine frühere Mitteilung über Tierversuche der NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze: WDR Aktuelle Stunde – Mahnwache gegen Tierversuche 12.12.2015. Die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze verkündet unverfroren, dass in den letzten 10 Jahren die Anzahl von Tierversuchen in NRW massiv angestiegen sei, dass sie den Anstieg stoppen und langfristig dazu kommen wolle, möglichst keine Tiere mehr in Tierversuchen einzusetzen (WDR hat allerdings inzwischen diesen Bericht aus dem Netz genommen, aus welchen Gründen auch immer). [*]

Es ist allerdings extrem schwierig für die Bürger und Steuerzahler – die sowohl die Tierversuche als auch die Behörden finanzieren – von der ausgesprochen bürgerfeindlichen Behörde LANUV NRW Auskünfte über die Tierversuche zu bekommen, die sie massiv genehmigt: Entweder verweigert die Behörde die Auskünfte nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) und/oder berechnet für die erteilten Auskünfte abenteuerliche Gebühren als Abschreckung der ehrenamtlich und im öffentlichen Interesse anfragenden Bürger.  Vor ein paar Tagen haben wir die 7. Klage seit 2013  gegen die Behörde LANUV NRW wegen Verstößen gegen das Informationsfreiheitgesetz eingereicht – für die letzten 5 Klagen warten wir noch auf Gerichtstermine.

Wir lassen uns jedoch von der Strategie der  gewollten Intransparenz über Tierversuche und der finanziellen Abschreckung der Behörde LANUV NRW  nicht kleinkriegen:  Ich habe heute folgende neue Anfrage nach IFG an die Behörde gerichtet:

Von Jocelyne Lopez
An Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betr.: Auskunft nach IFG NRW
Datum: 19.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz und bitte um Mitteilung folgender Informationen:

LANUV NRW stehen zur Bearbeitung der Anträge auf genehmigungspflichtige Tierversuche zurzeit laut öffentlicher Auskunft 6 Kommissionen zur Verfügung, die in monatlichen Sitzungen jeweils bis zu 12 Anträge behandeln.

Nach IFG NRW bitte ich somit um folgende Auskünfte:

1)   Wie viele Anträge auf genehmigungspflichtige Tierversuche sind im zweiten  Halbjahr 2015  bis zum 31.12.2015 bei LANUV NRW eingegangen?

2)   Wie viele dieser Anträge wurden

   a)   durch die Ethikkommission behandelt?

   b)   durch LANUV NRW genehmigt?

   c)   durch LANUV NRW abgelehnt?

3)   Wie viele Anträge auf Revisionen  wurden  im  zweiten Halbjahr 2015 bis zum 31.12.2015  behandelt?

4)   Wie viele dieser Revisionen wurden

   a)   durch LANUV NRW genehmigt?

   b)   durch LANUV NRW abgelehnt?

5) Wie viele Genehmigungsfiktionen hat LANUV NRW aufgrund von Fristabläufen bei der Bearbeitung der Anträge im zweiten Halbjahr 2015 bis zum 31.12.2015  bei genehmigungspflichtigen Tierversuchen zu verzeichnen?

6)   Wie viele Anträge wurden aufgrund von Antragsfehlern im zweiten  Halbjahr 2015 bis zum 31.12.2015 nicht behandelt.

7)   Wie viele der durch LANUV NRW im zweiten Halbjahr 2015 bis zum 31.12.2015 gesamt genehmigten Anträge wurden von der Ethikkommission als beratende Instanz

   a)    positiv beschieden?

   b)     negativ beschieden?
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Ich berufe mich auf ein starkes öffentliches Interesse angesichts der aktuell in den Medien laufenden Debatte um Tierversuche im Land NRW und bitte dementsprechend um Gebührenbefreiung oder die Berechnung des Mindestsatzes.

Ich danke im Voraus für Ihre Auskunftserteilung innerhalb der Frist eines Monats und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
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Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

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[*] Nachtrag: Die im NRW-Abgeordnetenwatch angesprochene Wissenschafts-ministerin Svenja Schulze hat übrigens am 18.12.2015 ausgesagt, dass sie Missstände um die Genehmigung von Tierversuchen durch die Behörde LANUV NRW prüfen will, siehe: Die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze will die Missstände um die Genehmigung der Affenversuche an der Uni Bochum prüfen. Wir dürfen gespannt sein.

 

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Die Tierrechtler Reiner Bent, Sandra Lück und Jocelyne Lopez
haben wiederholt die Behörde LANUV NRW wegen Verweigerung von Auskünften über Tierversuche nach Informationsfreiheitsgesetz, sowie Erhebung von abenteuerlichen Gebühren verklagt,
vertreten durch den Rechtsanwalt David Sanker aus Köln

Jocelyne Lopez, Reiner Bent, Sandra Lück
Fackelmahnwache gegen Tierversuche in Düsseldorf, 12.12.2015