Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für April, 2012

Wenig politische und demokratische Bildung im Forum „Bildung“ der Piratenpartei

Ich verweise weiterhin auf meine Thematik Verstoß gegen das Grundgesetz in der Vermittlung der Relativitätstheorie im Forum „Bildung“ der Piratenpartei, die zwar eine rege Beteiligung verzeichnet, wo jedoch bis jetzt die aktiven Teilnehmer wenig politische und demokratische Bildung, sowie wenig soziale Kompetenz bei der Erörterung dieser Thematik zeigen (abgesehen davon, dass die Diskussion stark von Trollen, Stalker und Mobber unterwandert ist).

Es wird u.a. zum Beispiel dort bestritten, dass die Relativitätstheorie vom Staat überhaupt vermittelt wird, und dass die mir von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan als zuständig und verantwortlich genannte Behörde nicht dazu verpflichtet ist, meine Frage zu beantworten, siehe: Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem

Ich gebe hier einige meiner Beiträge in diesem Zusammenhang wieder:

 

17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Keiner muss mit dem Rücken zur Wand stehen, um zu fordern, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes respektiert und umgesetzt werden. Jeder Bürger darf es.

Im öffentlichen Recht, anders als im Zivilrecht, ist es sogar von der Systematik her ganz einfach, wenn man sie erst einmal verstanden hat, und sie ist für den Bürger sehr überschaubar und leicht begehbar, ohne Rechtsanwaltspflicht, kostenfrei und ohne Risiko auf Regress, wenn man sich an einige Regel hält und von vornherein dessen bewußt ist, dass die Vorgänge extrem langwierig sind und dass die Behörde in vielen Fällen massiv mauern wird.

Die Grundsystematik ist einfach und beruht auf wenige Umstände und wenige Gesetze:

  1. Jeder Bürger ist souverän und verfügt per Grundgesetz über das Sagen auf die Behörde: Hier greift Art. 20 Ziff. 2 Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Das bedeutet: Die Behörde ist per Grundgesetz der Dienstleister jedes Bürgers (nicht sein Schuhputzer, aber sein Dienstleiter). Der Bürger darf also gegenüber seinem Dienstleister selbstsicher als Souverän auftreten, jedoch sachlich, höflich, nicht beleidigend und ohne Emotionalität. Er darf Fragen stellen, die bestimmte Vorgänge aus der Zuständigkeit und Verantwortung der Behörde betreffen, er darf auf eine Antwort bestehen und darf sogar eine Frist für die Antwort setzen (3 bis 4 Wochen, ggfs. mit Verlängerungen)..
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  2. Behörde verstoßen am laufenden Band gegen geltende Gesetze (aus Ignoranz, Schlamperei oder in einigen Fällen wohl auch aus Korruption): Bei einem gut begründeten Verdacht auf Verstöße gegen Gesetze durch Behörde darf sich der Bürger auf § 258 StGB Strafvereitelung berufen: Das bedeutet, dass jeder Bürger sich selbst strafbar macht, wenn er einen Verdacht auf Verstöße gegen Gesetze hat und keine Klärung und Prüfung darüber veranlasst. Antwortet die Behörde nicht oder antwortet sie Nichtssagendes, macht sie sich auch strafbar und der Bürger darf sich auf § 258a StGB Strafvereitelung im Amt berufen, sowie auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung, die u.a. eine Informationspflicht den Behörden vorschreibt.
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  3. Antwortet die Behörde weiterhin nicht oder antwortet sie weiterhin Nichtssagendes, gibt es mehrere Möglichkeiten für den Bürger weiterzukommen, zum Beispiel:
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    – Eine Fachaufsichtsbeschwerde: Die Legislative (Abgeordnete) wird eingeschaltet und muß die Behörde zwingen, die Fragen des Bürgers zu beantworten. Zwei Beispiele davon haben wird gegenüber einer Veterinärbehörde umgesetzt Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12 und Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.12.
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    – Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft muß dann selbstständig den Strafbestand verfolgen.

 

Alle weiteren Schritte bei der jeweiligen höheren Instanz sind möglich, einschließlich Klage vor einem Verwaltungsgericht, bis hin zur Verfassungsklage.

