Blog – Jocelyne Lopez

G.O. Mueller: Was bedeutet Wissenschaftsfreiheit

Ich zitiere aus dem Brief von G.O. Mueller vom März 2007 an 100 Professoren der Humboldt-Universität Berlin und an 100 Professoren der Technischen Universität Dresden: 

 
Was bedeutet Wissenschaftsfreiheit

Das Grundgesetz, Artikel 5, regelt in 3 Absätzen die persönliche Meinungsfreiheit (Absatz 1), ihre Grenzen (Absatz 2) und die Freiheit der Wissenschaft (Absatz 3). Wir haben in unserem “Offenen Brief” an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Problem der Wissenschaftsfreiheit thematisiert, also Absatz 3 – das Bundesministerium für Bildung und Forschung aber hat in seiner Antwort auf den “Offenen Brief” so getan, als sei die von uns geforderte Einführung der Wissenschaftsfreiheit (nach Absatz 3) schon erreicht, weil die Kritiker (nach Absatz 1) ja öffentlich ihre Meinung äußern können! [siehe hier] Soviel zur Gesetzeskenntnis und zum Intelligenzeinsatz des BMBF und über das Interesse der Auftraggeberin an dem Antwortschreiben. Schöner kann eine Obrigkeit ihre eigene Gleichschaltung und ihre Mitwirkung an dem Betrug der Öffentlichkeit über die Wahrheit der Speziellen Relativitätstheorie nicht dokumentieren. Den Kritikern wird also empfohlen, ihre kleinen Kritiker-Personen mit der offiziellen, steuerfinanzierten Wissenschaft zu verwechseln und die individuell-persönliche Meinungsfreiheit, die sie immer schon nutzen, mit der Freiheit der Argumentation und Diskussion in einem Wissenschaftsfach gleichzusetzen, die verboten ist. So dumm und größenwahnsinnig ist jedoch kein Kritiker.Was Wissenschaftsfreiheit bedeutet, ist klar an jenen Fachgebieten abzulesen, in denen sie herrscht. Es gibt 3 einfache Kriterien, die die Öffentlichkeit jederzeit erkennen und deren Erfüllung sie in jedem Fachgebiet – und ganz ohne Fachkenntnisse – nachprüfen kann, wenn sie es denn will:

1. Existenz von Mehrheitsauffassungen und Minderheitsauffassungen gleichzeitig nebeneinander.
Der Nachweis der Existenz von Minderheitsauffassungen kann nur aus der Literaturanalyse erbracht werden. Schlagen sich in den Veröffentlichungen keine nennenswerten Meinungsverschiedenheiten oder Kontroversen nieder, so kann es dafür nur zwei Gründe geben: entweder herrscht große Einigkeit und es gibt keine abweichenden Auffassungen, oder existierende Kritik und Minderheitsauffassungen werden unterdrückt.

2. Rezeption der Minderheitsauffassungen in der Fachdiskussion, in der Literatur und in den Gremien.

Ist die Existenz von Kontroversen belegt – im Fall der Speziellen Relativitätstheorie durch unsere Dokumentation – so müssen sie in der Diskussion, in der Literatur und den Gremien ihren Ausdruck finden. Werden dort keine Kontroversen geführt, so scheint es offiziell keine nennenswerten Minderheitsauffassungen zu geben.

3. Respektierung der Minderheitsauffassungen durch die Vertreter der Mehrheitsauffassung.

Der Umgang der Vertreter der Mehrheitsauffassung mit den Vertretern der Minderheitsauffassung muß der Minderheit das Existenzrecht gewähren. Die Mehrheit darf die Minderheitsauffassung für falsch erklären, darf sie jedoch nicht verleumden, nicht für ehrlos erklären und nicht unterdrücken. Die Minderheit darf nicht diskriminiert werden, weil sie eine Minderheit ist. Dieser grundsätzlich geltende Respekt vor der Minderheitsmeinung kommt z. B. darin zum Ausdruck, daß in Urteilen unserer höchsten Gerichte und in Gutachten von Sachverständigenkommissionen zur Politikberatung jederzeit Vertreter von Minderheitsmeinungen ein Sondervotum zum Urteil oder Gutachten abgeben können, und daß die Abgabe eines solchen Sondervotums nicht zur gesellschaftlichen Diskriminierung oder Ächtung oder gar sozialen Vernichtung des Verfassers führen darf.

Verwendet man diese drei Kriterien zur Beurteilung des Zustands der theoretischen Physik in Sachen Spezielle Relativitätstheorie, so kommt man eindeutig und unwiderlegbar – und von seiten der Physik-Machthaber gelegentlich sogar prahlerisch zugegeben – zu dem Ergebnis:

1. Mehrheitsauffassung und Minderheitsauffassungen bestehen seit 1908 gleichzeitig nebeneinander.

2. Seit 1922 findet eine Rezeption der Minderheitsauffassungen offiziell und effektiv nicht mehr statt, vielmehr wird schon die Existenz einer Kritik-Tradition über nun acht Jahrzehnte überhaupt geleugnet.

3. Da schon die Rezeption der Minderheitenauffassung seit 1922 erfolgreich verhindert wird, wird der zu fordernde Respekt der Minderheitsauffassungen durch deren Unterdrückung in sein Gegenteil verkehrt.

Ergebnis: In der theoretischen Physik gibt es somit in Sachen der SRT keine Wissenschaftsfreiheit. Quod erat demonstrandum.

(G.O. Mueller)