Mehr sind da nicht an Gesetze, um bei Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze die zuständige und verantwortliche Behörde zur Verantwortung zu ziehen und ein gesetzwidriges Verhalten der Behörde abstellen zu lassen. Wie gesagt sehr langwierig und schwerfällig, aber von der Systematik her einfach und bürgerfreundlich. Ein Fallbeispiel für die ersten Schritten haben wir konkret in einem Fall von Verdacht gegen das Grundgesetz bei der Genehmigung von Tierexperimenten durch eine Veterinärbehörde zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

 

17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[…] Bis jetzt hat jedoch die Behörde nicht nachgewiesen, dass die Kritik der Relativitätstheorie im Bildungssystem vermittelt und behandelt wird, obwohl diese Theorie nachweisbar in Schulbüchern, in gymnasialen Leistungskursen und in Universitäten vermittelt und behandelt wird. Wird etwa die Kritik dieser Theorie dabei auch vermittelt und behandelt? In welcher Form? Werden auch Alternativtheorien zur Lichtausbreitung (zum Beispiel Äthertheorien) auch als annehmbar vermittelt und behandelt? In welcher Form? Hmm… meinst Du das etwa wirklich? Wir meinen das eben nicht und wir dürfen es auch schwarz auf weiß von den Behörden nachgewiesen bekommen: Ein paar nichtssagende Floskel werden uns (und ggfs. den Richtern) nicht zufriedenstellen, versteht sich.

Du darfst also auch geduldig warten: Auseinandersetzungen mit Behörden sind extrem langwierig und schwerfällig, vor allem bei Vorgängen, wo es um Millionen und Milliarden von öffentlichen Geldern in Lehre und Forschung geht, deren Verwendung jeder Bürger befugt ist zu hinterfragen.

 

 

17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nochmal: Doch, die Relativitätstheorie wird gelehrt, habe ich schon angeführt, in Lehrbüchern, in gymnasialen Leistsungskursen und in Universitäten. Es gibt sogar extra für die Relativitätstheorie gemäß Prof. Hermann Nicolai, Direktor vom Albert Einstein Institut noch dazu zwei Professuren an deutschen Universitäten und zum Beispiel ein Portal „Einstein-Online“ vom Albert Einstein Institut, alles vom Steuerzahler finanziert.

Doch, doch, die Lehre der Relativitätstheorie wird im Bildungssystem vermittelt und behandelt, mit Steuergeldern, das ist nachweisbar. Wird die Kritik der Relativitätstheorie dabei auch vermittelt und behandelt? In welcher Form? Das ist eben noch nicht nachgewiesen worden. Wird auch in Lehrbüchern, in gymnasialen Leistungskursen und in Universitäten zum Beispiel eine Äthertheorie gelehrt? In welcher Form? Gibt es auch zwei Professuren an deutschen Universitäten zum Beispiel für die Äthertheorie von Lorentz, die die gleichen Voraussagen und die gleichen experimentellen Befunde wie die Relativitätstheorie liefert? Oder gibt es ein „Hendrik Lorentz Institut„, finanziert vom Steuerzahler? Oder ein „Lorentz-Online“ zur Bildung der Schüler ab der 10. Klasse und der Öffentlichkeit, finanziert vom Steuerzahler? Oder ein „Lorentz-Jahr„, finanziert vom Steuerzahler?

Fragen über Fragen…

 

17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nachweisbar ist, dass der Staat im Rahmen seines Bildungsauftrags mit Steuergeldern die Relativitätstheorie vermittelt, in Schulen, in Gymnasien, in Universitäten, in universitären Instituten, in außeruniversitären staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen. Das sind positive Nachweise, sie sind zahlreich.

Ein „negativer“ Nachweis ist, dass der Staat nirgendwo im Rahmen seines Bildungsauftrages die Kritik der Relativitätstheorie oder Alternativtheorien vermittelt. Unser „negativer Nachweis“ ist also, dass wir nirgendwo eine solche Vermittlung durch den Staat gefunden haben.

Der Staat soll also hier positive Nachweise bringen und schwarz auf weiß beweisen, dass er auch die Kritik der Relativitätstheorie und mindestens eine Alternativtheorie zur Relativitätstheorie auch mit Steuermitteln vermittelt. Die Beweislast obliegt hier ihm.

Wenn ich zum Beispiel sage „Es gibt keine schwarzen Schwäne, weil ich keine gefunden habe„, kannst Du nicht sagen „Beweise es bitte, dass Du keine gefunden hast„, oder? Das wäre ja absurd. Wenn Du mir zeigen willst, dass ich irre und dass es schwarze Schwäne gibt, dann muss Du mir schon zeigen, wo sich ein schwarzer Schwan befindet. Okay?



Tierversuche: Absurditäten aus deutschen Labors

Informationen von der Vereinigung „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ 

 
Absurditäten aus deutschen Labors

Angeblich seien Tierversuche notwendig, um kranken Menschen zu helfen. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig mit solchen Behauptungen getäuscht. In Wahrheit ist der angebliche Nutzen von Tierversuchen nur vorgeschoben. Unsere Internet-Datenbank beweist, dass die tierexperimentelle Forschung sehr weit davon entfernt ist, irgendetwas Gutes für die Menschheit zu tun.

Die folgende Auswahl von in den letzten rund 10 Jahren in Deutschland (und einem in Österreich) genehmigten und durchgeführten Tierexperimenten zeigt, worum es in der tierexperimentellen Forschung tatsächlich geht: um wissenschaftliches Interesse auf Kosten von fühlenden Lebewesen, um Forschungsgelder, um die Bestätigung von längst bekanntem Wissen und um das Dogma »das wurde schon immer so gemacht«.

Unter der Versuchsbeschreibung ist jeweils in kursiv die Quelle der entsprechenden wissenschaftlichen Fachzeitschrift genannt und darunter die Stadt, in der die Versuche wahrscheinlich stattgefunden haben.

Um die entsprechenden Versuchsbeschreibungen in der Datenbank aufzurufen, geben Sie in die Suchmaske (Reiter »Datenbank«) die Tierart, den Nachnamen des Erstautors und die Stadt ein.

Weiterlesen:

 
– Wüstenrennmäuse mit Zappelphilippsyndrom – Der Irrsinn der »Tiermodelle«

– Rennen bis zum Umfallen – Stressforschung an Tieren

– Alkohol ist nicht gut für Kinder und Rauchen gefährdet die Gesundheit – Banalitäten der tierexperimentellen Forschung

– Winterschlaf hilft gegen Alzheimer – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Experimentatoren

– Schafe und Kaninchen gehen nicht aufrecht – Unterschiede bei Tier und Mensch

– Ratten in den Wechseljahren – Auf der Suche nach dem nicht vorhandenen »Tiermodell«

– Gesunde Tiere und kranken Patienten sind grundlegend unterschiedlich – Bestätigung längst bekannten Wissens

– Ratten bis auf das Skelett abgemagert – Prädikat »besonders grausam«

Alle Seiten

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
 

 

28.04.2012 in Bremen
Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche



Aktuelle Diskussion im Forum „Bildung“ der Piraten-Partei

Ich habe in meiner Thematik „Verstoß gegen das Grundgesetz in der Vermittlung der Relativitätstheorie“ im Forum „Bildung“ der Piratenpartei sowohl meine Bitte an Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 07.04.12, als auch meine Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde vom 13.04.12 zur Diskussion gestellt.

Es hat sich bis jetzt auf mehrere Seiten eine rege Diskussion darüber entwickelt, siehe:

ab Seite 15 – Forum „Bildung“ der Piraten-Partei 

 

 



Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem

Ich verweise auf meine Anfrage vom 07.03.12 und habe heute folgende Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem per E-Mail geschickt:

 

An
Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder
KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik) poststelle@kmk.org

und
Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz schulen@kmk.org

Datum: 13.04.12
Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

per E-Mail vom 07.03.12 habe ich gemäß Hinweis der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan eine Anfrage über die Rahmenbedingungen der Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem an Sie als zuständige und verantwortliche Behörde gerichtet, die leider bis zur festgesetzten Frist vom 06.04.12 unbeantwortet geblieben ist (siehe nachstehend).

Ich vermute einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durch Ihre Behörde in der o.g. Angelegenheit, und zwar bei der Einhaltung und der Umsetzung des Art. 5 Ziff. 3 Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“ u.a. gemäß folgenden Erläuterungen aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“:

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34). 

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)

Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers (S.40) [Hervorhebung in der Quelle]

Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit. (S. 41).

Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen. (S. 42)

Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. (S. 126) [Hervorhebung in der Quelle]

Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben. (S. 127) [Hervorhebungen in der Quelle]

 

Ich berufe mich auf § 258 StGB und möchte dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Grundgesetz hinweisen. Darüber hinaus berufe ich mich weiterhin auf Art. 1 Grundgesetz sowie auf die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung und fordere erneut die Beantwortung meiner an Sie am 07.02.12 gestellten Frage:

Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?

Für eine Antwort bis zum 13. Juni 2012 bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Tierversuche am MPI und ESI: Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.12 an das Landesparlament Hessen

Ich habe heute eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen in Wiesbaden (5 Fraktionen) per E-Mail gesendet, sowie an den Regierungspräsidenten in Darmstadt, wegen Nicht-Beantwortung meiner Fragen über die Tierexperimente am Max-Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt (MPI) und am Ernst Strüngmann Institute in Frankfurt (ESI) durch die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung dieser Experimente (Veterinärdezernat Darmstadt), siehe:

 Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.12

 

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Siehe auch die aktuelle, komplette Zusammenstellung unserer Auseinandersetzungen mit Behörden:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden



Kritik der Relativitätstheorie: Würden „die Intellektuellen“ niemals die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes zulassen?

Ich verweise auf meine Thematik Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre im MAHAG-Forum, wo ich diesen Vorschlag  aus dem Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen des Projekts „Zukunftsdialog„ zur Diskussion gestellt habe, und gebe einige Austausche aus dieser Diskussion wieder:

 

10.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[…] Und die Behörden haben sich an die Gesetze zu halten, die Richter auch: Sie müssen dafür sorgen, dass die Behörden sich an die Gesetze halten.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

Schon, aber man muss auch die Seriosität der Klage prüfen. Sonst könnte man ja jeden Tag von Pontius zu Pilatus laufen, um jedesmal erneut die eigene Unschuld zu beteuern, nur weil irgendwer sich einen Spass daraus macht, zu klagen (:   […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Die Seriosität der Klage steht im Grundgesetz Art. 5 Ziff. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ geschrieben, seriöser geht’s nicht. Und das Grundgesetz darf jetzt die zuständige und verantwortliche Behörde studieren, bitteschön. Wir haben es schon getan.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[…] Die Politik hat eigentlich die Aufgabe für gute Bildung zu sorgen, nicht als Inquisitor zu wirken […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Genau! Der Staat muss im öffentlichen Bildungssystem für gute Bildung sorgen, das fordert das Grundgesetz, und sich nicht als Inquisitor verhalten. Er verhält sich aber als Inquisitor, indem er im Bildungssystem eine einzige Theorie als einzig richtig und gültig lehren lässt, unter völliger Ausblendung jeglicher kritischen Einwände und jeglicher Alternativtheorie, die seit Aufstellung dieser Theorie existieren:

Zitate Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ (145 Seiten):

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

[…] Das Verfassungsgericht […] spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (Seite 42). [Hervorhebung durch J. Lopez]

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[…] Professoren lassen sich nichts verbieten, schon gar nicht per Gesetz, die wollen überzeugt werden, und das geht nur mit Formeln und Experimenten, die sich decken (: […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Stimmt, Professoren lassen sich nichts verbieten wovon sie überzeugt sind und was sie lehren möchten, auch nicht per Gesetz, völlig richtig. Aber…

GG Art. 5 Ziff. 3:

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (S.40)

Der Staat muss also dafür sorgen, dass Professoren, die von der Unrichtigkeit der Relativitätstheorie oder von der Richtigkeit einer Alternativtheorie der Ausbreitung des Lichtes überzeugt sind, es auch lehren dürfen:

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)

Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

Der Staat könnte zum Beispiel hier, um diese Bestimmungen zu respektieren, Lehrstühle und Lehraufträge für Professoren und Lehrbeauftragte ausschreiben, die von der Ungültigkeit der Relativitätstheorie oder von der Gültigkeit einer Alternativtheorie der Ausbreitung des Lichts überzeugt sind. Es würde ganz bestimmt nicht an Bewerbungen mangeln, wollen wir wetten?

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[…] Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei – so steht es zumindest in der Wiener Universität angeschrieben. Wenn der Staat sich da einmischen wollte, würden die Intellektuellen nicht mitspielen, Sie unterschätzen die Akademie, Frau Lopez ! […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Sie unterschätzen den Sinn und Zweck der Bestimmungen des Grundgesetzes, Herr Yukterez! Auch Gesetzgeber und Juristen sind Wissenschaftler, die ihre Bestimmungen nicht aus Willkür erlassen, sondern auf tiefgehende Überlegungen und auf jahrhundertlange Erfahrungen zurückführen. Diese Bestimmungen sind weise, vernünftig und verantwortungsvoll: nur so lässt sich nämlich verhindern, dass Dogmen sich in der Wissenschaft einnisten und den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt verhindern. Das leuchtet auch jedermann ein.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

Zitat von Jocelyne Lopez: „der Staat hat diese Verstöße abzustellen – wenn nötig durch ein Gerichtsurteil.“

Selbst wenn er wollte, das könnte er nicht – das würden wir niemals zulassen ! […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Wer sind „wir“????
Wer sind „die Intellektuellen„, die es „niemals zulassen würden„???
Wer maß sich an, für „die Intellektuellen“ zu sprechen und anonym die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes verhindern zu wollen, Herr Yukterez? Sind Sie etwa staatsfeindlich und treten deshalb anonymen auf?



Anfrage an Bundespräsident Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Prof. Dr. Wolf Singer

Ich verweise auf die Antwort vom Staatsminister Michael Boddenberg über die Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Prof. Dr. Wolf Singer und habe heute folgende E-Mail an den Bundespräsidenten Joachim Gauck geschickt:

  

An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck
Bundespräsidialamt – Abteilung Orden und Ehrungen
Datum: 10.04.2012
Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,

gemäß einer Pressemitteilung vom 12.08.2011 im Landesportal Hesse wurde den Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer verliehen, u.a. neben Verdiensten im wirtschaftlichen Bereich auch wegen Verdiensten für sein überragendes Engagement für den Tierschutz:

Beispielsweise möchte ich Ihr Wirken als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts […] nennen. Die Liste ist lang und Ausdruck Ihres überragenden Engagements.“

Die Erwähnung eines Engagements von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz wirkt äußerst befremdlich und sogar geradezu schockierend: Prof. Wolf Singer ist im Gegenteil als berüchtigter Tierexperimentator in der Öffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchführt (insbesondere an Primaten und Katzen). Hier möchte ich Sie zum Beispiel über die Stellungnahme des Vereins „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ in Kenntnis setzen: 

Pressearchiv 2011 – 12.08.2011 – Orden für Tierquäler:
Hirnforscher Singer erhält Bundesverdienstkreuz


Der umstrittene Neurowissenschaftler Prof. Wolf Singer vom Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt/M. erhält für seine Arbeit heute das Bundesverdienstkreuz. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hält die Ehrung für eine Fehlentscheidung, da Singer qualvolle Tierversuche an Affen und Katzen durchführt.

»Dass jemand, der soviel Tierleid auf dem Gewissen hat, für seine Untaten auch noch geehrt wird, ist schändlich«, meint Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche. Nach Aussage des Vereins ist Singer seit Jahren an qualvollen Tierversuchen beteiligt.[…]“

Vor diesem Hintergrund kann ich mir keine Verdienste von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz vorstellen und habe am 26.01.12 Herrn Staatsminister Michael Boddenberg gebeten, mir den Namen der zuständigen und verantwortlichen Behörde für eine Auskunftserteilung über die genauen Verdienste und „das überragende Engagement“ von Prof. Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts zu nennen, die eine Erwähnung bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gerechtfertigt haben.

Nach zwei Erinnerungen meinerseits wegen Nicht-Beantwortung meiner Anfrage hat mir schließlich Staatsminister Boddenberg am 28.03.12 antworten lassen, dass die Entscheidung, wer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wird, ausschließlich dem Bundespräsidenten obliegt, und mich für Auskünfte über diese Entscheidung an das Bundespräsidialamt und die dort zuständige Abteilung für Ordensangelegenheiten verwiesen (siehe nachstehend E-Mail vom persönlichen Referenten des Staatsministers Boddenberg).

Darüber hinaus hat Staatsminister Michael Boddenberg in dieser E-Mail auch kurz zum Sachverhalt insgesamt Stellung genommen und meine separate Anfrage an das Regierungspräsidium Darmstadt erwähnt, womit ich unter Berufung auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung als zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer aufgefordert hatte, mir Auskünfte über den sehr intransparenten Sachverhalt um diese Genehmigungen zu erteilen. Ich vermute nämlich einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei den Tierversuchen des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer, die einer Auszeichnung widersprechen würden. 

Entgegen dem Eindruck, der bei der Formulierung dieser E-Mail vom Staatsminister Boddenberg erweckt werden könnte, wurden mir keine Antworte auf meine drei gezielte Fragen vom 10. Januar 2012 durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt, so daß ich mich veranlasst fühlte, am 05.04.2012 eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen wegen gesetzwidrigem Verhalten dieser Behörde einzureichen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir Auskünfte über die positiven Vorgänge der Hirnforschung von Prof. Dr. Wolf Singer und über die Rahmenbedingungen zu erteilen, die eine Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse gerechtfertigt haben.

Für eine Antwort bis zum 9. Mai 2012 bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

 

Mitunterzeichnende:

Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.

 

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Siehe auch eine komplette Zusammenstellung der Austausche:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden



Gravierende Kollateralschäden der Tierversuche für Mensch und Gesellschaft

Eine bewiesene Tatsache ist, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung genetisch so veranlagt ist, dass sie die Fähigkeit besitzt, Empathie, Zuwendung, Verantwortung und Zusammengehörigkeit zu Tieren zu empfinden, was schon bei Kindern ersichtlich ist: Nicht zu leugnen ist die außerordentliche Anziehungskraft, die Tiere schon bei Kleinkindern auslösen. Nicht umsonst sind die ersten Spielzeuge für Kleinkinder neben Puppen auch Plüschtieren, womit sich ihre Affektivität ausüben. Nicht umsonst wünscht sich eine Mehrzahl von Kindern Haustiere oder die Nähe zu Tieren. Ich habe auch bei Infoständen über Tierversuche in Fußgängerzonen oft beobachtet, dass Kinder ernste und erschreckende Blicke auf die Fotos der gequälten Tiere werfen, und dass die meisten Eltern dabei versuchen, sie davon abzulenken und schnell weiter zu gehen. Auch die Fernseh-Ausstrahlung in Deutschland und in der Schweiz der Grausamkeiten im Tierversuchslabor Covance in Münster hat über Nacht Millionen von Menschen unter Schock gesetzt.

Es existieren also Millionen von Kindern und Erwachsenen in der Bevölkerung, die Entsetzen und Empörung angesichts der Tierversuchen empfinden und die als Zeuge der Gewalt an Tieren Leiden, Verzweiflung, Ohnmachtsgefühl und psychische Streß erleben müssen, was in manchen Fällen sogar zur Destabilisierung der Psyche führen kann: Nachstehend zum Beispiel Originaleinträge im Gästebuch einer Tierversuchsgegner-Webseite aus dem Jahre 2004, wahrscheinlich hauptsächlich von Jugendlichen geschrieben:

– Aber verdammt, ein Tier ist ein LEBEWESEN, das mit dem gleichen RECHT auf ein Leben in Glück, Zufriedenheit, Freiheit und Unversehrtheit auf die Welt gekommen ist.

– Wann begreift Ihr endlich, dass es ein Verbrechen ist, ein Tier als einen Wegwerfindikator zu missbrauchen????”

– Was ist das für eine Welt, was ist das für ein Leben, was gibt es für “Menschen”, dass sowas erlaubt ist?

– Ich bin gerade auf dem besten Wege noch mein allerletztes bisschen Respekt vor der Menschheit zu verlieren!

– wenn ich ein Besuch in einem Labor machen würde, würde ich zum Amokläufer werden. Das ist kein Scherz und das ist auch nicht überbrieben.

– Ich hasse und verabscheue Tierquäler jeglicher Art.

– Seitdem ich das Covance-Video gesehen habe, weiß ich, dass ich töten könnte. Ich wünsche diesen Menschen nicht als den Tot. Und nach Möglichkeit einen brutalen und grausamen. Und wenn irgendjemand einen Anschlag auf ein solches Labor machen würde, dann hätte er mein vollstes Verständnis dafür.

– Ich hoffe das die Welt bald untergeht. Ich wünsche mir eine Seuche die endlich die Menschheit vom Planeten fegt. Kann das nicht einer von euch Mördern mal aus einem Labor klauen? Eine Flasche Milzbrand vielleicht?

– Hoffentlich kommen Sie irgendwann mal in die Lage zu fühlen, was es bedeutet Schmerz und Todesangst ausstehen zu müssen.

– Ich bin genau Deiner Meinung! Ich wünsche sämtlichen “Forschern” die Tiere mißbrauchen die Pest an den Hals, um es mal gelinde gesagt auszudrücken.

– Vivisektion ist nicht das passende Wort. Ich nenne es Versuchstierholocoust! Diese “Menschen” sind sadistisch veranlagt. DAs ist der Abschaum der Nation. Ich stelle sie auf eine Stufe mit Kinderschändern. Gewalt ist Gewalt.

– Tach zusammen, vorrausgesetzt, alles was hier über Covance geschrieben wird ist wahr: Was ist los? Ist unsere “zivilisierte” Welt schon so krank? Es muss was passieren! Irgentjemand muss etwas dagegen unternehmen, und hätte ich die mittel dazu, ich würde die Tiere da raus holen und den ganzen Laden, samt Mitarbeiter, in die Luft jagen..

– Naja, hoffentlich passiert in diesem sch… Land wenigstens einmal etwas gutes und so ein psychopatischer Dreck verschwindet bald…
.

Ja, was ist das für eine Welt, wo wir unsere Kinder in so eine psychische Notlage kommen lassen und sie davor nicht schützen können? Abgesehen vom Entsetzen, von den Leiden und von der Verzweifelung, erleben sie auch einen gravierenden Vertrauensbruch gegenüber Erwachsenen,  die so etwas anstellen können, aber auch gegen all die Anderen, die es nicht verhindern können.

Das sind aus meiner Sicht gravierende Kollateralschäden der Tierversuche für Menschen und Gesellschaft. Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, der seit mehr als 40 Jahren an den Hirnen  lebender  Primaten experimentiert,  äußert sich darüber nicht: Er nimmt offensichtlich die Kollateralschäden seiner Gewalt an Tiere für Menschen und Gesellschaft leichtsinnig in Kauf, sein Hauptanliegen scheint die Entwicklung von Psychopharmaka zum Reparieren von seelischen Leiden und psychischen Schäden an Menschen zu sein, siehe zum Beispiel Aussagen aus einem Interview in der Zeitschrift „Gehirn & Geist“ aus dem Jahre 2004:

Interview mit Prof. Wolf Singer und Prof. Thomas Metzinger: „Ein Frontalangriff auf unsere Menschenwürde“:

„Zunächst einmal: Psychodrogen sind überhaupt nichts Neues. Wir trinken schließlich auch Kaffee. Die Menschheit war immer sehr innovativ, wenn es darum ging, Stoffe zu entwickeln, die auf die Psyche einwirken. Wir verfügen heute über ein ganzes Arsenal psychoaktiver Pharmaka – wobei die Palette der Möglichkeiten allerdings derzeit enorm anwächst.“
[…]
„Noch wichtiger erscheint mir jedoch das Stichwort „Neurotechnologie“: Wissenschaftler arbeiten weltweit emsig an neuen technologischen Zugriffsmöglichkeiten auf das Gehirn. Kurz: Die Möglichkeiten, unsere geistigen Zustände zu verändern, werden an vielen Fronten optimiert und in Zukunft überhaupt zahlreicher.“
[…]
„Bei einer flächendeckenden Untersuchung von Kindern würde aber hier zu Lande gewiss ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen. Trotzdem könnte es rational sein, solche neuropsychiatrischen Vorsorgeuntersuchungen tatsächlich einzuführen.“
[…]
„Wir suchen derzeit ja sehr intensiv nach Frühmarkern für den Ausbruch bestimmter geistiger Erkrankungen. Dabei treibt uns die Hoffnung, entsprechend Veranlagte noch vor der Pubertät, vor der endgültigen Ausreifung des Gehirns also, erfolgreich therapieren zu können.“

Soll man die Millionen von  „entsprechend veranlagten“ Menschen in der Gesellschaft, die empfindlich auf Gewalt sind, einfach mit Medikamenten therapieren? Was ist das für eine „Wissenschaft“? Gewalt ist zerstörerisch, Gewalt ist gefährlich, Gewalt macht krank.. Es ist unverantwortlich, die wissenschaftliche Forschung auf Gewalt und Leiden zu stützen. Die Tierexperimentatoren sollen sich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewußt werden.



Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog „Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre“

Ich habe heute folgende Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre im Rahmen des Projekts „Zukunftsdialog“ gerichtet, der bis zum heutigen Zeitpunkt 303 unterstützende Stimmen und 92 Kommentare verzeichnet:

 

Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel
——–

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

wie es aus diesem Blog hervorgeht, ist der wissenschaftliche Meinungsstreit über die Gültigkeit und die Relevanz der Relativitätstheorie Einsteins seit 100 Jahren immer noch aktuell, so daß es für mich nicht nachvollziehbar ist, warum die Kritik dieser Theorie im öffentlichen Bildungssystem völlig ausgeblendet wird.

– Am 20.02.12 habe ich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan gebeten, mir die zuständige und verantwortliche Behörde zu nennen, die mir folgende Frage beantworten kann:

Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?“


– Am 07.03.12 nannte mir Frau Annette Schavan das Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder – KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz.

– Am 07.03.12 habe ich die zwei genannten Behörden gebeten, mir die gestellte Frage bis zum 06.04.12 zu beantworten.

Da ich keine Antwort bekommen habe und ein dringender Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz und gegen das unmittelbar geltende Recht vorliegt, würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie sich einbringen würden, dass mir diese Frage von den zuständigen Behörden beantwortet wird.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Abstruse und grausame Tierversuche in der Grundlagenforschung

Ich habe im Forum “Tierrecht” der Piraten-Partei, in meiner Thematik Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer folgende 5 Fragen an einen Tierexperimentatoren gestellt, der sich als Teilnehmer an der Diskussion beteiligt und sich für meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12 wegen den Experimenten von Prof. Dr. Wolf Singer interessiert. Ich gebe darüber einige Austauschen wieder:

 

05.04.12 – Zitat von Marie-Luise Strewe:

Doch noch einen Kommentar von seiten einer mir bekannten Biologin, die sich in der Materie auskennt:

„Man könnte noch auf die Tatsache hinweisen, dass gerade in der Grundlagenforschung allerlei abstruse Tierversuche stattfinden. Z.B. Möwen einfangen und schauen wie lange sie hungern können. Goldfischen die Augen entfernen und gucken was passiert. Das ist reine Neugierforschung und durchaus große Tierquälerei.
Ganz generell ist die Forschung am Tier Forschung an der falschen Spezies.
Sicher, Forschung an Zellen bietet auch nur begrenzte Möglichkeiten, aber was nützen Ergebnisse die vom falschen Organismus stammen? […]

 

05.04.12 – Zitat von streve68:

dem würde ich so zustimmen. Eine Kommission kann einen solchen Versuch, wie er hier beschrieben ist nach der gültigen Regel nicht erlauben. Entspricht auch nicht der Rechtssprechung und Praxis in der Forschnung und wäre so daher ein Skandal und strafrechtlich zu verfolgen. Die Biologin möge dann bitte offen legen, wo so etwas, wann und von wem durchgeführt wurde.

 

06.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Hier z.B. die Offenlegung von so etwas, das seit 30 Jahren durchgeführt wird:

  1. Was denkst Du über die Grausamkeit der Tierversuche des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer seit 30 Jahren in der Grundlagenforschung, hauptsächlich mit Primaten und Katzen, zum Beispiel hier:
    Wolf Singer und seine Tierversuche
    Prof. Dr. Wolf Singer – Der Blender von Frankfurt
    .
  2. Welche Erfolge hat Prof. Dr. Wolf Singer aus Deiner Sicht seit 30 Jahren bei seinen in der Öffentlichkeit (Wikipedia) angegebenen Forschungszielen zu verzeichnen: Erforschung der menschlichen Sehstörung Amblyopie, der höheren kognitiven Leistungen der Menschen und der menschlichen sinnlichen Wahrnehmungen?
    .
  3. Wie konnte er aus deiner Sicht seit 30 Jahren Erfolge für die Menschen mit der Forschung an Tieren erzielen, die ein ganz anders organisiertes Gehirn und ein ganz anderes Wahrnehmungapparat haben?
    .
  4. Was denkst Du vor diesem Hintergrund von der Aussage Wolf Singer 2005 in der Zeitung DIE WELT: „Ich bin davon überzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte.”?
    .
  5. Was denkst Du über die Implikationen politischer, juristischer, psychologischer, entwicklungspsychologischer, pädagogischer, anthropologischer, architektonischer, städtebaulicher, historischer, computer-technologischer und philosophisch-weltanschaulicher Art, die er damit angeblich gewonnen hat (nicht ohne Kritik aus der Fachwelt)? Was denkst Du vor diesem Hintergrund von seiner Aussage 2004: „Unser Wissen über die Zusammenhänge von Hirnstrukturen und Verhaltensdispositionen ist noch sehr rudimentär. Niemand würde derzeit wagen, daraus irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen.“ ?

 

Könntest Du diese 5 Fragen gezielt und einzeln aus Deiner Sicht beantworten? Das wäre weiterbringend.



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